Mögliche Verbindungen zwischen christlichem Fundamentalismus und Rechtsextremismus in Deutschland
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Mögliche Verbindungen zwischen christlichem Fundamentalismus und Rechtsextremismus in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6166
21. Wahlperiode 29.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Marlene Schönberger, Lamya Kaddor, Dr. Konstantin von Notz,
Schahina Gambir, Marcel Emmerich, Lukas Benner, Dr. Irene Mihalic, Filiz Polat
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mögliche Verbindungen zwischen christlichem Fundamentalismus und
Rechtsextremismus in Deutschland
Die Kirchen, christlichen Wohlfahrtsverbände, Hilfswerke und
Jugendorganisationen sind eine zentrale Säule im Kampf gegen Rechtsextremismus und eine
starke Stimme für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Sie handeln und
positionieren sich eindeutig und wahrnehmbar gegen Rechtsextremismus und
Rechtspopulismus und engagieren sich für eine offene und demokratische
Gesellschaft. So spricht sich etwa die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
„gegen rechtspopulistische, rechtsextreme, rassistische, minderheitenfeindliche
und völkisch-nationalistische Einstellungen“ aus (www.ekd.de/kirche-gegen-re
chtspopulismus-und-rechtsextremismus-49866.htm). Die Deutsche
Bischofskonferenz (DBK) bezeichnet „Rechtsextremismus als derzeit drängendste
Gefahr für die freiheitliche Ordnung“ (www.dbk.de/katholischer-preis-gegen-frem
denfeindlichkeit/die-initiative). Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und
Rechtsextremismus (BAG K+R) setzt sich dafür ein, dass „Kirchen und
kirchliche Einrichtungen Orte demokratischer Alltagskultur sind, an denen Menschen
Rechtsextremismus, Rechtspopulismus und den vielfältigen Formen
gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit mit Haltung und christlichen Werten
entgegentreten“ (https://bagkr.de/ueber-uns/selbstverstaendnis/). Insgesamt sind die
Kirchen ein unverzichtbarer Bestandteil einer aktiven Zivilgesellschaft, die sich
im Sinne der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vehement gegen
extremistische Tendenzen und Vereinnahmung zur Wehr setzt. Umso mehr ist es
im eigenen Interesse, extremistischen Tendenzen in den eigenen Reihen
frühzeitig und mit der notwendigen Entschlossenheit entgegenzutreten.
Medienberichte zeigen, dass vereinzelte, in Publikationen teilweise als
christlich-fundamentalistisch bezeichnete Gruppierungen, Einzelpersonen,
Netzwerke und Onlineakteurinnen und Onlineakteure mit großer Reichweite
unter Bezugnahme auf das Christentum rechtskonservative bis rechtsextreme,
queerfeindliche, antifeministische, rassistische, antisemitische und
demokratiefeindliche Positionen verbreiten (vgl. www.tagesschau.de/investigativ/wdr/afd-
christentum-social-media-influencer-100.html). So werden unter anderem auch
zwei freikirchliche Gemeinden in Baden-Württemberg vom Verfassungsschutz
beobachtet, weil sie die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen
und extremistische Verschwörungstheorien verbreiten sollen.
Sicherheitsbehörden sehen die Gefahr, dass radikalisierte Einzelpersonen aus diesem Milieu
Gewalttaten begehen könnten (www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/wie-e
xtreme-freikirchen-gegen-politiker-und-homosexuelle-hetzen-100.html).
Zugleich erreichen teilweise als christlich-fundamentalistisch bezeichnete
Influencerinnen und Influencer große Reichweiten in den sozialen Netzwerken,
sprechen gezielt junge Zielgruppen an und verbreiten teilweise rechtsextreme
Inhalte (www1.wdr.de/nachrichten/rechte-christfluencer-social-media-10
0.html).
Einige teilweise als christlich-fundamentalistisch bezeichnete Akteurinnen und
Akteure weisen enge Verbindungen zur Alternative für Deutschland (AfD) auf.
Eine geplante Veranstaltung der AfD im Landtag von Baden-Württemberg mit
entsprechenden Influencerinnen und Influencern wurde durch die
Landtagspräsidentin im Juli 2025 untersagt, nachdem laut Medienberichten das Landesamt
für Verfassungsschutz Baden-Württemberg mehrere der Eingeladenen als
Protagonisten aus dem Bereich Rechtsextremismus bzw.
„Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ eingestuft hatte, darunter Leonard Jäger
(„Ketzer der Neuzeit“; www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.praesidentin-gegen-af
d-fraktion-aras-verbannt-rechte-influencer-aus-landtag.f56a30fc-fb95-40bd-94
61-3fa560c06cad.html; der seinerzeit benannte Phänomenbereich
„Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ ist zwischenzeitlich wieder
aufgegeben worden, das Bundesamt für Verfassungsschutz hat in diesem Zuge
jedoch erklärt, „dass aber solche Personen oder Gruppierungen aus diesem
ehemaligen Phänomenbereich weiterhin bearbeitet [werden], die Bestrebungen
gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgen“ (www.lto.de/re
cht/nachrichten/n/bundesamt-fuer-verfassungsschutz-delegitimierung-des-staat
es-extremismus-kategorie-abgeschafft). Einflussreiche christliche Akteurinnen
und Akteure wie Leonard Jäger oder Tobias Riemenschneider werben für die
Positionen der AfD und treten gemeinsam mit Führungspersonal der Partei auf
(www1.wdr.de/nachrichten/rechte-christfluencer-social-media-100.html).
Leonard Jäger pflegt ferner Kontakte zu Jasmin Friesen („Liebezurbibel“),
deren Themen sich laut Zuschreibungen in Presseberichten mit denen von
Rechtspopulisten überschneiden (www.zdf.de/video/reportagen/die-spur-224/c
hristfluencer-glaube-freikirchen-100). Jasmin Friesen unterhält unter anderem
einen gemeinsamen Podcast mit Jana Hochhalter („Jana Highholder“), die
ihrerseits in einem Bericht zum christlichen Fundamentalismus behandelt worden
ist (www.swr.de/swrkultur/wissen/christlicher-fundamentalismus-in-deutschlan
d-antiliberal-und-vernetzt-104.html).
Verbindungen zum rechtskonservativen bis rechtsextremen Spektrum sowie der
AfD bestehen insbesondere im Fall der sogenannten Lebensschützer, die aus
ihrem christlichen Glauben heraus Schwangerschaftsabbrüche radikal
ablehnen. Um diese zu verhindern, veranstalten sie regelmäßig Aufmärsche vor
Kliniken und Arztpraxen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen
werden, versuchen Ärztinnen und Ärzte einzuschüchtern und bedrängen betroffene
Frauen. Der vom „Bundesverband Lebensrecht“ jährlich veranstaltete „Marsch
für das Leben“ findet regelmäßig unter Beteiligung zahlreicher Anhängerinnen
und Anhänger sowie Politikerinnen und Politiker der AfD statt (https://taz.de/S
chwerpunkt-Marsch-fuer-das-Leben/!t5032777/).
Recherchen verweisen zudem auf eine sehr weitgehende internationale
Vernetzung des christlich-fundamentalistischen Milieus. Im Jahr 2025 nahmen
deutsche, teilweise als christlich-fundamentalistisch bezeichnete Influencerinnen
und Influencer sowie Aktivistinnen und Aktivisten an einer Konferenz der
internationalen „Organisation Alliance for Responsible Citizenship“ (ARC) des
kanadischen, nach Kommentatoren antifeministischen Aktivisten Jordan
Peterson in London teil. Laut Berichterstattung nahmen an dieser Konferenz
ebenfalls Führungspersonen der globalen Rechten wie Nigel Farage oder Peter Thiel
teil (www.kirche-und-leben.de/artikel/arc-alliance-for-responsible-citizenship-l
ondon-konferenz-rechte-rechtsradikalismus-populismus-christentum). Leonard
Jäger traf führende Köpfe der MAGA (Make America Great Again)-Bewegung
wie Steve Bannon und US-Präsident Donald Trump (www1.wdr.de/nachrichte
n/rechte-christfluencer-social-media-100.html).
Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches Interesse daran, zu erfahren,
welche Erkenntnisse der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten
Behörden zu extremistischen Akteurinnen und Akteuren, Organisationen und
Netzwerken mit christlich-fundamentalistischen Bezügen vorliegen,
insbesondere hinsichtlich ideologischer, personeller oder organisatorischer
Überschneidungen mit rechtsextremistischen Akteurinnen und Akteuren, Organisationen
und Parteien im In- und Ausland sowie hinsichtlich möglicher Mobilisierungs-
und Vernetzungsstrukturen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr
nachgeordneten Behörden zu Umfang, Struktur und Gefährdungspotenzial
christlich-fundamentalistischer Milieus mit Bezügen zum Extremismus in
Deutschland vor, und welche regionalen Schwerpunkte sind hierzu
bekannt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
2. Welche christlich-fundamentalistischen Gruppierungen, Netzwerke,
Organisationen oder Einzelpersonen werden von Bundesbehörden oder nach
Kenntnis der Bundesregierung von Landesbehörden derzeit als
Beobachtungsobjekte im Phänomenbereich Rechtsextremismus geführt oder in
sonstiger Weise als gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung
gerichtete Bestrebungen bewertet (bitte nach Organisation bzw. Person,
Einstufung, Bundesland und ggf. Personenpotenzial aufschlüsseln)?
3. Welche und wie viele christlich-fundamentalistische Influencerinnen und
Influencer, (Online-)Predigerinnen und (Online-)Prediger oder Social-
Media-Akteurinnen und Social-Media-Akteure sind der Bundesregierung
und/oder den ihr nachgeordneten Bundesbehörden bekannt, bei denen
Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vorliegen?
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr
nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den
Landesbehörden zu Reichweite, Strategie, Zielgruppenstruktur und
Mobilisierungspotenzial christlich-fundamentalistischer Influencerinnen und
Influencer sowie (Online-)Predigerinnen und Online-)Prediger mit
extremismusrelevanten Inhalten vor?
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr
nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den
Landesbehörden zu möglichen ideologischen, personellen und
finanziellen direkten oder indirekten Verbindungen zwischen
christlichfundamentalistischen Influencerinnen und Influencern sowie
(Online-)Predigerinnen und Online-)Predigern (bitte im Rahmen der
Antwort namentlich benennen) und rechtsextremistischen Einzelpersonen,
Organisationen, Netzwerken oder Parteien in Deutschland sowie zur
Alternative für Deutschland vor?
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr
nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den
Landesbehörden zu möglichen ideologischen, personellen und
finanziellen direkten oder indirekten Verbindungen zwischen
christlichfundamentalistischen Influencerinnen und Influencern sowie
(Online-)Predigerinnen und (Online-)Predigern (bitte im Rahmen der
Antwort namentlich benennen) und rechtsextremistischen Einzelpersonen,
Organisationen, Netzwerken oder Parteien im Ausland vor, insbesondere
im Umfeld der MAGA-Bewegung in den USA und in Russland?
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr
nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den
Landesbehörden zu Kontakten, Kooperationen, gemeinsamen
Veranstaltungen oder personellen Überschneidungen zwischen christlichen
Influencerinnen und Influencern oder religiösen Aktivisten und der Alternative
für Deutschland (AfD), ihrer Jugendorganisation „Generation
Deutschland“ bzw. deren Teilorganisationen oder Mandatsträgerinnen und
Mandatsträgern vor (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr
nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den
Landesbehörden seit 2015 darüber vor, ob und in welchem Ausmaß
christliche Kirchen und ihre Vertreterinnen und Vertreter aufgrund ihrer
öffentlichen Positionierungen für Demokratie und Menschenrechte etwa im
Kontext der Aufnahme von Geflüchteten oder ihres Engagements gegen
Rechtsextremismus zum Ziel von Angriffen, Bedrohungen oder sonstigen
Feindbildkonstruktionen durch rechtsextremistische Akteurinnen und
Akteure werden (bitte nach Art des Vorfalls, Jahr und Bundesland
aufschlüsseln)?
9. Welche Veranstaltungen, Treffen oder Vernetzungsformate sind der
Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach
Kenntnis der Bundesregierung den Landesbehörden bekannt, bei denen
Mitglieder und Vertreterinnen und Vertreter
christlichfundamentalistischer Gruppierungen oder christlich-fundamentalistische
Influencerinnen und Influencer mit Bezügen zum Rechtsextremismus
gemeinsam mit rechtsextremistischen Akteuren oder Organisationen
aufgetreten sind (bitte seit 2020 nach Datum, Ort, Veranstalter und Beteiligten
aufschlüsseln)?
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr
nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den
Landesbehörden zu möglichen ideologischen, wirtschaftlichen und
personellen Verbindungen zwischen christlich-fundamentalistischen
Gruppierungen, Aktivistinnen und Aktivisten, Influencerinnen und Influencern
oder sonstigen Akteurinnen und Akteuren und rechtsextremistischen
Organisationen, Netzwerken und Personen, darunter insbesondere zum
Verleger Götz Kubitschek, dem von ihm gegründeten und inzwischen
aufgelösten „Institut für Staatspolitik“ sowie den Nachfolgeorganisationen
„Menschenpark Veranstaltungs UG“ und „Metapolitik Verlags UG“, zu
„Lukreta“, zum „Jungadler“, zur „Identitären Bewegung“, zu den
„Sächsischen Separatisten“, zur „Letzten Verteidigungswelle“, zu „Die Heimat“
und ihrer Jugendorganisation „Junge Nationalisten“, zu den Netzwerken
„Blood & Honour“ und „Brothers of Honour“, zu rechtsextremistischen
Burschenschaften sowie zu rechtsextremistischen Jugendgruppen,
insbesondere im Zusammenhang mit Mobilisierung für und Teilnahme an
Protesten gegen Christopher-Street-Day-Veranstaltungen, sowie zu weiteren
vom Bundesamt oder den Landesämtern für Verfassungsschutz
beobachteten Organisationen vor (bitte nach den jeweiligen Gruppierungen und
Bundesland aufschlüsseln)?
11. Welche strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sind der Bundesregierung
und/oder den ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der
Bundesregierung den Landesbehörden bekannt, die seit 2020 gegen
Verantwortliche und Mitglieder christlich-fundamentalistischer
Organisationen, christlich-fundamentalistische Onlineaktivistinnen und
Onlineaktivisten oder Predigerinnen und Prediger wegen extremistisch motivierter
Straftaten, Volksverhetzung, Gewaltandrohung oder
staatsdelegitimierender Inhalte geführt wurden oder werden (bitte nach Delikt, Jahr,
Bundesland und Verfahrensstand aufschlüsseln)?
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr
nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den
Landesbehörden zur „Evangelischen Freikirche Riedlingen“, zur
„Baptistenkirche Zuverlässiges Wort“, und zu weiteren ggf. beobachteten
Kirchengemeinden im Hinblick auf Struktur, Finanzierung, internationale
Vernetzung, Personenpotenzial, ideologische Ausrichtung und etwaige
extremistische Bestrebungen vor, und welche Gefährdungsbewertung ergibt
sich daraus nach Kenntnis der Bundesregierung?
13. Liegen der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten
Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Landesbehörden
Erkenntnisse zur Struktur, zur Finanzierung, zur internationalen Vernetzung
und zur ideologischen Ausrichtung des „Bundesverbands Lebensrecht“
oder Bewertungen zur Bedeutung, inklusive des Mobilisierungspotenzials,
des sogenannten „Marsch für das Leben“ für das
christlichfundamentalistische Milieu mit möglichen Anknüpfungspunkten zum
Rechtsextremismus vor, und wenn ja, welche?
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr
nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den
Landesbehörden über Gewaltlegitimierungen oder Gewaltaufrufe aus dem
Umfeld christlich-fundamentalistischer Gemeinden, Gruppierungen oder
Prediger vor, und wie wird deren Gefährdungspotenzial bewertet (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr
nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den
Landesbehörden über Rekrutierungs- und Radikalisierungsstrategien
rechtsextremistischer Akteure vor, die religiöse Narrative oder christliche
Symbolik nutzen, und welche Inhalte werden zur Rekrutierung und
Mobilisierung genutzt?
16. Welche Erkenntnisse und Forschungsergebnisse liegen der
Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach
Kenntnis der Bundesregierung den Landesbehörden dazu vor, ob und in
welchem Ausmaß Kinder und Jugendliche durch rechtsextreme
Influencerinnen und Influencer über antisemitische, antifeministische oder
queerfeindliche Narrative im christlich-fundamentalistischen Kontext radikalisiert
werden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
17. Liegen der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten
Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Landesbehörden
Erkenntnisse zu transnationalen Netzwerken oder Veranstaltungen der
„Heritage Foundation“ und der „Alliance for Responsible Citizenship“ vor,
insbesondere hinsichtlich der Finanzierung und der Beteiligung deutscher
christlich-fundamentalistischer Akteurinnen und Akteure, Influencerinnen
und Influencer und Organisationen, und wenn ja, welche (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr
nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den
Landesbehörden zu Kontakten, Netzwerken und personellen,
ideologischen, logistischen und finanziellen Unterstützungsstrukturen zwischen
deutschen christlich-fundamentalistischen Akteurinnen und Akteuren und
rechtsextremen und religiös-politischen Netzwerken in Russland und den
USA, insbesondere im Umfeld der sogenannten MAGA-Bewegung, vor
(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
19. Liegen der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten
Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Landesbehörden zu
Aktivitäten, Netzwerken, öffentlichen Auftritten oder politischen
Verbindungen des freikirchlichen Baptistenpastors Tobias Riemenschneider im
Kontext religiös-politischer oder politischer Veranstaltungen und
Strukturen und etwaige Bewertungen zu diesen vor, und wenn ja, welche (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
20. Welche sicherheitspolitischen, präventiven und legislativen
Schlussfolgerungen ziehen die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten
Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung die
Landesbehörden aus ihren Erkenntnissen zu christlich-fundamentalistischen
Akteurinnen und Akteuren und Netzwerken mit Extremismusbezügen (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
21. Welche Definitionen oder Arbeitsbegriffe verwenden die Bundesregierung
und/oder die ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der
Bundesregierung die Landesbehörden für „politisch extremistisches
Christentum“ oder vergleichbare Phänomene, und anhand welcher Kriterien
wird eine Abgrenzung zwischen religiöser Betätigung, politischem
Engagement und extremistischen Bestrebungen in diesem Kontext
vorgenommen?
22. Welche konkreten Maßnahmen ergreifen die Bundesregierung und/oder
die ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der
Bundesregierung die Landesbehörden, um die konsequente Anwendung
bestehender rechtlicher Instrumente zur Entfernung von Inhalten im digitalen
Raum sicherzustellen, die im Kontext von christlich motiviertem
politischem Extremismus stehen oder diesem zuzuordnen sind, und wie viele
Löschanregungen oder sonstige Hinweise auf entsprechende Inhalte haben
Bundesbehörden in den vergangenen fünf Jahren an Anbieter digitaler
Dienste übermittelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
23. Wie begegnen die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten
Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung die
Landesbehörden der zunehmenden Nutzung von künstlicher Intelligenz zur Erstellung
und Verbreitung von Inhalten im Kontext von christlich motiviertem
politischem Extremismus oder vergleichbarer religiös legitimierter
extremismusrelevanter Bestrebungen, insbesondere im Hinblick auf Propaganda,
Desinformation und emotionalisierende Inhalte, und welche Forschungs-,
Regulierungs- und sicherheitsbehördlichen Maßnahmen sind hierzu
vorgesehen?
24. Liegen der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten
Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Landesbehörden
Erkenntnisse zu Aktivitäten, Organisations- und Vermögensstrukturen,
Finanzierung sowie nationalen und internationalen Vernetzungen der
Organisationen „Alliance Defending Freedom International“ (ADF) und
„Tradition, Familie, Privateigentum“ (TFP) in Deutschland vor, insbesondere
im Hinblick auf Verbindungen in die USA oder andere Staaten, und
gegebenenfalls Einschätzungen zu den vertretenen Positionen vor, und wenn
ja, welche?
25. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr
nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den
Landesbehörden zu internationalen Netzwerken und Aktivitäten des
sogenannten katholischen „Neo-Integralismus“ vor, insbesondere zu
Bestrebungen, die Trennung von Staat und Religion einzuschränken, und
inwieweit bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung Verbindungen zu
extremismusrelevanten oder demokratiefeindlichen Strömungen in
Deutschland?
26. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr
nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den
Landesbehörden zu Fällen von Schulabsentismus im Zusammenhang mit
christlich-fundamentalistisch begründeten extremistischen oder
demokratiefeindlichen Einstellungen vor, und welche Maßnahmen werden
ergriffen, um solchen Entwicklungen vorzubeugen und ihnen
entgegenzuwirken?
27. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Personenpotenzial, zu
Tätigkeiten und zum Netzwerk des „Bunds für Gotterkenntnis“?
Berlin, den 20. April 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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