Einsetzung einer Enquete-Kommission "Stand der Meinungsfreiheit in Deutschland und Europa"
Text
Einsetzung einer Enquete-Kommission "Stand der Meinungsfreiheit in Deutschland und Europa"
Antrag
der Abgeordneten Stephan Brandner, Peter Bohnhof, Joachim Bloch, Jochen
Haug, Rainer Galla, Dr. Götz Frömming, Ronald Gläser, Matthias Helferich,
Martin Erwin Renner, Dr. Alexander Gauland, Nicole Hess, Tobias Teich, Sven
Wendorf, Thomas Fetsch, Stefan Möller, Tobias Matthias Peterka,
Dr. Christoph Birghan, Kay Gottschalk, Hauke Finger, Rainer Groß, Jörn
König, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Marcel Queckemeyer, Christian Reck,
Dr. Michael Blos, René Bochmann, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Tobias
Ebenberger, Boris Gamanov, Alexis L. Giersch, Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor
Hemmelgarn, Stefan Henze, Dr. Malte Kaufmann, Kurt Kleinschmidt, Heinrich
Koch, Achim Köhler, Markus Matzerath, Edgar Naujok, Andreas Paul, Kerstin
Przygodda, Dr. Rainer Rothfuß, Dr. Paul Schmidt, Georg Schroeter, Thomas
Stephan, Martina Uhr, Wolfgang Wiehle, Dr. Daniel Zerbin und der Fraktion
der AfD
Einsetzung einer Enquete-Kommission „Stand der Meinungsfreiheit in
Deutschland und Europa“
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag setzt gemäß § 56 seiner Geschäftsordnung eine Enquete-
Kommission zum „Stand der Meinungsfreiheit in Deutschland und Europa“ ein.
I. Auftrag und Handlungsempfehlungen
Die Enquete-Kommission soll sich insbesondere der folgenden Fragenbereiche
annehmen:
1. Aktuellen Studien1 zufolge ist mehr als die Hälfte der deutschen Bevölkerung der
Ansicht, ihre Meinung nicht mehr frei äußern zu können. Wie unterscheiden sich
formale Meinungsfreiheit (Rechtslage) und effektive Meinungsfreiheit
(tatsächlich gelebte Äußerungsmöglichkeiten ohne unzumutbare Nachteile)?
2. Welche Indikatoren eignen sich als Parameter für eine Beschränkung der
effektiven Meinungsfreiheit: z. B. Anzeigen-/Verurteilungsraten, Moderations- und
Löschraten, Selbstzensur-Indizes, Vertrauen in Institutionen, Pluralitäts- und
Reichweitenmetriken?
1 Nur 46 Prozent der Deutschen glauben, ihre Meinung frei äußern zu können, WELT-Zeitung v. 16.10.2025.
Quelle ist eine ALLENSBACH-Umfrage im Auftrag der FAZ: www.ifd-allensbach.de/studien-und-
berichte/faz-monatsberichte.html
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6651
21. Wahlperiode 23.06.2026
3. Welche Rolle spielt der „Chilling Effect“/Einschüchterungseffekt als
Mechanismus, die formale Meinungsfreiheit ohne Gesetzesänderung zu beschränken (z. B.
„Ich dürfte rechtlich – äußere mich aber nicht“), und wie lässt er sich valide
messen (Survey-Items, Feldexperimente, qualitative Interviews)?2 Welche
Anforderungen formuliert der Europarat an grundrechtsbasierte Content-Moderation
(u. a. Schutz vor Over-Compliance)?
4. Wie wirken Art. 5 GG, Art. 11 der EU-Grundrechtecharta und Art. 10 der
Europäischen Menschenrechtskonvention des Europarates (EMRK) zusammen – und
welche Unterschiede bestehen in der Sicherung der Grundrechte auf freie
Meinungsäußerung und Information?
5. Werden anerkannte Schranken der Grundrechte wie allgemeine Gesetze, Schutz
der persönlichen Ehre in der Praxis ausgedehnt (Overreach) oder präzisiert
(Rechtsklarheit) und wie werden Verhältnismäßigkeit, Bestimmtheit,
Normenklarheit und prozessuale Waffengleichheit praktisch gewährleistet?
6. Wie hängen Vertrauensverluste in Medien, Regierung, Parlament und Gerichte
mit wahrgenommenen oder realen Einschränkungen von Rede- und
Debattenräumen zusammen? Welche Trends zeigen repräsentative Studien zu Demokratie-
und Institutionenvertrauen (Zeitreihen; Ost/West; Bildungsgruppen; Alter)3?
7. Welche Rolle spielen Erfahrungen der Bürger mit Sanktionen wegen
Meinungsäußerungen (z. B. Anzeigen wegen Beleidigung, Arbeitgeber-/
Universitätskonflikte, Plattform-Sperren, Debanking) für Vertrauens- und
Entfremdungsdynamiken? Hierbei ist das vermehrte Auftreten des Debankings, dass ein besonders
invasives Sanktionsmittel ist, im Besonderen zu beleuchten.
8. Eine evidenzbasierte Wirkungsprüfung der strafrechtlichen
Grenzverschiebungen der Meinungsfreiheit mit einem Schwerpunkt auf die Gesetzesänderungen
der vergangenen fünf Jahre wie z. B. § 188 StGB („Politikerbeleidigung“) und
verwandte Normen. Ausarbeitung des Ziel-Wirkungskonflikts zwischen dem
Schutz demokratischer Institutionen/Amtsausübung und dem Risiko eines
„Sonderstrafrechts“ und Abschreckung legitimer Kritik.
9. Wie hat sich § 188 StGB seit der Einführung 2021 in Anwendung,
Anzeigeverhalten, Verurteilungen und Ermittlungsintensität ausgewirkt und gibt es Hinweise
auf selektive oder asymmetrische Durchsetzung der Norm (z. B. nach politischer
Richtung, Prominenz, Plattform, Thema)?
10. Werden durch § 188 StGB eher Beleidigungskonstellationen erfasst – oder
zunehmend polemische Werturteile im politischen Meinungskampf?
11. Gibt es empirische Hinweise auf eine selektive Anwendung des § 188 StGB (z. B.
unterschiedliche politische Lager, Prominenz, regionale Praxisunterschiede) und
welche „Nebenfolgen“ (Hausdurchsuchung/IT-Beschlagnahme, öffentliche
Stigmatisierung, Kosten) sind geeignet, abschreckend zu wirken (Chilling-Effekt),
selbst wenn Verfahren eingestellt werden?
12. Hat die Einführung des § 188 zu mehr strafrechtlichen Verfahren wegen
Ehrschutzdelikten geführt?
13. Welche Alternativen wären grundrechtsschonender: z. B. bessere
Schutzkonzepte gegen Bedrohung statt Ausweitung von Ehrschutzstrafrecht?
14. Die mögliche Sanktion des Entzugs des „passiven Wahlrechts“ bei Verurteilung
wegen Hasskriminalität/Volksverhetzung (§ 130 StGB) soll unter dem
Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit untersucht werden. Außerdem sollen die Folgen
2 Die Europäische Menschenrechtskonvention des Europarates – bzw. Europäischer Gerichtshof für
Menschenrechte-Dogmatik zu Art. 10 bietet hierfür eine etablierte Bewertungsfolie https://teaching.globalfree-
domofexpression.columbia.edu/index.php/resources/guide-article-10-european-convention-human-rights
3 https://koerber-stiftung.de/en/press/statements/demokratie-in-der-vertrauenskrise/
für die politischen Konkurrenzverhältnisse wie auch für die Gesellschaft als
Ganzes untersucht werden, inklusive Missbrauchs-, Eskalations- und
Radikalisierungsrisiken.
15. Was ist beim Entzug des passiven Wahlrechts die geltende Rechtslage des § 45
StGB und welche geplanten Erweiterungen stehen im Raum? Als „Policy Case“
kann die öffentlich diskutierte und von der Bundesregierung vorbereitete Idee
eines Entzugs des passiven Wahlrechts im Sinne einer zeitweiligen Politiksperre
bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung als Beispiel dienen.4, 5
16. Welche (beabsichtigten und unbeabsichtigten) Effekte hätte eine Ausweitung des
Entzugs des passiven Wahlrechts auf Verurteilungen wegen Volksverhetzung
(§ 130 StGB) mit Blick auf die Abschreckung extremistischer Agitation einerseits
und eine zusätzliche Diskursverengung durch strategische Strafanzeigen/
Verfahrensrisiken andererseits? Welche Regelungsmodelle existieren in Europa (z. B.
Unwählbarkeitstatbestände) und wie werden sie grundrechtlich kontrolliert?
17. Der Digital Services Act (DSA) als neue Diskurs-Infrastruktur verändert nicht
„Meinungsfreiheit“ als Grundrechtstext, aber sehr wohl die praktischen
Bedingungen von Sichtbarkeit, Löschung, Priorisierung und Risiko-Management auf
Plattformen. Der DSA entfaltet somit seine Zensurwirkung durch finanzielle
Strafen für die Plattformbetreiber, wenn sie den Vorgaben des Gesetze nicht Folge
leisten. Wie werden „systemische Risiken“ und Grundrechtsfolgen (inklusive
freedom of expression6) in den vorgeschriebenen Risikoanalysen praktisch
operationalisiert?
18. Welche Risiken birgt der Krisenreaktionsmechanismus (Art. 36 DSA) für die
Meinungs- und Informationsfreiheit und welche rechtsstaatlichen Sicherungen
existieren gegen die Beschränkung dieser Grundrechte?
19. Welche Schnittstellen entstehen zwischen DSA und nationalen Meldestrukturen,
Strafverfolgung und staatlich finanzierten aber zivilgesellschaftlich operierte
Meldestellen (NGO-Strukturen)?
20. Besteht in den sozialen Medien des Internets die Gefahr, dass sich
Meinungsfreiheit durch eine „Privatisierung“ von Grundrechtsabwägungen und Intransparenz
faktisch in private Regelwerke (AGB, „Community Standards“, KI-
Rankinglogiken) verlagert?
21. Wie kompatibel sind Plattform-Prozesse (Notice-and-Action, Shadowbans,
Demonetarisierung) mit Standards der Gewährleistung wirksamen
Grundrechtsschutzes (Transparenz, Begründungspflichten, effektive Abhilfe)?
22. Welche Rolle spielen automatisierte Systeme/KI in der Moderation von Inhalten
in sozialen Netzwerken und welche Diskriminierungs- bzw. Overblocking-
Risiken bestehen?
23. Welche weiteren EU-Verordnungen wie TTPA („Transparency and Targeting of
Political Advertising“) schränken eine Reihe weiterer Grundrechte, wie
Meinungsfreiheit durch Überwachung der politischen Kommunikation, Verletzung
des freien Parteienwettbewerbs und Verletzung des Grundrechts auf die
Unverletzlichkeit der Wohnung, ein (Artikel 13 Absatz 1 GG).7
4 Die Bundesregierung plant eine fünfjährige Politiksperre für AfD-Politiker. https://correctiv.org/aktuel-
les/debatte-um-afd-verbot/2025/05/28/volksverhetzer-sollen-passives-wahlrecht-verlieren/
5 Kriminalpolitische Zeitschrift: Referentenentwurf des BMJV: Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des
Gemeinwesens – Gesetzentwürfe: Quelle: https://kripoz.de/wp-content/uplo-
ads/2026/01/RefE_Schutz_des_Gemeinwesens.pdf
6 EU Charter of Fundamental Rights https://fra.europa.eu/en/eu-charter/article/11-freedom-expression-and-in-
formation
7 Hierzu Verfassungsrechtler Professor Volker-Boehme Neßler: „Hausdurchsuchungen sind eines der
schärfsten Schwerter der Ermittlungsbehörden, stärker kann der Staat kaum in Grundrechte eingreifen. Laut dem
Gesetzentwurf jedoch sollen Durchsuchungen nicht durch Ermittlungsbehörden, sondern im Auftrag der
24. Der Kern der Diagnose von der schwindenden Meinungsfreiheit in sozialen
Netzwerken ist häufig nicht das Verbot der freien Rede, sondern die antizipierte
Sanktion, mit der Bürger durch einen „Chilling-Effekt“ in die Selbstzensur und
Schweigespiralen getrieben werden, um beruflichen und sozialen
Sanktionsmechanismen zu entkommen. Wie verbreitet ist Selbstzensur in verschiedenen
Milieus (Beamte, Militärs, Lehrkräfte, Studierende, Journalisten, medizinisches
Personal, Unternehmensangestellte)?
25. Welche Sanktionstypen bewirken Selbstzensur und damit Systementkoppelung
am stärksten: strafrechtliches Risiko, lawinenartige Welle negativer Kritik
(„Shitstorm“), Arbeitgeberkonsequenzen, Fördermittel-/Karrierenachteile,
Plattformmaßnahmen, ausgelagerte Zensurmaßnahmen in den staatlich geförderten NGO-
Komplex?
26. Wie verändern polarisierte Konflikte (z. B. Migration, Pandemiepolitik,
Klimadebatte, Ukrainekrieg, Nahostkonflikt) die Schwelle, öffentlich zu
sprechen – und welche Rolle spielen staatliche/halbstaatliche Institutionen?8
27. Welche rechtlichen und völkerrechtlichen Grundlagen haben die Sanktionen des
EU-Ministerrates9 gegen die insgesamt 59 Journalisten und Wissenschaftler,
konkret das Einziehen sämtlicher Vermögen, das Sperren sämtlicher Konten, das
Verbot des Grenzübertritts, die Probleme eines rechtlichen Gehörs gegen die
Sanktionen für die Meinungsfreiheit und das Meinungsklima innerhalb der EU?10
28. Welche Folgen für das Vertrauen in die Gewährleistung der Meinungsfreiheit
haben die EU-Sanktionen gegen bekannte Einzelpersonen in der EU, wie den
renommierten Buchautor, Militärhistoriker, ehemaligen Oberst der Schweizer
Armee und des Schweizer Strategischen Nachrichtendienstes sowie Mitglied des
Schweizer Generalstabs, Jacques Baud, konkret vor dem Hintergrund der EU-
Bundesnetzagentur bzw. des Beauftragten für Datenschutz durchgeführt werden. Das halte ich für eine völlig
unverhältnismäßige Ausweitung von staatlichen Ermittlungskompetenzen. Immerhin geht es hier um das
extrem wichtige Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.“ (Quelle Nius: https://www.nius.de/poli-
tik/news/durchsuchungen-redaktionen-bundesregierung-gesetz)
8 Beispielhafte empirische Anknüpfungspunkte sind Umfragen zur Demokratie- und Institutionenkrise sowie
Arbeiten zum Spannungsfeld Freiheit/Sicherheit: https://koerber-stiftung.de/projekte/demokratie-in-der-
krise/umfrage-2024/
9 Quelle: https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/general-framework-for-eu-sanctions.html
Verbotsmaßnahmen können einschließen:
• Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen im Besitz oder unter der Kontrolle von den
betroffenen Einzelpersonen bzw. Organisationen (beispielsweise Bargeld, Bankeinlagen, Aktien,
Anteile usw.), die nicht zugänglich sind, verbracht oder verkauft werden können, sowie Immobilien, die
nicht verkauft oder vermietet werden können.
• Visumsperren oder Reiseverbote, die Einzelpersonen an der Einreise in die EU hindern;
• Sanktionen sind so gestaltet, dass sie politische und wirtschaftliche Auswirkungen haben.
• Sie können für jede Person innerhalb oder außerhalb des Hoheitsgebiets der EU, unabhängig davon, ob
es sich um eine EU- oder um eine Nicht-EU-Staatsperson handelt, gelten.
Siehe auch: www.german-foreign-policy.com/news/detail/10261; Weil mit Sanktionierten niemand
Geschäfte machen darf, dürfen sie weder Geld verdienen noch etwas kaufen. Wer sie materiell unterstützt, macht
sich unmittelbar des Sanktionsbruchs schuldig und kann bestraft werden. Wollen die Betroffenen
Nahrungsmittel oder Medikamente kaufen, benötigen sie dafür eine humanitäre Sondergenehmigung. Schwer wiegt
zudem, dass die Sanktionen nicht auf rechtsstaatlichem Weg, sondern allein durch die Exekutive verhängt
werden. Damit wird faktisch die Gewaltenteilung außer Kraft gesetzt. Damit erhält die Exekutive mit der
neuen Option, Sanktionen zu verhängen, faktisch unumschränkte Vollmachten zur Ausschaltung jeder
Opposition, die an die Vollmachten absolutistischer Herrscher gemahnen.
10 „In Zeiten, in denen selbst die USA den europäischen Integrationsprozess aktiv hintertreiben, tut sich die EU
mit Willkürakten wie der Baud-Sanktionierung keinen Gefallen. Im Gegenteil: Sie leistet all jenen Kräften
Vorschub, die in ihr vor allem Demokratiefeindlichkeit und Zensur erkennen wollen.“ Quelle:
www.nzz.ch/meinung/die-eu-sanktion-gegen-den-schweizer-jacques-baud-ist-willkuerlich-und-
ausdruckvon-doppelmoral-ld.1917671; In diese Situation hinein hat der Bundestag am 15. Januar 2026 nach
halbstündiger Aussprache ein Gesetz verabschiedet, das Verstöße gegen EU-Sanktionen massiv verschärft.
CDU/CSU und SPD stimmten dafür, die AfD dagegen, Grüne und Linke enthielten sich
(Bundestagsdrucksache 21/3637)
Grundrechtecharta Artikel 47 (Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein
unparteiisches Gericht)?11
29. Wie entwickeln sich das Vertrauen in Nachrichten und die Wahrnehmung von
„Medien als Institution der sozialen Ordnung“ – und wie korreliert das mit der
Bereitschaft, kontroverse Meinungen zu äußern?12
30. Inwieweit fallen in Deutschland der für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im
Medienstaatsvertrag (bis zum 7. November 2020 Rundfunkstaatsvertrag) und in
den Länder-Staatsverträgen formulierte Anspruch auf Wahrung der Objektivität
sowie einer kritischen Distanz zu den Regierenden und die Praxis auseinander?
Welche Rolle spielt dabei die politische Sozialisation der Entscheider im
öffentlich-rechtlichen Rundfunk?13
31. Welchen Einfluss haben die autoritären, restriktiven und strafrechtlichen
Versuche zur Einschränkung der Meinungsfreiheit und weiterer Grundrechte, wie der
Versammlungsfreiheit und dem passiven Wahlrecht, auf den rapide
fortschreitenden Vertrauensverlust des deutschen Volkes in das Staatshandeln der
Verantwortlichen und damit für die Stabilität der freiheitlich-demokratischen Grundordnung
und für die Gesellschaft in Deutschland?
32. Inwieweit sind diese Muster einem freiheitlich-demokratischen Staat, seiner
Rechtskultur, einer fortschrittlichen Wissensgesellschaft und einer sozialen
Marktwirtschaft abträglich?
33. Welche Möglichkeiten stehen zur Behebung möglicherweise
verhaltenskulturbedingter autoritärer Ansätze im deutschen und europäischen Handeln und zu
wirklicher Internalisierung von handlungsleitenden westlich-bürgerlichen Grundwer-
11 Jacques Baud hat unter anderem für die NATO und die Vereinten Nationen gearbeitet hat, darf Belgien nicht
mehr verlassen, sein Vermögen wurde beschlagnahmt, seine Konten sind eingefroren, seine Bücher dürfen
nicht mehr verkauft werden. Obwohl Baud stets nur mit ukrainischen und westlichen Quellen gearbeitet und
Einladungen von russischen Medien stets ausgeschlagen. In seinen Arbeiten sei es ihm nie darum gegangen,
zu sagen, wer gut und wer schlecht ist. Er habe zum besseren Verständnis des Konflikts beitragen wollen.
Der Ministerrat der EU zerstört mit willkürlichen Strafmaßnahmen gegen Jacques Baud und insgesamt gegen
59 Journalisten und Wissenschaftler die Grundlagen der Meinungsfreiheit. „Diese Sanktionen sind illegal
und völkerrechtswidrig, denn sie wurden nicht durch den UN-Sicherheitsrat verhängt. Das Gutachten der
ehemaligen Richterin am Europäischen Gerichtshof Prof. Dr. Ninon Colneric und der
Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Alina Miron von der Universität Angers zeigt, dass die zugrundeliegenden Rechtsakte auch
gegen EU-Recht verstoßen. Die EU nutzt die Sanktionsliste als Instrument, Kritiker mundtot zu machen, und
manövriert sich immer tiefer in einen Abgrund der Gesetzlosigkeit. Quelle: www.berliner-zeitung.de/
politikgesellschaft/geopolitik/jacques-baud-protest-aufruf-li.10013150
Die EU wirft Baud vor, russische Narrative zu verbreiten, obwohl die Bücher und Interviews des ehemaligen
Obersts der Schweizer Armee und Ex-NATO-Beraters auf westlichen und ukrainischen Quellen basieren und
durchwegs mit exakten Quellenachweisen arbeiten. Nach eigenen Aussagen bemüht er sich dabei um die
Einnahme eines neutralen, unparteiischen Standpunktes. Seine Analysen zur Ukraine-Krise, die auf
jahrzehntelanger Expertise in asymmetrischer Kriegsführung und Nachrichtendienstarbeit beruhen, stellen eine
essentielle, wenn auch unbequeme Perspektive dar, die gängige Narrative der EU zu diesem Thema hinterfragt.
Quelle: https://leonhard-kreis.ch/eu-sanktionen-jacques-baud/
12 Reuters Institute Digital News Report 2025: Ergebnisse für Deutschland; Leibniz-Institut für
Medienforschung: Hier: www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/102887/ssoar-2025-behre_et_al-Reu-
ters_Institute_Digital_News_Report.pdf?sequence=4&isAllowed=y&lnkname=ssoar-2025-behre_et_al-
Reuters_Institute_Digital_News_Report.pdf
13 „Ich glaube, dass man die Leute eher gewinnen kann, wenn (…) eine Haltung vertreten wird, als wenn (…)
einfach nur Fakten angehäuft werden.“ Patrick Gensing Leiter tagesschau.de- faktenfinder 2017–2022.
Quelle Alexander Teske: InsideTagesschau: Zwischen Nachrichten und Meinungsmache. Teske war selbst
über zwei Jahrzehnte in der ARD tätig und sechs Jahre Redakteur bei der Tagesschau. In seinem Buch
dokumentiert er interne Abläufe, eine politische Schlagseite und gezielte Desinformation. Er zeigt, wie die
angeblich neutrale Hauptnachrichtensendung systematisch gegen die AfD arbeitet und Nachrichten nach
ideologischer Linie filtert. Die Vorwürfe sind gewaltig: Von Redakteuren, die selbst in der Antifa marschieren, bis
hin zu einer kleinen Clique von „Chefs vom Dienst“, die nach Belieben entscheidet, was gesendet wird und
was unter den Tisch fällt. Teske deckt auf, dass islamistische Anschläge und Verbrechen von Migranten klein
geschwiegen oder gar ganz ignoriert werden, während schon kleinste Vorfälle mit vermeintlich „rechten
Tätern“ wochenlang durch die Tagesschau gejagt werden. Millionen Zuschauer werden so in eine politisch
gewünschte Trugwelt gelockt – auf Kosten der Gebührenzahler, die den milliardenschweren Apparat
mitfinanzieren müssen. Seine Abrechnung macht deutlich: Es geht nicht um Journalismus, sondern um gelenkte
Meinungsmache, die tief in die politische Willensbildung eingreift.
ten von Verfassungsrang analog zum „First Amendment“ der US-Verfassung zur
Verfügung?14
34. Welche Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen sollten vor dem
Hintergrund der Verfassungsgerichtsurteile zur Meinungs- und
Versammlungsfreiheit zur Stärkung der Verhaltenskulturen für die aktuelle und zukünftige Politik
der Bundesrepublik Deutschland abgeleitet werden?
Die Enquete-Kommission hat das Ziel, die unterschiedlichen Dimensionen von
Meinungsfreiheit zu operationalisieren, um normativ aufgeladene Debatten empirisch
prüfbar zu machen. Im Vordergrund der Arbeit der Enquete-Kommission soll der
Zusammenhang des Wertes der Meinungsfreiheit und einer Kultur der Verantwortung für
das eigene Handeln und die korrespondierende Wechselwirkung mit dem
schrumpfenden Institutionenvertrauen stehen. Es geht also um das Erkennen weitreichender
Grundmuster mit dem Ziel der Stabilisierung unseres demokratischen Systems – nicht
um kollektive- oder individuelle Vorverurteilung einzelner Personen oder
Institutionen.
II. Zusammensetzung und Öffentlichkeit
Die Enquete-Kommission setzt sich aus 16 Abgeordneten des Deutschen Bundestages
(CDU/CSU: fünf Mitglieder, AfD: vier Mitglieder, SPD: drei Mitglieder, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: zwei Mitglieder, Die Linke: zwei Mitglieder) sowie aus
16 Sachverständigen zusammen. Für jedes Mitglied des Deutschen Bundestages kann
ein stellvertretendes Mitglied benannt werden.
Die Sachverständigen werden im Einvernehmen der Fraktionen benannt. Kann ein
Einvernehmen nicht hergestellt werden, so benennen sie die Fraktionen nach dem
vorgenannten Schlüssel.
Die Enquete-Kommission kann die Öffentlichkeit ihrer Beratungen herstellen, dies gilt
insbesondere für Anhörungen und Fachgespräche. Die Enquete-Kommission kann
Gutachten einholen und Arbeitsgruppen einsetzen. Sie gibt sich eine
Geschäftsordnung.
Der fortlaufende Erkenntnisgewinn sowie die (Zwischen-)Ergebnisse der Enquete-
Kommission sollen der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich gemacht werden.
Außerdem sollen eine Website und andere geeignete digitale Kanäle Tagesordnungen,
schriftliche Stellungnahmen etc. bereitstellen.
III. Zeitplan
Die Enquete-Kommission soll sich spätestens im dritten Quartal 2026 konstituieren.
Einen Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen soll die Enquete-Kommission
zeitnah nach Abschluss ihrer Tätigkeit dem Deutschen Bundestag vorlegen, spätestens
jedoch rechtzeitig vor Ende der 21. Wahlperiode, so dass noch eine Aussprache
hierüber im Deutschen Bundestag stattfinden kann. Ihr Bericht wird in angemessener Form
einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Berlin, den 23. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
14 www.law.cornell.edu/constitution/first_amendment
Begründung
Die Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach, durchgeführt vom 23. Oktober bis 6. November 2025 mit
1.011 mündlich-persönlich befragten Personen im Auftrag der „Frankfurter Allgemeinen“ Zeitung, legt offen,
wie tief das Vertrauen in das demokratische System in Deutschland gesunken ist. Das Vertrauen der Deutschen
in zentrale staatliche Institutionen, Parteien und Medien ist seit 2021 kontinuierlich erodiert. Es handelt sich um
einen Vertrauensverlust, der selbst vor dem Bundesverfassungsgericht nicht mehr Halt macht. Im Jahr 2021
vertrauten noch 81 Prozent der Deutschen dem höchsten deutschen Gericht. Aktuell sind es nicht einmal zwei Drittel
(63 Prozent).15
Noch deutlicher fiel der Vertrauensverlust bei der Bundesregierung aus. Nur gut jeder Vierte (28 Prozent) sprach
ihr das Vertrauen aus, nach 48 Prozent im Jahr 2021 – ein Einbruch um 20 Prozentpunkte. Dem Deutschen
Bundestag vertrauen gut ein Drittel (36 Prozent) der Umfrageteilnehmer. Parteien genießen mit 17 Prozent das
geringste Vertrauen – nicht einmal jeder Fünfte sprach sich für sie aus. Während im Jahr 2021 noch 39 Prozent der
Befragten den klassischen Zeitungen, Zeitschriften, Online-Medien, Radio und Fernsehen vertrauten, sind es
aktuell nur noch gut ein Fünftel (22 Prozent).16
Die politischen Institutionen sind in einer systemischen Krise, aus der heraus sich die handelnden Akteure mit
immer autoritärer werdenden Maßnahmen zu behaupten versuchen. Die Gesamtdiagnose der aufgestellten
Fragekomplexe kulminiert in der These einer widersprüchlichen Politikgestaltung („Governance-Form“), die
autoritäre Eingriffe (Verbote, Sanktionen, Belehrungen) mit als zunehmend ineffizient wahrgenommenem
Regierungshandeln kombiniert und dabei Verantwortungszuschreibungen verwischt. Die Corona-Jahre erscheinen
dabei als plastisches Beispiel: Regierende haben Maßnahmen implementiert, die in ihrer Strenge mit
nichtdemokratischen Systemen assoziiert werden, ohne die Maßnahmen, insbesondere „Nur 50 Prozent der Bevölkerung
sind überzeugt, dass sich die aktuellen Probleme im Rahmen des demokratischen Systems gut lösen lassen“.17
Das Vertrauen in die Überlegenheit von Demokratien gegenüber autoritären Systemen bei Krisenbewältigung
stürzt basierend auf den Allensbach-Erhebungen regelrecht ab. Diese Zahlen sind kein bloßes
Stimmungsbarometer, sondern ein vernichtendes Urteil über eine politische Klasse, die den Begriff der Demokratie missbraucht,
um autoritäre Praktiken zu kaschieren. Als beispielhaften Vertreter des Systems „Unsere Demokratie“ steht der
schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther, der bei seinem Talkshow-Auftritt in der Sendung
Markus Lanz am 7. Januar Aussagen getätigt hat, die man eher in den Geschichtsbüchern über autoritäre Regime
verortet hätte als im Deutschland des Jahres 2026. Wörtlich sagte er in Bezug auf die Rolle alternativer
Medienportale bei der Verhinderung einer vom linken Parteienspektrum gewünschten Richterin am
Bundesverfassungsgericht: „Ich glaube, wir müssen viel, viel mehr aufwachen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde der
Demokratie sind, und wenn wir uns nicht zusammenreißen und mit zivilgesellschaftlichen Organisationen
zusammenschließen, um uns gegen solche Exzesse auch zu wehren, dann werden wir unsere Demokratie in
Deutschland in den nächsten zehn Jahren nicht wiedererkennen.“ Und weiter: „Aber die treten eben auf und
machen Leuten den Eindruck, als wäre das sozusagen im Sinne der Meinungsfreiheit etwas, was man in unserem
Land sagen darf. Außerdem steckt US-Vizepräsident J.D. Vance ebenfalls dahinter.“ Auf die Frage des ZDF-
Moderators, ob er denn auch „regulieren, zensieren, im Notfall sogar verbieten“ wolle, antwortete Günther mit
einem klaren „Ja“! Es sei „nicht nur Aufgabe der Politik, Demokratie zu schützen. Alle zivilen Organisationen
müssen sich zur Demokratie bekennen.“ Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler sprach gegenüber „WELT
TV“ von einem „Versuch von psychologischer Zensur“: „Es erschreckt mich, (...) wie wenig Gefühl und wie
wenig Ahnung von der Meinungsfreiheit ein deutscher Ministerpräsident hat.“ Medien im demokratischen
Diskurs nur dann mitreden zu lassen, wenn sie staatlich definierte sogenannte „Qualitätsmerkmale“ erfüllen, sei
„völlig verfassungswidrig“.18 Auch der eher im linken Spektrum zu verortende Deutsche Journalistenverband ist
„schockiert über die Forderung von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther nach
Zensurmaßnahmen gegen kritische Nachrichtenportale“ .19
15 ALLENSBACH-Umfrage im Auftrag der FAZ: www.ifd-allensbach.de/studien-und-berichte/faz-monatsberichte.html; www.faz.net/
aktuell/politik/inland/allensbach-umfrage-weniger-deutsche-vertrauen-dem-bundesverfassungsgericht-110800824.html
16 www.faz.net/aktuell/politik/inland/allensbach-umfrage-weniger-deutsche-vertrauen-dem-bundesverfassungsgericht-110800824.html
17 www.faz.net/aktuell/politik/inland/allensbach-umfrage-das-vertrauen-in-demokratische-systeme-schwindet-accg-110779541.html
18 www.welt.de/politik/deutschland/article695fe060dbd8ef6a9a9081a5/daniel-guenther-bei-markus-lanz-absolut-inakzeptables-autoritaeres-ge-
schwurbel-zdf-auftritt-sorgt-fuer-empoerung.html
19 www.djv.de/news/pressemitteilungen/press-detail/schock-ueber-zensurforderung/
Die Chefredakteurin der „BILD-Zeitung“, Marion Horn kommentierte hierzu in der BILD-Zeitung vom 11.
Januar 2026: „Demokratie ist nicht dadurch stark, dass sie Stimmen zum Schweigen bringt, sondern dadurch, dass
sie sie aushält. Auch die falschen. Auch die lauten. Auch die unangenehmen. Wer glaubt, man müsse die Freiheit
beschneiden, um sie zu retten, der hat das System nicht verstanden. Und der macht alles kaputt, was uns hier in
der freien Welt stark macht. […] Ganz sicher brandgefährlich ist ein demokratisch gewählter Politiker, der im TV
von Zensur und Verbot herumschwurbelt und sich damit eiskalt über die Grundlagen der Demokratie
hinwegsetzt. Günther muss das öffentlich zurücknehmen, sich entschuldigen oder zurücktreten“.20
Selbst Papst Leo XIV kritisierte die zunehmende Einschränkung der Meinungsfreiheit im Westen scharf. In
seiner jährlichen Neujahrsansprache vor dem beim Vatikan akkreditierten diplomatischen Korps am 9. Januar 2026
sprach das Oberhaupt der katholischen Kirche von einer besorgniserregenden Entwicklung, bei der der Raum für
offene Debatten zunehmend verengt werde: „Es muss auch angemerkt werden, dass das Paradox dieser
Entkräftung des Wortes oft im Namen der Meinungsfreiheit selbst befördert wird. Bei genauerer Betrachtung gilt jedoch
das Gegenteil: Die Rede- und Meinungsfreiheit wird gerade durch die Gewissheit der Sprache und die Tatsache
garantiert, dass jeder Begriff in der Wahrheit wurzelt. Es ist daher bedauerlich festzustellen, dass insbesondere
im Westen der Raum für echte Meinungsfreiheit immer mehr eingeschränkt wird, während sich eine neue
Sprache mit orwellschem Beigeschmack entwickelt, die in ihrem Bestreben, immer inklusiver zu sein, darin mündet,
diejenigen auszuschließen, die sich nicht den Ideologien anpassen, von denen sie beseelt ist“.21
In seiner Erklärung zum Veto seines Landes gegen den europäischen Digital Service Act (DSA) begründete der
polnische Präsident am 9. Januar diese so: „Anstelle einer echten gerichtlichen Kontrolle wurde eine absurde
Lösung eingeführt: den Widerspruch gegen eine Entscheidung eines Beamten, den der Bürger innerhalb von
14 Tagen einlegen muss. Ich möchte, dass dies deutlich gesagt wird: Eine Situation, in der über das, was im
Internet erlaubt ist, ein der Regierung unterstellter Beamter entscheidet, erinnert an die Konstruktion des
Ministeriums für Wahrheit aus Orwells Buch „1984“. Der Autor beschrieb einen Machtmechanismus, der zunächst die
Kontrolle über Sprache und Information übernimmt und schließlich über das Denken der Bürger. Wenn die
Regierung entscheidet, was „Wahrheit“ ist, was „Desinformation“, wer sprechen darf und wer nicht, dann
verschwindet die Freiheit Schritt für Schritt – unter dem Deckmantel scheinbar edler Parolen wie Sicherheit,
Gemeinwohl oder Schutz der Schwächsten. […]
Erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel wurden auch von Autoritäten und Institutionen geäußert, darunter vom
Obersten Gerichtshof. Als Präsident kann ich kein Gesetz unterzeichnen, das in der Praxis administrative Zensur
bedeutet – umso mehr, als darin die Möglichkeit versteckt wurde, sogenannte „vertrauenswürdige Hinweisgeber“
zu finanzieren, die mit öffentlichen Geldern „nicht-rechtgläubige“ Inhalte und die Bürger kennzeichnen sollen,
die solche Ansichten äußern.“22
Parallel dazu zeigt das Institut Allensbach einen deutlichen Rückgang der Überzeugung, demokratische
Ordnungen seien autoritären Systemen bei der Bewältigung komplexer Krisen strukturell überlegen. Die Befunde der
Allensbach-Umfrage werden in der hier zugrunde gelegten Argumentation zur Einrichtung einer Enquete-
Kommission als auch durch Allensbach selbst nicht als kurzfristige Stimmungsschwankung interpretiert, sondern als
Indikator einer weiterreichenden Legitimations- und Repräsentationskrise der Vertreter „Unserer Demokratie“.23
Diese Gefahren werden in gleicher Weise vom Philosophen Richard David Precht in seinem Buch
„Angststillstand: Warum die Meinungsfreiheit schwindet“ angerissen. Gerade einmal 40 Prozent der Deutschen seien noch
der Ansicht, ihre Meinung frei äußern zu können, wie es Artikel 5 GG statuiere.24 International wird die Sorge
um die globale Meinungsfreiheit vom Schriftsteller Salman Rushdie geteilt, der heutzutage die Gefahr für die
Redefreiheit bei scheinbar progressiven, in der Selbstbeschreibung linken, aber im Kern autoritären Strömungen
sieht. „Die Verteidigung der freien Rede beginnt, wenn jemand etwas sagt, das man selbst nicht mag“.25
20 www.bild.de/politik/inland/kommentar-von-bild-chefin-marion-horn-guenther-muss-das-zuruecknehmen-oder-zuruecktreten-
696298a54d1d5f581eeb2892
21 www.vaticannews.va/de/papst/news/2026-01/wortlaut-papst-leo-xiv-neujahrsansprache-diplomaten-januar-2026.html
22 www.prezydent.pl/aktualnosci/wydarzenia/prezydent-podpisal-osiem-ustaw-trzy-zawetowal,112911 Siehe auch: www.youtube.com/watch?-
v=SP2zZ_l4xKA
23 www.zdf.de/play/talk/markus-lanz-114/markus-lanz-vom-7-januar-2026-100
24 Richard David Precht: Angststillstand: Warum die Meinungsfreiheit schwindet. S. 10.
25 Berliner Zeitung: Salman Rushdie meldet sich zurück: Warum der Autor um die Zukunft der Meinungsfreiheit fürchtet. www.berliner-zei-
tung.de/news/salman-rushdie-warnt-vor-wachsender-gefahr-fuer-freie-rede-weltweit-li.10008919; www.bloomberg.com/features/2025-
salman-rushdie-weekend-interview/
Selbst wenn Artikel 5 des Grundgesetzes, trotz erheblicher rechtlicher Einengung des Meinungsklimas durch die
§§ 188 und 130 StGB sowie die europäisch etablierten Zensur- und Sanktionsinfrastruktur für
Meinungsäußerungen in den sozialen Netzwerken, nach wie vor gilt, so ist hier die „subjektive Meinungsfreiheit“, ein von
Richard Traunmüller, Professor für Empirische Demokratieforschung an der Universität Mannheim, eingeführter
Begriff, entscheidend. „Die Grenzen der Meinungsfreiheit fangen also nicht erst bei der Zensur an, sondern
bereits vorher bei der Selbstzensur. […] Private und öffentliche Ächtung sind gefährliche Waffen, auch dort wo
eine Meinung nicht strafbar ist. Zu der juristischen Inkriminierung kommt die soziale und mediale Inkriminierung
– und vor allem sie entscheidet darüber, wie es um die subjektive Meinungsfreiheit bestellt ist.26
Auf die Frage „Haben Sie das Gefühl, dass man heute in Deutschland seine politische Meinung frei sagen kann,
oder ist es besser, vorsichtig zu sein?“ antworteten im Oktober 2025 nicht einmal die Hälfte, gerade einmal
46 Prozent der vom Institut für Demoskopie Allensbach Befragten, man könne seine politische Meinung frei
äußern. Das entspricht dem Niveau von 2021 in der Corona-Zeit, als lediglich 45 Prozent diese Meinung
vertraten.27
Hervorgehoben wird, dass insbesondere AfD-Anhänger, aber auch zunehmend Regierungsvertreter der
Vereinigten Staaten von Amerika das politische System der Bundesrepublik Deutschland immer mehr in eine
politische Zwei-Klassen-Gesellschaft und softes autoritäres-System abrutschen sehen:
In seiner Rede am 14. Februar 2025 anlässlich der 61. Münchner Sicherheitskonferenz warf US-Vizepräsident
J.D. Vance europäischen Ländern, einschließlich Deutschland, „Defizite in Bezug auf Demokratie und
Meinungsfreiheit“ vor. Er argumentierte, dass die größte Gefahr für Europa nicht Russland oder China sei, sondern
interne „Zensur“ und „Suppression of Dissent“ (Unterdrückung abweichender Meinungen). Speziell zu
Deutschland erwähnte er die Hate-Speech-Gesetze als Werkzeug zur Bekämpfung der Opposition, und kritisierte die EU-
weite Nutzung von „Desinformations“-Regeln, um Populisten zum Schweigen zu bringen. Er nannte Beispiele
wie die Annullierung der rumänischen Präsidentschaftswahl unter dem Vorwand ausländischer Einflussnahme
und zog Parallelen zu Deutschland: „Europäische Regierungen laufen in Angst vor ihren eigenen Wählern davon
und nutzen Zensur, um Opposition zu bekämpfen – das ist keine Demokratie, das ist eine getarnte Tyrannei.“
Vance warnte, dass die USA ihre Unterstützung (z. B. Militärpräsenz, geheimdienstliche Zusammenarbeit) an
die Achtung von „Free Speech“ knüpfen würden.
Am 21. Februar 2025 wiederholte er in Interviews die Position der US-Administration: „Glauben Sie, dass der
US-Steuerzahler es hinnehmen wird, wenn jemand in Deutschland für einen gemeinen Tweet ins Gefängnis
kommt? Die Meinungsfreiheit ist in Deutschland bedroht, und das rechtfertigt nicht unseren Schutz.“28
Nach der Verfassungsschutz-Einstufung der AfD am 3. Mai 2025 als „gesichert rechtsextremistisch“ kritisierte
Vance dies als „Tyrannei“ und „Überwachung oppositioneller Stimmen“. Er verglich es mit historischen
Unterdrückungen und sagte: „Deutschland stuft eine Partei ein, die von Millionen Wählern getragen wird, als
extremistisch ein – das ist keine Demokratie, sondern eine systematische Bekämpfung der Opposition durch den
Staat.“29
So bezeichnete US-Außenminister Marco Rubio am 3. Mai 2025 offiziell die AfD-Einstufung als „verdeckte
Tyrannei“ und kritisierte Deutschland für „Unterdrückung oppositioneller Parteien durch Überwachung und
Stigmatisierung“. Er sagte: „Das ist keine Demokratie – es ist ein Angriff auf die Meinungsfreiheit, indem man eine
Partei als extremistisch einstuft, nur weil sie gegen den Mainstream aufbegehrt.“30
Diese Positionierung findet sich entsprechend in der mit den entsprechenden Worten am 5. Dezember 2025
veröffentlichten Nationalen Sicherheitsstrategie der Vereinigten Staaten von Amerika.
„Die USA erkennen an, dass die größte Bedrohung für die globale Stabilität nicht nur von autoritären Staaten
wie China oder Russland ausgeht, sondern von der Erosion demokratischer Institutionen in Alliierten Ländern –
einschließlich Europas, wo Zensur und Einschränkungen der Meinungsfreiheit zunehmen“.31
26 Richard David Precht: Angststillstand: Warum die Meinungsfreiheit schwindet. Seite 13.
27 www.ifd-allensbach.de/fileadmin/kurzberichte_dokumentationen/FAZ_Oktober2025_Freiheit.pdf
28 www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/vance-verknuepft-us-schutz-fuer-deutschland-mit-redefreiheit,UdQadtB
29 www.zeit.de/politik/ausland/2025-05/usa-ueberblick-afd-jd-vance-cia-google-haiti
30 www.dw.com/de/afd-gesichert-rechtsextremistisch-eingestuft-us-aussenminister-rubio-vorwurf-deutschland-tyrannei/a-72424290
31 Seite 5: Abschnitt „Prioritäten der US-Sicherheitspolitik“: www.whitehouse.gov/wp-content/uploads/2025/12/2025-National-Security-Stra-
tegy.pdf
„Grenzsicherheit und Free Speech sind untrennbar verbunden; wo in Partnerländern wie Deutschland die
Meinungsfreiheit durch strenge Regulierungen gegen „Hate Speech“ eingeschränkt wird, muss die US-Unterstützung
(einschließlich militärischer Präsenz) neu bewertet werden.“32
„In Ländern wie Deutschland führt die aggressive Durchsetzung von „Hate Speech“-Regeln und die Einstufung
oppositioneller Parteien als „extremistisch“ (z. B. die AfD) zu einer systematischen Unterdrückung
abweichender Meinungen. Dies stellt eine Form der Censorship dar, die die Demokratie untergräbt und US-Werte
verletzt“.33
„Die USA werden Einmischung in europäische Angelegenheiten fördern, um die Wiederherstellung von Free
Speech und den Schutz vor Opposition-Unterdrückung zu gewährleisten, insbesondere in Ländern mit
restriktiven Gesetzen gegen Hate Speech“.34 „Die anhaltende Zensur in Deutschland und Europa könnte zu einer
Fragmentierung der NATO führen; die USA priorisieren Partner, die demokratische Werte wie uneingeschränkte
Meinungsfreiheit achten“.35 Zusammenfassend lässt sich sagen, die Nationale Sicherheitsstrategie (NSS 2025)
integriert die Äußerungen von Vance und Rubio nahtlos in eine offizielle Doktrin, die Europa (insbesondere
Deutschland) als „Risikofaktor“ darstellt (etwa 20–30 Prozent des Europa-Abschnitts) – ein Bruch mit der Biden-
NSS, die Zensur ignorierte.36
Sowohl im befreundeten Ausland als auch aus Sicht vieler Staatsrechtler und kritischer Medien wird zunehmend
kritisiert, wie die demokratische Opposition aus relevanten politischen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen,
seit der Corona-Phase gesellschaftlich abgewertet und pauschal als rechtsextrem gebrandmarkt wird.
Entscheidungen erscheinen Beobachtern als ritualisiertes Kabuki-Theater37 organisiert und damit als nur formal
demokratisch. Entsprechend fordert die Opposition in Deutschland eine höhere Offenheit für alternative Ordnungs-
und Entscheidungsmodelle, die konträr zum Regierungshandeln auf direktdemokratische Elemente und die
Stärkung der Meinungsfreiheit setzen38, um dem erlebten Demokratieabbau, dass urdemokratische und freiheitliche
Gegenmodell „More Speech“ entgegenzusetzen. Diese Entwicklung kann in der Argumentationslinie mit einem
verbreiteten Eindruck staatlicher Steuerungs- und Kontrollverluste verbunden werden39: Politik wird vom Bürger
in der öffentlichen Wahrnehmung eher als rhetorische Selbstvergewisserung, denn als wirksame
Problembearbeitung erlebt.40
Als Kontext sowohl der zu behandelnden These als auch der Allensbach-Umfrage wird eine Abfolge kumulierter
Krisen beschrieben, die über mehrere Jahre einen Ausnahmecharakter erzeugt habe:
Grundrechtseinschränkungen in der Corona-Zeit, der Ukraine-Russlandkonflikt, Energieengpässe, Inflationsschübe, wirtschaftliche
Stagnationsphasen, zunehmender Protektionismus sowie geopolitische Spannungen. In dieser Gemengelage sinken
Erwartungen an eine kurzfristige Normalisierung. Die Sorge vor wirtschaftlichem Abstieg steigt von 33 Prozent
im Juni auf 47 Prozent im November 2025, während lediglich 14 Prozent auf einen Aufschwung hoffen. Für die
nächsten zehn Jahre äußern 30 Prozent Optimismus; 41 Prozent bekunden hingegen fehlendes Zutrauen. Damit
wird ein gesamtgesellschaftliches Erwartungsklima beschrieben, das durch Unsicherheit, Statusangst und
Zukunftsskepsis gekennzeichnet ist. Der daraus abgeleitete Pessimismus wird als Kontrast zu einer politischen
Selbstdarstellung interpretiert, die Krisen tendenziell als temporär und beherrschbar rahmt. Aus kritischer Per-
32 Seite 8: „Innenpolitische Implikationen für US-Allianzen“; ebenda
33 Seite 22: „Herausforderungen in Europa“; ebenda
34 Seite 28: „US-Strategie für Europa“; ebenda
35 Seite 45: „Risiken für US-Interessen“
36 Die National Security Strategy of the United States of America 2025 (NSS 2025) legt die strategischen Prioritäten der US-Regierung unter
Präsident Donald Trump für Außen-, Sicherheits- und Innenpolitik festlegt. Die NSS wird gemäß dem Goldwater-Nichols Act (1986) alle paar
Jahre aktualisiert und dient als Handlungsleitlinie für alle Regierungsbehörden, Kongress und internationale Partner.
37 Abgeleitet vom japanischen Kabuki-Theater, stilisierte, rhythmische Performances mit vorhersehbarem Skript, das in der Politikwissenschaft
(insb. US-American Political Science) ein etablierter metapherbasierter Begriff für strukturell blockierte, theatralische Demokratieprozesse ist.
Eric Alterman (Historiker, PhD Stanford) in „Kabuki Democracy: The System vs. Barack Obama“ (2010): Das System verhindert progressive
Reformen trotz Wahlsiege. (www.youtube.com/watch?v=sobNKtzphpM)
38 Siehe Drucksachen 19/1699; 19/12371; 20/198; 20/6274; 20/6708; 21/652
39 Diese staatlichen Steuerungs- und Kontrollverluste resultieren zum Teil in der zunehmenden ökonomischen Bedeutungslosigkeit der EU und
ihrer Mitgliedsländer aufgrund der Überregulierung der Märkte und der ökonomischen Nachteile durch die unflexible Euro Einheitswährung.
Der EU-Anteil am BIP weltweit halbierte sich nahezu von 1990 bis heute von einem Viertel auf 14 Prozentpunkte. Währenddessen konnten die
USA ihren Weltmarktanteil stabil bei rund 26 Prozent halten.
40 www.faz.net/aktuell/politik/inland/allensbach-umfrage-das-vertrauen-in-demokratische-systeme-schwindet-accg-110779541.html
spektive wird hierin ein Auseinanderfallen von politischer Kommunikation und erlebter Problemlage gesehen,
dass die Vertrauensgrundlage weiter schwächt.41
Statt Problemlösungskompetenz gibt es Verbote, Belehrungen, Bestrafungen ohne Klarheit oder Verantwortung.
Während der Corona-Jahre agierten Regierende häufig selbstverliebt und faktenfrei, mit Maßnahmen, die an
Diktaturen erinnerten. Die sogenannte „Zeitenwende“ bleibt leere Rhetorik. Das politische Establishment mauert
sich zunehmend ideologisch ein und schließt damit intellektuell die Notwendigkeit von grundlegenden
Strukturreformen des Gemeinwesens aus. Die in ihren eigenen Narrativen gefangenen Elite liefern Ideologie statt
Handlungsfähigkeit. Dieser Soft-Autoritarismus, erbt das Schlimmste beider Welten: Stillstand im Denken und
Handeln der selbsternannten autoritär radikalisierten Mitte-Ideologie „Unsere Demokratie“ die alle Reformkräfte in
den Institutionen in die Selbstblockade treibt. Die Bürger durchschauen das Spiel und wenden sich ab, weil sie
Politik an realem Handeln messen und nicht an leeren Beteuerungen. Aus dieser Perspektive entsteht eine
potenziell selbstverstärkende Dynamik: Eine politische Klasse, die ihren sklerotischen Demokratiebegriff zur
Staatsräson erhebt, produziere jenes politische Klima, aus dem selbstproduzierte autoritäre Entwürfe erwachsen.
Notwendigkeit der Einsetzung einer Enquete-Kommission
Ziel der Einsetzung einer Enquete-Kommission ist es, die hier beschriebene strukturelle „Falle“ einer um sich
greifenden Demokratie und Institutionenerosion zu vermeiden: Ein Gemeinwesen, das sich gegen Autoritarismus
immunisiert wähnt, könne gerade dadurch autoritäre Tendenzen verstärken, dass es den eigenen demokratischen
Kompass zugunsten einer ideologischen Selbstbestätigung verliert. Indem rot-grüne Ideologie als „unsere
Demokratie“ durch den polit-medialen Komplex absolut gesetzt wird, werden andere alternative Lösungsansätze zu
Problemstellungen des Gemeinwesens pathologisiert, in existentiellen Zukunftsfragen Andersdenkende
gebrandmarkt, und der Demokratiebegriff in seiner Deutung verengt und pervertiert: Was als Demokratie verkauft wird,
ist in Wahrheit autoritär, zielt auf Umerziehung statt auf Volkswillen und wird zunehmend als delegitimiertes
Elitenprojekt wahrgenommen.
Die „unsere Demokratie“ Einheitsfront scheitere weniger an externen politischen Gegnern einer als „Feind“
wahrgenommenen Opposition, als vielmehr an den Folgen ihrer eigenen demokratischen Selbstinszenierung und
an dem Abstand zwischen normativem Anspruch und empirisch erlebter Steuerungsleistung.
Die bittere Ironie ist, dass Eliten und ein Teil der Bürger – desillusioniert vom Etikettenschwindel –
Autoritarismus als Ausweg betrachten, ohne zu erkennen, dass autoritäre Strukturen bereits im „unsere Demokratie“-System
angelegt sind, und sich durch den Vertrauensverlust in die staatlichen Institutionen selbstreferenziell verstärken.
Die Kaperung der Demokratie und des Meinungsfreiheitsdiskurses durch autoritäre und rechtlich unbestimmte
Begrifflichkeiten wie Desinformation und Hassrede lässt eine überforderte und deswegen zunehmend autoritär
gewendete politische Mitte auf Gefahren reagieren, die sie zunehmend selbst erzeugt.42
Daraus erwächst eine gefährliche Dynamik: Eine politische Klasse, die ihre eigene verengte Definition von
Demokratie zur Staatsräson erhebt, erzeugt das Klima, aus dem ihr Albtraum eines autoritären Pols entsteht. Nicht,
weil die Menschen plötzlich nach Härte verlangen, sondern weil die Regierenden der „unsere Demokratie-
Ideologie“ psychologisch ihre angesichts der wachsenden Krisen immer stärker sinkende Steuerungsleistung im
bestehenden System durch autoritäre Maßnahmen zu kompensieren versuchen. Das Misstrauen immer größer
werdender Teile der Bevölkerung ist nicht Folge irrationaler Ängste, sondern Reaktion auf eine Ordnung, die einzig
dadurch Bestand hat, dass sie Kritik pathologisiert und Alternativen moralisch ächtet. Dieses System stolpert
nicht über seine Gegner, sondern über seine eigene Selbstinszenierung überforderter selbstreferenzieller Eliten.
Angesichts dessen soll der Deutsche Bundestag eine Enquete-Kommission einrichten, durch die unter
Beteiligung der führenden – auch internationalen – Experten der Stand des Wissens auf dem Gebiet der
Meinungsfreiheit gebündelt wird, um daraus konkrete gesetzliche Handlungsempfehlungen abzuleiten mit dem Ziel, der
Erosion der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland durch eine radikalisierte
Mitte Einhalt zu gebieten.
41 ebenda
42 Richard David Precht: Angststillstand: Warum die Meinungsfreiheit schwindet. Siehe vor allem die Seiten 93-115.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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