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Stärkung der Bürgerenergie

dip / drucksache 20.05.2026 · WP 21 · 21/6039 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Stärkung der Bürgerenergie Deutscher Bundestag Drucksache 21/6039 21. Wahlperiode 20.05.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kellner, Dr. Alaa Alhamwi, Katrin Uhlig, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Sandra Stein und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stärkung der Bürgerenergie Seit den frühen Tagen der Energiewende sind es maßgeblich engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sie voranbringen: In ganz Deutschland wurden Energiegenossenschaften gegründet, gemeinsam Solaranlagen installiert, Wärmenetze betrieben oder Windparks mit der Beteiligung der Menschen vor Ort errichtet. Ihr Engagement für eine gemeinsame, zukunftsfähige Energieversorgung stärkt lokale Gemeinschaften, hält Wertschöpfung in der Region und verringert die Rechnung, die unser Land an fossile Großkonzerne zahlen muss (www.handels blatt.com/finanzen/maerkte/devisen-rohstoffe/iran-krieg-preise-fuer-gas-und-oe l-steigen-nach-weiteren-angriffen-massiv/100209824.html). Trotz der Bemühungen und Fortschritte in der letzten Legislaturperiode bleiben eine Reihe von Hürden bestehen, die den Einsatz engagierter Menschen im Bereich Bürgerenergie unnötig frustrierend machen. Hinzu kommt, dass die zuletzt bekannt gewordenen Änderungen, die die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) plant, nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller erhebliche negative Effekte insbesondere für die Bürgerenergie haben würden. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass der mit § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geschaffene Rahmen noch nicht für ein massentaugliches Energy-Sharing- Geschäftsmodell geeignet ist, und wenn ja, welche konkreten Nachbesserungen plant sie in welchem Zeitrahmen?  2. Welche Festlegungen der Bundesnetzagentur sind nach Kenntnis der Bundesregierung zur Operationalisierung des § 42c EnWG noch ausstehend, und bis wann ist mit deren Veröffentlichung zu rechnen?  3. Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Klarstellung, dass der Reststromtarif innerhalb von Energy-Sharing-Communitys als dynamischer Stromtarif gemäß § 41a Absatz 2 EnWG ausgestaltet werden kann, wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht?  4. Wie viele Energy-Sharing-Projekte werden derzeit im Rahmen des Reallaborgesetzes erprobt, und plant die Bundesregierung, kurzfristig weitere modellhafte Pilotprojekte in verschiedenen Regionen zu ermöglichen, um Erfahrungen mit verschiedenen Energy-Sharing-Konzepten zu sammeln?  5. Ist die Bundesregierung bereit, die De-minimis-Schwelle für die Befreiung von Lieferantenpflichten (§§ 5, 40 bis 42 EnWG) auf 2 Megawatt (MW) anzuheben, und wenn nein, aus welchen Gründen weicht sie von den europäischen Spielräumen ab?  6. Plant die Bundesregierung, die Begrenzung auf eine Anlage pro Energy- Sharing-Gemeinschaft aufzuheben, sodass Kombinationen mehrerer Anlagen unterhalb der Leistungsgrenzen von 30 Kilowatt (kW) bzw. 100 kW möglich werden, wenn ja, wann wird dies gesetzlich angepasst, und wenn nein, warum nicht?  7. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung regulatorische Hürden im Energierecht, die die Integration von Stromspeichern in Bürgerenergieprojekte erschweren? a) Wenn ja, welche? b) Plant die Bundesregierung diesbezüglich Erleichterungen?  8. Plant die Bundesregierung vereinfachte Installations- und Anmelde- Regelungen für Kleinspeicher mit und ohne Photovoltaik? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht?  9. Bis wann sollen Netzbetreiber die in § 20b EnWG vorgesehene bundesweit einheitliche Internetplattform für standardisierte Marktkommunikation bereitstellen, und teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass die derzeit fehlenden standardisierten Informationsaustauschformate ein wesentliches Umsetzungshindernis darstellen? 10. Plant die Bundesregierung, Bürgerenergiegesellschaften nach § 3 Nummer 15 EEG ausdrücklich als mögliche Betreiber von Energy-Sharing- Anlagen im Gesetz zu benennen und Energiegemeinschaften als eigenständige Rechtspersonen anzuerkennen? 11. Plant die Bundesregierung den Aufbau einer bundesweiten Beratungsstelle für Energy Sharing – etwa bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) oder in Kooperation mit lokalen Energieagenturen – analog zur österreichischen Koordinations- und Beratungsagentur für Energiegemeinschaften, wenn ja, in welchem Zeitrahmen, und mit welchen Mitteln? 12. Wird die Bundesregierung auch für Genossenschaften, insbesondere Wärmegenossenschaften, einen Zugang zu Mitteln des Deutschlandfonds sicherstellen? 13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der Auswirkungen eines möglichen Redispatch-Vorbehaltes auf die Fremdkapitalfinanzierung im Rahmen einer Projektfinanzierung insbesondere für Bürgerenergiegesellschaften vor? 14. Prüft die Bundesregierung derzeit eine rechtssichere Lösung für Bürgerenergiegesellschaften, deren Kreditaufnahme dadurch blockiert wird, dass z. B. die von ihnen zu errichtende oder zu repowernde Windkraftanlage von Kreditinstituten nicht als Sicherheit anerkannt wird, weil das Kreditinstitut im Falle eines Kreditausfalls nicht als Bürgerenergiegesellschaft gelten und nicht die spezielle, für Bürgerenergiegesellschaften vorgesehene Vergütung bekommen würde, wenn ja, welche Lösungen zieht die Bundesregierung in Betracht, und wenn nein, warum nicht? 15. Prüft die Bundesregierung derzeit Maßnahmen, auch untergesetzlicher Art, zur Klarstellung, dass sich die Vergütung einer Windkraftanlage am Zeitpunkt der Antragstellung orientiert, nicht am ungewissen und daher ggü. Kreditinstituten schwer zu argumentierenden Datum der Inbetriebnahme, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? 16. Prüft die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um Bürgerenergiegesellschaften als akzeptanzsteigernde Säule der deutschen Energieversorgung zu erhalten und zu stärken? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? 17. Plant die Bundesregierung, Maßnahmen zur Erleichterung der Gründung und Finanzierung von Wärmegenossenschaften einzuführen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? 18. Plant die Bundesregierung, Wärmenetzgenossenschaften in der Novellierung der Fernwärmeverordnungen (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme [AVB-FernwärmeV] und Wärmelieferverordnung [WärmelieferV]) zu definieren oder diesen Zusammenschluss anderweitig anzuerkennen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? 19. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Absicherung von Investitionen in den Neu- oder Umbau von Wärmenetzen, welcher insbesondere nicht gewinnmaximierenden Akteuren wie Genossenschaften bei der Finanzierung helfen würde, z. B. nach dem Vorbild des „Bürgschaftsprogramms Wärmenetze Schleswig-Holstein“, wenn ja, wie plant die Bundesregierung, dies umzusetzen und wann, und wenn nein, warum nicht? Berlin, den 4. Mai 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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