Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Postversorgung und Zukunft der Postfilialen und Poststandorte
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Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Postversorgung und Zukunft der Postfilialen und Poststandorte
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5126
21. Wahlperiode 31.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christin Willnat, David Schliesing, Clara Bünger, Doris
Achelwilm, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Mandy Eißing, Katrin Fey,
Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo
Ramelow, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Sascha Wagner, Janine Wissler
und der Fraktion Die Linke
Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Postversorgung und Zukunft der
Postfilialen und Poststandorte
Das seit dem 1. Januar 2025 geltende Postgesetz regelt Inhalt und Umfang der
Grundversorgung mit postalischen Leistungen (Universaldienst). Neben diesen
Leistungen der Grundversorgung sind dort bestimmte Qualitätsmerkmale für
die Brief- und Paketbeförderung festgelegt. Damit regelt das Postgesetz
insbesondere die Frequenz und die Modalitäten der Zustellung, die Zahl und die
Verteilung von Filialen, Automaten und Briefkästen sowie die
durchschnittlichen Brief- und Paketlaufzeiten. Demnach müssen im Jahresdurchschnitt
mindestens 95 Prozent der Briefe und Pakete in Deutschland innerhalb von drei
Werktagen ausgeliefert werden und 99 Prozent müssen nach vier Werktagen
ankommen. Zeitungen und Zeitschriften, die täglich oder wöchentlich
erscheinen, sollen in der Regel am Erscheinungstag zugestellt werden. Damit eine
flächendeckende Grundversorgung gewährleistet ist, müssen bundesweit
mindestens 12 000 Postfilialen vorhanden sein, wobei es in Gemeinden und
Wohngebieten mit mehr als 2 000 Einwohnern mindestens eine Filiale geben muss.
Außerdem muss in Gemeinden ab 4 000 Einwohnern eine Filiale in
zusammenhängend bebauten Gebieten in maximal 2 000 Metern erreichbar sein. Dort darf
der Weg zum nächsten Briefkasten 1 000 Meter nicht überschreiten. Anstelle
einer Filiale kann die Deutsche Post AG an einzelnen Orten, nach Zustimmung
der Bundesnetzagentur und Anhörung der betroffenen Gemeinde, auch nur
noch einen Automaten, der dann als „Filiale“ gilt, betreiben. Davon macht sie
zunehmend Gebrauch und baut ihr Netz automatisierter Kleinfilialen in dünner
besiedelten Gebieten aus. Die Bundesnetzagentur registrierte nach
Medienberichten im vergangenen Jahr einen starken Anstieg der Beschwerden gegen
die Post und drohte mit Strafgeldern (vgl. www.zeit.de/gesellschaft/2025-11/de
utsche-post-filialnetz-automaten-land-stadtrand).
In Haldensleben, einer Stadt mit rund 19 000 Einwohnern in Sachsen-Anhalt,
sorgt der mangelhafte Postservice seit längerem für Unmut. Die einzige
Postfiliale im Stadtzentrum ist häufig nur stundenweise geöffnet oder bleibt ganz
geschlossen. Der Bürgermeister hat daher bereits offiziell Beschwerde eingelegt
(vgl. www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/boerde/haldenslebe
n-post-beschwerden-104.html). Haldensleben steht mit diesem Problem nicht
allein da, auch aus vielen anderen Städten und Gemeinden in Sachsen-Anhalt
(siehe u. a. www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/salzland/bernb
urg-post-verspaetung-zustellung-krankenstand-100.html) und anderen
Bundesländern werden ähnliche Missstände gemeldet. Kritische Stimmen beklagen,
dass die flächendeckende postalische Grundversorgung nicht mehr
gewährleistet ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich die Anzahl der Postfilialen bzw. Poststandorte in
Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahr, Bundesland
und Filialtyp [Postfilialen, Abholstationen, Paketautomaten, Paketshops]
aufschlüsseln)?
2. Wie hat sich die Anzahl der Postbeschäftigten in den letzten zehn Jahren
entwickelt (bitte nach Jahr, Bundesland und Anzahl der Beschäftigten
aufschlüsseln)?
3. Kann die Bundesregierung in der bundesweiten Entwicklung der Anzahl
von Postfilialen und Poststandorten in den letzten zehn Jahren Trends
feststellen, wenn ja, welche sind dies, und wie bewertet sie diese bzw. welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
4. Liegen bereits Berichte der Bundesnetzagentur vor, inwieweit und in
welchem Umfang die seit dem 1. Januar 2025 geltenden Regeln für die
postalische Grundsicherung eingehalten werden, und wenn ja,
a) mit welchem Ergebnis?
b) wie viele Beanstandungen wurden festgestellt?
c) wurden Auflagen seitens der Bundesnetzagentur erteilt?
d) Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
5. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung konkrete Pläne zur
Standortsicherung oder zum Standortabbau in den kommenden fünf Jahren, und
welche Kriterien liegen diesen Plänen zugrunde (z. B. Rentabilität,
Kundennutzen, Mobilitätszugang)?
6. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der Standort- bzw.
Filialschließungen auf sozial benachteiligte Gruppen sowie auf eine älter
werdende Bevölkerung mit eingeschränkter Mobilität ein (z. B.
Barrierefreiheit, Erreichbarkeit, Versorgungssicherheit), und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
7. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung bzw. die
Deutsche Post AG zur Sicherstellung der postalischen Grundversorgung in
ländlichen und strukturschwachen Regionen (bitte jeweils nach
Bundesländern aufführen)?
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Umsetzung und
die Auswirkungen der Neuregelungen des Postgesetzes insbesondere
bezüglich der langsameren Briefzustellung?
9. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die
Entschleunigung der Standardbriefzustellung im Zuge der Postgesetz-Novelle
nicht zu einer Zwei-Klassen-Versorgung führt, bei der Bürgerinnen und
Bürger im ländlichen Raum faktisch auf teurere Eil-Services angewiesen
sind?
10. Gibt es Informations- und Beratungsangebote für Bürgerinnen und Bürger
zu alternativen Versorgungswegen sowie zu barrierefreien Zugängen,
wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
11. Welche Rolle spielen öffentliche Fördermittel, kommunale Kooperationen
oder landesweite Initiativen bei der Sicherung von Postdienstleistungen in
der Fläche (bitte ggf. entsprechend unterschiedlicher Lage für die
Bundesländer getrennt aufführen)?
12. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Planungen, um neue oder
erweiterte Standorte (z. B. Bürgerdienste, Postfilialen in Kooperation mit
lokalen Institutionen) zu konzessionieren oder zu unterstützen, um
Anreisewege zu reduzieren, und wenn ja, wie sehen diese im Detail aus?
13. Gibt es bezüglich Frage 11 nach Kenntnis der Bundesregierung
Förderprogramme zum Strukturaufbau von postalischen Angeboten für die
Bevölkerung, wenn ja, welche sind dies, und wer kann sich auf diese Mittel
bewerben?
14. Wie viele Beschwerden zu verspäteten Briefen, Postsendungen oder zu
geschlossenen Postfilialen gab es 2023, 2024 und 2025 bundesweit (bitte
entsprechend nach Jahren und Bundesländern aufführen), und wie viele
Beschwerden stammten jeweils von
a) Privatpersonen,
b) Unternehmen und
c) Behörden bzw. öffentlichen Verwaltungen?
15. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Klage der
Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Deutsche Post AG zur AGB-
Klausel (AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen) über
Ersatzempfänger (vgl. www.verbraucherzentrale.de/verbandsklagen/klage-gegen-deutsc
he-post-ag-110508), und erwägt sie gesetzgeberische Schritte, um
Bürgerinnen und Bürger in Mehrfamilienhäusern und dörflichen Strukturen vor
zusätzlichem Aufwand oder vor Verlusten von Postsendungen zu schützen
(bitte begründen)?
Berlin, den 12. März 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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