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PR-Agenturen und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Antwort zu Drs. 21/5032)

dip / drucksache 09.04.2026 · WP 21 · 21/5313 · Antwort · Original ↗

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PR-Agenturen und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Antwort zu Drs. 21/5032) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5313 21. Wahlperiode 09.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Maack, Martin Reichardt, Birgit Bessin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5032 – PR-Agenturen und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) bzw. das zuvor noch nicht den Bereich Bildung umfassende Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in den vergangenen Jahren PR-Agenturen für ihre Öffentlichkeitsarbeit genutzt (https://pr-jour nal.de/nachrichten/etats/27179-bmfsfj-waehlt-365-sherpas-und-tlgg-als-neue-r ahmenagenturen-fuer-oeffentlichkeitsarbeit-aus.html; www.new-business.de/_ rubric/detail.php?rubric=KOMMUNIKATION&nr=828312). Dies wirft nach Ansicht der Fragesteller die Problematik der damit verbundenen Ausgaben, Informationsflüsse und möglichen Einflussnahmen auf. 1. Welche PR-Agenturen waren seit 2018 für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bzw. das BMBFSFJ tätig, und wie hoch waren die Ausgaben (bitte in Jahresscheiben angeben sowie nach Haushaltstitel und jeweiliger Agentur aufschlüsseln)? Von 2018 bis 2026 hatte und hat das damalige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bzw. heutige Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) Rahmenvereinbarungen zur Unterstützung bei der Durchführung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit mit den Agenturen neues handeln, TLGG/Sherpas und fischer- Appelt geschlossen. Hierbei sind folgende Ausgaben entstanden: 2018: 1.982.000 Euro; 2019: 5.334.907 Euro; 2020: 5.691.395 Euro; 2021: 4.743.486 Euro; 2022: 1.864.147 Euro; 2023: 1.996.817 Euro. Hinsichtlich der Ausgaben für das Jahr 2024 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 5 des Abgeordneten Sebastian Münzenmaier auf Bundestagsdrucksache 20/13868 verwiesen. In der laufenden Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 9. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Legislatur sind im Zeitraum 1. Mai 2025 bis 26. März 2026 Agenturkosten in Höhe von 946.427 Euro brutto entstanden. Eine Aufschlüsselung nach Haushaltstiteln ist für den erfragten Zeitraum aufgrund von Agenturwechseln, thematischen Zuständigkeitswechseln im Bundesministerium sowie der Neuorganisation des Bundesministeriums im Jahr 2025 nicht möglich. 2. Mit welchen Aufgaben waren die in Frage 1 erfragten PR-Agenturen betraut, und inwiefern haben sie sich seit 2018 ggf. verändert? Gegenstand der jeweiligen Rahmenvereinbarungen war und ist die Unterstützung des BMFSFJ/BMBFSFJ bei der Umsetzung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit in allen Politikfeldern des Bundesministeriums. Hierzu gehört u. a. die Unterstützung in folgenden Bereichen: Planung und Umsetzung der laufenden Projektkommunikation, Konzeption und Betreuung von Informationsmaßnahmen, Konzeption und Umsetzung von Veranstaltungen, presseöffentlichen Terminen sowie Messeauftritten. Diese Aufgaben haben sich im Verlauf der letzten acht Jahre nicht grundlegend geändert. 3. Ist es weiterhin zutreffend, wie in der Ausschreibung angegeben, dass eine einmalige Verlängerung der 2025 beauftragten PR-Agentur Fischer Appelt um zwei Jahre möglich sei, oder trifft der Medienbericht zu, der Rahmenvertrag sei auf zwei Jahre angelegt mit der Möglichkeit auf zweimalige Verlängerung (https://ausschreibungen-deutschland.de/2202038_Deutschl and__OEffentlichkeitsarbeit__Rahmenvereinbarung_zur_Unterstuetzung_ der_2024_Berlin, 5.1.1.; www.new-business.de/_rubric/detail.php?rubric= KOMMUNIKATION&nr=828312)? Die in der Ausschreibung gemachten Angaben sind weiterhin zutreffend. 4. Welche Ausgaben für PR-Agenturen veranschlagt das BMBFSFJ für den Themenbereich Bildung, um den das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2025 erweitert wurde, bzw. welche fielen in diesem Bereich bislang für welche Aufgaben an? Eine singuläre Ausgabenplanung für den Bereich Bildung liegt nicht vor. 5. Inwieweit nehmen die vom Bundesministerium beauftragten PR- Agenturen koordinierende Aufgaben bezüglich der PR-Strategie des Bundesministeriums wahr, welche Beispiele gibt es ggf. hierfür, und inwiefern hat es ggf. in dieser Hinsicht seit 2018 Veränderungen gegeben? Im Sinne der Fragestellung „Koordinierende Aufgaben bezüglich der PR- Strategie des Ministeriums“ sind nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Leistungen zur Unterstützung der politikbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit des BMBFSFJ. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 6. Inwiefern haben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bzw. dem BMBFSFJ beauftragte PR-Agenturen seit 2018 ggf. Aufträge realisiert, die „über Dritte (in der Regel Zuwendungsempfänger bzw. Zuwendungsempfängerinnen) realisiert werden“, wie es in der Ausschreibung formuliert ist (vgl. Link in Frage 3, bitte ggf. die Aufträge, die damit verbundenen Ausgaben und die Gründe hierfür benennen)? Auftraggeber aller öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen auf Basis des Rahmenvertrags ist der Geschäftsbereich des BMBFSFJ inklusive der nachgeordneten Behörden des BMBFSFJ. Alle Maßnahmen werden durch den Geschäftsbereich des BMBFSFJ oder die nachgeordneten Behörden des BMBFSFJ beauftragt, gesteuert und verantwortet. 7. Wie ist die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium, der beauftragten PR-Agentur und Zuwendungsempfängern organisiert, und inwiefern hat es ggf. in dieser Hinsicht seit 2018 Veränderungen gegeben? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Die Zusammenarbeit zwischen BMBFSFJ und der ÖA-Rahmenagentur ist vertraglich geregelt. 8. Wie wird ggf. sichergestellt, dass Zuwendungsempfänger in ihren Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen des Bundesministeriums nicht von den PR-Agenturen beeinflusst werden, die für Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bzw. das BMBFSFJ seit 2018 tätig sind, bzw. schließt das Bundesministerium eine solche Einflussnahme ausdrücklich aus? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Die Rahmenagenturen erbringen für das BMBFSFJ und seinen Geschäftsbereich nur die im Rahmenvertrag vereinbarten Leistungen. Dies sind Leistungen zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit des BMBFSFJ auf Grundlage der Informationspflicht der Bundesregierung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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