Bericht über die Arbeit und Ergebnisse des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege im Jahr 2025
Text
Bericht über die Arbeit und Ergebnisse des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege im Jahr 2025
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5000
21. Wahlperiode 25.03.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Bericht über die Arbeit und Ergebnisse des Kompetenzzentrums Digitalisierung
und Pflege im Jahr 2025
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 25. März 2026 gemäß § 125b Absatz 4 des
Elften Buches Sozialgesetzbuch.
Inhalt
Teil A: Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege beim GKV-Spitzenverband:
Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege 2023-2025 im Rückblick.
Selbstreflexion zu Aufbau, Wirkung und Perspektiven
Teil B: Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e. V. (iso-Institut):
Evaluation des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege des GKV-
Spitzenverbands. Erster Bericht für das Berichtsjahr 2025
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 3 –
Teil A:
Kompetenzzentrum Digitalisierung und
Pflege beim GKV-Spitzenverband:
Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und
Pflege 2023-2025 im Rückblick.
Selbstreflexion zu Aufbau, Wirkung und
Perspektiven
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 5 –
Version 6.0
5. Februar 2026
Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege beim GKV-
Spitzenverband
Berlin
Selbstreflexion zu Aufbau, Wirkung und Perspektiven
Das Kompetenzzentrum
Digitalisierung und Pflege
2023-2025 im Rückblick
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 7 –
Auftrag und Ausgangslage
Die Jahre 2023 bis 2025 waren für das beim GKV-Spitzenverband angesiedelte Kompetenzzentrum
Digitalisierung und Pflege in jeder Hinsicht eine Zeit des Aufbaus, der Erprobung, des Lernens sowie
der ersten Ergebnisse und sichtbaren Erfolge. Von Anfang an war uns bewusst, dass der gesetzliche
Auftrag (§ 125b SGB XI) Ausdruck eines breiten gesellschaftlichen Anspruchs ist: Digitalisierung soll
in der Pflegepraxis spürbare Entlastung, Innovation und bessere Versorgung ermöglichen. Unser Ziel
ist es daher, diesen Auftrag so umzusetzen, dass er größtmögliche Wirkung in der Praxis entfalten
kann. Zugleich sehen wir in der täglichen Arbeit, dass der digitale Wandel nicht einfach zu
„verordnen“ ist, sondern aus verschiedenen Gründen beharrlicher, strategischer und kooperativer
Anstrengungen bedarf. Es ist Aufgabe des Kompetenzzentrums, bestmögliche Unterstützung zu
geben, damit der digitale Wandel in der Pflege leichter und rascher gelingen kann und spürbaren
Mehrwert schafft. Wichtige Orientierung für das Erfüllen dieser Aufgabe gibt uns die kontinuierliche
externe Evaluation, die Teil des gesetzlichen Auftrags ist. Die Evaluation wurde im Juni 2025 an das
iso-Institut, Saarbrücken, vergeben.
Aufgaben und Teambuilding: Das Kompetenzzentrum im Aufbau
Die ersten Monate waren davon bestimmt, zentrale Weichen zu stellen: für die inhaltliche
Ausrichtung, für tragfähige Strukturen, für die Verankerung im GKV-Spitzenverband und vor allem
für den Aufbau eines Teams, das über die notwendigen Kompetenzen verfügen und sich durch eine
multiprofessionelle Mischung der Mitarbeitenden auszeichnen sollte. Im Mittelpunkt stand dabei die
Entwicklung eines belastbaren Gesamtkonzepts für das Kompetenzzentrum. Von besonderer
Bedeutung waren die Auswahl und inhaltliche Ausgestaltung der Arbeitspakete sowie deren
Priorisierung entsprechend den aktuellen Anforderungen und Ressourcen. Im Herbst 2023 wurde
mit einem Umfang von 19 Arbeitspaketen der Grundstein für die Konzepterstellung des
Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege gelegt. Ende desselben Jahres wurde das Benehmen
zum Konzept hergestellt. So konnten im Frühjahr 2024 zunächst zwei Mitarbeitende eingestellt
werden, die sich vor allem mit der Recherche, Konzeption und Aufbereitung von Inhalten zu den
ersten Arbeitspaketen beschäftigten. Im Laufe des Jahres 2025 gelang es, sukzessive weitere den
Arbeitspaketen entsprechend qualifizierte Fachreferentinnen und -referenten dazuzugewinnen, die
verschiedene Expertisen aus Pflege- und Gesundheitswissenschaft, pflegerischer Praxis,
Digitalisierung, Projektmanagement und Öffentlichkeitsarbeit mitbrachten. Drei der Teammitglieder
verfügen als praxiserfahrene Pflegefachpersonen zudem über Erfahrung in der Umsetzung von
Digitalprojekten. Eine Teamleitung wurde frühzeitig etabliert, um den Aufbau des Teams zu steuern,
die Arbeitspakete zu koordinieren und als Ansprechpartnerin des Kompetenzzentrums zu fungieren.
Die Ansiedlung des Kompetenzzentrums in der Forschungsstelle Pflegeversicherung des GKV-
Spitzenverbands schätzen wir für die Bewältigung der Aufgabe als überaus günstig ein, da direkt auf
bestehende Netzwerke und Gremien zurückgegriffen sowie methodische Expertise und Erkenntnisse
aus Projekten mit Digitalbezug aus anderen Modellprogrammen genutzt werden können.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 8 –
Zusammenarbeit und Beteiligung: Gemeinsames Fundament
schaffen
Die Erarbeitung des Konzepts, das die Basis für alle weiteren Aktivitäten darstellte, wurde von Beginn
an als partizipativer Prozess aufgesetzt. Im Benehmen mit den im Gesetz genannten Zielgruppen,
darunter Vertreterinnen und Vertreter der Pflegepraxis, der Länder, der Kostenträger, der
Wissenschaft und der Patientenvertretungen, wurde das Grundkonzept für das Kompetenzzentrum
entwickelt, verschriftlicht und abgestimmt. Es war uns ein Anliegen, in den Dialog zu treten und eine
Beteiligung zu ermöglichen, die die unterschiedlichen Perspektiven frühzeitig integriert. Ein wichtiger
Meilenstein war die Einberufung eines Beirats, der erstmals im April 2024 zusammengetreten ist und
sich seither dreimal jährlich trifft. Der Beirat ist mit über 35 Institutionen aus allen relevanten
Bereichen breit aufgestellt und unterstützt das Kompetenzzentrum fortlaufend als Reflexionsforum
und Multiplikator. Darüber hinaus besteht eine enge und regelmäßige Zusammenarbeit mit dem
Bundesministerium für Gesundheit, der gematik GmbH sowie mit den Landeskompetenzzentren im
Rahmen einer eigenen Arbeitsgruppe. Rückmeldungen und Impulse aus der Praxis werden
ausdrücklich begrüßt und fließen laufend in die Weiterentwicklung der Arbeit des
Kompetenzzentrums ein.
Digitale Basis: Unsere Website als Schlüsselinstrument
Ein wichtiger Meilenstein für die Sichtbarkeit und den Wissenstransfer waren in der Aufbauphase die
Entwicklung und der Start einer eigenen Website für das Kompetenzzentrum. Bis zum Sommer 2025
stellten wir Informationen und erste Materialien zunächst über die Website des GKV-
Spitzenverbands zur Verfügung, darunter den TI-Ressourcenpool, mit dem wir Pflegeeinrichtungen
bereits frühzeitig auf die bevorstehende verpflichtende Einbindung in die Telematikinfrastruktur
vorbereiten konnten. Dieses Informations- und Schulungspaket wurde als White-Label-Lösung
konzipiert, sodass es von unterschiedlichsten Verbänden, Trägern und Einrichtungen flexibel genutzt
und adaptiert werden konnte. Parallel erstellten und veröffentlichten wir eine Übersicht der
bundesweiten und landesweiten Fördermöglichkeiten für digitale Investitionen, und damit eine
Ressource, die bislang in dieser Form fehlte. Sie wird sowohl von Trägern als auch von
Beratungsstellen vielfach genutzt. Die umfangreiche begleitende Öffentlichkeitsarbeit zu den
erstellten Materialien trug nicht zuletzt dazu bei, dass diese Materialien noch vor dem eigentlichen
Website-Launch von der Praxis stark nachgefragt wurden. Dies zeigt, dass wir mit unseren Angeboten
einen akuten Informationsbedarf decken konnten.
Mit der Freischaltung einer eigenen Website für das Kompetenzzentrum am 30. Juni 2025 konnten
wir Informationen, Analysen und Praxismaterialien strukturiert, barrierefrei, leicht auffindbar und
zielgruppengerechter zur Verfügung stellen. Die Seite bietet neben klassischen, themenbezogenen
Informationsbereichen (Telematikinfrastruktur, Cyber-Sicherheit, digitale Anwendungen,
Finanzierung und Förderung) einen Downloadbereich, einen Veranstaltungskalender, regelmäßig
aktualisierte FAQ-Listen, Praxisbeispiele aus Pflegeeinrichtungen und einen Servicebereich mit
Kontaktinformationen, Newsletter und Social-Media-Angeboten. Zuvor erstellte Materialien, wie der
TI-Ressourcenpool und die Übersicht der Fördermöglichkeiten für digitale Investitionen in der
Langzeitpflege wurden in die Struktur der neuen Website integriert. Bis Mitte September 2025
verzeichnete die Website über 5.600 Besuche. Im gleichen Zeitraum wurden insbesondere die
erstmalig auf der Website veröffentlichten und beworbenen Materialien wie die Expertise zur
digitalgestützten Suche nach Pflegeangeboten mit fast 100 Downloads häufig nachgefragt. Die
Website entwickelt sich zum Schaufenster unserer Arbeit.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 9 –
Wissensdrehscheibe: Von der Marktbeobachtung zum Mehrwert
Kernaufgaben des Kompetenzzentrums sind die Bündelung und zielgruppengerechte Aufbereitung
von Wissen sowie dessen Transfer in die Praxis und an alle Interessierten. Der gesetzliche Auftrag
verpflichtet uns, nicht nur Wissen zusammenzutragen, sondern es neutral, anwendungsorientiert
und barrierefrei aufzubereiten. Wir beobachten systematisch die Entwicklungen in einem volatilen
Markt, recherchieren zu (neuen) Lösungen, analysieren Studien und Praxisberichte und tauschen uns
mit der Praxis zur Erfassung ihrer Bedarfe aus. Wir identifizieren und adressieren zudem gezielt
Wissenslücken. So haben wir 2025 die erste systematische Analyse zur sprachgestützten
Pflegedokumentation in der deutschen Langzeitpflege durchgeführt. Innerhalb von vier Monaten
entstand so erstmalig für Deutschland ein Bericht, der detailliert und methodisch fundiert die
Effekte, Herausforderungen und Gelingensbedingungen der Implementierung dieser Technologie für
die Langzeitpflege aufarbeitet und bewertet. Die Ergebnisse zeigen nicht nur das große Potenzial für
Effizienzsteigerungen und Qualitätsverbesserungen, sondern auch, wie entscheidend eine
koordinierte Strategie bei Pflegeeinrichtungen und -diensten für die erfolgreiche Einführung solcher
Technologien ist. Die Ergebnisse der Analyse bieten eine fundierte, praxisnahe Wissensgrundlage für
alle Akteure in Pflegepraxis, Politik und Wissenschaft. Dieses Vorgehen soll in weiteren
Technologiefeldern Anwendung finden. Parallel dazu haben wir begonnen, eine interaktive
„Wissenslandkarte“ zu bestehenden Beratungs- und Unterstützungsangeboten zu entwickeln, die als
Tool ab Februar 2026 auf unserer Website integriert wird. Hier werden u. a.
Landeskompetenzzentren, Zukunftszentren und Experimentierräume übersichtlich gebündelt,
verlinkt und mit Kontaktmöglichkeiten versehen. Die Ergebnisse der Analyse zur sprachgestützten
Pflegedokumentation sowie eine zielgruppengerechte Aufbereitung des Themas und die
Wissenslandkarte werden im ersten Quartal 2026 auf der Website veröffentlicht.
Orientierung geben: Handlungsempfehlungen und Praxishilfen
Ein weiterer großer Schwerpunkt war die Entwicklung von Handlungsempfehlungen für die Praxis.
Hier zeigte sich schnell, dass Themen wie Cybersicherheit bislang noch wenig im Pflegesektor
adressiert werden, obwohl die Risiken, von Datendiebstahl bis zum Betriebsausfall, gerade in
sensiblen Versorgungsbereichen erheblich sind. Wir beauftragten eine externe Expertise zur
Aufbereitung der aktuellen Rahmenbedingungen. Die Auftragnehmer recherchieren nationale und
internationale Best-Practice-Beispiele, führen Interviews mit von Cyberangriffen betroffenen
Einrichtungen und erarbeiten daraus praxisnahe Checklisten, Notfallpläne und „Fact Sheets“. Die
Veröffentlichung ist für Anfang 2026 geplant, erste Zwischenergebnisse werden aber bereits auf
diversen Fachveranstaltungen und in digitalen Dialogformaten geteilt. Auch im Bereich des
vollelektronischen Abrechnungsverfahrens haben wir eine FAQ-Liste erstellt und Praxishilfen
entwickelt, da ab 1. Dezember 2026 alle Pflegeeinrichtungen verpflichtet sind, Abrechnungen (inkl.
Leistungsnachweis) digital über KIM an die Kassen zu senden.
Im Dialog mit der Pflegepraxis: Austausch, Rückkopplung,
Akzeptanz
Wesentlich für uns ist, dass wir nicht nur „für“, sondern „mit“ der Praxis arbeiten. Regelmäßige
Werkstattgespräche, digitale Austauschrunden und Netzwerkveranstaltungen mit
Landeskompetenzzentren, Pflegeberatung, IT-Dienstleistern und Trägerverbänden haben es
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 10 –
ermöglicht, Themen frühzeitig zu identifizieren, Rückmeldungen direkt aufzunehmen und Angebote
zielgenau zu entwickeln. Zwischen Januar und Dezember 2025 haben 18 Termine dieser Art
stattgefunden. Um die Vielfalt der Zielgruppen besser abzubilden, wurden zudem
Zielgruppenanalysen erstellt und darauf aufbauend Personas entwickelt, die beispielhaft die Bedarfe
und Informationswege von Leitungskräften, IT-Beauftragten, Pflegekräften oder Angehörigen
repräsentieren und uns helfen, Inhalte und Formate noch passgenauer zu gestalten.
Sichtbar werden und Vertrauen schaffen: Öffentlichkeitsarbeit
und Netzwerk
Die Öffentlichkeitsarbeit ist von Beginn an ein integraler Bestandteil unseres Konzepts. Bei
zahlreichen Gelegenheiten und auf Einladung präsentieren wir die Aktivitäten des
Kompetenzzentrums. Darüber hinaus kommunizieren wir themenbezogen und in verschiedenen
Medien. Neben eigenen wissenschaftlichen Publikationen, Publikationen in Fachmagazinen und der
Präsentation unserer Ergebnisse in Gremien, auf Fachtagungen und Kongressen, veröffentlichen wir
regelmäßig Informationen auf unserer Website und bereiten derzeit einen Newsletter für alle
Interessierten und Multiplikatoren vor. Das Kompetenzzentrum hat zudem seit August 2025 einen
eigenen Auftritt auf der Social-Media-Plattform „LinkedIn“. Bis Oktober 2025 waren wir auf
zahlreichen der oben genannten Veranstaltungen präsent und konnten dabei auch die Ergebnisse
unserer ersten Arbeitspakete vorstellen und diskutieren.
Bilanz und Herausforderungen: Was wir erreicht haben und was
bleibt
Im Rückblick auf das erste Jahr (2024) lässt sich feststellen: Wir haben es in kurzer Zeit geschafft, eine
funktionierende, fachlich anerkannte und praxisnahe Struktur einer Wissensvermittlung
aufzubauen. Unsere Materialien und Angebote werden nachgefragt, der Beirat begleitet uns
konstruktiv und engagiert, die Rückmeldungen aus der Praxis sind positiv. Diese Einschätzung wird
durch die externe Evaluation bestätigt, die die Aufbauarbeit, die thematische Fokussierung sowie die
praxisnahe Ausrichtung des Kompetenzzentrums insgesamt positiv würdigt. Besonders die schnelle
Entwicklung und Bereitstellung von Informationspaketen haben dazu geführt, dass der TI-
Ressourcenpool häufig nachgefragt wurde. Darüber hinaus wurde beispielsweise die Übersicht der
bestehenden Fördermöglichkeiten für digitale Investitionen in der Langzeitpflege zwischen Juni 2025
und September 2025 fast tausend Mal abgerufen. Die bereitgestellten Informationen wurden von
Vertretenden der Zielgruppen in Gesprächen als „echter Mehrwert“ bezeichnet. Die
Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit, mit den Landeskompetenzzentren,
den Verbänden, der gematik GmbH und mit der Digitalagentur init AG ist eng, professionell und
vertrauensvoll.
Gleichzeitig sind die Herausforderungen nicht kleiner geworden, und angesichts der dynamischen
Entwicklungen in der Digitalisierung wie der Künstlichen Intelligenz, kommen neue Aufgaben auf das
Kompetenzzentrum zu. Technologische, gesetzliche und organisatorische Rahmenbedingungen
ändern sich stetig und rasch. Das bedeutet, dass wir unsere Formate und Inhalte kontinuierlich
weiterentwickeln, unsere Teamkompetenzen anpassen und neue Bedarfe zügig identifizieren und
treffsicher adressieren müssen. Gewinnung und Bindung von qualifiziertem Personal bleiben
angesichts der Befristung der Stellen eine Herausforderung. Der hohe Erwartungsdruck und die
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 11 –
Vielzahl an zu bearbeitenden Themen erfordern eine konsequente Priorisierung und eine agile
Arbeitsweise. Auch das Monitoring der eigenen Wirkung und die systematische Evaluation werden
wir in den nächsten Jahren weiter ausbauen, um gezielt nachzuweisen, wie unsere Angebote von der
Praxis, Wissenschaft und Politik genutzt werden und welche Effekte sie erzielen.
Zukunft gestalten: Verstetigung und nächste Schritte
Angesichts der bisherigen Erfahrungen sind wir überzeugt, dass das Kompetenzzentrum
Digitalisierung und Pflege als unabhängige, neutrale und innovationsorientierte Institution dauerhaft
gebraucht wird. Unsere Rolle als Analytiker, Wissensbündler, Transferstelle und Lotsenfunktion ist
im digitalen Wandel der Pflege unverzichtbar. Wir sind für die Zielgruppen sichtbar und ansprechbar,
unsere Angebote werden angenommen, und der fachliche und politische Rückhalt wächst stetig. Die
Ergebnisse der Evaluation sind für uns wichtiger Impuls für die nächste Phase des
Kompetenzzentrums, sowohl für dessen Konsolidierung als auch für den Ausbau. Die externe
Perspektive eröffnet wertvolle Hinweise zur weiteren Schärfung des Profils des Kompetenzzentrums
und zur Stärkung der Wirkung seiner Angebote.
Wir danken dem iso-Institut für die fundierte und konstruktive Begleitung sowie die differenzierte
Analyse unserer Aufbauarbeit. Die Evaluation bestärkt uns darin, den eingeschlagenen Weg
fortzusetzen und zugleich gezielt dort nachzusteuern, wo Entwicklungsbedarfe sichtbar werden.
Mit Blick auf die nächsten Jahre werden wir neue Projekte auf den Weg bringen und den weiteren
Ausbau der Website inklusive der Adressierung aller im Gesetz genannten Zielgruppen, die
Entwicklung neuer Formate der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Podcasts, digitale
Fortbildungen, interaktive Tools) sowie die Beteiligung aller Zielgruppen weiter forcieren.
Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege wurde beim GKV-Spitzenverband mit
Inkrafttreten des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) eingerichtet (§ 125b SGB XI).
Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217 a SGB V. Er
ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 12 –
Teil B:
Institut für Sozialforschung und
Sozialwirtschaft e. V. (iso-Institut):
Evaluation des Kompetenzzentrums
Digitalisierung und Pflege des GKV-
Spitzenverbands. Erster Bericht für das
Berichtsjahr 2025
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 13 –
Im Auftrag des GKV-Spitzenverbands
Evaluation des
Kompetenzzentrums
Digitalisierung und Pflege
des GKV-Spitzenverbands
Erster Bericht
für das Berichtsjahr 2025
Dr. Sabine Kirchen-Peters
Jana Rößler
Melanie Schmitt
iso-Institut
31.10.2025
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 15 –
II
Impressum
Herausgeber: Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft
(iso) e. V., Trillerweg 68, 66117 Saarbrücken
Vereinsregister: Das Institut für Sozialforschung und
Sozialwirtschaft e. V. ist im Vereinsregister des Amtsgerichts
Saarbrücken unter der Registernummer 17 VR 3017 als
gemeinnütziger Verein eingetragen. Vorsitzender des Vereins ist Prof.
Dr. Volker Hielscher.
Vertreter: Das Institut für Sozialforschung und
Sozialwirtschaft e. V. wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer
Prof. Dr. Volker Hielscher.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a
Umsatzsteuergesetz: DE138118160
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 16 –
Inhaltsverzeichnis
iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | III
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis ............................................................................................. IV
Tabellenverzeichnis ................................................................................................. IV
Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................ IV
1. Management Summary .......................................................................................1
1.1 Einleitung .....................................................................................................1
1.2 Methodik .....................................................................................................1
1.3 Ergebnisse ................................................................................................... 2
1.4 Diskussion ....................................................................................................3
2. Einleitung .......................................................................................................... 4
3. Handlungsbedarf und gesetzlicher Auftrag ...........................................................5
3.1 Potentiale und Hindernisse von Digitalisierung in der Pflege ............................5
3.2 Digitalisierungsstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit und
Errichtung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege ...................... 6
4. Methodisches Vorgehen ..................................................................................... 8
5. Erste Ergebnisse der Evaluation ......................................................................... 11
5.1 Vorarbeiten zur Errichtung des Kompetenzzentrums Digitalisierung
und Pflege .................................................................................................. 11
5.2 Struktureller Rahmen.................................................................................. 12
5.3 Arbeitsinhalte und Arbeitsorganisation ........................................................ 17
5.4 Erreichte Ziele und Einschätzungen der Beteiligten ....................................... 30
6. Zusammenfassende Bewertung und Diskussion .................................................. 33
7. Literatur ........................................................................................................... 35
8. Anhang ............................................................................................................ 36
8.1 Gesetzeswortlaut § 125b Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege ........ 36
8.2 Konzept des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege ........................ 38
8.3 Öffentlichkeitsarbeit und Gremientätigkeit des Kompetenzzentrums
Digitalisierung und Pflege ........................................................................... 50
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 17 –
Verzeichnisse
IV | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Struktur des GKV-Spitzenverbands (vereinfachte Darstellung) ...................... 13
Abbildung 2: Anzahl der Besuche der Internetseite des Kompetenzzentrums
Digitalisierung und Pflege pro Woche ab Start ............................................................ 21
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Indikatorik mit Betrachtungsbereichen für Phase 1 der Evaluation ...................... 8
Tabelle 2: Budgetplanung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege
Stand Juli 2025 .......................................................................................................... 14
Tabelle 3: Abgerechnete Personalstellen des Kompetenzzentrums Digitalisierung
und Pflege ................................................................................................................. 15
Abkürzungsverzeichnis
AP .................................................................................................................................................. Arbeitspaket
BIVA-Pflegeschutzbund .................. Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e. V.
BMG ............................................................................................................. Bundesministerium für Gesundheit
ca. ............................................................................................................................................................... circa
DiPA ...................................................................................................................... Digitale Pflegeanwendungen
DVPMG ........................................................... Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege
e. V. ................................................................................................................................... eingetragener Verein
ePA ........................................................................................................................ elektronische Patientenakte
FAQ ........................................................................................................................ Frequently Asked Questions
gematik GmbH ........................................................................................................... Gesellschaft für Telematik
ggf. ............................................................................................................................................ gegebenenfalls
GKV-Spitzenverband ....................... Spitzenverband Bund der Krankenkassen (auch gemeint die Pflegekassen)
iso .................................................................................... Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e. V.
IT Informationstechnologie
KIM ............................................................................................................... Kommunikation im Medizinwesen
PDSG ................................................................................................................. Patientendaten-Schutz-Gesetz
PUEG ......................................................................................... Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz
SGB ......................................................................................................................................... Sozialgesetzbuch
SMC-B ..................................................................................................................... Security Module Card Typ B
TI Telematikinfrastruktur
u. a. ............................................................................................................................................. unter anderem
vgl. ..................................................................................................................................................... vergleiche
z. B. ................................................................................................................................................ zum Beispiel
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 18 –
1. Management Summary
iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 1
1. Management Summary
1.1 Einleitung
Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege wurde auf Basis des Pflegeunterstützungs-
und -entlastungsgesetzes (PUEG) beim GKV-Spitzenverband eingerichtet und nahm seine Arbeit im
Januar 2024 auf. Die gesetzliche Grundlage (§ 125b Absatz 4 SGB XI) sieht eine wissenschaftliche
Begleitung und Auswertung der Arbeit des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege durch
unabhängige Sachverständige vor, die Berichte über die Ergebnisse der Auswertungen zu erstellen haben.
Der GKV-Spitzenverband legt über das Bundesministerium für Gesundheit dem Deutschen Bundestag
jährlich einen Bericht vor.
Hintergrund für die Einrichtung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege sind die großen
Erwartungen an die Digitalisierung, die bessere Rahmen- und Arbeitsbedingungen sowie eine spürbare
Entlastung für Beschäftigte im Gesundheitswesen und der Pflege schaffen soll. Bisher konnten diese
Hoffnungen („digitale Dividende") aufgrund verschiedener Hindernisse – wie einer unübersichtlichen
Marktsituation, mangelhafter IT-Infrastruktur und fehlender Interoperabilitätsstandards – jedoch nur
teilweise eingelöst werden. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege soll dazu beitragen, diese
Hindernisse abzubauen und die Nutzung digitaler Technologien in der ambulanten und stationären
Langzeitpflege zu erhöhen.
Das Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e.V. (iso) wurde mit Schreiben vom 16.06.2025 mit
der Evaluation des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege beauftragt. Dieser erste unabhängige
Evaluationsbericht des iso-Instituts bezieht sich auf einen Betrachtungszeitraum bis zum 30.09.2025 und
wurde zum 31.10.2025 dem GKV-Spitzenverband vorgelegt.
1.2 Methodik
Die Evaluation des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege umfasst für die Jahre 2025 bis 2027 eine
Struktur- und Prozessanalyse sowie eine Ergebnis- und Kostenanalyse. Angesichts der Komplexität der
konzeptionellen Ausrichtung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege wird ein Mixed-
Methods-Design angewandt, das vorwiegend qualitative, aber auch quantitative Elemente integriert.
Der Schwerpunkt der ersten Evaluationsphase im Berichtszeitraum 2025 lag auf der Struktur- und
Prozessanalyse, welche den Aufbau sowie die Arbeits- und Funktionsweise des Kompetenzzentrums
Digitalisierung und Pflege beleuchtete.
Zur Beantwortung der Fragestellungen wurden zwei zentrale Verfahren genutzt:
1. Dokumentenanalyse: Diese umfasste die Auswertung vom Kompetenzzentrum Digitalisierung
und Pflege zur Verfügung gestellten Materialien (unter anderem Konzeptpapiere,
Budgetplanungen, Übersichten zur Öffentlichkeitsarbeit). Eine erste quantitative Auswertung des
neu aufgebauten Internetangebots war ebenfalls enthalten.
2. Leitfadengestützte Interviews: Es wurden sechs Interviews mit Mitarbeitenden und der
Führungsebene des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege sowie mit fachlich
zuständigen Personen des BMG geführt.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 19 –
1. Management Summary
2 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025
Die Ergebnisse aus der Dokumentenanalyse und den Interviews bilden die Grundlage dieses Berichts.
1.3 Ergebnisse
Die bisherigen Auswertungen zeigen, dass das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege einen
erfolgreichen Aufbau verzeichnen konnte und erste Ergebnisse erzielt hat.
Aufbau und Struktur
Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege wurde beim GKV-Spitzenverband angesiedelt und ist
dort räumlich und strukturell eng an die Forschungsstelle Pflegeversicherung angebunden. Zu den
wichtigsten Vorarbeiten zur Errichtung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege zählten die
Entwicklung eines Konzepts und die Benehmensherstellung mit den relevanten Akteursgruppen, wie in
§ 125b Absatz 2 SGB XI vorgeschrieben.
Die personelle Besetzung erfolgte schrittweise. Nach einer ersten Ausschreibung in 2024 wurden weitere
Mitarbeitende in Folge einer zweiten Ausschreibung in 2025 gewonnen. Im Ergebnis sind seit dem
01.09.2025 sechs Fachreferentinnen und Fachreferenten im Kompetenzzentrum Digitalisierung und
Pflege beschäftigt. Es handelt sich um akademisch qualifizierte Personen, die über weitreichende
Vorerfahrungen in den Bereichen Pflege, Digitalisierung und wissenschaftliches Arbeiten verfügen. Die
Finanzierung erfolgt über Mittel des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung mit einem Gesamtbudget
von zehn Millionen Euro für den Zeitraum 2023 bis 2027.
Zentrale Arbeitsergebnisse (bis 30.09.2025)
In allen vier festgelegten Aufgabenschwerpunkten (Wissensmanagement und -organisation,
Handlungsempfehlungen und Beratung, Kompetenzentwicklung und Qualifizierung, Vernetzung und
Austausch) hat das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege mit seinen Arbeiten begonnen.
Als wichtiger Meilenstein erfolgte der Launch des Internetauftritts am 30.06.2025. Die eigene
Internetseite bündelt Informationen und dient als Basis für die Verbreitung der Arbeitsergebnisse
(www.kompetenzzentrum-pflege.digital). Bis zu diesem Zeitpunkt wurden diese auf der Internetseite des
GKV-Spitzenverbands zur Verfügung gestellt.
Hinsichtlich der Aufgabenschwerpunkte konnten unter anderem folgende Ergebnisse erzielt werden:
− Regelmäßige Analyse (AP 2.0): Eine Recherche zur sprachgestützten Pflegedokumentation wurde
durchgeführt, deren Ergebnisse im Oktober 2025 erwartet werden.
− Pflegeplatzsuche (AP 2.1): Eine systematische Bestandsaufnahme zur digital gestützten Suche und
Vermittlung von Pflegeplätzen wurde extern vergeben und ist seit August 2025 auf der Internetseite
veröffentlicht.
− Handlungsempfehlung Cybersicherheit (AP 3.0): Die Erarbeitung einer Handlungsempfehlung zum
Thema Cybersicherheit wurde auf den Weg gebracht, um Pflegeeinrichtungen bei der Etablierung
eines ganzheitlichen Cybersicherheitskonzepts zu unterstützen. Die Veröffentlichung ist für das erste
Quartal 2026 geplant.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 20 –
1. Management Summary
iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 3
− Refinanzierung (AP 3.5): Eine Übersicht über die bundes- und landesweiten Fördermöglichkeiten für
digitale Investitionen in der Langzeitpflege wurde zusammengestellt und auf der Internetseite
veröffentlicht.
− Multiplikatorenschulung (AP 4.0): Zur Unterstützung der Pflegeeinrichtungen bei der
verpflichtenden Einbindung in die Telematikinfrastruktur (TI) zum 01.07.2025 wurde der TI-
Ressourcenpool erstellt. Dieser beinhaltet gebündelte Informationen und eigene, universell
einsetzbare Schulungsunterlagen (White-Label-Lösung).
Über die beschriebenen Aktivitäten hinaus war die Öffentlichkeitsarbeit für das Kompetenzzentrum
Digitalisierung und Pflege von Beginn an von zentraler Bedeutung. In vielen Gremien und Veranstaltungen
wurde über die Aufgabenschwerpunkte und erste Ergebnisse informiert. Neben Publikationen nutzte das
Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege die Plattform des Pflegenetzwerks Deutschland und ihr
eigenes Netzwerk, um Vorträge zu halten und Ergebnisse in die Breite zu tragen.
1.4 Diskussion
Die Gesamtbewertung der ersten Evaluationsphase fällt positiv aus. Das Kompetenzzentrum
Digitalisierung und Pflege hat die komplexen gesetzlichen Anforderungen in detaillierte Konzepte für die
verschiedenen Arbeitspakete überführt und deren Bearbeitung erfolgreich initiiert.
Als wesentlicher Gelingensfaktor erwies sich die enge Anbindung an den GKV-Spitzenverband. Dadurch
kann das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege auf ein hohes institutionelles und methodisches
Fachwissen sowie auf bestehende Netzwerke zurückgreifen, was Synergieeffekte ermöglicht. Weitere
förderliche Bedingungen sind die intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem BMG sowie der
konstruktive Austausch mit dem Beirat, der das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege begleitet.
Die qualifizierte Besetzung des Teams ermöglicht die Bearbeitung der Aufgaben mit hohem
wissenschaftlichem Anspruch und Branchenexpertise.
Herausfordernd war vor dem Hintergrund der anfänglich geringen Personalressourcen der hohe zeitliche
Aufwand für die Bearbeitung der vielfältigen Arbeitspakete in Kombination mit der notwendigen
Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, um über das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege und erste
Ergebnisse zu informieren. Die finale Besetzung des Fachteams im Jahr 2025 war daher eine wichtige
Maßnahme zur Umsetzung der verschiedenen Aufgabenschwerpunkte.
Aufgrund der kurzen Zeitspanne von nur drei Monaten zwischen dem Beginn der Evaluation und der
notwendigen Berichtslegung dient dieser Bericht als Einstieg in die Evaluation, die in den nächsten Jahren
vertieft wird. Eine detaillierte Ergebnisanalyse sowie eine Wirkungs- und Kostenanalyse sind zentrale
Inhalte der Berichte in den Jahren 2026 und 2027.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 21 –
2. Einleitung
4 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025
2. Einleitung
Auf der Grundlage des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) wurde beim GKV-
Spitzenverband das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege eingerichtet, das Anfang 2024 seine
Arbeit aufnahm. Wie im § 125b Absatz 4 SGB XI geregelt, soll eine wissenschaftliche Begleitung und
Auswertung der Arbeit des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege durch unabhängige
Sachverständige erfolgen. Dem Deutschen Bundestag sind von diesen Sachverständigen jährliche
Berichte über die Ergebnisse der Auswertungen zu unterbreiten. Das Institut für Sozialforschung und
Sozialwirtschaft e.V. (iso) wurde mit Schreiben vom 16.06.2025 mit der Evaluation des
Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege beauftragt.
Nach einem ersten Tätigkeitsbericht durch das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege selbst vom
Juli 2024 (vgl. Anhang Abschnitt 8.2), wird mit diesem Bericht nun erstmals eine unabhängige
Beschreibung und Bewertung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege durch das Institut für
Sozialforschung und Sozialwirtschaft e. V. (iso) Saarbrücken vorgelegt. Das iso-Institut ist eine
selbständige und unabhängige sozialwissenschaftliche Forschungseinrichtung, die im Bereich der
anwendungsorientierten sozialwissenschaftlichen Forschung, Evaluation und Beratung für Partner aus
Politik, Wirtschaft und Verwaltung tätig ist. Zum GKV-Spitzenverband bestehen seitens des Instituts
keinerlei über den Evaluationsauftrag hinausgehenden Verbindungen sowie keine wirtschaftlichen und
institutionellen Abhängigkeitsbeziehungen. Als Auftraggeber hat der GKV-Spitzenverband zwar die
Prüfung der fachlichen und zeitgetreuen Bearbeitung der im Angebot formulierten Leistungen und
Arbeitsschritte zu monitoren, die methodische Umsetzung der Evaluation und die Ergebnisdarstellung
erfolgen jedoch ohne externe Einflussnahme und ausschließlich auf der Grundlage wissenschaftlicher
Standards sowie der anerkannten Grundsätze und ethischen Prinzipien der Evaluationsforschung.
Die Inhalte dieses ersten Berichts beziehen sich auf einen Evaluationszeitraum vom 30.06.2025, an dem
die Evaluation startete, bis zum 30.09.2025, an dem die empirischen Arbeiten der ersten Phase
abgeschlossen wurden und die Berichtserstellung begann. In Absprache mit dem GKV-Spitzenverband
werden die Jahresberichte des iso-Instituts auch in 2026 und 2027 jeweils im Herbst des jeweiligen
Berichtszeitraums abgegeben.
Der Bericht beschreibt zunächst den fachlichen Diskurs, der zu dem gesetzlichen Auftrag geführt hat, und
umreißt das methodische Vorgehen (vgl. Kapitel 3 und 4). Im Kapitel 5 werden die bisherigen Ergebnisse
der Auswertung dargelegt. Zunächst geht es um eine Betrachtung der Vorarbeiten zur Errichtung des
Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege. Anschließend werden als Ergebnis der Struktur- und
Prozessanalyse der strukturelle Aufbau des Zentrums sowie die Arbeitsinhalte und die Arbeitsorganisation
im Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege beschrieben. Darüber hinaus werden die bisher
erreichten Ziele und Ergebnisse dargestellt, auch wenn die Ergebnisanalyse erst in den kommenden
Berichtszeiträumen ein Schwerpunktthema sein wird (vgl. Abschnitt 4). Der Bericht endet mit einer
zusammenfassenden Bewertung für die erste Evaluationsphase. Für einen schnellen Überblick sorgt ein
„Management Summary“, das dem Bericht vorangestellt ist.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 22 –
3. Handlungsbedarf und gesetzlicher Auftrag
iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 5
3. Handlungsbedarf und gesetzlicher Auftrag
Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen für die ambulante und stationäre Langzeitpflege
werden hohe Erwartungen an die Digitalisierung geknüpft. So will das BMG laut Digitalisierungsstrategie
u. a. „durch Digitalisierung bessere Rahmen- und Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im
Gesundheitswesen und der Pflege schaffen, das Personal spürbar entlasten und ihm dadurch mehr Zeit für
die Versorgung geben“ (Bundesministerium für Gesundheit, 2023). In einer langfristigen Perspektive soll
durch Digitalisierung auch die Attraktivität der Pflege- und Gesundheitsberufe gesteigert werden. Im
Folgenden werden der Diskurs um die Potentiale und Hindernisse von Digitalisierung und die sich daraus
entwickelte politische Strategie dargestellt.
3.1 Potentiale und Hindernisse von Digitalisierung in der Pflege
Die Potentiale von technischen Lösungen für die Pflegedokumentation, für administrative Prozesse, für E-
Learning, für Assistenzsysteme und Robotik oder für die technische Unterstützung der körperbezogenen
Pflegearbeit sind groß. Künstliche Intelligenz könnte an Bedeutung gewinnen, insbesondere wenn es um
die Unterstützung der Pflege in bestimmten Situationen der Pflegeinteraktion geht oder um eine
evidenzgestützte Auswahl geeigneter Pflegemaßnahmen (Wolf-Ostermann, Rothgang, 2024). Es
zeichnet sich allein mit dem Fokus auf die professionelle Pflege ein breites Einsatzfeld ab. Dieses Feld wird
nochmals erheblich erweitert, wenn auch die Vernetzung der verschiedenen institutionellen Akteure im
Gesundheitswesen und die Bedarfe der pflegenden An- und Zugehörigen, der Pflegebedürftigen und
weiterer relevanter Akteure in der Pflege in den Blick genommen werden.
Die bereits in den frühen 2000er Jahren bestehenden teils optimistischen Annahmen hinsichtlich der
Breite der Nutzung digitaler Technologien wie auch hinsichtlich der damit zu erzielenden Effekte wurden
jedoch bislang nur teilweise eingelöst (Egbert et al., 2018). Trotz der technologischen Potentiale, einer
Vielzahl von Produktentwicklungen und der vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten lässt sich die „digitale
Dividende“, also messbare Entlastungen und Zeitgewinne für das Pflegepersonal, bislang nicht ohne
Weiteres mit hinreichender Evidenz nachweisen (Bringmann, Evans-Borchers, 2024). Die gelingende
Implementierung von Technologien in den Einrichtungen und ihre Verankerung in den Handlungsroutinen
der Pflegenden scheinen voraussetzungsvoll zu sein (Hielscher, 2020; Nock et al., 2020; Evans et al. 2018).
Im Vergleich zu anderen Sektoren und trotz punktueller Fortschritte steht die Langzeitpflege damit noch
am Anfang der Entwicklung. Zu den Herausforderungen und Hindernissen im Hinblick auf den Transfer der
Digitalisierung in die Pflegepraxis zählen insbesondere:
− eine unübersichtliche Marktsituation mit vielen digitalen Produkten ohne Qualitäts- oder
Nutzennachweis,
− eine mitunter mangelhafte IT-Infrastruktur und -Anbindung sowie unzureichende Erfahrungen
bezüglich der digitalen Transformation bei den Leistungserbringern,
− fehlende Standards für die Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen auf Herstellerseite mit
der Folge eines erschwerten Datenaustauschs oder Problemen bei Systemumstellungen,
− Bedenken von Pflegebedürftigen und ihren An- und Zugehörigen bezüglich des Datenschutzes, der
Datensicherheit und der ethischen Vertretbarkeit,
− mangelnde Passfähigkeit digitaler Lösungen in pflegerische Anwendungskontexte und
Arbeitsroutinen sowie
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 23 –
3. Handlungsbedarf und gesetzlicher Auftrag
6 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025
− unzureichende Schulungsangebote zum Umgang mit digitalen Technologien, die auch die Akzeptanz
bei den Pflegekräften fördern könnten.
Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege soll dazu beitragen, die Hindernisse abzubauen und die
Nutzung von digitalen Technologien zu erhöhen.
3.2 Digitalisierungsstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit und
Errichtung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege
Vor dem Hintergrund der in Abschnitt 3.1 geschilderten Herausforderungen wurden die politischen
Bemühungen zur Stärkung der Digitalisierung in der Pflege intensiviert. Die Digitalisierungsstrategie des
BMG zielt darauf ab, alle relevanten Akteursgruppen umfassend in ein digitales Gesundheitsökosystem
einzubetten (Bundesministerium für Gesundheit, 2023). Hierzu wurde bereits in den vergangenen Jahren
über die gematik GmbH eine technische Infrastruktur aufgebaut und Vorgaben für deren sicheren Betrieb
festgelegt. Darüber hinaus erfolgten vielfältige Maßnahmen des Gesetzgebers, um die Digitalisierung im
Gesundheitswesen voranzubringen. So wurden mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) im Jahre
2019 die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept auf den Weg gebracht. Weitere Schritte
erfolgten unter anderem mit der Ermöglichung digitaler Pflegeanwendungen (DiPA), der Stärkung von
Telemedizin und der digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen durch das Gesetz zur digitalen
Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) aus dem Jahr 2021. Schließlich wurde mit dem
PUEG im Jahr 2023 neben vielen anderen Maßnahmen in § 125b SGB XI (vgl. Anhang Abschnitt 8.1) die
Schaffung eines Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege beschlossen und der Auftrag
insbesondere in Absatz 1 gesetzlich definiert:
1. Regelmäßige Analyse und Evaluation der Umsetzung digitaler Potentiale im Bereich der
ambulanten und stationären Langzeitpflege.
2. Entwicklung von Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Langzeitpflege
insbesondere für Leistungserbringer, für Pflegekassen, für Bundesverbände aus dem Bereich der
Informationstechnologie im Gesundheitswesen und in der Pflege sowie für
Pflegeberatungsstellen.
3. Prüfung der Suche von Möglichkeiten der Digitalisierung bei der Vermittlung von Plätzen und
Angeboten im Bereich der ambulanten und stationären Langzeitpflege und Erarbeitung von
Empfehlungen.
4. Unterstützung des Wissenstransfers bei Themen der Digitalisierung in der Langzeitpflege für
pflegebedürftige Menschen und ihre Pflegepersonen, für beruflich Pflegende und für
Pflegeberatende.
Über die Aktivitäten des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege und die damit erreichten
Ergebnisse soll auf einer eigens dafür eingerichteten barrierefreien Internetseite informiert werden (§ 125b
Absatz 6 SGB XI). Zudem richtet der GKV-Spitzenverband im Einvernehmen mit dem BMG einen Beirat
ein, der die Arbeit des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege begleitet (§ 125b Absatz 5 SGB XI).
Für die Einrichtung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege werden aus Mitteln des
Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung, an dem sich die private Pflegeversicherung mit sieben Prozent
der Kosten beteiligt, zehn Millionen Euro im Zeitraum von 2023 bis 2027 zur Verfügung gestellt (§ 125b
Absatz 2 SGB XI).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 24 –
3. Handlungsbedarf und gesetzlicher Auftrag
iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 7
Zur qualitativen Absicherung wird die Arbeit des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege durch
unabhängige Sachverständige wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Die daraus resultierenden
Evaluationsergebnisse sind jährlich über das BMG dem Deutschen Bundestag vorzulegen
(§ 125b Absatz 4 SGB XI).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 25 –
4. Methodisches Vorgehen
8 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025
4. Methodisches Vorgehen
Das Evaluationskonzept des iso-Instituts sieht für die Evaluation des Kompetenzzentrums Digitalisierung
und Pflege eine Struktur- und Prozessanalyse sowie eine Ergebnis- und Kostenanalyse vor. Der hohe
Komplexitätsgrad in der konzeptionellen Ausrichtung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege
mit den vielfältigen Anforderungen an den Aufbau von Strukturen und Prozessen, die Adressierung
unterschiedlicher Zielgruppen und die angestrebten Wirkdimensionen stellen Herausforderungen an die
methodische Umsetzung der Evaluation. Diesen Herausforderungen wird durch ein mixed-methods-
Design begegnet, das vorwiegend qualitative Methoden umfasst, aber auch quantitative Elemente
integriert. Dabei standen folgende Fragen im Mittelpunkt:
− Auf welchen politischen Vorarbeiten basiert die Konzeption des Kompetenzzentrums Digitalisierung
und Pflege?
− Welche strukturellen und personellen Voraussetzungen wurden geschaffen, um die Ziele des
Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege zu erreichen?
− Wie ist das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege aufgebaut und wie ist die Zusammenarbeit
organisiert?
− Welche Schwerpunkte umfassten die Arbeiten des Teams im Berichtszeitraum?
− Welche Mittel standen dem Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege im Berichtszeitraum zur
Verfügung und wie wurden diese verwendet?
Komplettierend wurden für die Ergebnis- und Kostenanalyse, die zentrale Auswertungsschwerpunkte der
Berichte in 2026 und 2027 sein werden, bereits Vorarbeiten geleistet: So wurden für die Ergebnisanalyse
die bisherige Arbeitsbilanz des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege und der Umsetzungsstand
in den vier Aufgabenschwerpunkten betrachtet. In diesem Zusammenhang standen auch hemmende
Faktoren und Gelingensbedingungen für die erfolgreiche Umsetzung der Arbeitspakete im Fokus der
empirischen Arbeiten.
Die Evaluation begann am 30.06.2025 mit einem Auftaktworkshop zwischen dem Auftragnehmer und
dem Auftraggeber. Die methodische Umsetzung zur Beantwortung der Fragestellungen erfolgte im
Berichtszeitraum 2025 durch eine Dokumentenanalyse und leitfadengestützte Interviews auf der
Grundlage einer Indikatorik mit Betrachtungsbereichen für die Phase 1 der Evaluation (vgl. Tabelle 1).
Tabelle 1: Indikatorik mit Betrachtungsbereichen für Phase 1 der Evaluation
Analysedimension Betrachtungsbereiche
Rückblickende Betrachtung
− Gründe für die Etablierung des Kompetenzzentrums
Digitalisierung und Pflege
− Treiber und Beteiligte
− Angestrebte Ziele
− Bewertung der Etablierungsstruktur
Struktureller Aufbau
− Räumliche Situation und interne Verortung
− Personelle Kapazitäten
− Finanzielle Ressourcen
− Strukturelle Vernetzung intern und extern
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 26 –
4. Methodisches Vorgehen
iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 9
Analysedimension Betrachtungsbereiche
Arbeitsinhalte/
Arbeitsorganisation
− Teamstruktur, Hierarchien und Aufgabenverteilung
− Vorgehensweisen und Methoden
− Reihenfolge und Priorisierung der Arbeiten
− Externe Vergaben
− Arbeitsstand
Erreichte Ziele und
Ergebnisse
− Erreichte Ergebnisse
− Begründung von Verzögerungen
− Hemmende Faktoren und Gelingensbedingungen
− Weitere Planungen und nächste Schritte
Die Dokumentenanalyse umfasste alle vom Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege zur Verfügung
gestellten Materialien. Es handelte sich im Einzelnen um Konzeptpapiere und Steckbriefe zu den einzelnen
Arbeitspaketen, interne Monitoring-Abstimmungen, Budgetplanungen, die Generalvereinbarung
zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Bundesamt für Soziale Sicherung mit Anlagen, Steckbriefe
der Mitarbeitenden und Stellenausschreibungen sowie Übersichten zur Öffentlichkeitsarbeit und zu
externen bzw. internen Austauschrunden. Die Dokumente wurden mittels qualitativer Inhaltsanalyse
anhand der oben genannten Betrachtungsbereiche bewertet.
Weiterhin wurden sechs leitfadengestützte Interviews mit Mitarbeitenden und der Führungsebene des
Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege sowie mit fachlich zuständigen Personen des
Bundesministeriums für Gesundheit geführt. Für jedes einzelne Interview wurde auf der Basis einer
Audioaufnahme ein Protokoll erstellt, das auf der Grundlage der bereits erwähnten Indikatorik
inhaltsanalytisch ausgewertet wurde.
Die Ergebnisse aus der Dokumentenanalyse und den Interviews bilden die Grundlage dieses Berichts. Im
weiteren Verlauf der Evaluation stehen die Ergebnisanalyse sowie die Wirkungs- und Kostenanalyse im
Vordergrund. In der Ergebnisanalyse in den Jahren 2026 und 2027 wird geprüft, in welcher Qualität das
Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege Produkte und Leistungen für verschiedene Zielgruppen
erarbeitet und wie zielgruppenspezifisch diese adressiert werden. Methodisch wird dies durch drei
Verfahren umgesetzt: Es werden strukturierte Interviews mit den Mitarbeitenden des
Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege geführt, um deren Sicht auf die erzielten Ergebnisse zu
erfassen. Ergänzend finden alle drei Monate Monitoring-Gespräche mit der Leitung und/oder einzelnen
Expertinnen und Experten des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege statt, um die Umsetzung
der Arbeitsaufgaben im Zeitverlauf nachzuvollziehen. Ab 2026 wird halbjährlich eine Analyse der
Internetseite vorgenommen. Dabei werden sowohl die bereitgestellten Inhalte als auch deren
zielgruppengerechte und barrierefreie Aufbereitung betrachtet. So soll überprüft werden, inwieweit die
erzielten Ergebnisse und entwickelten Produkte den jeweiligen Nutzergruppen in ihrem spezifischen
Anwendungskontext zur Verfügung gestellt werden.
Ziel der Wirkungs- und Kostenanalyse in den Jahren 2026 und 2027 ist es, Hinweise auf Effekte des
Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege bei den Zielgruppen nachzuzeichnen und den dafür
notwendigen Mitteleinsatz zu bewerten. Die methodische Umsetzung gliedert sich in drei Bereiche:
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 27 –
4. Methodisches Vorgehen
10 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025
Erstens wird das Nutzungsverhalten der Besucherinnen und Besucher der Internetseite und ihrer
Unterseiten untersucht, um die Inanspruchnahme des Internetangebots zu erfassen. Diese Analyse kann
mögliche Optimierungspotentiale des Onlineangebots aufzeigen. Zweitens wird überprüft, inwieweit die
Arbeitsergebnisse des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege insbesondere in der
fachprofessionellen Pflege, d. h. bei den Leistungserbringern und deren Mitarbeitenden, bekannt sind und
genutzt werden. Hierfür ist eine Online-Befragung unter den registrierten Mitgliedern des
Pflegenetzwerks Deutschland (PND) vorgesehen. Drittens wird die Perspektive von Pflegebedürftigen,
pflegenden Angehörigen und Ehrenamtlichen über leitfadengestützte Interviews mit Vertretungen
entsprechender Interessenverbände (Wir pflegen e. V., Pflegende Angehörige e. V., BIVA-
Pflegeschutzbund oder auch die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt) ermittelt. Die
Kostenanalyse umfasst schließlich die Finanzierungsbedingungen sowie die interne Planung und
Budgetierung der Mittel. Ergänzend fließen im Rahmen der begleitenden Interviews Einschätzungen der
Akteure zu den Kosten-Nutzen-Effekten einzelner Maßnahmen in die Analyse ein.
Beginnend im Berichtszeitraum, aber auch im weiteren Verlauf der Evaluation, finden kontinuierlich ein
fachlicher Austausch mit dem Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege sowie Abstimmungstermine
statt, um die Vorgehensweise und den Zeitplan der Evaluation zu besprechen. Außerdem werden die
zentralen Ergebnisse zur Reflexion und Validierung mit dem Kompetenzzentrum Digitalisierung und
Pflege jeweils im Rahmen einer Fokusgruppe diskutiert.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 28 –
5. Erste Ergebnisse der Evaluation
iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 11
5. Erste Ergebnisse der Evaluation
In den folgenden Abschnitten werden zunächst die Vorarbeiten zu Errichtung des Kompetenzzentrums
Digitalisierung und Pflege beschrieben. Danach folgt die Darstellung des strukturellen Rahmens sowie der
Arbeitsinhalte und der Arbeitsorganisation. Abschließend werden die bisher erreichten Ergebnisse
zusammengefasst und eingeordnet.
5.1 Vorarbeiten zur Errichtung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und
Pflege
Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege wurde geplant, um Hindernisse bei der Digitalisierung
im Bereich Pflege abzubauen und die Nutzung digitaler Technologien zu verbreitern (vgl. Kapitel 3). Mit
dem PUEG wurde zum 01.07.2023 beschlossen, das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege beim
GKV-Spitzenverband anzusiedeln und bis 2027 mit bis zu zehn Millionen Euro aus dem Ausgleichsfond zu
finanzieren. Der Vorstand des GKV-Spitzenverbands entschied, das Kompetenzzentrum Digitalisierung
und Pflege bei der Forschungsstelle Pflegeversicherung einzurichten. Diese verfolgt das Ziel, aus der
engen Verschränkung von Wissenschaft und Praxis wissenschaftlich belastbare und nachhaltige Impulse
für die pflegerische Versorgung zu entwickeln, so zum Beispiel beim Modellvorhaben zur Einbindung der
Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur (§ 125 SGB XI) oder zur Erprobung von Telepflege
(§ 125a SGB XI). Hier gab es also inhaltliche Anknüpfungspunkte und die Möglichkeit von
Synergieeffekten. Außerdem ist der GKV-Spitzenverband mit wissenschaftlicher Expertise vernetzt und
in diesem Bereich ein glaubwürdiger Akteur. Im Folgenden werden die Anforderungen an das
Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege sowie die Phase der Konzeptentwicklung mit der
Benehmensherstellung dargestellt.
Anforderungen an das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege
Von Beginn an gab es hohe Erwartungen an das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege – nicht nur
seitens des BMG. Daraus wurden erste Anforderungen abgeleitet, die sich auch im Entwurf zum PUEG
wiederfanden. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege sollte danach
− einen Überblick zu digitalen Angeboten für die Pflege liefern und Nutzennachweise anstoßen,
− die Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur durch die Entwicklung einer
Handlungshilfe unterstützen und hierfür als Ansprechpartner fungieren,
− klären, inwieweit ein digitales Informationsportal benötigt wird, das bei der Suche nach freien Plätzen
und Angeboten wohnortnaher ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen unterstützen kann,
insbesondere vor dem Hintergrund fehlender Einrichtungsplätze,
− sich mit der gematik GmbH und anderen Akteuren, wie den Landeskompetenzzentren, austauschen
und mit ihnen zusammenarbeiten,
− Anlaufstelle für den notwendigen Wissenstransfer sein, dafür Wissen bündeln und vernetzen sowie
− insgesamt die praxisbezogene Umsetzung der Digitalisierung unterstützen.
Über die im Gesetz beschriebenen Vorgaben wurden die Vorüberlegungen des Referats „Grundsatzfragen
der Pflege und Pflegeversicherung“ beim BMG beschrieben und die Ausrichtung für das
Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege vorgegeben. Dies umfasste auch die Schwerpunktsetzung
auf die Digitalisierung in der Langzeitpflege, die sich aus der Zuständigkeit des Referats und der
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 29 –
5. Erste Ergebnisse der Evaluation
12 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025
Finanzierung aus Mitteln der Pflegeversicherung ergab. Vor allem sollte das Kompetenzzentrum
Digitalisierung und Pflege nicht in Konkurrenz zu bestehenden Strukturen im Bereich der Digitalisierung
treten, sondern diese ergänzen.
Konzeptentwicklung und Benehmensherstellung
Auf Grundlage des gesetzlichen Auftrags und der Gesetzesbegründung entwickelte der GKV-
Spitzenverband nach einem Vorgespräch mit dem BMG einen ersten Konzeptentwurf für das
Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege. Dafür wurden nach Erläuterung in den Interviews zunächst
die verschiedenen Anforderungen geordnet und gruppiert. Über eine deutschsprachige
Literaturrecherche wurden wichtige Zukunftsthemen im Bereich des SGB XI recherchiert, die die
Langzeitpflege in ihrer Heterogenität und ihrem aktuellen Entwicklungsstand bezüglich der
Digitalisierung widerspiegeln. Der GKV-Spitzenverband entwickelte den Konzeptentwurf im
regelmäßigen Austausch mit dem BMG weiter und ergänzte einzelne Arbeitspakete. Der Entwurf legte
außerdem Meilensteine fest und regelte deren Reihenfolge. Als prioritär wurde die Öffentlichkeitsarbeit
eingestuft, insbesondere die Erstellung einer eigenen Internetseite.
Im Dezember 2023 fand die Benehmensherstellung statt, die in § 125b Absatz 2 SGB XI festgeschrieben
ist. Diese wurde in den Interviews als ein Verfahren beschrieben, das geeignet ist, eine breite
gesellschaftliche Akzeptanz herzustellen. Die dort benannten Akteursgruppen konnten zunächst
schriftlich zum Konzept und zur Konstruktion des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege Stellung
nehmen. Im Rahmen eines Austauschs mit den Akteuren wurden die Vorstellungen des GKV-
Spitzenverbands zur Arbeit des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege präsentiert und zur
Diskussion gestellt. Die beteiligten Akteure brachten ihre jeweiligen Interessen ein, auch wenn diese nicht
immer vollständig im Konzept berücksichtigt werden konnten. Wichtig war den Interviewten zufolge die
weitere Einbindung der Akteure über den eingerichteten Beirat (§ 125b Absatz 5 SGB XI). Er bringt über die
dreimal jährlich stattfindenden Treffen relevante Themen ein und positioniert sich zu den laufenden
Tätigkeiten und Ergebnissen des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege.
Im weiteren Verlauf wurde die strukturelle Grundlage für das Kompetenzzentrum Digitalisierung und
Pflege geschaffen und Personal aufgebaut. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege nahm
Anfang 2024 seine Arbeit mit ersten Mitarbeitenden auf und befand sich im Berichtszeitraum in der
weiteren Entwicklung.
5.2 Struktureller Rahmen
Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgabe beim
GKV-Spitzenverband angesiedelt. Dies hat Einfluss auf die Struktur und Arbeitsweise des
Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege.
Einbindung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege im GKV-
Spitzenverband
Der GKV-Spitzenverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Dessen
Mitglieder sind alle gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Die Organe des GKV-Spitzenverbands sind
die Mitgliederversammlung, der Verwaltungsrat, der Vorstand und der Lenkungs- und
Koordinierungsausschuss. Der Vorstand hat die Leitung inne.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 30 –
5. Erste Ergebnisse der Evaluation
iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 13
Abbildung 1: Struktur des GKV-Spitzenverbands (vereinfachte Darstellung)
Der GKV-Spitzenverband gliedert sich in mehrere Abteilungen, denen jeweils Referate zugeordnet sind.
Zur Abteilung Pflege gehört auch das Referat Forschungsstelle Pflegeversicherung. Es gliedert sich in zwei
Teams. Zum Team Digitalisierung gehört neben den Modellprogrammen das Kompetenzzentrum
Digitalisierung und Pflege (vgl. Abbildung 1).
Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege ist sowohl räumlich als auch strukturell eng an den
GKV-Spitzenverband angebunden. Die Mitarbeitenden sind im Gebäude des GKV-Spitzenverbands
untergebracht und teilen sich zum Teil Büros mit Beschäftigten anderer Teams.
Personal und Teamstruktur
Die Vorarbeiten zum Aufbau des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege, insbesondere zur
Entwicklung des Konzeptes, wurden von Mitarbeitenden der Forschungsstelle übernommen. Dies ist nach
Auskunft der interviewten Personen auch bei Modellprogrammen die übliche Vorgehensweise in der
Forschungsstelle des GKV-Spitzenverbands. Angesichts der gesetzlichen Befristung der
Modellprogramme werden Mitarbeitende befristet eingestellt. Startet ein neues Projekt, übernehmen bis
zur Schaffung neuer Stellen die bestehenden Mitarbeitenden der Forschungsstelle die anfallenden
Aufgaben.
Nach der Fertigstellung des Konzepts und mit Start des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege
im Januar 2024 wurden zunächst zwei Stellen beim BMG beantragt und dann ausgeschrieben. Zum April
bzw. Mai 2024 konnten zwei Mitarbeitende eingestellt werden, deren Arbeitsschwerpunkte auf den
Arbeitspaketen Wissenstransfer (AP 3.4) und regelmäßige Analyse (AP 2.0) lagen. Zusätzlich
unterstützten zwei Mitarbeitende der Forschungsstelle mit einem Stellenanteil das Kompetenzzentrum
Digitalisierung und Pflege, um den reibungslosen Aufbau zu gewährleisten. Auch die Teamleitung wurde
von einer Mitarbeiterin der Forschungsstelle ab dem 01.04.2024 übernommen. Die nächsten
Stellenausschreibungen wurden Anfang 2025 auf den Weg gebracht. Dafür waren Anträge beim BMG
notwendig, in denen der Bedarf weiterer Stellen begründet wurde. Ab Juni 2025 kamen drei Mitarbeitende
für das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege hinzu, eine Person verließ im gleichen Zeitraum das
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 31 –
5. Erste Ergebnisse der Evaluation
14 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025
Zentrum. Im Ergebnis sind seit dem 01.09.2025 sechs Fachreferentinnen und Fachreferenten mit
unterschiedlichen Stellenanteilen im Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege beschäftigt. Dazu
zählt auch eine Person mit der Zuständigkeit für Öffentlichkeitsarbeit. Das Kompetenzzentrum
Digitalisierung und Pflege hat zudem eine Sachbearbeitungsstelle zur Verfügung und wird durch das
Sekretariat der Forschungsstelle unterstützt. Seit April 2025 gibt es für Recherchearbeiten eine
studentische Mitarbeitende.
Das Kompetenzprofil der zum Berichtszeitraum eingesetzten Mitarbeitenden ist breit gefächert. Ein
Schwerpunkt liegt auf den Bereichen Pflege, Gesundheit und Altern. Alle Mitarbeitenden haben ein
Hochschulstudium abgeschlossen und sind zum Teil promoviert. Sie bringen Vorerfahrungen im Bereich
Forschung und wissenschaftliches Arbeiten sowie im Themenfeld Digitalisierung in der Pflege mit. Drei
Teammitglieder haben berufliche Vorerfahrungen als examinierte Pflegekräfte. Bei den aus der
Forschungsstelle übernommenen Mitarbeitenden ergibt sich die Expertise insbesondere aus der Mitarbeit
in anderen Modellprogrammen zur Digitalisierung in der Pflege.
Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege hat eine Teamleitung. Weitere hierarchische
Strukturen gibt es nicht. Die Teamleitung zeichnet sich für die Zusammenstellung des Teams
verantwortlich und begründet in Abstimmung mit der Referatsleitung dafür den Personalstellenbedarf
gegenüber dem BMG. Sie ist Ansprechperson für das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege und
repräsentiert es auf Veranstaltungen und in verschiedenen Gremien, sowohl intern als auch extern. Durch
diesen Außenblick kann die Teamleitung Impulse setzen und Hinweise auf Querverbindungen ins Team
spiegeln. Außerdem bestimmt sie unter Einbindung des Teams die Verteilung der Aufgaben, koordiniert
das interne Monitoring und prüft letztverantwortlich die Qualität der Arbeitsergebnisse.
Finanzierung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege
Für das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege stehen gemäß § 125b SGB XI für fünf Jahre
insgesamt zehn Millionen Euro zur Verfügung, die in Abstimmung mit dem BMG für Personal, Sachkosten
und Aufträge an Dritte genutzt werden können. Insbesondere die benötigten Personalstellen werden mit
dem BMG abgestimmt. Die Finanzmittel stehen nach Bedarf über den gesamten Zeitraum zur Verfügung.
Sie müssen laut Anlage 1f zur Generalvereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem
Bundesamt für Soziale Sicherung nicht in Folgejahre übertragen werden und verfallen nicht.
Die bereits erfolgte Mittelverwendung für die Jahre 2023 und 2024 sowie die Budgetplanung für 2025 sind
in Tabelle 2 abgebildet.
Tabelle 2: Budgetplanung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege Stand Juli 2025
Kostenart Ist 2023 Ist 2024 Plan 2025
Personalkosten - 119.000 € 550.000 €
Sachkosten - 47.000 € 200.000 €
Aufträge an Dritte - 19.000 € 938.000 €
Jährliche Ausgaben - 185.000 € 1.688.000 €
Quelle: Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege, eigene Darstellung
Das Jahr 2023 umfasst die Vorarbeiten zum Aufbau des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege.
Hierfür wurde Personal aus der Forschungsstelle Pflegeversicherung eingesetzt, die ebenfalls aus Mitteln
des Ausgleichsfonds gedeckt sind, aber nicht dem Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 32 –
5. Erste Ergebnisse der Evaluation
iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 15
zugerechnet werden. Im Jahr 2024 fielen Ausgaben in Höhe von 185.000,00 Euro für den Aufbau des
Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege an. In diesem Zeitraum wurde das Kompetenzzentrum
Digitalisierung und Pflege weiterhin aus anderen Modellprogrammen personell unterstützt. Ab 2025
erhöhten sich die Personalkosten auf geschätzt 550.000,00 Euro und damit auch die angesetzte
Sachkostenpauschale, die an die Personalkosten gekoppelt ist. Die Sachkostenpauschale ist Bestandteil
der Sachkosten. Außerdem wurden mehrere Aufträge an Dritte vergeben (vgl. Tabelle 2). Für die Jahre
2026 und 2027 werden mit dem Ausbau der Arbeitspakete und der Öffentlichkeitsarbeit weitere Kosten,
beispielsweise durch Ausschreibungen und zusätzliche Projekte, entstehen.
Die Personalkosten setzen sich vor allem aus den Stellen für Fachreferentinnen und Fachreferenten
zusammen. Hinzu kommen ab 2025 Personalkosten für eine Vollzeitkraft in der Sachbearbeitung und eine
studentische Hilfskraft in reduzierter Stundenzahl. In der folgenden Tabelle 3 wurden die kumulierte Zahl
der Fachreferentinnen und -referenten und die Stellenanteile aufgelistet, wie sie für das
Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege ab dem jeweils genannten Zeitpunkt abgerechnet wurden
und werden.
Tabelle 3: Abgerechnete Personalstellen des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege
Anzahl Fachreferenten/
Fachreferentinnen
1 2 3 5 4 5 6
Stellenanteile 0,82 1,82 2,59 4,59 3,82 4,72 5,72
ab Datum 1.4.2024 1.5.2024 1.1.2025 1.6.2025 1.7.2025 1.8.2025 1.9.2025
Quelle: Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege, eigene Darstellung
Die angesetzte Sachkostenpauschale setzt sich gemäß Anlage zur Generalvereinbarung zwischen dem
GKV-Spitzenverband und dem Bundesamt für Soziale Sicherung vom 05.06.2025 aus den sächlichen
Verwaltungsausgaben (16.900 Euro), Investitionen (6.000 Euro) und den Kosten der Büroräume
(10.400 Euro) zusammen und beträgt insgesamt 33.300 Euro pro Jahr. Sie wird nach der Zahl der
Mitarbeitenden und anteilig nach dem Beschäftigungszeitraum im Jahr angesetzt, so dass sich für 2024
eine Sachkostenpauschale von 47.175 Euro ergibt. Die ursprünglichen Planungen für 2025 sahen eine
Pauschale von rund 200.000 Euro vor, die sich aus der vorgesehenen Zahl von Fachreferentinnen und
Fachreferenten und der Sachbearbeitung ergab. Durch Verzögerungen in der Stellenneu-
und -nachbesetzung wird nach Mitteilung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege die
anzusetzende Sachkostenpauschale geringer ausfallen. Dafür können Ausgaben für Veranstaltungen,
Reisekosten und Honorare für Sachverständige bei den Sachkosten hinzukommen (vgl. Tabelle 2).
Die Auswertung der Kosten wird in den folgenden Berichten der Evaluation fortgeschrieben und fließt in
die Wirkungs- und Kostenanalyse ein.
Zusammenarbeit innerhalb des GKV-Spitzenverbands
Durch die Ansiedlung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege bei der Forschungsstelle
Pflegeversicherung im GKV-Spitzenverband ergeben sich interne Berichtspflichten an Abteilungsleitung
und Vorstand als auch verschiedene Möglichkeiten des fachlichen Austauschs.
Es gibt regelmäßige Abteilungssitzungen, eine wöchentliche Runde der Forschungsstelle, an der alle
Teams teilnehmen und einen wöchentlichen Austausch mit den Modellprogrammen im Team
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 33 –
5. Erste Ergebnisse der Evaluation
16 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025
Digitalisierung. Hier sollen laut der interviewten Personen vor allem Querverbindungen zu
Digitalisierungsthemen aufgedeckt und Synergieeffekte erschlossen werden.
Innerhalb des Teams im Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege gibt es einen regelmäßigen
fachlichen Austausch. So findet zum Beispiel quartalsweise ein Monitoring-Termin statt, um alle
Arbeitspakete durchzugehen und den Arbeitsstand zu reflektieren. Zur Steuerung der Arbeitspakete
wurden jeweils primäre und sekundäre Zuständigkeiten festgelegt.
Die Fachkonferenz Pflege wurde in den Interviews als internes Gremium und Instrument des fachlichen
Austauschs beschrieben, in dem Pflegekassen zusammen mit dem Referat Pflegeversicherung und dem
Referat Forschungsstelle Pflegeversicherung gemeinsam über mögliche Entwicklungen in der
Langzeitpflege diskutieren. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege informiert in der
Fachkonferenz über die eigene Arbeit und bindet die Pflegekassen zu aktuellen Tätigkeiten und
Ergebnissen für Rückmeldungen ein.
Außerdem berichtet das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege durch die Abteilungsleitung dem
Fachausschuss Prävention, Rehabilitation und Pflege. Das ist einer der fünf Fachausschüsse des
Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbands (vgl. Abbildung 1).
Zusammenarbeit mit externen Gremien und Partnern
Neben der internen Gremienarbeit gibt es einen regelmäßigen Austausch mit Partnern oder Institutionen,
die sich im Feld Digitalisierung und Pflege bewegen (vgl. Anhang Abschnitt 8.3). Überdies finden
regelmäßige Sitzungen mit dem BMG und mit Auftragnehmern statt.
BMG
Alle zwei Monate gibt es einen gemeinsamen Jour Fixe des zuständigen Referats mit dem Team, bei dem
das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege zum Stand der Arbeitspakete, von positiven
Entwicklungen oder auch von Hürden berichtet. Das BMG versucht ggf. zu unterstützen und bringt
Themenvorschläge oder Ergänzungen zu den Arbeitspaketen ein. Daneben nutzt das BMG das Know-how
und die fachliche Expertise des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege für die eigene Arbeit. Von
dieser Beratung kann das BMG direkt profitieren. So setzte das Kompetenzzentrum Digitalisierung und
Pflege u. a. einen Impuls zur Digitalisierung in einer Facharbeitsgruppe, die im Rahmen der Bund-Länder-
Arbeitsgruppe "Zukunftspakt Pflege" eingerichtet wurde. Außerdem gab es eine Mitwirkung in zwei
Fachforen für die Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie.
Die enge Zusammenarbeit des Referats mit dem Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege soll auch
der anfänglichen Kritik Rechnung tragen, dass durch dessen Angliederung beim GKV-Spitzenverband vor
allem die Interessen der Kassen bedient werden könnten. Daher begleitet das BMG die Umsetzung des
Konzepts intensiv. Die Schritte des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege sollen aus Sicht des
zuständigen Referats nachvollziehbar sein und dessen Vorgaben berücksichtigen. Die Zusammenarbeit
wird von beiden Seiten als sehr konstruktiv beschrieben.
Beirat
Mit der Errichtung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege war der politische Wille verknüpft,
eine begleitende Struktur zu etablieren, über die viele Akteure im Bereich Digitalisierung und Pflege
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 34 –
5. Erste Ergebnisse der Evaluation
iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 17
eingebunden werden können. Dies wird beim Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege über den
Beirat gewährleistet, der wichtige Themen und Vorschläge einbringt und mit dem aktuelle Ergebnisse
diskutiert werden. Die Beiratssitzungen finden, wie gesetzlich vorgesehen, dreimal im Jahr statt. Die
Organisation der Treffen obliegt dem Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege. Bis Oktober 2025
werden fünf Sitzungen stattgefunden haben. Die Treffen werden als hybride Veranstaltungen
durchgeführt. Eingebunden werden ca. 35 bis 40 Personen, die jeweils eine Organisationseinheit der in
§ 125b Absatz 5 SGB XI genannten Akteure im Beirat vertreten. Vom GKV-Spitzenverband nehmen die
Leitung für das Referat Forschungsstelle Pflegeversicherung und die Teamleitung teil. Hinzu kommen das
Team des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege selbst und Mitarbeitende des zuständigen
Referats des BMG sowie weitere interessierte Personen anderer Referate im GKV-Spitzenverband, etwa
das Referat Pflegeversicherung oder das Referat Politik.
Die Sitzungen dauern vier Stunden. Zumeist werden vormittags bereits vorliegende Ergebnisse vorgestellt
und mit dem Beirat diskutiert. Nachmittags werden der Stand der Arbeit und die weiteren Planungen
besprochen und dazu weitere Impulse des Beirats aufgenommen. Die Mitglieder des Beirats sollen aber
laut der interviewten Personen auch als Multiplikatoren dienen und in ihre Institutionen zurückwirken,
indem sie auf das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege und dessen Ergebnisse hinweisen.
Die vier Landeskompetenzzentren zum Thema Digitalisierung (und Pflege) in Baden-Württemberg,
Bayern, Berlin und Sachsen-Anhalt sind ebenfalls Teil des Beirats und haben dafür einen gemeinsamen
Sitz. Daher tauscht sich das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege vor den Beiratssitzungen mit
allen Landeskompetenzzentren aus, um deren Input in die Beiratssitzung mitnehmen zu können.
Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege erhielt im Jahr 2024 mehrere Anfragen von
Institutionen, die in den Beirat aufgenommen werden wollten. So wurde in Abstimmung mit dem BMG der
Medizinische Dienst Bund integriert. Außerdem wurde der Bundesverband der kommunalen Senioren-
und Behinderteneinrichtungen hinzugezogen.
Sonstige Gremien und Partner
Bei der länderoffenen Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Pflege berichten
BMG, das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege sowie die gematik GmbH regelmäßig. Dort sind
insbesondere die für Digitalisierung zuständigen Referentinnen und Referenten der Bundesländer sowie
die Landeskompetenzzentren beteiligt. Dieses Gremium wurde vom Kompetenzzentrum Digitalisierung
und Pflege auch schon in die Überarbeitung und Aktualisierung eigener Ergebnisse eingebunden. Darüber
hinaus bestehen regelmäßige Kommunikationsbedarfe mit Auftragnehmern, insbesondere mit der
Digitalagentur init zur Entwicklung der Internetpräsenz und mit iso zur Evaluation des
Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege.
Wie die Darstellung verdeutlicht hat, organisiert das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege einen
strukturierten Austausch mit sehr vielen unterschiedlichen Akteuren und sorgt damit für Transparenz über
Aufgaben, Vorgehensweisen und Ergebnisse.
5.3 Arbeitsinhalte und Arbeitsorganisation
Der Gesetzgeber hat dem Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege umfangreiche Aufgaben
übertragen. Zur Bestimmung der Arbeitsinhalte und Arbeitsorganisation wurde im Vorfeld das Konzept
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 35 –
5. Erste Ergebnisse der Evaluation
18 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025
des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege entwickelt und abgestimmt (vgl. Abschnitt 8.2), das
eine grobe Arbeitsrichtung vorgibt. Zur Umsetzung der einzelnen Arbeitspakete ist darüber hinaus eine
konkretisierende Planung erforderlich. Dabei wird – gemäß den Erläuterungen aus den Interviews vom
Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege – analysiert, wie die Arbeitspaketbeschreibung zu
verstehen ist und welche Aufgaben vor dem Hintergrund der Bedarfe der zu adressierenden Zielgruppen
geleistet und umgesetzt werden können. Darauf basierend werden für die einzelnen Arbeitspakete
Konzepte entwickelt und diese für die Umsetzung operationalisiert.
Diese spezifizierenden Arbeitskonzepte werden mit dem BMG und mit dem Beirat abgestimmt und als
„living document“ fortgeschrieben. Der Ausdifferenzierung der Arbeitspaketkonzepte gehen zum Teil
Literaturrecherchen oder Experteninterviews voraus, um das jeweilige Themenfeld abzustecken,
dringliche Handlungsbedarfe zu erkennen und mit Maßnahmen zu adressieren. Dabei wird nach Auskunft
der interviewten Personen auch abgeschätzt, inwieweit das Arbeitspaket vom Kompetenzzentrum
Digitalisierung und Pflege selbst bearbeitet werden kann oder ob externe Expertise hinzugezogen werden
muss.
Zum Teil konnte mit den Arbeitspaketen erst verspätet begonnen werden, hauptsächlich, weil sich die
Akquise von neuem Personal verzögerte (vgl. Abschnitt 5.4). Über den Stand der Arbeit in den
Arbeitspaketen tauscht sich das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege quartalsweise in internen
Monitoring-Terminen aus. Der jeweilige Umsetzungsstand ist in den folgenden Abschnitten beschrieben.
Dabei wurden verschiedene, vom Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege zur Verfügung gestellte
Konzeptpapiere und vor allem die Interviewergebnisse für die Darstellung ausgewertet.
Vorbereitende Arbeiten einschließlich Internetpräsenz
Für die Einrichtung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege wurden die anstehenden Arbeiten
zunächst in einem Detailkonzept konkreter geplant und vier Aufgabenschwerpunkten zugeordnet (vgl.
Anhang Abschnitt 8.2). Hinzu kamen vorbereitende Tätigkeiten für den Aufbau des Kompetenzzentrums
Digitalisierung und Pflege, die in den Arbeitspaketen 1.0 bis 1.3 beschrieben wurden. Dazu zählte die
Konzepterstellung selbst, einschließlich der Benehmensherstellung. Die Ausschreibung der in § 125b
Absatz 6 SGB XI vorgeschriebenen Internetseite und die Vergabe der wissenschaftlichen Evaluation des
Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege wurden im Konzept ebenfalls den vorbereitenden
Aufgaben zugeordnet.
Die Konzeptentwicklung und Benehmensherstellung waren Bedingung für die Errichtung des
Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege und konnten bis Ende 2023 bzw. März 2024 abgeschlossen
werden (vgl. Abschnitt 5.1). Die Vergabe der wissenschaftlichen Evaluation erfolgte im Juni 2025.
Vorlauf für eigene Internetseite
In Arbeitspaket 1.2 des Konzepts war die Ausschreibung zur Erstellung und Pflege einer barrierefreien
Internetseite vorgesehen. Zunächst nutzte das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege die
Internetseite des GKV-Spitzenverbands für die Veröffentlichung eigener Inhalte. Laut gesetzlichem
Auftrag sollte eine eigenständige Internetseite außerhalb der technischen Infrastruktur des GKV-
Spitzenverbands aufgebaut werden. In einer internen Abstimmungsphase wurden die Voraussetzungen
dafür geschaffen und es wurde die Erstellung der Internetseite europaweit ausgeschrieben. Das Verfahren
dauerte sechs Monate. Von den 17 eingehenden Angeboten kamen drei in die engere Auswahl für die
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 36 –
5. Erste Ergebnisse der Evaluation
iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 19
Verhandlungsführung. Der Zuschlag ging im März 2025 an die Digitalagentur init – Aktiengesellschaft für
digitale Kommunikation – mit Sitz in Deutschland und umfasste neben der Erstellung der Internetpräsenz
weitere Leistungen, wie die barrierefreie und adressatengerechte Gestaltung von Broschüren, Berichten,
Einladungskarten und Printmedien unterschiedlicher Art, die Erstellung und Gestaltung von Grafiken,
Erklärfilmen und Tonproduktionen oder auch von Werbemitteln sowie die Unterstützung bei der
Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen.
Erste Ausbaustufe
Die erste Ausbaustufe der Internetseite wurde von der Digitalagentur gemeinsam mit dem
Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege bis zum 30.06.2025 fertig gestellt. Die Struktur der
Internetseite, wie sie im September 2025 von der Digitalagentur zur Verfügung gestellt wurde, ist in der
folgenden Liste dargestellt:
Startseite
• Telematikinfrastruktur
o TI-Einbindung
o Technische Fragen
o TI-Finanzierung
• Digitale Anwendungen
o Cyber-Sicherheit
o KIM
- KIM in der Praxis
- Technische
Voraussetzungen für
KIM
- KIM einrichten und
Nachrichten versenden
o ePA
o Vollelektronische
Abrechnung
o Sprachgestützte
Pflegedokumentation
• Aus der Praxis
o Pro Civitate
Seniorenresidenzen
o Evangelisches
Johannesstift Altenhilfe
• Finanzierung & Förderung
o Land
o Bund
• Hilfe & Ressourcen
o Landeskompetenzzentren
o Zukunftszentren
o TI-Netzwerke
o Schulungsmaterialien
o Weiterführende
Informationen
• Aktuelles
o Pressemitteilungen
o Termine
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 37 –
5. Erste Ergebnisse der Evaluation
20 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025
• Newsletter
• Über uns
• Kontakt
• Gebärdensprache
• Leichte Sprache
o Unsere Themen
o So benutzen Sie die
Internetseite
o Erklärung zur
Barrierefreiheit
• Barriere melden
• Erklärung zur
Barrierefreiheit
• Impressum
• Datenschutz
Die Internetseite, die unter https://www.kompetenzzentrum-pflege.digital abrufbar ist, nutzt eine
horizontale Hauptnavigation am oberen linken Rand mit verschiedenen Themenbereichen. Eine
Suchfunktion ist vorhanden. Die Seitenhierarchie, deren Menüpunkte aus der obigen Liste hervorgehen,
folgt dem Muster Startseite – Hauptthemen – Unterthemen. Zusätzlich sind Funktionselemente wie
„Leichte Sprache“, „Gebärdensprache“ und „Barriere melden“ enthalten. Im Footer befinden sich die
Bereiche Impressum, Datenschutz, Erklärung zur Barrierefreiheit sowie ein direkter Zugang zum Social-
Media-Link, zur Kontaktseite und zur Newsletter-Anmeldung.
Mit der Erstellung der ersten Ausbaustufe wurden die Vorarbeiten für das Arbeitspaket 1.2 abgeschlossen.
Für die konzeptionelle Weiterentwicklung der Internetseite besteht nach wie vor ein hoher Aufwand für
das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege, der über die Bereitstellung von Inhalten und
Produkten hinausgeht. Daher wurde der ursprünglich für die Aufbauarbeit eingerichtete Jour Fixe mit der
Digitalagentur, der ein- bis zweimal pro Woche stattfindet, beibehalten. Die personelle Zuständigkeit aus
dem Arbeitspaket 1.2 blieb zunächst erhalten. Seit September 2025 unterstützt eine neue Person das
Team des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege und ist ausschließlich für die
Öffentlichkeitsarbeit – und damit auch für die Internetpräsenz – zuständig.
Besuchszahlen
Für den Zeitraum 30.06. bis 15.09.2025 wurden von der Digitalagentur init erste Zugriffszahlen für die
Internetseite des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege zur Verfügung gestellt. Danach lagen vor
allem an den ersten beiden Tagen nach der Freischaltung die Zugriffszahlen bei über 400 Besuchen und
reduzierten sich dann. Wochentags gab es ab Mitte Juli durchschnittlich 60 Besuche der Internetseite, an
den Wochenenden ca. 13. Insgesamt konnten bis zum 15. September 5.638 Besuche gezählt werden. Die
wöchentlichen Besuche gingen von 1.506 in Kalenderwoche 27 auf 270 in Kalenderwoche 37 zurück (vgl.
Abbildung 2). Zugriffszahlen für die Inhalte des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege auf der
Internetseite des GKV-Spitzenverbands, die dort bis Juni 2025 zur Verfügung gestellt wurden, standen für
eine Auswertung nicht zur Verfügung.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 38 –
5. Erste Ergebnisse der Evaluation
iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 21
Abbildung 2: Anzahl der Besuche der Internetseite des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege pro Woche ab Start
Quelle: Digitalagentur init, eigene Darstellung
Laut Aussage des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege sollen mit den bisher bereitgestellten
Inhalten zunächst die ca. 32.000 Pflegeeinrichtungen und -dienste in Deutschland erreicht werden. Das
Team des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege geht davon aus, dass sich die Reichweite der
Internetpräsenz mit dem Start des geplanten Newsletters, durch die Weiterentwicklung der Internetseite
zu Themen der Digitalisierung und die Ansprache weiterer Zielgruppen erhöhen wird.
Die Auswertung der Zugriffszahlen auf die Internetseite und Produkte des Kompetenzzentrums
Digitalisierung und Pflege wird in den folgenden Berichten der Evaluation fortgeschrieben, vertieft und
bewertet.
Wissensmanagement und -organisation
Der Aufgabenschwerpunkt Wissensmanagement und -organisation sieht laut Konzept des
Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege vor, vorhandenes Wissen zur Digitalisierung in der Pflege
zu bündeln und Materialien zielgruppengerecht aufzubereiten, um sie auf der eigenen Internetseite zur
Verfügung zu stellen. Der Bereich ist unterteilt in die drei Arbeitspakete „Regelmäßige Analyse“,
„Pflegeplatzsuche“ sowie „Wissenslandkarte und Experimentierräume“.
AP: 2.0: Regelmäßige Analyse
Der gesetzliche Auftrag umfasst gemäß § 125b SGB XI Absatz 1 Nr. 1 SGB XI die regelmäßige Analyse und
Evaluation der Umsetzung digitaler Potentiale im Bereich der ambulanten und stationären
Langzeitpflege. Der Auftrag wurde im Arbeitspaket 2.0 aufgenommen und operationalisiert. Dafür sollen
mit Blick auf die Entwicklung neuer digitaler Lösungen und unter Berücksichtigung bereits vorliegender
Ansätze die wissenschaftliche Evaluation und Nutzenbewertung digitaler Lösungen vorangetrieben
werden. Außerdem sollen Gelingensfaktoren und Hindernisse für die Nutzung digitaler Technologien
durch die Langzeitpflege identifiziert werden.
Arbeitspaket 2.0 ist aufgrund der Komplexität und der bisher fehlenden Instrumente zur
Nutzenbewertung digitaler Angebote ein anspruchsvolles Arbeitspaket. Dies zeigt auch die konzeptionelle
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
1600
27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37
Be
su
ch
e
Kalenderwoche
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 39 –
5. Erste Ergebnisse der Evaluation
22 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025
Ausdifferenzierung des AP 2.0 durch das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege, die das
Spannungsfeld zwischen wissenschaftlichem Anspruch und Machbarkeit verdeutlicht.
Angesichts der begrenzten personellen Ressourcen wählte das Kompetenzzentrum Digitalisierung und
Pflege zur Umsetzung des Arbeitspaketes einen pragmatischen Ansatz, indem der Fokus zunächst auf
solche digitale Lösungen gelegt wurde, die eine hohe Relevanz für Pflegeeinrichtungen haben und deren
Einführung realistisch und absehbar ist. Dazu zählt die sprachgestützte Pflegedokumentation, die aus
Sicht des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege bereits von einigen Einrichtungen genutzt wird,
jedoch durch Anwendungsprobleme gekennzeichnet ist. Außerdem sind Pflegekräfte mit einem
bedeutenden Anteil ihrer Arbeitszeit mit Dokumentationstätigkeiten beschäftigt, so dass es einen hohen
Bedarf für die effizientere Gestaltung von Prozessen gibt.
Zur Umsetzung wurde eine systematische Recherche zur sprachgestützten Pflegedokumentation und
deren Potentialen durchgeführt und in Evidenztabellen zusammengetragen. In einem nächsten Schritt
sollen die wissenschaftlichen Erkenntnisse zielgruppengerecht aufbereitet werden und bis Oktober 2025
als Ergebnis vorliegen. In einem anschließenden Reflexionsprozess soll das methodische Vorgehen kritisch
betrachtet werden, um es für Auswertungen in weiteren Technologiebereichen entsprechend anpassen zu
können.
Um den Stand der Digitalisierung in der Pflege regelmäßig zu betrachten, soll zudem ein neues Tool auf
der Internetseite entwickelt werden, mit dem Umfragen zu Themen der Digitalisierung bei den
Zielgruppen durchgeführt werden können. Eine Umsetzung ist noch im Jahr 2025 geplant. Zudem gibt es
Überlegungen, inwieweit dieses Werkzeug auch für Befragungen im Rahmen der Aufgabenstellungen
anderer Arbeitspakete genutzt werden kann.
AP: 2.1: Pflegeplatzsuche
Das Arbeitspaket 2.1 des Konzepts ist ebenfalls durch den gesetzlichen Auftrag an das Kompetenzzentrum
Digitalisierung und Pflege vorgegeben (§ 125b SGB XI Absatz 1 Nr. 3 SGB XI). Danach soll geprüft werden,
inwiefern ein digitales Informationsportal bei der Vermittlung von freien Plätzen und Angeboten im
Bereich der ambulanten und stationären Langzeitpflege sinnvoll ist.
Ursprünglich sah der Referentenentwurf zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz in
§ 7d SGB XI (neu) ein Informationsportal zu Pflege- und Betreuungsangeboten vor. Ein solches
elektronisches Portal wurde in der Vergangenheit immer wieder gefordert. Damit sollten pflegebedürftige
Personen, ihre Pflegepersonen, weitere Angehörige und vergleichbar Nahestehende, Mitarbeitende in
Krankenhäusern sowie in Beratungseinrichtungen bei der Suche nach freien Plätzen und Angeboten
wohnortnaher ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen sowie flankierender Hilfen unterstützt
werden. Zu dem Referentenentwurf gaben Länder, Verbände und Ressorts eine Vielzahl an
Stellungnahmen ab. Diese hatten eine große Bandbreite von sehr positiv bis völlig ablehnend, so dass
daraus keine Entscheidung abgeleitet werden konnte. In der Folge wurde daher ein Prüfauftrag an das
Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege erteilt, das bestehende Möglichkeiten zur digital
gestützten Suche und Vermittlung pflegerischer Versorgung und flankierender Unterstützung für die zu
entlastenden Zielgruppen systematisch beschreiben sollte. Aufgabe war, Weiterentwicklungsoptionen
hinsichtlich der Vermittlung von verfügbaren Angeboten zu bewerten und auf dieser Grundlage konkrete
Handlungsempfehlungen zu formulieren und zu begründen.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 40 –
5. Erste Ergebnisse der Evaluation
iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 23
Die Expertise zu den Möglichkeiten einer digital gestützten Pflegeplatzsuche und -vermittlung mit
entsprechenden Empfehlungen wurde in Abstimmung mit dem BMG extern ausgeschrieben und an die
Firma Prognos vergeben. Den Ergebnisbericht legte Prognos Ende November 2024 vor. Er ist seit August
2025 auf der Internetseite des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege abrufbar. Bis zum
15.09.2025 wurde er 109mal heruntergeladen. Auf Basis des Berichts wurden für das BMG eine
zusammenfassende Bewertung und Empfehlungen durch das Kompetenzzentrum Digitalisierung und
Pflege erarbeitet. Das Arbeitspaket 2.1 ist damit abgeschlossen.
AP: 2.2: Wissenslandkarte und Experimentierräume
Im Rahmen dieses Arbeitspakets soll eine „Wissenslandkarte“ zu bestehenden Beratungs- und
Unterstützungsangeboten sowie zu Experimentierräumen und Laboratorien erarbeitet werden.
Voraussetzung dafür ist die technische Umsetzung als interaktives Tool innerhalb der Internetseite des
Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege. Erste Informationen zu bestehenden
Landeskompetenzzentren und Zukunftszentren wurden bereits zusammengestellt und stehen derzeit als
verlinkte Liste auf der Internetseite zur Verfügung. Dafür gab es im Rahmen einer Netzwerkveranstaltung
mit den Zukunftszentren einen Austausch. Die visuell-technische Umsetzung ist noch in Bearbeitung und
wird nach Auskunft des Teams im Jahr 2025 abgeschlossen. Weitere Angebote sollen sukzessive integriert
werden.
Handlungsempfehlungen und Beratung
Der Aufgabenschwerpunkt Handlungsempfehlungen und Beratung sieht die Bereitstellung von
Informationen und die Entwicklung von Handlungsempfehlungen für verschiedene Zielgruppen vor. Das
Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege versteht sich dabei aufgrund der eingeschränkten
personellen Ressourcen nicht als Anbieter für individuelle Beratung. Anfragen werden aber als eine
Möglichkeit für einen direkten Austausch und für Vernetzung gesehen. Sollten über solche Anfragen
weitere Informationsbedarfe deutlich werden, werden diese auf der Internetseite adressiert.
Der Aufgabenschwerpunkt gliedert sich in die fünf Arbeitspakete „Empfehlungen Digitalisierung“,
„digitale Anwendungen“, „Pflegeberatung“, „Interoperabilität Pflegedokumentation“, „Wissenstransfer“
und „Refinanzierung von digitalen Investitionen in der Langzeitpflege“.
AP: 3.0: Empfehlungen Digitalisierung
Das Konzept zum Arbeitspaket sieht vor, praxisnahe Handlungsempfehlungen für die ambulante und
stationäre Pflege zu entwickeln und zu veröffentlichen. Die Empfehlungen zu IT-Strukturen und
Kernprozessen sollen die Einrichtungen in die Lage versetzen, im Digitalisierungsprozess systematisch
vorzugehen und alle Aspekte von (IT-) Infrastruktur über Software, Cybersicherheit bis hin zu Prozessen
der Unternehmensorganisation zu berücksichtigen. Dadurch sollen die Bemühungen in der Praxis
unterstützt werden, die Effizienzpotentiale von Digitalisierung zu realisieren. Das Arbeitspaket war
ursprünglich themenoffen angelegt. Daher wurde im Team sowie mit dem Beirat und dem BMG
abgestimmt, in welchen besonders relevanten Feldern Handlungsempfehlungen entwickelt werden
sollen.
Bisher sind laut Arbeitspaketkonzept Handlungsempfehlungen für folgende Themenbereiche geplant:
− Grundlegende IT-Ausstattung
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 41 –
5. Erste Ergebnisse der Evaluation
24 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025
− Cybersicherheit
− Technologische Integration
− Digitale Pflegedokumentation und Personaleinsatzplanung
− Veränderungsmanagement (Changemanagement)
Bei Bedarf und je nach der weiteren Entwicklung im Bereich Digitalisierung können weitere Themenfelder
ergänzt werden. Zum Zeitpunkt der Berichtslegung ist die Bearbeitung noch nicht für alle Themenbereiche
gestartet. Am weitesten vorangeschritten ist die Erstellung einer Handlungsempfehlung zum Thema
Cybersicherheit, welche Pflegeeinrichtungen befähigen soll, ein ganzheitliches Cybersicherheitskonzept
zu etablieren. Auf der Internetseite wird die Veröffentlichung der Handlungsempfehlung für das erste
Quartal 2026 angekündigt.
Das Thema Cybersicherheit in der Langzeitpflege wurde vom Kompetenzzentrum Digitalisierung und
Pflege als besonders relevant eingestuft, auch wenn man es in der Pflege nicht mit – im rechtlichen Sinne
– kritischen Infrastrukturen zu tun hat. Zwar gibt es nach Auskunft der Interviewpersonen bereits
Aufklärungsangebote zum Thema Cybersicherheit, die sich aber nicht speziell an die Pflege richten. Die
Transferleistung auf den Pflegesektor muss also noch erbracht werden, wofür diese
Handlungsempfehlung einen Beitrag leisten soll.
Da für diese Thematik sehr spezifische Fragestellungen bezüglich IT-Sicherheit, Clouds, Firewalls,
Virenschutz und ähnliches behandelt werden müssen, wurde beschlossen, das Thema auszuschreiben und
an externe Anbieter mit entsprechender Expertise zu vergeben. Die zu erbringende Leistung soll die
Rahmenbedingungen zum Thema Cybersicherheit für die Langzeitpflege darstellen. Zur Vorbereitung der
Ausschreibung fanden eine Literaturrecherche und Markterkundungsgespräche mit Anbietern und mit
Forschenden statt. Das Thema wurde zudem im Juli 2025 beim Pflegenetzwerk Deutschland zusammen
mit einer von einem Cyberangriff betroffenen Einrichtung im Rahmen eines Praxisdialogs vorgestellt (vgl.
Anhang 8.3).
Auf Basis der extern erbrachten Leistung sollen dann in einem nächsten Schritt Handlungsfelder für
besondere Risikobereiche definiert werden. Außerdem werden fünf bis sieben Pflegeeinrichtungen
eingebunden, die bereits von Cyberattacken betroffen waren, um aus deren Erfahrungen „Fact Sheets“
zusammenzustellen. Hinzu kommen Checklisten, Notfallpläne und Anleitungen, um konkrete
Empfehlungen zu geben, welche Schritte bei Eintreten einer Attacke unternommen werden müssen.
Dadurch soll es gelingen, allgemeine Empfehlungen zur Cybersicherheit für die Pflege aufzubereiten und
die ersten Handlungsschritte zu beschreiben.
Zum Zeitpunkt der Interviews im Rahmen der Evaluation im August 2025 wurde im Team des
Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege diskutiert, welches Themenfeld als nächstes für die
Erarbeitung einer Handlungsempfehlung ausgewählt werden soll. Eine Entscheidung stand zu diesem
Zeitpunkt noch aus.
AP: 3.1: Digitale Anwendungen
Im Arbeitspaket 3.1 sollen konkrete Handlungsempfehlungen zum Einsatz digitaler Anwendungen und
Qualitätsstandards für deren Nutzung insbesondere für Leistungserbringer, Pflegekassen und die
Digitalwirtschaft entwickelt und veröffentlicht werden. Laut einer ersten Konkretisierung des
Arbeitspaketes sollen hier in Abgrenzung zu AP 3.0 „speziellere bzw. fokussierte Themen bezogen auf den
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 42 –
5. Erste Ergebnisse der Evaluation
iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 25
Einsatz von digitalen Anwendungen in Pflegeeinrichtungen“ betrachtet werden. Für eine
Handlungsempfehlung zum vollelektronischen Abrechnungsverfahren im ambulanten Bereich wurden
konzeptionelle Überlegungen verschriftlicht. Ab Ende 2026 müssen die Pflegeeinrichtungen
Abrechnungen vollelektronisch über die Fachanwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) an die
Kranken- und Pflegekassen senden. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege plant daher, die
Pflegeeinrichtungen und die Kranken- und Pflegekassen beim Prozess der Einführung zu begleiten. Dafür
ist man in regelmäßigem Erfahrungsaustausch mit den Kranken- und Pflegekassen,
Primärsystemherstellern und Pflegeeinrichtungen, um Herausforderungen und Informationsbedarfe zu
identifizieren. Auf der Internetseite stehen bereits Informationen zur Verfügung und eine FAQ-Liste, die
vom Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege erarbeitet wurde, geht auf die häufigsten Fragen von
Pflegeeinrichtungen zum Verfahren ein. Ergänzend sollen Checklisten erarbeitet und bereitgestellt
werden.
AP: 3.2: Pflegeberatung
Im Arbeitspaket Pflegeberatung sollen bundesweit nutzbare Handlungsempfehlungen entwickelt werden,
um die Digitalisierung von Pflegeberatungsstrukturen voranzutreiben. Schulungen sollen
Pflegeberatungsstellen und Pflegestützpunkte in die Lage versetzen, über neue digitale Angebote zu
beraten. In einem ersten Schritt wurde ein Erfahrungsaustausch initiiert, um so zunächst die Bedarfe und
den Stand der Digitalisierung zu ermitteln. Im August und September 2025 fanden zwei Treffen zu den
Themen „Anbindung der Pflegestützpunkte an die Telematikinfrastruktur“ und „Digitale Anwendungen in
der Pflegeberatung“ mit relevanten Akteuren der Praxis, darunter Pflegeberatende,
Landeskompetenzzentren und Pflegekassen, statt. Zur Analyse der Beratungsthemen zu digitalen
Anwendungen und zur Nutzung digitaler Anwendungen in der Pflegeberatung wurde eine systematische
Literaturrecherche initiiert. Das Arbeitspaket wird zudem durch einen kontinuierlichen internen
Fachaustausch mit den Referaten Pflegeversicherung und Telematik unterstützt (vgl. Abschnitt 5.2).
AP: 3.3: Interoperabilität Pflegedokumentation
Im Arbeitspaket Interoperabilität Pflegedokumentation werden Empfehlungen erarbeitet, um die
Entwicklung eines einheitlichen Standards für die digitale Pflegedokumentation voranzutreiben. Dabei
sollen verschiedene Stakeholder eingebunden werden, um beispielsweise die pflegewissenschaftliche
Perspektive sowie die Sicht der Pflegeinformatik zu berücksichtigen. Bisher fehlen überdies gesetzliche
Vorgaben für technische Standards, die die Interoperabilität der Pflegedokumentation vereinfachen
würden.
Um die sich daraus ergebenden Anforderungen für die Bearbeitung des Arbeitspaketes herauszuarbeiten,
und dafür einen pragmatischen Ansatz zu entwickeln, wurde zunächst Literatur recherchiert und es
wurden seitens des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege fünf Experteninterviews, u. a. mit dem
Kompetenzzentrum Interoperabilität (KIG) bei der gematik GmbH und dem Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), durchgeführt. Aus den Ergebnissen wird ein Thesenpapier
entwickelt, dass mit dem BMG diskutiert werden soll, um realistische Ziele für das Kompetenzzentrum
Digitalisierung und Pflege und die Umsetzung des Arbeitspakets abzuleiten. Aus diesem Thesenpapier
können sich ebenso mögliche Aufgaben für das BMG entwickeln.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 43 –
5. Erste Ergebnisse der Evaluation
26 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025
AP: 3.4: Wissenstransfer
Laut Beschreibung des Arbeitspaketes soll das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege
zielgruppengerechte Formate entwickeln, mit denen der Wissenstransfer zu Themen der Digitalisierung
unterstützt wird. Dazu zählen beispielsweise Broschüren, Erklärfilme, Werkstattgespräche oder Podcasts.
Als Themen wurden digitale Anwendungen und Endgeräte, komplexe Technologien, die Stärkung
digitaler Bildungsressourcen oder die Akzeptanz digitaler Technologien vorgeschlagen.
Für die Konkretisierung des Arbeitspaketes wurde ein Konzept erstellt, dass die Aufgaben umfangreich
und komplex darstellt. Insbesondere wird eine Vielzahl von Analyseaufgaben aufgelistet, beispielsweise
zu den Zielgruppen, den Themen, Formaten oder Verbreitungsmöglichkeiten des Wissens. Eine
Zielgruppenanalyse für die professionelle Pflege wurde für den internen Gebrauch erstellt. Weitere sind in
der Bearbeitung.
Die Gestaltung der verschiedenen Formate und die Erarbeitung von Verbreitungskonzepten übernimmt –
in enger Abstimmung mit dem Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege – die Digitalagentur init, die
auch den Auftrag für die Internetseite des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege erhalten hat.
Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege wird seine fachliche Expertise zu den Themen und
Zielgruppen einbringen. Dafür wurden im Rahmen der Zielgruppenanalysen erste Personas erstellt, die
stellvertretend für die jeweiligen Zielgruppen stehen. Weitere sollen folgen. Außerdem sollen zu
entwickelnde Szenarien die Anwendungskontexte verschiedener Formate verdeutlichen.
AP: 3.5: Refinanzierung von digitalen Investitionen in der Langzeitpflege
Das Arbeitspaket 3.5 zielt darauf ab, bestehende Finanzierungsmöglichkeiten digitaler Investitionen für
die Langzeitpflege innerhalb der geltenden gesetzlichen Regelungen von Pflege aufzuzeigen und
diesbezüglich Transparenz herzustellen. In einem zweiten Schritt sollen diese Möglichkeiten evaluiert und
Handlungsempfehlungen formuliert werden. Zunächst wurden vom Kompetenzzentrum Digitalisierung
und Pflege die bundes- und landesweiten Fördermöglichkeiten digitaler Investitionen zusammengestellt,
im April 2025 auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands zur Verfügung gestellt und später auf der
Internetseite des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege veröffentlicht. Die Informationen
können jeweils auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Auf die Version mit den
Fördermöglichkeiten der Länder wurde von Ende Juni 2025 bis Mitte September 2025 einmal zugegriffen.
Die Zugriffszahlen für das Dokument mit Fördermöglichkeiten des Bundes und für die Themenseiten
liegen dem iso-Institut noch nicht (in einer auswertbaren Form) vor und werden im nächsten Bericht
genauer betrachtet.
Die bundes- und landesweiten Fördermöglichkeiten digitaler Investitionen werden weiter ergänzt und
zweimal jährlich aktualisiert. Dafür wurde zum einen die Länderoffene Arbeitsgruppe Digitalisierung in der
Pflege eingebunden und um Aktualisierung der Landesliste gebeten. Die Fördermöglichkeiten zur
Digitalisierung in der Langzeitpflege wurden auch beim Pflegenetzwerk Deutschland im Rahmen eines
Praxisdialogs vorgestellt, um von den Teilnehmenden ein Feedback einzuholen. Der Beirat soll über die
Vielzahl eingebundener Verbände ebenfalls Rückmeldung geben. Auf der Internetseite werden außerdem
Feedback-Strukturen aufgebaut, sodass die User die Materialien dort direkt bewerten können. Auch
hierdurch erhofft man sich Hinweise auf ergänzende Fördermöglichkeiten. Zum Zeitpunkt der Interviews
mit dem Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege war eine erste Aktualisierung der bundes- und
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 44 –
5. Erste Ergebnisse der Evaluation
iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 27
landesweiten Fördermöglichkeiten digitaler Investitionen auf der Internetseite bis Ende Oktober 2025
geplant.
Im Rahmen des Arbeitspaketes soll außerdem ausgelotet werden, inwieweit über
Pflegesatzverhandlungen Investitionen im Bereich Digitalisierung derzeit vereinbart werden. Weiterhin ist
geplant, Transparenz bezüglich der Finanzierung digitaler (Pflege-) Hilfsmittel herzustellen und dabei auch
auf das Hilfsmittelreferat beim GKV-Spitzenverband zuzugehen. Auch digitale Angebote zur Prävention
in der Langzeitpflege sollen betrachtet werden.
Kompetenzentwicklung und Qualifizierung
Im Rahmen des Aufgabenschwerpunkts Kompetenzentwicklung und Qualifizierung sollen vor allem
Qualifizierungs- und Schulungskonzepte entwickelt werden. Der Aufgabenschwerpunkt gliedert sich in die
vier Arbeitspakete „Multiplikatorenschulung“, „Multiplikatorennetzwerk“, „Pflegefachkräfte“ und
„Ehrenamt“.
AP: 4.0: Multiplikatorenschulung
Seit dem 01.07.2025 ist für Pflegeeinrichtungen die Einbindung in die Telematikinfrastruktur (TI)
verbindlich. Daher sollten dem Konzept des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege zufolge von
Beginn an Pflegeeinrichtungen durch Multiplikatoren bei diesem Prozess unterstützt werden. Das
Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege sah seine Aufgabe darin, hierfür Informationsmaterialien
und Schulungs- sowie Qualifizierungskonzepte über einen digitalen Ressourcenpool zur Verfügung zu
stellen und legte wegen der gesetzlichen Einbindungsfrist von Pflegeeinrichtungen in die TI eine hohe
Priorität auf dieses Arbeitspaket.
Der entstandene TI-Ressourcenpool ist eine Zusammenstellung von Informationen zur
Telematikinfrastruktur, die im Oktober 2024 auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands zur
Verfügung gestellt und u. a. bei zwei Praxisdialogen beim Pflegenetzwerk und auch auf mehreren TI-
Fachtagen beworben wurde (vgl. Anhang Abschnitt 8.3). Mittlerweile sind die Inhalte auf der Internetseite
des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege abrufbar. Hauptsächlich wurden bestehende
Informationen und Angebote zur Einbindung an die TI gebündelt und dafür systematisch recherchiert
sowie auf Aktualität und Qualität geprüft.
Als förderlich wurde für die Umsetzung dieser Aufgabe unter anderem der Austausch mit dem ebenfalls
beim GKV-Spitzenverband angesiedelten Referat Telematikinfrastruktur beschrieben. Außerdem
konnten eigene Forschungsressourcen des GKV-Spitzenverbands eingebunden werden. So war die
Forschungsstelle dafür verantwortlich, den Auftrag an den GKV-Spitzenverband gemäß § 125 SGB XI, d. h.
ein Modellprogramm zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die TI im Zeitraum von 2020 bis 2024
umzusetzen und wissenschaftlich begleiten und evaluieren zu lassen. Die Ergebnisse konnte das
Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege im TI-Ressourcenpool zur Verfügung stellen. Dazu gehört
ein Praxisleitfaden mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung, welche Punkte sowohl technischer als auch
organisatorischer Natur bei der Einbindung in die TI beachtet werden müssen. Des Weiteren wurden für
die Fachanwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen), die dem sicheren Austausch sensibler Daten
innerhalb der TI dient, Schulungsunterlagen bereitgestellt. Diese Unterlagen wurden zwischen dem 30.06.
und 15.09.2025 einmal heruntergeladen. Auf der Internetseite des Kompetenzzentrums Digitalisierung
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 45 –
5. Erste Ergebnisse der Evaluation
28 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025
und Pflege finden sich zudem Angebote weiterer Anbieter wie der gematik GmbH und Beispiele aus der
Praxis.
Neben der Bündelung und Verbreitung bestehender Angebote wurden vom Kompetenzzentrum
Digitalisierung und Pflege auch eigene Materialien entwickelt, die sich gezielt an bislang nicht adressierten
Informationsbedarfen orientierten. Dazu gehören Schulungsunterlagen, die es den Multiplikatoren
ermöglichen sollen, das Wissen zur Einbindung an die TI an Pflegekräfte weiterzugeben, die im Alltag mit
der TI und den Fachanwendungen arbeiten müssen. Die Unterlagen sollten universell für unterschiedliche
Zielgruppen und Anwendungsszenarien einsetzbar sein. Daher wurden Musterschulungsmaterialien in
Form von PowerPoint-Dateien als White-Label-Lösung bereitgestellt, so dass die Pflegeeinrichtungen
diese in ihr Corporate Design überführen können. Es gibt einen Pool von über 50 Folien zur Auswahl,
sowohl zu Grundlagen der TI, als auch zur Vertiefung des Themas. Die Musterschulung zur
Telematikinfrastruktur wurde zwischen dem 30.06. und 15.09.2025 zweimal heruntergeladen.
Auch Fragen um die Einführung der SMC-B-Karte (Authentifizierungskarte) im Zusammenhang mit der
Einbindung in die TI wurden vom Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege als wichtig für
Pflegeeinrichtungen identifiziert. Daher wurde vom Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege die
SMC-B-Orientierungshilfe als spezifisches Angebot entwickelt, um im Kontext des TI-
Einbindungsprozesses drängende Fragen dazu zu beantworten. Zwischen dem 30.06. und 15.09.2025
wurde auf die SMC-B-Orientierungshilfe 27-mal zugegriffen.
AP: 4.1: Multiplikatorennetzwerk
Ziel des Arbeitspaketes ist der Aufbau eines Multiplikatorennetzwerkes. Es knüpft damit an das
Arbeitspaket 4.0 an, denn die Multiplikatoren sollen die dort entwickelten Schulungen nutzen und so der
Pflegepraxis Hilfestellung bieten.
Für den Aufbau des Netzwerkes sollte zunächst ein Verteiler erstellt werden. Aufgenommen werden
Personen, die bereits mit dem Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege im Rahmen verschiedener
Arbeitspakete in Kontakt getreten sind und daher als Personen mit Expertise für die jeweilige Thematik
identifiziert wurden. Der Verteiler soll einerseits dazu dienen, die Ergebnisse des Kompetenzzentrums
Digitalisierung und Pflege über die Multiplikatoren zu verbreiten und bekannt zu machen. Andererseits
sollen diese als Expertinnen und Experten bei der Entwicklung von Produkten eingebunden werden.
Mit der Erstellung der Verteilerliste hat das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege begonnen. Sie
wird schrittweise ergänzt und ist ein internes Arbeitsinstrument, welches nicht veröffentlicht wird. Weitere
Maßnahmen sind für Arbeitspaket 4.1 derzeit nicht geplant.
AP: 4.2: Pflegefachkräfte
Im Rahmen des Arbeitspaketes sollen laut Konzept des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege
Empfehlungen zu (bestehenden) Qualifizierungskonzepten für (akademisierte) Pflegefachkräfte
entwickelt und kommuniziert werden. Die Weiterbildungen sollen entweder die Nutzung digitaler
Anwendungen unterstützen oder Bildungskonzepte unter Nutzung digitaler Technologien vorstellen.
Die Bearbeitung wurde im Juni 2025 begonnen. Zunächst sollen bereits existierende
Qualifizierungsangebote für Pflegefachkräfte gesammelt und so bestehende Lücken aufgedeckt werden.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 46 –
5. Erste Ergebnisse der Evaluation
iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 29
Die Daten aus der Literaturrecherche sollen als Grundlage für die Konkretisierung des Arbeitspaketes und
die Konzepterstellung dienen.
AP: 4.3: Ehrenamt
Das Arbeitspaket sieht die Erstellung von Unterstützungskonzepten für ehrenamtlich in der Pflege
engagierte Personen vor. Der Start dieses Arbeitspaketes war laut Konzept des Kompetenzzentrums
Digitalisierung und Pflege im September 2025 geplant.
Da der Hauptteil der Pflegearbeit in Deutschland durch die informelle Pflege bzw. ehrenamtlich Pflegende,
wie Angehörige oder Zugehörige, erbracht wird, spielt das Arbeitspaket für das Kompetenzzentrum
Digitalisierung und Pflege eine große Rolle. Dabei ist angedacht, bestehende Angebote von
Ehrenamtsverbänden zu bündeln, aber auch Konzepte zur Unterstützung der informellen Pflege durch
Digitalisierung neu zu erarbeiten.
Vernetzung und Austausch
Vernetzung und Austausch sind wesentliche Bestandteile der Arbeit im Kompetenzzentrum
Digitalisierung und Pflege und werden in allen Arbeitspaketen intensiv betrieben. Der
Aufgabenschwerpunkt sieht zum einen die Zusammenarbeit mit dem Gesetzgeber vor (AP 5.0). Bisher
nutzt das BMG bereits die Expertise des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege für eigene
Vorhaben oder abzugebende Stellungnahmen. Zum anderen soll der fachliche Austausch über ein
aufzubauendes Netzwerk gefördert werden (AP 5.1). Dafür dienen die regelmäßigen Treffen mit dem
Beirat, aber auch die Einbindung und der Austausch mit verschiedenen Akteuren wie den
Landeskompetenzzentren oder der länderoffenen Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der
Digitalisierung in der Pflege.
Der strukturierte Austausch mit unterschiedlichen Akteuren wurde bereits in Abschnitt 5.2 näher
beschrieben. Eine Übersicht zu externen Austauschrunden findet sich im Anhang in Abschnitt 8.3.
Öffentlichkeitsarbeit
Ein wichtiger Aspekt der Arbeit des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege ist die
Öffentlichkeitsarbeit. Denn die Ergebnisse der eigenen Arbeit sollen für unterschiedliche Zielgruppen in
die Breite getragen werden. Das funktioniert nur, wenn das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege
als Anlaufstelle und verlässliche Informationsinstanz wahrgenommen wird. Auch wenn die
Öffentlichkeitsarbeit nicht in den Aufgabenschwerpunkten und Arbeitspaketen explizit beschrieben steht,
war sie für das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege von Beginn an von zentraler Bedeutung.
Zum einen hat das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege das Konzept und die geplanten
Tätigkeiten auf Anfragen externer Akteure vorgestellt. Zum anderen suchte das Kompetenzzentrum
Digitalisierung und Pflege aktiv nach Möglichkeiten, kontinuierlich über die Aufgabenschwerpunkte und
erste Ergebnisse zu informieren. Dazu nahm das Team beispielsweise an Veranstaltungen, Fachtagen oder
Messen teil und brachte sich mit eigenen Vorträgen ein. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und
Pflege nutzte außerdem die Plattform des Pflegenetzwerks Deutschland, um in Praxisdialogen eigene
Ergebnisse vorzustellen und in die Breite zu tragen (vgl. Anhang Abschnitt 8.3).
Zur Öffentlichkeitsarbeit gehört ebenfalls die Publikation von Artikeln in Zeitschriften, Online-Medien und
anderen Formaten. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege erhält von Fachzeitschriften
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 47 –
5. Erste Ergebnisse der Evaluation
30 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025
Anfragen, um sich vorzustellen, aber auch um die eigene Expertise über Fachartikel zu den Themen des
Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege einzubringen (vgl. Anhang Abschnitt 8.3).
Von besonderer Bedeutung für die Öffentlichkeitsarbeit ist die Internetseite des Kompetenzzentrums
Digitalisierung und Pflege. Hier sollen Informationen und Ergebnisse des Kompetenzzentrums
Digitalisierung und Pflege gebündelt und den verschiedenen Zielgruppen zur Verfügung gestellt werden.
Gemeinsam mit der Digitalagentur init und unter Beteiligung des gesamten Teams wurde innerhalb von
drei Monaten der Launch einer Internetseite auf den Weg gebracht. Seit dem 01.09.2025 ist eine neue
Mitarbeiterin des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege für die Internetseite verantwortlich. Sie
wird sich auch um den Social-Media-Account und um Pressemitteilungen kümmern sowie Presseanfragen
koordinieren.
5.4 Erreichte Ziele und Einschätzungen der Beteiligten
Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege startete Anfang 2024 mit seiner Arbeit und konnte fast
alle Arbeitspakete und Aufgaben angehen. Im Rahmen der Vorarbeiten zum Aufbau des
Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege wurde ein Konzept entwickelt und in der
Benehmensherstellung mit den in § 125b Absatz 2 SGB XI benannten Akteursgruppen abgestimmt. Die
Evaluation der Arbeit des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege konnte vergeben und die eigene
Internetseite veröffentlicht werden. Damit waren die im Konzept beschriebenen Vorarbeiten für das
Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege im Juni 2025 abgeschlossen.
Im Aufgabenschwerpunkt Wissensmanagement und Organisation beschäftigte sich das
Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege mit der sprachgestützten Pflegedokumentation. Die
Ergebnisse sollen noch im Oktober 2025 vorliegen. Außerdem erstellte ein beauftragtes Institut eine
Expertise zu den Möglichkeiten einer digital gestützten Pflegeplatzsuche. Der Ergebnisbericht ist seit
August 2025 auf der Internetseite des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege abrufbar. Für die zu
entwickelnde Wissenslandkarte stellte das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege auf der
Internetseite erste Informationen zu bestehenden Landeskompetenzzentren und Zukunftszentren bereit.
Die technische Umsetzung der Wissenslandkarte befindet sich in einem intensiven Abstimmungsprozess
von Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege und Digitalagentur.
Im Aufgabenschwerpunkt Handlungsempfehlungen und Beratung wurde eine Handlungsempfehlung zum
Thema Cybersicherheit auf den Weg gebracht. Sie soll im ersten Quartal 2026 veröffentlicht werden. Für
eine Handlungsempfehlung zum vollelektronischen Abrechnungsverfahren gibt es erste konzeptionelle
Überlegungen. Auf der Internetseite stehen Informationen und eine FAQ-Liste zur Verfügung, die auf die
häufigsten Fragen von Pflegeeinrichtungen zum Abrechnungsverfahren eingeht. Ergänzende Checklisten
sollen hinzukommen. Da sich das Arbeitspaket Interoperabilität Pflegedokumentation als sehr komplex
herausstellte, führte das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege zunächst Interviews mit
Expertinnen und Experten, deren Ergebnisse als Grundlage für ein Thesenpapier mit realistischen Zielen
für das Arbeitspaket dienen. Für den Aufgabenschwerpunkt wurden darüber hinaus Fördermöglichkeiten
für digitale Investitionen in der Langzeitpflege getrennt nach Bund und Land zusammengestellt.
Im Aufgabenschwerpunkt Kompetenzentwicklung und Qualifizierung ist der mittlerweile aufgebaute TI-
Ressourcenpool mit Informationen zur Telematikinfrastruktur und mit verschiedenen
Schulungsmaterialien ein zentrales Ergebnis. Außerdem hat das Kompetenzzentrum Digitalisierung und
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 48 –
5. Erste Ergebnisse der Evaluation
iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 31
Pflege mit der Erstellung einer Verteilerliste begonnen, um den Aufbau eines Multiplikatorennetzwerks
voranzutreiben.
Im Rahmen der Interviews wurde erfragt, welche Bilanz der bisherigen Arbeiten die Mitarbeitenden des
Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege selbst und das BMG ziehen. Hierbei zeigten sich alle
Befragten vor dem Hintergrund der erst schrittweise erfolgten personellen Besetzung mit den erreichten
Ergebnissen zufrieden. Wegen des hohen Bedarfs an Informationen und Qualifizierung zur Digitalisierung
wies das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege dem TI-Ressourcenpool eine besondere
Bedeutung zu und schätzte die positiven Rückmeldungen, die bereits nach der Veröffentlichung auf der
Internetseite des GKV-Spitzenverbands erfolgten, zum diesbezüglichen Schulungsmaterial als wertvoll
ein. Auch die Zusammenstellung von Fördermöglichkeiten digitaler Investitionen auf Bundes- und
Landesebene wurde vom Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege als Erfolg hervorgehoben. Nach
Aussage des Teams existiert nun erstmals eine Übersicht, die Pflegeeinrichtungen die Auswahl von
passenden Fördermöglichkeiten erleichtert. Als wichtigen Meilenstein beschrieben überdies die
Mitarbeitenden des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege den Launch der Internetseite, dessen
Vorbereitung für das Team viel Aufwand bedeutete. Damit konnten sie eine aus ihrer Sicht zentrale
Aufgabe abschließen und die Basis für die Verbreitung von Inhalten und Produkten des
Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege legen.
Die zunächst nur schrittweise erfolgte personelle Besetzung insbesondere im Einstiegsjahr 2024 und die
Wartezeit bis zur Genehmigung neuer Stellen wurden von den Mitarbeitenden des Kompetenzzentrums
Digitalisierung und Pflege als hemmend für den Start der Arbeiten erlebt. Außerdem wurde die
Fertigstellung der ersten Ausbaustufe der Internetseite gemeinsam mit der Digitalagentur wegen der
kurzen zur Verfügung stehenden Zeitspanne als sehr herausfordernd beschrieben. Daher bewerteten die
interviewten Personen die Schaffung weiterer Personalstellen und die damit einhergehende Entlastung
als einen wichtigen Fortschritt für die Arbeitsfähigkeit des Kompetenzzentrums Digitalisierung und
Pflege.
Als förderlich stellten die Interviewten aus dem Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege die
konstruktive Zusammenarbeit mit dem BMG heraus. Der regelmäßige Austausch mit dem Beirat wurde
als bereichernd erlebt. Das Vertrauen in die Arbeit des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege
scheint durch die Benehmensherstellung und die bisher stattgefundenen Beiratstreffen gewachsen zu
sein. Beim Thema Digitalisierung und Pflege zieht man an einem Strang und hat ein gemeinsames Ziel, so
der allgemeine Eindruck der Befragten.
Von mehreren Mitarbeitenden wurde betont, wie wichtig die Zusammenarbeit mit anderen Gremien oder
Institutionen, wie den Landeskompetenzzentren oder den Pflegeverbänden der Einrichtungsträger, ist.
Für diese Akteure soll in keinem Bereich eine Konkurrenz durch das Kompetenzzentrum Digitalisierung
und Pflege entstehen. Vielmehr hat es für das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege Priorität,
dort tätig zu werden, wo sich noch Lücken im Bereich der Digitalisierung auftun und die Bedarfe der
Zielgruppen durch die Bereitstellung von Informationen und Angeboten adressiert werden müssen.
Vorrangig geht es, wie den Interviews zu entnehmen war, darum, vorhandenes Wissen zu bündeln und
sichtbarer zu machen. Daher wird der Kommunikation mit anderen Akteuren im Bereich Digitalisierung
und Pflege ein hoher Stellenwert beigemessen. Auch die Möglichkeit, bei der Entwicklung von Produkten
und Angeboten auf die Expertise aus anderen Modellprogrammen oder Referaten des GKV-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 49 –
5. Erste Ergebnisse der Evaluation
32 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025
Spitzenverbands zurückgreifen zu können, wurde von den Mitarbeitenden als förderlicher Faktor
beschrieben. Die kurzen Wege für den Informationsaustausch wurden in den Interviews als positiv und
entlastend herausgestellt.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 50 –
6. Zusammenfassende Bewertung und Diskussion
iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 33
6. Zusammenfassende Bewertung und Diskussion
Im folgenden Kapitel werden die ersten Ergebnisse aus der kurzen Evaluationszeit von Ende Juni bis
September 2025 zusammengefasst und bewertet.
Im Rahmen der Evaluation wurden zunächst die Vorarbeiten zur Errichtung des Kompetenzzentrums
Digitalisierung und Pflege thematisiert. Diese erfolgten im engen Austausch zwischen dem zuständigen
Referat im BMG sowie der Forschungsstelle Pflegeversicherung des GKV-Spitzenverbands. In einem
produktiven Austausch wurden die Rahmenbedingungen wie die Anbindung, das Anforderungsprofil und
die Finanzierungsstruktur diskutiert und die politische Zustimmung zur Implementierung vorbereitet.
Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege, das Anfang 2024 seine Arbeit aufnahm, ist sowohl
räumlich als auch strukturell eng an den GKV-Spitzenverband angebunden. Die Anbindung hat sich als
positiver Gelingensfaktor herausgestellt, weil durch die interne Vernetzung für die Mitarbeitenden ein
hohes institutionelles Wissen über Digitalisierung und Pflege sowie ein methodisches Fachwissen zur
Verfügung steht und in die eigenen Arbeiten eingebunden werden konnte. Hier gab es also sowohl
inhaltliche Anknüpfungspunkte als auch die Möglichkeit von Synergieeffekten, etwa in den Bereichen
Administration und Verwaltung. Ebenso ist auf das Vorhandensein externer Netzwerke sowie auf die enge
und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem BMG hinzuweisen.
Die Arbeiten konzentrierten sich zunächst darauf, aus den allgemein gehaltenen Anforderungen im Gesetz
und in der Gesetzesbegründung ein Konzept zur Strukturierung der Arbeiten zu entwerfen. Diese Aufgabe
wurde von erfahrenen Mitarbeitenden der Forschungsstelle beim GKV-Spitzenverband übernommen.
Anschließend erfolgte in zwei Ausschreibungswellen 2024 und 2025 die personelle Besetzung des
Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege. Für die komplexen Aufgaben wurden hochqualifizierte
Mitarbeitende benötigt und es brauchte Zeit, bis die Ausschreibungen erfolgten, geeignete Personen
gefunden wurden und diese ihre Arbeit aufnehmen konnten. Letztendlich ist es gelungen, qualifizierte
Personen für das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege zu gewinnen, die eine breite Expertise in
den Feldern Gesundheitswesen und Digitalisierung aufweisen und Erfahrungen aus unterschiedlichen
Arbeitsfeldern sowie aus der Pflege einbringen können. Unter anderem sind diese Personen bereits im
Bundestag, in einem Landeskompetenzzentrum, bei einer Krankenkasse, in der Forschung oder bei einem
Leistungserbringer der Pflege tätig gewesen.
Auch im kommunikativen Bereich ist das Team gut aufgestellt. Seitens des BMG werden der konstruktive
Austausch und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Akteuren positiv hervorgehoben. Auch im
Beirat herrscht nach Auskunft der Beteiligten eine hohe Zufriedenheit mit der Moderation, den Inhalten
und den Ergebnissen der Sitzungen. Hilfreich für die konstruktive Arbeitsatmosphäre im Beirat scheint hier
auch zu sein, dass der Handlungsbedarf im Feld Digitalisierung und Pflege unstrittig.
Über eine interne Steuerung der Arbeitsprozesse im Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege sowie
mithilfe dafür erstellter Tools werden die Aufgabenschwerpunkte und Arbeitspakete den Mitarbeitenden
entsprechend ihrer Arbeitskapazitäten und Kompetenzprofile zugeteilt. Es erfolgt ein laufendes
Monitoring der Ergebnisse. In verschiedenen internen und externen Besprechungsforen können die
Fachreferentinnen und -referenten ihr Wissen vernetzen und ihre Arbeitsstände in die teaminterne
Diskussion einbringen. Allerdings ist die Mitarbeit in Gremien und Austauschrunden zeitintensiv und auch
die Öffentlichkeitsarbeit hat sich als umfangreiche und langfristig zu bedienende Aufgabe
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 51 –
6. Zusammenfassende Bewertung und Diskussion
34 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025
herauskristallisiert, um die vielfältigen Zielgruppen des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege zu
erreichen. Die Aufstockung des Personals infolge der zweiten Ausschreibungsrunde hat sich somit
förderlich auf die Aufgabenbewältigung ausgewirkt.
Die Bearbeitung der Arbeitspakete wird von den Mitarbeitenden mit einem hohen wissenschaftlichen
Anspruch betrieben. Die Konkretisierung und Bearbeitung der Arbeitsinhalte ist eine umfangreiche
Aufgabe, die mit eigenständigen Recherchen und Analysen verbunden ist. Dabei wirkt sich die
wissenschaftliche Expertise im Team positiv auf die Auswahl geeigneter Methoden und deren
sachgerechte Anwendung aus. Trotz der anfangs nur schmalen Personalbesetzung konnte mit allen
Arbeitspaketen zumindest begonnen werden. Mit dem zwischenzeitlich erweiterten Team können die
umfangreichen und meist komplexen Aufgaben der Arbeitspakete verstärkt angegangen und zeitliche
Verzögerungen ggf. aufgearbeitet werden. Der Ansatz, sich pragmatisch auf dringliche und zugleich
umsetzbare Aufgaben zu konzentrieren, den das Team für einige Arbeitspakete eingeschlagen hat, ist
daher eine sinnvolle Strategie.
Die ersten Ergebnisse des Zentrums sind positiv einzuschätzen. Zu nennen ist hier insbesondere der
Aufbau eines eigenen Internetauftritts, der am 30.06.2025 startete. Ein weiteres Beispiel für ein wichtiges
Ergebnis ist die Vorbereitung einer Handlungsempfehlung zum Thema Cybersicherheit, deren
Veröffentlichung im ersten Quartal 2026 geplant ist. Diese soll ambulante und stationäre
Pflegeeinrichtungen dazu befähigen, ein ganzheitliches Cybersicherheitskonzept zu etablieren. Damit
wird ein relevantes Risikofeld für Leistungserbringer adressiert und die wesentlichen Fragestellungen in
einem engen Praxisbezug ausdifferenziert. Auch mit der Bereitstellung des Informationsangebots zur
Telematikinfrastruktur und zu den Fördermöglichkeiten zur Digitalisierung in der Langzeitpflege
unterstützt das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege ambulante und stationäre
Pflegeeinrichtungen. Die Expertise zur digital gestützten Pflegeplatzsuche und -vermittlung von Prognos
steht seit Sommer 2025 als Bericht zum Download bereit. Darauf aufbauend hat das Kompetenzzentrum
Digitalisierung und Pflege Empfehlungen für das BMG abgeleitet. Die Evaluation wird die Umsetzung der
Aufgaben weiterverfolgen und in den nächsten Erfassungsperioden auch Fragen der Wirksamkeit in den
Fokus rücken.
Eine Limitation der Darstellung ist die geringe Zeitspanne von drei Monaten zwischen dem Beginn der
Evaluation und der notwendigen Berichtslegung. Der Bericht ist deshalb als erster Einstieg in die
Evaluation des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege zu bewerten, die in den nächsten Jahren
weiterentwickelt und vertieft wird.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 52 –
7. Literatur
iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 35
7. Literatur
Bringmann, J., Evans-Borchers, M. (2024): Digitalisierung, KI und Pflege. Auf der Suche nach der
digitalen Dividende. FES-Impuls.
Bundesministerium für Gesundheit. (2023): Gemeinsam Digital. Digitalisierungsstrategie für das
Gesundheitswesen und die Pflege.
Deutsche Gesellschaft für Evaluation (2017): Glossar der Standards für Evaluation.
https://www.degeval.org/fileadmin/content/Z03_Publikationen/DeGEval-
Standards/2017_11_21_DeGEval-StandardsGlossar_ES_1_.pdf
Egbert, N., Thye, J., Hackl, W. O., Müller-Staub, M., Ammenwerth, E., Hübner, U. (2018): Competencies
for nursing in a digital world. Methodology, results, and use of the DACH-recommendations for nursing
informatics core competency areas in Austria, Germany, and Switzerland. Informatics for Health and
Social Care, 1–25.
Evans, M., Hielscher, V., Voss, D. (2018). Damit Arbeit 4.0 in der Pflege ankommt: Wie Technik die Pflege
stärken kann. Hans-Böckler-Stiftung. https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_pb_004_2018.pdf
Hielscher, V. (2020): Digitalisierungsprozesse und Interaktionsarbeit in der Pflege. In P. Bleses, B. Busse,
A. Friemer (Hrsg.), Digitalisierung der Arbeit in der Langzeitpflege als Veränderungsprojekt (S. 33–45).
Springer. https://doi.org/10.1007/978-3-662-60874-6_3
Nock, L., Hielscher, V., Kirchen-Peters, S. (2020): Digitalisierung in der Altenhilfe, In: N. Kutscher, T. Ley,
U. Seelmeyer, F. Siller, A. Tillmann, I. Zorn (Hrsg.), Handbuch Soziale Arbeit und Digitalisierung (S. 518–
528). Juventa Verlag.
Wolf-Ostermann, K., Rothgang, H. (2024): Digitale Technologien in der Pflege – Was können sie leisten?
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz, 67 (3), 324–331.
https://doi.org/10.1007/s00103-024-03843-3
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 53 –
8. Anhang
36 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025
8. Anhang
8.1 Gesetzeswortlaut § 125b Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege
(1) Beim Spitzenverband Bund der Pflegekassen wird ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege
eingerichtet. Die Aufgaben des Kompetenzzentrums umfassen:
1. regelmäßige Analyse und Evaluation der Umsetzung digitaler Potentiale im Bereich der
ambulanten und stationären Langzeitpflege,
2. Entwicklung von konkreten Empfehlungen insbesondere für Leistungserbringer, Pflegekassen,
die für die Wahrnehmung der Interessen der Industrie maßgeblichen Bundesverbände aus dem
Bereich der Informationstechnologie im Gesundheitswesen und in der Pflege sowie für
Pflegeberatungsstellen, mit dem Ziel der Weiterentwicklung der Digitalisierung in der
Langzeitpflege, unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 78a,
3. Prüfung und Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung bei der Vermittlung von Plätzen und
Angeboten im Bereich der ambulanten und stationären Langzeitpflege und Erarbeitung von
Empfehlungen, und
4. Unterstützung des Wissenstransfers bei Themen der Digitalisierung in der Langzeitpflege für
pflegebedürftige Menschen, ihre Pflegepersonen nach § 19, beruflich Pflegende und
Pflegeberatende mit geeigneten Maßnahmen.
(2) Für die Einrichtung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege werden aus Mitteln des
Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung 10 Millionen Euro im Zeitraum von 2023 bis 2027 zur Verfügung
gestellt. Die privaten Versicherungsunternehmen, die die private Pflege-Pflichtversicherung durchführen,
beteiligen sich mit einem Anteil von 7 Prozent an den Kosten, die sich gemäß Satz 1 ergeben. Dieser
Finanzierungsanteil kann von dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. unmittelbar an das
Bundesamt für Soziale Sicherung zugunsten des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung nach § 65
geleistet werden. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen bestimmt Ziele, Inhalte, Planung und
Durchführung des Kompetenzzentrums im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit
und im Benehmen mit den Verbänden der Pflegekassen, den Ländern, dem Verband der privaten
Krankenversicherung e. V., dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der
Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe, den
kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene, den Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen
auf Bundesebene, dem Deutschen Pflegerat, den auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die
Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen nach § 118
sowie deren Pflegepersonen nach § 19, den für die Wahrnehmung der Interessen der Industrie
maßgeblichen Bundesverbänden aus dem Bereich der Informationstechnologie im Gesundheitswesen
und in der Pflege, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie mit der Gesellschaft für Telematik und,
soweit vorhanden, mit Kompetenzzentren auf Bundes- und Landesebene. Die Gesellschaft für Telematik
soll insbesondere bei der Umsetzung der Aufgaben nach Absatz 1 beteiligt werden, sofern diese einen
Bezug zur Telematikinfrastruktur aufweisen. Ebenso ist die oder der Bundesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit ins Benehmen zu setzen, sofern datenschutzrechtliche Belange
betroffen sind. Für die Förderung gilt § 8 Absatz 3 Satz 5, 8 und 12 entsprechend.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 54 –
8. Anhang
iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 37
(3) Näheres über das Verfahren zur Auszahlung der aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung zu
finanzierenden Fördermittel regeln der Spitzenverband Bund der Pflegekassen und das Bundesamt für
Soziale Sicherung durch Vereinbarung.
(4) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen veranlasst im Einvernehmen mit dem Bundesministerium
für Gesundheit eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Arbeit des Kompetenzzentrums
durch unabhängige Sachverständige. Begleitung und Auswertung erfolgen nach allgemein anerkannten
wissenschaftlichen Standards hinsichtlich der Wirksamkeit, Qualität und Kosten der Arbeit des
Kompetenzzentrums. Die unabhängigen Sachverständigen haben Berichte über die Ergebnisse der
Auswertungen zu erstellen. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen legt über das Bundesministerium
für Gesundheit dem Deutschen Bundestag bis 2028 jährlich, erstmals zum 1. März 2024, einen
barrierefreien Bericht über die Arbeit und Ergebnisse des Kompetenzzentrums vor.
(5) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen richtet einen Beirat zur Begleitung der Arbeit des
Kompetenzzentrums im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit ein. Der Beirat
besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Länder, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen
Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe, der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene,
des Verbands der privaten Krankenversicherung e. V., der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene,
der Verbände der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, der Vereinigungen der Träger der
Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, des Deutschen Pflegerates, der auf Bundesebene maßgeblichen
Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und
behinderter Menschen nach § 118 sowie deren Pflegepersonen nach § 19, der für die Wahrnehmung der
Interessen der Industrie maßgeblichen Bundesverbände aus dem Bereich der Informationstechnologie im
Gesundheitswesen und in der Pflege, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Gesellschaft für
Telematik, der Wissenschaft sowie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, des Bundesministeriums für Gesundheit und der oder des Bevollmächtigten der
Bundesregierung für Pflege.
(6) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen informiert regelmäßig und aktuell über die Aktivitäten und
Ergebnisse des Kompetenzzentrums auf einer eigens dafür eingerichteten barrierefreien Internetseite.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 55 –
8. Anhang
38 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025
8.2 Konzept des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege
Ausgangssituation
Der Stand der Digitalisierung1 in der Pflege2 in Deutschland ist derzeit noch unübersichtlich. Ungeachtet
einer Vielzahl von Produktentwicklungen, Projekten und Initiativen wird deutlich, dass die Chancen der
Digitalisierung u. a. für eine bessere Versorgung in der ambulanten und stationären Langzeitpflege, zur
Entlastung von Pflege- und Betreuungskräften bzw. An- und Zugehörigen im häuslichen Setting, aber
auch bei der Unterstützung des Erhalts der Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen nur ansatzweise
genutzt werden. Im Vergleich zu anderen Sektoren und trotz punktueller Fortschritte steht die Pflege
damit noch am Anfang der Entwicklung. Dennoch gibt es gegenwärtig schon digitale Lösungen und
Technologien, die in der Pflege – beschleunigt aufgrund von Notwendigkeiten in der Covid-19 Pandemie -
eingesetzt werden. Einige Beispiele sind digitale Pflegedokumentations- und Pflegeplanungssysteme,
Telemedizin und Telepflege, digitale Medikamentenverwaltungssysteme, Robotik (emotionale bzw.
soziale Robotik sowie Service- und Transportrobotik) und Assistenzsysteme sowie mobile Apps für die
Pflege (eine zielgruppenbezogene Darstellung des aktuellen Status der Digitalisierung in der Pflege findet
sich im Anhang). Zu den Herausforderungen und Hindernissen im Hinblick auf den Transfer der
Digitalisierung in die Pflegepraxis zählen eine unübersichtliche Marktsituation, eine z. T. mangelhafte IT-
Infrastruktur (und –Anbindung) sowie noch nicht hinreichende Erfahrungen bezüglich der digitalen
Transformation in den Einrichtungen und Diensten, fehlende Standards der Interoperabilität zwischen
verschiedenen Systemen auf Herstellerseite und fehlende Nutzennachweise. Hinzu kommen Bedenken
bezüglich Datenschutzes und Datensicherheit sowie möglicher ethischer Fragen, insbesondere bei
Pflegebedürftigen und ihren An- und Zugehörigen, sowie mangelnde Schulungsangebote für den Umgang
mit digitalen Technologien in Pflegeeinrichtungen, um die Akzeptanz bei Pflegekräften zu erhöhen. Es
bedarf sowohl mehr Transparenz und Aufklärung, als auch strategischer und technischer
Weichenstellungen in und für die Pflege, um die Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen zu können.
An dieser Stelle setzt das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege nach § 125b Elftes Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XI) an. Es wird zukünftig Informationen bereitstellen, die Pflegeeinrichtungen,
Pflegekräfte und andere Leistungserbringende, aber auch Pflegekassen, Pflegeberaterinnen und -berater
sowie Pflegeverbände bei der Bewertung, Auswahl, Einführung und Nutzung digitaler Technologien in der
Pflege unterstützen. Darüber hinaus wird das Kompetenzzentrum dazu beitragen, das Wissen und die
Kompetenzen der Pflegebedürftigen und deren An- und Zugehörigen im Umgang mit digitalen
Technologien zu stärken. Es wird zudem den Austausch und die Vernetzung der maßgeblichen Akteure
aus Pflege, Digitalwirtschaft, Forschung und anderen relevanten Bereichen fördern. Mit Blick auf die
Entwicklung neuer digitaler Lösungen in der Pflege wird das Kompetenzzentrum unter Berücksichtigung
bereits vorliegender Ansätze die wissenschaftliche Evaluation und Nutzenbewertung digitaler Lösungen
vorantreiben sowie die Qualitätssicherung bei der Nutzung digitaler Technologien in der Pflege durch die
Entwicklung von Qualitätsstandards und -kriterien unterstützen.
1 Die Digitalisierung in der Pflege wird im Folgenden als der Einsatz von digitalen Technologien und Lösungen
zur Verbesserung der Kommunikations-, Arbeits- und Organisationsprozesse in der professionellen sowie
informellen Pflege und Versorgung von pflegebedürftigen Menschen verstanden.
2 Der Begriff „Pflege“ wird im Folgenden für den Bereich der informellen Pflege durch An- und Zugehörige sowie
der professionellen ambulanten und stationären Langzeitpflege verwendet.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 56 –
8. Anhang
iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 39
Politische Rahmenbedingungen und Gesetzesauftrag
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren mehrere Gesetzesinitiativen gestartet, um die
Digitalisierung in der Pflege voranzutreiben. Dazu gehören beispielsweise das Pflegeunterstützungs- und
-entlastungsgesetz (PUEG) sowie das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des
Gesundheitswesens (DigiG). Diese Gesetze bauen auf den Entwicklungen der vergangenen
Legislaturperiode auf und schließen inhaltlich an das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das
Patientendatenschutzgesetz (PDSG) sowie das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz
(DVPMG) an. Auch in der Forschungsförderung nimmt das Thema Digitalisierung in der Pflege einen
immer höheren Stellenwert ein und wird im Rahmen verschiedener Programme gefördert. Zu nennen sind
beispielsweise die Förderprogramme „Mensch-Technik-Interaktion“ (2008 bis 2018) und „Miteinander
durch Innovation“ im Rahmen der Hightech-Strategie (2021 bis 2025) des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung (BMBF). Die EU fördert entsprechende Vorhaben aktuell u. a im Bereich der Forschungen
bezüglich Informations- und Kommunikationstechnologien für Gesundheit und Wohlergehen (2021 bis
2027).
Parallel zur aktuellen Gesetzgebung und Forschungsförderung veröffentlichte das Bundesministerium für
Gesundheit im März 2023 die Digitalisierungsstrategie „Gemeinsam digital - Digitalisierungsstrategie für
das Gesundheitswesen und die Pflege“. Diese hat zum Ziel, die digitale Transformation zu intensivieren
und dringend notwendige Entlastungen in der Pflege zu fördern. Die Digitalisierungsstrategie soll einen
wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Versorgungsqualität in der Pflege leisten, indem sie unter
anderem die konsequente Datennutzung, die Anpassung der Pflege- und Verwaltungsprozesse an die
neue digitale Realität sowie den bedarfsgerechten Einsatz von digitalen Anwendungen festschreibt.
Zudem sollen Fördermöglichkeiten für Pflegeeinrichtungen zur Umsetzung digitaler Lösungen weiter
ausgebaut werden (Bundesministerium für Gesundheit 2023).
Am 1. Juli 2023 trat das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) in Kraft, das im
§ 125b SGB XI den Auftrag für ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege beschreibt. Im folgenden
Abschnitt wird der Gesetzesauftrag zusammenfassend dargestellt, um dann vor diesem Hintergrund im
nächsten Kapitel die konzeptionelle Operationalisierung dieser Anforderungen in den Aufgaben und
Zielen des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege darzulegen.
Gesetzesauftrag
Beim GKV-Spitzenverband wird im Zeitraum von 2023 bis 2027 ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und
Pflege eingerichtet. Es soll regelmäßig die Umsetzung digitaler Potenziale im Bereich der ambulanten und
stationären Langzeitpflege analysieren und evaluieren. In diesem Zusammenhang sollen auch neue,
innovative Entwicklungen identifiziert und bewertet werden („Thinktank“-Funktion). Gleichzeitig liegt ein
wichtiger Schwerpunkt in der Wissensbündelung und der Unterstützung des Wissenstransfers bei Themen
der Digitalisierung in der Langzeitpflege für pflegebedürftige Menschen, ihre An- und Zugehörigen,
beruflich Pflegende und Pflegeberatende mit geeigneten Maßnahmen. So sollen konkrete Empfehlungen
mit dem Ziel der Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Langzeitpflege insbesondere für
Leistungserbringer, Pflegekassen, die Bundesverbände aus dem Bereich der Informationstechnologie im
Gesundheitswesen und in der Pflege sowie für Pflegeberatungsstellen erstellt werden. Bereits kurzfristig
wird das Kompetenzzentrum die Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung bei der Vermittlung von
Plätzen und Angeboten im Bereich der ambulanten und stationären Langzeitpflege prüfen und
diesbezügliche Empfehlungen erarbeiten.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 57 –
8. Anhang
40 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025
Darüber hinaus soll das Kompetenzzentrum auch als Brücke zwischen Praxis und Gesetzgebung fungieren
und entsprechende fachliche Expertise bereitstellen. Es soll weiterhin den fachlichen Austausch –
insbesondere von best practice Beispielen – zwischen Digitalwirtschaft, Pflegekassen, privaten
Versicherungsunternehmen, die die private Pflege-Pflichtversicherung durchführen, Leistungserbringern
und Pflegekräften in der Langzeitpflege und den anderen Sektoren im Gesundheitswesen fördern.
Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege
Die Herausforderungen, mit Blick auf den unübersichtlichen Stand der Digitalisierung in der Pflege in
Deutschland insgesamt sowie die damit verbundenen notwendigen Transformationsprozesse für eine
bessere Versorgung in der ambulanten und stationären Pflege zu realisieren, sind erheblich. Das
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Bericht über die Arbeit und Ergebnisse des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege im Jahr 2025 (Unterrichtung)