Stand und Entwicklung von Leiharbeit in der Pflege
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Stand und Entwicklung von Leiharbeit in der Pflege
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4593
21. Wahlperiode 06.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Julia-Christina Stange, Nicole Gohlke, Pascal Meiser,
Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy
Eißing, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren
Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören
Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz,
Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Stand und Entwicklung von Leiharbeit in der Pflege
Leiharbeit im Pflegebereich boomt. Die ansonsten oft mit prekären
Arbeitsbedingungen verbundene Zeitarbeitsbranche erweist sich im Pflegebereich als
individueller Rettungsanker für Beschäftigte. Eine aktuelle Studie bestätigt den
Trend, dass offenbar immer mehr Beschäftigte bessere Arbeitsbedingungen und
mehr Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben finden, wenn sie als Pflegekräfte
in der Leiharbeit tätig sind. Das trifft vor allem Frauen, denen es Zeitarbeit
ermögliche, „weiterhin im Pflegebereich tätig zu bleiben, ohne die eigene
physische und psychische Gesundheit zu gefährden oder private Care-Aufgaben zu
vernachlässigen“ (www.bibliomed-pflege.de/news/zeitarbeit-studie-sieht-indire
kte-kritik-am-system).
Für die Einrichtungen ist die Zeitarbeit allerdings oft mit erheblichen
Mehrkosten verbunden, weshalb einige Einrichtungen bereits angekündigt haben,
zukünftig auf Leiharbeit verzichten zu wollen (www.kma-online.de/aktuelles/pfle
ge/detail/charite-pflegen-fast-ohne-leasingkraefte-und-zeitarbeit-54880).
Darüber hinaus haben Leiharbeitsbeschäftigte in Pflegeeinrichtungen einen
Sonderstatus und sind nicht im gleichen Maße in die Stammbelegschaft
eingebunden, auch weil ihre Arbeit der Natur der Sache nach nicht auf
Langfristigkeit und Stabilität angelegt ist (www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/tu
ebingen/wie-sinnvoll-ist-zeitarbeit-in-der-pflege-100.html).
Mit der Kleinen Anfrage wollen sich die Fragestellerinnen und Fragesteller ein
Bild machen vom Stand und den aktuellen Entwicklungen im Bereich der
Leiharbeit im Pflegesektor.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Leiharbeitskräfte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
insgesamt in Pflegeberufen (bitte die aktuellen verfügbaren Daten
ausweisen und jährlich seit 2020 sowohl in absoluten Zahlen als auch relativ zu
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Pflege ausweisen und
nach Teilzeit bzw. Vollzeit, Alter, Geschlecht sowie Einsatzniveau Helfer
bzw. Fachkraft differenzieren und für Ost bzw. West sowie Bundesländer
ausweisen)?
2. Wie viele der Leiharbeitsbeschäftigten in den in Frage 1 erfragten
Pflegeberufen waren nach Kenntnis der Bundesregierung vor Beginn ihrer
Tätigkeit in der Leiharbeit bereits in Pflegeberufen tätig (bitte für die Jahre
seit 2020 sowie aktuelle verfügbare Daten sowohl absolut als auch anteilig
ausweisen und nach Geschlecht sowie Alter und Einsatzniveau
differenzieren)?
3. Wie hoch ist derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung der
durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst von vollzeitbeschäftigten
Leiharbeitskräften in Pflegeberufen insgesamt, und wie hoch ist er im Vergleich dazu
bezogen auf alle sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in
der Pflege (bitte die aktuellen verfügbaren Daten ausweisen und jährlich
seit 2020 darstellen und nach Alter, Geschlecht sowie Einsatzniveau
Helfer bzw. Fachkraft differenzieren)?
4. Wie viele Betriebe im Bereich der Pflege unterliegen der Tarifbindung,
und wie viele Beschäftigte in Pflegeberufen sind von der Tarifbindung
umfasst (bitte zum Vergleich die Daten für alle
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt ausweisen, die Jahre seit 2020 und aktuelle
Daten ausweisen sowie nach Einsatzniveau differenzieren)?
5. Wie viele Leiharbeitsbeschäftigte in Pflegeberufen unterliegen der
Tarifbindung (bitte zum Vergleich die Daten für alle Beschäftigten in der
Leiharbeit insgesamt ausweisen, die Jahre seit 2020 und aktuelle Daten
ausweisen sowie nach Einsatzniveau differenzieren)?
6. Wie viele Leiharbeitskräfte in Pflegeberufen beziehen nach Kenntnis der
Bundesregierung einen Niedriglohn, und wie viele Beschäftigte in
Pflegeberufen sind es insgesamt (bitte zum Vergleich die entsprechenden Daten
für die Leiharbeitsbeschäftigten insgesamt sowie alle abhängig
Beschäftigten absolut als auch anteilig ausweisen und für die Jahre seit 2020
angeben sowie nach Alter, Geschlecht, Nationalität und Einsatzniveau
differenzieren)?
7. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Einsatz von
Leiharbeitskräften im Pflegebereich, differenziert nach privater,
freigemeinnütziger und öffentlicher Trägerschaft der jeweiligen Pflegeeinrichtungen, in
denen Leiharbeit zum Tragen kommt?
8. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die regionale Verteilung
des Einsatzes von Leiharbeit in Pflegeeinrichtungen bezüglich des
Verhältnisses von Stand und Land, Bundesländern und weiteren regionalen
Besonderheiten?
9. Welchen Einfluss hatte nach Ansicht der Bundesregierung die Einführung
der Pflegepersonalregelung (PPR) 2.0 auf die Entwicklung der
Leiharbeitsquote in der Pflege (bitte begründen)?
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Motive von
Pflegekräften zu einem Wechsel in die Leiharbeit bzw. über übereinstimmende
sozioökonomische oder qualifikatorische Profile, die einen Wechsel
begünstigen?
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeitszufriedenheit
von Leiharbeitsbeschäftigten in der Pflege im Vergleich zu
Stammbelegschaften?
12. Liegen der Bundesregierung empirische Daten zu den Auswirkungen von
Leiharbeit auf die Stammbelegschaften in Pflegeeinrichtungen vor, oder
beabsichtigt die Bundesregierung, diese Daten zu erheben?
Berlin, den 24. Februar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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