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Vorschlag 18107 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4796)

dip / drucksache 01.04.2026 · WP 21 · 21/5173 · Antwort · Original ↗

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Vorschlag 18107 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4796) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5173 21. Wahlperiode 01.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4796 – Vorschlag 18107 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin gbericht.pdf?__blob=publicationFile). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.“ (BDI) beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 18107 – Erörterungstermin fakultativ ausgestalten – eine Anpassung der Bundesemissionsschutz- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 1. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. gesetzgebung gefordert. Die Durchführung eines Erörterungstermins bindet nach Aussage des BDI unnötige Ressourcen, was im Endeffekt zu einem Zeitverlust führt, der mit der Vor- und Nachbereitung des Erörterungstermins verbunden ist. Im Ergebnis führe der Erörterungstermin auch nicht zu einem Mehrgewinn an Informationen, weil die Antragsunterlagen größtenteils gut über das Vorhaben informierten. Nach Auffassung des BDI besteht ebenfalls keine europarechtliche Verpflichtung zur Durchführung des Erörterungstermins (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Do wnloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 227). Die Bundesregierung sprach sich für die teilweise Umsetzung des Vorschlages 18107 aus und verwies auf eine bereits im Rahmen der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erfolgte Anpassung der Bundesemissionsschutzgesetzgebung (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokrati ekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monit oringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 104). 1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 18107 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt? Das Anliegen des Vorschlags wurde mit dem in der 20. Wahlperiode verabschiedeten Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht (BGBl. 2024 I Nr. 225 vom 8. Juli 2024) bereits adressiert, indem u. a. § 16 Absatz 1 der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) wie folgt angepasst wurde: „(1) Ein Erörterungstermin findet nicht statt, wenn 1. Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind, 2. die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zurückgenommen worden sind, 3. ausschließlich Einwendungen erhoben worden sind, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, 4. die erhobenen Einwendungen nach der Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen oder 5. der Vorhabenträger die Durchführung eines Erörterungstermins nicht beantragt und die Genehmigungsbehörde nicht im Einzelfall die Durchführung für geboten hält.“ In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 5 soll der Erörterungstermin spätestens vier Wochen nach Ablauf der Einwendungsfrist nach § 10 Absatz 3 Satz 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durchgeführt werden. Auf einen Erörterungstermin soll verzichtet werden bei der Errichtung oder Änderung von Windenergieanlagen an Land, bei der Errichtung oder Änderung von Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien und bei der Errichtung oder Änderung von Anlagen zur Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien, die im unmittelbar räumlichen Zusammenhang mit Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien stehen, wenn nicht der Antragsteller diesen beantragt. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für UVP- pflichtige Anlagen.“ Nach § 16 Absatz 1 der 9. BImSchV bleibt es der zuständigen Behörde im Einzelfall weiterhin möglich, einen Erörterungstermin durchzuführen. Um das Verfahren nicht zu verzögern, ist dieser spätestens vier Wochen nach Ablauf der Einwendungsrist durchzuführen. Darüber hinaus soll bei Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien und bei der Errichtung von Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff grundsätzlich auf einen Erörterungstermin verzichtet werden. 2. Welches Entlastungspotenzial in Form von Zeitersparnis und Kosten wurde nach Ansicht der Bundesregierung durch die Umsetzung des Vorschlages 18107 für die Anlageneigentümer bzw. Anlagenbetreiber erreicht? Für den (Vor-Ort-) Erörterungstermin fallen Sachkosten an, die mit einer Größenordnung von 45 000 Euro im Einzelfall geschätzt werden können. Diese Sachkosten werden üblicherweise im Rahmen eines Gebührenbescheids auf den Vorhabenträger übertragen. 3. Wie viele Anlagen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der Umsetzung des Vorschlages 18107 betroffen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine detaillierten Informationen vor, da die Anlagen den Genehmigungsbehörden der Länder obliegen. 4. Welche Probleme wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Umsetzung des Vorschlages 18107 auf Bundes- und Länderebene gelöst? Die erfolgte Änderung zielte auf eine Optimierung der Abläufe im Genehmigungsverfahren ab. 5. Welche Kompetenz- und Zuständigkeitsprobleme bzw. Kompetenz- und Zuständigkeitsfragen stellten sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Umsetzung des Vorschlages 18107? Der Bundesregierung sind keine Kompetenz- oder Zuständigkeitsprobleme diesbezüglich bekannt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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