Möglicher Widerspruch zwischen angestrebter Klimatransformation und tatsächlichem Papierverbrauch von Bundesbehörden
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Möglicher Widerspruch zwischen angestrebter Klimatransformation und tatsächlichem Papierverbrauch von Bundesbehörden
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5295
21. Wahlperiode 14.04.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stefan Schröder und der Fraktion der AfD
Möglicher Widerspruch zwischen angestrebter Klimatransformation und
tatsächlichem Papierverbrauch von Bundesbehörden
Die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien berufen sich seit Jahren
auf eine „Klimakrise“ und fordern nach Auffassung der Fragesteller unter dem
Schlagwort der „Transformation“ von Bürgern und Wirtschaft massive
Verzichts- und Belastungsprogramme. Zugleich zeigt der alltägliche Betrieb
von Bundesverwaltungen, dass der Staat selbst diesen Anspruch gerade im
eigenen Verantwortungsbereich nicht erfüllt.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/16549 hat bereits offengelegt, dass die Bundesregierung über
zentrale Kennzahlen ihres eigenen Ressourcenverbrauchs kaum belastbare
Daten besitzt. So räumt sie ein, dass der Papierverbrauch der Bundesbehörden im
Zeitraum von 1990 bis 2014 überhaupt nicht erfasst wurde, dass für einzelne
Bereiche – etwa das Büro der damaligen Staatsministerin für Digitalisierung –
gar keine Zahlen vorliegen, dass der Umfang der Papierarchive nur
näherungsweise geschätzt werden kann und dass selbst grundlegende ökologische Größen
(etwa die Zahl der hierfür verwendeten Bäume) nicht bekannt sind.
Gleichzeitig verweist die Bundesregierung auf eine Vielzahl an Maßnahmen
zur Vermeidung und Reduzierung von Papierverbrauch sowie auf eine hohe
Quote von Recyclingpapier (ebd.). Dem steht die bis heute lückenhafte
Datengrundlage gegenüber. Gerade mit Blick auf die aktuelle Klimapolitik der
Bundesregierung und die tiefgreifenden Eingriffe in Freiheitsrechte und
Lebensstandard der Bürger drängt sich den Fragestellern der Eindruck auf, dass der
Staat nach außen Klimaschutz predigt, im Innern jedoch weder einen
vollständigen Überblick über den eigenen Ressourcenverbrauch hat noch konsequent
digital arbeitet.
Im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) setzt sich der Bund zum Ziel, „die
Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren“ (§ 15 Absatz 1
Satz 1 KSG). Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, ob
und inwieweit die Bundesregierung in der Zwischenzeit ihren eigentlichen
Anspruch einer „klimaneutralen“ und „digitalen“ Verwaltung erfüllt, ob der
Papierverbrauch tatsächlich gesenkt wurde und warum das auffällige
Missverhältnis zwischen politischer Rhetorik und eigener Praxis weiter besteht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16549
gezogen, insbesondere im Hinblick auf die damals eingeräumten
Datenlücken beim Papierverbrauch vor 2015?
2. Welche Maßnahmen wurden seit 2020 ergriffen, um den Papierverbrauch
in Bundesbehörden und im Geschäftsbereich der Staatsministerin bzw. des
Staatsministers für Digitales und Staatsmodernisierung vollständig und
fortlaufend zu erfassen, und in welchen Jahren seitdem liegen der
Bundesregierung belastbare, behördenbezogene Zahlen vor?
3. Wie hoch war der jährliche Papierverbrauch (Referenzgröße DIN A4) in
den Behörden des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung
in den Jahren 2015 bis 2024 jeweils, aufgeschlüsselt nach obersten
Bundesbehörden, einschließlich Bundeskanzleramt sowie nachgeordneten
Bundesoberbehörden?
4. Wird der Papierverbrauch im Bereich der Staatsministerin bzw. des
Staatsministers für Digitales und Staatsmodernisierung inzwischen gesondert
statistisch erfasst, nachdem die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16549 ein vollständiges
Fehlen entsprechender Daten einräumen musste, und wenn ja, in welcher
Weise, und wie hoch war der jährliche Verbrauch seit Einführung dieser
Erfassung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
5. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem
Kabinettbeschluss vom 18. November 2019 zur elektronischen
Kommunikation zwischen Bundesbehörden zusätzlich ergriffen, um den
Papierverbrauch in ihrem Geschäftsbereich weiter zu reduzieren, und welcher
messbare Effekt ergibt sich aus diesen Maßnahmen für die Jahre 2020 bis 2024
(bitte nach Maßnahme und Jahr darstellen)?
6. Strebt die Bundesregierung im Zuge der klimaneutralen
Bundesverwaltung (§ 15 KSG) das sogenannte papierlose Büro an, und wenn ja, anhand
welcher Kennzahlen wird dies definiert?
7. Wie viele Organisationseinheiten in Bundesbehörden führen aktuell ein
vollständig papierloses Büro (einschließlich Aktenführung), und wie hat
sich diese Zahl seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16549 entwickelt (bitte jeweils
Organisationseinheit, Behörde und Zahl der dort Beschäftigten angeben)?
8. Wie begründet die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihres eigenen
Anspruchs an Transparenz und Klimaschutz, dass sie auch in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16549 keine
Angaben dazu machen konnte, wie viele Bäume für den Papierverbrauch
der Bundesbehörden seit 1990 verarbeitet wurden, und welche Schritte
wurden seitdem unternommen, um entsprechende Kennzahlen für die
Zukunft zu erheben?
9. Wie viele Broschüren, Faltblätter und ähnliche Printprodukte wurden
durch die Bundesministerien und das Bundeskanzleramt in den Jahren
2015 bis 2024 jeweils im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit hergestellt
und versendet, und welche Kosten entstanden jeweils für Druck,
Herstellung und Versand?
10. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Abgeordnete des Deutschen
Bundestages weiterhin nach Auffassung der Fragesteller mit umfangreichen
Papierunterlagen (z. B. Tagesordnungen, Amtlichen Protokollen,
Schnellinformationen, etc.) versorgt werden, und welche Schlussfolgerungen
zieht sie daraus?
11. Welche Rolle spielt die Reduzierung des Papierverbrauchs in den
Bundesbehörden nach Auffassung der Bundesregierung bei der Erreichung des
Ziels einer klimaneutralen Bundesverwaltung bis 2030, und welche
quantitativen Zielvorgaben bestehen hierfür (z. B. pro Beschäftigtem oder pro
Behörde)?
12. In welchem Umfang wurde in den Bundesministerien seit 2020 die
elektronische Aktenführung (E‑Akte) eingeführt, und welche Auswirkungen
auf den Papierverbrauch sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach
Bundesministerium und Jahr aufschlüsseln)?
Berlin, den 17. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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