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Bericht über die Arbeit und Ergebnisse des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege im Jahr 2025

dip / drucksache 25.03.2026 · WP 21 · 21/5000 · Unterrichtung · Original ↗

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Bericht über die Arbeit und Ergebnisse des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege im Jahr 2025 Deutscher Bundestag Drucksache 21/5000 21. Wahlperiode 25.03.2026 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Arbeit und Ergebnisse des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege im Jahr 2025 Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 25. März 2026 gemäß § 125b Absatz 4 des Elften Buches Sozialgesetzbuch. Inhalt Teil A: Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege beim GKV-Spitzenverband: Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege 2023-2025 im Rückblick. Selbstreflexion zu Aufbau, Wirkung und Perspektiven Teil B: Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e. V. (iso-Institut): Evaluation des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege des GKV- Spitzenverbands. Erster Bericht für das Berichtsjahr 2025 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 3 – Teil A: Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege beim GKV-Spitzenverband: Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege 2023-2025 im Rückblick. Selbstreflexion zu Aufbau, Wirkung und Perspektiven Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 5 – Version 6.0 5. Februar 2026 Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege beim GKV- Spitzenverband Berlin Selbstreflexion zu Aufbau, Wirkung und Perspektiven Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege 2023-2025 im Rückblick Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 7 – Auftrag und Ausgangslage Die Jahre 2023 bis 2025 waren für das beim GKV-Spitzenverband angesiedelte Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege in jeder Hinsicht eine Zeit des Aufbaus, der Erprobung, des Lernens sowie der ersten Ergebnisse und sichtbaren Erfolge. Von Anfang an war uns bewusst, dass der gesetzliche Auftrag (§ 125b SGB XI) Ausdruck eines breiten gesellschaftlichen Anspruchs ist: Digitalisierung soll in der Pflegepraxis spürbare Entlastung, Innovation und bessere Versorgung ermöglichen. Unser Ziel ist es daher, diesen Auftrag so umzusetzen, dass er größtmögliche Wirkung in der Praxis entfalten kann. Zugleich sehen wir in der täglichen Arbeit, dass der digitale Wandel nicht einfach zu „verordnen“ ist, sondern aus verschiedenen Gründen beharrlicher, strategischer und kooperativer Anstrengungen bedarf. Es ist Aufgabe des Kompetenzzentrums, bestmögliche Unterstützung zu geben, damit der digitale Wandel in der Pflege leichter und rascher gelingen kann und spürbaren Mehrwert schafft. Wichtige Orientierung für das Erfüllen dieser Aufgabe gibt uns die kontinuierliche externe Evaluation, die Teil des gesetzlichen Auftrags ist. Die Evaluation wurde im Juni 2025 an das iso-Institut, Saarbrücken, vergeben. Aufgaben und Teambuilding: Das Kompetenzzentrum im Aufbau Die ersten Monate waren davon bestimmt, zentrale Weichen zu stellen: für die inhaltliche Ausrichtung, für tragfähige Strukturen, für die Verankerung im GKV-Spitzenverband und vor allem für den Aufbau eines Teams, das über die notwendigen Kompetenzen verfügen und sich durch eine multiprofessionelle Mischung der Mitarbeitenden auszeichnen sollte. Im Mittelpunkt stand dabei die Entwicklung eines belastbaren Gesamtkonzepts für das Kompetenzzentrum. Von besonderer Bedeutung waren die Auswahl und inhaltliche Ausgestaltung der Arbeitspakete sowie deren Priorisierung entsprechend den aktuellen Anforderungen und Ressourcen. Im Herbst 2023 wurde mit einem Umfang von 19 Arbeitspaketen der Grundstein für die Konzepterstellung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege gelegt. Ende desselben Jahres wurde das Benehmen zum Konzept hergestellt. So konnten im Frühjahr 2024 zunächst zwei Mitarbeitende eingestellt werden, die sich vor allem mit der Recherche, Konzeption und Aufbereitung von Inhalten zu den ersten Arbeitspaketen beschäftigten. Im Laufe des Jahres 2025 gelang es, sukzessive weitere den Arbeitspaketen entsprechend qualifizierte Fachreferentinnen und -referenten dazuzugewinnen, die verschiedene Expertisen aus Pflege- und Gesundheitswissenschaft, pflegerischer Praxis, Digitalisierung, Projektmanagement und Öffentlichkeitsarbeit mitbrachten. Drei der Teammitglieder verfügen als praxiserfahrene Pflegefachpersonen zudem über Erfahrung in der Umsetzung von Digitalprojekten. Eine Teamleitung wurde frühzeitig etabliert, um den Aufbau des Teams zu steuern, die Arbeitspakete zu koordinieren und als Ansprechpartnerin des Kompetenzzentrums zu fungieren. Die Ansiedlung des Kompetenzzentrums in der Forschungsstelle Pflegeversicherung des GKV- Spitzenverbands schätzen wir für die Bewältigung der Aufgabe als überaus günstig ein, da direkt auf bestehende Netzwerke und Gremien zurückgegriffen sowie methodische Expertise und Erkenntnisse aus Projekten mit Digitalbezug aus anderen Modellprogrammen genutzt werden können. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 8 – Zusammenarbeit und Beteiligung: Gemeinsames Fundament schaffen Die Erarbeitung des Konzepts, das die Basis für alle weiteren Aktivitäten darstellte, wurde von Beginn an als partizipativer Prozess aufgesetzt. Im Benehmen mit den im Gesetz genannten Zielgruppen, darunter Vertreterinnen und Vertreter der Pflegepraxis, der Länder, der Kostenträger, der Wissenschaft und der Patientenvertretungen, wurde das Grundkonzept für das Kompetenzzentrum entwickelt, verschriftlicht und abgestimmt. Es war uns ein Anliegen, in den Dialog zu treten und eine Beteiligung zu ermöglichen, die die unterschiedlichen Perspektiven frühzeitig integriert. Ein wichtiger Meilenstein war die Einberufung eines Beirats, der erstmals im April 2024 zusammengetreten ist und sich seither dreimal jährlich trifft. Der Beirat ist mit über 35 Institutionen aus allen relevanten Bereichen breit aufgestellt und unterstützt das Kompetenzzentrum fortlaufend als Reflexionsforum und Multiplikator. Darüber hinaus besteht eine enge und regelmäßige Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit, der gematik GmbH sowie mit den Landeskompetenzzentren im Rahmen einer eigenen Arbeitsgruppe. Rückmeldungen und Impulse aus der Praxis werden ausdrücklich begrüßt und fließen laufend in die Weiterentwicklung der Arbeit des Kompetenzzentrums ein. Digitale Basis: Unsere Website als Schlüsselinstrument Ein wichtiger Meilenstein für die Sichtbarkeit und den Wissenstransfer waren in der Aufbauphase die Entwicklung und der Start einer eigenen Website für das Kompetenzzentrum. Bis zum Sommer 2025 stellten wir Informationen und erste Materialien zunächst über die Website des GKV- Spitzenverbands zur Verfügung, darunter den TI-Ressourcenpool, mit dem wir Pflegeeinrichtungen bereits frühzeitig auf die bevorstehende verpflichtende Einbindung in die Telematikinfrastruktur vorbereiten konnten. Dieses Informations- und Schulungspaket wurde als White-Label-Lösung konzipiert, sodass es von unterschiedlichsten Verbänden, Trägern und Einrichtungen flexibel genutzt und adaptiert werden konnte. Parallel erstellten und veröffentlichten wir eine Übersicht der bundesweiten und landesweiten Fördermöglichkeiten für digitale Investitionen, und damit eine Ressource, die bislang in dieser Form fehlte. Sie wird sowohl von Trägern als auch von Beratungsstellen vielfach genutzt. Die umfangreiche begleitende Öffentlichkeitsarbeit zu den erstellten Materialien trug nicht zuletzt dazu bei, dass diese Materialien noch vor dem eigentlichen Website-Launch von der Praxis stark nachgefragt wurden. Dies zeigt, dass wir mit unseren Angeboten einen akuten Informationsbedarf decken konnten. Mit der Freischaltung einer eigenen Website für das Kompetenzzentrum am 30. Juni 2025 konnten wir Informationen, Analysen und Praxismaterialien strukturiert, barrierefrei, leicht auffindbar und zielgruppengerechter zur Verfügung stellen. Die Seite bietet neben klassischen, themenbezogenen Informationsbereichen (Telematikinfrastruktur, Cyber-Sicherheit, digitale Anwendungen, Finanzierung und Förderung) einen Downloadbereich, einen Veranstaltungskalender, regelmäßig aktualisierte FAQ-Listen, Praxisbeispiele aus Pflegeeinrichtungen und einen Servicebereich mit Kontaktinformationen, Newsletter und Social-Media-Angeboten. Zuvor erstellte Materialien, wie der TI-Ressourcenpool und die Übersicht der Fördermöglichkeiten für digitale Investitionen in der Langzeitpflege wurden in die Struktur der neuen Website integriert. Bis Mitte September 2025 verzeichnete die Website über 5.600 Besuche. Im gleichen Zeitraum wurden insbesondere die erstmalig auf der Website veröffentlichten und beworbenen Materialien wie die Expertise zur digitalgestützten Suche nach Pflegeangeboten mit fast 100 Downloads häufig nachgefragt. Die Website entwickelt sich zum Schaufenster unserer Arbeit. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 9 – Wissensdrehscheibe: Von der Marktbeobachtung zum Mehrwert Kernaufgaben des Kompetenzzentrums sind die Bündelung und zielgruppengerechte Aufbereitung von Wissen sowie dessen Transfer in die Praxis und an alle Interessierten. Der gesetzliche Auftrag verpflichtet uns, nicht nur Wissen zusammenzutragen, sondern es neutral, anwendungsorientiert und barrierefrei aufzubereiten. Wir beobachten systematisch die Entwicklungen in einem volatilen Markt, recherchieren zu (neuen) Lösungen, analysieren Studien und Praxisberichte und tauschen uns mit der Praxis zur Erfassung ihrer Bedarfe aus. Wir identifizieren und adressieren zudem gezielt Wissenslücken. So haben wir 2025 die erste systematische Analyse zur sprachgestützten Pflegedokumentation in der deutschen Langzeitpflege durchgeführt. Innerhalb von vier Monaten entstand so erstmalig für Deutschland ein Bericht, der detailliert und methodisch fundiert die Effekte, Herausforderungen und Gelingensbedingungen der Implementierung dieser Technologie für die Langzeitpflege aufarbeitet und bewertet. Die Ergebnisse zeigen nicht nur das große Potenzial für Effizienzsteigerungen und Qualitätsverbesserungen, sondern auch, wie entscheidend eine koordinierte Strategie bei Pflegeeinrichtungen und -diensten für die erfolgreiche Einführung solcher Technologien ist. Die Ergebnisse der Analyse bieten eine fundierte, praxisnahe Wissensgrundlage für alle Akteure in Pflegepraxis, Politik und Wissenschaft. Dieses Vorgehen soll in weiteren Technologiefeldern Anwendung finden. Parallel dazu haben wir begonnen, eine interaktive „Wissenslandkarte“ zu bestehenden Beratungs- und Unterstützungsangeboten zu entwickeln, die als Tool ab Februar 2026 auf unserer Website integriert wird. Hier werden u. a. Landeskompetenzzentren, Zukunftszentren und Experimentierräume übersichtlich gebündelt, verlinkt und mit Kontaktmöglichkeiten versehen. Die Ergebnisse der Analyse zur sprachgestützten Pflegedokumentation sowie eine zielgruppengerechte Aufbereitung des Themas und die Wissenslandkarte werden im ersten Quartal 2026 auf der Website veröffentlicht. Orientierung geben: Handlungsempfehlungen und Praxishilfen Ein weiterer großer Schwerpunkt war die Entwicklung von Handlungsempfehlungen für die Praxis. Hier zeigte sich schnell, dass Themen wie Cybersicherheit bislang noch wenig im Pflegesektor adressiert werden, obwohl die Risiken, von Datendiebstahl bis zum Betriebsausfall, gerade in sensiblen Versorgungsbereichen erheblich sind. Wir beauftragten eine externe Expertise zur Aufbereitung der aktuellen Rahmenbedingungen. Die Auftragnehmer recherchieren nationale und internationale Best-Practice-Beispiele, führen Interviews mit von Cyberangriffen betroffenen Einrichtungen und erarbeiten daraus praxisnahe Checklisten, Notfallpläne und „Fact Sheets“. Die Veröffentlichung ist für Anfang 2026 geplant, erste Zwischenergebnisse werden aber bereits auf diversen Fachveranstaltungen und in digitalen Dialogformaten geteilt. Auch im Bereich des vollelektronischen Abrechnungsverfahrens haben wir eine FAQ-Liste erstellt und Praxishilfen entwickelt, da ab 1. Dezember 2026 alle Pflegeeinrichtungen verpflichtet sind, Abrechnungen (inkl. Leistungsnachweis) digital über KIM an die Kassen zu senden. Im Dialog mit der Pflegepraxis: Austausch, Rückkopplung, Akzeptanz Wesentlich für uns ist, dass wir nicht nur „für“, sondern „mit“ der Praxis arbeiten. Regelmäßige Werkstattgespräche, digitale Austauschrunden und Netzwerkveranstaltungen mit Landeskompetenzzentren, Pflegeberatung, IT-Dienstleistern und Trägerverbänden haben es Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 10 – ermöglicht, Themen frühzeitig zu identifizieren, Rückmeldungen direkt aufzunehmen und Angebote zielgenau zu entwickeln. Zwischen Januar und Dezember 2025 haben 18 Termine dieser Art stattgefunden. Um die Vielfalt der Zielgruppen besser abzubilden, wurden zudem Zielgruppenanalysen erstellt und darauf aufbauend Personas entwickelt, die beispielhaft die Bedarfe und Informationswege von Leitungskräften, IT-Beauftragten, Pflegekräften oder Angehörigen repräsentieren und uns helfen, Inhalte und Formate noch passgenauer zu gestalten. Sichtbar werden und Vertrauen schaffen: Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerk Die Öffentlichkeitsarbeit ist von Beginn an ein integraler Bestandteil unseres Konzepts. Bei zahlreichen Gelegenheiten und auf Einladung präsentieren wir die Aktivitäten des Kompetenzzentrums. Darüber hinaus kommunizieren wir themenbezogen und in verschiedenen Medien. Neben eigenen wissenschaftlichen Publikationen, Publikationen in Fachmagazinen und der Präsentation unserer Ergebnisse in Gremien, auf Fachtagungen und Kongressen, veröffentlichen wir regelmäßig Informationen auf unserer Website und bereiten derzeit einen Newsletter für alle Interessierten und Multiplikatoren vor. Das Kompetenzzentrum hat zudem seit August 2025 einen eigenen Auftritt auf der Social-Media-Plattform „LinkedIn“. Bis Oktober 2025 waren wir auf zahlreichen der oben genannten Veranstaltungen präsent und konnten dabei auch die Ergebnisse unserer ersten Arbeitspakete vorstellen und diskutieren. Bilanz und Herausforderungen: Was wir erreicht haben und was bleibt Im Rückblick auf das erste Jahr (2024) lässt sich feststellen: Wir haben es in kurzer Zeit geschafft, eine funktionierende, fachlich anerkannte und praxisnahe Struktur einer Wissensvermittlung aufzubauen. Unsere Materialien und Angebote werden nachgefragt, der Beirat begleitet uns konstruktiv und engagiert, die Rückmeldungen aus der Praxis sind positiv. Diese Einschätzung wird durch die externe Evaluation bestätigt, die die Aufbauarbeit, die thematische Fokussierung sowie die praxisnahe Ausrichtung des Kompetenzzentrums insgesamt positiv würdigt. Besonders die schnelle Entwicklung und Bereitstellung von Informationspaketen haben dazu geführt, dass der TI- Ressourcenpool häufig nachgefragt wurde. Darüber hinaus wurde beispielsweise die Übersicht der bestehenden Fördermöglichkeiten für digitale Investitionen in der Langzeitpflege zwischen Juni 2025 und September 2025 fast tausend Mal abgerufen. Die bereitgestellten Informationen wurden von Vertretenden der Zielgruppen in Gesprächen als „echter Mehrwert“ bezeichnet. Die Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit, mit den Landeskompetenzzentren, den Verbänden, der gematik GmbH und mit der Digitalagentur init AG ist eng, professionell und vertrauensvoll. Gleichzeitig sind die Herausforderungen nicht kleiner geworden, und angesichts der dynamischen Entwicklungen in der Digitalisierung wie der Künstlichen Intelligenz, kommen neue Aufgaben auf das Kompetenzzentrum zu. Technologische, gesetzliche und organisatorische Rahmenbedingungen ändern sich stetig und rasch. Das bedeutet, dass wir unsere Formate und Inhalte kontinuierlich weiterentwickeln, unsere Teamkompetenzen anpassen und neue Bedarfe zügig identifizieren und treffsicher adressieren müssen. Gewinnung und Bindung von qualifiziertem Personal bleiben angesichts der Befristung der Stellen eine Herausforderung. Der hohe Erwartungsdruck und die Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 11 – Vielzahl an zu bearbeitenden Themen erfordern eine konsequente Priorisierung und eine agile Arbeitsweise. Auch das Monitoring der eigenen Wirkung und die systematische Evaluation werden wir in den nächsten Jahren weiter ausbauen, um gezielt nachzuweisen, wie unsere Angebote von der Praxis, Wissenschaft und Politik genutzt werden und welche Effekte sie erzielen. Zukunft gestalten: Verstetigung und nächste Schritte Angesichts der bisherigen Erfahrungen sind wir überzeugt, dass das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege als unabhängige, neutrale und innovationsorientierte Institution dauerhaft gebraucht wird. Unsere Rolle als Analytiker, Wissensbündler, Transferstelle und Lotsenfunktion ist im digitalen Wandel der Pflege unverzichtbar. Wir sind für die Zielgruppen sichtbar und ansprechbar, unsere Angebote werden angenommen, und der fachliche und politische Rückhalt wächst stetig. Die Ergebnisse der Evaluation sind für uns wichtiger Impuls für die nächste Phase des Kompetenzzentrums, sowohl für dessen Konsolidierung als auch für den Ausbau. Die externe Perspektive eröffnet wertvolle Hinweise zur weiteren Schärfung des Profils des Kompetenzzentrums und zur Stärkung der Wirkung seiner Angebote. Wir danken dem iso-Institut für die fundierte und konstruktive Begleitung sowie die differenzierte Analyse unserer Aufbauarbeit. Die Evaluation bestärkt uns darin, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen und zugleich gezielt dort nachzusteuern, wo Entwicklungsbedarfe sichtbar werden. Mit Blick auf die nächsten Jahre werden wir neue Projekte auf den Weg bringen und den weiteren Ausbau der Website inklusive der Adressierung aller im Gesetz genannten Zielgruppen, die Entwicklung neuer Formate der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Podcasts, digitale Fortbildungen, interaktive Tools) sowie die Beteiligung aller Zielgruppen weiter forcieren. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege wurde beim GKV-Spitzenverband mit Inkrafttreten des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) eingerichtet (§ 125b SGB XI). Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217 a SGB V. Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Reinhardtstraße 28 10117 Berlin Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 12 – Teil B: Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e. V. (iso-Institut): Evaluation des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege des GKV- Spitzenverbands. Erster Bericht für das Berichtsjahr 2025 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 13 – Im Auftrag des GKV-Spitzenverbands Evaluation des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege des GKV-Spitzenverbands Erster Bericht für das Berichtsjahr 2025 Dr. Sabine Kirchen-Peters Jana Rößler Melanie Schmitt iso-Institut 31.10.2025 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 15 – II Impressum Herausgeber: Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft (iso) e. V., Trillerweg 68, 66117 Saarbrücken Vereinsregister: Das Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e. V. ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter der Registernummer 17 VR 3017 als gemeinnütziger Verein eingetragen. Vorsitzender des Vereins ist Prof. Dr. Volker Hielscher. Vertreter: Das Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e. V. wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Prof. Dr. Volker Hielscher. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE138118160 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 16 – Inhaltsverzeichnis iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | III Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis ............................................................................................. IV Tabellenverzeichnis ................................................................................................. IV Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................ IV 1. Management Summary .......................................................................................1 1.1 Einleitung .....................................................................................................1 1.2 Methodik .....................................................................................................1 1.3 Ergebnisse ................................................................................................... 2 1.4 Diskussion ....................................................................................................3 2. Einleitung .......................................................................................................... 4 3. Handlungsbedarf und gesetzlicher Auftrag ...........................................................5 3.1 Potentiale und Hindernisse von Digitalisierung in der Pflege ............................5 3.2 Digitalisierungsstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit und Errichtung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege ...................... 6 4. Methodisches Vorgehen ..................................................................................... 8 5. Erste Ergebnisse der Evaluation ......................................................................... 11 5.1 Vorarbeiten zur Errichtung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege .................................................................................................. 11 5.2 Struktureller Rahmen.................................................................................. 12 5.3 Arbeitsinhalte und Arbeitsorganisation ........................................................ 17 5.4 Erreichte Ziele und Einschätzungen der Beteiligten ....................................... 30 6. Zusammenfassende Bewertung und Diskussion .................................................. 33 7. Literatur ........................................................................................................... 35 8. Anhang ............................................................................................................ 36 8.1 Gesetzeswortlaut § 125b Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege ........ 36 8.2 Konzept des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege ........................ 38 8.3 Öffentlichkeitsarbeit und Gremientätigkeit des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege ........................................................................... 50 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 17 – Verzeichnisse IV | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Struktur des GKV-Spitzenverbands (vereinfachte Darstellung) ...................... 13 Abbildung 2: Anzahl der Besuche der Internetseite des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege pro Woche ab Start ............................................................ 21 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Indikatorik mit Betrachtungsbereichen für Phase 1 der Evaluation ...................... 8 Tabelle 2: Budgetplanung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege Stand Juli 2025 .......................................................................................................... 14 Tabelle 3: Abgerechnete Personalstellen des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege ................................................................................................................. 15 Abkürzungsverzeichnis AP .................................................................................................................................................. Arbeitspaket BIVA-Pflegeschutzbund .................. Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e. V. BMG ............................................................................................................. Bundesministerium für Gesundheit ca. ............................................................................................................................................................... circa DiPA ...................................................................................................................... Digitale Pflegeanwendungen DVPMG ........................................................... Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege e. V. ................................................................................................................................... eingetragener Verein ePA ........................................................................................................................ elektronische Patientenakte FAQ ........................................................................................................................ Frequently Asked Questions gematik GmbH ........................................................................................................... Gesellschaft für Telematik ggf. ............................................................................................................................................ gegebenenfalls GKV-Spitzenverband ....................... Spitzenverband Bund der Krankenkassen (auch gemeint die Pflegekassen) iso .................................................................................... Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e. V. IT Informationstechnologie KIM ............................................................................................................... Kommunikation im Medizinwesen PDSG ................................................................................................................. Patientendaten-Schutz-Gesetz PUEG ......................................................................................... Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz SGB ......................................................................................................................................... Sozialgesetzbuch SMC-B ..................................................................................................................... Security Module Card Typ B TI Telematikinfrastruktur u. a. ............................................................................................................................................. unter anderem vgl. ..................................................................................................................................................... vergleiche z. B. ................................................................................................................................................ zum Beispiel Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 18 – 1. Management Summary iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 1 1. Management Summary 1.1 Einleitung Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege wurde auf Basis des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) beim GKV-Spitzenverband eingerichtet und nahm seine Arbeit im Januar 2024 auf. Die gesetzliche Grundlage (§ 125b Absatz 4 SGB XI) sieht eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Arbeit des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege durch unabhängige Sachverständige vor, die Berichte über die Ergebnisse der Auswertungen zu erstellen haben. Der GKV-Spitzenverband legt über das Bundesministerium für Gesundheit dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht vor. Hintergrund für die Einrichtung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege sind die großen Erwartungen an die Digitalisierung, die bessere Rahmen- und Arbeitsbedingungen sowie eine spürbare Entlastung für Beschäftigte im Gesundheitswesen und der Pflege schaffen soll. Bisher konnten diese Hoffnungen („digitale Dividende") aufgrund verschiedener Hindernisse – wie einer unübersichtlichen Marktsituation, mangelhafter IT-Infrastruktur und fehlender Interoperabilitätsstandards – jedoch nur teilweise eingelöst werden. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege soll dazu beitragen, diese Hindernisse abzubauen und die Nutzung digitaler Technologien in der ambulanten und stationären Langzeitpflege zu erhöhen. Das Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e.V. (iso) wurde mit Schreiben vom 16.06.2025 mit der Evaluation des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege beauftragt. Dieser erste unabhängige Evaluationsbericht des iso-Instituts bezieht sich auf einen Betrachtungszeitraum bis zum 30.09.2025 und wurde zum 31.10.2025 dem GKV-Spitzenverband vorgelegt. 1.2 Methodik Die Evaluation des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege umfasst für die Jahre 2025 bis 2027 eine Struktur- und Prozessanalyse sowie eine Ergebnis- und Kostenanalyse. Angesichts der Komplexität der konzeptionellen Ausrichtung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege wird ein Mixed- Methods-Design angewandt, das vorwiegend qualitative, aber auch quantitative Elemente integriert. Der Schwerpunkt der ersten Evaluationsphase im Berichtszeitraum 2025 lag auf der Struktur- und Prozessanalyse, welche den Aufbau sowie die Arbeits- und Funktionsweise des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege beleuchtete. Zur Beantwortung der Fragestellungen wurden zwei zentrale Verfahren genutzt: 1. Dokumentenanalyse: Diese umfasste die Auswertung vom Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege zur Verfügung gestellten Materialien (unter anderem Konzeptpapiere, Budgetplanungen, Übersichten zur Öffentlichkeitsarbeit). Eine erste quantitative Auswertung des neu aufgebauten Internetangebots war ebenfalls enthalten. 2. Leitfadengestützte Interviews: Es wurden sechs Interviews mit Mitarbeitenden und der Führungsebene des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege sowie mit fachlich zuständigen Personen des BMG geführt. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 19 – 1. Management Summary 2 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 Die Ergebnisse aus der Dokumentenanalyse und den Interviews bilden die Grundlage dieses Berichts. 1.3 Ergebnisse Die bisherigen Auswertungen zeigen, dass das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege einen erfolgreichen Aufbau verzeichnen konnte und erste Ergebnisse erzielt hat. Aufbau und Struktur Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege wurde beim GKV-Spitzenverband angesiedelt und ist dort räumlich und strukturell eng an die Forschungsstelle Pflegeversicherung angebunden. Zu den wichtigsten Vorarbeiten zur Errichtung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege zählten die Entwicklung eines Konzepts und die Benehmensherstellung mit den relevanten Akteursgruppen, wie in § 125b Absatz 2 SGB XI vorgeschrieben. Die personelle Besetzung erfolgte schrittweise. Nach einer ersten Ausschreibung in 2024 wurden weitere Mitarbeitende in Folge einer zweiten Ausschreibung in 2025 gewonnen. Im Ergebnis sind seit dem 01.09.2025 sechs Fachreferentinnen und Fachreferenten im Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege beschäftigt. Es handelt sich um akademisch qualifizierte Personen, die über weitreichende Vorerfahrungen in den Bereichen Pflege, Digitalisierung und wissenschaftliches Arbeiten verfügen. Die Finanzierung erfolgt über Mittel des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung mit einem Gesamtbudget von zehn Millionen Euro für den Zeitraum 2023 bis 2027. Zentrale Arbeitsergebnisse (bis 30.09.2025) In allen vier festgelegten Aufgabenschwerpunkten (Wissensmanagement und -organisation, Handlungsempfehlungen und Beratung, Kompetenzentwicklung und Qualifizierung, Vernetzung und Austausch) hat das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege mit seinen Arbeiten begonnen. Als wichtiger Meilenstein erfolgte der Launch des Internetauftritts am 30.06.2025. Die eigene Internetseite bündelt Informationen und dient als Basis für die Verbreitung der Arbeitsergebnisse (www.kompetenzzentrum-pflege.digital). Bis zu diesem Zeitpunkt wurden diese auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands zur Verfügung gestellt. Hinsichtlich der Aufgabenschwerpunkte konnten unter anderem folgende Ergebnisse erzielt werden: − Regelmäßige Analyse (AP 2.0): Eine Recherche zur sprachgestützten Pflegedokumentation wurde durchgeführt, deren Ergebnisse im Oktober 2025 erwartet werden. − Pflegeplatzsuche (AP 2.1): Eine systematische Bestandsaufnahme zur digital gestützten Suche und Vermittlung von Pflegeplätzen wurde extern vergeben und ist seit August 2025 auf der Internetseite veröffentlicht. − Handlungsempfehlung Cybersicherheit (AP 3.0): Die Erarbeitung einer Handlungsempfehlung zum Thema Cybersicherheit wurde auf den Weg gebracht, um Pflegeeinrichtungen bei der Etablierung eines ganzheitlichen Cybersicherheitskonzepts zu unterstützen. Die Veröffentlichung ist für das erste Quartal 2026 geplant. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 20 – 1. Management Summary iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 3 − Refinanzierung (AP 3.5): Eine Übersicht über die bundes- und landesweiten Fördermöglichkeiten für digitale Investitionen in der Langzeitpflege wurde zusammengestellt und auf der Internetseite veröffentlicht. − Multiplikatorenschulung (AP 4.0): Zur Unterstützung der Pflegeeinrichtungen bei der verpflichtenden Einbindung in die Telematikinfrastruktur (TI) zum 01.07.2025 wurde der TI- Ressourcenpool erstellt. Dieser beinhaltet gebündelte Informationen und eigene, universell einsetzbare Schulungsunterlagen (White-Label-Lösung). Über die beschriebenen Aktivitäten hinaus war die Öffentlichkeitsarbeit für das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege von Beginn an von zentraler Bedeutung. In vielen Gremien und Veranstaltungen wurde über die Aufgabenschwerpunkte und erste Ergebnisse informiert. Neben Publikationen nutzte das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege die Plattform des Pflegenetzwerks Deutschland und ihr eigenes Netzwerk, um Vorträge zu halten und Ergebnisse in die Breite zu tragen. 1.4 Diskussion Die Gesamtbewertung der ersten Evaluationsphase fällt positiv aus. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege hat die komplexen gesetzlichen Anforderungen in detaillierte Konzepte für die verschiedenen Arbeitspakete überführt und deren Bearbeitung erfolgreich initiiert. Als wesentlicher Gelingensfaktor erwies sich die enge Anbindung an den GKV-Spitzenverband. Dadurch kann das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege auf ein hohes institutionelles und methodisches Fachwissen sowie auf bestehende Netzwerke zurückgreifen, was Synergieeffekte ermöglicht. Weitere förderliche Bedingungen sind die intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem BMG sowie der konstruktive Austausch mit dem Beirat, der das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege begleitet. Die qualifizierte Besetzung des Teams ermöglicht die Bearbeitung der Aufgaben mit hohem wissenschaftlichem Anspruch und Branchenexpertise. Herausfordernd war vor dem Hintergrund der anfänglich geringen Personalressourcen der hohe zeitliche Aufwand für die Bearbeitung der vielfältigen Arbeitspakete in Kombination mit der notwendigen Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, um über das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege und erste Ergebnisse zu informieren. Die finale Besetzung des Fachteams im Jahr 2025 war daher eine wichtige Maßnahme zur Umsetzung der verschiedenen Aufgabenschwerpunkte. Aufgrund der kurzen Zeitspanne von nur drei Monaten zwischen dem Beginn der Evaluation und der notwendigen Berichtslegung dient dieser Bericht als Einstieg in die Evaluation, die in den nächsten Jahren vertieft wird. Eine detaillierte Ergebnisanalyse sowie eine Wirkungs- und Kostenanalyse sind zentrale Inhalte der Berichte in den Jahren 2026 und 2027. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 21 – 2. Einleitung 4 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 2. Einleitung Auf der Grundlage des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) wurde beim GKV- Spitzenverband das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege eingerichtet, das Anfang 2024 seine Arbeit aufnahm. Wie im § 125b Absatz 4 SGB XI geregelt, soll eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Arbeit des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege durch unabhängige Sachverständige erfolgen. Dem Deutschen Bundestag sind von diesen Sachverständigen jährliche Berichte über die Ergebnisse der Auswertungen zu unterbreiten. Das Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e.V. (iso) wurde mit Schreiben vom 16.06.2025 mit der Evaluation des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege beauftragt. Nach einem ersten Tätigkeitsbericht durch das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege selbst vom Juli 2024 (vgl. Anhang Abschnitt 8.2), wird mit diesem Bericht nun erstmals eine unabhängige Beschreibung und Bewertung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege durch das Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e. V. (iso) Saarbrücken vorgelegt. Das iso-Institut ist eine selbständige und unabhängige sozialwissenschaftliche Forschungseinrichtung, die im Bereich der anwendungsorientierten sozialwissenschaftlichen Forschung, Evaluation und Beratung für Partner aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung tätig ist. Zum GKV-Spitzenverband bestehen seitens des Instituts keinerlei über den Evaluationsauftrag hinausgehenden Verbindungen sowie keine wirtschaftlichen und institutionellen Abhängigkeitsbeziehungen. Als Auftraggeber hat der GKV-Spitzenverband zwar die Prüfung der fachlichen und zeitgetreuen Bearbeitung der im Angebot formulierten Leistungen und Arbeitsschritte zu monitoren, die methodische Umsetzung der Evaluation und die Ergebnisdarstellung erfolgen jedoch ohne externe Einflussnahme und ausschließlich auf der Grundlage wissenschaftlicher Standards sowie der anerkannten Grundsätze und ethischen Prinzipien der Evaluationsforschung. Die Inhalte dieses ersten Berichts beziehen sich auf einen Evaluationszeitraum vom 30.06.2025, an dem die Evaluation startete, bis zum 30.09.2025, an dem die empirischen Arbeiten der ersten Phase abgeschlossen wurden und die Berichtserstellung begann. In Absprache mit dem GKV-Spitzenverband werden die Jahresberichte des iso-Instituts auch in 2026 und 2027 jeweils im Herbst des jeweiligen Berichtszeitraums abgegeben. Der Bericht beschreibt zunächst den fachlichen Diskurs, der zu dem gesetzlichen Auftrag geführt hat, und umreißt das methodische Vorgehen (vgl. Kapitel 3 und 4). Im Kapitel 5 werden die bisherigen Ergebnisse der Auswertung dargelegt. Zunächst geht es um eine Betrachtung der Vorarbeiten zur Errichtung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege. Anschließend werden als Ergebnis der Struktur- und Prozessanalyse der strukturelle Aufbau des Zentrums sowie die Arbeitsinhalte und die Arbeitsorganisation im Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege beschrieben. Darüber hinaus werden die bisher erreichten Ziele und Ergebnisse dargestellt, auch wenn die Ergebnisanalyse erst in den kommenden Berichtszeiträumen ein Schwerpunktthema sein wird (vgl. Abschnitt 4). Der Bericht endet mit einer zusammenfassenden Bewertung für die erste Evaluationsphase. Für einen schnellen Überblick sorgt ein „Management Summary“, das dem Bericht vorangestellt ist. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 22 – 3. Handlungsbedarf und gesetzlicher Auftrag iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 5 3. Handlungsbedarf und gesetzlicher Auftrag Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen für die ambulante und stationäre Langzeitpflege werden hohe Erwartungen an die Digitalisierung geknüpft. So will das BMG laut Digitalisierungsstrategie u. a. „durch Digitalisierung bessere Rahmen- und Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im Gesundheitswesen und der Pflege schaffen, das Personal spürbar entlasten und ihm dadurch mehr Zeit für die Versorgung geben“ (Bundesministerium für Gesundheit, 2023). In einer langfristigen Perspektive soll durch Digitalisierung auch die Attraktivität der Pflege- und Gesundheitsberufe gesteigert werden. Im Folgenden werden der Diskurs um die Potentiale und Hindernisse von Digitalisierung und die sich daraus entwickelte politische Strategie dargestellt. 3.1 Potentiale und Hindernisse von Digitalisierung in der Pflege Die Potentiale von technischen Lösungen für die Pflegedokumentation, für administrative Prozesse, für E- Learning, für Assistenzsysteme und Robotik oder für die technische Unterstützung der körperbezogenen Pflegearbeit sind groß. Künstliche Intelligenz könnte an Bedeutung gewinnen, insbesondere wenn es um die Unterstützung der Pflege in bestimmten Situationen der Pflegeinteraktion geht oder um eine evidenzgestützte Auswahl geeigneter Pflegemaßnahmen (Wolf-Ostermann, Rothgang, 2024). Es zeichnet sich allein mit dem Fokus auf die professionelle Pflege ein breites Einsatzfeld ab. Dieses Feld wird nochmals erheblich erweitert, wenn auch die Vernetzung der verschiedenen institutionellen Akteure im Gesundheitswesen und die Bedarfe der pflegenden An- und Zugehörigen, der Pflegebedürftigen und weiterer relevanter Akteure in der Pflege in den Blick genommen werden. Die bereits in den frühen 2000er Jahren bestehenden teils optimistischen Annahmen hinsichtlich der Breite der Nutzung digitaler Technologien wie auch hinsichtlich der damit zu erzielenden Effekte wurden jedoch bislang nur teilweise eingelöst (Egbert et al., 2018). Trotz der technologischen Potentiale, einer Vielzahl von Produktentwicklungen und der vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten lässt sich die „digitale Dividende“, also messbare Entlastungen und Zeitgewinne für das Pflegepersonal, bislang nicht ohne Weiteres mit hinreichender Evidenz nachweisen (Bringmann, Evans-Borchers, 2024). Die gelingende Implementierung von Technologien in den Einrichtungen und ihre Verankerung in den Handlungsroutinen der Pflegenden scheinen voraussetzungsvoll zu sein (Hielscher, 2020; Nock et al., 2020; Evans et al. 2018). Im Vergleich zu anderen Sektoren und trotz punktueller Fortschritte steht die Langzeitpflege damit noch am Anfang der Entwicklung. Zu den Herausforderungen und Hindernissen im Hinblick auf den Transfer der Digitalisierung in die Pflegepraxis zählen insbesondere: − eine unübersichtliche Marktsituation mit vielen digitalen Produkten ohne Qualitäts- oder Nutzennachweis, − eine mitunter mangelhafte IT-Infrastruktur und -Anbindung sowie unzureichende Erfahrungen bezüglich der digitalen Transformation bei den Leistungserbringern, − fehlende Standards für die Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen auf Herstellerseite mit der Folge eines erschwerten Datenaustauschs oder Problemen bei Systemumstellungen, − Bedenken von Pflegebedürftigen und ihren An- und Zugehörigen bezüglich des Datenschutzes, der Datensicherheit und der ethischen Vertretbarkeit, − mangelnde Passfähigkeit digitaler Lösungen in pflegerische Anwendungskontexte und Arbeitsroutinen sowie Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 23 – 3. Handlungsbedarf und gesetzlicher Auftrag 6 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 − unzureichende Schulungsangebote zum Umgang mit digitalen Technologien, die auch die Akzeptanz bei den Pflegekräften fördern könnten. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege soll dazu beitragen, die Hindernisse abzubauen und die Nutzung von digitalen Technologien zu erhöhen. 3.2 Digitalisierungsstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit und Errichtung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege Vor dem Hintergrund der in Abschnitt 3.1 geschilderten Herausforderungen wurden die politischen Bemühungen zur Stärkung der Digitalisierung in der Pflege intensiviert. Die Digitalisierungsstrategie des BMG zielt darauf ab, alle relevanten Akteursgruppen umfassend in ein digitales Gesundheitsökosystem einzubetten (Bundesministerium für Gesundheit, 2023). Hierzu wurde bereits in den vergangenen Jahren über die gematik GmbH eine technische Infrastruktur aufgebaut und Vorgaben für deren sicheren Betrieb festgelegt. Darüber hinaus erfolgten vielfältige Maßnahmen des Gesetzgebers, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen. So wurden mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) im Jahre 2019 die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept auf den Weg gebracht. Weitere Schritte erfolgten unter anderem mit der Ermöglichung digitaler Pflegeanwendungen (DiPA), der Stärkung von Telemedizin und der digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen durch das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) aus dem Jahr 2021. Schließlich wurde mit dem PUEG im Jahr 2023 neben vielen anderen Maßnahmen in § 125b SGB XI (vgl. Anhang Abschnitt 8.1) die Schaffung eines Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege beschlossen und der Auftrag insbesondere in Absatz 1 gesetzlich definiert: 1. Regelmäßige Analyse und Evaluation der Umsetzung digitaler Potentiale im Bereich der ambulanten und stationären Langzeitpflege. 2. Entwicklung von Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Langzeitpflege insbesondere für Leistungserbringer, für Pflegekassen, für Bundesverbände aus dem Bereich der Informationstechnologie im Gesundheitswesen und in der Pflege sowie für Pflegeberatungsstellen. 3. Prüfung der Suche von Möglichkeiten der Digitalisierung bei der Vermittlung von Plätzen und Angeboten im Bereich der ambulanten und stationären Langzeitpflege und Erarbeitung von Empfehlungen. 4. Unterstützung des Wissenstransfers bei Themen der Digitalisierung in der Langzeitpflege für pflegebedürftige Menschen und ihre Pflegepersonen, für beruflich Pflegende und für Pflegeberatende. Über die Aktivitäten des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege und die damit erreichten Ergebnisse soll auf einer eigens dafür eingerichteten barrierefreien Internetseite informiert werden (§ 125b Absatz 6 SGB XI). Zudem richtet der GKV-Spitzenverband im Einvernehmen mit dem BMG einen Beirat ein, der die Arbeit des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege begleitet (§ 125b Absatz 5 SGB XI). Für die Einrichtung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege werden aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung, an dem sich die private Pflegeversicherung mit sieben Prozent der Kosten beteiligt, zehn Millionen Euro im Zeitraum von 2023 bis 2027 zur Verfügung gestellt (§ 125b Absatz 2 SGB XI). Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 24 – 3. Handlungsbedarf und gesetzlicher Auftrag iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 7 Zur qualitativen Absicherung wird die Arbeit des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege durch unabhängige Sachverständige wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Die daraus resultierenden Evaluationsergebnisse sind jährlich über das BMG dem Deutschen Bundestag vorzulegen (§ 125b Absatz 4 SGB XI). Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 25 – 4. Methodisches Vorgehen 8 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 4. Methodisches Vorgehen Das Evaluationskonzept des iso-Instituts sieht für die Evaluation des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege eine Struktur- und Prozessanalyse sowie eine Ergebnis- und Kostenanalyse vor. Der hohe Komplexitätsgrad in der konzeptionellen Ausrichtung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege mit den vielfältigen Anforderungen an den Aufbau von Strukturen und Prozessen, die Adressierung unterschiedlicher Zielgruppen und die angestrebten Wirkdimensionen stellen Herausforderungen an die methodische Umsetzung der Evaluation. Diesen Herausforderungen wird durch ein mixed-methods- Design begegnet, das vorwiegend qualitative Methoden umfasst, aber auch quantitative Elemente integriert. Dabei standen folgende Fragen im Mittelpunkt: − Auf welchen politischen Vorarbeiten basiert die Konzeption des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege? − Welche strukturellen und personellen Voraussetzungen wurden geschaffen, um die Ziele des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege zu erreichen? − Wie ist das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege aufgebaut und wie ist die Zusammenarbeit organisiert? − Welche Schwerpunkte umfassten die Arbeiten des Teams im Berichtszeitraum? − Welche Mittel standen dem Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege im Berichtszeitraum zur Verfügung und wie wurden diese verwendet? Komplettierend wurden für die Ergebnis- und Kostenanalyse, die zentrale Auswertungsschwerpunkte der Berichte in 2026 und 2027 sein werden, bereits Vorarbeiten geleistet: So wurden für die Ergebnisanalyse die bisherige Arbeitsbilanz des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege und der Umsetzungsstand in den vier Aufgabenschwerpunkten betrachtet. In diesem Zusammenhang standen auch hemmende Faktoren und Gelingensbedingungen für die erfolgreiche Umsetzung der Arbeitspakete im Fokus der empirischen Arbeiten. Die Evaluation begann am 30.06.2025 mit einem Auftaktworkshop zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Die methodische Umsetzung zur Beantwortung der Fragestellungen erfolgte im Berichtszeitraum 2025 durch eine Dokumentenanalyse und leitfadengestützte Interviews auf der Grundlage einer Indikatorik mit Betrachtungsbereichen für die Phase 1 der Evaluation (vgl. Tabelle 1). Tabelle 1: Indikatorik mit Betrachtungsbereichen für Phase 1 der Evaluation Analysedimension Betrachtungsbereiche Rückblickende Betrachtung − Gründe für die Etablierung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege − Treiber und Beteiligte − Angestrebte Ziele − Bewertung der Etablierungsstruktur Struktureller Aufbau − Räumliche Situation und interne Verortung − Personelle Kapazitäten − Finanzielle Ressourcen − Strukturelle Vernetzung intern und extern Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 26 – 4. Methodisches Vorgehen iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 9 Analysedimension Betrachtungsbereiche Arbeitsinhalte/ Arbeitsorganisation − Teamstruktur, Hierarchien und Aufgabenverteilung − Vorgehensweisen und Methoden − Reihenfolge und Priorisierung der Arbeiten − Externe Vergaben − Arbeitsstand Erreichte Ziele und Ergebnisse − Erreichte Ergebnisse − Begründung von Verzögerungen − Hemmende Faktoren und Gelingensbedingungen − Weitere Planungen und nächste Schritte Die Dokumentenanalyse umfasste alle vom Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege zur Verfügung gestellten Materialien. Es handelte sich im Einzelnen um Konzeptpapiere und Steckbriefe zu den einzelnen Arbeitspaketen, interne Monitoring-Abstimmungen, Budgetplanungen, die Generalvereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Bundesamt für Soziale Sicherung mit Anlagen, Steckbriefe der Mitarbeitenden und Stellenausschreibungen sowie Übersichten zur Öffentlichkeitsarbeit und zu externen bzw. internen Austauschrunden. Die Dokumente wurden mittels qualitativer Inhaltsanalyse anhand der oben genannten Betrachtungsbereiche bewertet. Weiterhin wurden sechs leitfadengestützte Interviews mit Mitarbeitenden und der Führungsebene des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege sowie mit fachlich zuständigen Personen des Bundesministeriums für Gesundheit geführt. Für jedes einzelne Interview wurde auf der Basis einer Audioaufnahme ein Protokoll erstellt, das auf der Grundlage der bereits erwähnten Indikatorik inhaltsanalytisch ausgewertet wurde. Die Ergebnisse aus der Dokumentenanalyse und den Interviews bilden die Grundlage dieses Berichts. Im weiteren Verlauf der Evaluation stehen die Ergebnisanalyse sowie die Wirkungs- und Kostenanalyse im Vordergrund. In der Ergebnisanalyse in den Jahren 2026 und 2027 wird geprüft, in welcher Qualität das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege Produkte und Leistungen für verschiedene Zielgruppen erarbeitet und wie zielgruppenspezifisch diese adressiert werden. Methodisch wird dies durch drei Verfahren umgesetzt: Es werden strukturierte Interviews mit den Mitarbeitenden des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege geführt, um deren Sicht auf die erzielten Ergebnisse zu erfassen. Ergänzend finden alle drei Monate Monitoring-Gespräche mit der Leitung und/oder einzelnen Expertinnen und Experten des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege statt, um die Umsetzung der Arbeitsaufgaben im Zeitverlauf nachzuvollziehen. Ab 2026 wird halbjährlich eine Analyse der Internetseite vorgenommen. Dabei werden sowohl die bereitgestellten Inhalte als auch deren zielgruppengerechte und barrierefreie Aufbereitung betrachtet. So soll überprüft werden, inwieweit die erzielten Ergebnisse und entwickelten Produkte den jeweiligen Nutzergruppen in ihrem spezifischen Anwendungskontext zur Verfügung gestellt werden. Ziel der Wirkungs- und Kostenanalyse in den Jahren 2026 und 2027 ist es, Hinweise auf Effekte des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege bei den Zielgruppen nachzuzeichnen und den dafür notwendigen Mitteleinsatz zu bewerten. Die methodische Umsetzung gliedert sich in drei Bereiche: Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 27 – 4. Methodisches Vorgehen 10 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 Erstens wird das Nutzungsverhalten der Besucherinnen und Besucher der Internetseite und ihrer Unterseiten untersucht, um die Inanspruchnahme des Internetangebots zu erfassen. Diese Analyse kann mögliche Optimierungspotentiale des Onlineangebots aufzeigen. Zweitens wird überprüft, inwieweit die Arbeitsergebnisse des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege insbesondere in der fachprofessionellen Pflege, d. h. bei den Leistungserbringern und deren Mitarbeitenden, bekannt sind und genutzt werden. Hierfür ist eine Online-Befragung unter den registrierten Mitgliedern des Pflegenetzwerks Deutschland (PND) vorgesehen. Drittens wird die Perspektive von Pflegebedürftigen, pflegenden Angehörigen und Ehrenamtlichen über leitfadengestützte Interviews mit Vertretungen entsprechender Interessenverbände (Wir pflegen e. V., Pflegende Angehörige e. V., BIVA- Pflegeschutzbund oder auch die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt) ermittelt. Die Kostenanalyse umfasst schließlich die Finanzierungsbedingungen sowie die interne Planung und Budgetierung der Mittel. Ergänzend fließen im Rahmen der begleitenden Interviews Einschätzungen der Akteure zu den Kosten-Nutzen-Effekten einzelner Maßnahmen in die Analyse ein. Beginnend im Berichtszeitraum, aber auch im weiteren Verlauf der Evaluation, finden kontinuierlich ein fachlicher Austausch mit dem Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege sowie Abstimmungstermine statt, um die Vorgehensweise und den Zeitplan der Evaluation zu besprechen. Außerdem werden die zentralen Ergebnisse zur Reflexion und Validierung mit dem Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege jeweils im Rahmen einer Fokusgruppe diskutiert. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 28 – 5. Erste Ergebnisse der Evaluation iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 11 5. Erste Ergebnisse der Evaluation In den folgenden Abschnitten werden zunächst die Vorarbeiten zu Errichtung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege beschrieben. Danach folgt die Darstellung des strukturellen Rahmens sowie der Arbeitsinhalte und der Arbeitsorganisation. Abschließend werden die bisher erreichten Ergebnisse zusammengefasst und eingeordnet. 5.1 Vorarbeiten zur Errichtung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege wurde geplant, um Hindernisse bei der Digitalisierung im Bereich Pflege abzubauen und die Nutzung digitaler Technologien zu verbreitern (vgl. Kapitel 3). Mit dem PUEG wurde zum 01.07.2023 beschlossen, das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege beim GKV-Spitzenverband anzusiedeln und bis 2027 mit bis zu zehn Millionen Euro aus dem Ausgleichsfond zu finanzieren. Der Vorstand des GKV-Spitzenverbands entschied, das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege bei der Forschungsstelle Pflegeversicherung einzurichten. Diese verfolgt das Ziel, aus der engen Verschränkung von Wissenschaft und Praxis wissenschaftlich belastbare und nachhaltige Impulse für die pflegerische Versorgung zu entwickeln, so zum Beispiel beim Modellvorhaben zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur (§ 125 SGB XI) oder zur Erprobung von Telepflege (§ 125a SGB XI). Hier gab es also inhaltliche Anknüpfungspunkte und die Möglichkeit von Synergieeffekten. Außerdem ist der GKV-Spitzenverband mit wissenschaftlicher Expertise vernetzt und in diesem Bereich ein glaubwürdiger Akteur. Im Folgenden werden die Anforderungen an das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege sowie die Phase der Konzeptentwicklung mit der Benehmensherstellung dargestellt. Anforderungen an das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege Von Beginn an gab es hohe Erwartungen an das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege – nicht nur seitens des BMG. Daraus wurden erste Anforderungen abgeleitet, die sich auch im Entwurf zum PUEG wiederfanden. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege sollte danach − einen Überblick zu digitalen Angeboten für die Pflege liefern und Nutzennachweise anstoßen, − die Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur durch die Entwicklung einer Handlungshilfe unterstützen und hierfür als Ansprechpartner fungieren, − klären, inwieweit ein digitales Informationsportal benötigt wird, das bei der Suche nach freien Plätzen und Angeboten wohnortnaher ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen unterstützen kann, insbesondere vor dem Hintergrund fehlender Einrichtungsplätze, − sich mit der gematik GmbH und anderen Akteuren, wie den Landeskompetenzzentren, austauschen und mit ihnen zusammenarbeiten, − Anlaufstelle für den notwendigen Wissenstransfer sein, dafür Wissen bündeln und vernetzen sowie − insgesamt die praxisbezogene Umsetzung der Digitalisierung unterstützen. Über die im Gesetz beschriebenen Vorgaben wurden die Vorüberlegungen des Referats „Grundsatzfragen der Pflege und Pflegeversicherung“ beim BMG beschrieben und die Ausrichtung für das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege vorgegeben. Dies umfasste auch die Schwerpunktsetzung auf die Digitalisierung in der Langzeitpflege, die sich aus der Zuständigkeit des Referats und der Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 29 – 5. Erste Ergebnisse der Evaluation 12 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 Finanzierung aus Mitteln der Pflegeversicherung ergab. Vor allem sollte das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege nicht in Konkurrenz zu bestehenden Strukturen im Bereich der Digitalisierung treten, sondern diese ergänzen. Konzeptentwicklung und Benehmensherstellung Auf Grundlage des gesetzlichen Auftrags und der Gesetzesbegründung entwickelte der GKV- Spitzenverband nach einem Vorgespräch mit dem BMG einen ersten Konzeptentwurf für das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege. Dafür wurden nach Erläuterung in den Interviews zunächst die verschiedenen Anforderungen geordnet und gruppiert. Über eine deutschsprachige Literaturrecherche wurden wichtige Zukunftsthemen im Bereich des SGB XI recherchiert, die die Langzeitpflege in ihrer Heterogenität und ihrem aktuellen Entwicklungsstand bezüglich der Digitalisierung widerspiegeln. Der GKV-Spitzenverband entwickelte den Konzeptentwurf im regelmäßigen Austausch mit dem BMG weiter und ergänzte einzelne Arbeitspakete. Der Entwurf legte außerdem Meilensteine fest und regelte deren Reihenfolge. Als prioritär wurde die Öffentlichkeitsarbeit eingestuft, insbesondere die Erstellung einer eigenen Internetseite. Im Dezember 2023 fand die Benehmensherstellung statt, die in § 125b Absatz 2 SGB XI festgeschrieben ist. Diese wurde in den Interviews als ein Verfahren beschrieben, das geeignet ist, eine breite gesellschaftliche Akzeptanz herzustellen. Die dort benannten Akteursgruppen konnten zunächst schriftlich zum Konzept und zur Konstruktion des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege Stellung nehmen. Im Rahmen eines Austauschs mit den Akteuren wurden die Vorstellungen des GKV- Spitzenverbands zur Arbeit des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege präsentiert und zur Diskussion gestellt. Die beteiligten Akteure brachten ihre jeweiligen Interessen ein, auch wenn diese nicht immer vollständig im Konzept berücksichtigt werden konnten. Wichtig war den Interviewten zufolge die weitere Einbindung der Akteure über den eingerichteten Beirat (§ 125b Absatz 5 SGB XI). Er bringt über die dreimal jährlich stattfindenden Treffen relevante Themen ein und positioniert sich zu den laufenden Tätigkeiten und Ergebnissen des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege. Im weiteren Verlauf wurde die strukturelle Grundlage für das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege geschaffen und Personal aufgebaut. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege nahm Anfang 2024 seine Arbeit mit ersten Mitarbeitenden auf und befand sich im Berichtszeitraum in der weiteren Entwicklung. 5.2 Struktureller Rahmen Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgabe beim GKV-Spitzenverband angesiedelt. Dies hat Einfluss auf die Struktur und Arbeitsweise des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege. Einbindung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege im GKV- Spitzenverband Der GKV-Spitzenverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Dessen Mitglieder sind alle gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Die Organe des GKV-Spitzenverbands sind die Mitgliederversammlung, der Verwaltungsrat, der Vorstand und der Lenkungs- und Koordinierungsausschuss. Der Vorstand hat die Leitung inne. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 30 – 5. Erste Ergebnisse der Evaluation iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 13 Abbildung 1: Struktur des GKV-Spitzenverbands (vereinfachte Darstellung) Der GKV-Spitzenverband gliedert sich in mehrere Abteilungen, denen jeweils Referate zugeordnet sind. Zur Abteilung Pflege gehört auch das Referat Forschungsstelle Pflegeversicherung. Es gliedert sich in zwei Teams. Zum Team Digitalisierung gehört neben den Modellprogrammen das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege (vgl. Abbildung 1). Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege ist sowohl räumlich als auch strukturell eng an den GKV-Spitzenverband angebunden. Die Mitarbeitenden sind im Gebäude des GKV-Spitzenverbands untergebracht und teilen sich zum Teil Büros mit Beschäftigten anderer Teams. Personal und Teamstruktur Die Vorarbeiten zum Aufbau des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege, insbesondere zur Entwicklung des Konzeptes, wurden von Mitarbeitenden der Forschungsstelle übernommen. Dies ist nach Auskunft der interviewten Personen auch bei Modellprogrammen die übliche Vorgehensweise in der Forschungsstelle des GKV-Spitzenverbands. Angesichts der gesetzlichen Befristung der Modellprogramme werden Mitarbeitende befristet eingestellt. Startet ein neues Projekt, übernehmen bis zur Schaffung neuer Stellen die bestehenden Mitarbeitenden der Forschungsstelle die anfallenden Aufgaben. Nach der Fertigstellung des Konzepts und mit Start des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege im Januar 2024 wurden zunächst zwei Stellen beim BMG beantragt und dann ausgeschrieben. Zum April bzw. Mai 2024 konnten zwei Mitarbeitende eingestellt werden, deren Arbeitsschwerpunkte auf den Arbeitspaketen Wissenstransfer (AP 3.4) und regelmäßige Analyse (AP 2.0) lagen. Zusätzlich unterstützten zwei Mitarbeitende der Forschungsstelle mit einem Stellenanteil das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege, um den reibungslosen Aufbau zu gewährleisten. Auch die Teamleitung wurde von einer Mitarbeiterin der Forschungsstelle ab dem 01.04.2024 übernommen. Die nächsten Stellenausschreibungen wurden Anfang 2025 auf den Weg gebracht. Dafür waren Anträge beim BMG notwendig, in denen der Bedarf weiterer Stellen begründet wurde. Ab Juni 2025 kamen drei Mitarbeitende für das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege hinzu, eine Person verließ im gleichen Zeitraum das Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 31 – 5. Erste Ergebnisse der Evaluation 14 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 Zentrum. Im Ergebnis sind seit dem 01.09.2025 sechs Fachreferentinnen und Fachreferenten mit unterschiedlichen Stellenanteilen im Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege beschäftigt. Dazu zählt auch eine Person mit der Zuständigkeit für Öffentlichkeitsarbeit. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege hat zudem eine Sachbearbeitungsstelle zur Verfügung und wird durch das Sekretariat der Forschungsstelle unterstützt. Seit April 2025 gibt es für Recherchearbeiten eine studentische Mitarbeitende. Das Kompetenzprofil der zum Berichtszeitraum eingesetzten Mitarbeitenden ist breit gefächert. Ein Schwerpunkt liegt auf den Bereichen Pflege, Gesundheit und Altern. Alle Mitarbeitenden haben ein Hochschulstudium abgeschlossen und sind zum Teil promoviert. Sie bringen Vorerfahrungen im Bereich Forschung und wissenschaftliches Arbeiten sowie im Themenfeld Digitalisierung in der Pflege mit. Drei Teammitglieder haben berufliche Vorerfahrungen als examinierte Pflegekräfte. Bei den aus der Forschungsstelle übernommenen Mitarbeitenden ergibt sich die Expertise insbesondere aus der Mitarbeit in anderen Modellprogrammen zur Digitalisierung in der Pflege. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege hat eine Teamleitung. Weitere hierarchische Strukturen gibt es nicht. Die Teamleitung zeichnet sich für die Zusammenstellung des Teams verantwortlich und begründet in Abstimmung mit der Referatsleitung dafür den Personalstellenbedarf gegenüber dem BMG. Sie ist Ansprechperson für das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege und repräsentiert es auf Veranstaltungen und in verschiedenen Gremien, sowohl intern als auch extern. Durch diesen Außenblick kann die Teamleitung Impulse setzen und Hinweise auf Querverbindungen ins Team spiegeln. Außerdem bestimmt sie unter Einbindung des Teams die Verteilung der Aufgaben, koordiniert das interne Monitoring und prüft letztverantwortlich die Qualität der Arbeitsergebnisse. Finanzierung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege Für das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege stehen gemäß § 125b SGB XI für fünf Jahre insgesamt zehn Millionen Euro zur Verfügung, die in Abstimmung mit dem BMG für Personal, Sachkosten und Aufträge an Dritte genutzt werden können. Insbesondere die benötigten Personalstellen werden mit dem BMG abgestimmt. Die Finanzmittel stehen nach Bedarf über den gesamten Zeitraum zur Verfügung. Sie müssen laut Anlage 1f zur Generalvereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Bundesamt für Soziale Sicherung nicht in Folgejahre übertragen werden und verfallen nicht. Die bereits erfolgte Mittelverwendung für die Jahre 2023 und 2024 sowie die Budgetplanung für 2025 sind in Tabelle 2 abgebildet. Tabelle 2: Budgetplanung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege Stand Juli 2025 Kostenart Ist 2023 Ist 2024 Plan 2025 Personalkosten - 119.000 € 550.000 € Sachkosten - 47.000 € 200.000 € Aufträge an Dritte - 19.000 € 938.000 € Jährliche Ausgaben - 185.000 € 1.688.000 € Quelle: Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege, eigene Darstellung Das Jahr 2023 umfasst die Vorarbeiten zum Aufbau des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege. Hierfür wurde Personal aus der Forschungsstelle Pflegeversicherung eingesetzt, die ebenfalls aus Mitteln des Ausgleichsfonds gedeckt sind, aber nicht dem Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 32 – 5. Erste Ergebnisse der Evaluation iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 15 zugerechnet werden. Im Jahr 2024 fielen Ausgaben in Höhe von 185.000,00 Euro für den Aufbau des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege an. In diesem Zeitraum wurde das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege weiterhin aus anderen Modellprogrammen personell unterstützt. Ab 2025 erhöhten sich die Personalkosten auf geschätzt 550.000,00 Euro und damit auch die angesetzte Sachkostenpauschale, die an die Personalkosten gekoppelt ist. Die Sachkostenpauschale ist Bestandteil der Sachkosten. Außerdem wurden mehrere Aufträge an Dritte vergeben (vgl. Tabelle 2). Für die Jahre 2026 und 2027 werden mit dem Ausbau der Arbeitspakete und der Öffentlichkeitsarbeit weitere Kosten, beispielsweise durch Ausschreibungen und zusätzliche Projekte, entstehen. Die Personalkosten setzen sich vor allem aus den Stellen für Fachreferentinnen und Fachreferenten zusammen. Hinzu kommen ab 2025 Personalkosten für eine Vollzeitkraft in der Sachbearbeitung und eine studentische Hilfskraft in reduzierter Stundenzahl. In der folgenden Tabelle 3 wurden die kumulierte Zahl der Fachreferentinnen und -referenten und die Stellenanteile aufgelistet, wie sie für das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege ab dem jeweils genannten Zeitpunkt abgerechnet wurden und werden. Tabelle 3: Abgerechnete Personalstellen des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege Anzahl Fachreferenten/ Fachreferentinnen 1 2 3 5 4 5 6 Stellenanteile 0,82 1,82 2,59 4,59 3,82 4,72 5,72 ab Datum 1.4.2024 1.5.2024 1.1.2025 1.6.2025 1.7.2025 1.8.2025 1.9.2025 Quelle: Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege, eigene Darstellung Die angesetzte Sachkostenpauschale setzt sich gemäß Anlage zur Generalvereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Bundesamt für Soziale Sicherung vom 05.06.2025 aus den sächlichen Verwaltungsausgaben (16.900 Euro), Investitionen (6.000 Euro) und den Kosten der Büroräume (10.400 Euro) zusammen und beträgt insgesamt 33.300 Euro pro Jahr. Sie wird nach der Zahl der Mitarbeitenden und anteilig nach dem Beschäftigungszeitraum im Jahr angesetzt, so dass sich für 2024 eine Sachkostenpauschale von 47.175 Euro ergibt. Die ursprünglichen Planungen für 2025 sahen eine Pauschale von rund 200.000 Euro vor, die sich aus der vorgesehenen Zahl von Fachreferentinnen und Fachreferenten und der Sachbearbeitung ergab. Durch Verzögerungen in der Stellenneu- und -nachbesetzung wird nach Mitteilung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege die anzusetzende Sachkostenpauschale geringer ausfallen. Dafür können Ausgaben für Veranstaltungen, Reisekosten und Honorare für Sachverständige bei den Sachkosten hinzukommen (vgl. Tabelle 2). Die Auswertung der Kosten wird in den folgenden Berichten der Evaluation fortgeschrieben und fließt in die Wirkungs- und Kostenanalyse ein. Zusammenarbeit innerhalb des GKV-Spitzenverbands Durch die Ansiedlung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege bei der Forschungsstelle Pflegeversicherung im GKV-Spitzenverband ergeben sich interne Berichtspflichten an Abteilungsleitung und Vorstand als auch verschiedene Möglichkeiten des fachlichen Austauschs. Es gibt regelmäßige Abteilungssitzungen, eine wöchentliche Runde der Forschungsstelle, an der alle Teams teilnehmen und einen wöchentlichen Austausch mit den Modellprogrammen im Team Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 33 – 5. Erste Ergebnisse der Evaluation 16 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 Digitalisierung. Hier sollen laut der interviewten Personen vor allem Querverbindungen zu Digitalisierungsthemen aufgedeckt und Synergieeffekte erschlossen werden. Innerhalb des Teams im Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege gibt es einen regelmäßigen fachlichen Austausch. So findet zum Beispiel quartalsweise ein Monitoring-Termin statt, um alle Arbeitspakete durchzugehen und den Arbeitsstand zu reflektieren. Zur Steuerung der Arbeitspakete wurden jeweils primäre und sekundäre Zuständigkeiten festgelegt. Die Fachkonferenz Pflege wurde in den Interviews als internes Gremium und Instrument des fachlichen Austauschs beschrieben, in dem Pflegekassen zusammen mit dem Referat Pflegeversicherung und dem Referat Forschungsstelle Pflegeversicherung gemeinsam über mögliche Entwicklungen in der Langzeitpflege diskutieren. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege informiert in der Fachkonferenz über die eigene Arbeit und bindet die Pflegekassen zu aktuellen Tätigkeiten und Ergebnissen für Rückmeldungen ein. Außerdem berichtet das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege durch die Abteilungsleitung dem Fachausschuss Prävention, Rehabilitation und Pflege. Das ist einer der fünf Fachausschüsse des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbands (vgl. Abbildung 1). Zusammenarbeit mit externen Gremien und Partnern Neben der internen Gremienarbeit gibt es einen regelmäßigen Austausch mit Partnern oder Institutionen, die sich im Feld Digitalisierung und Pflege bewegen (vgl. Anhang Abschnitt 8.3). Überdies finden regelmäßige Sitzungen mit dem BMG und mit Auftragnehmern statt. BMG Alle zwei Monate gibt es einen gemeinsamen Jour Fixe des zuständigen Referats mit dem Team, bei dem das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege zum Stand der Arbeitspakete, von positiven Entwicklungen oder auch von Hürden berichtet. Das BMG versucht ggf. zu unterstützen und bringt Themenvorschläge oder Ergänzungen zu den Arbeitspaketen ein. Daneben nutzt das BMG das Know-how und die fachliche Expertise des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege für die eigene Arbeit. Von dieser Beratung kann das BMG direkt profitieren. So setzte das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege u. a. einen Impuls zur Digitalisierung in einer Facharbeitsgruppe, die im Rahmen der Bund-Länder- Arbeitsgruppe "Zukunftspakt Pflege" eingerichtet wurde. Außerdem gab es eine Mitwirkung in zwei Fachforen für die Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie. Die enge Zusammenarbeit des Referats mit dem Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege soll auch der anfänglichen Kritik Rechnung tragen, dass durch dessen Angliederung beim GKV-Spitzenverband vor allem die Interessen der Kassen bedient werden könnten. Daher begleitet das BMG die Umsetzung des Konzepts intensiv. Die Schritte des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege sollen aus Sicht des zuständigen Referats nachvollziehbar sein und dessen Vorgaben berücksichtigen. Die Zusammenarbeit wird von beiden Seiten als sehr konstruktiv beschrieben. Beirat Mit der Errichtung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege war der politische Wille verknüpft, eine begleitende Struktur zu etablieren, über die viele Akteure im Bereich Digitalisierung und Pflege Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 34 – 5. Erste Ergebnisse der Evaluation iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 17 eingebunden werden können. Dies wird beim Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege über den Beirat gewährleistet, der wichtige Themen und Vorschläge einbringt und mit dem aktuelle Ergebnisse diskutiert werden. Die Beiratssitzungen finden, wie gesetzlich vorgesehen, dreimal im Jahr statt. Die Organisation der Treffen obliegt dem Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege. Bis Oktober 2025 werden fünf Sitzungen stattgefunden haben. Die Treffen werden als hybride Veranstaltungen durchgeführt. Eingebunden werden ca. 35 bis 40 Personen, die jeweils eine Organisationseinheit der in § 125b Absatz 5 SGB XI genannten Akteure im Beirat vertreten. Vom GKV-Spitzenverband nehmen die Leitung für das Referat Forschungsstelle Pflegeversicherung und die Teamleitung teil. Hinzu kommen das Team des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege selbst und Mitarbeitende des zuständigen Referats des BMG sowie weitere interessierte Personen anderer Referate im GKV-Spitzenverband, etwa das Referat Pflegeversicherung oder das Referat Politik. Die Sitzungen dauern vier Stunden. Zumeist werden vormittags bereits vorliegende Ergebnisse vorgestellt und mit dem Beirat diskutiert. Nachmittags werden der Stand der Arbeit und die weiteren Planungen besprochen und dazu weitere Impulse des Beirats aufgenommen. Die Mitglieder des Beirats sollen aber laut der interviewten Personen auch als Multiplikatoren dienen und in ihre Institutionen zurückwirken, indem sie auf das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege und dessen Ergebnisse hinweisen. Die vier Landeskompetenzzentren zum Thema Digitalisierung (und Pflege) in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Sachsen-Anhalt sind ebenfalls Teil des Beirats und haben dafür einen gemeinsamen Sitz. Daher tauscht sich das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege vor den Beiratssitzungen mit allen Landeskompetenzzentren aus, um deren Input in die Beiratssitzung mitnehmen zu können. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege erhielt im Jahr 2024 mehrere Anfragen von Institutionen, die in den Beirat aufgenommen werden wollten. So wurde in Abstimmung mit dem BMG der Medizinische Dienst Bund integriert. Außerdem wurde der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen hinzugezogen. Sonstige Gremien und Partner Bei der länderoffenen Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Pflege berichten BMG, das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege sowie die gematik GmbH regelmäßig. Dort sind insbesondere die für Digitalisierung zuständigen Referentinnen und Referenten der Bundesländer sowie die Landeskompetenzzentren beteiligt. Dieses Gremium wurde vom Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege auch schon in die Überarbeitung und Aktualisierung eigener Ergebnisse eingebunden. Darüber hinaus bestehen regelmäßige Kommunikationsbedarfe mit Auftragnehmern, insbesondere mit der Digitalagentur init zur Entwicklung der Internetpräsenz und mit iso zur Evaluation des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege. Wie die Darstellung verdeutlicht hat, organisiert das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege einen strukturierten Austausch mit sehr vielen unterschiedlichen Akteuren und sorgt damit für Transparenz über Aufgaben, Vorgehensweisen und Ergebnisse. 5.3 Arbeitsinhalte und Arbeitsorganisation Der Gesetzgeber hat dem Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege umfangreiche Aufgaben übertragen. Zur Bestimmung der Arbeitsinhalte und Arbeitsorganisation wurde im Vorfeld das Konzept Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 35 – 5. Erste Ergebnisse der Evaluation 18 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege entwickelt und abgestimmt (vgl. Abschnitt 8.2), das eine grobe Arbeitsrichtung vorgibt. Zur Umsetzung der einzelnen Arbeitspakete ist darüber hinaus eine konkretisierende Planung erforderlich. Dabei wird – gemäß den Erläuterungen aus den Interviews vom Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege – analysiert, wie die Arbeitspaketbeschreibung zu verstehen ist und welche Aufgaben vor dem Hintergrund der Bedarfe der zu adressierenden Zielgruppen geleistet und umgesetzt werden können. Darauf basierend werden für die einzelnen Arbeitspakete Konzepte entwickelt und diese für die Umsetzung operationalisiert. Diese spezifizierenden Arbeitskonzepte werden mit dem BMG und mit dem Beirat abgestimmt und als „living document“ fortgeschrieben. Der Ausdifferenzierung der Arbeitspaketkonzepte gehen zum Teil Literaturrecherchen oder Experteninterviews voraus, um das jeweilige Themenfeld abzustecken, dringliche Handlungsbedarfe zu erkennen und mit Maßnahmen zu adressieren. Dabei wird nach Auskunft der interviewten Personen auch abgeschätzt, inwieweit das Arbeitspaket vom Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege selbst bearbeitet werden kann oder ob externe Expertise hinzugezogen werden muss. Zum Teil konnte mit den Arbeitspaketen erst verspätet begonnen werden, hauptsächlich, weil sich die Akquise von neuem Personal verzögerte (vgl. Abschnitt 5.4). Über den Stand der Arbeit in den Arbeitspaketen tauscht sich das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege quartalsweise in internen Monitoring-Terminen aus. Der jeweilige Umsetzungsstand ist in den folgenden Abschnitten beschrieben. Dabei wurden verschiedene, vom Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege zur Verfügung gestellte Konzeptpapiere und vor allem die Interviewergebnisse für die Darstellung ausgewertet. Vorbereitende Arbeiten einschließlich Internetpräsenz Für die Einrichtung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege wurden die anstehenden Arbeiten zunächst in einem Detailkonzept konkreter geplant und vier Aufgabenschwerpunkten zugeordnet (vgl. Anhang Abschnitt 8.2). Hinzu kamen vorbereitende Tätigkeiten für den Aufbau des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege, die in den Arbeitspaketen 1.0 bis 1.3 beschrieben wurden. Dazu zählte die Konzepterstellung selbst, einschließlich der Benehmensherstellung. Die Ausschreibung der in § 125b Absatz 6 SGB XI vorgeschriebenen Internetseite und die Vergabe der wissenschaftlichen Evaluation des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege wurden im Konzept ebenfalls den vorbereitenden Aufgaben zugeordnet. Die Konzeptentwicklung und Benehmensherstellung waren Bedingung für die Errichtung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege und konnten bis Ende 2023 bzw. März 2024 abgeschlossen werden (vgl. Abschnitt 5.1). Die Vergabe der wissenschaftlichen Evaluation erfolgte im Juni 2025. Vorlauf für eigene Internetseite In Arbeitspaket 1.2 des Konzepts war die Ausschreibung zur Erstellung und Pflege einer barrierefreien Internetseite vorgesehen. Zunächst nutzte das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege die Internetseite des GKV-Spitzenverbands für die Veröffentlichung eigener Inhalte. Laut gesetzlichem Auftrag sollte eine eigenständige Internetseite außerhalb der technischen Infrastruktur des GKV- Spitzenverbands aufgebaut werden. In einer internen Abstimmungsphase wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen und es wurde die Erstellung der Internetseite europaweit ausgeschrieben. Das Verfahren dauerte sechs Monate. Von den 17 eingehenden Angeboten kamen drei in die engere Auswahl für die Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 36 – 5. Erste Ergebnisse der Evaluation iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 19 Verhandlungsführung. Der Zuschlag ging im März 2025 an die Digitalagentur init – Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation – mit Sitz in Deutschland und umfasste neben der Erstellung der Internetpräsenz weitere Leistungen, wie die barrierefreie und adressatengerechte Gestaltung von Broschüren, Berichten, Einladungskarten und Printmedien unterschiedlicher Art, die Erstellung und Gestaltung von Grafiken, Erklärfilmen und Tonproduktionen oder auch von Werbemitteln sowie die Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen. Erste Ausbaustufe Die erste Ausbaustufe der Internetseite wurde von der Digitalagentur gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege bis zum 30.06.2025 fertig gestellt. Die Struktur der Internetseite, wie sie im September 2025 von der Digitalagentur zur Verfügung gestellt wurde, ist in der folgenden Liste dargestellt: Startseite • Telematikinfrastruktur o TI-Einbindung o Technische Fragen o TI-Finanzierung • Digitale Anwendungen o Cyber-Sicherheit o KIM - KIM in der Praxis - Technische Voraussetzungen für KIM - KIM einrichten und Nachrichten versenden o ePA o Vollelektronische Abrechnung o Sprachgestützte Pflegedokumentation • Aus der Praxis o Pro Civitate Seniorenresidenzen o Evangelisches Johannesstift Altenhilfe • Finanzierung & Förderung o Land o Bund • Hilfe & Ressourcen o Landeskompetenzzentren o Zukunftszentren o TI-Netzwerke o Schulungsmaterialien o Weiterführende Informationen • Aktuelles o Pressemitteilungen o Termine Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 37 – 5. Erste Ergebnisse der Evaluation 20 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 • Newsletter • Über uns • Kontakt • Gebärdensprache • Leichte Sprache o Unsere Themen o So benutzen Sie die Internetseite o Erklärung zur Barrierefreiheit • Barriere melden • Erklärung zur Barrierefreiheit • Impressum • Datenschutz Die Internetseite, die unter https://www.kompetenzzentrum-pflege.digital abrufbar ist, nutzt eine horizontale Hauptnavigation am oberen linken Rand mit verschiedenen Themenbereichen. Eine Suchfunktion ist vorhanden. Die Seitenhierarchie, deren Menüpunkte aus der obigen Liste hervorgehen, folgt dem Muster Startseite – Hauptthemen – Unterthemen. Zusätzlich sind Funktionselemente wie „Leichte Sprache“, „Gebärdensprache“ und „Barriere melden“ enthalten. Im Footer befinden sich die Bereiche Impressum, Datenschutz, Erklärung zur Barrierefreiheit sowie ein direkter Zugang zum Social- Media-Link, zur Kontaktseite und zur Newsletter-Anmeldung. Mit der Erstellung der ersten Ausbaustufe wurden die Vorarbeiten für das Arbeitspaket 1.2 abgeschlossen. Für die konzeptionelle Weiterentwicklung der Internetseite besteht nach wie vor ein hoher Aufwand für das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege, der über die Bereitstellung von Inhalten und Produkten hinausgeht. Daher wurde der ursprünglich für die Aufbauarbeit eingerichtete Jour Fixe mit der Digitalagentur, der ein- bis zweimal pro Woche stattfindet, beibehalten. Die personelle Zuständigkeit aus dem Arbeitspaket 1.2 blieb zunächst erhalten. Seit September 2025 unterstützt eine neue Person das Team des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege und ist ausschließlich für die Öffentlichkeitsarbeit – und damit auch für die Internetpräsenz – zuständig. Besuchszahlen Für den Zeitraum 30.06. bis 15.09.2025 wurden von der Digitalagentur init erste Zugriffszahlen für die Internetseite des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege zur Verfügung gestellt. Danach lagen vor allem an den ersten beiden Tagen nach der Freischaltung die Zugriffszahlen bei über 400 Besuchen und reduzierten sich dann. Wochentags gab es ab Mitte Juli durchschnittlich 60 Besuche der Internetseite, an den Wochenenden ca. 13. Insgesamt konnten bis zum 15. September 5.638 Besuche gezählt werden. Die wöchentlichen Besuche gingen von 1.506 in Kalenderwoche 27 auf 270 in Kalenderwoche 37 zurück (vgl. Abbildung 2). Zugriffszahlen für die Inhalte des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands, die dort bis Juni 2025 zur Verfügung gestellt wurden, standen für eine Auswertung nicht zur Verfügung. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 38 – 5. Erste Ergebnisse der Evaluation iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 21 Abbildung 2: Anzahl der Besuche der Internetseite des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege pro Woche ab Start Quelle: Digitalagentur init, eigene Darstellung Laut Aussage des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege sollen mit den bisher bereitgestellten Inhalten zunächst die ca. 32.000 Pflegeeinrichtungen und -dienste in Deutschland erreicht werden. Das Team des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege geht davon aus, dass sich die Reichweite der Internetpräsenz mit dem Start des geplanten Newsletters, durch die Weiterentwicklung der Internetseite zu Themen der Digitalisierung und die Ansprache weiterer Zielgruppen erhöhen wird. Die Auswertung der Zugriffszahlen auf die Internetseite und Produkte des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege wird in den folgenden Berichten der Evaluation fortgeschrieben, vertieft und bewertet. Wissensmanagement und -organisation Der Aufgabenschwerpunkt Wissensmanagement und -organisation sieht laut Konzept des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege vor, vorhandenes Wissen zur Digitalisierung in der Pflege zu bündeln und Materialien zielgruppengerecht aufzubereiten, um sie auf der eigenen Internetseite zur Verfügung zu stellen. Der Bereich ist unterteilt in die drei Arbeitspakete „Regelmäßige Analyse“, „Pflegeplatzsuche“ sowie „Wissenslandkarte und Experimentierräume“. AP: 2.0: Regelmäßige Analyse Der gesetzliche Auftrag umfasst gemäß § 125b SGB XI Absatz 1 Nr. 1 SGB XI die regelmäßige Analyse und Evaluation der Umsetzung digitaler Potentiale im Bereich der ambulanten und stationären Langzeitpflege. Der Auftrag wurde im Arbeitspaket 2.0 aufgenommen und operationalisiert. Dafür sollen mit Blick auf die Entwicklung neuer digitaler Lösungen und unter Berücksichtigung bereits vorliegender Ansätze die wissenschaftliche Evaluation und Nutzenbewertung digitaler Lösungen vorangetrieben werden. Außerdem sollen Gelingensfaktoren und Hindernisse für die Nutzung digitaler Technologien durch die Langzeitpflege identifiziert werden. Arbeitspaket 2.0 ist aufgrund der Komplexität und der bisher fehlenden Instrumente zur Nutzenbewertung digitaler Angebote ein anspruchsvolles Arbeitspaket. Dies zeigt auch die konzeptionelle 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 Be su ch e Kalenderwoche Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 39 – 5. Erste Ergebnisse der Evaluation 22 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 Ausdifferenzierung des AP 2.0 durch das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege, die das Spannungsfeld zwischen wissenschaftlichem Anspruch und Machbarkeit verdeutlicht. Angesichts der begrenzten personellen Ressourcen wählte das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege zur Umsetzung des Arbeitspaketes einen pragmatischen Ansatz, indem der Fokus zunächst auf solche digitale Lösungen gelegt wurde, die eine hohe Relevanz für Pflegeeinrichtungen haben und deren Einführung realistisch und absehbar ist. Dazu zählt die sprachgestützte Pflegedokumentation, die aus Sicht des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege bereits von einigen Einrichtungen genutzt wird, jedoch durch Anwendungsprobleme gekennzeichnet ist. Außerdem sind Pflegekräfte mit einem bedeutenden Anteil ihrer Arbeitszeit mit Dokumentationstätigkeiten beschäftigt, so dass es einen hohen Bedarf für die effizientere Gestaltung von Prozessen gibt. Zur Umsetzung wurde eine systematische Recherche zur sprachgestützten Pflegedokumentation und deren Potentialen durchgeführt und in Evidenztabellen zusammengetragen. In einem nächsten Schritt sollen die wissenschaftlichen Erkenntnisse zielgruppengerecht aufbereitet werden und bis Oktober 2025 als Ergebnis vorliegen. In einem anschließenden Reflexionsprozess soll das methodische Vorgehen kritisch betrachtet werden, um es für Auswertungen in weiteren Technologiebereichen entsprechend anpassen zu können. Um den Stand der Digitalisierung in der Pflege regelmäßig zu betrachten, soll zudem ein neues Tool auf der Internetseite entwickelt werden, mit dem Umfragen zu Themen der Digitalisierung bei den Zielgruppen durchgeführt werden können. Eine Umsetzung ist noch im Jahr 2025 geplant. Zudem gibt es Überlegungen, inwieweit dieses Werkzeug auch für Befragungen im Rahmen der Aufgabenstellungen anderer Arbeitspakete genutzt werden kann. AP: 2.1: Pflegeplatzsuche Das Arbeitspaket 2.1 des Konzepts ist ebenfalls durch den gesetzlichen Auftrag an das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege vorgegeben (§ 125b SGB XI Absatz 1 Nr. 3 SGB XI). Danach soll geprüft werden, inwiefern ein digitales Informationsportal bei der Vermittlung von freien Plätzen und Angeboten im Bereich der ambulanten und stationären Langzeitpflege sinnvoll ist. Ursprünglich sah der Referentenentwurf zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz in § 7d SGB XI (neu) ein Informationsportal zu Pflege- und Betreuungsangeboten vor. Ein solches elektronisches Portal wurde in der Vergangenheit immer wieder gefordert. Damit sollten pflegebedürftige Personen, ihre Pflegepersonen, weitere Angehörige und vergleichbar Nahestehende, Mitarbeitende in Krankenhäusern sowie in Beratungseinrichtungen bei der Suche nach freien Plätzen und Angeboten wohnortnaher ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen sowie flankierender Hilfen unterstützt werden. Zu dem Referentenentwurf gaben Länder, Verbände und Ressorts eine Vielzahl an Stellungnahmen ab. Diese hatten eine große Bandbreite von sehr positiv bis völlig ablehnend, so dass daraus keine Entscheidung abgeleitet werden konnte. In der Folge wurde daher ein Prüfauftrag an das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege erteilt, das bestehende Möglichkeiten zur digital gestützten Suche und Vermittlung pflegerischer Versorgung und flankierender Unterstützung für die zu entlastenden Zielgruppen systematisch beschreiben sollte. Aufgabe war, Weiterentwicklungsoptionen hinsichtlich der Vermittlung von verfügbaren Angeboten zu bewerten und auf dieser Grundlage konkrete Handlungsempfehlungen zu formulieren und zu begründen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 40 – 5. Erste Ergebnisse der Evaluation iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 23 Die Expertise zu den Möglichkeiten einer digital gestützten Pflegeplatzsuche und -vermittlung mit entsprechenden Empfehlungen wurde in Abstimmung mit dem BMG extern ausgeschrieben und an die Firma Prognos vergeben. Den Ergebnisbericht legte Prognos Ende November 2024 vor. Er ist seit August 2025 auf der Internetseite des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege abrufbar. Bis zum 15.09.2025 wurde er 109mal heruntergeladen. Auf Basis des Berichts wurden für das BMG eine zusammenfassende Bewertung und Empfehlungen durch das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege erarbeitet. Das Arbeitspaket 2.1 ist damit abgeschlossen. AP: 2.2: Wissenslandkarte und Experimentierräume Im Rahmen dieses Arbeitspakets soll eine „Wissenslandkarte“ zu bestehenden Beratungs- und Unterstützungsangeboten sowie zu Experimentierräumen und Laboratorien erarbeitet werden. Voraussetzung dafür ist die technische Umsetzung als interaktives Tool innerhalb der Internetseite des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege. Erste Informationen zu bestehenden Landeskompetenzzentren und Zukunftszentren wurden bereits zusammengestellt und stehen derzeit als verlinkte Liste auf der Internetseite zur Verfügung. Dafür gab es im Rahmen einer Netzwerkveranstaltung mit den Zukunftszentren einen Austausch. Die visuell-technische Umsetzung ist noch in Bearbeitung und wird nach Auskunft des Teams im Jahr 2025 abgeschlossen. Weitere Angebote sollen sukzessive integriert werden. Handlungsempfehlungen und Beratung Der Aufgabenschwerpunkt Handlungsempfehlungen und Beratung sieht die Bereitstellung von Informationen und die Entwicklung von Handlungsempfehlungen für verschiedene Zielgruppen vor. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege versteht sich dabei aufgrund der eingeschränkten personellen Ressourcen nicht als Anbieter für individuelle Beratung. Anfragen werden aber als eine Möglichkeit für einen direkten Austausch und für Vernetzung gesehen. Sollten über solche Anfragen weitere Informationsbedarfe deutlich werden, werden diese auf der Internetseite adressiert. Der Aufgabenschwerpunkt gliedert sich in die fünf Arbeitspakete „Empfehlungen Digitalisierung“, „digitale Anwendungen“, „Pflegeberatung“, „Interoperabilität Pflegedokumentation“, „Wissenstransfer“ und „Refinanzierung von digitalen Investitionen in der Langzeitpflege“. AP: 3.0: Empfehlungen Digitalisierung Das Konzept zum Arbeitspaket sieht vor, praxisnahe Handlungsempfehlungen für die ambulante und stationäre Pflege zu entwickeln und zu veröffentlichen. Die Empfehlungen zu IT-Strukturen und Kernprozessen sollen die Einrichtungen in die Lage versetzen, im Digitalisierungsprozess systematisch vorzugehen und alle Aspekte von (IT-) Infrastruktur über Software, Cybersicherheit bis hin zu Prozessen der Unternehmensorganisation zu berücksichtigen. Dadurch sollen die Bemühungen in der Praxis unterstützt werden, die Effizienzpotentiale von Digitalisierung zu realisieren. Das Arbeitspaket war ursprünglich themenoffen angelegt. Daher wurde im Team sowie mit dem Beirat und dem BMG abgestimmt, in welchen besonders relevanten Feldern Handlungsempfehlungen entwickelt werden sollen. Bisher sind laut Arbeitspaketkonzept Handlungsempfehlungen für folgende Themenbereiche geplant: − Grundlegende IT-Ausstattung Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 41 – 5. Erste Ergebnisse der Evaluation 24 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 − Cybersicherheit − Technologische Integration − Digitale Pflegedokumentation und Personaleinsatzplanung − Veränderungsmanagement (Changemanagement) Bei Bedarf und je nach der weiteren Entwicklung im Bereich Digitalisierung können weitere Themenfelder ergänzt werden. Zum Zeitpunkt der Berichtslegung ist die Bearbeitung noch nicht für alle Themenbereiche gestartet. Am weitesten vorangeschritten ist die Erstellung einer Handlungsempfehlung zum Thema Cybersicherheit, welche Pflegeeinrichtungen befähigen soll, ein ganzheitliches Cybersicherheitskonzept zu etablieren. Auf der Internetseite wird die Veröffentlichung der Handlungsempfehlung für das erste Quartal 2026 angekündigt. Das Thema Cybersicherheit in der Langzeitpflege wurde vom Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege als besonders relevant eingestuft, auch wenn man es in der Pflege nicht mit – im rechtlichen Sinne – kritischen Infrastrukturen zu tun hat. Zwar gibt es nach Auskunft der Interviewpersonen bereits Aufklärungsangebote zum Thema Cybersicherheit, die sich aber nicht speziell an die Pflege richten. Die Transferleistung auf den Pflegesektor muss also noch erbracht werden, wofür diese Handlungsempfehlung einen Beitrag leisten soll. Da für diese Thematik sehr spezifische Fragestellungen bezüglich IT-Sicherheit, Clouds, Firewalls, Virenschutz und ähnliches behandelt werden müssen, wurde beschlossen, das Thema auszuschreiben und an externe Anbieter mit entsprechender Expertise zu vergeben. Die zu erbringende Leistung soll die Rahmenbedingungen zum Thema Cybersicherheit für die Langzeitpflege darstellen. Zur Vorbereitung der Ausschreibung fanden eine Literaturrecherche und Markterkundungsgespräche mit Anbietern und mit Forschenden statt. Das Thema wurde zudem im Juli 2025 beim Pflegenetzwerk Deutschland zusammen mit einer von einem Cyberangriff betroffenen Einrichtung im Rahmen eines Praxisdialogs vorgestellt (vgl. Anhang 8.3). Auf Basis der extern erbrachten Leistung sollen dann in einem nächsten Schritt Handlungsfelder für besondere Risikobereiche definiert werden. Außerdem werden fünf bis sieben Pflegeeinrichtungen eingebunden, die bereits von Cyberattacken betroffen waren, um aus deren Erfahrungen „Fact Sheets“ zusammenzustellen. Hinzu kommen Checklisten, Notfallpläne und Anleitungen, um konkrete Empfehlungen zu geben, welche Schritte bei Eintreten einer Attacke unternommen werden müssen. Dadurch soll es gelingen, allgemeine Empfehlungen zur Cybersicherheit für die Pflege aufzubereiten und die ersten Handlungsschritte zu beschreiben. Zum Zeitpunkt der Interviews im Rahmen der Evaluation im August 2025 wurde im Team des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege diskutiert, welches Themenfeld als nächstes für die Erarbeitung einer Handlungsempfehlung ausgewählt werden soll. Eine Entscheidung stand zu diesem Zeitpunkt noch aus. AP: 3.1: Digitale Anwendungen Im Arbeitspaket 3.1 sollen konkrete Handlungsempfehlungen zum Einsatz digitaler Anwendungen und Qualitätsstandards für deren Nutzung insbesondere für Leistungserbringer, Pflegekassen und die Digitalwirtschaft entwickelt und veröffentlicht werden. Laut einer ersten Konkretisierung des Arbeitspaketes sollen hier in Abgrenzung zu AP 3.0 „speziellere bzw. fokussierte Themen bezogen auf den Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 42 – 5. Erste Ergebnisse der Evaluation iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 25 Einsatz von digitalen Anwendungen in Pflegeeinrichtungen“ betrachtet werden. Für eine Handlungsempfehlung zum vollelektronischen Abrechnungsverfahren im ambulanten Bereich wurden konzeptionelle Überlegungen verschriftlicht. Ab Ende 2026 müssen die Pflegeeinrichtungen Abrechnungen vollelektronisch über die Fachanwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) an die Kranken- und Pflegekassen senden. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege plant daher, die Pflegeeinrichtungen und die Kranken- und Pflegekassen beim Prozess der Einführung zu begleiten. Dafür ist man in regelmäßigem Erfahrungsaustausch mit den Kranken- und Pflegekassen, Primärsystemherstellern und Pflegeeinrichtungen, um Herausforderungen und Informationsbedarfe zu identifizieren. Auf der Internetseite stehen bereits Informationen zur Verfügung und eine FAQ-Liste, die vom Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege erarbeitet wurde, geht auf die häufigsten Fragen von Pflegeeinrichtungen zum Verfahren ein. Ergänzend sollen Checklisten erarbeitet und bereitgestellt werden. AP: 3.2: Pflegeberatung Im Arbeitspaket Pflegeberatung sollen bundesweit nutzbare Handlungsempfehlungen entwickelt werden, um die Digitalisierung von Pflegeberatungsstrukturen voranzutreiben. Schulungen sollen Pflegeberatungsstellen und Pflegestützpunkte in die Lage versetzen, über neue digitale Angebote zu beraten. In einem ersten Schritt wurde ein Erfahrungsaustausch initiiert, um so zunächst die Bedarfe und den Stand der Digitalisierung zu ermitteln. Im August und September 2025 fanden zwei Treffen zu den Themen „Anbindung der Pflegestützpunkte an die Telematikinfrastruktur“ und „Digitale Anwendungen in der Pflegeberatung“ mit relevanten Akteuren der Praxis, darunter Pflegeberatende, Landeskompetenzzentren und Pflegekassen, statt. Zur Analyse der Beratungsthemen zu digitalen Anwendungen und zur Nutzung digitaler Anwendungen in der Pflegeberatung wurde eine systematische Literaturrecherche initiiert. Das Arbeitspaket wird zudem durch einen kontinuierlichen internen Fachaustausch mit den Referaten Pflegeversicherung und Telematik unterstützt (vgl. Abschnitt 5.2). AP: 3.3: Interoperabilität Pflegedokumentation Im Arbeitspaket Interoperabilität Pflegedokumentation werden Empfehlungen erarbeitet, um die Entwicklung eines einheitlichen Standards für die digitale Pflegedokumentation voranzutreiben. Dabei sollen verschiedene Stakeholder eingebunden werden, um beispielsweise die pflegewissenschaftliche Perspektive sowie die Sicht der Pflegeinformatik zu berücksichtigen. Bisher fehlen überdies gesetzliche Vorgaben für technische Standards, die die Interoperabilität der Pflegedokumentation vereinfachen würden. Um die sich daraus ergebenden Anforderungen für die Bearbeitung des Arbeitspaketes herauszuarbeiten, und dafür einen pragmatischen Ansatz zu entwickeln, wurde zunächst Literatur recherchiert und es wurden seitens des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege fünf Experteninterviews, u. a. mit dem Kompetenzzentrum Interoperabilität (KIG) bei der gematik GmbH und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), durchgeführt. Aus den Ergebnissen wird ein Thesenpapier entwickelt, dass mit dem BMG diskutiert werden soll, um realistische Ziele für das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege und die Umsetzung des Arbeitspakets abzuleiten. Aus diesem Thesenpapier können sich ebenso mögliche Aufgaben für das BMG entwickeln. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 43 – 5. Erste Ergebnisse der Evaluation 26 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 AP: 3.4: Wissenstransfer Laut Beschreibung des Arbeitspaketes soll das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege zielgruppengerechte Formate entwickeln, mit denen der Wissenstransfer zu Themen der Digitalisierung unterstützt wird. Dazu zählen beispielsweise Broschüren, Erklärfilme, Werkstattgespräche oder Podcasts. Als Themen wurden digitale Anwendungen und Endgeräte, komplexe Technologien, die Stärkung digitaler Bildungsressourcen oder die Akzeptanz digitaler Technologien vorgeschlagen. Für die Konkretisierung des Arbeitspaketes wurde ein Konzept erstellt, dass die Aufgaben umfangreich und komplex darstellt. Insbesondere wird eine Vielzahl von Analyseaufgaben aufgelistet, beispielsweise zu den Zielgruppen, den Themen, Formaten oder Verbreitungsmöglichkeiten des Wissens. Eine Zielgruppenanalyse für die professionelle Pflege wurde für den internen Gebrauch erstellt. Weitere sind in der Bearbeitung. Die Gestaltung der verschiedenen Formate und die Erarbeitung von Verbreitungskonzepten übernimmt – in enger Abstimmung mit dem Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege – die Digitalagentur init, die auch den Auftrag für die Internetseite des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege erhalten hat. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege wird seine fachliche Expertise zu den Themen und Zielgruppen einbringen. Dafür wurden im Rahmen der Zielgruppenanalysen erste Personas erstellt, die stellvertretend für die jeweiligen Zielgruppen stehen. Weitere sollen folgen. Außerdem sollen zu entwickelnde Szenarien die Anwendungskontexte verschiedener Formate verdeutlichen. AP: 3.5: Refinanzierung von digitalen Investitionen in der Langzeitpflege Das Arbeitspaket 3.5 zielt darauf ab, bestehende Finanzierungsmöglichkeiten digitaler Investitionen für die Langzeitpflege innerhalb der geltenden gesetzlichen Regelungen von Pflege aufzuzeigen und diesbezüglich Transparenz herzustellen. In einem zweiten Schritt sollen diese Möglichkeiten evaluiert und Handlungsempfehlungen formuliert werden. Zunächst wurden vom Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege die bundes- und landesweiten Fördermöglichkeiten digitaler Investitionen zusammengestellt, im April 2025 auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands zur Verfügung gestellt und später auf der Internetseite des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege veröffentlicht. Die Informationen können jeweils auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Auf die Version mit den Fördermöglichkeiten der Länder wurde von Ende Juni 2025 bis Mitte September 2025 einmal zugegriffen. Die Zugriffszahlen für das Dokument mit Fördermöglichkeiten des Bundes und für die Themenseiten liegen dem iso-Institut noch nicht (in einer auswertbaren Form) vor und werden im nächsten Bericht genauer betrachtet. Die bundes- und landesweiten Fördermöglichkeiten digitaler Investitionen werden weiter ergänzt und zweimal jährlich aktualisiert. Dafür wurde zum einen die Länderoffene Arbeitsgruppe Digitalisierung in der Pflege eingebunden und um Aktualisierung der Landesliste gebeten. Die Fördermöglichkeiten zur Digitalisierung in der Langzeitpflege wurden auch beim Pflegenetzwerk Deutschland im Rahmen eines Praxisdialogs vorgestellt, um von den Teilnehmenden ein Feedback einzuholen. Der Beirat soll über die Vielzahl eingebundener Verbände ebenfalls Rückmeldung geben. Auf der Internetseite werden außerdem Feedback-Strukturen aufgebaut, sodass die User die Materialien dort direkt bewerten können. Auch hierdurch erhofft man sich Hinweise auf ergänzende Fördermöglichkeiten. Zum Zeitpunkt der Interviews mit dem Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege war eine erste Aktualisierung der bundes- und Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 44 – 5. Erste Ergebnisse der Evaluation iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 27 landesweiten Fördermöglichkeiten digitaler Investitionen auf der Internetseite bis Ende Oktober 2025 geplant. Im Rahmen des Arbeitspaketes soll außerdem ausgelotet werden, inwieweit über Pflegesatzverhandlungen Investitionen im Bereich Digitalisierung derzeit vereinbart werden. Weiterhin ist geplant, Transparenz bezüglich der Finanzierung digitaler (Pflege-) Hilfsmittel herzustellen und dabei auch auf das Hilfsmittelreferat beim GKV-Spitzenverband zuzugehen. Auch digitale Angebote zur Prävention in der Langzeitpflege sollen betrachtet werden. Kompetenzentwicklung und Qualifizierung Im Rahmen des Aufgabenschwerpunkts Kompetenzentwicklung und Qualifizierung sollen vor allem Qualifizierungs- und Schulungskonzepte entwickelt werden. Der Aufgabenschwerpunkt gliedert sich in die vier Arbeitspakete „Multiplikatorenschulung“, „Multiplikatorennetzwerk“, „Pflegefachkräfte“ und „Ehrenamt“. AP: 4.0: Multiplikatorenschulung Seit dem 01.07.2025 ist für Pflegeeinrichtungen die Einbindung in die Telematikinfrastruktur (TI) verbindlich. Daher sollten dem Konzept des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege zufolge von Beginn an Pflegeeinrichtungen durch Multiplikatoren bei diesem Prozess unterstützt werden. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege sah seine Aufgabe darin, hierfür Informationsmaterialien und Schulungs- sowie Qualifizierungskonzepte über einen digitalen Ressourcenpool zur Verfügung zu stellen und legte wegen der gesetzlichen Einbindungsfrist von Pflegeeinrichtungen in die TI eine hohe Priorität auf dieses Arbeitspaket. Der entstandene TI-Ressourcenpool ist eine Zusammenstellung von Informationen zur Telematikinfrastruktur, die im Oktober 2024 auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands zur Verfügung gestellt und u. a. bei zwei Praxisdialogen beim Pflegenetzwerk und auch auf mehreren TI- Fachtagen beworben wurde (vgl. Anhang Abschnitt 8.3). Mittlerweile sind die Inhalte auf der Internetseite des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege abrufbar. Hauptsächlich wurden bestehende Informationen und Angebote zur Einbindung an die TI gebündelt und dafür systematisch recherchiert sowie auf Aktualität und Qualität geprüft. Als förderlich wurde für die Umsetzung dieser Aufgabe unter anderem der Austausch mit dem ebenfalls beim GKV-Spitzenverband angesiedelten Referat Telematikinfrastruktur beschrieben. Außerdem konnten eigene Forschungsressourcen des GKV-Spitzenverbands eingebunden werden. So war die Forschungsstelle dafür verantwortlich, den Auftrag an den GKV-Spitzenverband gemäß § 125 SGB XI, d. h. ein Modellprogramm zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die TI im Zeitraum von 2020 bis 2024 umzusetzen und wissenschaftlich begleiten und evaluieren zu lassen. Die Ergebnisse konnte das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege im TI-Ressourcenpool zur Verfügung stellen. Dazu gehört ein Praxisleitfaden mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung, welche Punkte sowohl technischer als auch organisatorischer Natur bei der Einbindung in die TI beachtet werden müssen. Des Weiteren wurden für die Fachanwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen), die dem sicheren Austausch sensibler Daten innerhalb der TI dient, Schulungsunterlagen bereitgestellt. Diese Unterlagen wurden zwischen dem 30.06. und 15.09.2025 einmal heruntergeladen. Auf der Internetseite des Kompetenzzentrums Digitalisierung Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 45 – 5. Erste Ergebnisse der Evaluation 28 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 und Pflege finden sich zudem Angebote weiterer Anbieter wie der gematik GmbH und Beispiele aus der Praxis. Neben der Bündelung und Verbreitung bestehender Angebote wurden vom Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege auch eigene Materialien entwickelt, die sich gezielt an bislang nicht adressierten Informationsbedarfen orientierten. Dazu gehören Schulungsunterlagen, die es den Multiplikatoren ermöglichen sollen, das Wissen zur Einbindung an die TI an Pflegekräfte weiterzugeben, die im Alltag mit der TI und den Fachanwendungen arbeiten müssen. Die Unterlagen sollten universell für unterschiedliche Zielgruppen und Anwendungsszenarien einsetzbar sein. Daher wurden Musterschulungsmaterialien in Form von PowerPoint-Dateien als White-Label-Lösung bereitgestellt, so dass die Pflegeeinrichtungen diese in ihr Corporate Design überführen können. Es gibt einen Pool von über 50 Folien zur Auswahl, sowohl zu Grundlagen der TI, als auch zur Vertiefung des Themas. Die Musterschulung zur Telematikinfrastruktur wurde zwischen dem 30.06. und 15.09.2025 zweimal heruntergeladen. Auch Fragen um die Einführung der SMC-B-Karte (Authentifizierungskarte) im Zusammenhang mit der Einbindung in die TI wurden vom Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege als wichtig für Pflegeeinrichtungen identifiziert. Daher wurde vom Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege die SMC-B-Orientierungshilfe als spezifisches Angebot entwickelt, um im Kontext des TI- Einbindungsprozesses drängende Fragen dazu zu beantworten. Zwischen dem 30.06. und 15.09.2025 wurde auf die SMC-B-Orientierungshilfe 27-mal zugegriffen. AP: 4.1: Multiplikatorennetzwerk Ziel des Arbeitspaketes ist der Aufbau eines Multiplikatorennetzwerkes. Es knüpft damit an das Arbeitspaket 4.0 an, denn die Multiplikatoren sollen die dort entwickelten Schulungen nutzen und so der Pflegepraxis Hilfestellung bieten. Für den Aufbau des Netzwerkes sollte zunächst ein Verteiler erstellt werden. Aufgenommen werden Personen, die bereits mit dem Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege im Rahmen verschiedener Arbeitspakete in Kontakt getreten sind und daher als Personen mit Expertise für die jeweilige Thematik identifiziert wurden. Der Verteiler soll einerseits dazu dienen, die Ergebnisse des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege über die Multiplikatoren zu verbreiten und bekannt zu machen. Andererseits sollen diese als Expertinnen und Experten bei der Entwicklung von Produkten eingebunden werden. Mit der Erstellung der Verteilerliste hat das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege begonnen. Sie wird schrittweise ergänzt und ist ein internes Arbeitsinstrument, welches nicht veröffentlicht wird. Weitere Maßnahmen sind für Arbeitspaket 4.1 derzeit nicht geplant. AP: 4.2: Pflegefachkräfte Im Rahmen des Arbeitspaketes sollen laut Konzept des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege Empfehlungen zu (bestehenden) Qualifizierungskonzepten für (akademisierte) Pflegefachkräfte entwickelt und kommuniziert werden. Die Weiterbildungen sollen entweder die Nutzung digitaler Anwendungen unterstützen oder Bildungskonzepte unter Nutzung digitaler Technologien vorstellen. Die Bearbeitung wurde im Juni 2025 begonnen. Zunächst sollen bereits existierende Qualifizierungsangebote für Pflegefachkräfte gesammelt und so bestehende Lücken aufgedeckt werden. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 46 – 5. Erste Ergebnisse der Evaluation iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 29 Die Daten aus der Literaturrecherche sollen als Grundlage für die Konkretisierung des Arbeitspaketes und die Konzepterstellung dienen. AP: 4.3: Ehrenamt Das Arbeitspaket sieht die Erstellung von Unterstützungskonzepten für ehrenamtlich in der Pflege engagierte Personen vor. Der Start dieses Arbeitspaketes war laut Konzept des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege im September 2025 geplant. Da der Hauptteil der Pflegearbeit in Deutschland durch die informelle Pflege bzw. ehrenamtlich Pflegende, wie Angehörige oder Zugehörige, erbracht wird, spielt das Arbeitspaket für das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege eine große Rolle. Dabei ist angedacht, bestehende Angebote von Ehrenamtsverbänden zu bündeln, aber auch Konzepte zur Unterstützung der informellen Pflege durch Digitalisierung neu zu erarbeiten. Vernetzung und Austausch Vernetzung und Austausch sind wesentliche Bestandteile der Arbeit im Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege und werden in allen Arbeitspaketen intensiv betrieben. Der Aufgabenschwerpunkt sieht zum einen die Zusammenarbeit mit dem Gesetzgeber vor (AP 5.0). Bisher nutzt das BMG bereits die Expertise des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege für eigene Vorhaben oder abzugebende Stellungnahmen. Zum anderen soll der fachliche Austausch über ein aufzubauendes Netzwerk gefördert werden (AP 5.1). Dafür dienen die regelmäßigen Treffen mit dem Beirat, aber auch die Einbindung und der Austausch mit verschiedenen Akteuren wie den Landeskompetenzzentren oder der länderoffenen Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Pflege. Der strukturierte Austausch mit unterschiedlichen Akteuren wurde bereits in Abschnitt 5.2 näher beschrieben. Eine Übersicht zu externen Austauschrunden findet sich im Anhang in Abschnitt 8.3. Öffentlichkeitsarbeit Ein wichtiger Aspekt der Arbeit des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege ist die Öffentlichkeitsarbeit. Denn die Ergebnisse der eigenen Arbeit sollen für unterschiedliche Zielgruppen in die Breite getragen werden. Das funktioniert nur, wenn das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege als Anlaufstelle und verlässliche Informationsinstanz wahrgenommen wird. Auch wenn die Öffentlichkeitsarbeit nicht in den Aufgabenschwerpunkten und Arbeitspaketen explizit beschrieben steht, war sie für das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege von Beginn an von zentraler Bedeutung. Zum einen hat das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege das Konzept und die geplanten Tätigkeiten auf Anfragen externer Akteure vorgestellt. Zum anderen suchte das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege aktiv nach Möglichkeiten, kontinuierlich über die Aufgabenschwerpunkte und erste Ergebnisse zu informieren. Dazu nahm das Team beispielsweise an Veranstaltungen, Fachtagen oder Messen teil und brachte sich mit eigenen Vorträgen ein. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege nutzte außerdem die Plattform des Pflegenetzwerks Deutschland, um in Praxisdialogen eigene Ergebnisse vorzustellen und in die Breite zu tragen (vgl. Anhang Abschnitt 8.3). Zur Öffentlichkeitsarbeit gehört ebenfalls die Publikation von Artikeln in Zeitschriften, Online-Medien und anderen Formaten. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege erhält von Fachzeitschriften Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 47 – 5. Erste Ergebnisse der Evaluation 30 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 Anfragen, um sich vorzustellen, aber auch um die eigene Expertise über Fachartikel zu den Themen des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege einzubringen (vgl. Anhang Abschnitt 8.3). Von besonderer Bedeutung für die Öffentlichkeitsarbeit ist die Internetseite des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege. Hier sollen Informationen und Ergebnisse des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege gebündelt und den verschiedenen Zielgruppen zur Verfügung gestellt werden. Gemeinsam mit der Digitalagentur init und unter Beteiligung des gesamten Teams wurde innerhalb von drei Monaten der Launch einer Internetseite auf den Weg gebracht. Seit dem 01.09.2025 ist eine neue Mitarbeiterin des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege für die Internetseite verantwortlich. Sie wird sich auch um den Social-Media-Account und um Pressemitteilungen kümmern sowie Presseanfragen koordinieren. 5.4 Erreichte Ziele und Einschätzungen der Beteiligten Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege startete Anfang 2024 mit seiner Arbeit und konnte fast alle Arbeitspakete und Aufgaben angehen. Im Rahmen der Vorarbeiten zum Aufbau des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege wurde ein Konzept entwickelt und in der Benehmensherstellung mit den in § 125b Absatz 2 SGB XI benannten Akteursgruppen abgestimmt. Die Evaluation der Arbeit des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege konnte vergeben und die eigene Internetseite veröffentlicht werden. Damit waren die im Konzept beschriebenen Vorarbeiten für das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege im Juni 2025 abgeschlossen. Im Aufgabenschwerpunkt Wissensmanagement und Organisation beschäftigte sich das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege mit der sprachgestützten Pflegedokumentation. Die Ergebnisse sollen noch im Oktober 2025 vorliegen. Außerdem erstellte ein beauftragtes Institut eine Expertise zu den Möglichkeiten einer digital gestützten Pflegeplatzsuche. Der Ergebnisbericht ist seit August 2025 auf der Internetseite des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege abrufbar. Für die zu entwickelnde Wissenslandkarte stellte das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege auf der Internetseite erste Informationen zu bestehenden Landeskompetenzzentren und Zukunftszentren bereit. Die technische Umsetzung der Wissenslandkarte befindet sich in einem intensiven Abstimmungsprozess von Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege und Digitalagentur. Im Aufgabenschwerpunkt Handlungsempfehlungen und Beratung wurde eine Handlungsempfehlung zum Thema Cybersicherheit auf den Weg gebracht. Sie soll im ersten Quartal 2026 veröffentlicht werden. Für eine Handlungsempfehlung zum vollelektronischen Abrechnungsverfahren gibt es erste konzeptionelle Überlegungen. Auf der Internetseite stehen Informationen und eine FAQ-Liste zur Verfügung, die auf die häufigsten Fragen von Pflegeeinrichtungen zum Abrechnungsverfahren eingeht. Ergänzende Checklisten sollen hinzukommen. Da sich das Arbeitspaket Interoperabilität Pflegedokumentation als sehr komplex herausstellte, führte das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege zunächst Interviews mit Expertinnen und Experten, deren Ergebnisse als Grundlage für ein Thesenpapier mit realistischen Zielen für das Arbeitspaket dienen. Für den Aufgabenschwerpunkt wurden darüber hinaus Fördermöglichkeiten für digitale Investitionen in der Langzeitpflege getrennt nach Bund und Land zusammengestellt. Im Aufgabenschwerpunkt Kompetenzentwicklung und Qualifizierung ist der mittlerweile aufgebaute TI- Ressourcenpool mit Informationen zur Telematikinfrastruktur und mit verschiedenen Schulungsmaterialien ein zentrales Ergebnis. Außerdem hat das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 48 – 5. Erste Ergebnisse der Evaluation iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 31 Pflege mit der Erstellung einer Verteilerliste begonnen, um den Aufbau eines Multiplikatorennetzwerks voranzutreiben. Im Rahmen der Interviews wurde erfragt, welche Bilanz der bisherigen Arbeiten die Mitarbeitenden des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege selbst und das BMG ziehen. Hierbei zeigten sich alle Befragten vor dem Hintergrund der erst schrittweise erfolgten personellen Besetzung mit den erreichten Ergebnissen zufrieden. Wegen des hohen Bedarfs an Informationen und Qualifizierung zur Digitalisierung wies das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege dem TI-Ressourcenpool eine besondere Bedeutung zu und schätzte die positiven Rückmeldungen, die bereits nach der Veröffentlichung auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands erfolgten, zum diesbezüglichen Schulungsmaterial als wertvoll ein. Auch die Zusammenstellung von Fördermöglichkeiten digitaler Investitionen auf Bundes- und Landesebene wurde vom Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege als Erfolg hervorgehoben. Nach Aussage des Teams existiert nun erstmals eine Übersicht, die Pflegeeinrichtungen die Auswahl von passenden Fördermöglichkeiten erleichtert. Als wichtigen Meilenstein beschrieben überdies die Mitarbeitenden des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege den Launch der Internetseite, dessen Vorbereitung für das Team viel Aufwand bedeutete. Damit konnten sie eine aus ihrer Sicht zentrale Aufgabe abschließen und die Basis für die Verbreitung von Inhalten und Produkten des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege legen. Die zunächst nur schrittweise erfolgte personelle Besetzung insbesondere im Einstiegsjahr 2024 und die Wartezeit bis zur Genehmigung neuer Stellen wurden von den Mitarbeitenden des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege als hemmend für den Start der Arbeiten erlebt. Außerdem wurde die Fertigstellung der ersten Ausbaustufe der Internetseite gemeinsam mit der Digitalagentur wegen der kurzen zur Verfügung stehenden Zeitspanne als sehr herausfordernd beschrieben. Daher bewerteten die interviewten Personen die Schaffung weiterer Personalstellen und die damit einhergehende Entlastung als einen wichtigen Fortschritt für die Arbeitsfähigkeit des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege. Als förderlich stellten die Interviewten aus dem Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege die konstruktive Zusammenarbeit mit dem BMG heraus. Der regelmäßige Austausch mit dem Beirat wurde als bereichernd erlebt. Das Vertrauen in die Arbeit des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege scheint durch die Benehmensherstellung und die bisher stattgefundenen Beiratstreffen gewachsen zu sein. Beim Thema Digitalisierung und Pflege zieht man an einem Strang und hat ein gemeinsames Ziel, so der allgemeine Eindruck der Befragten. Von mehreren Mitarbeitenden wurde betont, wie wichtig die Zusammenarbeit mit anderen Gremien oder Institutionen, wie den Landeskompetenzzentren oder den Pflegeverbänden der Einrichtungsträger, ist. Für diese Akteure soll in keinem Bereich eine Konkurrenz durch das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege entstehen. Vielmehr hat es für das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege Priorität, dort tätig zu werden, wo sich noch Lücken im Bereich der Digitalisierung auftun und die Bedarfe der Zielgruppen durch die Bereitstellung von Informationen und Angeboten adressiert werden müssen. Vorrangig geht es, wie den Interviews zu entnehmen war, darum, vorhandenes Wissen zu bündeln und sichtbarer zu machen. Daher wird der Kommunikation mit anderen Akteuren im Bereich Digitalisierung und Pflege ein hoher Stellenwert beigemessen. Auch die Möglichkeit, bei der Entwicklung von Produkten und Angeboten auf die Expertise aus anderen Modellprogrammen oder Referaten des GKV- Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 49 – 5. Erste Ergebnisse der Evaluation 32 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 Spitzenverbands zurückgreifen zu können, wurde von den Mitarbeitenden als förderlicher Faktor beschrieben. Die kurzen Wege für den Informationsaustausch wurden in den Interviews als positiv und entlastend herausgestellt. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 50 – 6. Zusammenfassende Bewertung und Diskussion iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 33 6. Zusammenfassende Bewertung und Diskussion Im folgenden Kapitel werden die ersten Ergebnisse aus der kurzen Evaluationszeit von Ende Juni bis September 2025 zusammengefasst und bewertet. Im Rahmen der Evaluation wurden zunächst die Vorarbeiten zur Errichtung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege thematisiert. Diese erfolgten im engen Austausch zwischen dem zuständigen Referat im BMG sowie der Forschungsstelle Pflegeversicherung des GKV-Spitzenverbands. In einem produktiven Austausch wurden die Rahmenbedingungen wie die Anbindung, das Anforderungsprofil und die Finanzierungsstruktur diskutiert und die politische Zustimmung zur Implementierung vorbereitet. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege, das Anfang 2024 seine Arbeit aufnahm, ist sowohl räumlich als auch strukturell eng an den GKV-Spitzenverband angebunden. Die Anbindung hat sich als positiver Gelingensfaktor herausgestellt, weil durch die interne Vernetzung für die Mitarbeitenden ein hohes institutionelles Wissen über Digitalisierung und Pflege sowie ein methodisches Fachwissen zur Verfügung steht und in die eigenen Arbeiten eingebunden werden konnte. Hier gab es also sowohl inhaltliche Anknüpfungspunkte als auch die Möglichkeit von Synergieeffekten, etwa in den Bereichen Administration und Verwaltung. Ebenso ist auf das Vorhandensein externer Netzwerke sowie auf die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem BMG hinzuweisen. Die Arbeiten konzentrierten sich zunächst darauf, aus den allgemein gehaltenen Anforderungen im Gesetz und in der Gesetzesbegründung ein Konzept zur Strukturierung der Arbeiten zu entwerfen. Diese Aufgabe wurde von erfahrenen Mitarbeitenden der Forschungsstelle beim GKV-Spitzenverband übernommen. Anschließend erfolgte in zwei Ausschreibungswellen 2024 und 2025 die personelle Besetzung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege. Für die komplexen Aufgaben wurden hochqualifizierte Mitarbeitende benötigt und es brauchte Zeit, bis die Ausschreibungen erfolgten, geeignete Personen gefunden wurden und diese ihre Arbeit aufnehmen konnten. Letztendlich ist es gelungen, qualifizierte Personen für das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege zu gewinnen, die eine breite Expertise in den Feldern Gesundheitswesen und Digitalisierung aufweisen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern sowie aus der Pflege einbringen können. Unter anderem sind diese Personen bereits im Bundestag, in einem Landeskompetenzzentrum, bei einer Krankenkasse, in der Forschung oder bei einem Leistungserbringer der Pflege tätig gewesen. Auch im kommunikativen Bereich ist das Team gut aufgestellt. Seitens des BMG werden der konstruktive Austausch und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Akteuren positiv hervorgehoben. Auch im Beirat herrscht nach Auskunft der Beteiligten eine hohe Zufriedenheit mit der Moderation, den Inhalten und den Ergebnissen der Sitzungen. Hilfreich für die konstruktive Arbeitsatmosphäre im Beirat scheint hier auch zu sein, dass der Handlungsbedarf im Feld Digitalisierung und Pflege unstrittig. Über eine interne Steuerung der Arbeitsprozesse im Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege sowie mithilfe dafür erstellter Tools werden die Aufgabenschwerpunkte und Arbeitspakete den Mitarbeitenden entsprechend ihrer Arbeitskapazitäten und Kompetenzprofile zugeteilt. Es erfolgt ein laufendes Monitoring der Ergebnisse. In verschiedenen internen und externen Besprechungsforen können die Fachreferentinnen und -referenten ihr Wissen vernetzen und ihre Arbeitsstände in die teaminterne Diskussion einbringen. Allerdings ist die Mitarbeit in Gremien und Austauschrunden zeitintensiv und auch die Öffentlichkeitsarbeit hat sich als umfangreiche und langfristig zu bedienende Aufgabe Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 51 – 6. Zusammenfassende Bewertung und Diskussion 34 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 herauskristallisiert, um die vielfältigen Zielgruppen des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege zu erreichen. Die Aufstockung des Personals infolge der zweiten Ausschreibungsrunde hat sich somit förderlich auf die Aufgabenbewältigung ausgewirkt. Die Bearbeitung der Arbeitspakete wird von den Mitarbeitenden mit einem hohen wissenschaftlichen Anspruch betrieben. Die Konkretisierung und Bearbeitung der Arbeitsinhalte ist eine umfangreiche Aufgabe, die mit eigenständigen Recherchen und Analysen verbunden ist. Dabei wirkt sich die wissenschaftliche Expertise im Team positiv auf die Auswahl geeigneter Methoden und deren sachgerechte Anwendung aus. Trotz der anfangs nur schmalen Personalbesetzung konnte mit allen Arbeitspaketen zumindest begonnen werden. Mit dem zwischenzeitlich erweiterten Team können die umfangreichen und meist komplexen Aufgaben der Arbeitspakete verstärkt angegangen und zeitliche Verzögerungen ggf. aufgearbeitet werden. Der Ansatz, sich pragmatisch auf dringliche und zugleich umsetzbare Aufgaben zu konzentrieren, den das Team für einige Arbeitspakete eingeschlagen hat, ist daher eine sinnvolle Strategie. Die ersten Ergebnisse des Zentrums sind positiv einzuschätzen. Zu nennen ist hier insbesondere der Aufbau eines eigenen Internetauftritts, der am 30.06.2025 startete. Ein weiteres Beispiel für ein wichtiges Ergebnis ist die Vorbereitung einer Handlungsempfehlung zum Thema Cybersicherheit, deren Veröffentlichung im ersten Quartal 2026 geplant ist. Diese soll ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen dazu befähigen, ein ganzheitliches Cybersicherheitskonzept zu etablieren. Damit wird ein relevantes Risikofeld für Leistungserbringer adressiert und die wesentlichen Fragestellungen in einem engen Praxisbezug ausdifferenziert. Auch mit der Bereitstellung des Informationsangebots zur Telematikinfrastruktur und zu den Fördermöglichkeiten zur Digitalisierung in der Langzeitpflege unterstützt das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen. Die Expertise zur digital gestützten Pflegeplatzsuche und -vermittlung von Prognos steht seit Sommer 2025 als Bericht zum Download bereit. Darauf aufbauend hat das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege Empfehlungen für das BMG abgeleitet. Die Evaluation wird die Umsetzung der Aufgaben weiterverfolgen und in den nächsten Erfassungsperioden auch Fragen der Wirksamkeit in den Fokus rücken. Eine Limitation der Darstellung ist die geringe Zeitspanne von drei Monaten zwischen dem Beginn der Evaluation und der notwendigen Berichtslegung. Der Bericht ist deshalb als erster Einstieg in die Evaluation des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege zu bewerten, die in den nächsten Jahren weiterentwickelt und vertieft wird. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 52 – 7. Literatur iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 35 7. Literatur Bringmann, J., Evans-Borchers, M. (2024): Digitalisierung, KI und Pflege. Auf der Suche nach der digitalen Dividende. FES-Impuls. Bundesministerium für Gesundheit. (2023): Gemeinsam Digital. Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege. Deutsche Gesellschaft für Evaluation (2017): Glossar der Standards für Evaluation. https://www.degeval.org/fileadmin/content/Z03_Publikationen/DeGEval- Standards/2017_11_21_DeGEval-StandardsGlossar_ES_1_.pdf Egbert, N., Thye, J., Hackl, W. O., Müller-Staub, M., Ammenwerth, E., Hübner, U. (2018): Competencies for nursing in a digital world. Methodology, results, and use of the DACH-recommendations for nursing informatics core competency areas in Austria, Germany, and Switzerland. Informatics for Health and Social Care, 1–25. Evans, M., Hielscher, V., Voss, D. (2018). Damit Arbeit 4.0 in der Pflege ankommt: Wie Technik die Pflege stärken kann. Hans-Böckler-Stiftung. https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_pb_004_2018.pdf Hielscher, V. (2020): Digitalisierungsprozesse und Interaktionsarbeit in der Pflege. In P. Bleses, B. Busse, A. Friemer (Hrsg.), Digitalisierung der Arbeit in der Langzeitpflege als Veränderungsprojekt (S. 33–45). Springer. https://doi.org/10.1007/978-3-662-60874-6_3 Nock, L., Hielscher, V., Kirchen-Peters, S. (2020): Digitalisierung in der Altenhilfe, In: N. Kutscher, T. Ley, U. Seelmeyer, F. Siller, A. Tillmann, I. Zorn (Hrsg.), Handbuch Soziale Arbeit und Digitalisierung (S. 518– 528). Juventa Verlag. Wolf-Ostermann, K., Rothgang, H. (2024): Digitale Technologien in der Pflege – Was können sie leisten? Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz, 67 (3), 324–331. https://doi.org/10.1007/s00103-024-03843-3 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 53 – 8. Anhang 36 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 8. Anhang 8.1 Gesetzeswortlaut § 125b Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege (1) Beim Spitzenverband Bund der Pflegekassen wird ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege eingerichtet. Die Aufgaben des Kompetenzzentrums umfassen: 1. regelmäßige Analyse und Evaluation der Umsetzung digitaler Potentiale im Bereich der ambulanten und stationären Langzeitpflege, 2. Entwicklung von konkreten Empfehlungen insbesondere für Leistungserbringer, Pflegekassen, die für die Wahrnehmung der Interessen der Industrie maßgeblichen Bundesverbände aus dem Bereich der Informationstechnologie im Gesundheitswesen und in der Pflege sowie für Pflegeberatungsstellen, mit dem Ziel der Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Langzeitpflege, unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 78a, 3. Prüfung und Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung bei der Vermittlung von Plätzen und Angeboten im Bereich der ambulanten und stationären Langzeitpflege und Erarbeitung von Empfehlungen, und 4. Unterstützung des Wissenstransfers bei Themen der Digitalisierung in der Langzeitpflege für pflegebedürftige Menschen, ihre Pflegepersonen nach § 19, beruflich Pflegende und Pflegeberatende mit geeigneten Maßnahmen. (2) Für die Einrichtung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege werden aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung 10 Millionen Euro im Zeitraum von 2023 bis 2027 zur Verfügung gestellt. Die privaten Versicherungsunternehmen, die die private Pflege-Pflichtversicherung durchführen, beteiligen sich mit einem Anteil von 7 Prozent an den Kosten, die sich gemäß Satz 1 ergeben. Dieser Finanzierungsanteil kann von dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. unmittelbar an das Bundesamt für Soziale Sicherung zugunsten des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung nach § 65 geleistet werden. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen bestimmt Ziele, Inhalte, Planung und Durchführung des Kompetenzzentrums im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und im Benehmen mit den Verbänden der Pflegekassen, den Ländern, dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V., dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe, den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene, den Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, dem Deutschen Pflegerat, den auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen nach § 118 sowie deren Pflegepersonen nach § 19, den für die Wahrnehmung der Interessen der Industrie maßgeblichen Bundesverbänden aus dem Bereich der Informationstechnologie im Gesundheitswesen und in der Pflege, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie mit der Gesellschaft für Telematik und, soweit vorhanden, mit Kompetenzzentren auf Bundes- und Landesebene. Die Gesellschaft für Telematik soll insbesondere bei der Umsetzung der Aufgaben nach Absatz 1 beteiligt werden, sofern diese einen Bezug zur Telematikinfrastruktur aufweisen. Ebenso ist die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ins Benehmen zu setzen, sofern datenschutzrechtliche Belange betroffen sind. Für die Förderung gilt § 8 Absatz 3 Satz 5, 8 und 12 entsprechend. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 54 – 8. Anhang iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 37 (3) Näheres über das Verfahren zur Auszahlung der aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung zu finanzierenden Fördermittel regeln der Spitzenverband Bund der Pflegekassen und das Bundesamt für Soziale Sicherung durch Vereinbarung. (4) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen veranlasst im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Arbeit des Kompetenzzentrums durch unabhängige Sachverständige. Begleitung und Auswertung erfolgen nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards hinsichtlich der Wirksamkeit, Qualität und Kosten der Arbeit des Kompetenzzentrums. Die unabhängigen Sachverständigen haben Berichte über die Ergebnisse der Auswertungen zu erstellen. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen legt über das Bundesministerium für Gesundheit dem Deutschen Bundestag bis 2028 jährlich, erstmals zum 1. März 2024, einen barrierefreien Bericht über die Arbeit und Ergebnisse des Kompetenzzentrums vor. (5) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen richtet einen Beirat zur Begleitung der Arbeit des Kompetenzzentrums im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit ein. Der Beirat besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Länder, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe, der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene, des Verbands der privaten Krankenversicherung e. V., der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene, der Verbände der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, der Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, des Deutschen Pflegerates, der auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen nach § 118 sowie deren Pflegepersonen nach § 19, der für die Wahrnehmung der Interessen der Industrie maßgeblichen Bundesverbände aus dem Bereich der Informationstechnologie im Gesundheitswesen und in der Pflege, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Gesellschaft für Telematik, der Wissenschaft sowie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums für Gesundheit und der oder des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege. (6) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen informiert regelmäßig und aktuell über die Aktivitäten und Ergebnisse des Kompetenzzentrums auf einer eigens dafür eingerichteten barrierefreien Internetseite. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 55 – 8. Anhang 38 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 8.2 Konzept des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege Ausgangssituation Der Stand der Digitalisierung1 in der Pflege2 in Deutschland ist derzeit noch unübersichtlich. Ungeachtet einer Vielzahl von Produktentwicklungen, Projekten und Initiativen wird deutlich, dass die Chancen der Digitalisierung u. a. für eine bessere Versorgung in der ambulanten und stationären Langzeitpflege, zur Entlastung von Pflege- und Betreuungskräften bzw. An- und Zugehörigen im häuslichen Setting, aber auch bei der Unterstützung des Erhalts der Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen nur ansatzweise genutzt werden. Im Vergleich zu anderen Sektoren und trotz punktueller Fortschritte steht die Pflege damit noch am Anfang der Entwicklung. Dennoch gibt es gegenwärtig schon digitale Lösungen und Technologien, die in der Pflege – beschleunigt aufgrund von Notwendigkeiten in der Covid-19 Pandemie - eingesetzt werden. Einige Beispiele sind digitale Pflegedokumentations- und Pflegeplanungssysteme, Telemedizin und Telepflege, digitale Medikamentenverwaltungssysteme, Robotik (emotionale bzw. soziale Robotik sowie Service- und Transportrobotik) und Assistenzsysteme sowie mobile Apps für die Pflege (eine zielgruppenbezogene Darstellung des aktuellen Status der Digitalisierung in der Pflege findet sich im Anhang). Zu den Herausforderungen und Hindernissen im Hinblick auf den Transfer der Digitalisierung in die Pflegepraxis zählen eine unübersichtliche Marktsituation, eine z. T. mangelhafte IT- Infrastruktur (und –Anbindung) sowie noch nicht hinreichende Erfahrungen bezüglich der digitalen Transformation in den Einrichtungen und Diensten, fehlende Standards der Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen auf Herstellerseite und fehlende Nutzennachweise. Hinzu kommen Bedenken bezüglich Datenschutzes und Datensicherheit sowie möglicher ethischer Fragen, insbesondere bei Pflegebedürftigen und ihren An- und Zugehörigen, sowie mangelnde Schulungsangebote für den Umgang mit digitalen Technologien in Pflegeeinrichtungen, um die Akzeptanz bei Pflegekräften zu erhöhen. Es bedarf sowohl mehr Transparenz und Aufklärung, als auch strategischer und technischer Weichenstellungen in und für die Pflege, um die Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen zu können. An dieser Stelle setzt das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege nach § 125b Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) an. Es wird zukünftig Informationen bereitstellen, die Pflegeeinrichtungen, Pflegekräfte und andere Leistungserbringende, aber auch Pflegekassen, Pflegeberaterinnen und -berater sowie Pflegeverbände bei der Bewertung, Auswahl, Einführung und Nutzung digitaler Technologien in der Pflege unterstützen. Darüber hinaus wird das Kompetenzzentrum dazu beitragen, das Wissen und die Kompetenzen der Pflegebedürftigen und deren An- und Zugehörigen im Umgang mit digitalen Technologien zu stärken. Es wird zudem den Austausch und die Vernetzung der maßgeblichen Akteure aus Pflege, Digitalwirtschaft, Forschung und anderen relevanten Bereichen fördern. Mit Blick auf die Entwicklung neuer digitaler Lösungen in der Pflege wird das Kompetenzzentrum unter Berücksichtigung bereits vorliegender Ansätze die wissenschaftliche Evaluation und Nutzenbewertung digitaler Lösungen vorantreiben sowie die Qualitätssicherung bei der Nutzung digitaler Technologien in der Pflege durch die Entwicklung von Qualitätsstandards und -kriterien unterstützen. 1 Die Digitalisierung in der Pflege wird im Folgenden als der Einsatz von digitalen Technologien und Lösungen zur Verbesserung der Kommunikations-, Arbeits- und Organisationsprozesse in der professionellen sowie informellen Pflege und Versorgung von pflegebedürftigen Menschen verstanden. 2 Der Begriff „Pflege“ wird im Folgenden für den Bereich der informellen Pflege durch An- und Zugehörige sowie der professionellen ambulanten und stationären Langzeitpflege verwendet. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000 – 56 – 8. Anhang iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 | 39 Politische Rahmenbedingungen und Gesetzesauftrag Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren mehrere Gesetzesinitiativen gestartet, um die Digitalisierung in der Pflege voranzutreiben. Dazu gehören beispielsweise das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sowie das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG). Diese Gesetze bauen auf den Entwicklungen der vergangenen Legislaturperiode auf und schließen inhaltlich an das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) sowie das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) an. Auch in der Forschungsförderung nimmt das Thema Digitalisierung in der Pflege einen immer höheren Stellenwert ein und wird im Rahmen verschiedener Programme gefördert. Zu nennen sind beispielsweise die Förderprogramme „Mensch-Technik-Interaktion“ (2008 bis 2018) und „Miteinander durch Innovation“ im Rahmen der Hightech-Strategie (2021 bis 2025) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Die EU fördert entsprechende Vorhaben aktuell u. a im Bereich der Forschungen bezüglich Informations- und Kommunikationstechnologien für Gesundheit und Wohlergehen (2021 bis 2027). Parallel zur aktuellen Gesetzgebung und Forschungsförderung veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit im März 2023 die Digitalisierungsstrategie „Gemeinsam digital - Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege“. Diese hat zum Ziel, die digitale Transformation zu intensivieren und dringend notwendige Entlastungen in der Pflege zu fördern. Die Digitalisierungsstrategie soll einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Versorgungsqualität in der Pflege leisten, indem sie unter anderem die konsequente Datennutzung, die Anpassung der Pflege- und Verwaltungsprozesse an die neue digitale Realität sowie den bedarfsgerechten Einsatz von digitalen Anwendungen festschreibt. Zudem sollen Fördermöglichkeiten für Pflegeeinrichtungen zur Umsetzung digitaler Lösungen weiter ausgebaut werden (Bundesministerium für Gesundheit 2023). Am 1. Juli 2023 trat das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) in Kraft, das im § 125b SGB XI den Auftrag für ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege beschreibt. Im folgenden Abschnitt wird der Gesetzesauftrag zusammenfassend dargestellt, um dann vor diesem Hintergrund im nächsten Kapitel die konzeptionelle Operationalisierung dieser Anforderungen in den Aufgaben und Zielen des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege darzulegen. Gesetzesauftrag Beim GKV-Spitzenverband wird im Zeitraum von 2023 bis 2027 ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege eingerichtet. Es soll regelmäßig die Umsetzung digitaler Potenziale im Bereich der ambulanten und stationären Langzeitpflege analysieren und evaluieren. In diesem Zusammenhang sollen auch neue, innovative Entwicklungen identifiziert und bewertet werden („Thinktank“-Funktion). Gleichzeitig liegt ein wichtiger Schwerpunkt in der Wissensbündelung und der Unterstützung des Wissenstransfers bei Themen der Digitalisierung in der Langzeitpflege für pflegebedürftige Menschen, ihre An- und Zugehörigen, beruflich Pflegende und Pflegeberatende mit geeigneten Maßnahmen. So sollen konkrete Empfehlungen mit dem Ziel der Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Langzeitpflege insbesondere für Leistungserbringer, Pflegekassen, die Bundesverbände aus dem Bereich der Informationstechnologie im Gesundheitswesen und in der Pflege sowie für Pflegeberatungsstellen erstellt werden. Bereits kurzfristig wird das Kompetenzzentrum die Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung bei der Vermittlung von Plätzen und Angeboten im Bereich der ambulanten und stationären Langzeitpflege prüfen und diesbezügliche Empfehlungen erarbeiten. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5000– 57 – 8. Anhang 40 | iso-Institut – Evaluationsbericht KDP 2025 Darüber hinaus soll das Kompetenzzentrum auch als Brücke zwischen Praxis und Gesetzgebung fungieren und entsprechende fachliche Expertise bereitstellen. Es soll weiterhin den fachlichen Austausch – insbesondere von best practice Beispielen – zwischen Digitalwirtschaft, Pflegekassen, privaten Versicherungsunternehmen, die die private Pflege-Pflichtversicherung durchführen, Leistungserbringern und Pflegekräften in der Langzeitpflege und den anderen Sektoren im Gesundheitswesen fördern. Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege Die Herausforderungen, mit Blick auf den unübersichtlichen Stand der Digitalisierung in der Pflege in Deutschland insgesamt sowie die damit verbundenen notwendigen Transformationsprozesse für eine bessere Versorgung in der ambulanten und stationären Pflege zu realisieren, sind erheblich. Das

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