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Wirksamkeit von Bildungsgutscheinen und zur Förderung von Führerscheinausbildungen (Antwort zu Drs. 21/5073)

dip / drucksache 28.04.2026 · WP 21 · 21/5660 · Antwort · Original ↗

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Wirksamkeit von Bildungsgutscheinen und zur Förderung von Führerscheinausbildungen (Antwort zu Drs. 21/5073) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5660 21. Wahlperiode 28.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Henze, Wolfgang Wiehle, René Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5073 – Wirksamkeit von Bildungsgutscheinen und zur Förderung von Führerscheinausbildungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Arbeitslosigkeit ist in Deutschland gestiegen und liegt derzeit bei 6,6 Prozent (www.welt.de/wirtschaft/article697c7235a58e5b705ac2c97f/bundesagent ur-fuer-arbeit-zahl-der-arbeitslosen-in-deutschland-steigt-auf-hoechsten-stand- seit-zwoelf-jahren.html). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) macht mit einem Anteil von 37,62 Prozent den größten Posten im Gesamthaushalt der Bundesregierung aus und ist im Jahr 2026 mit 197 341 040 Euro veranschlagt (www.bundeshaushalt.de/DE/ Bundeshaushaltdigital/bundeshaushalt-digital.html). Bildungsgutscheine können auf Grundlage von § 81 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) beantragt werden (www.arbeitsagentur.de/karriere-u nd-weiterbildung/bildungsgutschein). Sie dienen dazu, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder Arbeitslose durch eine Qualifizierungsmaßnahme wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern (www.gesetze-im-intenet.de/sgb_ 3/__81.html). Im Internet finden sich zahlreiche Fahrschulen, die entsprechende Ausbildungen anbieten und ausdrücklich damit werben, dass der Lkw- oder Busführerschein von der Agentur für Arbeit zu 100 Prozent übernommen werde (www.fahrschule-mayr.de/bildungsgutschein/). Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, ob die für die Bildungsgutscheine eingesetzten Steuergelder tatsächlich zielgerichtet ankommen und vor allem, ob sie Arbeitssuchenden effektiv dabei helfen, wieder dauerhaft in Beschäftigung vermittelt zu werden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesagentur für Arbeit nutzt Bildungsgutscheine, um die berufliche Weiterbildung zu fördern. Eine berufliche Weiterbildung kann nur nach vorheriger Beratung durch eine Vermittlungsfachkraft gefördert werden, wenn sie notwendig ist und Maßnahme und Träger zugelassen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen und entscheiden in jedem Einzelfall, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ist auch bei den LKW- und Bus- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 27. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. führerscheinen der Fall. Qualifizierungen im Bereich LKW- und Busführerscheine sind regelmäßig auf konkrete Fachkräftebedarfe in der Logistik- und Verkehrsbranche ausgerichtet und ermöglichen häufig unmittelbar die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. 1. Wie viele Bildungsgutscheine wurden in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils ausgegeben zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C, CE, D, DE (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)? 5. Wie viele anerkannte Flüchtlinge haben in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 Bildungsgutscheine für eine Fahrausbildung in den Klassen C, CE, D, DE erhalten (bitte nach Herkunftsland und Bundesland, in dem die Maßnahme durchgeführt wurde, aufschlüsseln)? 6. Wie hoch ist der Anteil anerkannter Flüchtlinge unter den Empfängern von Bildungsgutscheinen für die Führerscheine der Klasse C, CE, D, DE insgesamt? Die Fragen 1, 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfasst ausgegebene Bildungsgutscheine nicht, sondern eingelöste Bildungsgutscheine (entspricht dem Beginn einer Förderung). Des Weiteren kann statistisch lediglich die berufliche Zuordnung eines Aus- und Weiterbildungszieles einer Weiterbildungsmaßnahme anhand der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010, https://statistik.arbeitsage ntur.de/DE/Navigation/Grundlagen/Klassifikationen/Klassifikation-der-Berufe/ KldB2010-Fassung2020/KldB2010-Fassung2020-Nav.html) ausgewertet werden. Die KldB bildet Tätigkeitsfelder und keine übergreifenden Qualifikationen – wie etwa den Erwerb eines Führerscheins – ab. Daher liegen der Bundesregierung die erfragten Erkenntnisse nicht vor. 2. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten je Maßnahme im Bereich der Führerscheinausbildung für die Fahrerlaubnisklassen C, CE, D, DE (vgl. Frage 1)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 3. Wie viele Personen konnten nach dem Abschluss einer über einen Bildungsgutschein geförderten Maßnahme innerhalb von sechs beziehungsweise zwölf Monaten in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden (bitte nach Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)? Auf Basis eines eingelösten Bildungsgutscheins haben im Jahr 2024 rund 294 000 Teilnehmende eine berufliche Weiterbildung beendet. Aktuellere Werte, mit denen auch ein Verbleib nach zwölf Monaten abgebildet werden kann, liegen nicht vor. 55 Prozent von ihnen waren sechs Monate nach ihrem individuellen Austritt sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Nach zwölf Monaten waren es 62 Prozent. Weitere Informationen können der Tabelle 1 im Anhang entnommen werden.* Die Angaben lassen keinen Rückschluss zu, wie viele Teilnehmende durch eine Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung eingemündet sind. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5660 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 4. Wie bewertet die Bundesregierung die nachhaltige Integrationswirkung von über Bildungsgutscheine geförderten Führerscheinausbildungen für anerkannte Flüchtlinge, insbesondere im Hinblick auf deren Arbeitsmarktintegration? Ziel der Förderung der beruflichen Weiterbildung ist immer eine möglichst nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Arbeitsmarktrelevante Qualifikationen, wie z. B. der Erwerb eines Führerscheins, können einen Beitrag zur Aufnahme oder zur Stabilisierung eines Beschäftigungsverhältnisses leisten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Eine Förderung des Erwerbs eines Führerscheins erfolgt unabhängig von der Herkunft der Person und setzt immer eine individuelle Prüfung voraus. Maßgeblich ist dabei, ob die Maßnahme im konkreten Einzelfall geeignet, erforderlich und notwendig ist, die Eingliederung in den Arbeitsmarkt nachhaltig zu unterstützen. 7. Wie viele anerkannte Flüchtlinge konnten nach Abschluss einer geförderten Maßnahme in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden (bitte nach sechs und zwölf Monaten nach der Maßnahme aufschlüsseln)? Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ aus. Diese Abgrenzung umfasst Personen mit Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, Aufenthaltsgestattung und Duldung. Diese Abgrenzung entspricht nicht notwendigerweise anderen Definitionen (z. B. juristischen Abgrenzungen). Den Anteil von „Personen im Kontext von Fluchtmigration“, die nach einer beruflichen Weiterbildung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung übergegangen sind, können der Tabelle 2 im Anhang entnommen werden.* Die Angaben lassen keinen Rückschluss zu, wie viele Teilnehmende durch eine Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung eingemündet sind. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. 8. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um die Qualitätssicherung und die zielgerichtete Verwendung der Mittel im Bereich der geförderten Führerscheinausbildungen sicherzustellen? Ist der Führerscheinerwerb Bestandteil einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung, greift als wesentliches Instrument zur Sicherung der Qualität das im Dritten Buch Sozialgesetzbuch und in der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung geregelte Verfahren zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung. Mit diesem Verfahren wird das Ziel verfolgt, die Qualität arbeitsmarktlicher Dienstleistungen und damit die Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems durch bundeseinheitlich geregelte Mindeststandards nachhaltig zu verbessern. Die Träger- und Maßnahmezulassung wird durch privatwirtschaftlich tätige fachkundige Stellen (FKS) erteilt, die ihrerseits von der Deutschen Akkreditierungsstelle akkreditiert sind. Alle Träger, die Maßnahmen zur Arbeitsförderung selbst durchführen oder durch Dritte durchführen lassen, bedürfen einer Zulassung durch eine FKS. Voraussetzung der Trägerzulassung ist unter anderem die Anwendung eines Systems zur Sicherung der Qualität. Erfolgt die Maßnahmenförderung durch einen Bildungsgutschein, ist ebenfalls die Zulassung der * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5660 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. jeweiligen Maßnahme durch eine FKS erforderlich. Hierbei wird unter anderem geprüft, ob die Maßnahme zweckmäßig sowie wirtschaftlich und sparsam ist. Deutschland und Länder (Gebietsstand März 2026) Zeitreihe, Datenstand: März 2026 darunter darunter in sv-pfl. Beschäftigung in sv-pfl. Beschäftigung 1 2 3 4 5 6 Insgesamt, davon 262.358 154.986 59,1 255.932 151.201 59,1 Schleswig-Holstein 9.246 5.525 59,8 9.166 5.460 59,6 Hamburg 9.004 4.247 47,2 8.882 4.148 46,7 Niedersachsen 24.470 14.984 61,2 23.825 14.621 61,4 Bremen 3.993 1.904 47,7 3.938 1.889 48,0 Nordrhein-Westfalen 64.397 36.223 56,2 62.389 35.374 56,7 Hessen 14.806 9.309 62,9 14.550 9.117 62,7 Rheinland-Pfalz 11.635 6.903 59,3 11.135 6.657 59,8 Baden-Württemberg 28.215 17.200 61,0 27.442 16.782 61,2 Bayern 33.659 23.292 69,2 32.785 22.573 68,9 Saarland 3.354 2.055 61,3 3.278 1.995 60,9 Berlin 22.556 9.795 43,4 22.396 9.660 43,1 Brandenburg 7.472 4.528 60,6 7.345 4.415 60,1 Mecklenburg-Vorpommern 6.565 4.406 67,1 6.232 4.265 68,4 Sachsen 12.103 7.586 62,7 11.959 7.449 62,3 Sachsen-Anhalt 5.880 3.614 61,5 5.730 3.480 60,7 Thüringen 4.985 3.399 68,2 4.880 3.316 68,0 Insgesamt, davon 262.358 170.750 65,1 255.932 166.757 65,2 Schleswig-Holstein 9.246 6.064 65,6 9.166 5.998 65,4 Hamburg 9.004 4.945 54,9 8.882 4.839 54,5 Niedersachsen 24.470 16.386 67,0 23.825 16.004 67,2 Bremen 3.993 2.192 54,9 3.938 2.175 55,2 Nordrhein-Westfalen 64.397 40.349 62,7 62.389 39.427 63,2 Hessen 14.806 10.225 69,1 14.550 10.031 68,9 Rheinland-Pfalz 11.635 7.608 65,4 11.135 7.323 65,8 Baden-Württemberg 28.215 18.891 67,0 27.442 18.448 67,2 Bayern 33.659 24.783 73,6 32.785 24.049 73,4 Saarland 3.354 2.250 67,1 3.278 2.190 66,8 Berlin 22.556 11.612 51,5 22.396 11.472 51,2 Brandenburg 7.472 4.984 66,7 7.345 4.869 66,3 Mecklenburg-Vorpommern 6.565 4.674 71,2 6.232 4.520 72,5 Sachsen 12.103 8.265 68,3 11.959 8.126 67,9 Sachsen-Anhalt 5.880 3.927 66,8 5.730 3.794 66,2 Thüringen 4.985 3.581 71,8 4.880 3.492 71,6 1) Die regionale Zuordnung richtet sich nach dem Wohnort der Teilnehmenden; der Deutschlandwert enthält auch die ausländischen Wohnorte. Tabelle 1: Austritte von Teilnehmenden aus Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung untersucht 6 und 12 Monate nach Austritt hinsichtlich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (Eingliederungsquote) darunter 6 Monate 12 Monate Verbleib Region1) 2022 Insgesamt Gutscheinverfahren Insgesamt Eingliederungsquote Insgesamt Eingliederungsquote Deutschland und Länder (Gebietsstand März 2026) Zeitreihe, Datenstand: März 2026 darunter darunter in sv-pfl. Beschäftigung in sv-pfl. Beschäftigung 7 8 9 10 11 12 Insgesamt, davon 283.201 159.378 56,3 274.295 153.089 55,8 Schleswig-Holstein 9.881 5.541 56,1 9.821 5.485 55,8 Hamburg 9.473 4.431 46,8 9.391 4.374 46,6 Niedersachsen 25.787 15.104 58,6 24.982 14.645 58,6 Bremen 4.494 2.014 44,8 4.425 1.995 45,1 Nordrhein-Westfalen 69.103 37.585 54,4 65.715 35.141 53,5 Hessen 16.139 9.378 58,1 15.638 9.093 58,1 Rheinland-Pfalz 12.386 7.184 58,0 11.709 6.791 58,0 Baden-Württemberg 30.597 17.492 57,2 29.792 17.000 57,1 Bayern 37.922 24.918 65,7 36.751 23.911 65,1 Saarland 3.612 2.035 56,3 3.547 1.987 56,0 Berlin 24.637 9.925 40,3 24.417 9.769 40,0 Brandenburg 7.963 4.552 57,2 7.726 4.351 56,3 Mecklenburg-Vorpommern 6.782 4.225 62,3 6.545 4.085 62,4 Sachsen 12.689 7.584 59,8 12.478 7.385 59,2 Sachsen-Anhalt 6.076 3.721 61,2 5.883 3.543 60,2 Thüringen 5.603 3.639 64,9 5.475 3.534 64,5 Insgesamt, davon 283.201 177.819 62,8 274.295 171.418 62,5 Schleswig-Holstein 9.881 6.204 62,8 9.821 6.146 62,6 Hamburg 9.473 5.261 55,5 9.391 5.199 55,4 Niedersachsen 25.787 16.683 64,7 24.982 16.195 64,8 Bremen 4.494 2.384 53,0 4.425 2.362 53,4 Nordrhein-Westfalen 69.103 42.500 61,5 65.715 40.025 60,9 Hessen 16.139 10.577 65,5 15.638 10.278 65,7 Rheinland-Pfalz 12.386 7.909 63,9 11.709 7.493 64,0 Baden-Württemberg 30.597 19.505 63,7 29.792 19.009 63,8 Bayern 37.922 26.625 70,2 36.751 25.629 69,7 Saarland 3.612 2.245 62,2 3.547 2.196 61,9 Berlin 24.637 12.041 48,9 24.417 11.883 48,7 Brandenburg 7.963 5.025 63,1 7.726 4.826 62,5 Mecklenburg-Vorpommern 6.782 4.524 66,7 6.545 4.379 66,9 Sachsen 12.689 8.333 65,7 12.478 8.136 65,2 Sachsen-Anhalt 6.076 4.045 66,6 5.883 3.860 65,6 Thüringen 5.603 3.910 69,8 5.475 3.802 69,4 1) Die regionale Zuordnung richtet sich nach dem Wohnort der Teilnehmenden; der Deutschlandwert enthält auch die ausländischen Wohnorte. Tabelle 1: Austritte von Teilnehmenden aus Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung untersucht 6 und 12 Monate nach Austritt hinsichtlich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (Eingliederungsquote) 6 Monate 12 Monate Region1) Eingliederungsquote Insgesamt Eingliederungsquote Insgesamt darunter Verbleib 2023 Gutscheinverfahren Insgesamt Deutschland und Länder (Gebietsstand März 2026) Zeitreihe, Datenstand: März 2026 darunter darunter in sv-pfl. Beschäftigung in sv-pfl. Beschäftigung 13 14 15 16 17 18 Insgesamt, davon 301.691 167.304 55,5 293.566 161.903 55,2 Schleswig-Holstein 11.074 5.961 53,8 10.916 5.840 53,5 Hamburg 9.791 4.648 47,5 9.661 4.541 47,0 Niedersachsen 27.150 15.627 57,6 26.182 15.017 57,4 Bremen 4.491 2.014 44,8 4.441 1.985 44,7 Nordrhein-Westfalen 71.372 38.042 53,3 69.669 37.132 53,3 Hessen 17.549 10.135 57,8 16.928 9.777 57,8 Rheinland-Pfalz 13.263 7.520 56,7 12.558 7.149 56,9 Baden-Württemberg 34.972 19.445 55,6 33.912 18.837 55,5 Bayern 41.423 26.770 64,6 40.262 25.787 64,0 Saarland 3.750 2.070 55,2 3.675 2.021 55,0 Berlin 25.119 9.805 39,0 24.772 9.540 38,5 Brandenburg 8.207 4.692 57,2 7.868 4.423 56,2 Mecklenburg-Vorpommern 6.994 4.361 62,4 6.868 4.249 61,9 Sachsen 14.043 8.373 59,6 13.792 8.138 59,0 Sachsen-Anhalt 6.570 3.927 59,8 6.294 3.678 58,4 Thüringen 5.910 3.906 66,1 5.768 3.789 65,7 Insgesamt, davon 301.691 187.940 62,3 293.566 182.362 62,1 Schleswig-Holstein 11.074 6.689 60,4 10.916 6.570 60,2 Hamburg 9.791 5.522 56,4 9.661 5.414 56,0 Niedersachsen 27.150 17.339 63,9 26.182 16.744 64,0 Bremen 4.491 2.361 52,6 4.441 2.331 52,5 Nordrhein-Westfalen 71.372 43.110 60,4 69.669 42.121 60,5 Hessen 17.549 11.395 64,9 16.928 11.016 65,1 Rheinland-Pfalz 13.263 8.498 64,1 12.558 8.108 64,6 Baden-Württemberg 34.972 22.058 63,1 33.912 21.396 63,1 Bayern 41.423 28.977 70,0 40.262 27.982 69,5 Saarland 3.750 2.349 62,6 3.675 2.303 62,7 Berlin 25.119 12.109 48,2 24.772 11.842 47,8 Brandenburg 8.207 5.227 63,7 7.868 4.956 63,0 Mecklenburg-Vorpommern 6.994 4.664 66,7 6.868 4.551 66,3 Sachsen 14.043 9.138 65,1 13.792 8.900 64,5 Sachsen-Anhalt 6.570 4.279 65,1 6.294 4.033 64,1 Thüringen 5.910 4.219 71,4 5.768 4.095 71,0 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Die regionale Zuordnung richtet sich nach dem Wohnort der Teilnehmenden; der Deutschlandwert enthält auch die ausländischen Wohnorte. Tabelle 1: Austritte von Teilnehmenden aus Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung untersucht 6 und 12 Monate nach Austritt hinsichtlich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (Eingliederungsquote) Verbleib 6 Monate 12 Monate Eingliederungsquote Insgesamt Eingliederungsquote Insgesamt Insgesamt darunter Gutscheinverfahren Region1) 2024 Deutschland (Gebietsstand März 2026) Zeitreihe, Datenstand: März 2026 darunter darunter darunter darunter in sv-pfl. Beschäftigung in sv-pfl. Beschäftigung in sv-pfl. Beschäftigung in sv-pfl. Beschäftigung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 6 Monate 21.456 10.591 49,4 20.898 10.389 49,7 24.156 10.808 44,7 23.670 10.620 44,9 12 Monate 21.456 12.733 59,3 20.898 12.486 59,7 24.156 13.476 55,8 23.670 13.247 56,0 1) Personen im Kontext von Fluchtmigration = Summe aus Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, Aufenthaltsgestattung und Duldung. Insgesamt Eingliederungsquote Insgesamt Eingliederungsquote Insgesamt Eingliederungsquote Insgesamt Eingliederungsquote Insgesamt darunter Insgesamt darunter Gutscheinverfahren Gutscheinverfahren Verbleib 2022 2023 Tabelle 2: Austritte von Teilnehmenden im Kontext von Fluchtmigration 1) aus Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung untersucht 6 und 12 Monate nach Austritt hinsichtlich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (Eingliederungsquote) Deutschland (Gebietsstand März 2026) Zeitreihe, Datenstand: März 2026 darunter darunter in sv-pfl. Beschäftigung in sv-pfl. Beschäftigung 13 14 15 16 17 18 6 Monate 30.117 13.403 44,5 29.394 13.133 44,7 12 Monate 30.117 16.812 55,8 29.394 16.461 56,0 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Personen im Kontext von Fluchtmigration = Summe aus Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, Aufenthaltsgestattung und Duldung. Tabelle 2: Austritte von Teilnehmenden im Kontext von Fluchtmigration 1) aus Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung untersucht 6 und 12 Monate nach Austritt hinsichtlich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (Eingliederungsquote) Eingliederungsquote InsgesamtInsgesamt Eingliederungsquote Verbleib 2024 Insgesamt darunter Gutscheinverfahren Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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