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151. Versammlung der Interparlamentarischen Union vom 18. bis 23. Oktober 2025 in Genf, Schweiz

dip / drucksache 19.01.2026 · WP 21 · 21/3550 · Unterrichtung · Original ↗

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151. Versammlung der Interparlamentarischen Union vom 18. bis 23. Oktober 2025 in Genf, Schweiz [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3550 21. Wahlperiode 19.01.2026 Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Interparlamentarischen Union 151. Versammlung der Interparlamentarischen Union vom 18. bis 23. Oktober 2025 in Genf, Schweiz Inhal tsverzeichnis Seite 1 Teilnehmende der Delegation des Deutschen Bundestages ........... 3 2 Schwerpunkte der Jahrestagung ..................................................... 3 3 Generaldebatte zum Thema „Wahrung humanitärer Normen und Unterstützung humanitärer Maßnahmen in Krisenzeiten“ ..................................................................................... 4 4 Dringlichkeitstagesordnungspunkt .................................................. 5 5 Ständige Ausschüsse .......................................................................... 5 6 Ausschuss für die Menschenrechte von Parlamentarierinnen und Parlamentariern .................................... 7 7 Forum der Parlamentarierinnen ..................................................... 7 8 Forum der jungen Parlamentarierinnen und Parlamentarier .................................................................................. 8 9 Side Events und weitere Veranstaltungen ....................................... 8 10 Vereinigung der Generalsekretärinnen und Generalsekretäre der Parlamente (ASGP) ..................................... 8 11 Zukünftige Versammlungen der IPU .............................................. 9 12 Verabschiedete Erklärungen und Entschließungen ....................... 10 12.1 Erklärung von Genf: Wahrung humanitärer Normen und Unterstützung humanitärer Maßnahmen in Krisenzeiten .................... 10 12.2 Entschließung zum Dringlichkeitstagesordnungspunkt „Parlamentarische Maßnahmen gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, Cyberkriminalität und hybride Bedrohungen für Demokratie und menschliche Sicherheit“ ............... 13 Seite 12.3 Erklärung der Leitung der IPU zur Lage in Madagaskar .................... 16 12.4 Entschließung des Ausschusses für Demokratie und Menschenrechte „Die Opfer illegaler internationaler Adoptionen anerkennen und unterstützen und Maßnahmen zur Verhinderung dieser Praxis ergreifen“ ....................................................................... 16 12.5 Empfehlung des Ständigen Ausschusses der IPU für Angelegenheiten der Vereinten Nationen zur Wahl der ersten Frau für das Amt des Generalsekretärs der Vereinten Nationen ......... 22 13 Reden der Delegationsmitglieder ..................................................... 24 13.1 Rede der Abgeordneten Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) in der Generaldebatte am 21. Oktober 2025 ..................... 24 13.1 Rede der Abgeordneten Katrin Fey (DIE LINKE) im „Segment Besondere Rechenschaftspflicht“ am 22. Oktober 2025 ..................... 25 1 Teilnehmende der Delegation des Deutschen Bundestages Die 151. Versammlung der Interparlamentarischen Union (IPU) tagte vom 18. bis 23. Oktober 2025 in Genf, Schweiz. Der Deutsche Bundestag entsandte folgende Delegationsmitglieder: Abgeordnete Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), temporäre Delegationsleiterin, Abgeordnete Ellen Demuth (CDU/CSU), Abgeordneter Dr. Malte Kaufmann (AfD), Abgeordneter Stefan Keuter (AfD), Abgeordnete Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), zusätzliche Delegierte als junge Parlamentarierin gemäß Artikel 10, Absatz 3 der IPU-Satzung, Abgeordnete Katrin Fey (DIE LINKE). 2 Schwerpunkte der Jahrestagung Die Herbsttagung widmete sich dem Fokusthema der parlamentarischen Unterstützung für humanitäre Maßnahmen. Gabriela Morawska-Stanecka, Vizepräsidentin der IPU, führte vertretungsweise als Präsidentin die 151. Generalversammlung, da IPU-Präsidentin Dr. Tulia Ackson aufgrund bevorstehender Wahlen in Tansania nicht an der Generalversammlung teilnehmen konnte. Die Präsidentin der 151. Generalversammlung betonte bei der Eröffnung der Versammlung, dass das Thema des humanitären Völkerrechts ein passendes für eine Versammlung in Genf sei – einer Stadt, in der fast 80 Jahre zuvor die Genfer Konventionen, die Eckpfeiler des humanitären Völkerrechts, verabschiedet worden waren. Die Genfer Konventionen beruhten auf der tiefen Überzeugung, dass die Menschenwürde auch inmitten von Konflikten geschützt werden müsse. Die zunehmenden Konflikte weltweit hätten verheerende Folgen: Fast 310 Millionen Menschen seien auf humanitäre Hilfe angewiesen. Gleichzeitig würden humanitäre Normen infrage gestellt und missachtet, und die Finanzierung humanitärer Maßnahmen gekürzt. Sie forderte die Abgeordneten auf, sich dem Leid nicht zu verschließen, humanitäre Normen einzuhalten und prinzipiengeleitete humanitäre Maßnahmen zu schützen. Der Generalsekretär der IPU, Martin Chungong, erklärte, dass eine besondere Verbindung zwischen der IPU und dem humanitären Völkerrecht bestehe: ein eigens für die Achtung des humanitären Völkerrechts eingerichteter Ausschuss bestehe seit über 30 Jahren, führe Missionen durch und arbeite eng mit Partnern wie dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und dem UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) zusammen. Die IPU habe zudem maßgeblich zur Entwicklung und Ratifizierung wichtiger humanitärer Abrüstungs- und Nichtverbreitungsinstrumente beigetragen. Der Hauptredner in der Versammlung, Pierre Krähenbühl, Generaldirektor des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) äußerte, dem IKRK seien derzeit über 130 bewaffnete Konflikte weltweit bekannt – die höchste Zahl der letzten Jahrzehnte. Die Konflikte nähmen zu und verschärften sich, während die Mittel für humanitäre Hilfe schrumpften. Das humanitäre Völkerrecht sei durch drei Hauptbedrohungen gefährdet: weit verbreitete Verstöße und Gleichgültigkeit, selektive Anwendung und nachlässige Auslegung sowie die Weigerung, die entsprechenden Verträge zu ratifizieren, umzusetzen oder sich an sie zu binden. Die Versammlung widmete sich in der Generaldebatte dem Thema „Wahrung humanitärer Normen und Unterstützung humanitärer Maßnahmen in Krisenzeiten“. Für die Bundestagsdelegation sprach die temporäre Delegationsleiterin Abgeordnete Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), die in ihrer Rede die Notwendigkeit der Einhaltung des Völkerrechts sowie dessen Stärkung hervorhob. Im Rahmen einer Sonderdebatte zur Umsetzung von IPU-Beschlüssen stellte Abgeordnete Katrin Fey (DIE LNKE) das Programm „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ vor. Der Ausschuss für Demokratie und Menschenrechte verabschiedete den Entschließungsentwurf „Die Opfer illegaler internationaler Adoptionen anerkennen und unterstützen und Maßnahmen zur Verhinderung dieser Praxis ergreifen“. Ein Antrag mit dem Titel „Empfehlung zur Wahl der ersten Frau für das Amt des Generalsekretärs der Vereinten Nationen“ wurde durch den Ausschuss für die Angelegenheiten der Vereinten Nationen beschlossen. Insgesamt nahmen Delegationen aus 129 Mitgliedsparlamenten sowie Vertreterinnen und Vertreter von sechs assoziierten Organisationen an der Versammlung teil. Von den 1.103 teilnehmenden Delegierten waren 594 Parlamentarierinnen und Parlamentarier (581 aus Mitgliedsparlamenten und 13 aus Delegationen assoziierter Mitglieder), darunter 42 Parlamentspräsidentinnen und -präsidenten sowie 40 stellvertretende Parlamentspräsidentinnen und -präsidenten. Die Delegationen der Mitgliedsparlamente umfassten 216 weibliche Abgeordnete, was einem Frauenanteil von 37,2 Prozent entspricht, sowie 80 junge Abgeordnete, was wiederum einem Anteil von 13,7 Die LinkeProzent entspricht. Die geopolitische Gruppe der Zwölf Plus, der Deutschland angehört, kam zu insgesamt fünf Sitzungen zusammen, in denen die Mitglieder insbesondere über die zur Abstimmung eingebrachten Dringlichkeitsanträge sowie die zur Beschlussfassung anstehenden Entschließungsentwürfe diskutierten. In der Zwölf Plus-Gruppe wurde außerdem über die Neubesetzung des Postens des Generalsekretärs der Interparlamentarischen Union diskutiert. Die dritte und letzte Amtszeit des derzeitigen Generalsekretärs Martin Chungong endet am 30. Juni 2026. Die temporäre Delegationsleiterin Abgeordnete Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) machte deutlich, dass es Zeit für die erste Frau an der Spitze des IPU-Sekretariats sei und die Nachfolge eine transparente IPU führen müsse, die gut auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet werde. Der Exekutivausschuss der IPU wählt aus den Bewerbungen fünf der geeignetsten Bewerberinnen und Bewerber aus, die zur Frühjahrsversammlung 2026 für Interviews eingeladen werden. Der Rat wird noch bei der Versammlung die Nachfolge wählen, die dann am 1. Juli 2026 ihr Amt antritt. Eine Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der 151. Versammlung der IPU sowie die während der Versammlung verabschiedeten Dokumente sind unter dem folgenden Link abrufbar: Website-IPU.org 3 Generaldebatte zum Thema „Wahrung humanitärer Normen und Unterstützung humanitärer Maßnahmen in Krisenzeiten“ An den dreitägigen Beratungen im Rahmen der Generaldebatte beteiligten sich 132 Abgeordnete aus 114 Mitgliedsparlamenten, darunter 33 Parlamentspräsidentinnen und -präsidenten und 15 junge Parlamentarierinnen und Parlamentarier, sowie Vertreterinnen und Vertreter von fünf assoziierten Mitgliedern und 14 ständigen Beobachtern. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer thematisierten die Bedeutung der humanitären Hilfe, des Schutzes der Menschenrechte sowie der internationalen Zusammenarbeit in Zeiten von Kriegen, Konflikten und Katastrophen. Erörtert wurde insbesondere die Rolle der Parlamente bei der Ausarbeitung von Gesetzen und der Bereitstellung politischer Rahmenbedingungen, um humanitäre Hilfe und die Rechte der betroffenen Menschen zu schützen. In der dazu verfassten Abschlussdeklaration, der Erklärung von Genf, bekräftigten die Parlamentarierinnen und Parlamentarier ihr Bekenntnis zur Wahrung, Förderung und Umsetzung des humanitären Völkerrechts (HVR) durch die Ratifizierung von Verträgen sowie die Integration in nationales Recht und in die militärische Ausbildung. Die Abgeordneten bekannten sich dazu, humanitäre Hilfe und Organisationen durch unbehinderten Zugang in Krisengebiete zu unterstützen sowie eine angemessene Finanzierung und den Schutz humanitärer Helferinnen und Helfer sicherzustellen. Darüber hinaus sprachen sie sich dafür aus, Partnerschaften im globalen humanitären Netzwerk – einschließlich der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung sowie Hilfsorganisationen der Vereinten Nationen – auszubauen. Die Relevanz der Stärkung globaler Zusammenarbeit und Partnerschaften sowie der parlamentarischen Diplomatie und des parlamentarischen Dialogs wurde hervorgehoben. Für die Bundestagsdelegation sprach die temporäre Delegationsleiterin Abgeordnete Claudia Roth (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN), die in ihrer Rede an die mehr als 120 Kriege und bewaffnete Konflikte weltweit erinnerte. Sie betonte die Notwendigkeit der Einhaltung des Völkerrechts und unterstrich, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Genfer Konventionen der Menschheit eine Grundlage gegeben hätten, dass auch in Kriegszeiten Regeln gelten müssten. Die Menschenwürde sei nicht verhandelbar. Dieses Versprechen würde heute immer wieder gebrochen: Krankenhäuser würden bombardiert, humanitäre Helfer getötet, Zivilisten ins Visier genommen, Kinder ausgehungert, und Frauenkörper als Schlachtfeld missbraucht. Selbst die grundlegendsten humanitären Normen würden angegriffen. Gleichzeitig verstärkten sich Klimakrise und bewaffnete Konflikte gegenseitig. Sie hob hervor, dass es vor allem Frauen und Mädchen seien, die disproportional belastet sind. Wie bereits bei früheren IPU-Versammlungen umfasste die Generaldebatte eine Sonderdebatte zur Umsetzung von IPU-Beschlüssen, das „Segment Besondere Rechenschaftspflicht“. Die Delegationen waren eingeladen, über Maßnahmen zur Umsetzung der IPU-Beschlüsse in ihren jeweiligen Ländern zu berichten. Insgesamt 20 Delegationen und eine Partnerorganisation ergriffen das Wort, um konkrete Beispiele parlamentarischer Folgemaßnahmen zu IPU-Entscheidungen vorzustellen, mit besonderem Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit, Geschlechtergleichstellung und multilateraler Zusammenarbeit. Für den Deutschen Bundestag stellte Abgeordnete Katrin Fey (DIE LINKE) die im Jahr 2003 ins Leben gerufene Initiative „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ vor, die es Abgeordneten ermöglicht, sich für gefährdete Kolleginnen und Kollegen weltweit einzusetzen. Derzeit unterstützen 95 deutsche Abgeordnete 170 Parlamentarierinnen und Parlamentarier sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger aus 43 Ländern. Damit setzt der Deutsche Bundestag die im Rahmen der IPU übernommene Selbstverpflichtung um, einen Beitrag zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte zu leisten. 4 Dringlichkeitstagesordnungspunkt Nach Artikel 11 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Versammlung kann jedes Mitgliedsparlament die Aufnahme eines Dringlichkeitstagesordnungspunktes in die Tagesordnung der Versammlung beantragen. Bei der 151. Versammlung wurden zwei Anträge für einen Dringlichkeitstagesordnungspunkt eingereicht: 1. „Globaler Aufruf zur parlamentarischen Solidarität und koordinierten Maßnahmen für Madagaskar“, eingereicht von Südafrika, im Namen der Afrikanischen Gruppe 2. „Parlamentarische Maßnahmen gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, Cyberkriminalität und hybride Bedrohungen für Demokratie und menschliche Sicherheit“, eingereicht von Thailand, Argentinien, Chile, Polen und Schweden, mit Unterstützung der geopolitischen Gruppe Lateinamerikas und der Karibik sowie der Zwölf Plus-Gruppe Die beiden Vorschläge wurden von den jeweiligen Initianten in der Versammlung vorgestellt. Im Anschluss an die Präsentation des zweiten Vorschlags erklärte ein Delegierter der Russischen Föderation, seine Delegation lehne den Vorschlag aus verfahrenstechnischen Gründen ab: er verstoße gegen Artikel 11 Absatz 2 Satz a der Geschäftsordnung, da er kein „aktuelles Ereignis von internationaler Tragweite“ betreffe. Der Delegierte betonte dabei, der Einwand der Russischen Föderation sei verfahrenstechnischer Natur und beziehe sich nicht auf den Inhalt des Vorschlags. Die Präsidentin erklärte daraufhin, dass der Lenkungsausschuss gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Versammlung am selben Morgen getagt und bestätigt habe, dass der zweite Vorschlag die in Geschäftsordnung festgelegten Kriterien erfülle. Die Versammlung führte anschließend eine offene Abstimmung über die beiden Vorschläge durch; beide erhielten die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Gemäß Artikel 11 Absatz 2 Satz b der Geschäftsordnung wurde der zweite Vorschlag, der die meisten Ja-Stimmen erhalten hatte, in die Tagesordnung der 151. Versammlung aufgenommen. Für den zur Erarbeitung der Resolution eingesetzten Redaktionsausschuss entsandte die geopolitische Gruppe der Zwölf Plus zwei Vertreter bzw. Vertreterinnen aus Schweden und Polen. Da der Antrag zu Madagaskar unterlag, entschied sich die Leitung der IPU, bestehend aus Präsidentin und Generalsekretär, eine Stellungnahme zu Madagaskar abzugeben. Im Namen der globalen parlamentarischen Gemeinschaft drückten sie ihre große Besorgnis über die Machtübernahme durch das Militär und die Aufhebung der Verfassung in Madagaskar aus. Dies stelle eine Bedrohung für die regionale Stabilität und Demokratie auf dem gesamten afrikanischen Kontinent dar. Die IPU-Leitung forderte sofortige internationale Maßnahmen zur Bewältigung der Krise, einen inklusiven Dialog und die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung, um das Leid der betroffenen Bevölkerung zu lindern. 5 Ständige Ausschüsse Der Ausschuss für Frieden und internationale Sicherheit führte zwei Podiumsdiskussionen durch. Die erste Podiumsdiskussion befasste sich mit dem Thema Rüstungskontrollpolitik und der Frage, wie sich ein neues Wettrüsten verhindern lasse. Diskutiert wurde die dringende Notwendigkeit, die multilaterale Abrüstung angesichts rekordhoher Militärausgaben und wachsender geopolitischer Spannungen zu stärken. Hervorgehoben wurde, dass weltweit über 130 bewaffnete Konflikte andauern, wodurch die Rahmenbedingungen für Rüstungskontrolle und humanitäre Abrüstung zunehmend unter Druck geraten würden. Die Podiumsteilnehmerinnen und -teilnehmer unterstrichen die zentrale Rolle der Parlamente bei der Stärkung von Rüstungskontrollregimen, der Verhinderung illegaler Waffenströme und der Gewährleistung von Transparenz in der nationalen Aufsicht. Die zweite Podiumsdiskussion befasste sich mit der Stärkung der parlamentarischen Kontrolle bei den Verteidigungsausgaben. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer betonten, dass die Kontrolle eine demokratische Pflicht und unerlässlich für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Vertrauens sei, insbesondere angesichts der Tatsache, dass die globalen Militärausgaben im Jahr 2024 2,7 Billionen US-Dollar erreicht und über 100 Länder ihre Budgets das zehnte Jahr in Folge erhöht hatten. In der Diskussion wurden unkontrollierte Militärausgaben mit geringeren Investitionen in sozialen Bereichen und größeren Umweltauswirkungen in Verbindung gesetzt. Der Ausschuss führte darüber hinaus eine Expertenanhörung zum Thema seiner nächsten Entschließung durch, die bei der 152. IPU-Versammlung im Frühjahr 2026 verabschiedet werden soll: „Die Rolle der Parlamente bei der Schaffung robuster Mechanismen für die Konfliktnachsorge und die Wiederherstellung eines gerechten und dauerhaften Friedens.“ Die eingeladenen Expertinnen und Experten betonten, dass dauerhafter Frieden auf Gerechtigkeit, Inklusion und politischem Willen beruhe und nicht auf schnellen oder oberflächlichen Einigungen. Sie hoben die einzigartige Rolle der Parlamente bei der Überbrückung von Gräben, dem Aufbau von Vertrauen und der Sicherung von Legitimität hervor. Im Ausschuss für nachhaltige Entwicklung war der Deutsche Bundestag durch die Abgeordnete Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vertreten. Der Ausschuss führte insgesamt drei Podiumsdiskussionen durch; die erste trug den Titel „Aufbau einer fairen und nachhaltigen Weltwirtschaft: Die Rolle der Parlamente bei der Bekämpfung von Protektionismus, dem Abbau von Zöllen und der Verhinderung von Steuerhinterziehung durch Unternehmen“. Dieser Titel entspricht der Entschließung, die dem Ausschuss auf seiner nächsten Sitzung im April 2026 vorgelegt wird. Der Ausschuss billigte den Vorschlag der Ko-Berichterstatter, den Begriff „Steuerhinterziehung“ im Resolutionstitel durch „Steuervermeidung“ zu ersetzen, um den Fokus auf legale Steuerschlupflöcher zu lenken, die von den Parlamenten geschlossen werden können. Die zweite Podiumsdiskussion befasste sich mit den Auswirkungen des Klimawandels auf schutzbedürftige Gemeinschaften und Länder. Die Expertinnen und Experten sowie Betroffene hoben die Bedrohungen für Umweltschützerinnen und Umweltschützer hervor, die zunehmende Häufigkeit extremer Wetterereignisse, den Anstieg des Meeresspiegels und den Verlust der Artenvielfalt. Die Delegierten tauschten sich über ihre nationalen Erfahrungen aus und forderten inklusive Klimapolitiken, eine stärkere internationale Zusammenarbeit und die Beteiligung der Parlamente an der Bekämpfung von Methanemissionen und anderen zentralen Umweltproblemen. In der dritten Debatte wurde der Entwurf eines Ergebnisdokuments der Parlamentskonferenz vorgestellt, die in Belém, Brasilien, im Rahmen der VN-Klimakonferenz (COP30) stattfinden und sich auf die Folgemaßnahmen zum Pariser Klimaabkommen konzentrieren würde. Im Ausschuss für Demokratie und Menschenrechte war der Deutsche Bundestag durch die Abgeordneten Ellen Demuth (CDU/CSU) und Katrin Fey (DIE LINKE) vertreten. Der Ausschuss befasste sich mit dem Entschließungsentwurf „Die Opfer illegaler internationaler Adoptionen anerkennen und unterstützen und Maßnahmen zur Verhinderung dieser Praxis ergreifen“. Dieser Entwurf wurde von den Ko-Berichterstattern aus Argentinien, Belgien und Indien vorgestellt. Bei der Prüfung des Entschließungsentwurfs berücksichtigte der Ausschuss 174 Änderungsanträge von 26 Parlamenten, darunter zehn Änderungsanträge der Russischen Föderation. Die Ko- Berichterstatter legten dem Ausschuss in seiner letzten Sitzung am 22. Oktober 2025 den überarbeiteten Entschließungsentwurf vor, welcher anschließend vom Ausschuss angenommen wurde. Die Entschließung verurteilt internationale Adoptionen als eine Form des Menschenhandels, die die Rechte von Kindern und Familien schwer verletzt und dauerhafte Traumata verursacht. Sie fordert alle Staaten auf, wirksame rechtliche und administrative Maßnahmen zu ergreifen, um diese Praktiken zu verhindern und die Verantwortlichen strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen. Die Russische Föderation sprach sich gegen den gesamten Entschließungstext aus. Belarus äußerte einen Vorbehalt gegen den gesamten Entschließungstext. Das Präsidium des Ausschusses empfahl, dass das Thema der nächsten Entschließung „Inklusive soziale Entwicklung für alle: Parlamentarische Strategien zur Förderung der Rechte und Mitgestaltungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen“ lauten sollte. Eine vorbereitende Debatte soll in der 152. Versammlung im April 2026 stattfinden; die Entschließung selbst soll in der 153. Versammlung im Herbst 2026 verabschiedet werden. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Vereinten Nationen widmete sich in seiner ersten Sitzung der Diskussion über das Wahlverfahren für den Generalsekretär der Vereinten Nationen. Ein Antrag mit dem Titel „Empfehlung zur Wahl der ersten Frau für das Amt des Generalsekretärs der Vereinten Nationen“ wurde vom Ausschuss verabschiedet. Seit Gründung der Vereinten Nationen im Jahr 1945 wurden nacheinander neun Männer zu ihrem Generalsekretär gewählt bzw. wiedergewählt. Mit der Annahme dieses Antrags bekräftigte der Ausschuss, dass im Jahr 2026 der historische Moment gekommen sei, eine Frau zur Generalsekretärin der Vereinten Nationen zu wählen – auch als Beweis für die Verpflichtung der Vereinten Nationen, die Gleichstellung der Geschlechter zu gewährleisten. Die zweite Sitzung befasste sich mit der UN80-Initiative, einem umfassenden Reformprozess der Vereinten Nationen. Der Hauptkoordinator der Initiative, Guy Ryder, erläuterte den Kontext und den Zweck dieser Initiative: Die VN leide unter Finanznot; gleichzeitig befände sich die VN in einer Wertekrise, in der der Multilateralismus durch Alleingänge untergraben werde. Die Initiative ziele im Wesentlichen darauf ab, den VN-Haushalt systemweit um 15 bis 20 Prozent zu kürzen, eine Vielzahl von Mandaten abzuschaffen oder zu straffen sowie bestehende Organisationen und Programme zusammenzulegen oder neu auszurichten, um Überschneidungen zu reduzieren. Die UN80-Initiative solle jedoch nicht nur als Sparmaßnahme verstanden werden: Ihr eigentliches Ziel sei es, die VN auf das Wesentliche ihrer Kernmission auszurichten. 6 Ausschuss für die Menschenrechte von Parlamentarierinnen und Parlamentariern Der Ausschuss für die Menschenrechte von Parlamentarierinnen und Parlamentariern beschäftigt sich mit Menschenrechtsverletzungen. Während der Sitzung prüfte der Ausschuss die Situation von 300 Parlamentarierinnen und Parlamentariern in 16 Ländern, darunter 30 Prozent Frauen. Neun neue Fälle von Menschenrechtsverletzungen an Parlamentarierinnen und Parlamentariern wurden für zulässig für eine weitere Befassung erklärt: ein Fall in Algerien, ein Fall in der Demokratischen Republik Kongo, drei Fälle in Somalia sowie vier Fälle in der Türkei. Ein Fall in Ecuador wurde als unzulässig zurückgewiesen. Der Ausschuss führte zudem zehn Anhörungen mit nationalen Delegationen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Beschwerdeführern durch, sowohl online als auch in Präsenz. Dem Rat legte der Ausschuss Beschlüsse zur Situation von 288 Parlamentarierinnen und Parlamentariern in folgenden Ländern zur Annahme vor: Algerien, Bangladesch, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Ecuador, Eswatini, Irak, Israel, Myanmar, Pakistan, Palästina, Somalia, Thailand und Türkei. Der Bericht des Ausschusses wurde dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages zugeleitet. Mehr Informationen zu den einzelnen Fällen und zur Arbeit des IPU-Ausschusses sind unter folgendem Link zu finden: Webseite-IPU-MR-Parlamentarier.org 7 Forum der Parlamentarierinnen Im Forum der Parlamentarierinnen widmeten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus einer geschlechtsspezifischen Perspektive dem Resolutionsentwurf des Ständigen Ausschusses für Demokratie und Menschenrechte zu illegalen Adoptionen. In der Debatte stellten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter anderem fest, dass patriarchale Normen, Diskriminierung und sozioökonomische Ausgrenzung zusammengenommen zu strukturellen Ungleichheiten führten, die wiederum illegale Adoptionen begünstigten. Solche Ungleichheiten würden in Zeiten von Konflikten und Vertreibung noch verschärft. Leibliche Mütter wären Fehlinformationen besonders dann ausgesetzt, wenn sie jung, unverheiratet und arm wären, einer Minderheit oder indigenen Gruppe angehörten, einen Migrationshintergrund hätten oder anderen Formen der Ausgrenzung ausgesetzt wären. Das Forum schlug drei Änderungen zum Resolutionsentwurf vor, die schließlich in die Entschließung aufgenommen wurden. An einer Podiumsdiskussion zum Thema „Die Transformation von Führungsrollen: neue Herausforderungen für die Gleichstellung der Geschlechter überwinden“ nahmen für den Deutschen Bundestag die Abgeordneten Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) als Podiumsteilnehmerin sowie Dr. Lena Gumnior (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) und Katrin Fey (DIE LINKE) im Publikum teil. Abgeordnete Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hielt bei der Podiumsdiskussion mit dem thematischen Schwerpunkt, wie weibliche Führungskräfte ihre Führungsrolle inmitten anhaltender und neuer geschlechtsspezifischer Hindernisse für die politische Teilhabe steuern und verändern können, einen einleitenden Vortrag. Sie berichtete über ihre persönlichen Erfahrungen mit Hindernissen im Laufe der 50 Jahre ihrer politischen Karriere. Sie habe gelernt, ihre Stimme zu erheben, sich einzubringen, nicht zu schweigen und sich nicht zum Schweigen bringen zu lassen. Sie betonte: Wenn Frauen schweigen, würde die Demokratie unterdrückt. Sie erinnerte an die Frauen in Afghanistan, denen alle ihre Grundrechte verweigert würden; an die Frauen im Iran, die für die Rechte der Frauen, ihr Leben und ihre Freiheit kämpften; sowie die Frauen in der Ukraine, die Opfer eines schrecklichen Krieges und oftmals sexualisierter Gewalt seien. Sie hob hervor, dass die Klimakrise nicht geschlechtsneutral sei und Frauen unverhältnismäßige Lasten tragen würden. Es gebe keine Klimagerechtigkeit ohne Geschlechtergerechtigkeit und keine Zukunft ohne feministische Führungsrollen. Abgeordnete Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ergriff im Laufe der Podiumsdiskussion ebenfalls das Wort und berichtete von einem persönlichen Erlebnis: bei einer Bundestagsdebatte zum Phänomen des sogenannten „Catcalling“ wäre sie – eine Strafrechtsjuristin – bei ihrer Rede von Männern aus einer anderen politischen Fraktion ausgelacht worden. Dies sei nicht nur äußerst respektlos gewesen, sondern habe auch drei Dinge gezeigt. Erstens, dass es der Anerkennung bedürfe, dass die Kultur im Parlament von Männern aufgebaut worden und ein Ergebnis patriarchaler Strukturen sei; zweitens, dass es für eine Änderung dieser Gegebenheit nichts Geringeres als einen Systemwechsel brauche – dieser Wandel müsse durch weibliche Führungspersönlichkeiten herbeigeführt werden. Und drittens, dass Frauen sich nicht zum Schweigen bringen lassen dürften – hierfür benötige es der Solidarität zwischen Kolleginnen und Kollegen und weibliche Vorbilder für jüngere Abgeordnete. 8 Forum der jungen Parlamentarierinnen und Parlamentarier Für die Delegation des Deutschen Bundestages nahm Abgeordnete Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) beim Forum der jungen Parlamentarierinnen und Parlamentarier teil. Auch das Forum beriet über das Thema der Generaldebatte „Wahrung humanitärer Normen und Unterstützung humanitärer Maßnahmen in Krisenzeiten“ aus der Perspektive junger Menschen. Die jungen Abgeordneten betonten, dass humanitäre Hilfe eine Frage von Würde und (Generationen-) Gerechtigkeit sei. Sie forderten eine stärkere internationale Unterstützung für junge Menschen, die von Krisen betroffen sind, insbesondere im Hinblick auf Bildung, Erwerbstätigkeit und weitere wirtschaftliche Möglichkeiten. Einige junge Abgeordnete forderten, neue Bedrohungen durch Desinformation, KI-Missbrauch und klimabedingte Krisen verstärkt in den Blick zu nehmen. Auch das Forum der jungen Parlamentarierinnen und Parlamentarier beriet über den Entschließungsentwurf des Ausschusses für Demokratie und Menschenrechte zu illegalen Adoptionen aus der Perspektive junger Menschen. Ziel des Forums ist es, die Beteiligung junger Menschen in Parlamenten zu fördern und die Perspektiven junger Menschen in die Arbeit und Entscheidungen der IPU-Versammlungen einzubeziehen. Im Rahmen der Änderung der Geschäftsordnung des Forums im Oktober 2024 wurde das Alter, um als junge Abgeordnete bzw. als junger Abgeordneter zu gelten, von unter 45 auf unter 40 Jahren herabgesetzt. 9 Side Events und weitere Veranstaltungen Neben der Generaldebatte und den Ausschusssitzungen fanden zahlreiche Side Events und Workshops statt; unter anderem: ⎯ eine Podiumsdiskussion zu „Migration, Terrorismus und transnationale Kriminalität – Herausforderungen und parlamentarische Reaktionen“ ⎯ eine Sonderveranstaltung der geopolitischen Gruppe der Zwölf Plus zum Thema „Schutz der Menschlichkeit in Kriegszeiten: Strategien für ein verstärktes politisches Engagement“ ⎯ Workshops zu den Themen „Klima, Gesundheit und Wirtschaft durch Methanreduzierung schützen“, „Parlamente ergreifen Maßnahmen zu KI“, „Kinderrechte im digitalen Umfeld“ ⎯ sowie eine gemeinsame Sitzung der IPU und der ASPG zum Thema „Parlamente in einer sich wandelnden Welt: Umgang mit Komplexität, Unsicherheit und Umbrüchen“. Einen weiteren von der IPU unter anderem mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) organisierten Workshop zur globalen Ernährungssicherheit, moderierte Abgeordnete Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Sie betonte, dass die Ernährungssysteme durch Konflikte, den Klimawandel und verschiedene sich überschneidende Krisen unter Druck geraten. Die Überwindung des Hungerkreislaufs erfordere einen Fokus auf sektorübergreifende Gesetze und Strategien, Gerechtigkeit, Widerstandsfähigkeit und Innovation. 10 Vereinigung der Generalsekretärinnen und Generalsekretäre der Parlamente (ASGP) Parallel zu der Tagung der IPU kam vom 20. bis 22. Oktober 2025 die ASGP zusammen. Die Vereinigung ist nach Artikel 30 der IPU-Satzung ein beratendes Gremium der Interparlamentarischen Union. Ziel der Vereinigung ist es, den Kontakt und die Zusammenarbeit zwischen den Generalsekretärinnen und Generalsekretären (Direktorinnen und Direktoren) und Verwaltungen der Parlamente zu stärken. Der Direktor beim Deutschen Bundestag, Staatssekretär Paul Göttke, nahm an den Sitzungen der ASGP teil. Die ASGP fokussierte sich unter anderem auf die Gewährleistung der Sicherheit von Abgeordneten und Parlamentsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, Maßnahmen der Parlamente im Bereich KI sowie die Frage, wie und in welcher Form die Parlamente ihren Abgeordneten sachliche Informationen zur Verfügung stellen, um evidenzbasierte Entscheidungen zu unterstützen. Die Generaldebatte befasste sich mit der Frage, welche Maßnahmen in den Parlamenten ergriffen wurden, um das Risiko, dass ein zukünftiges Ereignis ein Parlament am Zusammentreten hindert, zu minimieren. Hierzu hielt Staatssekretär Paul Göttke einen Redebeitrag. Er erklärte, dass in einer Zeit vielfältiger Bedrohungen der Schutz der kritischen Infrastruktur, der IT-Systeme, sensibler Informationen sowie auch und vor allem der Schutz der Abgeordneten und Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter eine Priorität darstelle. Der Schutz der Parlamente sei der Schutz der Demokratie, auch im Krisenfall müssten demokratische Prozesse gewährleistet sein. Als Beispiele für den Schutz des Deutschen Bundestages führte er unter anderem aus, dass dieser über eine Parlamentspolizei verfüge, Gäste, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zuverlässigkeitsüberprüfungen durchlaufen müssten, es ein eigenes Geheimschutzreferat sowie abhörsichere Räume für den Schutz sensibler Informationen gebe und für die Vorbereitung auf Krisenlagen eine Stabsstelle Kritische Infrastruktur und Krisenprävention eingerichtet worden sei. Bedrohungen von innen und außen würden die Parlamente dazu zwingen, massiv in die Sicherheit zu investieren. Das beste Schutzkonzept sei jedoch: Diplomatie, Zusammenarbeit und gegenseitiges Verständnis. 11 Zukünftige Versammlungen der IPU Die 152. Versammlung der IPU wird vom 14. bis 19. April 2026 in Istanbul, Türkei, stattfinden. Berlin, den 18. Dezember 2025 Claudia Roth Delegationsleiterin 12 Verabschiedete Erklärungen und Entschließungen 12.1 Erklärung von Genf: Wahrung humanitärer Normen und Unterstützung humanitärer Maßnahmen in Krisenzeiten Gebilligt von der 151. Versammlung der IPU (Genf, 23. Oktober 2025) Wir, Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus aller Welt, die an der 151. Versammlung der IPU in Genf (Schweiz) teilnehmen, bekräftigen unser Bekenntnis zur Wahrung und Förderung der Achtung des humanitären Völkerrechts (HVR) und zur Unterstützung humanitärer Maßnahmen. Wir kommen an einem Zeitpunkt zusammen, an dem bewaffnete Gewalt unter Beteiligung staatlicher und nichtstaatlicher Akteure ein beispielloses Ausmaß erreicht hat, was erhebliche humanitäre Herausforderungen mit sich bringt. Die Hauptleidtragenden der Feindseligkeiten sind Zivilpersonen, insbesondere Frauen und Mädchen, die unverhältnismäßig stark betroffen sind, sowie die verletzlichsten Gruppen – Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Vertriebene, Verwundete und Kranke. Die Angriffe richten sich auch gegen zivile Infrastrukturen, Krankenhäuser sowie medizinische und humanitäre Kräfte. Wir erinnern daran, dass das humanitäre Völkerrecht dazu gedacht ist, ein Gleichgewicht zwischen den Grundsätzen der Menschlichkeit und der militärischen Notwendigkeit zu gewährleisten. Die darin aufgestellten Normen und Grundsätze haben das Ziel, in bewaffneten Konflikten Leid zu lindern und die Menschenwürde zu wahren, indem Personen, die nicht oder nicht mehr an Feindseligkeiten beteiligt sind, geschützt und die Mittel und Methoden der Kriegsführung eingeschränkt werden. Sie stellen die Mindeststandards unserer gemeinsamen Menschlichkeit auf dem Schlachtfeld dar und müssen jederzeit von allen Parteien eines bewaffneten Konflikts geachtet werden. Die Genfer Abkommen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle bilden den Kern des HVR und wurden als multilaterale Antwort auf die Schrecken des Zweiten Weltkriegs verabschiedet. Die vier Genfer Abkommen wurden universell ratifiziert und weitgehend in das Völkergewohnheitsrecht integriert, das für alle unsere Staaten und alle Parteien bewaffneter Konflikte verbindlich ist. Im Laufe der Zeit und als Reaktion auf die Entwicklungen in der Kriegsführung wurden weitere wichtige Instrumente des HVR angenommen, etwa das Antipersonenminen-Übereinkommen (APMBC) und das Übereinkommen über Streumunition (CCM). Diese Verträge zielen darauf ab, bestimmte Waffen aufgrund der verheerenden humanitären Folgen ihres Einsatzes zu verbieten, einschließlich der Folgen, die noch lange nach dem Ende bewaffneter Konflikte andauern. Diese humanitären Instrumente wurden geschaffen, um das Leid der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten so weit wie möglich zu begrenzen, und ihr Zweck besteht somit in ihrer Anwendung und Achtung in Zeiten von bewaffneten Konflikten. Verträge auf dem Gebiet des HVR sind Schutzinstrumente, die nicht selektiv angewandt, großzügig ausgelegt oder als politische Instrumente eingesetzt werden dürfen. Diese Normen zu wahren bedeutet, die moralischen Werte, die uns verbinden, aufrechtzuerhalten. Seit ihrer Verabschiedung haben die mit dem HVR zusammenhängenden Rechtsrahmen, sofern sie durchgesetzt und eingehalten wurden, Millionen von Menschenleben gerettet und die Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf unsere Bürgerinnen und Bürger, ihr Leben und ihre Zukunft erheblich begrenzt. Wenngleich technologische Entwicklungen im Laufe der Zeit neue Methoden und Mittel der Kriegsführung hervorgebracht haben, bleiben die bestehenden Regeln des HVR gültig und müssen weiterhin angewandt werden, so auch auf militärische Operationen im Cyberraum, autonome Waffensysteme und die bei der militärischen Planung und Entscheidungsfindung eingesetzte künstliche Intelligenz. Das humanitäre Handeln ist ebenfalls mit wachsenden Herausforderungen konfrontiert. Das derzeitige globale Umfeld hat zu einer zunehmenden Politisierung der humanitären Hilfe geführt und humanitäre Maßnahmen stark beeinträchtigt. Fragen, die den Zugang zu Konfliktgebieten und die Fähigkeit zur Bereitstellung von Hilfe betreffen, sind zu einem zentralen Anliegen geworden. Kürzungen der Mittel für humanitäre Hilfe weltweit haben das humanitäre System an den Rand des Zusammenbruchs gebracht, und viele Menschen, die Hilfe benötigen, sind in Lebensgefahr. Wir erinnern daran, wie wichtig es ist, auf Grundsätzen beruhende humanitäre Maßnahmen zu unterstützen – also humanitäre Aktivitäten, die im Einklang mit den grundlegenden Prinzipien der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit durchgeführt werden. Darüber hinaus sind nach dem HVR alle Konfliktparteien verpflichtet, den raschen und ungehinderten Zugang zu unparteiischer humanitärer Hilfe zu ermöglichen und zu erleichtern. Somit dürfen Krankenhäuser, Gesundheitszentren, Krankenwagen und humanitäre Konvois niemals zur Zielscheibe von Angriffen oder für militärische Zwecke missbraucht werden, die medizinische Ethik muss gewahrt bleiben, und medizinisches Personal darf niemals dazu gezwungen werden, gegen seine humanitären Pflichten zu handeln. Wir erinnern außerdem daran, wie wichtig es ist, die Aktivitäten humanitärer Organisationen finanziell angemessen zu unterstützen, und bekunden unsere Unterstützung für die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond- Bewegung, einschließlich des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), die humanitären Hilfsorganisationen der Vereinten Nationen und andere humanitäre Organisationen. Wir würdigen die unverzichtbare Arbeit, die humanitäre Helferinnen und Helfer leisten, oft unter großer Gefahr für ihr eigenes Leben. Ihr Schutz und ihre Unabhängigkeit müssen jederzeit gewährleistet sein. Wir begrüßen die Erklärung für den Schutz des humanitären Personals, die auf der 80. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde, und fordern die Mitgliedsparlamente der IPU auf, ihren jeweiligen Regierungen nahezulegen, diese Erklärung zu billigen. In einer Zeit zunehmender bewaffneter Konflikte, größerer Polarisierung und Ungleichheit sowie weit verbreiteter Fehlinformationen ist ein starkes und dauerhaftes politisches Bekenntnis zur Achtung des HVR und zur Gewährleistung seiner Achtung sowie zur Unterstützung humanitärer Maßnahmen notwendiger denn je. Wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier erkennen an, dass uns eine zentrale Rolle im Rahmen unserer Legislativ-, Aufsichts- und Repräsentationsaufgaben zukommt. Wir verpflichten uns daher, darauf hinzuarbeiten, den derzeitigen HVR-Rechtsrahmen und seine Durchsetzung zu stärken, indem wir ⎯ unsere Bemühungen um den Beitritt zu Verträgen auf dem Gebiet des HVR oder ihre Ratifizierung fortsetzen, ⎯ die vollständige Einbeziehung des HVR in das innerstaatliche Recht gewährleisten, indem wir neue Rechtsvorschriften annehmen und/oder bestehende Rechtsvorschriften überprüfen und ändern, um die Verpflichtungen nach dem HVR in unseren nationalen Rechtsrahmen zu verankern, ⎯ das HVR in die militärische Ausbildung integrieren, indem wir gewährleisten, dass die Verteidigungshaushalte Mittel für regelmäßige Schulungen zum HVR für die Streit- und Sicherheitskräfte vorsehen, ⎯ sicherstellen, dass wirksame Sanktionsmechanismen für die innerstaatliche Ahndung von Verstößen gegen das HVR eingerichtet werden, unter anderem indem wir geeignete strafrechtliche Vorschriften erlassen und gewährleisten, dass die nationalen Justizbehörden über die rechtlichen Mittel verfügen, um die für schwere Verstöße gegen das HVR und Kriegsverbrechen Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen, ⎯ unsere Aufsichtsfunktionen stärken, um sicherzustellen, dass alle Entscheidungen der Regierungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Streitkräften, Waffentransfers oder Friedensmissionen faktengestützt sind und mit den Verpflichtungen nach dem HVR im Einklang stehen und dass die humanitären Auswirkungen der getroffenen Entscheidungen klar berücksichtigt werden, ⎯ regionale und globale Mechanismen unterstützen, die eingerichtet wurden, um die Straflosigkeit für diejenigen, die Verstöße gegen das HVR begangen haben, zu beenden, darunter der durch das Römische Statut geschaffene Internationale Strafgerichtshof, Verstöße gegen das HVR zu verhindern, indem wir ⎯ die Einsetzung oder Stärkung nationaler HVR-Ausschüsse unterstützen, die der Regierung bei der Umsetzung des HVR, der Überwachung seiner Einhaltung und der Verbreitung entsprechender Kenntnisse behilflich sind, ⎯ eine berechenbare und mehrjährige Finanzierung für den Kapazitätsaufbau im Bereich des HVR und seine nationale Umsetzung bereitstellen, ⎯ Sachverstand im Bereich des HVR in unsere eigenen parlamentarischen Forschungs- und Rechtsdienste integrieren, um die Vereinbarkeit neuer Gesetze mit den Verpflichtungen unserer Staaten nach dem HVR zu gewährleisten, unter anderem durch die Einrichtung eines parlamentarischen Gremiums, das sich mit Fragen des HVR befasst, ⎯ die öffentliche Wahrnehmung humanitärer Normen und Maßnahmen prägen, indem wir unseren Einfluss als Meinungsführer und Volksvertreter nutzen, um uns Gehör zu verschaffen und die Relevanz des HVR zu bekräftigen, Fehlinformationen entgegenzuwirken und die gegenseitige Achtung und den Dialog zu fördern, ⎯ die „Entmenschlichung“ bekämpfen, die oft mit Konflikten und Polarisierung einhergeht und zu einer Erosion des Mitgefühls und einer Normalisierung des Leids führt, und anerkennen, dass das HVR alle von bewaffneten Konflikten betroffenen Personen schützt, ungeachtet der Konfliktpartei, der sie angehören oder mit der sie verbunden sind, die Durchführung von auf Grundsätzen beruhenden humanitären Maßnahmen zu unterstützen, indem wir ⎯ Gesetze und Verwaltungsrahmen beschließen, die einen raschen und ungehinderten humanitären Zugang gewährleisten, und zugleich die Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit humanitärer Maßnahmen wahren und sicherstellen, dass diese Bestimmungen bekannt sind und angewandt werden, ⎯ nationale Rahmen für Sanktionen und Terrorismusbekämpfung überprüfen, um sicherzustellen, dass ihr Geltungsbereich, sofern er weit gefasst ist, die Aktivitäten unparteiischer, neutraler und unabhängiger humanitärer Organisationen nicht beeinträchtigt, ⎯ für humanitäre Hilfe eintreten sowie nationale und internationale humanitäre Hilfsorganisationen politisch und finanziell unterstützen, das globale humanitäre Ökosystem zu stärken, indem wir ⎯ auf nationaler, regionaler und globaler Ebene Partnerschaften mit maßgeblichen Akteuren im Bereich des HVR aufbauen, ⎯ die Zusammenarbeit mit der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, einschließlich des IKRK, den humanitären Hilfsorganisationen der Vereinten Nationen und anderen humanitären Organisationen stärken, ⎯ bei unserer Arbeit einen sektorübergreifenden und inklusiven Ansatz verfolgen, was für die Förderung der humanitären Agenda unerlässlich ist. Dazu gehört, dass wir die umfassenderen politischen, sozialen und entwicklungsbezogenen Herausforderungen angehen, die das Leid von Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten noch verstärken, und die Bedürfnisse derjenigen berücksichtigen, die in Zeiten von bewaffneten Konflikten am verletzlichsten sind, ⎯ die konstruktive Beteiligung von Frauen und Jugendlichen an Entscheidungsprozessen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Parlaments gewährleisten. Insbesondere Frauen und Mädchen haben mit struktureller Geschlechterungleichheit zu kämpfen, auch in Konfliktsituationen. Die Berücksichtigung dieser Unterschiede bei der Umsetzung des HVR wird einen besseren Schutz für alle bewirken, ⎯ in die parlamentarische Diplomatie und den parlamentarischen Dialog als unverzichtbare Instrumente für die Bewahrung und Erneuerung multilateraler Werte wie Inklusion, Solidarität, Zusammenarbeit, gemeinsame Verantwortung und eine regelbasierte internationale Ordnung investieren. Wir begrüßen die laufende Globale Initiative zur Förderung des politischen Engagements für das humanitäre Völkerrecht, die vom IKRK gemeinsam mit Brasilien, China, Frankreich, Jordanien, Kasachstan und Südafrika auf den Weg gebracht wurde, sowie die globale Kampagne des UN-Generalsekretärs zur Wahrung der Normen im Bereich der humanitären Abrüstung und zur Stärkung der Minenräumung. Wir verpflichten uns, unsere Parlamente für diese Initiativen zu sensibilisieren und unseren Regierungen nahezulegen, sie offiziell zu billigen und sich aktiv darin einzubringen. Wir betonen, dass die IPU eine einzigartige Rolle spielt, indem sie das HVR zu einer politischen Priorität auf der globalen parlamentarischen Tagesordnung macht. Wir ermutigen die IPU, das HVR weiterhin durchgängig in ihre Aktivitäten zu integrieren und die fachliche Unterstützung für Parlamente in diesem Bereich zu verstärken. Wir ermutigen die IPU außerdem, weiterhin Partnerschaften mit dem IKRK, den Vereinten Nationen und anderen Akteuren aufzubauen, um sicherzustellen, dass die Parlamente auch künftig als wirksame Verfechter humanitärer Normen und Maßnahmen auf globaler Ebene auftreten. Machen wir uns stark für Menschlichkeit, Mitgefühl und Rechtsstaatlichkeit. Wir versprechen, diese Erklärung unseren jeweiligen Parlamenten vorzulegen, die Ergebnisse unserer gemeinsamen Arbeit an unsere nationalen Behörden weiterzuleiten und uns um die Verwirklichung ihrer Grundsätze durch Legislativ-, Haushalts-, Aufsichts- und Repräsentationsmaßnahmen zu bemühen. Wir verpflichten uns, diese Agenda innerhalb unserer Parlamente sowie durch ständigen interparlamentarischen Dialog und kontinuierliche interparlamentarische Zusammenarbeit, auch unter dem Dach der IPU, weiterzuverfolgen. 12.2 Entschließung zum Dringlichkeitstagesordnungspunkt „Parlamentarische Maßnahmen gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, Cyberkriminalität und hybride Bedrohungen für Demokratie und menschliche Sicherheit“ von der 151. Versammlung der IPU einstimmig angenommene Entschließung (Genf, 23. Oktober 2025) Die 151. Versammlung der Interparlamentarischen Union, unter Hinweis auf die Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen, darunter die Achtung der nationalen Souveränität, der territorialen Unversehrtheit, der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten und der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, sowie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (UNTOC, 2000), des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC, 2003) und anderer einschlägiger internationaler Instrumente, in Bekräftigung des von der IPU neben anderen Institutionen und der Zivilgesellschaft abgegebenen Bekenntnisses zu Demokratie, Frieden, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit als Grundlagen einer legitimen Steuerung, und Kenntnis nehmend von dem anstehenden Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Computerkriminalität, sehr beunruhigt über die wachsende Konvergenz von grenzüberschreitender organisierter Kriminalität, Drogenhandel, Computerkriminalität und hybriden Bedrohungen, welche die demokratischen Institutionen, die nationale Sicherheit und die globale Stabilität gefährdet, die Demokratie untergräbt, Institutionen korrumpiert und das soziale und wirtschaftliche Gefüge unserer Gesellschaften zerstört, zutiefst besorgt über Angriffe, Drohungen, geschlechtsspezifische Gewalt im Internet und Morde an Parlamentarierinnen und Parlamentariern, Journalistinnen und Journalisten sowie Führungspersönlichkeiten aus der Politik, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft aufgrund ihrer Rolle bei der Verteidigung von Transparenz und Rechtsstaatlichkeit, im Bewusstsein der Notwendigkeit, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Parlamenten, den Vereinten Nationen, der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (INTERPOL) und Regionalorganisationen im Hinblick darauf zu stärken, die Rechtsrahmen anzugleichen und diesen sich wandelnden Bedrohungen entgegenzuwirken, insbesondere cybergestütztem Betrug, Menschenhandel, unerlaubten Drogen, Geldwäsche und damit verbundenen missbräuchlichen Handlungen, die zunehmend eine grenzüberschreitende Dimension annehmen, Kenntnis nehmend von der im Juni 2025 von der IPU und dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) unterzeichneten Absichtserklärung und ihrem gemeinsamen Bekenntnis zur Stärkung der parlamentarischen Kapazitäten im Kampf gegen die organisierte Kriminalität, sehr beunruhigt durch einen unlängst erschienenen Bericht des UNODC1, der die großflächige Ausbreitung von Betrugsfabriken in ganz Südostasien aufdeckt, wo Hunderttausende Menschen aus mehr als 70 Ländern weltweit Opfer von Menschenhandel wurden und sich unter Zwang am Cyberbetrug beteiligen, höchst beunruhigt darüber, dass Betrugsfabriken sich rasch von regionalen kriminellen Zentren zu einer globalisierten Schattenwirtschaft wandeln, dass sie unter dem Deckmantel von Investitionen, Städtebauprojekten oder Unterhaltungskomplexen Steuerungslücken in Entwicklungsregionen, oft unterstützt durch mitbeteiligte lokale Drahtzieher, ausnutzen und dass sie inzwischen Einnahmen erzielen, die mit dem BIP ganzer Länder konkurrieren, und weltweit expandieren, in Kenntnis der Berichte des UNODC (2025) und anderer Stellen, wonach staatliche und nichtstaatliche Akteure digitale Betrugsmaschen, Menschenhandel, Desinformation und Korruption in beunruhigendem Ausmaß betreiben, darunter Aktivitäten, die in direktem Zusammenhang mit Syndikaten der organisierten Kriminalität, illegalen Online-Marktplätzen und Untergrundbankensystemen stehen und jährliche Einnahmen von mehr als 50 bis 75 Milliarden US-Dollar erwirtschaften, zutiefst besorgt über die jüngsten Fälle, in denen sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure koordinierte Cyberangriffe, Sabotageakte gegen kritische Infrastrukturen, Spionage und gezielte Desinformationskampagnen unternommen haben, von denen mehrere Länder auf verschiedenen Kontinenten betroffen waren, 1 UNODC, Inflection Point: Global Implications of Scam Centres, Underground Banking and Illicit Online Marketplaces in Southeast Asia, April 2025. unter Hinweis darauf, dass grenzüberschreitende kriminelle Netzwerke Steuerungslücken, Sonderwirtschaftszonen, von Konflikten betroffene Gebiete und Kasinos nutzen, um Erträge aus Straftaten zu waschen, wodurch sie Korruption begünstigen, Gemeinschaften destabilisieren, Menschenrechte verletzen, die Souveränität untergraben, die regionale Stabilität gefährden, die Entwicklung behindern und die internationalen Bemühungen um die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit beeinträchtigen, sowie unter Hinweis auf eklatante Beispiele für den zerstörerischen Einsatz hybrider Taktiken durch staatliche Akteure, darunter der unterschiedslose Rückgriff auf militärische Gewalt, Cyberoperationen und psychologische Kriegsführung, besorgt darüber, dass Opfer, darunter Frauen, Kinder und andere verletzliche Gruppen, unter Androhung von Folter und Inhaftierung zur Beteiligung am Cyberbetrug gezwungen werden und häufig Gefahr laufen, erneut Opfer von Menschenhandel zu werden oder weitere Rechtsverletzungen zu erleiden, in Anerkennung der Rolle der Parlamente bei der Stärkung der Gesetzgebung, Aufsicht und Zusammenarbeit, die darin besteht, Überschneidungen zwischen Cyberkriminalität, Menschenhandel, Geldwäsche und Korruption zu bekämpfen und zugleich sicherzustellen, dass die Gegenmaßnahmen bei voller Wahrung der humanitären und menschenrechtlichen Grundsätze erfolgen, in Anbetracht dessen, dass der grenzüberschreitende und technologisch fortgeschrittene Charakter krimineller Organisationen eine Asymmetrie schafft, die ihre Expansion und ihren Einfluss verstärkt, weshalb die Justiz- und Sicherheitsinstitutionen bei ihren Gegenmaßnahmen auf supranationale Institutionen und technologisch fortgeschrittene Strategien und Mittel zurückgreifen müssen, und in der Erkenntnis, dass derartige Bedrohungen noch gravierender werden, wenn die beteiligten Akteure Staaten sind oder mit staatlicher Unterstützung handeln, in Anerkennung der Rolle und politischen Schwerpunktsetzung der IPU, wenn es darum geht, eine globale Plattform für den multilateralen Dialog zwischen nationalen Parlamenten über Fragen des Friedens und der Sicherheit bereitzustellen und greifbare Lösungen durch ihre Strategie 2022–2026 (Strategisches Ziel 4: Förderung eines kollektiven parlamentarischen Handelns) zu ermöglichen, 1. erklärt, dass die Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität, des Drogenhandels, der Cyberkriminalität und hybrider Bedrohungen – gleichviel ob sie von staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren ausgehen – eine globale Priorität darstellt, die ein einheitliches parlamentarisches Handeln und eine starke demokratische Steuerung verlangt, und fordert die Parlamente nachdrücklich auf, Maßnahmen zu prüfen, die sicherstellen, dass die Urheber solcher Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden; 2. verurteilt alle Formen der organisierten Kriminalität, darunter cybergestützten Menschenhandel, Zwangskriminalität und moderne Sklaverei, die sowohl von staatlichen als auch von nichtstaatlichen Akteuren begangen werden, mit besonderem Augenmerk auf den unverhältnismäßigen Folgen für Frauen und Kinder, und fordert die Parlamente nachdrücklich auf, Gesetze und Politikmaßnahmen anzunehmen, die opferzentrierte Ansätze fördern und den Schutz und die Rehabilitation aller Opfer und Überlebenden gewährleisten; 3. betont, wie wichtig es ist, die Grundursachen von Verletzlichkeit, darunter Armut, Bildungsmangel, Ungleichheit, Menschenhandel, Konflikte und Korruption, die die Rekrutierung für Betrugsfabriken begünstigen, anzugehen, und fordert die zuständigen Behörden nachdrücklich auf, praktische Lösungen zur Bewältigung dieser Probleme umzusetzen; 4. fordert die Mitgliedsparlamente der IPU nachdrücklich auf, die nationalen Rechtsvorschriften in Übereinstimmung mit den anwendbaren internationalen Gesetzen im Hinblick darauf zu aktualisieren, die Beteiligung staatlicher und nichtstaatlicher Akteure an Cyberkriminalität zu bekämpfen und die Mechanismen der parlamentarischen Aufsicht über Sicherheits- und Nachrichtendienste zu verbessern, wobei sie die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte gewährleisten und zugleich sicherstellen, dass die Maßnahmen gegen Cyberkriminalität nicht zu Verstößen gegen humanitäre Grundsätze oder zu einer sekundären Viktimisierung von Opfern des Menschenhandels führen; 5. fordert die Parlamente nachdrücklich auf, die nationalen Rechtsrahmen dahingehend zu stärken, a) Nötigung zum Zweck von Cyberbetrug unter Strafe zu stellen, b) die Sanktionen gegen Sicherheitsunternehmen, die in missbräuchliche Handlungen verwickelt sind, zu verschärfen, c) von illegalen Online-Glücksspielen, Geldwäsche mit Kryptowährungen und Untergrundbankensystemen ausgenutzte Rechtslücken zu schließen, d) die Wahl-, Finanz- und Transparenzgesetze zu überprüfen, um die Unterwanderung demokratischer Institutionen durch organisierte Kriminalität und ausländische Einmischung zu verhindern, e) die unabhängige Aufsicht über staatliche Sicherheits- und Strafverfolgungsorgane zu verstärken, um eine Mittäterschaft bei Menschenhandel und Cyberkriminalität zu verhindern, f) die Sanktionen gegen Staatsbedienstete und Regierungen, die an missbräuchlichen Handlungen beteiligt sind, zu verschärfen, 6. fordert den Schutz von Parlamentarierinnen und Parlamentariern und ersucht den IPU-Ausschuss für die Menschenrechte von Parlamentarierinnen und Parlamentariern, die gegen sie gerichteten Angriffe zu überwachen und zu dokumentieren; 7. bittet die Regierungen und Parlamente, die strukturellen Ursachen von Verletzlichkeit – Armut, Ungleichheit, institutionelle Schwäche und Korruption – durch inklusive und nachhaltige Politikmaßnahmen zu bekämpfen; 8. unterstützt die Arbeit bestehender regionaler, internationaler und globaler Rechts- und Sicherheitsorgane, die die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität im Rahmen des UNTOC bekämpfen – etwa das UNODC, INTERPOL und regionale Einrichtungen gegen organisierte Kriminalität – und die Schaffung neuer Institutionen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität in dem grenzüberschreitenden Bereich, in dem sie operiert, beispielsweise eines internationalen Gerichtshofs gegen Korruption, des Lateinamerikanischen und Karibischen Strafgerichtshofs gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (COPLA) oder einer Behörde des MERCOSUR gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität; 9. bittet die Mitgliedsparlamente der IPU, im Einklang mit dem Völkerrecht und der sich herausbildenden internationalen Strafrechtsprechung anzuerkennen, dass Handlungen der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität – unabhängig davon, ob sie von nichtstaatlichen Akteuren oder von einem Staat oder seinen Vertretern in organisierter oder systematischer Weise begangen werden – Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen können; 10. empfiehlt den Mitgliedstaaten, gemeinsame Rahmen und Standards für Cybersicherheit zum Schutz kritischer Infrastrukturen und öffentlicher Informationssysteme im Einklang mit der Entschließung der IPU Cyberkriminalität: Neue Risiken für die globale Sicherheit, die auf der 146. Versammlung (Manama (Bahrain) März 2023) verabschiedet wurde, auszuarbeiten; 11. fordert eine strengere Regulierung von Kryptowährungen, Online-Plattformen und grenzüberschreitenden Finanzströmen, um die illegale Geldwäsche im Zusammenhang mit Betrugsfabriken einzudämmen, und fordert die globalen Finanzinstitute nachdrücklich auf, eine verstärkte Sorgfaltspflicht anzuwenden; 12. legt den Parlamenten nahe, gemeinsam mit dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft technologische Innovationen zu fördern, die Desinformation und digitaler Ausbeutung entgegenwirken, und zugleich die bürgerlichen Freiheiten zu wahren, die Privatsphäre zu schützen und die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte bei allen Maßnahmen zur Bekämpfung digitaler Bedrohungen zu gewährleisten; 13. erkennt an, dass hybride Bedrohungstaktiken – darunter cybergestützte Sabotage, Desinformation und Angriffe auf kritische Infrastrukturen –, wenn sie von staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren durchgeführt oder gefördert werden, Verstöße gegen das Völkerrecht und in bestimmten Fällen terroristische Handlungen darstellen können, und fordert daher nachdrücklich die uneingeschränkte Achtung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechtsnormen; 14. verurteilt den Rückgriff auf Luftraumverletzungen, koordinierte Einflussnahmen und gezielte Cyberangriffe als Mittel der Einschüchterung, Aggression und Einmischung in die inneren Angelegenheiten souveräner Staaten; 15. ersucht die IPU, ihre bestehenden Organe zu nutzen, um die legislative Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Zwangskriminalität, Finanzstraftaten und Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts zu erleichtern und die Umsetzung zu überwachen; 16. schlägt vor, diese Angelegenheit als ständigen Punkt „Demokratie, Steuerung und globale Sicherheit“ in die Tagesordnung aufzunehmen und die Fortschritte auf künftigen IPU-Versammlungen zu überprüfen. 12.3 Erklärung der Leitung der IPU zur Lage in Madagaskar veröffentlicht auf der 151. Versammlung der IPU (Genf, 23. Oktober 2025) Im Namen der globalen parlamentarischen Gemeinschaft möchten wir unsere große Sorge über die Machtübernahme durch das Militär in Madagaskar und die Aufhebung der Verfassung zum Ausdruck bringen. Wir bedauern die Toten, die Verletzten und die Zerstörung von Eigentum, die aus den Unruhen resultieren. Wir fordern unverzügliche, koordinierte internationale Maßnahmen, um die anhaltende Krise in Madagaskar zu bewältigen. Die sich entwickelnde Lage stellt nicht nur eine schwere Bedrohung für die Stabilität in der südafrikanischen Region dar, sondern schafft auch einen gefährlichen Präzedenzfall für die Demokratie auf dem gesamten Kontinent und stellt dabei einen klaren Verstoß gegen das Völkerrecht dar. Wenn eine Demokratie wankt, schwächt sie die Demokratie überall. Madagaskars derzeitige Instabilität droht, die humanitäre Notlage in dem Land zu eskalieren, wobei es zu umfassenden Vertreibungen und Leid für die Menschen kommt, insbesondere für die am stärksten benachteiligten Gruppen wie alte Menschen und Kinder. Wir rufen zu Ruhe, Zurückhaltung und einem inklusiven Dialog auf. Wir sind bereit, mit anderen internationalen Organen wie den Vereinten Nationen, der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas und der Afrikanischen Union für eine friedliche Lösung der Krise und die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung zusammenzuarbeiten. Die IPU und die globale parlamentarische Gemeinschaft sind hier, um eine funktionierende, repräsentative und wirksame parlamentarische Demokratie zu unterstützen, die allen Menschen in Madagaskar dient und ihre Erwartungen erfüllt. Tulia Ackson, Präsidentin der IPU, und Martin Chungong, Generalsekretär der IPU 12.4 Entschließung des Ausschusses für Demokratie und Menschenrechte „Die Opfer illegaler internationaler Adoptionen anerkennen und unterstützen und Maßnahmen zur Verhinderung dieser Praxis ergreifen“ von der 151. Versammlung der IPU im Konsensverfahren2 verabschiedete Entschließung (Genf, 23. Oktober 2025) Die 151. Versammlung der Interparlamentarischen Union, Unter Hinweis auf die fundamentalen Grundsätze der Menschenrechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966 und in dem von der Generalversammlung der Vereinten Nationen 1989 verabschiedeten Übereinkommen über die Rechte des Kindes dargelegt sind, insbesondere seinen Artikel 21, sowie das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen 2006 verabschiedete Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die alle die vorrangige Bedeutung des Kindeswohls betonen; diese Grundsätze wurden in der Welterklärung über das Überleben, den Schutz und die Entwicklung der Kinder von 1990 und in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung erneut bekräftigt; unter Hinweis insbesondere auf Artikel 7 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, der sich auf die Geburtenregistrierung und das Recht auf Identität bezieht, sowie auf Artikel 8, der die Vertragsstaaten verpflichtet, angemessene Unterstützung bei der Wiederherstellung der Identität eines Kindes, die diesem widerrechtlich entzogen wurde, zu leisten; darüber hinaus unter Hinweis auf das im Jahr 2000 verabschiedete Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie, insbesondere seinen Artikel 3, sowie die Leitlinien von 2009 für alternative Formen der Betreuung von Kindern; 2 Die Russische Föderation brachte ihre Ablehnung gegenüber dem gesamten Text der Entschließung zum Ausdruck. Belarus äußerte einen Vorbehalt gegenüber dem gesamten Text der Entschließung. unter Berücksichtigung internationaler Übereinkommen wie dem Haager Übereinkommen von 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoptionen, das darauf abzielt sicherzustellen, dass internationale Adoptionen rechtmäßig und nach dem Grundsatz des Kindeswohls stattfinden und die Grundrechte von Kindern wahren, und das gleichzeitig die Entführung und den Verkauf von Kindern und den Handel mit Kindern verhindert, sowie in Anerkennung dessen, dass einige Staaten im Einklang mit ihrem nationalen Recht und ihren kulturellen oder religiösen Grundsätzen alternative Formen der Betreuung und Unterbringung von Kindern vorsehen, z. B. Vormundschaft oder kafala, anstatt einer Adoption gemäß der Definition des Haager Übereinkommens von 1993; in Anerkennung der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern, die aufgrund eines Konflikts aus ihrem Land vertrieben wurden, wie durch die Haager Empfehlung über Flüchtlingskinder anerkannt; darüber hinaus in Anerkennung der weltweit steigenden Zahl an illegal adoptierten Personen, die mutig für Gerechtigkeit und Abhilfe für die schweren Menschenrechtsverletzungen, die sie erlitten haben, eintreten, und in Bekräftigung ihres grundlegenden Rechts auf Wahrheit, Identität und Wiedergutmachung sowie ihres Rechts auf eine konstruktive Beteiligung an allen wichtigen Prozessen, die ihr Leben betreffen; in der Erkenntnis, dass illegale internationale Adoptionen die Sicherheit und Würde von Kindern und ihren Familien gefährden und gleichzeitig die Integrität der legalen Adoptionssysteme unterminieren und das Vertrauen zwischen Staaten, Institutionen und Gemeinschaften aushöhlen; in Anbetracht des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen, insbesondere seines Artikels 25, der von den Vertragsstaaten verlangt, diesbezüglich die für die Gewährleistung des Kindeswohls notwendigen Maßnahmen zu treffen; darüber hinaus in Anbetracht der Gemeinsamen Erklärung über illegale internationale Adoptionen, die am 29. September 2022 vom Ausschuss der Vereinten Nationen über das Verschwindenlassen im Namen mehrerer anderer VN-Organe und Sonderberichterstatter herausgegeben wurde und die bekräftigt, dass illegale Adoptionen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sein können; bezugnehmend auf das Protokoll zur Verhütung, Unterdrückung und Bestrafung des Menschenhandels und insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, welches das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität ergänzt; in Anerkennung dessen, dass das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs die Verschleppung, Überstellung oder illegale Adoption von Kindern, insbesondere in Zeiten bewaffneter Konflikte, als Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit einstuft, wenn sie als Teil weit verbreiteter oder systematischer Angriffe begangen werden; unter Hinweis darauf, dass die maßgeblichen internationalen Mechanismen die Schwere solcher Handlungen anerkannt haben, beispielsweise durch die Ausstellung von Haftbefehlen gegen die Verantwortlichen für derartige Verbrechen durch den Internationalen Strafgerichtshof, sowie unter Betonung der Bedeutung der Zusammenarbeit der Staaten mit diesen Mechanismen zwecks Gewährleistung von Gerechtigkeit, Rechenschaftspflicht und des Schutzes von Kindern in Konfliktsituationen; in Anbetracht dessen, dass illegale internationale Adoptionen eine Form von Menschenhandel darstellen können und Fortschritten im Hinblick auf das Erreichen der Ziele für nachhaltige Entwicklung entgegenstehen, die als wichtige Grundvoraussetzung für Frieden und Wohlstand dienen, insbesondere Ziel 16.2, das darauf abzielt, „Missbrauch, Ausbeutung, Menschenhandel und alle Formen von Folter und Gewalt gegen Kinder zu beenden“; außerdem unter Hinweis darauf, dass es eminent wichtig für die Parlamente sowie für ihre Regierungen ist, das öffentliche Bewusstsein für die negativen Folgen illegaler internationaler Adoptionen für die Kinder zu verstärken; unter Hinweis auf die auf der 147. Versammlung der IPU am 27. Oktober 2023 verabschiedete Entschließung „Kinderhandel in Waisenhäusern: Die Rolle der Parlamente bei der Linderung des Leids“ sowie die auf der 145. Versammlung der IPU am 15. Oktober 2022 verabschiedete Entschließung „Parlamentarische Impulse für die lokale und regionale Entwicklung von Ländern mit einem hohen Maß an internationaler Migration sowie zur Beendigung aller – auch der staatlich unterstützten – Formen von Menschenhandel und Menschenrechtsverstößen“, die erneut „das Recht eines jeden Menschen, keine willkürliche Deportation durch eine ausländische Macht zu erleiden, wie etwa die von der Russischen Föderation betriebene Zwangsumsiedlung ukrainischer Zivilpersonen, darunter Tausender Kinder, aus den vorübergehend besetzten Gebieten in die Russische Föderation“ bekräftigte; zutiefst besorgt über das Fortbestehen illegaler internationaler Adoptionen, die häufig Kinderhandel, erzwungene Trennungen und gefälschte Identitäten einschließen, die eine gravierende Verletzung der Rechte von Kindern darstellen und den Opfern, ihren Familien und ihren Gemeinschaften dauerhafte Traumata zufügen; sich dessen bewusst, dass diese illegalen Adoptionen verheerende Situationen für die Kinder schaffen, die als Opfer unter einem teuflischen Kreislauf multipler Verluste leiden, wie dem Verlust der Identität und des kulturellen Erbes, der biologischen Familie, der psychischen Stabilität, des Verlusts des Schutzes vor Missbrauch und Ausbeutung und häufig der zivilen Rechte, und dass sie manchmal einer ideologischen Indoktrinierung ausgesetzt sind, was eine sofortige und angemessene Reaktion zur Behebung dieser Ungerechtigkeiten unbedingt erforderlich macht; in der Erkenntnis, dass es drei Kategorien von Opfern in solchen Situationen gibt: die Kinder, die vor Herausforderungen in Bezug auf ihre Wurzeln, ihrer kulturellen Identität und ihren Beziehungen zu ihren biologischen Eltern stehen; die biologischen Eltern, die ihres Grundrechts, für ihr Kind zu sorgen, beraubt wurden, was häufig Leid verursacht, sowie die Adoptiveltern, die von den Vermittlern oder den Behörden getäuscht worden sein könnten und die unter Qualen oder Schuldgefühlen leiden können, wenn sie die Umstände der Adoption entdecken; darüber hinaus in der Erkenntnis, dass illegal adoptierte Kinder Formen der Ausbeutung wie Bettelei, Prostitution und Pornografie, Drogenhandel oder Rekrutierung durch bewaffnete Gruppen ausgesetzt sein können, insbesondere im Kontext bewaffneter Konflikte; zutiefst besorgt angesichts verschiedener, von den Sonderorganisationen der Vereinten Nationen, insbesondere UNICEF und seinen Partnern, veröffentlichter Berichte über die Lage von Kindern in bewaffneten Konfliktgebieten und des alarmierenden Anstiegs von Fällen von Entführung, rechtswidriger Inhaftierung, illegaler Adoption, Identitätsfälschung und militärischer Rekrutierung von Opfern durch bewaffnete Gruppen, insbesondere terroristische und separatistische Gruppen; sowie unter Hinweis darauf, dass die militärische Rekrutierung von Kindern als „Kriegsverbrechen“ erachtet wird und durch internationale Übereinkommen und Verträge verboten ist, insbesondere durch das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption, die Grundsätze von Vancouver sowie die Pariser Grundsätze; unter Hinweis darauf, dass im Kontext bewaffneter Konflikte Artikel 50 der Vierten Genfer Konvention einer Besatzungsmacht verbietet, den Personenstand eines Kindes zu ändern, beispielsweise durch Adoption; näher ausführend, dass die administrativen Folgen für die Opfer illegaler Adoptionen ebenfalls zu Menschenrechtsverletzungen führen können, da sie mit Staatsangehörigkeit und Identität zusammenhängen, was Hindernisse für den Zugang zu Bildung, Ehe, Namensänderungen oder die rechtliche Anerkennung eines Kindes schafft; betonend, dass viele Kinder, die Opfer illegaler Adoptionen sind, sich bis zum Erwachsenenalter ihres Status nicht bewusst sind, und dass dies im Hinblick auf die Verjährungsfristen für Verbrechen berücksichtigt werden könnte; darüber hinaus betonend, dass Adoptionsverfahren transparent sein müssen und insbesondere die finanziellen Aspekte, die Verhinderung geschlossener Adoptionspraktiken sowie die Kontrolle über Adoptionsvermittlungsstellen einschließlich privater Agenturen durch den Staat oder unabhängige Gremien verstärkt werden müssen, um Missbrauch zu vermeiden und den Schutz der Rechte des Kindes zu gewährleisten; des Weiteren betonend, dass eine internationale Zusammenarbeit und Kooperation unter Nutzung der maßgeblichen internationalen Instrumente zur Eindämmung illegaler internationaler Adoptionen diese gegen Kinder gerichtete kriminelle Praxis minimieren wird; in Anerkennung dessen, dass geschlechtsspezifische Diskriminierung und Gewalt, die häufig in patriarchalischen Normen und moralischen und religiösen Konstrukten im Hinblick auf die soziale Stellung oder den Familienstand der Mutter oder dem Ausschluss von Personen, die Minderheiten und indigenen Völkern angehören, verwurzelt sind, sowie Gesetzeslücken wichtige treibende Kräfte für illegale Adoption sind; sich dessen bewusst, dass begrenzte häusliche Betreuungsoptionen, Korruption, wirtschaftliche Not, Armut, Behinderung, Hilflosigkeit, Migration, Zwangsvertreibung, Inhaftierung eines Elternteils, Drogenmissbrauch und fehlende soziale Unterstützung durch die zuständigen Behörden weitere treibende Faktoren für die unnötige Trennung von Kindern von ihren Familien sind und gebührend berücksichtigt werden müssen; in Anerkennung der wichtigen Rolle der Parlamente bei der Verhinderung, Überwachung und Bestrafung von Praktiken, die die Rechte von Kindern verletzen, sowie bei der Harmonisierung von nationalen Gesetzen mit den internationalen Menschenrechtsnormen; darüber hinaus in Anerkennung dessen, dass neue Technologien, einschließlich künstlicher Intelligenz und digitaler Archivierung, eine wichtige Rolle bei der Verhinderung und Aufdeckung von Identitätsbetrug im Zusammenhang mit illegalen Adoptionen spielen können; sich dessen bewusst, dass internationale Konflikte und Instabilität Bedingungen schaffen, die für den Betrieb von Kinderhandelsnetzwerken förderlich sind, darunter auch solchen, die an illegalen Adoptionen beteiligt sind; besorgt darüber, dass illegale Adoptionen als eine moderne Form des Menschenhandels zunehmend über digitale Plattformen und Internet-Netzwerke gefördert werden, was neue Herausforderungen für die Verhinderung und Durchsetzung mit sich bringt; 1. fordert die Staaten, die derzeit keine Vertragsparteien des Übereinkommens über die Rechte des Kindes bzw. des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoptionen sind, nachdrücklich auf, ihre nationalen Rahmenbedingungen für die Adoption von Kindern im Einklang mit den Grundsätzen der Übereinkommen zu stärken und zu diesem Zweck unter anderem zu prüfen, ob es möglich ist, die maßgeblichen notwendigen Verfahren für den Erwerb dieses Status umzusetzen, und bekräftigt erneut, dass Vertragsstaaten das ordnungsgemäße Funktionieren der rechtlichen Verfahren für internationale Adoptionen im Einklang mit dem Kindeswohl gewährleisten und fördern müssen; 2. fordert alle Staaten, ungeachtet dessen, ob sie Vertragsparteien des Übereinkommens über die Rechte des Kindes oder des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption sind oder nicht, nachdrücklich auf, die Existenz illegaler internationaler Adoptionen und ihre Auswirkungen auf die Kinder und ihre Familien offiziell anzuerkennen und die erforderlichen rechtlichen, administrativen und ermittlungstechnischen Maßnahmen zu ergreifen, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und das Auftreten und erneute Auftreten illegaler internationaler Adoptionen im Einklang mit den einschlägigen internationalen Vereinbarungen zu verhindern und gleichzeitig das Vertrauen in legale Adoptionen zu erhalten, die im Einklang mit den internationalen Normen durchgeführt werden; 3. fordert die Staaten darüber hinaus auf, die von illegalen internationalen Adoptionen betroffenen Personen (Adoptivkinder, biologische Eltern und Adoptiveltern) offiziell als Opfer anzuerkennen, eine Entschuldigung abzugeben und sich zu verpflichten, ihnen angemessene Hilfe, Schutz, Zugang zur Justiz und zu Rechtsmitteln bereitzustellen und gegebenenfalls eine erneute Familienzusammenführung zu ermöglichen, wobei ein Gleichgewicht zwischen der Anerkennung des Leids und der Gewährleistung von Rechenschaftspflicht für die Beteiligten gefunden sowie klargestellt werden sollte, dass legale Adoptionen weiterhin eine gültige Form von Schutz sind und nicht stigmatisiert werden sollten; 4. verurteilt auf das Schärfste die rechtswidrige Verschleppung, Überstellung und Adoption von Kindern aus besetzten Gebieten und betont, dass solche Handlungen schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen; 5. verurteilt darüber hinaus die Überführung Tausender ukrainischer Kinder aus den besetzten Gebieten durch die Russische Föderation, was widerrechtliche Adoptionen erleichtert und einen Verstoß gegen die Verpflichtungen der Russischen Föderation nach dem humanitären Völkerrecht darstellt, einschließlich des Verbots, die persönliche Identität, Nationalität und familiären Bindungen von Kindern zu beeinträchtigen, wie in Artikel 50 der Vierten Genfer Konvention dargelegt; 6. fordert die Staaten nachdrücklich auf zu beurteilen, in welchem Maße der nationale Rechtsrahmen illegale internationale Adoptionen im Einklang mit ihren jeweiligen Rechtssystemen als eine Form des Menschenhandels klassifizieren sollte, und wirksame Maßnahmen zur Verhinderung derartiger Praktiken zu erkunden, und fordert die Parlamente darüber hinaus nachdrücklich dazu auf, Gesetze zu beschließen, die die militärische Rekrutierung von Personen, die Opfer illegaler internationaler Adoptionen wurden, als Kriegsverbrechen definieren; 7. fordert die Parlamente nachdrücklich auf, für die Schaffung nationaler Protokolle für das Melden und die Untersuchung von mutmaßlichen Fällen von Kinderhandel, Entführung und Verkauf von Kindern bei internationalen Adoptionen einzutreten als proaktive Maßnahme für die Aufdeckung und Bekämpfung derartiger Handlungen; diese Protokolle müssen barrierefreie Meldemechanismen, eine unabhängige und transparente Untersuchung sowie den Schutz aller Opfer gewährleisten; 8. ruft die Parlamente auf, unabhängige Untersuchungen durchzuführen, um rechtliche, administrative oder gerichtliche Fehler zu identifizieren, die diese illegalen Adoptionen ermöglichten, und sowohl konkrete Schritte zu unternehmen, um diese Fehler zu beheben, als auch Wiedergutmachungsmaßnahmen einzuleiten, um sicherzustellen, dass den Opfern solcher Praktiken Gerechtigkeit widerfährt, und sie zu unterstützen; 9. ruft die Parlamente darüber hinaus auf, rechtliche Sanktionen gegen Einzelpersonen oder Institutionen - einschließlich private Agenturen, Gesundheitspersonal sowie Staatsbedienstete - einzuführen oder zu verstärken, die als mitschuldig an illegalen Adoptionspraktiken erachtet wurden; 10. fordert nachdrücklich die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit und die Einsetzung regionaler und multilateraler Task Forces zur Koordinierung der Maßnahmen zur Verhinderung illegaler internationaler Adoptionen und zur Förderung des Austauschs bewährter Praktiken, die die Rechtssysteme für internationale Adoptionen über bestehende bilaterale oder multilaterale Vereinbarungen und die maßgeblichen internationalen Instrumente, bessere Überwachungssysteme, den Informationsaustausch zwischen den Staaten, gemeinsame Untersuchungen und die Sanktionierung krimineller Netzwerke, die an diesen Aktivitäten beteiligt sind, sowie die Angleichung der rechtlichen Praktiken und die Zusammenarbeit mit den internationalen Justizmechanismen, einschließlich des Internationalen Strafgerichtshofs, bei der Untersuchung und strafrechtlichen Verfolgung von Fällen rechtswidriger Deportation und Adoption von Kindern stärken; 11. fordert die verschiedenen Organisationen der Vereinten Nationen, insbesondere das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars und die UN-Friedensmissionen, nachdrücklich auf, zur Verhinderung illegaler internationaler Adoptionen beizutragen, insbesondere durch die Schaffung eines Registers von Personen, die Opfer illegaler internationaler Adoptionen in Konfliktgebieten geworden sind; 12. fordert die Parlamente auf, sich aktiv mit den zugrunde liegenden Faktoren für illegale internationale Adoptionen zu befassen und dabei geschlechtsspezifische Klischees im Zusammenhang mit der sozialen Stellung oder dem Familienstand der Mutter, Fremdenfeindlichkeit, Armut und Diskriminierung, z.B. Angriffe auf spezielle Bevölkerungsgruppen wie ethnische, religiöse und sprachliche Minderheiten, Migranten, Flüchtlinge und Angehörige indigener Völker, besonders zu berücksichtigen und betont, dass die Adoption von Kindern aus ethnischen Gruppen deren Rechte achten muss, insbesondere ihr Recht auf Wahrung ihrer kulturellen, sprachlichen und ethnischen Identität im Einklang mit dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes; 13. fordert die Parlamente darüber hinaus auf, Gesetze zur Regulierung der Aktivitäten privater Adoptionsagenturen zu erlassen; 14. ruft die Parlamente darüber hinaus auf, illegale internationale Adoptionen zu verhindern und zu diesem Zweck die Sozialversicherungssysteme zu stärken, in die Unterstützung der Eltern bei der Erziehung zu investieren sowie den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen zu gewährleisten; 15. fordert die Staaten nachdrücklich auf, sichere und zentrale digitale Systeme für die Rückverfolgung von Adoptionsverfahren zu entwickeln, einschließlich einer biometrischen Daten- und digitalen Geburtenregistrierung, um eine Identitätsfälschung zu verhindern und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten; 16. ruft die Staaten auf, gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und internationalen Akteuren Mechanismen für die Identifizierung, Verfolgung und Rückführung widerrechtlich deportierter oder adoptierter Kinder zu unterstützen und gegebenenfalls einzurichten und dabei das Kindeswohl zu gewährleisten, einschließlich einer Familienzusammenführung oder geeigneten Betreuung in ihrem Herkunftsland und der Wiederherstellung ihrer rechtlichen Identität und Nationalität; 17. ruft die Staaten darüber hinaus auf, eine finanzielle und strukturelle Unterstützung für die Opfer illegaler internationaler Adoptionen zu schaffen, einschließlich (a) eines erleichterten Zugangs zu den Archiven, um den Opfern dabei zu helfen, ihre Herkunft nachzuverfolgen; (b) Garantien dafür, dass eine potenzielle Annullierung ihrer Adoption nicht zu einem Verlust ihrer zivilen Rechte, Staatsangehörigkeit oder Identität führt; (c) psychischer, rechtlicher, sozialer Unterstützung für die Opfer und ihre Familien, die leicht zugänglich ist, wobei die damit verbundenen Gebühren für die Opfer entfallen; (d) die Erleichterung von Namensänderungen, um eine verlorene Identität zurückzugewinnen; (e) die Abschaffung der Verjährungsfrist für derartige Delikte, was es den Opfern, die die Wahrheit später entdecken, ermöglicht, auch dann noch rechtliche Maßnahmen einzuleiten; (f) die Einrichtung von DNA-Datenbanken unter gebührender Berücksichtigung der Privatsphäre, der informierten Zustimmung und der damit verbundenen Schutzmaßnahmen; (g) die Einrichtung von Programmen zum Wiedererlernen einer Sprache und zur kulturellen Wiedereingliederung für illegal adoptierte Personen, die die Verbundenheit mit ihrem Herkunftsland wiederherstellen möchten; (h) die Integration von Opferorganisationen in Prozesse im Zusammenhang mit der Suche nach Wahrheit, die Öffnung von Archiven, rechtliche Unterstützung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit; (i) die Schaffung nationaler oder internationaler Treuhandfonds zur Finanzierung von Rechtshilfe, DNA- Tests, Therapien und Reisen für die Opfer illegaler Adoptionen, die Gerechtigkeit suchen oder eine Familienzusammenführung anstreben; 18. fordert die Staaten nachdrücklich auf, Fallstudien über illegale internationale Adoptionen in die Ausbildungsprogramme von Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten, Polizeibeamten, Sozialarbeitern und Diplomaten, insbesondere Konsuln, aufzunehmen, damit ihre Fähigkeit gestärkt wird, solche Situationen besser zu identifizieren und mit ihnen umzugehen; 19. fordert die Staaten darüber hinaus nachdrücklich auf, die umfassende Zusammenarbeit untereinander zu verstärken, beispielsweise mithilfe bilateraler, regionaler und multilateraler Mechanismen, um sich über bewährte Verfahren, Lehren und Erfolgsgeschichten bei Adoptionsverfahren auszutauschen, wobei sichergestellt werden sollte, dass diese Verfahren im Einklang mit den international verbindlichen Rechtsinstrumenten stehen; 20. fordert die Parlamente nachdrücklich auf, ihren Regierungen zu empfehlen, mithilfe von rechtlichen Entschädigungsmechanismen und Unterstützung bei der Rückverfolgung der Herkunft Wiedergutmachungsmaßnahmen für die Opfer einzuführen; 21. fordert die Parlamente darüber hinaus nachdrücklich auf, ihren Regierungen zu empfehlen, verstärkte Wachsamkeit in Konfliktgebieten und bei humanitären Krisen zu fördern, wo die Gefahr von illegalen internationalen Adoptionen und Kinderhandel sowie von militärischer Rekrutierung von Kindern erhöht ist, und zu diesem Zweck Maßnahmen zum Schutz von Kindern in diesen Kontexten zu verstärken, wobei sichergestellt werden sollte, dass auf die Rechte und speziellen Bedürfnisse von Frauen und Mädchen umfassend eingegangen wird, da sie zu den Gruppen gehören, die im Hinblick auf Verstöße in Konfliktsituationen und humanitären Notlagen am stärksten gefährdet sind, und gegebenenfalls internationale Adoptionen in diesen Gebieten zeitweilig auszusetzen und sich darauf zu konzentrieren, Staatsbedienstete im Hinblick auf das Aufdecken von Kindesentführungen an den Grenzen, auf Flughäfen und an Seeverkehrsknotenpunkten zu schulen; 22. fordert die Staaten und die Parlamente nachdrücklich auf, die Überwachung und Regulierung digitaler Plattformen zu verstärken, um zu verhindern, dass sie missbräuchlich zur Erleichterung illegaler Adoptionen und damit verbundener Menschenhandelsaktivitäten genutzt werden; 23. fordert die Schaffung von Plattformen auf der Ebene hochrangiger Staatsbediensteter für einen regelmäßigen Dialog und technische Hilfe, um die Transparenz, Kontrolle und Rechenschaftspflicht in internationalen Adoptionssystemen zu verbessern; 24. fordert die Staaten nachdrücklich auf, mit internationalen Institutionen wie den Vereinten Nationen und dem Internationalen Strafgerichtshof zusammenzuarbeiten, um Fälle illegaler internationaler Adoptionen und die militärische Rekrutierung von Opfern in einem internationalen Rechtsrahmen zu behandeln und diese Akte als schwere Menschenrechtsverletzungen anzuerkennen, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen können, sowie neue Wege der Wiedergutmachung für die Opfer vorzuschlagen; 25. ruft die Staaten auf, die Verabschiedung maßgeblicher Gesetze zu erwägen, die eine Rechtsgrundlage für die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen für das Verbrechen illegaler Adoptionen auf übergeordneter Ebene schaffen würden; 26. fordert die Parlamente nachdrücklich auf, nationale Adoptionen zu priorisieren, um die sozialen und kulturellen Beziehungen von Kindern zu erhalten und sicherzustellen, dass Adoptionen in Konfliktgebieten nur über international anerkannte Organisationen wie die Vereinten Nationen oder das Internationale Komitee vom Roten Kreuz durchgeführt werden; 27. ruft die Parlamente auf, über Informationskampagnen das Bewusstsein bei den Behörden und der allgemeinen Öffentlichkeit zu schärfen und gegebenenfalls die Bedeutung transparenter Adoptionsverfahren, die im Einklang mit dem Völkerrecht und den ethischen Grundsätzen stehen, in schulische Lehrpläne und allgemeine Bildungsmodule aufzunehmen; 28. fordert die Parlamente nachdrücklich auf, effektive, gut ausgestattete und unabhängige Verfahren für die Kontrolle von Adoptionen sicherzustellen und zu garantieren, dass Entscheidungen transparent und unter umfassender Beachtung des Kindeswohls getroffen werden und dass Hinweisgeber und Zeugen vor Vergeltung geschützt werden, wodurch die Glaubwürdigkeit legaler internationaler Adoptionen gewahrt würde; 29. ruft die zuständigen Behörden auf sicherzustellen, dass die öffentliche Kenntnisnahme illegaler internationaler Adoptionen nicht zur Stigmatisierung der adoptierten Kinder führt, indem sie strenge Schutzmaßnahmen für die Vertraulichkeit und den Schutz der Identität festlegen; 30. ruft die Staaten und ihre Parlamente auf, ihre Archive zu erhalten und die Sammlung zuverlässiger Daten über Fälle illegaler internationaler Adoptionen und die militärische Rekrutierung von Opfern zu gewährleisten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit internationalen Institutionen, um das Ausmaß des Phänomens zu beurteilen und die Reaktion der Politik darauf zu verbessern, und Daten über bewährte Verfahren in den legalen Adoptionssystemen zu sammeln und auszutauschen; 31. fordert die Staaten nachdrücklich auf, bei allen Maßnahmen, die auf die Verhinderung und Bekämpfung illegaler internationaler Adoptionen abzielen, sowie bei der Bereitstellung von Abhilfe und Unterstützung für die Opfer eine geschlechtsspezifische Perspektive zu integrieren und den Grundsatz der Nichtdiskriminierung im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen wie dem Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen der Diskriminierung von Frauen anzuwenden sowie sicherzustellen, dass auf die Rechte und speziellen Bedürfnisse von Frauen und Mädchen umfassend eingegangen wird; 32. ruft die Staaten und Parlamente auf, politische Maßnahmen zu beschließen, die im Einklang mit dem Völkerrecht die Rechtssysteme für internationale Adoptionen stärken, um Kindern ohne elterliche Fürsorge die Möglichkeit eines sicheren und liebevollen familiären Umfelds zu bieten; 33. fordert die Interparlamentarische Union und die nationalen Parlamente auf, ihre Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Organen der Vereinten Nationen zu verstärken mit dem Ziel, die Aktionspläne zur Verhinderung illegaler internationaler Adoptionen umzusetzen, und fordert den Exekutivausschuss der IPU nachdrücklich auf, den Vorschlag zu prüfen, dass die IPU und ihre Partner eine parlamentarische Konferenz über die Verhinderung illegaler internationaler Adoptionen organisieren. 12.5 Empfehlung des Ständigen Ausschusses der IPU für Angelegenheiten der Vereinten Nationen zur Wahl der ersten Frau für das Amt des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom Ständigen Ausschuss der IPU für Angelegenheiten der Vereinten Nationen verabschiedeter Antrag (Genf, 21. Oktober 2025) Seit Gründung der Vereinten Nationen 1945 wurden nacheinander neun Männer zu ihrem Generalsekretär gewählt bzw. wiedergewählt. Dieses Geschlechterungleichgewicht ist hauptsächlich auf die von Männern dominierten internationalen und kulturellen Ordnungen zurückzuführen, in denen sich die Vereinten Nationen bewegen. In den 80 Jahren des Bestehens der Vereinten Nationen hat sich vieles verändert, und es herrscht zunehmend Konsens im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter und das Recht von Frauen, auf nationaler und internationaler Ebene Führungspositionen innezuhaben. Der Grundsatz der Geschlechtergleichheit wurde in zahlreichen internationalen Übereinkünften verankert, und sowohl die Vereinten Nationen als auch die IPU haben ihn zu einer treibenden Kraft für ihre Arbeit im Hinblick auf Entwicklung, Menschenrechte und Demokratie gemacht. Im letzten Jahr beschlossen die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen in dem bahnbrechenden Zukunftspakt vom September 2024, „zu betonen, dass das Verfahren für die Auswahl und Ernennung der Generalsekretärin oder des Generalsekretärs von den Grundsätzen der Leistung, Transparenz und Inklusivität geleitet und unter gebührender Berücksichtigung einer ausgewogenen Vertretung der Geschlechter und des turnusmäßigen regionalen Wechsels ablaufen muss, und während des nächsten Auswahl- und Ernennungsverfahrens und bei späteren Verfahren den bedauerlichen Umstand zu berücksichtigen, dass bislang noch nie eine Frau zur Generalsekretärin ernannt wurde, und wir legen den Mitgliedstaaten nahe, die Nominierung von Kandidatinnen zu erwägen.“ Die jüngste Resolution über die Neubelebung der Tätigkeit der Generalversammlung vom September 2025, die das Verfahren für die Wahl des Generalsekretärs der VN offener und transparenter denn je macht, bekräftigt erneut das im Zukunftspakt enthaltene Gefühl des „Bedauerns“, vermeidet jedoch, einen direkten Appell zu äußern, dass 2026 eine Frau gewählt werden sollte. Mit der Annahme dieses Antrags bekräftigt der Ständige Ausschuss der IPU für Angelegenheiten der Vereinten Nationen, dass im Zusammenhang mit dem derzeitigen Verfahren für die Auswahl des nächsten Generalsekretärs der Vereinten Nationen 2026 der historische Moment gekommen ist, eine Frau zur Generalsekretärin der Vereinten Nationen zu wählen – sowohl sowohl aus Prinzip als auch als Beweis für die Verpflichtung der Vereinten Nationen, die Gleichstellung aller zu gewährleisten. Wir würdigen die zahlreichen weiblichen Führungspersönlichkeiten, die weltweit führende Positionen innegehabt haben oder innehaben, auch in der Region Lateinamerika und Karibik, die als die Region erachtet wird, die im Zuge des geographischen turnusmäßigen Wechsels für die Stelle des Generalsekretärs der Vereinten Nationen an der Reihe ist. Der Ausschuss stellt außerdem fest, dass Kandidatinnen und Kandidaten für dieses Amt von ihren jeweiligen Regierungen offiziell gefördert werden müssen und ruft die Mitgliedsparlamente der IPU, insbesondere die Mitglieder der Gruppe Lateinamerika und Karibik, auf, 1. In ihren jeweiligen auswärtigen Ausschüssen Briefings durchzuführen, um Bilanz über die Modalitäten für die Wahl des Generalsekretärs der VN und den Zeitplan zu ziehen, mit dem das Auswahl- und Ernennungsverfahren im Laufe des Jahres 2026 durchgeführt wird; und 2. sich mit ihrer Regierung auszutauschen, um schnellstmöglich die Suche nach weiblichen Kandidaten einzuleiten mit dem Ziel, einen großen Pool hochqualifizierter weiblicher Kandidaten für die Wahl durch den Sicherheitsrat zu gewährleisten. 13 Reden der Delegationsmitglieder 13.1 Rede der Abgeordneten Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) in der Generaldebatte am 21. Oktober 2025 Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir leben in einer von Krisen erschütterten Welt. Einer Welt der Konflikte, der Kriege, des Hungers und der Vertreibung. Einer Welt, in der Gewalt zu einer alltäglichen Realität geworden ist – und wo die eigentliche Idee der Menschlichkeit unter Beschuss geraten zu sein scheint. Nicht nur ein Krieg. Nicht nur eine Krise. Sondern mehr als einhundertzwanzig bewaffnete Konflikte. In der Ukraine, im Sudan, in Gaza, in der Sahelzone, in Haiti. Und auf den pazifischen Inseln, wo die Klimakrise bereits zu einer Frage des Überlebens geworden ist. Daher lautet die Frage: Was hält die Welt zusammen? Für mich als Deutsche ist diese Frage mit einer enormen Verantwortung verbunden. Denn nach dem Zweiten Weltkrieg, nach Auschwitz, ist unsere Antwort: Nie wieder. Krieg als ein Mittel der Politik, der Entmenschlichung, das Schweigen im Angesicht des Leids. Nie wieder. Die Mütter und Väter der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Genfer Konventionen gaben der Menschlichkeit eine Grundlage – ein Versprechen, dass selbst in Kriegszeiten Regeln gelten müssen. Die Menschenwürde ist nicht verhandelbar. Heute jedoch, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird dieses Verbrechen gebrochen – immer wieder. Krankenhäuser werden bombardiert. Humanitäre Helfer werden getötet. Zivilisten werden angegriffen, Kinder verhungern. Die Körper von Frauen werden als Schlachtfelder benutzt. Selbst die grundlegendsten humanitären Normen – die, von denen wir dachten, dass sie unantastbar seien – sind Angriffen ausgesetzt. Und gleichzeitig verstärken Klimakrise und bewaffnete Konflikte sich gegenseitig. Dürren, Überschwemmungen, Nahrungsmittelunsicherheit – sie alle verschlimmern das Leid um ein Vielfaches. 120 Millionen Menschen sind auf der Flucht. 310 Millionen benötigen humanitäre Hilfe. Und unter ihnen sind es die Frauen und Mädchen, die die größte Last tragen. Hinter jeder Zahl steht ein Mensch – dessen Leben, dessen Träume durch Krieg, durch Ungerechtigkeit, durch Gleichgültigkeit geraubt wurden. Daher brauchen wir humanitäre Hilfe. Aber wir brauchen mehr als nur das – wir brauchen eine humanitäre Rechtsverbindlichkeit. Wir müssen das Völkerrecht stärken. Für Deutschland ist und muss dies eine Priorität sein – so wie die Bewältigung der Klimakrise zu einer Priorität geworden ist. Den Planeten zu schützen und die Menschen zu schützen, das sind keine voneinander getrennten Aufgaben. Sie basieren beide auf einem Grundsatz: dass selbst in Krisenzeiten das Gesetz der Menschlichkeit Vorrang haben muss. Denn das humanitäre Recht ist kein moralischer Luxus. Es ist eine Überlebensstrategie. Und hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen die Parlamente, kommen wir ins Spiel. Denn wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier können internationale Normen in nationales Recht umsetzen. Können die Regierungen im Hinblick auf ihre humanitären Verpflichtungen zur Verantwortung ziehen. Können sicherstellen, dass die finanziellen Mittel für Hilfe nicht das erste Opfer von Haushaltseinsparungen werden. Und wir können den Multilateralismus verteidigen, wenn andere sich zum Nationalismus hinwenden. Das ist es, was diese IPU so wertvoll macht. Denn hier teilen wir die Welt nicht in Nord und Süd. Wir können vom afrikanischen Kontinent lernen – was Resilienz, was Gemeinschaft und was Solidarität anbelangt. Wir können von den pazifischen Inseln lernen – dass Klimaschutzmaßnahmen humanitäre Maßnahmen sind. Und wir können von den Frauen in Afghanistan, im Sudan, im Iran lernen – wie Mut aussieht, wenn man für Freiheit kämpft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Initiativen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz und des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur Stärkung des humanitären Völkerrechts sind Zeichen des Lichts. Sie benötigen jedoch unsere Unterstützung. Sie benötigen unseren politischen Willen – und unser konkretes Handeln. Denn humanitäres Engagement beginnt lange vor dem Ausbruch einer Krise. Es beginnt mit Prävention, mit Bildung, mit Gleichstellung, mit Klimagerechtigkeit – und mit einer freien Presse, einer lebendigen Kultur und einer starken Zivilgesellschaft. Es beginnt, wenn wir Gesetze beschließen, die die am stärksten Benachteiligten schützen. Fünfundsiebzig Jahre nach der Unterzeichnung der Genfer Konventionen müssen wir diese nicht nur verteidigen – wir müssen sie wiederbeleben und ihre Kernbotschaft am Leben erhalten: Dass selbst in den dunkelsten Zeiten die Menschlichkeit nicht zugrunde gehen darf. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns als Parlamentarier der Welt die Stimme derer sein, die häufig nicht gehört oder gesehen werden. Wenn wir Frauen, junge Menschen, LGBTIQ-Personen und Minderheiten stärken, bauen wir Gesellschaften des Mitgefühls anstatt der Angst auf. Denn letzten Endes ist das, was uns als Völker, was uns als Menschen definiert, nicht die Frage, wie mächtig wir sind – sondern wie menschlich wir sind. Ich danke Ihnen. 13.1 Rede der Abgeordneten Katrin Fey (DIE LINKE) im „Segment Besondere Rechenschaftspflicht“ am 22. Oktober 2025 Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich, eine Initiative im Deutschen Bundestag vorstellen zu können: das Programm „Parlamentarier schützen Parlamentarier“. Im Jahre 2003 startete der Deutsche Bundestag die Kampagne „Parlamentarier schützen Parlamentarier“. Dadurch setzt er seine im Rahmen der Interparlamentarischen Union eingegangene Verpflichtung um, zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte beizutragen. Die Grundidee ist, dass Parlamentarier, die ihr Mandat in Sicherheit ausüben können, gefährdeten ausländischen Kolleginnen und Kollegen sowie Menschenrechtsverteidigern helfen. Abgeordnete verfügen über ein Netzwerk internationaler Kontakte, das sie zum Nutzen ihrer gefährdeten Kolleginnen und Kollegen einsetzen können, und so haben nicht nur Mitglieder des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, sondern auch viele Abgeordnete mit anderen fachlichen Schwerpunkten in den vergangenen Wahlperioden Patenschaften im Rahmen von „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ übernommen. Die Kampagne „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ des Deutschen Bundestages ist ein starkes Zeichen der Solidarität zwischen deutschen und ausländischen Politikerinnen und Politikern und Menschenrechtsverteidigern und ein wichtiger Beitrag zu einer glaubwürdigen Menschenrechtspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Insgesamt haben derzeit 95 Mitglieder des Deutschen Bundestages 179 Menschen aus 43 Ländern als Teil unseres Programms „adoptiert“. Und letztendlich ist der Schutz derer, die mutig für ihre eigenen Menschenrechte und die anderer eintreten, eine der wichtigsten Aufgaben für uns Parlamentarier: Denn die Menschenrechte sind nichts weniger als die Grundlage für den Frieden. Ohne Achtung der Menschenrechte kann Frieden niemals sicher sein! Wer, wenn nicht die Parlamente, sollte sich als in besonderem Maße verpflichtet sehen, den Schutz zivilgesellschaftlicher Organisationen und von Menschenrechtsverteidigern zu gewährleisten? Ich fordere alle Parlamente in der IPU auf, einen Mechanismus einzurichten, der Menschenrechtsverstöße systematisch überwacht und eingreift, wo Hilfe benötigt wird. Nur gemeinsam können wir Parlamentarier die Menschenrechte durchsetzen und verteidigen. Wer sonst wird die Verteidiger verteidigen? Vielen Dank! Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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