Digitale Informationsbeschaffung in der Grauzone – Umfang und Rechtsgrundlagen des Datenkaufs durch Nachrichtendienste
Text
Digitale Informationsbeschaffung in der Grauzone – Umfang und Rechtsgrundlagen des Datenkaufs durch Nachrichtendienste
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7709
21. Wahlperiode 25.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Sebastian
Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich, Dr. Michael
Kaufmann, Micha Fehre, Beatrix von Storch, Ronald Gläser, Peter Bohnhof,
Thomas Ladzinski, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD
Digitale Informationsbeschaffung in der Grauzone – Umfang und
Rechtsgrundlagen des Datenkaufs durch Nachrichtendienste
Die fortschreitende Digitalisierung führt zur Entstehung gewaltiger Mengen an
personenbezogenen Daten, die von kommerziellen Datenhändlern (Data
Broker) systematisch erhoben, aggregiert und zum Verkauf angeboten werden.
Diese Datensätze umfassen häufig hochsensible Informationen wie detaillierte
Bewegungsprofile, Kommunikationsmetadaten, App-Nutzungsgewohnheiten
oder Konsuminteressen von Bürgern. Während der staatliche Zugriff auf solche
Daten durch klassische Ermittlungsmaßnahmen wie die
Telekommunikationsüberwachung an strenge gesetzliche Hürden und richterliche Vorbehalte
gebunden ist, hat sich mit dem kommerziellen Ankauf von Daten durch
Sicherheitsbehörden ein neues, weitgehend unreguliertes Feld der
Informationsbeschaffung etabliert.
Anlass der vorliegenden Kleinen Anfrage sind aktuelle Berichte über eine
systematische Aufrüstung der deutschen Nachrichtendienste durch den gezielten
Ankauf kommerziell verfügbarer Datensätze (https://netzpolitik.org/2026/aufru
estung-der-geheimdienste-innenministerium-laesst-datenkaeufe-in-der-grauz
one/). Berichten zufolge lässt das Bundesministerium des Innern (BMI) den
Nachrichtendiensten des Bundes dabei erheblichen Spielraum, diese Daten in
einer rechtlichen „Grauzone“ zu beschaffen (https://netzpolitik.org/2026/aufrue
stung-der-geheimdienste-innenministerium-laesst-datenkaeufe-in-der-grauz
one/). Kritiker und Datenschutzexperten weisen in diesem Zusammenhang
darauf hin, dass durch den Zukauf von Broker-Daten die strengen
verfassungsrechtlichen Schranken der klassischen Überwachungsgesetze faktisch
umgangen werden könnten (https://netzpolitik.org/2026/aufruestung-der-geheimdienst
e-innenministerium-laesst-datenkaeufe-in-der-grauzone/). Die
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) mahnte, dass für
den Ankauf von Daten aus kommerziellen Quellen eine spezifische und
hinreichend präzise gesetzliche Ermächtigungsgrundlage fehle (https://netzpolitik.or
g/2026/aufruestung-der-geheimdienste-innenministerium-laesst-datenkaeufe-i
n-der-grauzone/). Wenn staatliche Stellen Informationen, die sie durch eigene
Überwachungsmaßnahmen nicht erheben dürften, einfach auf dem freien Markt
erwerben, droht eine Aushöhlung des Schutzes der informationellen
Selbstbestimmung und des Fernmeldegeheimnisses gemäß Artikel 10 des
Grundgesetzes.
Besonders kritisch ist zu bewerten, dass für diese Form der digitalen
Informationsgewinnung bislang keine spezifische und hinreichend transparente
Rechtsgrundlage existiert. Während die technologischen Möglichkeiten der
Datenanalyse, insbesondere durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz und Big‑Data-
Anwendungen, massiv ausgebaut werden, hinkt die rechtliche Einhegung und
parlamentarische Kontrolle dieser Praktiken hinterher. Es besteht die Gefahr,
dass eine Schattenüberwachungsinfrastruktur entsteht, die sich der öffentlichen
Debatte und der gerichtlichen Überprüfung weitgehend entzieht.
Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches parlamentarisches
Informationsbedürfnis darüber, in welchem Umfang die Nachrichtendienste des Bundes
bisher Daten von kommerziellen Anbietern erworben haben, welche
Haushaltsmittel hierfür aufgewendet wurden und auf welcher konkreten rechtlichen Basis
diese Transaktionen erfolgen. Zudem gilt es zu klären, wie die
Bundesregierung sicherstellt, dass beim Ankauf und der anschließenden Analyse dieser
Massendaten die Grundrechte der Bürger gewahrt bleiben und ein Missbrauch
dieser Informationen technisch wie organisatorisch ausgeschlossen ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung das
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND)
und der Militärische Abschirmdienst (MAD) in den Jahren 2024, 2025
und im ersten Halbjahr 2026 personenbezogene oder anonymisierte
Datensätze von kommerziellen Datenhändlern (Data Broker) erworben?
2. Welche Gesamtsummen an Haushaltsmitteln wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den genannten Zeiträumen für den Ankauf solcher
Daten aufgewendet (bitte nach Geheimdienst und Haushaltstiteln
aufschlüsseln)?
3. Welche Kategorien von Daten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung konkret angekauft (z. B. Werbe-IDs, GPS-Bewegungsprofile, App-
Nutzungsdaten, Browsing-Historien, Kreditkartendaten oder Social-
Media-Interaktionen)?
4. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der kommerziellen Anbieter,
und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass diese Daten nicht aus
unrechtmäßigen Quellen stammen?
5. Beziehen die Nachrichtendienste nach Kenntnis der Bundesregierung die
Daten direkt von den Herstellern oder über spezialisierte Zwischenhändler
(Datenaggregatoren)?
6. Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage basiert der kommerzielle Ankauf
dieser Datensätze durch die Nachrichtendienste aktuell, solange keine
spezifische Ermächtigungsgrundlage im Nachrichtendienstgesetz existiert?
7. Wie nimmt die Bundesregierung zu der Kritik der Bundesbeauftragten für
den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Stellung, wonach der
Ankauf kommerziell verfügbarer Datensätze ohne hinreichend präzise
Rechtsgrundlage das Risiko einer faktischen Umgehung der hohen
Schutzstandards des G 10-Gesetzes birgt?
8. Aus welchen Gründen sieht der aktuelle Entwurf zur Reform des
Nachrichtendienstrechts keine explizite und hinreichend präzise
Ermächtigungsgrundlage für den Erwerb von Daten von privaten Dritten vor?
9. Inwieweit plant die Bundesregierung, im weiteren
Gesetzgebungsverfahren noch Nachbesserungen vorzunehmen, um den Ankauf kommerzieller
Daten einer wirksamen parlamentarischen und gerichtlichen Kontrolle zu
unterwerfen?
10. Welche technischen Systeme oder Softwarelösungen (z. B. KI-basierte
Big-Data-Analyseplattformen) nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung
die Nachrichtendienste, um die angekauften Massendatenbestände zu
prozessieren und auszuwerten?
11. Werden die angekauften kommerziellen Daten mit internen behördlichen
Datenbanken verknüpft, um Personen gezielt zu identifizieren, deren
Daten ursprünglich anonymisiert oder pseudonymisiert waren?
12. Inwieweit setzt die Bundesregierung bei der Analyse dieser Daten Tools
externer, insbesondere außereuropäischer, Unternehmen ein, und wie wird
in diesem Kontext ein Abfluss von Erkenntnissen an ausländische Dienste
technisch unterbunden?
Berlin, den 24. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Alexander Arpaschi (Kleine Anfrage)
- asked ← Beatrix von Storch (Kleine Anfrage)
- asked ← Edgar Naujok (Kleine Anfrage)
- asked ← Lars Haise (Kleine Anfrage)
- asked ← Michael Kaufmann (Kleine Anfrage)
- asked ← Micha Fehre (Kleine Anfrage)
- asked ← Peter Bohnhof (Kleine Anfrage)
- asked ← Robin Jünger (Kleine Anfrage)
- asked ← Ronald Gläser (Kleine Anfrage)
- asked ← Ruben Rupp (Kleine Anfrage)
- asked ← Sascha Lensing (Kleine Anfrage)
- asked ← Sebastian Maack (Kleine Anfrage)
- asked ← Steffen Janich (Kleine Anfrage)
- asked ← Thomas Ladzinski (Kleine Anfrage)
- asked ← Tobias Ebenberger (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Robin Jünger
- authored ← Ruben Rupp
- part_of_vorgang → Digitale Informationsbeschaffung in der Grauzone – Umfang und Rechtsgrundlagen des Datenkaufs durch Nachrichtendienste (Kleine Anfrage)