Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns
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Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3318
21. Wahlperiode 17.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lukas Rehm, René Springer, Carsten Becker, Peter Bohnhof,
Jan Feser, Bernd Schuhmann, Thomas Stephan, Kerstin Przygodda und
der Fraktion der AfD
Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns
Der 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn verfolgt den Zweck „faire und
funktionierende Wettbewerbsbedingungen“ zu statuieren, vor
„Niedrigstlöhnen“ zu schützen und mithin eine „vertragliche Austauschgerechtigkeit“
herzustellen (Bundestagsdrucksache 18/1558, S. 28; Picker: Funktionalität des
gesetzlichen Mindestlohns, in: Recht der Arbeit 5/2025, S. 269 bis 287, hier
S. 271). Seit 2022 hat ausgehend von der EU-Mindestlohnrichtlinie ein
Paradigmenwechsel stattgefunden, hin zu einer „sozialstaatlichen
Bedarfsgerechtigkeit“ (Picker, a. a. O., S. 273). Zweck des Mindestlohns soll es nunmehr unter
anderem sein, „einen angemessenen Lebensstandard zu erreichen“ und „die
Armut trotz Erwerbstätigkeit zu verringern“ (EU 2022/2041, Artikel 5 Absatz 1
Satz 2; vgl. Bundestagsdrucksache 20/1408, S. 17 f.; Geschäftsordnung der
Mindestlohnkommission, Artikel 2 Absatz 1Buchstabe a).
Die Fragesteller treibt die Sorge um, inwieweit die Sozialpolitisierung des
Mindestlohns und entsprechend weitergehende Eingriffe in das Tarif- und
Lohngefüge Beschäftigung gefährden könnten. Mithin stellt sich die Frage nach
weiteren Instrumenten, mit denen sich eine Verringerung des Phänomens der
Lohnarmut und eine Stärkung des Lohnabstandsgebots im Sinne der betroffenen
Beschäftigten sinnvoller erreichen ließe.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Einführung des
gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 die Zahl der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse in den Branchen mit einem
besonders hohen Anteil von Beschäftigten im Mindestlohnbereich entwickelt
(bitte nach Erhöhungsterminen, Regionen, Betriebsgrößen und
Altersgruppen aufschlüsseln)?
2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitslosen- und
Unterbeschäftigungsquoten von Geringqualifizierten, Jugendlichen (15 bis
24 Jahre), Langzeitarbeitslosen, Menschen mit Behinderungen sowie
älteren Arbeitnehmern im zeitlichen Umfeld der Einführung des gesetzlichen
Mindestlohns im Jahr 2015 sowie seiner jeweiligen Erhöhungen
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
3. Welche Entwicklungen verzeichnet die Bundesregierung seit Einführung
des gesetzlichen Mindestlohns bei der Zahl der Ausbildungsplätze,
Praktika und Einstiegsjobs (zum Beispiel Einstiegsqualifizierungen), und
inwieweit führt sie diese Entwicklungen auf die Einführung beziehungsweise
die Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns zurück (bitte gesondert für
Kleinst- und Kleinbetriebe darstellen)?
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Wochenarbeitszeit von Beschäftigten im Niedriglohnbereich seit
Einführung des gesetzlichen Mindestlohns entwickelt, und welche Hinweise gibt
es auf Anpassungen über Arbeitszeitverkürzungen (zum Beispiel zur
Kompensation höherer Lohnkosten)?
5. Welche Schätzungen zur Lohnnachfrageelastizität im Niedriglohnbereich
liegen der Bundesregierung vor, und welche Aussagen lassen sich daraus
nach Auffassung der Bundesregierung zu möglichen
Beschäftigungsveränderungen je 1 Euro Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns ableiten?
6. Welche Entwicklungen verzeichnet die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
(FKS) nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung des
gesetzlichen Mindestlohns bei festgestellten Verstößen, verhängten Bußgeldern,
nachgeforderten Beträgen und Prüfquoten (bitte nach Jahren und
Branchen aufschlüsseln)?
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu möglichen
Ausweichreaktionen im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Mindestlohn vor
(zum Beispiel Zunahme von Scheinselbstständigkeit, Werkverträgen,
Stücklohnvereinbarungen, unbezahlter Mehrarbeit oder der Reduktion
bezahlter Pausen), und wie bewertet sie diese?
8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das geschätzte Ausmaß
der Schattenwirtschaft in arbeitsintensiven Dienstleistungen (zum Beispiel
Gastronomie, Reinigung, Handwerk, Pflege) seit Einführung des
gesetzlichen Mindestlohns entwickelt (bitte nach verwendeten Schätzverfahren
darstellen)?
9. Welche Maßnahmen zur Vermeidung oder Eindämmung von
Umgehungen des gesetzlichen Mindestlohns wurden seit 2015 von der
Bundesregierung ergriffen, mit welchen Kosten sind diese Maßnahmen
verbunden, und welche messbaren Ergebnisse oder Wirkungen (zum Beispiel
Rückgang festgestellter Verstöße) werden hierzu ausgewiesen?
10. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Betriebsschließungen,
Insolvenzen und Geschäftsaufgaben in den vom gesetzlichen Mindestlohn
besonders betroffenen Branchen seit 2015 entwickelt, insbesondere bei
Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten (bitte nach Jahren, Branchen und
Betriebsgrößenklassen darstellen)?
11. Welche Entwicklungen bei Investitionen in Automatisierung,
Selbstbedienung und Digitalisierung (zum Beispiel Bestellkioske, Self-Checkout-
Systeme, Robotik) beobachtet die Bundesregierung seit Einführung
beziehungsweise Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns in arbeitsintensiven
Branchen, und inwieweit führt sie diese Entwicklungen auf den
gesetzlichen Mindestlohn zurück?
12. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung der gesetzliche
Mindestlohn bei Entscheidungen über Standortverlagerungen,
Nearshoring oder Offshoring sowie bei der Auslagerung von Vorleistungen in das
Ausland, und auf welche Erhebungen und Studien stützt sie dies?
13. Welche zusätzlichen Bürokratie- und Compliance-Kosten
(Erfüllungsaufwand) entstehen Unternehmen nach Einschätzung der Bundesregierung
direkt aus dem Mindestlohngesetz (zum Beispiel
Dokumentationspflichten), und wie hoch sind diese Kosten nach ihrer Kenntnis pro Mitarbeiter
sowie als Anteil an der Bruttowertschöpfung in den betroffenen
Branchen?
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu möglichen Beiträgen
von Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns zu Preissteigerungen in
arbeitsintensiven Güter- und Dienstleistungsbereichen (zum Beispiel
Bäckereien, Friseure, Gastronomie, Paketzustellung, Pflege, Reinigung)
vor?
15. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Preisdynamik in
Warenkörben entwickelt, die von Haushalten im unteren Einkommensdezil
überdurchschnittlich stark nachgefragt werden, und welcher spezifische
Inflationsdruck ergibt sich daraus für diese Haushalte seit Einführung des
gesetzlichen Mindestlohns?
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu sogenannten
Zweitrunden- oder Sekundärrundeneffekten von Mindestlohnerhöhungen
auf Löhne und Preise (zum Beispiel lohngetriebene Preissteigerungen in
betroffenen Branchen) vor?
17. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Mindestlohneinführung und Mindestlohnerhöhungen auf betriebliche
Weiterbildung, Qualifizierungsinvestitionen und die Nachfrage nach
Auszubildenden in betroffenen Branchen gehabt?
18. Wie unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns nach Ost- und Westdeutschland,
Stadt- und Landregionen sowie in Grenzregionen zu Nachbarstaaten (bitte
insbesondere Pendlerbewegungen, mögliche Handels- und
Dienstleistungsverlagerungen sowie Preisniveaus berücksichtigen)?
19. Welche Nettoeffekte auf die Haushalte von Bund, Ländern und
Kommunen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus Mehrausgaben
für eingekaufte Dienstleistungen (zum Beispiel Pflege, Reinigung,
Bewachung, Catering, Logistik) infolge steigender Personalkosten durch den
gesetzlichen Mindestlohn?
20. Welche Auswirkungen ergeben sich nach Auffassung der
Bundesregierung auf die Kosten öffentlicher Aufträge und deren Vergabeergebnisse
(zum Beispiel Bieterzahl, Zuschlagspreise, Vertragslaufzeiten) durch den
gesetzlichen Mindestlohn sowie dessen Erhöhungen?
21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der
Beschäftigungschancen von Jugendlichen, Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen
im zeitlichen Zusammenhang mit Mindestlohneinführung und
Mindestlohnerhöhungen im Vergleich zu anderen Gruppen (bitte, soweit möglich,
quantifizierend darstellen)?
22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Auswirkungen des
gesetzlichen Mindestlohns auf Nebenjobs von Studenten, Rentnern sowie
Alleinerziehenden vor (zum Beispiel Änderungen von Stundenzahlen,
Beschäftigungsumfang oder Zahl entsprechender
Beschäftigungsverhältnisse)?
23. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Quote der Nichtbeachtung des
gesetzlichen Mindestlohns (Non-Compliance-Quote) ein, wie hat sich
diese nach ihrer Kenntnis seit 2015 entwickelt, und auf welche Daten oder
Schätzverfahren stützt sie diese Einschätzung?
24. Auf welche nationalen und internationalen Studien stützt die
Bundesregierung ihre Bewertung der Beschäftigungs-, Preis- und Verteilungseffekte
des gesetzlichen Mindestlohns (bitte die aus Sicht der Bundesregierung
fünf zentralen Studien benennen und deren Kernergebnisse sowie
wesentlichen Limitationen kurz darstellen)?
25. Welche internen oder extern beauftragten Evaluierungen liegen der
Bundesregierung für die Einführung und die einzelnen Erhöhungen des
gesetzlichen Mindestlohns vor, und inwieweit enthalten diese Evaluierungen
abweichende Auffassungen oder Minderheitsvoten (bitte veröffentlichte
und unveröffentlichte Gutachten gesondert angeben)?
26. Welche Methoden und kausalen Identifikationsstrategien (zum Beispiel
Differenz-von-Differenzen-Ansätze, Regressionsdiskontinuitätsdesigns,
Paneldatenmodelle) werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
von ihr genutzten Evaluationsstudien verwendet, um Wirkungen des
gesetzlichen Mindestlohns von konjunkturellen und anderen
Einflussfaktoren abzugrenzen?
27. Welche Schwellenwerte identifiziert die Bundesregierung gegebenenfalls
in der wissenschaftlichen Literatur oder in eigenen Analysen, ab denen
negative Effekte (zum Beispiel Beschäftigungsverluste, Preisdruck) aus
ihrer Sicht die positiven Effekte des gesetzlichen Mindestlohns
überwiegen könnten?
28. Welche Übergangs- und Flankierungsmaßnahmen hält die
Bundesregierung im Falle einer hypothetischen grundlegenden Änderung des
Mindestlohnsystems (zum Beispiel dauerhafte Beibehaltung des aktuellen
Niveaus, Absenkung oder Abschaffung) für erforderlich, etwa im Hinblick auf
Aufstockungsinstrumente, Transferreformen, Bürokratieabbau sowie
Qualifizierungs- und Vermittlungsangebote?
29. Plant die Bundesregierung, zusätzliche Mikrodaten oder Auswertungen zu
veröffentlichen, die eine transparente und unabhängige Evaluierung der
Wirkungen des gesetzlichen Mindestlohns ermöglichen (gegebenenfalls
nach positiven und negativen Effekten differenzieren), wenn ja, in
welchem zeitlichen Rahmen, und in welcher Granularität?
30. Plant die Bundesregierung als Beitrag zur Stärkung der Kaufkraft der
Arbeitnehmer mit Mindestlohn (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD, 2025, Zeile 547) eine steuerliche Freistellung des
Einkommens in Höhe des Mindestlohns oder andere Maßnahmen, und wenn nein,
warum nicht?
Berlin, den 9. Dezember 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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