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Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an deutschen Universitäten und Hochschulen wirksam schützen - Offenen Diskurs sowie freie Forschung und Lehre sichern

dip / drucksache 14.04.2026 · WP 21 · 21/5318 · Antrag · Original ↗

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Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an deutschen Universitäten und Hochschulen wirksam schützen - Offenen Diskurs sowie freie Forschung und Lehre sichern Antrag der Abgeordneten Dr. Ingo Hahn, Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann, Adam Balten, Dr. Christoph Birghan, Andreas Mayer, Stefan Schröder, Sergej Minich, Robin Jünger, Martin Reichardt, Dr. Paul Schmidt, René Bochmann, Sven Wendorf, Maximilian Kneller, Alexander Arpaschi, Dr. Christina Baum, Carsten Becker, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Christian Douglas, Tobias Ebenberger, Hauke Finger, Boris Gamanov, Alexis L. Giersch, Mirco Hanker, Udo Theodor Hemmelgarn, Steffen Janich, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Dr. Maximilian Krah, Dr. Anna Rathert, Reinhard Mixl, Andreas Paul, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß, Georg Schroeter, Thomas Stephan, Martina Uhr, Dr. Daniel Zerbin, Kay-Uwe Ziegler, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an deutschen Universitäten und Hochschulen wirksam schützen – Offenen Diskurs sowie freie Forschung und Lehre sichern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ist als Grundrecht in Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes gewährleistet. Sie ist wesentliche Voraussetzung für Erkenntnisfortschritt, Innovation sowie die Leistungsfähigkeit des Wissenschaftsstandorts Deutschland.1 Wissenschaftliche Erkenntnis entsteht im Streit der Argumente. Wo legitime Positionen – auch zu kontroversen gesellschaftlichen Fragen – faktisch nicht mehr geäußert werden, weil Betroffene Nachteile, Anfeindungen oder institutionelle Sanktionen befürchten, verengt sich der Diskurs.2 Dies wirkt mittelbar auf Forschungsschwerpunkte, Publikationsentscheidungen, Lehrinhalte und wissenschaftliche Karrierewege. Mehrere empirische Erhebungen und Erfahrungsberichte weisen darauf hin, dass Studenten sowie Wissenschaftler in zunehmendem Maße Selbstzensur ausüben, sich in Lehr- und Forschungskontexten zurückhalten und kontroverse Positionen nicht mehr 1 Anne Peters / Christiane Walch-Solimena: Wissenschaftsfreiheit in der Wissensgesellschaft des 21.  Jahrhunderts. Debattenbeitrag der Max-Planck-Gesellschaft zur Kampagne „Freiheit ist unser System“, 2019, S. 1 f. 2 Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW): Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Wandel der Universitäten und ihres gesellschaftlichen Umfeldes: Folgen für die Wissenschaftsfreiheit?“ (Reihe Wissenschaftspolitik im Dialog, Nr. 25, Berlin 2023), S. 12. Deutscher Bundestag Drucksache 21/5318 21. Wahlperiode 14.04.2026 vertreten.3 In konfliktträchtigen Themenfeldern wird zudem von besonderem Druck, von Einschüchterung und von erheblichen Hemmnissen für offene Debatten berichtet.4 Eine solche Diskursverengung beschädigt die Wissenschaft, weil Forschung und Lehre gerade von der Freiheit leben, Hypothesen, Methoden und Ergebnisse unabhängig von politischer oder medialer Opportunität zu prüfen und zu vertreten.5 Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, diesen negativen Entwicklungen in unserer Wissenschaftslandschaft entgegenzuwirken.6 Auch wenn die entsprechende Zuständigkeit für Universitäten und Hochschulen grundsätzlich bei den Ländern liegt, ist die Bundesregierung aufgefordert, im Rahmen bestehender Bundeszuständigkeiten und Bundeshandlungsinstrumente geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Sie wirkt dabei nicht als Aufsichtsinstanz, sondern nutzt ihre Zuständigkeiten und Förderinstrumente zur Stärkung rechtsstaatlicher Verfahren, für Transparenz und wirksame Beschwerdewege. Inhaltliche Vorgaben für Forschung, Lehre oder den wissenschaftlichen Diskurs sind damit ausdrücklich nicht verbunden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen Bericht zur Lage der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit im deutschen Wissenschaftssystem vorzulegen, der insbesondere a) Befunde zu Selbstzensur, Diskursverengung und institutionellen Konfliktlagen systematisch zusammenführt, b) besondere Risikolagen (z. B. prekäre Beschäftigung, Drittmittelabhängigkeit, konfliktträchtige Forschungsfelder) auswertet und c) Handlungsmöglichkeiten des Bundes unter Wahrung der Länderzuständigkeiten darstellt; 2. im Rahmen von Vereinbarungen nach Artikel 91b des Grundgesetzes darauf hinzuwirken, dass in künftigen Bund-Länder-Programmen gemeinsam vereinbarte Mindeststandards zum Schutz der Wissenschaftsfreiheit als verfahrensbezogene Anforderungen verankert werden, unter Beachtung der Zustimmungserfordernisse nach Artikel 91b des Grundgesetzes, insbesondere a) transparente, rechtsstaatliche Verfahren bei Ausladungen, Raumverweigerungen oder Veranstaltungsabsagen, b) Schutzkonzepte gegen Bedrohung, Einschüchterung und kampagnenartige Diffamierung, c) klare Zuständigkeiten und effektive Ombuds- und Beschwerdewege für Betroffene; 3. bei der Vergabe von Bundesmitteln für Forschung und Lehre (einschließlich Zuwendungen und projektbezogener Förderungen) im Rahmen der jeweils einschlägigen Fördergrundsätze verfahrensbezogene Mindestanforderungen vorzusehen, die den Schutz der Wissenschaftsfreiheit stärken, ohne in die inhaltliche Freiheit von Forschung und Lehre einzugreifen; dabei ist förderrechtlich insbesondere zu verlangen, dass Zuwendungsempfänger 3 Gregor Fabian, Mirjam Fischer, Julian Hamann, Anna Hofmann, Matthias Koch, Uwe Schimank, Christiane Thompson, Richard Traunmüller und Paula-Irene Villa, Akademische Redefreiheit: Kurzbericht zu einer empirischen Studie an deutschen Hochschulen, Hamburg 2024, S. 20, 21. 4 Gregor Fabian, Mirjam Fischer, Julian Hamann, Anna Hofmann, Matthias Koch, Uwe Schimank, Christiane Thompson, Richard Traunmüller und Paula-Irene Villa, Akademische Redefreiheit: Kurzbericht zu einer empirischen Studie an deutschen Hochschulen, Hamburg 2024, S. 20, 21. 5 Paula-Irene Villa, Richard Traunmüller und Matthias Revers, Lässt sich „Cancel Culture“ empirisch belegen? Impulse für eine pluralistische Fachdebatte, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 71 (2021), S. 26–33. 6 Pieroth, Bodo / Schlink, Bernhard / Kniesel, Michael: Grundrechte – Staatsrecht II, 34. Aufl., Heidelberg 2024, § 10 Rn. 12 ff. a) verfahrensbezogene Schutzstandards zur Wissenschafts- und Meinungsfreiheit im wissenschaftlichen Kontext umsetzen (Transparenz, Zuständigkeiten, Beschwerdewege), b) über Teilnahme, Kooperationen und Infrastrukturnutzung allein nach sachlichen, transparenten Kriterien (z. B. Kapazität, fachlicher Bezug, Sicherheitslage, rechtliche Grenzen) entscheiden, nicht unter Berücksichtigung wissenschaftlicher oder politischer Meinungsäußerungen, und Entscheidungen auf Verlangen nachvollziehbar begründen, c) verfahrensbezogene Leitlinien (insbesondere zu Raumvergabe, Veranstaltungsabsagen, Ausladungen, Hausrecht) öffentlich zugänglich machen, Zuständigkeiten festlegen und Beschwerdeverfahren vorsehen; eine Bewertung oder Erfassung individueller Meinungen findet nicht statt; 4. eine zentrale Ansprechstelle im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt einzurichten (oder eine bestehende Struktur entsprechend zu erweitern), die a) Hinweise auf faktische Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit bündelt, b) Leitlinien bewährter Praxis zur Sicherung offener Debatten an Wissenschaftseinrichtungen bereitstellt und c) die Vernetzung mit bestehenden Ombuds- und Beratungsstellen der Länder und Hochschulen unterstützt; 5. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der im Rahmen der Bundeskompetenzen die Beschäftigten im Wissenschaftssystem besser vor faktischer Sanktionierung zulässiger Meinungsäußerungen und wissenschaftlicher Positionierungen schützt, insbesondere durch eine Prüfung, ob und wie das Wissenschaftszeitvertragsgesetz um arbeitsrechtliche Schutzvorkehrungen ergänzt werden kann, die Benachteiligungen oder missbräuchliche Nichtverlängerungen wegen wissenschaftlicher oder politischer Meinungsäußerungen ausschließen und hierfür angemessene Begründungs- und Dokumentationsanforderungen vorsehen. Berlin, den 14. April 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Die beschriebenen faktischen Einschränkungen offener Debatten an Hochschulen können zu Selbstzensur, Diskursverengung und einer opportunitätsgeleiteten Themenwahl in Forschung und Lehre führen.7 Der Antrag setzt deshalb auf Transparenz, rechtsstaatliche Verfahren und wirksame Schutzmechanismen, ohne in die inhaltliche Freiheit von Forschung und Lehre einzugreifen, unter Beachtung der Länderzuständigkeiten. Eine systematische Bestandsaufnahme schafft die erforderliche Grundlage, um Umfang, typische Konstellationen und Ursachen solcher Einschränkungen zu erfassen und die rechtssicheren Handlungsmöglichkeiten des Bundes zu bestimmen. Darauf aufbauend sollen im Rahmen des Zusammenwirkens von Bund und Ländern Mindeststandards etabliert werden, die insbesondere nachvollziehbare Verfahren bei Ausladungen, Raumverweigerungen und Veranstaltungsabsagen sowie Schutz vor Einschüchterung und Diffamierung gewährleisten und effektive Beschwerdewege sicherstellen. Soweit der Bund Forschung und Lehre fördert, sollen diese Mindeststandards verfahrensbezogen abgesichert werden, um Ungleichbehandlungen wegen zulässiger Meinungsäußerungen auszuschließen und offenen wissenschaftlichen Diskurs institutionell zu schützen, ohne inhaltliche Vorgaben für Forschung oder Lehre zu setzen. Eine zentrale Ansprechstelle soll Hinweise bündeln, praxistaugliche Standards bereitstellen und Betroffene sowie Einrichtungen unterstützen. Schließlich wird eine Prüfung verlangt, wie im Rahmen der Bundeskompetenzen Beschäftigte im Wissenschaftssystem besser vor Benachteiligungen wegen zulässiger wissenschaftlicher oder politischer Meinungsäußerungen geschützt werden können. Dies reduziert Anreize zur Selbstzensur und stärkt die Unabhängigkeit wissenschaftlicher Arbeit. 7 Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW): Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Wandel der Universitäten und ihres gesellschaftlichen Umfeldes: Folgen für die Wissenschaftsfreiheit?“ (Reihe Wissenschaftspolitik im Dialog, Nr. 25, Berlin 2023), S. 12. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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