Entwicklungen beim Steuervollzug 2024
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Entwicklungen beim Steuervollzug 2024
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2001
21. Wahlperiode 14.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Isabelle Vandre, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar
Bartsch, Desiree Becker, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian
Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović,
Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und
der Fraktion Die Linke
Entwicklungen beim Steuervollzug 2024
Der Bund unterstützt die Länder bei dem Ziel der Sicherstellung eines
gleichmäßigen und einheitlichen Steuervollzugs. Das Bundeszentralamt für Steuern
(BZSt) hat u. a. die Aufgabe, die Finanzbehörden der Länder bei der Verhütung
und Verfolgung von Steuerstraftaten von länderübergreifender, internationaler
oder erheblicher Bedeutung zu unterstützen. Mit dem Instrument der
Außenprüfung wird durch Betriebsprüfungen, Lohnsteuer-Außenprüfungen und
Umsatzsteuer-Sonderprüfungen die gesetzeskonforme Steuerfestsetzung
gestärkt. In dem Zusammenhang ergeben sich Fragen zu neuen Entwicklungen im
Steuervollzug (siehe auch die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen
Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 20/7292 sowie 20/11267). Bei den
folgenden Fragen 1 bis 10 ist eine Auskunft für die Jahre 2022 und 2023
verzichtbar, sofern gegenüber der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
20/11267 keine Korrekturen der Zahlen vorgenommen wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Personalstand (in
Vollzeitäquivalenten bzw. Arbeits-Ist) der Finanzbehörden in Deutschland
von 2022 bis 2024 entwickelt (bitte nach Jahren sowie Bundesländern und
Bundesebene aufschlüsseln)?
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der nicht
besetzten Planstellen bei den Finanzbehörden in Deutschland von 2022 bis
2024 entwickelt (bitte nach Jahren sowie Bundesländern und
Bundesebene aufschlüsseln)?
3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der IT-Kräfte
in der Steuerverwaltung sowie die Zahl der Mitarbeiter im
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in den Jahren von 2015 bis 2024
entwickelt?
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Auszubildenden in der Finanzverwaltung von 2022 bis 2024 entwickelt (bitte nach
Jahren sowie Bundesländern und Bundesebene aufschlüsseln)?
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der bundesweit
vorhandenen Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer von 2022 bis 2024
entwickelt (bitte nach Jahren sowie Bundesländern und Bundesebene
aufschlüsseln)?
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Personalstand (in
Vollzeitäquivalenten bzw. Arbeits-Ist) der Steuerfahndung von 2022 bis
2024 entwickelt (bitte nach Jahren sowie Bundesländern aufschlüsseln)?
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Betriebsprüfungen von 2022 bis 2024 entwickelt (bitte entsprechend der Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/1438, S. 17, nach Jahren, Betriebsgrößenklassen inklusive bedeutender
Einkünfte, Bauherrengesellschaften [BHG] bzw.
Verlustzuweisungsgesellschaften [VZG] und sonstigen sowie Prüfquoten aufschlüsseln)?
8. Welches steuerliche Mehrergebnis wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung von 2022 bis 2024 durch Betriebsprüfungen festgestellt (bitte nach
Jahren und Steuerarten sowie Betriebsgrößenklassen inklusive
bedeutender Einkünfte, BHG bzw. VZG und sonstigen aufschlüsseln)?
9. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung von 2022 bis 2024 das
festgestellte Mehrergebnis im Rahmen von Betriebsprüfungen jeweils im
Vergleich zu den jeweiligen Steuereinnahmen (bitte nach Jahren und
Steuerarten aufschlüsseln)?
10. Wie viele Lohnsteuer-Außenprüfungen, Lohnsteuer-Nachschauen,
Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und Umsatzsteuer-Nachschauen wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung von 2022 bis 2024 mit welchem
Mehrergebnis durchgeführt (bitte nach Jahren und Prüfungsarten
aufschlüsseln)?
11. Wie viele Kassen-Nachschauen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung von 2018 bis 2024 mit welchem Mehrergebnis durchgeführt (bitte
nach Jahren aufschlüsseln)?
12. Wie hat sich die Zahl der Betriebsprüfungen mit Beteiligung der
Bundesbetriebsprüfung von 2022 bis 2024 entwickelt (bitte nach Jahren und
alleiniger Prüfung der Bundesbetriebsprüfung bzw. Prüfung gemeinsam mit
Länderprüfung aufschlüsseln und das Mehrergebnis angeben)?
13. Welche Zielvereinbarungen bestehen momentan zwischen Bund und
Ländern (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 19/1438, S. 23, samt
Zielerreichungsgrad angeben)?
14. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Autofallquote in den
Jahren von 2022 bis 2024 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
15. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Quote der
elektronisch eingereichten Steuererklärungen von 2022 bis 2024 entwickelt (bitte
nach Jahren und ELSTER-Quote separat ausweisen)?
16. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Gesamtsteuerrückstände und das Volumen an Steuerstundungen von 2022 bis 2024
entwickelt (bitte nach Jahren und Steuerarten aufschlüsseln)?
17. In wie vielen Datensätzen und in welcher Höhe wurden für die Jahre von
2022 bis 2024 von Deutschland im Rahmen des Common-Reporting-
Standard Austauschs Kontostände bzw. Erträge an andere Staaten
übermittelt und von anderen Ländern empfangen (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
18. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren
von 2017 bis 2024 die Anzahl mitteilungspflichtiger Rechtseinheiten
entwickelt, und wie viele davon waren bzw. sind jeweils in das
Transparenzregister eingetragen (bitte nach Jahren und Rechtsformen oder ersatzweise
wie auf Bundestagsdrucksache 20/8480, S. 3, entsprechend der
Klassifizierung in § 59 Absatz 8 des Geldwäschegesetzes aufschlüsseln)?
19. In wie vielen Fällen kam es in den Jahren von 2022 bis 2024 zur
Einziehung von Vermögen (bitte nach Jahren und Rechtsgrundlage aufschlüsseln
und das Einziehungsvolumen angeben; wenn keine entsprechende
Statistik vorliegt, wie hat sich nach sonstiger Kenntnis der Bundesregierung die
Nutzung der Einziehung nach § 76a Absatz 4 des Strafgesetzbuchs
entwickelt, und wie bewertet sie diese Entwicklung)?
20. Wie beurteilt die Bundesregierung die Idee einer allgemeinen,
wissenschaftlichen Steuerlückenschätzung über die bestehenden Schätzungen der
Mehrwertsteuerlücke hinaus mit dem Ziel einer effektiveren Fokussierung
von Ressourcen der staatlichen Steuerkriminalitätsbekämpfung?
21. Wie viele Datensätze zu Konten deutscher Steuerpflichtiger erhielt
Deutschland von 2022 bis 2024 von den USA im Rahmen des Foreign
Account Tax Compliance Act-Abkommens, und wie hoch waren das
Volumen der Kontostände sowie die Zuordnungsquote (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
22. Wie viele Konten in Deutschland mit welchem Volumen in Euro können
ausländischen Inhabern zugeordnet werden (bitte die 25 größten Länder
nach Volumen, inklusive Angabe des länderspezifischen Volumens,
angeben)?
23. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass ausweislich auf
Bundestagsdrucksache 20/13523, S. 26, seit 2021 keine Gruppenersuchen der
deutschen Behörden initiiert bzw. mit Dateneingang beantwortet wurden, und
worin liegen nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe für den
Rückgang an beantworteten Anfragen?
24. Mit welcher Begründung will die Bundesregierung Daten aus
länderbezogener Berichterstattung nicht systematisch auswerten und in
Steuerprüfungen einfließen lassen (ausweislich des Berichts des Bundesrechnungshofs
„Maßnahmen zur Stärkung der Einnahmenbasis“, S. 38 f.)?
25. Welche Maßnahmen, die vom Bundesrechnungshof im oben genannten
Bericht empfohlen wurden, plant die Bundesregierung, in dieser
Legislaturperiode umzusetzen?
26. In wie vielen Fällen seit 2015 hat das BZSt von seinem Initiativrecht bei
Betriebsprüfungen Gebrauch gemacht, und in wie vielen Fällen ergingen
Weisungen oder hat das Bundesministerium der Finanzen von seiner
Letztentscheidungskompetenz Gebrauch gemacht (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
27. Gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung strukturelle
Ähnlichkeiten zwischen den Fällen, in denen es zu solchen Weisungen gekommen
ist, beispielsweise im Hinblick auf die Steuerart oder die Fallvolumina?
28. In wie vielen Fällen hat das BZSt seit 2020 Vorfeldermittlungen im
Rahmen von § 208a der Abgabenordnung durchgeführt (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
29. Wie viele Umsatzsteuer-Nachschauen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2015 bei im vorhergehenden Kalenderjahr neu gegründeten
Unternehmen durchgeführt, wie viele dieser Prüfungen wurden vor Ort
durchgeführt, und wie viele Scheinunternehmen wurden dabei entdeckt
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
30. Welche Daten liegen der Bundesregierung vor, um die Effektivität von
Xpider zu bewerten, und ist die Bundesregierung zufrieden mit dem
aktuellen Stand des Instruments oder plant sie eine Weiterentwicklung seiner
Kapazitäten?
31. In wie vielen Fällen haben die beim BZSt angesiedelten
Bundesbetriebsprüferinnen und Bundesbetriebsprüfer gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 des
Finanzverwaltungsgesetzes seit 2015 an Außenprüfungen von Banken und
Unternehmen mitgewirkt, bei wie vielen Fällen sind die Verfahren
abgeschlossen, und welches Mehrergebnis bzw. welcher Schadensumfang
konnte festgestellt werden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
32. In wie vielen Fällen hat das BZSt im Einvernehmen mit den Ländern nach
§ 3 Absatz 1 des Finanzverwaltungsgesetzes i. V. m. § 5 Absatz 1 der
Abgabenordnung und § 19 des Finanzverwaltungsgesetzes seit 2015
eigenständige Außenprüfungen von Banken und Unternehmen durchgeführt,
insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, bei wie vielen
Fällen sind die Verfahren abgeschlossen, und welches Mehrergebnis bzw.
welcher Schadensumfang konnte festgestellt werden (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
33. Plant die Bundesregierung zukünftig eine periodische Publikation zu
Entwicklungen beim Steuervollzug, angelehnt an die in der vorliegenden
Kleinen Anfrage erbetenen Zahlen und Einschätzungen?
Berlin, den 9. Oktober 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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