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Möglicher Widerspruch zwischen angestrebter Klimatransformation und tatsächlichem Papierverbrauch von Bundesbehörden

dip / drucksache 14.04.2026 · WP 21 · 21/5295 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Möglicher Widerspruch zwischen angestrebter Klimatransformation und tatsächlichem Papierverbrauch von Bundesbehörden Deutscher Bundestag Drucksache 21/5295 21. Wahlperiode 14.04.2026 Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Schröder und der Fraktion der AfD Möglicher Widerspruch zwischen angestrebter Klimatransformation und tatsächlichem Papierverbrauch von Bundesbehörden Die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien berufen sich seit Jahren auf eine „Klimakrise“ und fordern nach Auffassung der Fragesteller unter dem Schlagwort der „Transformation“ von Bürgern und Wirtschaft massive Verzichts- und Belastungsprogramme. Zugleich zeigt der alltägliche Betrieb von Bundesverwaltungen, dass der Staat selbst diesen Anspruch gerade im eigenen Verantwortungsbereich nicht erfüllt. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16549 hat bereits offengelegt, dass die Bundesregierung über zentrale Kennzahlen ihres eigenen Ressourcenverbrauchs kaum belastbare Daten besitzt. So räumt sie ein, dass der Papierverbrauch der Bundesbehörden im Zeitraum von 1990 bis 2014 überhaupt nicht erfasst wurde, dass für einzelne Bereiche – etwa das Büro der damaligen Staatsministerin für Digitalisierung – gar keine Zahlen vorliegen, dass der Umfang der Papierarchive nur näherungsweise geschätzt werden kann und dass selbst grundlegende ökologische Größen (etwa die Zahl der hierfür verwendeten Bäume) nicht bekannt sind. Gleichzeitig verweist die Bundesregierung auf eine Vielzahl an Maßnahmen zur Vermeidung und Reduzierung von Papierverbrauch sowie auf eine hohe Quote von Recyclingpapier (ebd.). Dem steht die bis heute lückenhafte Datengrundlage gegenüber. Gerade mit Blick auf die aktuelle Klimapolitik der Bundesregierung und die tiefgreifenden Eingriffe in Freiheitsrechte und Lebensstandard der Bürger drängt sich den Fragestellern der Eindruck auf, dass der Staat nach außen Klimaschutz predigt, im Innern jedoch weder einen vollständigen Überblick über den eigenen Ressourcenverbrauch hat noch konsequent digital arbeitet. Im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) setzt sich der Bund zum Ziel, „die Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren“ (§ 15 Absatz 1 Satz 1 KSG). Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, ob und inwieweit die Bundesregierung in der Zwischenzeit ihren eigentlichen Anspruch einer „klimaneutralen“ und „digitalen“ Verwaltung erfüllt, ob der Papierverbrauch tatsächlich gesenkt wurde und warum das auffällige Missverhältnis zwischen politischer Rhetorik und eigener Praxis weiter besteht. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche konkreten Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16549 gezogen, insbesondere im Hinblick auf die damals eingeräumten Datenlücken beim Papierverbrauch vor 2015?  2. Welche Maßnahmen wurden seit 2020 ergriffen, um den Papierverbrauch in Bundesbehörden und im Geschäftsbereich der Staatsministerin bzw. des Staatsministers für Digitales und Staatsmodernisierung vollständig und fortlaufend zu erfassen, und in welchen Jahren seitdem liegen der Bundesregierung belastbare, behördenbezogene Zahlen vor?  3. Wie hoch war der jährliche Papierverbrauch (Referenzgröße DIN A4) in den Behörden des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2024 jeweils, aufgeschlüsselt nach obersten Bundesbehörden, einschließlich Bundeskanzleramt sowie nachgeordneten Bundesoberbehörden?  4. Wird der Papierverbrauch im Bereich der Staatsministerin bzw. des Staatsministers für Digitales und Staatsmodernisierung inzwischen gesondert statistisch erfasst, nachdem die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16549 ein vollständiges Fehlen entsprechender Daten einräumen musste, und wenn ja, in welcher Weise, und wie hoch war der jährliche Verbrauch seit Einführung dieser Erfassung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?  5. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Kabinettbeschluss vom 18. November 2019 zur elektronischen Kommunikation zwischen Bundesbehörden zusätzlich ergriffen, um den Papierverbrauch in ihrem Geschäftsbereich weiter zu reduzieren, und welcher messbare Effekt ergibt sich aus diesen Maßnahmen für die Jahre 2020 bis 2024 (bitte nach Maßnahme und Jahr darstellen)?  6. Strebt die Bundesregierung im Zuge der klimaneutralen Bundesverwaltung (§ 15 KSG) das sogenannte papierlose Büro an, und wenn ja, anhand welcher Kennzahlen wird dies definiert?  7. Wie viele Organisationseinheiten in Bundesbehörden führen aktuell ein vollständig papierloses Büro (einschließlich Aktenführung), und wie hat sich diese Zahl seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16549 entwickelt (bitte jeweils Organisationseinheit, Behörde und Zahl der dort Beschäftigten angeben)?  8. Wie begründet die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihres eigenen Anspruchs an Transparenz und Klimaschutz, dass sie auch in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16549 keine Angaben dazu machen konnte, wie viele Bäume für den Papierverbrauch der Bundesbehörden seit 1990 verarbeitet wurden, und welche Schritte wurden seitdem unternommen, um entsprechende Kennzahlen für die Zukunft zu erheben?  9. Wie viele Broschüren, Faltblätter und ähnliche Printprodukte wurden durch die Bundesministerien und das Bundeskanzleramt in den Jahren 2015 bis 2024 jeweils im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit hergestellt und versendet, und welche Kosten entstanden jeweils für Druck, Herstellung und Versand? 10. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages weiterhin nach Auffassung der Fragesteller mit umfangreichen Papierunterlagen (z. B. Tagesordnungen, Amtlichen Protokollen, Schnellinformationen, etc.) versorgt werden, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? 11. Welche Rolle spielt die Reduzierung des Papierverbrauchs in den Bundesbehörden nach Auffassung der Bundesregierung bei der Erreichung des Ziels einer klimaneutralen Bundesverwaltung bis 2030, und welche quantitativen Zielvorgaben bestehen hierfür (z. B. pro Beschäftigtem oder pro Behörde)? 12. In welchem Umfang wurde in den Bundesministerien seit 2020 die elektronische Aktenführung (E‑Akte) eingeführt, und welche Auswirkungen auf den Papierverbrauch sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Bundesministerium und Jahr aufschlüsseln)? Berlin, den 17. März 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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