Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an deutschen Universitäten und Hochschulen wirksam schützen - Offenen Diskurs sowie freie Forschung und Lehre sichern
Text
Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an deutschen Universitäten und Hochschulen wirksam schützen - Offenen Diskurs sowie freie Forschung und Lehre sichern
Antrag
der Abgeordneten Dr. Ingo Hahn, Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann,
Adam Balten, Dr. Christoph Birghan, Andreas Mayer, Stefan Schröder, Sergej
Minich, Robin Jünger, Martin Reichardt, Dr. Paul Schmidt, René Bochmann,
Sven Wendorf, Maximilian Kneller, Alexander Arpaschi, Dr. Christina Baum,
Carsten Becker, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, Erhard Brucker, Marcus
Bühl, Christian Douglas, Tobias Ebenberger, Hauke Finger, Boris Gamanov,
Alexis L. Giersch, Mirco Hanker, Udo Theodor Hemmelgarn, Steffen Janich,
Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Dr. Maximilian Krah, Dr. Anna Rathert,
Reinhard Mixl, Andreas Paul, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß, Georg
Schroeter, Thomas Stephan, Martina Uhr, Dr. Daniel Zerbin, Kay-Uwe
Ziegler, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an deutschen Universitäten und
Hochschulen wirksam schützen – Offenen Diskurs sowie freie Forschung und
Lehre sichern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ist als Grundrecht in Artikel 5
Absatz 3 des Grundgesetzes gewährleistet. Sie ist wesentliche Voraussetzung für
Erkenntnisfortschritt, Innovation sowie die Leistungsfähigkeit des
Wissenschaftsstandorts Deutschland.1
Wissenschaftliche Erkenntnis entsteht im Streit der Argumente. Wo legitime
Positionen – auch zu kontroversen gesellschaftlichen Fragen – faktisch nicht mehr geäußert
werden, weil Betroffene Nachteile, Anfeindungen oder institutionelle Sanktionen
befürchten, verengt sich der Diskurs.2 Dies wirkt mittelbar auf Forschungsschwerpunkte,
Publikationsentscheidungen, Lehrinhalte und wissenschaftliche Karrierewege.
Mehrere empirische Erhebungen und Erfahrungsberichte weisen darauf hin, dass
Studenten sowie Wissenschaftler in zunehmendem Maße Selbstzensur ausüben, sich in
Lehr- und Forschungskontexten zurückhalten und kontroverse Positionen nicht mehr
1 Anne Peters / Christiane Walch-Solimena: Wissenschaftsfreiheit in der Wissensgesellschaft des 21.
Jahrhunderts. Debattenbeitrag der Max-Planck-Gesellschaft zur Kampagne „Freiheit ist unser System“, 2019, S. 1 f.
2 Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW): Empfehlungen der Arbeitsgruppe
„Wandel der Universitäten und ihres gesellschaftlichen Umfeldes: Folgen für die Wissenschaftsfreiheit?“ (Reihe
Wissenschaftspolitik im Dialog, Nr. 25, Berlin 2023), S. 12.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5318
21. Wahlperiode 14.04.2026
vertreten.3 In konfliktträchtigen Themenfeldern wird zudem von besonderem Druck,
von Einschüchterung und von erheblichen Hemmnissen für offene Debatten berichtet.4
Eine solche Diskursverengung beschädigt die Wissenschaft, weil Forschung und Lehre
gerade von der Freiheit leben, Hypothesen, Methoden und Ergebnisse unabhängig von
politischer oder medialer Opportunität zu prüfen und zu vertreten.5
Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, diesen negativen Entwicklungen in unserer
Wissenschaftslandschaft entgegenzuwirken.6
Auch wenn die entsprechende Zuständigkeit für Universitäten und Hochschulen
grundsätzlich bei den Ländern liegt, ist die Bundesregierung aufgefordert, im Rahmen
bestehender Bundeszuständigkeiten und Bundeshandlungsinstrumente geeignete
Maßnahmen zu ergreifen. Sie wirkt dabei nicht als Aufsichtsinstanz, sondern nutzt ihre
Zuständigkeiten und Förderinstrumente zur Stärkung rechtsstaatlicher Verfahren, für
Transparenz und wirksame Beschwerdewege. Inhaltliche Vorgaben für Forschung,
Lehre oder den wissenschaftlichen Diskurs sind damit ausdrücklich nicht verbunden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen Bericht zur Lage der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit im deutschen
Wissenschaftssystem vorzulegen, der insbesondere
a) Befunde zu Selbstzensur, Diskursverengung und institutionellen
Konfliktlagen systematisch zusammenführt,
b) besondere Risikolagen (z. B. prekäre Beschäftigung,
Drittmittelabhängigkeit, konfliktträchtige Forschungsfelder) auswertet und
c) Handlungsmöglichkeiten des Bundes unter Wahrung der
Länderzuständigkeiten darstellt;
2. im Rahmen von Vereinbarungen nach Artikel 91b des Grundgesetzes darauf
hinzuwirken, dass in künftigen Bund-Länder-Programmen gemeinsam vereinbarte
Mindeststandards zum Schutz der Wissenschaftsfreiheit als verfahrensbezogene
Anforderungen verankert werden, unter Beachtung der
Zustimmungserfordernisse nach Artikel 91b des Grundgesetzes, insbesondere
a) transparente, rechtsstaatliche Verfahren bei Ausladungen,
Raumverweigerungen oder Veranstaltungsabsagen,
b) Schutzkonzepte gegen Bedrohung, Einschüchterung und kampagnenartige
Diffamierung,
c) klare Zuständigkeiten und effektive Ombuds- und Beschwerdewege für
Betroffene;
3. bei der Vergabe von Bundesmitteln für Forschung und Lehre (einschließlich
Zuwendungen und projektbezogener Förderungen) im Rahmen der jeweils
einschlägigen Fördergrundsätze verfahrensbezogene Mindestanforderungen vorzusehen,
die den Schutz der Wissenschaftsfreiheit stärken, ohne in die inhaltliche Freiheit
von Forschung und Lehre einzugreifen; dabei ist förderrechtlich insbesondere zu
verlangen, dass Zuwendungsempfänger
3 Gregor Fabian, Mirjam Fischer, Julian Hamann, Anna Hofmann, Matthias Koch, Uwe Schimank, Christiane
Thompson, Richard Traunmüller und Paula-Irene Villa, Akademische Redefreiheit: Kurzbericht zu einer
empirischen Studie an deutschen Hochschulen, Hamburg 2024, S. 20, 21.
4 Gregor Fabian, Mirjam Fischer, Julian Hamann, Anna Hofmann, Matthias Koch, Uwe Schimank, Christiane
Thompson, Richard Traunmüller und Paula-Irene Villa, Akademische Redefreiheit: Kurzbericht zu einer
empirischen Studie an deutschen Hochschulen, Hamburg 2024, S. 20, 21.
5 Paula-Irene Villa, Richard Traunmüller und Matthias Revers, Lässt sich „Cancel Culture“ empirisch belegen?
Impulse für eine pluralistische Fachdebatte, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 71 (2021), S. 26–33.
6 Pieroth, Bodo / Schlink, Bernhard / Kniesel, Michael: Grundrechte – Staatsrecht II, 34. Aufl., Heidelberg
2024, § 10 Rn. 12 ff.
a) verfahrensbezogene Schutzstandards zur Wissenschafts- und
Meinungsfreiheit im wissenschaftlichen Kontext umsetzen (Transparenz,
Zuständigkeiten, Beschwerdewege),
b) über Teilnahme, Kooperationen und Infrastrukturnutzung allein nach
sachlichen, transparenten Kriterien (z. B. Kapazität, fachlicher Bezug,
Sicherheitslage, rechtliche Grenzen) entscheiden, nicht unter Berücksichtigung
wissenschaftlicher oder politischer Meinungsäußerungen, und
Entscheidungen auf Verlangen nachvollziehbar begründen,
c) verfahrensbezogene Leitlinien (insbesondere zu Raumvergabe,
Veranstaltungsabsagen, Ausladungen, Hausrecht) öffentlich zugänglich machen,
Zuständigkeiten festlegen und Beschwerdeverfahren vorsehen; eine Bewertung
oder Erfassung individueller Meinungen findet nicht statt;
4. eine zentrale Ansprechstelle im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Forschung, Technologie und Raumfahrt einzurichten (oder eine bestehende
Struktur entsprechend zu erweitern), die
a) Hinweise auf faktische Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit bündelt,
b) Leitlinien bewährter Praxis zur Sicherung offener Debatten an
Wissenschaftseinrichtungen bereitstellt und
c) die Vernetzung mit bestehenden Ombuds- und Beratungsstellen der Länder
und Hochschulen unterstützt;
5. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der im Rahmen der Bundeskompetenzen die
Beschäftigten im Wissenschaftssystem besser vor faktischer Sanktionierung
zulässiger Meinungsäußerungen und wissenschaftlicher Positionierungen schützt,
insbesondere durch eine Prüfung, ob und wie das
Wissenschaftszeitvertragsgesetz um arbeitsrechtliche Schutzvorkehrungen ergänzt werden kann, die
Benachteiligungen oder missbräuchliche Nichtverlängerungen wegen wissenschaftlicher
oder politischer Meinungsäußerungen ausschließen und hierfür angemessene
Begründungs- und Dokumentationsanforderungen vorsehen.
Berlin, den 14. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Die beschriebenen faktischen Einschränkungen offener Debatten an Hochschulen können zu Selbstzensur,
Diskursverengung und einer opportunitätsgeleiteten Themenwahl in Forschung und Lehre führen.7 Der Antrag setzt
deshalb auf Transparenz, rechtsstaatliche Verfahren und wirksame Schutzmechanismen, ohne in die inhaltliche
Freiheit von Forschung und Lehre einzugreifen, unter Beachtung der Länderzuständigkeiten.
Eine systematische Bestandsaufnahme schafft die erforderliche Grundlage, um Umfang, typische
Konstellationen und Ursachen solcher Einschränkungen zu erfassen und die rechtssicheren Handlungsmöglichkeiten des
Bundes zu bestimmen. Darauf aufbauend sollen im Rahmen des Zusammenwirkens von Bund und Ländern
Mindeststandards etabliert werden, die insbesondere nachvollziehbare Verfahren bei Ausladungen,
Raumverweigerungen und Veranstaltungsabsagen sowie Schutz vor Einschüchterung und Diffamierung gewährleisten und
effektive Beschwerdewege sicherstellen.
Soweit der Bund Forschung und Lehre fördert, sollen diese Mindeststandards verfahrensbezogen abgesichert
werden, um Ungleichbehandlungen wegen zulässiger Meinungsäußerungen auszuschließen und offenen
wissenschaftlichen Diskurs institutionell zu schützen, ohne inhaltliche Vorgaben für Forschung oder Lehre zu setzen.
Eine zentrale Ansprechstelle soll Hinweise bündeln, praxistaugliche Standards bereitstellen und Betroffene sowie
Einrichtungen unterstützen.
Schließlich wird eine Prüfung verlangt, wie im Rahmen der Bundeskompetenzen Beschäftigte im
Wissenschaftssystem besser vor Benachteiligungen wegen zulässiger wissenschaftlicher oder politischer Meinungsäußerungen
geschützt werden können. Dies reduziert Anreize zur Selbstzensur und stärkt die Unabhängigkeit
wissenschaftlicher Arbeit.
7 Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW): Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Wandel der Universitäten und ihres
gesellschaftlichen Umfeldes: Folgen für die Wissenschaftsfreiheit?“ (Reihe Wissenschaftspolitik im Dialog, Nr. 25, Berlin 2023), S. 12.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- authored ← Adam Balten (Antrag)
- authored ← Alexander Arpaschi (Antrag)
- authored ← Alexis L. Giersch (Antrag)
- authored ← Andreas Mayer (Antrag)
- authored ← Andreas Paul (Antrag)
- authored ← Anna Rathert (Antrag)
- authored ← Arne Raue (Antrag)
- authored ← Boris Gamanov (Antrag)
- authored ← Carsten Becker (Antrag)
- authored ← Christian Douglas (Antrag)
- authored ← Christina Baum (Antrag)
- authored ← Christoph Birghan (Antrag)
- authored ← Daniel Zerbin (Antrag)
- authored ← Erhard Brucker (Antrag)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Georg Schroeter (Antrag)
- authored ← Hauke Finger (Antrag)
- authored ← Heinrich Koch (Antrag)
- authored ← Ingo Hahn (Antrag)
- authored ← Joachim Bloch (Antrag)
- authored ← Kay-Uwe Ziegler (Antrag)
- authored ← Kurt Kleinschmidt (Antrag)
- authored ← Marcus Bühl (Antrag)
- authored ← Martina Uhr (Antrag)
- authored ← Martin Reichardt (Antrag)
- authored ← Maximilian Kneller (Antrag)
- authored ← Maximilian Krah (Antrag)
- authored ← Michael Blos (Antrag)
- authored ← Michael Kaufmann (Antrag)
- authored ← Mirco Hanker (Antrag)
- authored ← Nicole Höchst (Antrag)
- authored ← Paul Schmidt (Antrag)
- authored ← Rainer Rothfuß (Antrag)
- authored ← Reinhard Mixl (Antrag)
- authored ← René Bochmann (Antrag)
- authored ← Robin Jünger (Antrag)
- authored ← Sergej Minich (Antrag)
- authored ← Stefan Schröder (Antrag)
- authored ← Steffen Janich (Antrag)
- authored ← Sven Wendorf (Antrag)
- authored ← Thomas Stephan (Antrag)
- authored ← Tobias Ebenberger (Antrag)
- authored ← Udo Theodor Hemmelgarn (Antrag)
- authored ← Ulrich von Zons (Antrag)
- part_of_vorgang → Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an deutschen Universitäten und Hochschulen wirksam schützen - Offenen Diskurs sowie freie Forschung und (Antrag)