Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Entschließungsantrag zu Drs. 21/1934, 21/5525)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Entschließungsantrag zu Drs. 21/1934, 21/5525)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5528
21. Wahlperiode 22.04.2026
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Julian Joswig, Dr. Sandra Detzer, Michael Kellner, Sandra Stein,
Dr. Alaa Alhamwi, Katrin Uhlig, Karoline Otte, Katharina Beck, Dr. Konstantin von
Notz, Rebecca Lenhard, Lisa Paus, Ayse Asar, Andreas Audretsch und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/1934, 21/5525 –
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die öffentliche Hand der Bundesrepublik Deutschland vergibt jährlich Aufträge
in Höhe von rund 15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und zählt somit zu
einem der größten öffentlichen Beschaffungsmärkte (www.oecd.org/content/
dam/oecd/de/publications/reports/2019/08/public-procurement-in-germany_2e6
17775/48df1474-de.pdf).
Mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) in Höhe von
500 Milliarden Euro, davon rund 300 Milliarden Euro für Bundesinvestitionen
und über 80 Milliarden Euro für Schienen- und Brückeninfrastruktur, werden die
öffentlichen Investitionen in den kommenden Jahren zusätzlich steigen.
Diese kreditfinanzierten Mittel müssen im Sinne einer ökologisch und sozial
nachhaltigen Wertschöpfung eingesetzt werden. Eine gezielte Nachfrage nach
klimafreundlichen Grundstoffen setzt zusätzliche Wachstumsimpulse, schafft Jobs
sowie eine solide Infrastruktur und ebnet den Weg für eine zukunftsfähige
Wirtschaft in Deutschland.
Der Gesetzesentwurf zur Novellierung der öffentlichen Vergabe setzt zwar auf
Entbürokratisierung und Digitalisierung, bleibt jedoch in entscheidenden Punkten
hinter den notwendigen Erfordernissen einer modernen Vergabe zurück. Dazu
gehören zuvorderst verbindliche Regelungen für Klimaschutz und soziale
Beschaffung. Auch die Aspekte Ressourcenschonung und klare Local-Content-Regeln
(„Made in EU“) durch Herkunftsnachweise sind nur unzureichend im Entwurf
enthalten. Dabei droht eine große Chance mit Blick auf den Aufbau grüner
Leitmärkte verpasst zu werden. Denn verbindliche Nachhaltigkeitsstandards wie etwa
Treibhausgas-(THG-)Grenzwerte und die Anerkennung bestehender Labels wie
des Low Emission Steel Standard (LESS) oder der Cement Carbon Classes (CCC)
sucht man im aktuellen Entwurf vergeblich.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. der im Klimaschutzgesetz verankerten Vorbildfunktion des Bundes gerecht
zu werden, Nachhaltigkeitsaspekte im Vergabebeschleunigungsgesetz
verbindlich zu machen und dafür
a) verbindliche Mindeststandards (z. B. THG-Grenzwerte und
Lebenszyklusanalysen) und tragfähige Labels wie LESS (Stahl) und CCC
(Zement) im Gesetz zu implementieren;
1. die vorgeschlagene Formulierung in § 28 Absatz 1 VgV von „kann“
zu „soll“ zu ändern, damit Umwelt- und Sozialkriterien, darunter
menschenrechtliche Standards, systematisch in die Markterkundung
einbezogen werden;
2. die Pflicht zur Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener
Aspekte in § 97 Absatz 3 GWB zu konkretisieren, mit der Erreichung
der Klimaziele gemäß Klimaschutzgesetz zu verknüpfen und
zugleich einen allgemeinen Grundsatz der umweltfreundlichen
Beschaffung in § 97 Absatz 1 GWB zu verankern;
3. die effektive Wirksamkeit von § 45 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
zu stärken und seine Vorgaben in Einklang mit dem allgemeinen
Vergaberecht in besonderer Hinsicht auf den Drittschutz zu bringen;
4. weitere Maßnahmen zur Förderung von Nachhaltigkeit im
Vergaberecht zu prüfen und dabei auf (beispielsweise in der „AVV Klima“)
erprobte und rechtsverbindliche Instrumente zurückzugreifen;
2. die das Vergaberecht betreffenden Verordnungsermächtigungen präziser,
zügiger und transparenter auszugestalten und vor diesem Hintergrund
a) die in § 113 GWB verpflichtenden Anforderungen hinsichtlich
Klimafreundlichkeit um Ressourcenschonung zu ergänzen;
b) eine Frist zur Vorlage der Verordnungen schnellstmöglich vorzusehen
und die Verordnung durch den Bundestag als zustimmungspflichtig
festzulegen;
c) eine jährliche Berichtspflicht gegenüber dem Parlament einzuführen,
um transparent über die Nutzung der Verordnungsermächtigungen zu
berichten;
3. Leitmarktwirkung für klimaneutrale Grundstoffe zu entfalten, indem
a) öffentliche Beschaffung strategisch und verbindlich mit klimaneutraler
Industriepolitik verzahnt wird;
b) für den Gebäudesektor Embodied-Carbon-Grenzwerte auf Bauteil- und
Gebäudeebene eingeführt werden im Einklang mit der im Rahmen der
Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) notwendigen Reform zur
Lebenszyklusbetrachtung und parallel dazu Anreize für kreislauffähige
Bauweisen (Design-for-Disassembly, Re-Use-Quoten, RC-Anteile)
gesetzt werden;
c) Investitionen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität, insbesondere in die Schienen- und Brückeninfrastruktur, gezielt
als Anker für grüne Leitmärkte genutzt werden;
d) Nachhaltigkeits- und Klimaschutzvorgaben durch Instrumente der
Entbürokratisierung (rechtssichere Positivlisten, Label-Listen etc.)
erleichtert werden und die Beratung (insbesondere für Kommunen) in diesem
Bereich gestärkt wird und nachhaltige Vergaben zum Standard gemacht
werden;
4. ein modernes, innovationsfreundliches Vergaberecht umzusetzen, das
kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Start-ups faire Chancen im
Wettbewerb um öffentliche Aufträge bietet, und hierzu
a) bürokratische Hürden abzubauen und so den Erfüllungsaufwand für
Kleinst- und Kleinunternehmen und Start-ups auf das notwendige
Minimum zu reduzieren (unter anderem durch digitale Antragsassistenten
und die Anerkennung einmaliger Nachweise im
Zertifizierungsverfahren) und bei Bedarf nachzusteuern sowie die allgemeinen
Vergabeverfahren für diese Unternehmen zu vereinfachen;
b) Eignungsprüfungen mittelstandsfreundlicher zu gestalten und die
Gewichtung von Eignungskriterien um eine Innovationsprämie zu
erweitern, damit Innovationen von Start-ups verstärkt positiv in die
Bewertung der Angebote einfließen;
c) den Losgrundsatz im Vergabewesen weiterhin als Regelfall gelten zu
lassen und zugleich praxistauglich zu flexibilisieren; dabei ist
sicherzustellen, dass Interessen von KMU und Start-ups besonders bei
Unteraufträgen wirksam gewahrt bleiben;
d) für Vorhaben der seriellen Sanierung gezielte Ausnahmen vorzusehen,
wenn ein digitaler End-to-End-Prozess von Planung bis Montage
erforderlich ist, Schnittstellen- und Haftungsrisiken eine einheitliche
Leistungserbringung (z. B. Generalübernehmer) sachlich gebieten und
dadurch Zeit-, Kosten- und Qualitätsvorteile nachweislich realisiert
werden;
e) offene Standards, interoperable Schnittstellen und Open-Source-
Lösungen bei Software-Beschaffungen vorrangig zu berücksichtigen, so dass
bestehende, sehr weitreichende Abhängigkeiten reduziert werden und
die digitale Souveränität Deutschlands und Europas gestärkt wird;
f) in Vergabeverfahren auch jenseits von KRITIS-Unternehmen
Vorgaben zur Resilienzsteigerung, beispielsweise durch das Vorhalten von
Redundanzen und einheitliche IT-Sicherheitsstandards, zu etablieren
und so auch einen Beitrag zur Erhöhung der digitalen Souveränität
Deutschlands und Europas zu leisten;
5. faire Arbeit zu verankern, zu stärken und dazu die bestehenden Tariftreue-
und Mindestlohnregelungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
konsequent anzuwenden und eine faire, an der allgemeinen Lohnentwicklung
orientierte Bezahlung zu gewährleisten und gleichzeitig Start-ups den Zugang
zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern, z. B. öffentlichen Auftraggebern
bei der Ausschreibung konkreter Aufträge die Möglichkeit zu geben,
Ausnahmen von den Bestimmungen des Tariftreuegesetzes für Start-ups
vorzusehen;
6. einen effektiven Rechtsschutz im Vergaberecht sicherzustellen, indem die
im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Einschränkungen des
Primärrechtsschutzes unterbleiben; wenn Beschleunigungsvorhaben den Rechtsschutz von
Bietenden aushebeln, geht dies zulasten sicherer und effektiver
Vergabeverfahren; stattdessen sollen alternative, weniger eingriffsintensive Instrumente
zur Verfahrensbeschleunigung geprüft werden;
7. europäische Initiativen konstruktiv zu unterstützen und daher
a) die im Clean Industrial Deal (CID) angekündigten Maßnahmen –
insbesondere die stärkere Gewichtung von Nachhaltigkeits- und
nichtpreislichen Kriterien in der Beschaffung – aktiv zu fördern;
b) die Schaffung von grünen Leitmärkten im Rahmen des Industrial
Accelerator Act (IAA) konsequent voranzutreiben;
c) die europaweite Anerkennung bestehender Labels, etwa des Low
Emission Steel Standard (LESS), sicherzustellen;
d) Local-Content-Anforderungen bei kritischer Infrastruktur,
strategischen Branchen und Industrieprodukten zur Anwendung zu bringen
und gemeinsam mit den betroffenen Branchen ein Konzept zu
erarbeiten, wie europäische Local-Content-Regeln zur Sicherung der
industriepolitischen Basis genutzt werden können; dabei muss berücksichtigt
werden, dass mindestens drei relevante Produktionsschritte und die
Endfertigung in Europa stattfinden und ökologische und soziale EU-
Standards entlang der Wertschöpfungskette Berücksichtigung finden;
das Ziel freier Märkte und der Schutz unseres Industriestandortes
müssen in Einklang gebracht werden.
Berlin, den 21. April 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Die Bundesregierung verpasst mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die Chance, die öffentliche Beschaffung
gezielt als industriepolitisches Instrument zu nutzen und mit dem Sondervermögen einen Beitrag zur nachhaltigen,
europäischen industriellen Wertschöpfung zu leisten. Gerade Klimakriterien in Kombination mit Local-Content-
Kriterien verschaffen europäischen Unternehmen Wettbewerbsvorteile, sichern Jobs vor Ort und eröffnen
zukunftsfähige Leitmärkte. Studien zeigen: In der EU können bis 2035 allein im Stahlsektor so 16.000 Arbeitsplätze
gesichert, im Automobil- und Batteriesektor bis zu 450.000 neue Jobs und in der Windenergieindustrie bis zu
50.000 zusätzliche Stellen geschaffen werden (Strategic Perspectives. 2025. Lead markets: driving net-zero
industries made in Europe. Brussels).
Doch nicht nur zusätzliche Arbeitsplätze werden geschaffen; klare Leitplanken, wie beispielsweise verbindliche
THG-Grenzwerte schaffen neue Nachfrageanreize, wie die Gesetzgebung in anderen europäischen Ländern
aufzeigt: Die stärkste Nachfrage nach in Deutschland hergestellten klimafreundlichen Bauprodukten kommt derzeit
aus Frankreich oder Dänemark. Dort gelten bereits verbindliche THG-Grenzwerte im Baubereich (https://bau
wende-allianz.org/wp-content/uploads/250923_THG-Report_Langversion.pdf).
Um diese Potenziale zu heben, braucht es verbindliche Zuschlagskriterien für Klima- und Naturschutz,
Ressourcenschonung und Local Content. Nur so wird das im Koalitionsvertrag beschriebene Ziel – der Aufbau von
Leitmärkten für emissionsarme Grundstoffe – erreicht und der Europäische Net Zero Industry Act (NZIA) in
Deutschland konsequent umgesetzt. Im Gegensatz zum Ansatz der vorherigen Bundesregierung liefert der aktuelle
Gesetzentwurf kaum verbindliche Impulse für den Aufbau grüner Leitmärkte.
Gerade im Zusammenspiel mit dem Sondervermögen entsteht mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein
Zielkonflikt: Das Vergabebeschleunigungsgesetz beschleunigt zwar große Infrastrukturvorhaben, verzichtet jedoch auf
verbindliche Vorgaben zu Lebenszykluskosten, Energieeffizienz, Ressourcenschonung und klimafreundlichen
Baustandards. Damit droht eine schnelle Umsetzung ohne nachhaltige Wirkung – Nachhaltigkeit wird zur
Optionalität, und der Anspruch des Sondervermögens, eine klimaneutrale Modernisierung voranzutreiben, wird
verfehlt. Damit droht ein Investitionsprogramm, das zwar Infrastruktur erneuert, die notwendige industrielle
Modernisierung aber nicht systematisch mit anschiebt.
Zu diesem Zwecke braucht es rechtssichere Festlegungen für zu beschaffende Leistungen (inkl. bestimmte
Formen des Ressourcenaufwands, der Klimawirksamkeit) und eine Anwendung von Schattenpreisen (neben CO2)
auf ökologische Materialien und Baustoffe sowie auf Reparierbarkeit/Recyclingfähigkeit der zu beschaffenden
Produkte. § 45 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes normiert, dass eine kreislauffreundliche Beschaffung zu
präferieren ist. Dennoch zeigt sich in der Praxis nur eine geringe Wirkung. Eine bessere Wirksamkeit sowie
Umsetzbarkeit sind geboten. Subjektive Rechte der Bieter müssen gestärkt werden. Auch sind die Anerkennung von
Siegeln (z. B. Nachhaltigkeitssiegel), die Prüfung bei kritischen Materialien (z. B. im Elektroniksektor), sowie
die bessere Beratung von Vergabestellen hierfür zu stärken. Durch die Verankerung von Biodiversitätskriterien
in der öffentlichen Beschaffung kann die Artenvielfalt, die Vielfalt der Ökosysteme und die genetische Vielfalt
weiter schützen werden. Die Beschaffung kann beispielsweise in der Gemeinschaftsverpflegung so ausgestaltet
werden, dass regionale und frische Lebensmittel bevorzugt werden, indem Kriterien wie Regionalität und kurze
Lieferketten im Zuschlagsverfahren höher gewichtet werden und nicht allein der niedrigste Angebotspreis
maßgeblich ist.
Grundsätzlich sollen junge, innovative Unternehmen einen besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhalten.
Start-ups sind wichtig für unseren zukünftigen Wohlstand und öffentliche Aufträge sind ein relevanter Hebel: Als
Ankerinvestor signalisiert die öffentliche Hand Vertrauen und Glaubwürdigkeit und kann andere Investoren
anziehen. Gleichzeitig profitieren Staat und Verwaltung von innovativen Produkten, Services und Technologien,
die Start-ups anzubieten haben.
Angesichts der ständig steigenden Zahl von Angriffen, denen unser Land, seine demokratischen Institutionen, die
deutsche Wirtschaft und insbesondere die Lebensadern unserer Gesellschaft, die kritischen Infrastrukturen
(KRITIS), seit Jahren ausgesetzt sind, müssen Vergabeverfahren auch darauf ausgerichtet sein, Deutschland und
Europa insgesamt widerstandsfähiger und resilienter zu machen. Auch angesichts bestehender, sehr weitgehender
Abhängigkeiten muss die digitale Souveränität Deutschlands und Europas schnellstmöglich erhöht werden.
Eine weitere wichtige Weichenstellung, die der Gesetzentwurf nicht berücksichtigt, ist die Förderung von Open-
Source-Software. Open-Source-Lösungen sollten in die Vergabekriterien aufgenommen werden, da ihre
bevorzugte Beschaffung den Wettbewerb stärkt, die Digitalisierung beschleunigt und Zukunftsmärkte öffnet. Für die
Wahl proprietärer Software trotz vorhandener Alternativen ist eine schriftliche Begründung vorzulegen. Der Staat
kann so der IT-Industrie einen klaren Bedarf signalisieren, was Planungs- und Investitionssicherheit schafft. Neue
Verwaltungssoftware soll grundsätzlich unter Open-Source-Lizenz veröffentlicht werden, bei
sicherheitsrelevanten Anschaffungen oder Anwendungen ist eine unabhängige Prüfung des Quellcodes sicherzustellen.
Problematisch ist zudem die großzügige Ausnahme der Bundeswehr: Bis 2032 ist sie von Vorgaben zur
klimafreundlichen Beschaffung ausgenommen. Mit jährlich rund 17.000 Aufträgen gehen dadurch erhebliche
Potenziale und Wertschöpfung verloren. Während sicherheitsbedingte Sonderregelungen, insbesondere im militärischen
Anwendungsbereich, zweifelsfrei notwendig sind, droht etwa mit Blick auf Baumaßnahmen und weitere zivile
Beschaffungsbereiche ein gefährlicher Präzedenzfall für die Aufweichung von Nachhaltigkeitszielen.
Ein effektiver Rechtsschutz ist Grundvoraussetzung für fairen Wettbewerb, Investitionssicherheit und das
Vertrauen in das Vergabewesen. Die geplante Einschränkung des Primärrechtsschutzes hätte kaum
Beschleunigungseffekte, würde aber erhebliche Risiken erzeugen: Rund ein Drittel der erstinstanzlichen Entscheidungen wird in
der Beschwerdeinstanz korrigiert – fiele die aufschiebende Wirkung weg, wären solche Fehlentscheidungen
irreversibel. Zudem entstünde eine rechtsstaatlich problematische Asymmetrie zulasten der Bieter. Statt den
Rechtsschutz zu schwächen, sollten weniger eingriffsintensive Beschleunigungsmaßnahmen genutzt werden, etwa
innerprozessuale Fristen, spezialisierte Vergabesenate und eine bessere Ausstattung der Vergabekammern.
Der vorliegende Gesetzentwurf reicht in Summe nicht aus, um die öffentliche Beschaffung zu einem wirksamen
Instrument für Klima- und Naturschutz, Kreislaufwirtschaft, Resilienz und nachhaltige Wertschöpfung zu
machen. Auch menschenrechtliche Standards finden zu sowohl im Gesetzentwurf als auch der aktuellen
Vergabepraxis zu wenig Beachtung. Infolgedessen wird dem Deutschen Bundestag vorgeschlagen, das Gesetz zur
Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge zielgerichtet zu optimieren.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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