Sanktionspolitik der EU gegenüber dem Schweizer Staatsbürger Jaques Baud
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Sanktionspolitik der EU gegenüber dem Schweizer Staatsbürger Jaques Baud
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5958
21. Wahlperiode 18.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn, Tobias Teich, Dr. Malte Kaufmann,
Torben Braga, Gerold Otten, Dr. Anna Rathert, Dr. Alexander Gauland und
der Fraktion der AfD
Sanktionspolitik der EU gegenüber dem Schweizer Staatsbürger Jaques Baud
Die Bundesregierung hat am 15. Dezember 2025 im Rat der Europäischen
Union der Sanktionierung des Schweizer Staatsbürgers und Militäranalysten
Jaques Baud zugestimmt (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PD
F/?uri=OJ:L_202502572).
In den Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz
vom 17. Dezember 2025 wurde vonseiten des Auswärtigen Amts erklärt, dass
die Entscheidung der Bundesregierung bewusst getroffen wurde und man von
dieser Entscheidung überzeugt sei (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/re
gierungspressekonferenz-2748626).
Mit der Sanktionierung wurde das Vermögen von Jaques Baud gesperrt.
Weiterhin ist es EU‑Bürgern verboten, ihm finanzielle Vermögenswerte oder
wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Weiterhin ist er am Reisen
innerhalb der EU gehindert (www.srf.ch/news/schweiz/eu-und-
desinformationsprachrohr-russlands-warum-die-eu-einen-schweizer-blockiert).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erwägungen bildeten die Grundlage für das
Abstimmungsverhalten der Bundesregierung im Rat der Europäischen Union?
2. Gab es schriftliche Unterlagen, Dossiers o. Ä., die die
Entscheidungsgrundlage bildeten (vgl. Frage 1), und wenn ja, welche?
3. Wurden Beweise für die gegen Jaques Baud erhobenen Anschuldigungen
vorgelegt, wonach er russische Propaganda betreibt oder
Verschwörungstheorien verbreitet, und wenn ja, welche Beweise waren das?
4. Haben deutsche Behörden Anschuldigungen gegen Jaques Baud erhoben,
und wenn ja, welche?
5. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung europäische Stellen
Anschuldigungen gegen Jaques Baud erhoben, und wenn ja, welche?
6. War nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Abstimmung
im Rat der Europäischen Union ein Strafverfahren gegen Jaques Baud in
der Bundesrepublik Deutschland anhängig, und wenn ja, aus welchen
Gründen?
7. War nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Abstimmung
im Rat der Europäischen Union ein Strafverfahren gegen Jaques Baud in
einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union anhängig, und wenn
ja, aus welchen Gründen?
8. Hat die Bundesregierung eine eigene Aufklärung des zugrunde liegenden
Sachverhalts betrieben, und wenn ja, in welcher Form?
9. Hat die Bundesregierung vor der Abstimmung eine juristische Prüfung der
beabsichtigten Entscheidung vorgenommen oder vornehmen lassen, und
wenn ja, durch wen?
10. Hat die Bundesregierung im Rahmen der Entscheidungsfindung eine
Abwägung der geplanten Maßnahmen mit dem Grundrecht der
Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes und Artikel 11 Absatz 1
der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vorgenommen, und
wenn ja, welche Erwägungen führten hier zum Abstimmungsverhalten der
Bundesregierung?
11. Hat die Bundesregierung im Rahmen der Entscheidungsfindung eine
Abwägung der geplanten Maßnahmen mit den weiteren Grundrechten nach
Artikel 15 ff. der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
vorgenommen, und wenn ja, welche Erwägungen führten hier zum
Abstimmungsverhalten der Bundesregierung?
12. Wurde Jaques Baud vor der Abstimmung im Rat der Europäischen Union
am 15. Dezember 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung von einem
Organ der Europäischen Union oder von der Bundesregierung zu den
gegen ihn erhobenen Vorwürfen angehört?
13. Ist die in der Anlage zur Durchführungsverordnung gegebene Begründung
für die Sanktionierung mit einer Länge von insgesamt acht Zeilen,
wonach Jaques Baud „regelmäßig Gast in prorussischen Fernseh- und
Radioprogrammen“ ist, als „Sprachrohr für prorussische Propaganda“ fungiert
und Verschwörungstheorien verbreite, aus Sicht der Bundesregierung
ausreichend, um derart weitreichende Eingriffe in die Grundrechte
vorzunehmen, und wenn ja, warum?
14. Hat die Bundesregierung darüber hinausgehende Erkenntnisse (vgl.
Frage 13), die die Sanktionierung rechtfertigen, und wenn ja, welche?
15. Wurden im Rahmen der Entscheidungsfindung im erläuterten Fall
Maßnahmen erörtert, um sicherzustellen, dass eine wirtschaftliche
Existenzvernichtung nicht stattfindet, und wenn ja, welche?
16. Sind die im Rahmen der Sanktionierung der genannten Person getroffenen
Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung auch gegen deutsche
Staatsbürger oder in Deutschland lebende Personen zulässig und mit dem
Schutzsystem der deutschen Grundrechte vereinbar?
Berlin, den 13. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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