Digitale Verfahren und föderale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs
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Digitale Verfahren und föderale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4488
21. Wahlperiode 04.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Moritz Heuberger, Katharina Beck, Max Lucks, Sascha
Müller, Karoline Otte, Stefan Schmidt Claudia Müller und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Digitale Verfahren und föderale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des
Umsatzsteuerbetrugs
Die Umsatzsteuer ist mit über 300 Mrd. Euro (2024) jährlich die ertragreichste
Gemeinschaftsteuer in Deutschland. Dennoch weist Deutschland laut EU-
Kommission („VAT Gap Report“) eine jährliche Umsatzsteuerlücke von
schätzungsweise 32 Mrd. Euro (2024) auf. Ein signifikanter Teil entfällt auf
Organisierte Kriminalität, insbesondere auf sogenannte Umsatzsteuerkarusselle
(Missing Trader Fraud), die systematisch die Zeitverzögerungen im
grenzüberschreitenden Datenaustausch und die fragmentierte IT-Landschaft im deutschen
Föderalismus ausnutzen.
Während mit der Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im B2B
(Business-to-Business)-Bereich zum 1. Januar 2025 die technische Basis gelegt
wurde, verharrt der Steuervollzug vielerorts in einer retrospektiven
Prüfungsmethodik. Andere EU-Mitgliedstaaten (z. B. Italien, Spanien, Polen) nutzen
teils bereits seit vielen Jahren transaktionsbezogene Meldesysteme in Echtzeit,
um Betrugsmuster sofort zu identifizieren.
Das Schließen der Umsatzsteuerlücke ist ein Gebot der Steuergerechtigkeit und
staatlichen Handlungsfähigkeit. Das Ziel muss nach Ansicht der
Fragestellenden eine medienbruchfreie, datengetriebene Architektur sein, die durch das
Aufbrechen von Datensilos und die Skalierung innovativer Ansätze Betrug
strukturell erheblich erschwert.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse oder Schätzungen über den
Umfang der nationalen Umsatzsteuerlücke in den vergangenen zehn Jahren
(wenn ja, bitte diese Zahlen, aufgeschlüsselt nach Jahren und politischen
Ebene (Gemeinde, Länder und Bund) sowie den einzelnen Bundesländern,
in Prozent des Gesamtumsatzsteueraufkommens und in absoluten Zahlen
angeben)?
2. Inwiefern hält die Bundesregierung die Schätzungen zur
Umsatzsteuerlücke in der EU und Deutschland aus dem jährlichen Bericht der EU-
Kommission „VAT Gap in the EU“ (https://op.europa.eu/s/Ac75) für
plausibel?
3. Welcher Anteil der geschätzten Umsatzsteuerlücke entfällt nach
Einschätzung der Bundesregierung jeweils auf organisierten Umsatzsteuerbetrug
bzw. legale Umgehungsstrukturen im Vergleich zu anderen Ursachen wie
Insolvenzen oder Verwaltungsfehler?
4. Welche Betrugsformen sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung in
Deutschland besonders ausgeprägt?
5. Welche Wirtschaftsbranchen sind nach Erkenntnissen der
Bundesregierung bei der Umsatzbesteuerung besonders betrugsanfällig?
6. Wie hoch ist der Anteil grenzüberschreitender Sachverhalte innerhalb der
EU an den der Bundesregierung bekannten Betrugsfällen?
7. Gibt es bereits Erkenntnisse, welchen Beitrag die seit 1. Januar 2025
verpflichtende E-Rechnung für B2B-Umsätze geleistet hat, um
Steuertransparenz und Betrugserkennung zu verbessern, und wann ist mit
entsprechenden Daten zu rechnen?
8. Werden die transaktionsbezogenen Daten, die von den Unternehmen
übermittelt werden, zentral ausgewertet und analysiert, um verdächtige
Transaktionen zu erkennen, und welche IT- und datenanalytischen Tools setzt
die Finanzverwaltung dafür ein?
9. Inwiefern plant oder unterstützt die Bundesregierung den Einsatz von KI,
Netzwerkanalysen oder maschinellem Lernen zur Identifikation von
Umsatzsteuerbetrugsmustern?
10. Welche Forschungsprojekte zu Umsatzsteuerbetrug aus den Ländern sind
der Bundesregierung bekannt?
11. Ist der Bundesregierung das Forschungsprojekt „TaDeA – Tax Defence
Analytics“ zwischen dem Landesamt für Steuern Niedersachsen und der
Universität Oldenburg bekannt, das zum Ziel hat,
Umsatzsteuerbetrugsfälle mithilfe von Datenanalyse und Automatisierung frühzeitig zu erkennen,
und wenn es bekannt ist, inwiefern, und beabsichtigt die Bundesregierung
eine Skalierung der TaDeA-Methoden auf bundesweite Verfahren zur
Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug?
12. Hat die Bundesregierung Kenntnisse zu der personellen und technischen
Ausstattung der Finanzämter und Steuerfahndungen, und wenn ja, welche,
und hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage, ob sie
ausreichend ist, um die zusätzlichen Daten, die sich aus der verpflichtenden
Nutzung der E-Rechnung und Einführung der nationalen und EU-
Meldesysteme ergeben, auszuwerten, und wenn ja, wie lautet diese?
13. Inwieweit reichen die aktuellen personellen und technischen Ressourcen
des Bundeszentralamts für Steuern aus, um die massiv steigenden
Datenmengen aus dem internationalen Informationsaustausch (z. B. CESOP
(Central Electronic System of Payment Information) für
Zahlungsdienstleister) z. B. mittels KI-gestützter Risikoprüfung umfassend auszuwerten?
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit EU-
Mitgliedstaaten sowie Eurofisc, OLAF (Europäisches Amt für
Betrugsbekämpfung) und Europol bei der Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug,
und welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die
Zusammenarbeit zu verbessern?
15. Wie weit sind die Planungen für die konkrete Ausgestaltung eines
elektronischen transaktionsbasierten Meldesystems für innergemeinschaftliche
und nationale B2B-Umsätze bereits fortgeschritten, welche konkreten
Ergebnisse liegen aktuell vor, und was ist der zeitliche Rahmen (www.bunde
srechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/ergaenzungs
band-2024/29-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=3)?
16. Welche Aspekte erachtet die Bundesregierung als besonders wichtig bei
der konkreten Ausgestaltung eines elektronischen transaktionsbasierten
Meldesystems für innergemeinschaftliche und nationale B2B-Umsätze,
und welche Herausforderungen bestehen aktuell bei der
Konzeptionalisierung?
a) Hat die Bundesregierung sich mit Best Practices der nationalen
Meldesysteme anderer EU-Mitgliedstaaten beschäftigt?
b) Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung bei bereits
existierenden Meldesystemen in anderen EU-Mitgliedstaaten, jeweils in
Bezug auf Betrugsbekämpfung, Datensicherheit und bürokratischen
Aufwand für Steuerpflichtige und Finanzbehörden?
c) Wie wird geprüft, dass die von den Unternehmen übermittelten Daten
zum einen dem Rechnungsinhalt und zum anderen
Grundanforderungen an die Datenqualität entsprechen?
17. Wird die Zuständigkeit für die IT-Umsetzung eines nationalen
Meldesystems beim Bund oder bei den Ländern liegen?
18. Plant die Bundesregierung, über den weiteren Fortschritt des Verfahrens in
Zukunft im Finanzausschuss zu berichten, und wenn nein, aus welchen
Gründen nicht?
19. Welche strukturellen Hindernisse sieht die Bundesregierung bei der
Zusammenarbeit mit den Bundesländern, um eine bundesweit einheitliche,
digitale Prüfstrategie für den Onlinehandel und Plattformökonomien zu
etablieren, und wie könnte eine stärkere Zentralisierung der
Betrugsbekämpfung beim Bund die Effizienz steigern?
20. Inwiefern wird die Notwendigkeit ausreichender Kontrollen durch die
Länder bei den jährlich abgeschlossenen Bund-Länder-Vereinbarungen
zur Verbesserung des Steuervollzugs berücksichtigt?
21. Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um die Umsatzsteuerlücke
nachhaltig zu reduzieren, insbesondere in Hinblick auf neue technische
Möglichkeiten?
22. Sind zeitnah Änderungen bei der Einfuhrumsatzsteuer geplant, wie z. B.
die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte
Umstellung für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer auf ein
Verrechnungsmodell?
Berlin, den 24. Februar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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