PR-Agenturen und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Antwort zu Drs. 21/5032)
Text
PR-Agenturen und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Antwort zu Drs. 21/5032)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5313
21. Wahlperiode 09.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Maack, Martin Reichardt,
Birgit Bessin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5032 –
PR-Agenturen und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMBFSFJ) bzw. das zuvor noch nicht den Bereich Bildung umfassende
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in den
vergangenen Jahren PR-Agenturen für ihre Öffentlichkeitsarbeit genutzt (https://pr-jour
nal.de/nachrichten/etats/27179-bmfsfj-waehlt-365-sherpas-und-tlgg-als-neue-r
ahmenagenturen-fuer-oeffentlichkeitsarbeit-aus.html; www.new-business.de/_
rubric/detail.php?rubric=KOMMUNIKATION&nr=828312).
Dies wirft nach Ansicht der Fragesteller die Problematik der damit
verbundenen Ausgaben, Informationsflüsse und möglichen Einflussnahmen auf.
1. Welche PR-Agenturen waren seit 2018 für das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend bzw. das BMBFSFJ tätig, und wie
hoch waren die Ausgaben (bitte in Jahresscheiben angeben sowie nach
Haushaltstitel und jeweiliger Agentur aufschlüsseln)?
Von 2018 bis 2026 hatte und hat das damalige Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bzw. heutige Bundesministerium für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Rahmenvereinbarungen zur Unterstützung bei der Durchführung von Maßnahmen der
Öffentlichkeitsarbeit mit den Agenturen neues handeln, TLGG/Sherpas und fischer-
Appelt geschlossen.
Hierbei sind folgende Ausgaben entstanden:
2018: 1.982.000 Euro; 2019: 5.334.907 Euro; 2020: 5.691.395 Euro; 2021:
4.743.486 Euro; 2022: 1.864.147 Euro; 2023: 1.996.817 Euro.
Hinsichtlich der Ausgaben für das Jahr 2024 wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 5 des Abgeordneten Sebastian
Münzenmaier auf Bundestagsdrucksache 20/13868 verwiesen. In der laufenden
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 9. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Legislatur sind im Zeitraum 1. Mai 2025 bis 26. März 2026 Agenturkosten in
Höhe von 946.427 Euro brutto entstanden.
Eine Aufschlüsselung nach Haushaltstiteln ist für den erfragten Zeitraum
aufgrund von Agenturwechseln, thematischen Zuständigkeitswechseln im
Bundesministerium sowie der Neuorganisation des Bundesministeriums im Jahr 2025
nicht möglich.
2. Mit welchen Aufgaben waren die in Frage 1 erfragten PR-Agenturen
betraut, und inwiefern haben sie sich seit 2018 ggf. verändert?
Gegenstand der jeweiligen Rahmenvereinbarungen war und ist die
Unterstützung des BMFSFJ/BMBFSFJ bei der Umsetzung von Maßnahmen der
Öffentlichkeitsarbeit in allen Politikfeldern des Bundesministeriums. Hierzu gehört
u. a. die Unterstützung in folgenden Bereichen: Planung und Umsetzung der
laufenden Projektkommunikation, Konzeption und Betreuung von
Informationsmaßnahmen, Konzeption und Umsetzung von Veranstaltungen,
presseöffentlichen Terminen sowie Messeauftritten. Diese Aufgaben haben sich im
Verlauf der letzten acht Jahre nicht grundlegend geändert.
3. Ist es weiterhin zutreffend, wie in der Ausschreibung angegeben, dass eine
einmalige Verlängerung der 2025 beauftragten PR-Agentur Fischer Appelt
um zwei Jahre möglich sei, oder trifft der Medienbericht zu, der
Rahmenvertrag sei auf zwei Jahre angelegt mit der Möglichkeit auf zweimalige
Verlängerung (https://ausschreibungen-deutschland.de/2202038_Deutschl
and__OEffentlichkeitsarbeit__Rahmenvereinbarung_zur_Unterstuetzung_
der_2024_Berlin, 5.1.1.; www.new-business.de/_rubric/detail.php?rubric=
KOMMUNIKATION&nr=828312)?
Die in der Ausschreibung gemachten Angaben sind weiterhin zutreffend.
4. Welche Ausgaben für PR-Agenturen veranschlagt das BMBFSFJ für den
Themenbereich Bildung, um den das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend 2025 erweitert wurde, bzw. welche fielen in
diesem Bereich bislang für welche Aufgaben an?
Eine singuläre Ausgabenplanung für den Bereich Bildung liegt nicht vor.
5. Inwieweit nehmen die vom Bundesministerium beauftragten PR-
Agenturen koordinierende Aufgaben bezüglich der PR-Strategie des
Bundesministeriums wahr, welche Beispiele gibt es ggf. hierfür, und inwiefern hat
es ggf. in dieser Hinsicht seit 2018 Veränderungen gegeben?
Im Sinne der Fragestellung „Koordinierende Aufgaben bezüglich der PR-
Strategie des Ministeriums“ sind nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Leistungen zur Unterstützung der
politikbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit des BMBFSFJ. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 2 verwiesen.
6. Inwiefern haben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend bzw. dem BMBFSFJ beauftragte PR-Agenturen seit 2018 ggf.
Aufträge realisiert, die „über Dritte (in der Regel Zuwendungsempfänger
bzw. Zuwendungsempfängerinnen) realisiert werden“, wie es in der
Ausschreibung formuliert ist (vgl. Link in Frage 3, bitte ggf. die Aufträge, die
damit verbundenen Ausgaben und die Gründe hierfür benennen)?
Auftraggeber aller öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen auf Basis des
Rahmenvertrags ist der Geschäftsbereich des BMBFSFJ inklusive der
nachgeordneten Behörden des BMBFSFJ. Alle Maßnahmen werden durch den
Geschäftsbereich des BMBFSFJ oder die nachgeordneten Behörden des BMBFSFJ
beauftragt, gesteuert und verantwortet.
7. Wie ist die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium, der
beauftragten PR-Agentur und Zuwendungsempfängern organisiert, und
inwiefern hat es ggf. in dieser Hinsicht seit 2018 Veränderungen gegeben?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Die Zusammenarbeit zwischen
BMBFSFJ und der ÖA-Rahmenagentur ist vertraglich geregelt.
8. Wie wird ggf. sichergestellt, dass Zuwendungsempfänger in ihren
Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen des Bundesministeriums nicht von den
PR-Agenturen beeinflusst werden, die für Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend bzw. das BMBFSFJ seit 2018 tätig sind,
bzw. schließt das Bundesministerium eine solche Einflussnahme
ausdrücklich aus?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Die Rahmenagenturen erbringen
für das BMBFSFJ und seinen Geschäftsbereich nur die im Rahmenvertrag
vereinbarten Leistungen. Dies sind Leistungen zur Unterstützung der
Öffentlichkeitsarbeit des BMBFSFJ auf Grundlage der Informationspflicht der
Bundesregierung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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