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Förderung von Projekten, Veranstaltungen und Publikationen aus Mitteln des Bundeshaushaltes, die Parteien, Parteiuntergliederungen und Fraktionen thematisieren - Stand: 31. Dezember 2025 (Antwort zu Drs. 21/4387)

dip / drucksache 13.03.2026 · WP 21 · 21/4741 · Antwort · Original ↗

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Förderung von Projekten, Veranstaltungen und Publikationen aus Mitteln des Bundeshaushaltes, die Parteien, Parteiuntergliederungen und Fraktionen thematisieren - Stand: 31. Dezember 2025 (Antwort zu Drs. 21/4387) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4741 21. Wahlperiode 13.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4387 – Förderung von Projekten, Veranstaltungen und Publikationen aus Mitteln des Bundeshaushaltes, die Parteien, Parteiuntergliederungen und Fraktionen thematisieren – Stand: 31. Dezember 2025 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Kleinen Anfrage „Förderung von Projekten, Veranstaltungen und Publikationen aus Mitteln des Bundeshaushaltes, die Parteien, Parteiuntergliederungen und Fraktionen thematisieren – Stand: 31. August 2025“ auf Bundestagsdrucksache 21/1960 wurde unter anderem erfragt, in welcher Höhe seit dem 1. Januar 2024 bis zum 31. August 2025 Mittel aus dem Bundeshaushalt ausgegeben wurden für Projekte, Veranstaltungen und Publikationen, die die Parteien, ihre Untergliederungen sowie ihre Fraktionen thematisieren. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Informationen um die aktuellen Daten für das Jahr 2025 ergänzt werden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Eine zentrale oder systematische Erfassung von Ausgaben nach den unbestimmten Kriterien „Thematisierung von Parteien, Fraktionen und Untergliederungen dieser“ bei der Förderung von Projekten, Veranstaltungen und Publikationen aus Mitteln des Bundeshaushaltes erfolgt nicht. Eine Zusammenstellung ist nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand möglich. 1. Auf welche Höhe belaufen sich die Mittel, die seit dem 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 aus dem Bundeshaushalt jeweils für a) Projekte (bitte einzeln nach Projekttitel sowie durchführender Institution unter Angabe des Haushaltstitels auflisten), b) Veranstaltungen (bitte einzeln nach Veranstaltungstitel sowie durchführender Institution unter Angabe des Haushaltstitels auflisten) und Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. c) Publikationen (bitte einzeln nach Titel sowie Herausgeber unter Angabe des Haushaltstitels auflisten) ausgegeben wurden, die (u. a. auch) die AfD, Fraktionen der AfD und Untergruppierungen dieser thematisieren? 2. Auf welche Höhe belaufen sich die Mittel, die seit dem 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 aus dem Bundeshaushalt jeweils für a) Projekte, b) Veranstaltungen und c) Publikationen ausgegeben wurden, die jeweils (u. a. auch) die Parteien CDU, CSU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bzw. ihre Fraktionen und Untergruppierungen thematisieren (bitte einzeln nach thematisierter Partei bzw. Fraktion bzw. Parteiuntergliederung und durchführender Institution auflisten sowie Haushaltstitel angeben)? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1960 verwiesen. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine aktuelleren Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Die Gesamtfördersummen der im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderten Projekte im Haushaltsjahr 2025 hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereits öffentlich zugänglich gemacht. Die erfragten Informationen sind auf der Website des Bundesprogramms einsehbar. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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