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Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Entschließungsantrag zu Drs. 21/1934, 21/5525)

dip / drucksache 22.04.2026 · WP 21 · 21/5528 · Entschließungsantrag · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Entschließungsantrag zu Drs. 21/1934, 21/5525) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5528 21. Wahlperiode 22.04.2026 Entschließungsantrag der Abgeordneten Julian Joswig, Dr. Sandra Detzer, Michael Kellner, Sandra Stein, Dr. Alaa Alhamwi, Katrin Uhlig, Karoline Otte, Katharina Beck, Dr. Konstantin von Notz, Rebecca Lenhard, Lisa Paus, Ayse Asar, Andreas Audretsch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 21/1934, 21/5525 – Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die öffentliche Hand der Bundesrepublik Deutschland vergibt jährlich Aufträge in Höhe von rund 15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und zählt somit zu einem der größten öffentlichen Beschaffungsmärkte (www.oecd.org/content/ dam/oecd/de/publications/reports/2019/08/public-procurement-in-germany_2e6 17775/48df1474-de.pdf). Mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) in Höhe von 500 Milliarden Euro, davon rund 300 Milliarden Euro für Bundesinvestitionen und über 80 Milliarden Euro für Schienen- und Brückeninfrastruktur, werden die öffentlichen Investitionen in den kommenden Jahren zusätzlich steigen. Diese kreditfinanzierten Mittel müssen im Sinne einer ökologisch und sozial nachhaltigen Wertschöpfung eingesetzt werden. Eine gezielte Nachfrage nach klimafreundlichen Grundstoffen setzt zusätzliche Wachstumsimpulse, schafft Jobs sowie eine solide Infrastruktur und ebnet den Weg für eine zukunftsfähige Wirtschaft in Deutschland. Der Gesetzesentwurf zur Novellierung der öffentlichen Vergabe setzt zwar auf Entbürokratisierung und Digitalisierung, bleibt jedoch in entscheidenden Punkten hinter den notwendigen Erfordernissen einer modernen Vergabe zurück. Dazu gehören zuvorderst verbindliche Regelungen für Klimaschutz und soziale Beschaffung. Auch die Aspekte Ressourcenschonung und klare Local-Content-Regeln („Made in EU“) durch Herkunftsnachweise sind nur unzureichend im Entwurf enthalten. Dabei droht eine große Chance mit Blick auf den Aufbau grüner Leitmärkte verpasst zu werden. Denn verbindliche Nachhaltigkeitsstandards wie etwa Treibhausgas-(THG-)Grenzwerte und die Anerkennung bestehender Labels wie des Low Emission Steel Standard (LESS) oder der Cement Carbon Classes (CCC) sucht man im aktuellen Entwurf vergeblich. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. der im Klimaschutzgesetz verankerten Vorbildfunktion des Bundes gerecht zu werden, Nachhaltigkeitsaspekte im Vergabebeschleunigungsgesetz verbindlich zu machen und dafür a) verbindliche Mindeststandards (z. B. THG-Grenzwerte und Lebenszyklusanalysen) und tragfähige Labels wie LESS (Stahl) und CCC (Zement) im Gesetz zu implementieren; 1. die vorgeschlagene Formulierung in § 28 Absatz 1 VgV von „kann“ zu „soll“ zu ändern, damit Umwelt- und Sozialkriterien, darunter menschenrechtliche Standards, systematisch in die Markterkundung einbezogen werden; 2. die Pflicht zur Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Aspekte in § 97 Absatz 3 GWB zu konkretisieren, mit der Erreichung der Klimaziele gemäß Klimaschutzgesetz zu verknüpfen und zugleich einen allgemeinen Grundsatz der umweltfreundlichen Beschaffung in § 97 Absatz 1 GWB zu verankern; 3. die effektive Wirksamkeit von § 45 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu stärken und seine Vorgaben in Einklang mit dem allgemeinen Vergaberecht in besonderer Hinsicht auf den Drittschutz zu bringen; 4. weitere Maßnahmen zur Förderung von Nachhaltigkeit im Vergaberecht zu prüfen und dabei auf (beispielsweise in der „AVV Klima“) erprobte und rechtsverbindliche Instrumente zurückzugreifen; 2. die das Vergaberecht betreffenden Verordnungsermächtigungen präziser, zügiger und transparenter auszugestalten und vor diesem Hintergrund a) die in § 113 GWB verpflichtenden Anforderungen hinsichtlich Klimafreundlichkeit um Ressourcenschonung zu ergänzen; b) eine Frist zur Vorlage der Verordnungen schnellstmöglich vorzusehen und die Verordnung durch den Bundestag als zustimmungspflichtig festzulegen; c) eine jährliche Berichtspflicht gegenüber dem Parlament einzuführen, um transparent über die Nutzung der Verordnungsermächtigungen zu berichten; 3. Leitmarktwirkung für klimaneutrale Grundstoffe zu entfalten, indem a) öffentliche Beschaffung strategisch und verbindlich mit klimaneutraler Industriepolitik verzahnt wird; b) für den Gebäudesektor Embodied-Carbon-Grenzwerte auf Bauteil- und Gebäudeebene eingeführt werden im Einklang mit der im Rahmen der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) notwendigen Reform zur Lebenszyklusbetrachtung und parallel dazu Anreize für kreislauffähige Bauweisen (Design-for-Disassembly, Re-Use-Quoten, RC-Anteile) gesetzt werden; c) Investitionen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, insbesondere in die Schienen- und Brückeninfrastruktur, gezielt als Anker für grüne Leitmärkte genutzt werden; d) Nachhaltigkeits- und Klimaschutzvorgaben durch Instrumente der Entbürokratisierung (rechtssichere Positivlisten, Label-Listen etc.) erleichtert werden und die Beratung (insbesondere für Kommunen) in diesem Bereich gestärkt wird und nachhaltige Vergaben zum Standard gemacht werden; 4. ein modernes, innovationsfreundliches Vergaberecht umzusetzen, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Start-ups faire Chancen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge bietet, und hierzu a) bürokratische Hürden abzubauen und so den Erfüllungsaufwand für Kleinst- und Kleinunternehmen und Start-ups auf das notwendige Minimum zu reduzieren (unter anderem durch digitale Antragsassistenten und die Anerkennung einmaliger Nachweise im Zertifizierungsverfahren) und bei Bedarf nachzusteuern sowie die allgemeinen Vergabeverfahren für diese Unternehmen zu vereinfachen; b) Eignungsprüfungen mittelstandsfreundlicher zu gestalten und die Gewichtung von Eignungskriterien um eine Innovationsprämie zu erweitern, damit Innovationen von Start-ups verstärkt positiv in die Bewertung der Angebote einfließen; c) den Losgrundsatz im Vergabewesen weiterhin als Regelfall gelten zu lassen und zugleich praxistauglich zu flexibilisieren; dabei ist sicherzustellen, dass Interessen von KMU und Start-ups besonders bei Unteraufträgen wirksam gewahrt bleiben; d) für Vorhaben der seriellen Sanierung gezielte Ausnahmen vorzusehen, wenn ein digitaler End-to-End-Prozess von Planung bis Montage erforderlich ist, Schnittstellen- und Haftungsrisiken eine einheitliche Leistungserbringung (z. B. Generalübernehmer) sachlich gebieten und dadurch Zeit-, Kosten- und Qualitätsvorteile nachweislich realisiert werden; e) offene Standards, interoperable Schnittstellen und Open-Source- Lösungen bei Software-Beschaffungen vorrangig zu berücksichtigen, so dass bestehende, sehr weitreichende Abhängigkeiten reduziert werden und die digitale Souveränität Deutschlands und Europas gestärkt wird; f) in Vergabeverfahren auch jenseits von KRITIS-Unternehmen Vorgaben zur Resilienzsteigerung, beispielsweise durch das Vorhalten von Redundanzen und einheitliche IT-Sicherheitsstandards, zu etablieren und so auch einen Beitrag zur Erhöhung der digitalen Souveränität Deutschlands und Europas zu leisten; 5. faire Arbeit zu verankern, zu stärken und dazu die bestehenden Tariftreue- und Mindestlohnregelungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge konsequent anzuwenden und eine faire, an der allgemeinen Lohnentwicklung orientierte Bezahlung zu gewährleisten und gleichzeitig Start-ups den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern, z. B. öffentlichen Auftraggebern bei der Ausschreibung konkreter Aufträge die Möglichkeit zu geben, Ausnahmen von den Bestimmungen des Tariftreuegesetzes für Start-ups vorzusehen; 6. einen effektiven Rechtsschutz im Vergaberecht sicherzustellen, indem die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Einschränkungen des Primärrechtsschutzes unterbleiben; wenn Beschleunigungsvorhaben den Rechtsschutz von Bietenden aushebeln, geht dies zulasten sicherer und effektiver Vergabeverfahren; stattdessen sollen alternative, weniger eingriffsintensive Instrumente zur Verfahrensbeschleunigung geprüft werden; 7. europäische Initiativen konstruktiv zu unterstützen und daher a) die im Clean Industrial Deal (CID) angekündigten Maßnahmen – insbesondere die stärkere Gewichtung von Nachhaltigkeits- und nichtpreislichen Kriterien in der Beschaffung – aktiv zu fördern; b) die Schaffung von grünen Leitmärkten im Rahmen des Industrial Accelerator Act (IAA) konsequent voranzutreiben; c) die europaweite Anerkennung bestehender Labels, etwa des Low Emission Steel Standard (LESS), sicherzustellen; d) Local-Content-Anforderungen bei kritischer Infrastruktur, strategischen Branchen und Industrieprodukten zur Anwendung zu bringen und gemeinsam mit den betroffenen Branchen ein Konzept zu erarbeiten, wie europäische Local-Content-Regeln zur Sicherung der industriepolitischen Basis genutzt werden können; dabei muss berücksichtigt werden, dass mindestens drei relevante Produktionsschritte und die Endfertigung in Europa stattfinden und ökologische und soziale EU- Standards entlang der Wertschöpfungskette Berücksichtigung finden; das Ziel freier Märkte und der Schutz unseres Industriestandortes müssen in Einklang gebracht werden. Berlin, den 21. April 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Die Bundesregierung verpasst mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die Chance, die öffentliche Beschaffung gezielt als industriepolitisches Instrument zu nutzen und mit dem Sondervermögen einen Beitrag zur nachhaltigen, europäischen industriellen Wertschöpfung zu leisten. Gerade Klimakriterien in Kombination mit Local-Content- Kriterien verschaffen europäischen Unternehmen Wettbewerbsvorteile, sichern Jobs vor Ort und eröffnen zukunftsfähige Leitmärkte. Studien zeigen: In der EU können bis 2035 allein im Stahlsektor so 16.000 Arbeitsplätze gesichert, im Automobil- und Batteriesektor bis zu 450.000 neue Jobs und in der Windenergieindustrie bis zu 50.000 zusätzliche Stellen geschaffen werden (Strategic Perspectives. 2025. Lead markets: driving net-zero industries made in Europe. Brussels). Doch nicht nur zusätzliche Arbeitsplätze werden geschaffen; klare Leitplanken, wie beispielsweise verbindliche THG-Grenzwerte schaffen neue Nachfrageanreize, wie die Gesetzgebung in anderen europäischen Ländern aufzeigt: Die stärkste Nachfrage nach in Deutschland hergestellten klimafreundlichen Bauprodukten kommt derzeit aus Frankreich oder Dänemark. Dort gelten bereits verbindliche THG-Grenzwerte im Baubereich (https://bau wende-allianz.org/wp-content/uploads/250923_THG-Report_Langversion.pdf). Um diese Potenziale zu heben, braucht es verbindliche Zuschlagskriterien für Klima- und Naturschutz, Ressourcenschonung und Local Content. Nur so wird das im Koalitionsvertrag beschriebene Ziel – der Aufbau von Leitmärkten für emissionsarme Grundstoffe – erreicht und der Europäische Net Zero Industry Act (NZIA) in Deutschland konsequent umgesetzt. Im Gegensatz zum Ansatz der vorherigen Bundesregierung liefert der aktuelle Gesetzentwurf kaum verbindliche Impulse für den Aufbau grüner Leitmärkte. Gerade im Zusammenspiel mit dem Sondervermögen entsteht mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein Zielkonflikt: Das Vergabebeschleunigungsgesetz beschleunigt zwar große Infrastrukturvorhaben, verzichtet jedoch auf verbindliche Vorgaben zu Lebenszykluskosten, Energieeffizienz, Ressourcenschonung und klimafreundlichen Baustandards. Damit droht eine schnelle Umsetzung ohne nachhaltige Wirkung – Nachhaltigkeit wird zur Optionalität, und der Anspruch des Sondervermögens, eine klimaneutrale Modernisierung voranzutreiben, wird verfehlt. Damit droht ein Investitionsprogramm, das zwar Infrastruktur erneuert, die notwendige industrielle Modernisierung aber nicht systematisch mit anschiebt. Zu diesem Zwecke braucht es rechtssichere Festlegungen für zu beschaffende Leistungen (inkl. bestimmte Formen des Ressourcenaufwands, der Klimawirksamkeit) und eine Anwendung von Schattenpreisen (neben CO2) auf ökologische Materialien und Baustoffe sowie auf Reparierbarkeit/Recyclingfähigkeit der zu beschaffenden Produkte. § 45 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes normiert, dass eine kreislauffreundliche Beschaffung zu präferieren ist. Dennoch zeigt sich in der Praxis nur eine geringe Wirkung. Eine bessere Wirksamkeit sowie Umsetzbarkeit sind geboten. Subjektive Rechte der Bieter müssen gestärkt werden. Auch sind die Anerkennung von Siegeln (z. B. Nachhaltigkeitssiegel), die Prüfung bei kritischen Materialien (z. B. im Elektroniksektor), sowie die bessere Beratung von Vergabestellen hierfür zu stärken. Durch die Verankerung von Biodiversitätskriterien in der öffentlichen Beschaffung kann die Artenvielfalt, die Vielfalt der Ökosysteme und die genetische Vielfalt weiter schützen werden. Die Beschaffung kann beispielsweise in der Gemeinschaftsverpflegung so ausgestaltet werden, dass regionale und frische Lebensmittel bevorzugt werden, indem Kriterien wie Regionalität und kurze Lieferketten im Zuschlagsverfahren höher gewichtet werden und nicht allein der niedrigste Angebotspreis maßgeblich ist. Grundsätzlich sollen junge, innovative Unternehmen einen besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhalten. Start-ups sind wichtig für unseren zukünftigen Wohlstand und öffentliche Aufträge sind ein relevanter Hebel: Als Ankerinvestor signalisiert die öffentliche Hand Vertrauen und Glaubwürdigkeit und kann andere Investoren anziehen. Gleichzeitig profitieren Staat und Verwaltung von innovativen Produkten, Services und Technologien, die Start-ups anzubieten haben. Angesichts der ständig steigenden Zahl von Angriffen, denen unser Land, seine demokratischen Institutionen, die deutsche Wirtschaft und insbesondere die Lebensadern unserer Gesellschaft, die kritischen Infrastrukturen (KRITIS), seit Jahren ausgesetzt sind, müssen Vergabeverfahren auch darauf ausgerichtet sein, Deutschland und Europa insgesamt widerstandsfähiger und resilienter zu machen. Auch angesichts bestehender, sehr weitgehender Abhängigkeiten muss die digitale Souveränität Deutschlands und Europas schnellstmöglich erhöht werden. Eine weitere wichtige Weichenstellung, die der Gesetzentwurf nicht berücksichtigt, ist die Förderung von Open- Source-Software. Open-Source-Lösungen sollten in die Vergabekriterien aufgenommen werden, da ihre bevorzugte Beschaffung den Wettbewerb stärkt, die Digitalisierung beschleunigt und Zukunftsmärkte öffnet. Für die Wahl proprietärer Software trotz vorhandener Alternativen ist eine schriftliche Begründung vorzulegen. Der Staat kann so der IT-Industrie einen klaren Bedarf signalisieren, was Planungs- und Investitionssicherheit schafft. Neue Verwaltungssoftware soll grundsätzlich unter Open-Source-Lizenz veröffentlicht werden, bei sicherheitsrelevanten Anschaffungen oder Anwendungen ist eine unabhängige Prüfung des Quellcodes sicherzustellen. Problematisch ist zudem die großzügige Ausnahme der Bundeswehr: Bis 2032 ist sie von Vorgaben zur klimafreundlichen Beschaffung ausgenommen. Mit jährlich rund 17.000 Aufträgen gehen dadurch erhebliche Potenziale und Wertschöpfung verloren. Während sicherheitsbedingte Sonderregelungen, insbesondere im militärischen Anwendungsbereich, zweifelsfrei notwendig sind, droht etwa mit Blick auf Baumaßnahmen und weitere zivile Beschaffungsbereiche ein gefährlicher Präzedenzfall für die Aufweichung von Nachhaltigkeitszielen. Ein effektiver Rechtsschutz ist Grundvoraussetzung für fairen Wettbewerb, Investitionssicherheit und das Vertrauen in das Vergabewesen. Die geplante Einschränkung des Primärrechtsschutzes hätte kaum Beschleunigungseffekte, würde aber erhebliche Risiken erzeugen: Rund ein Drittel der erstinstanzlichen Entscheidungen wird in der Beschwerdeinstanz korrigiert – fiele die aufschiebende Wirkung weg, wären solche Fehlentscheidungen irreversibel. Zudem entstünde eine rechtsstaatlich problematische Asymmetrie zulasten der Bieter. Statt den Rechtsschutz zu schwächen, sollten weniger eingriffsintensive Beschleunigungsmaßnahmen genutzt werden, etwa innerprozessuale Fristen, spezialisierte Vergabesenate und eine bessere Ausstattung der Vergabekammern. Der vorliegende Gesetzentwurf reicht in Summe nicht aus, um die öffentliche Beschaffung zu einem wirksamen Instrument für Klima- und Naturschutz, Kreislaufwirtschaft, Resilienz und nachhaltige Wertschöpfung zu machen. Auch menschenrechtliche Standards finden zu sowohl im Gesetzentwurf als auch der aktuellen Vergabepraxis zu wenig Beachtung. Infolgedessen wird dem Deutschen Bundestag vorgeschlagen, das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge zielgerichtet zu optimieren. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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