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Nationale Tourismusstrategie

dip / drucksache 30.01.2026 · WP 21 · 21/3940 · Unterrichtung · Original ↗

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Nationale Tourismusstrategie [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3940 21. Wahlperiode 30.01.2026 Unterrichtung durch die Bundesregierung Nationale Tourismusstrategie Für die Zukunft der Tourismuswirtschaft Mit der Nationalen Tourismusstrategie nimmt die Bundesregierung die Tourismuswirtschaft in allen ihren verschiedenen Kernbereichen in den Blick. Die Bundesregierung setzt auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, um den Unternehmen eine erfolgreiche Zukunftsperspektive zu bieten – vom Gastgewerbe über die Reisewirtschaft bis hin zur Mobilitäts- und Freizeitwirtschaft. Dabei ist es ein zentrales Anliegen, gerade die von kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägten Strukturen in der Branche zu stärken und zu erhalten, denn sie sind ein wesentliches Element für die Attraktivität des Tourismusstandortes Deutschland. Dies will die Bundesregierung durch ein umfassendes Maßnahmenbündel erreichen – von Bürokratieabbau und steuerlichen Entlastungen über die Stärkung der Anbindung des Reiselands Deutschland, einer effizienten Digitalisierung und Nutzung von KI in der Branche bis hin zu einem Rechtsrahmen, der noch flexiblere Arbeitszeitmodelle ermöglicht. Darüber hinaus stärkt die Bundesregierung die Tourismusbalance, indem auf nachhaltige Lösungen gesetzt wird. Nicht zuletzt strebt die Bundesregierung eine umfassende Verzahnung der relevanten Maßnahmen an – nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in der EU. Die Nationale Tourismusstrategie soll der Branche in ihrer ganzen Vielfalt zugutekommen: Eine exzellente Verpflegung und Beherbergung der Gäste trägt maßgeblich zur Reputation Deutschlands bei. Sie ist Teil des kulturellen Erlebnisses und ebenso wichtig für das Ansehen Deutschlands wie eine funktionierende Mobilität. Zugleich sind diese Erlebnisse für viele Reisende der Inbegriff von Heimat und oftmals überhaupt der Anlass, ein bestimmtes Ziel als Destination auszuwählen. Für die Reisenden aus Deutschland sind die Vermittlung und Organisation durch Reiseveranstalter ein besonders relevanter Wirtschaftszweig. Europaweit werden die – mit großem Abstand – meisten Pauschalreisen in Deutschland, und zwar bei der hier ansässigen Reisewirtschaft, gebucht. Im Jahr 2024 gaben die Deutschen knapp 40 Milliarden Euro für Pauschalreisen aus, unter anderen haben etwa 3 Millionen Deutsche Angebote in der Hochseekreuzfahrt genutzt. Darüber hinaus ist der Incoming-Tourismus eine zentrale Säule der Tourismuswirtschaft in Deutschland. Er umfasst neben den Privat- auch die Geschäftsreisen – ein Segment, in dem Deutschland mit einem Anteil von 11 Prozent an allen weltweit unternommenen Geschäftsreisen Weltmarktführer ist. Das verleiht auch dem Messestandort Deutschland eine große Bedeutung. Denn Messen sind ein zentraler Anlass für berufliches Reisen – nach Branchenangaben besucht knapp ein Viertel aller Geschäftsreisenden, die nach Deutschland kommen, um an einer Veranstaltung teilzunehmen, diese gezielt. In diesem Bewusstsein will die Bundesregierung die Zukunft der Tourismuswirtschaft in ihrer Breite und des Tourismusstandortes Deutschlands in seiner Vielfalt sichern. Dabei spielt auch die Barrierefreiheit touristischer Angebote eine wesentliche Rolle. Alle in diesem Strategiepapier genannten Maßnahmen oder sich daraus ergebenden neuen Maßnahmen stehen unter Finanzierungsvorbehalt sowie unter dem Vorbehalt einer bestehenden Verwaltungs- und Finanzierungskompetenz des Bundes. Etwaige für den Bund resultierende Mehrbedarfe an Personal- und Sachmitteln sind im Rahmen der geltenden Haushalts- und Finanzplanung im jeweiligen Einzelplan bzw. Politikbereich vollständig und dauerhaft gegenzufinanzieren. Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 28. Januar 2026. Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusbranche Die Bundesregierung ist fest entschlossen, die Wirtschaft in Deutschland auch künftig in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und auf einen stabilen Wachstumskurs zu bringen. Das gilt auch und gerade für die Tourismuswirtschaft, denn sie ist ein wichtiger Bestandteil unserer Wirtschaft: Sie leistet einen beachtlichen Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Leistung in Deutschland, der sich mit anderen wichtigen Branchen wie der Automobilbranche oder dem Baugewerbe durchaus messen kann. Darüber hinaus finden dort über zwei Millionen Menschen einen Arbeitsplatz. Berücksichtigt man, dass der Tourismus Impulse in viele andere Wirtschaftsbereiche – wie z. B. in das Handwerk, den Einzelhandel, die Baubranche oder die Kultur- und Kreativwirtschaft – bringt, so ist sein wirtschaftliches Gewicht noch um einiges höher einzuschätzen. Daneben bietet der Tourismus seinen Kundinnen und Kunden vieles, auf das die meisten nicht verzichten wollen: unvergessliche Ferienerlebnisse, Erholung, Gastlichkeit, kulturelle und gastronomische Highlights. Damit Gastronomie, Hotellerie, Campingplätze, Kreuzfahrtschiffe und Unternehmen der Reise- und Freizeitwirtschaft diese Leistungen in hoher Qualität anbieten und ihr volles Potenzial entfalten können, brauchen sie unternehmerische Freiräume und gute Rahmenbedingungen. Die Rahmenbedingungen für den Tourismus werden in Deutschland durch Bund, Länder und Kommunen innerhalb ihrer jeweiligen Zuständigkeiten gesetzt: – Tourismus vor Ort wird durch die Kommunen gestaltet – sei es, indem sie in touristische Infrastruktur vor Ort investieren, sei es, indem sie eigene touristische Angebote vor Ort schaffen und diese vermarkten, oder sei es, indem sie Abgaben und Steuern erheben. – Die Länder steuern die Entwicklung und Vermarktung des Tourismus. Sie verfügen über ihre eigenen Tourismusstrategien, die auf die Besonderheiten der jeweiligen Destinationen zugeschnitten sind. Sie fördern und verwalten Tourismusprojekte auf regionaler Ebene und entscheiden über die Vergabe wichtiger Fördermittel – so z. B. der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und die Bund-Länder- Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). – Der Bund hat eine koordinierende Funktion. Nur wenn die vielen Anliegen des Tourismus als klassischer Querschnittsbranche mitgedacht werden, kann der ordnungspolitische Rahmen optimal gestaltet werden: Welche Anreize setzt die Bundesregierung, um Reisen in und nach Deutschland attraktiv zu gestalten? Wie kann die deutsche Reisewirtschaft, die Reisen auch ins Ausland anbietet, weiterhin erfolgreich sein? Wie kann die Bundesregierung den vielen Menschen, die in der Branche tätig sind, gute und motivierende Bedingungen bieten? Und wie schafft und erhält die Bundesregierung eine lebenswerte touristische Umgebung und Infrastruktur? Der Tourismus ist wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig auf den Erhalt einer intakten Umwelt und authentischen Kultur angewiesen. Eine nachhaltige touristische Entwicklung trägt dazu bei, lebenswerte natürliche und kulturelle Lebensräume zu bewahren, Umwelt und Klima zu schützen, steht im Einklang mit Natur, Landschaft und den Interessen der lokalen Bevölkerung und ermöglicht somit dauerhafte Wertschöpfung. Die Attraktivität Deutschlands als Reiseziel wird durch einen Qualitätstourismus mit nachhaltigen Tourismusangeboten gestärkt. Um die ordnungspolitisch richtigen Weichen zu stellen, stellt die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft konsequent in den Vordergrund und fokussiert sich dabei auf Themen innerhalb der Zuständigkeit des Bundes. Jedoch ist der Erfolg der bundespolitischen Rahmenbedingungen fundamental abhängig vom Engagement der Länder, Kommunen und der zahlreichen wichtigen Akteure aus der Branche. Sie alle sind eingeladen, sich mit eigenen Maßnahmen an der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu beteiligen. Deshalb setzt der Bund bei der Umsetzung der Strategie auch auf einen kontinuierlichen Dialog und eine Vernetzung mit allen relevanten Akteuren. Im Einzelnen hat sich die Nationale Tourismusstrategie die folgenden Ziele gesetzt: – Unternehmen von unnötiger Bürokratie entlasten – Attraktivität und Anbindung des Reiselands Deutschlands stärken – Digitalisierung im Tourismus voranbringen – Arbeitsumfeld für Betriebe und ihre Mitarbeiter adäquat gestalten – Wettbewerbsfähigkeit durch nachhaltigen Tourismus stärken – EU-Politik besser mit den nationalen Anliegen des Tourismus verzahnen – Akteure im Tourismus in geeigneten Formaten vernetzen. Zu jedem Ziel sind passgenaue Maßnahmen vorgesehen. Sie schaffen ein wettbewerbsfreundliches Umfeld, in dem die Tourismusbranche erfolgreich wirtschaften kann. Dabei bringt die Branche alle Voraussetzungen mit, um weiterhin ein wichtiger Pfeiler nicht nur für die Wirtschaft, sondern für die Gesellschaft als Ganzes zu sein. Es ist kein Zufall, dass Deutschland im Jahr 2025 den zweiten Platz unter den 50 führenden Wirtschaftsnationen im Nation Brands Index (NBI) belegte – hier fließen nicht nur wirtschaftliche, sondern auch kulturelle und touristische Aspekte ein. Gäste schätzen in Deutschland neben Sehenswürdigkeiten oder Museen auch den Service. Touristen verbanden demnach 2025 mit dem Reiseland Deutschland am häufigsten die Attribute faszinierend, aufregend, bildend und erholsam. All dies möchte die Bundesregierung gemeinsam mit der Branche erhalten und noch steigern. 1. Unternehmen entlasten, Bürokratie abbauen Die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent ist ein wichtiger Schritt, um Unternehmen im Gastgewerbe spürbar zu entlasten und ihre Ertragssituation zu verbessern. Dies hilft, um die vielen kleinen und mittelständischen Restaurants und Gasthöfe gerade auch im ländlichen Raum zu erhalten. Sie stehen für Lebensqualität, sind Orte der Begegnung und sichern Arbeitsplätze in den Regionen. Die Bundesregierung hat darüber hinaus weitere steuerliche Entlastungsmaßnahmen umgesetzt. So wird beispielsweise die Tourismusbranche direkt oder indirekt auch vom Investitionssofortprogramm für die Wirtschaft insgesamt profitieren. Dazu gehören verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten und eine Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 in fünf jährlichen Schritten um jeweils einen Prozentpunkt. Die Bundesregierung entwickelt außerdem die Insolvenzabsicherung von Pauschalreisen durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) unter Wahrung des Sicherungsniveaus und der EU-rechtlichen Vorgaben weiter, um die Kostenbeiträge für die Unternehmen zu senken. Neben steuerlichen und anderen Entlastungen nimmt die Bundesregierung auch den Bürokratierückbau in den Blick. Denn wenn der Staat die Wirtschaft durch unnötige bürokratische Vorschriften reguliert, besteht die Gefahr, dass er Innovationskraft und Wachstum hemmt. Überflüssige Dokumentations- und Berichtspflichten bremsen vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus – ein bekanntes Problem für die Tourismusbranche wie für die gesamte Wirtschaft. Deshalb wird die Bundesregierung die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen neu justieren: – Vorschriften, Berichtspflichten reduzieren, Verfahren straffen und Gestaltungsspielräume ausweiten: Gerade die Tourismuswirtschaft wird von Klein- und Kleinstunternehmen geprägt – 85 Prozent der Unternehmen haben weniger als 10 Beschäftigte. Solche Unternehmen werden durch bürokratischen Aufwand über die Maßen belastet. Wenn beispielsweise der Inhaber eines gastronomischen Betriebs, der gleichzeitig sein eigener Koch ist, tagtäglich auch noch umfangreiche Formulare ausfüllen muss, bleibt ihm wenig Zeit, Energie und Motivation, sich um sein eigentliches Kerngeschäft zu kümmern. Die Bundesregierung will deshalb ohne Absenkung der relevanten Standards überflüssige Vorschriften und Dokumentationspflichten abschaffen, unnötige Regelungen von vornherein vermeiden und notwendige Regelungen von Anfang an so gestalten, dass sie nicht übermäßig belasten. Zudem will die Bundesregierung durch Öffnungs- und Experimentierklauseln in neuen und bestehenden Gesetzen Raum für die Erprobung von Innovationen schaffen und einfachere, zeitgemäße Verwaltungsverfahren auf allen föderalen Ebenen testen. Damit können Unternehmen neue Ideen und Innovationen in einem geschützten Rechtsrahmen ausprobieren. Darüber hinaus will die Bundesregierung doppelte Datenerhebungen vermeiden und auf diese Weise z. B. Antrags- und Genehmigungsverfahren beschleunigen. – Praxischecks nutzen: Die Bundesregierung will das Instrument der Praxischecks weiter ausbauen und in unterschiedlichen Bereichen des Tourismus durchführen. In einem Praxischeck schauen die Bundesregierung, Unternehmerinnen und Unternehmer und die zuständigen Vollzugsbehörden Prozesse vom ersten bis zum letzten Schritt an, identifizieren bürokratische Hindernisse und entwickeln praktikable Lösungen aus der Anwenderperspektive. Anknüpfungspunkte für einen neuen Praxischeck bieten Gründungen im Gastgewerbe. Weitere mögliche Themenfelder wird der Bund in enger Abstimmung mit der Branche ermitteln. Die Bundesregierung lädt die Branche herzlich ein, Vorschläge für konkrete Lebenslagen zu machen, die sich für einen Praxischeck eignen. – Keine bürokratische Übererfüllung von EU-Regelungen: Die Bundesregierung wird ihre Spielräume nutzen und EU-Recht ohne bürokratische Überfüllung umsetzen. Besonderes Augenmerk legt die Bundesregierung dabei in dieser Legislaturperiode auf die zu erwartende Umsetzung einer reformierten EU- Pauschalreise-Richtlinie. – Unternehmensgründungen/-nachfolgen erleichtern: Gründungen und Nachfolgen gestalten sich im Tourismus und insbesondere im Gastgewerbe besonders schwierig. Der Investitionsbedarf, den Gründerinnen und Gründer sowie Nachfolgerinnen und Nachfolger stemmen müssen, ist oft immens. Personal ist schwer zu finden. Kosten für Mieten, Energie, Waren und Personal sind hoch. Hinzu kommen bürokratische Auflagen, aufwändige Genehmigungen, Berichts- und Dokumentationspflichten. All das be- oder verhindert mögliche Neu- und Nachfolgegründungen. Die Bundesregierung möchte dem Mut und dem Unternehmergeist, den es für eine Gründung oder eine Nachfolge im Tourismus braucht, wieder neue Impulse geben, indem sie ein Umfeld schafft, das Gründerinnen und Gründern sowie Nachfolgerinnen und Nachfolgern einen reibungslosen Start in das Unternehmertum ermöglicht. Dabei setzt die Bundesregierung entschlossen auf Digitalisierung, um Neu- und Nachfolgegründungen zu erleichtern. 2. Attraktivität und Anbindung des Reiselands Deutschland stärken Mobilität ist die Lebensader für den Tourismus. Gute Erreichbarkeit ist ein Gewinn für alle: für Reisende unterwegs und Einheimische vor Ort, für Unternehmen und Arbeitskräfte. Gute Erreichbarkeit ist nicht nur buchungs- und bewertungsrelevant, sie leistet auch einen Beitrag zu Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit, denn sie ist entscheidend für den Tourismus aus dem Ausland nach Deutschland (sogenannter Incoming-Tourismus), der zusätzlichen Nachfragen in die Gastronomie, die Hotellerie und den Einzelhandel bringt. Die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. (DZT) wirbt im Ausland für das Reiseland Deutschland und erhält dafür eine jährliche Zuwendung aus dem Bundeshaushalt. Der Koalitionsvertrag sieht vor, die institutionelle Förderung der DZT mindestens auf dem Niveau des Jahres 2024 zu gewährleisten. Dies ist wichtig für die erfolgreiche Vermarktung des Reiselands Deutschland. Gleichzeitig ist es wichtig, die Anbindung Deutschlands für Reisen ins Ausland (sogenannter Outgoing-Tourismus) zu stärken. Deutschland ist Heimat einer leistungsstarken Reisewirtschaft, die Deutschlands überaus reisefreudige Bürgerinnen und Bürger mit maßgeschneiderten Angeboten bedient. Über 40 Prozent der Pauschalreisen in Europa werden gemäß einer Branchenanalyse in Deutschland gebucht. Damit die Reisewirtschaft leistungs- und wettbewerbsfähig bleibt, ist sie auf zuverlässige und preislich attraktive Mobilitätsangebote angewiesen – insbesondere im Luftverkehr. Die Entwicklung des Luftverkehrsstandorts Deutschland hält allerdings aktuell nicht mit der Entwicklung im europäischen Ausland mit. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die Standortkosten können jeweils etwa 9 Prozent der relativ schwachen Passagierentwicklung erklären. Andere Faktoren, die statistisch nur schwer auszumachen sind, spielen ebenfalls eine Rolle, wie z. B. weniger Geschäftsreisen. Top-Anbindungen zu wettbewerbsfähigen Preisen stärken die Luftverkehrs- und die Tourismuswirtschaft im internationalen Wettbewerb und kommen auch dem Wirtschaftsstandort insgesamt zugute. Darüber hinaus sind moderne, auf Nachhaltigkeit ausgerichtete, sichere und leistungsfähige Häfen eine wichtige Grundlage und notwendige Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg, Sicherheit, die erfolgreiche Umsetzung der nationalen Energie- und Klimaziele sowie den allgemeinen Wohlstand in Deutschland. Neben einer guten Anbindung an das Ausland sind aber auch leistungsfähige Verkehrsverbindungen vor Ort unverzichtbar für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusstandorten. Sie machen sie attraktiver für Reisende wie auch für mögliche Arbeits- und Fachkräfte für die Unternehmen in der Tourismuswirtschaft. Deshalb tragen gute Verkehrsverbindungen auch zur Stärkung der ländlichen Räume sowie strukturschwacher Gebiete bei: Gerade hier ist die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus oftmals groß. Je besser die Vernetzung ist, desto stärker profitieren die Menschen in diesen Gebieten und ihre Tourismuswirtschaft. Integrierte und nahtlose, den Bedürfnissen der Reisenden gerecht werdende Verbindungen der verschiedenen Verkehrsträger im Nah- und Fernverkehr und die Erreichbarkeit von Destinationen mit dem ÖPNV auf der „letzten Meile“ sind dafür wesentliche Erfolgsfaktoren. Konventionelle wie autonome Sharing- und On-Demand Angebote sind weitere zunehmend wichtige Bausteine für einen attraktiven, zeitgemäßen und den Ansprüchen entsprechenden Mobilitätsmix an Tourismusstandorten. Die Mobilität auf den Wasserstraßen mit Wassersport und Wassertourismus ist ein wichtiger Motor für die wirtschaftliche Entwicklung ländlicher Räume, da sie dort z. B. vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten bieten. In den industriell eher strukturschwachen Regionen Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg befindet sich das größte zusammenhängende Wassersportrevier Europas. Hinzu kommt das Bundeswasserstraßennetz, insbesondere zwischen Elbe und Oder einschließlich Saale. Der Trend zum Inlandstourismus hat sich auch in den letzten Jahren weiterhin verstärkt, die Wassertourismusbranche profitiert davon. Bedeutende Wassertourismussegmente sind der Charterboottourismus und das Wasserwandern per Kanu. Durch Maßnahmen im Rahmen des Masterplans Freizeitschifffahrt wird die Bundesregierung den Wassertourismus weiterhin fördern. Der weltweit zunehmende Verkehr und daraus resultierende Emissionen belasten Klima, Umwelt und Gesundheit. Es bedarf daher ausgewogener Mobilitätslösungen, welche sowohl den Mobilitätsansprüchen von Reisenden gerecht werden als auch die negativen Folgen des Reiseverkehrs für Klima, Umwelt und Gesundheit begrenzen bzw. mindern. Entsprechend will die Bundesregierung die Verkehrsinfrastruktur und die Anbindung Deutschlands durch die folgenden Maßnahmen verbessern: – Investitionsstau angehen: Die Bundesregierung wird massiv in eine moderne, effiziente und umweltfreundliche Verkehrsinfrastruktur investieren sowie die Digitalisierung und Elektrifizierung vorantreiben. Eine verbesserte Verkehrsinfrastruktur ist eine Voraussetzung für Pünktlichkeit und Planbarkeit und damit die Basis für verlässliche, bezahlbare und umweltfreundliche Mobilität. Mit dem 500 Mrd. Euro schweren Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität wird die Bundesregierung in den kommenden Jahren u. a. auch massiv in den schienenbasierten Verkehr investieren und damit wesentlich zu einer Stärkung des Tourismusstandortes beitragen. Dabei kommt der Vernetzung Europas eine zentrale Rolle zu. Die Bundesregierung unterstützt daher auch das Ziel der Europäischen Kommission, das Verkehrsaufkommen im Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr deutlich zu erhöhen. Sie hat aber alle anderen Verkehrsträger ebenfalls im Blick – insbesondere auch notwendige Instandhaltungen im Straßennetz als wichtige Lebensader für den Tourismus; denn das Auto ist nach wie vor das beliebteste Verkehrsmittel der Reisenden. Daher treibt die Bundesregierung auch den flächendeckenden Ausbau der Pkw-Ladeinfrastruktur voran, um die Reisemöglichkeiten mit emissionsarmen Elektroautos attraktiver und somit das Reisen umweltfreundlicher zu machen. – Luftverkehrsverbindungen ausbauen: Der Koalitionsausschuss hat im November 2025 ein umfassendes Paket zur Stärkung des Luftverkehrsstandortes Deutschland beschlossen. Die Bundesregierung setzt auf Kostenreduktionen, Effizienzsteigerung und regulatorische Entlastung, um den Luftverkehrsstandort kurzfristig wettbewerbsfähiger und langfristig zukunftsfest zu machen. Die Bundesregierung leistet damit einen Beitrag, um die Standortkosten in Deutschland zu senken, vielfältige sowie bezahlbare Flugverbindungen zu ermöglichen und damit sowohl die Erreichbarkeit Deutschlands als auch von Zielen weltweit zu verbessern. Die Luftverkehrsteuer soll demnach zum 1. Juli 2026 auf das Niveau vor der Erhöhung zum 1. Mai 2024 gesenkt und die über das EU-Maß hinausgehende Quote von nachhaltigen, mittels grünen Stroms hergestellten Kraftstoffen (Power-to-Liquid) abgeschafft werden. – ÖPNV stärken: Der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs ist besonders vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Mobilität in Stadt und Land von Bedeutung. Gerade in ländlichen Regionen fehlt es häufig an Möglichkeiten, Urlaubsdestinationen mit dem ÖPNV zu erreichen. Zur Modernisierung des ÖPNV unterstützt der Bund die Länder umfassend in finanzieller Hinsicht. Hervorzuheben sind hierbei das Deutschlandticket und die Bundesförderung klimafreundlicher Busse. Zur weiteren Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs stellen Bund und Länder die Finanzierung auf eine verlässliche gesetzliche Grundlage. Zudem soll das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz vereinfacht und entbürokratisiert werden, auch um den barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen zu erleichtern. – Mobilität vernetzen: Die Bundesregierung setzt sich für eine bessere Vernetzung der Mobilitätsangebote auf den unterschiedlichen Verkehrsträgern wie Schiene, Straße oder Luftverkehr, ergänzt um Sharing- und On-Demand Angebote, und für einen integrierten Deutschlandtakt – einen deutschlandweit abgestimmten Taktfahrplan, der den Schienenverkehr für Personen und Güter optimieren soll – ein. Zudem unterstützt der Bund europäische Initiativen, die die (digitale) Buchbarkeit von Reisen verbessern und vorantreiben, insbesondere auch die Buchbarkeit grenzüberschreitender Bahnverbindungen in einem Buchungsvorgang, um das Reisen per Bahn in Europa zu vereinfachen. Internationale Verbindungen zu den direkten Nachbarn Polen und Tschechien will die Bundesregierung ausbauen und durch Europa-Züge ergänzen. – Neuer Schub für den Fuß- und Radverkehr: Der Rad- und Wandertourismus ist besonders für ländliche Regionen von großer Bedeutung. Die Bundesregierung unterstützt gezielt den Fuß- und Radverkehr als integralen Bestandteil attraktiver und nachhaltiger Mobilität, auch durch die investive Förderung der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur sowie eine verbesserte Verknüpfung des Fahrradverkehrs mit dem ÖPNV, z. B. durch Abstellmöglichkeiten an Bahnhöfen. Der Ausbau der Radinfrastruktur ist ein gutes Beispiel für einen der vielen Bereiche, in denen eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen die bestmöglichen Synergien schaffen kann: Die größten Anreize für Reisende, vermehrt das Rad als Verkehrsmittel zu nutzen, bestehen dann, wenn auch Länder und Kommunen ihre Radverkehrsinfrastruktur in Abstimmung mit den Maßnahmen des Bundes ausbauen und die Wege vernetzen. Deshalb fördert der Bund den Ausbau des Radnetzes Deutschland mit dem Ziel, länderübergreifend ein sicheres, lückenloses und attraktives Netz zu schaffen. Die Bundesregierung appelliert zudem an die Länder und Kommunen, dafür zu sorgen, dass das Rad- und Wanderwegenetz mit anderen Verkehrsträgern und auch über regionale Grenzen hinweg optimal ineinandergreift. Das Reiseland Deutschland verzeichnet eine stetige Erholung nach den Einbrüchen in den Covid-19-Pandemie- Jahren. Allerdings lag Deutschland zuletzt im Vergleich mit anderen europäischen Ländern wie Spanien, Frankreich oder Italien hinter deren Erholungsprozess zurück. Hier gilt es aufzuholen: – Visavergabe beschleunigen: Die Bundesregierung wird in die Beschleunigung der deutschen Visaverfahren für Urlauberinnen und Urlauber sowie Geschäftsreisende und vor allem in die Digitalisierung der Visaverfahren investieren. – Starke Vermarktung des Reiselands Deutschland: Die DZT wird weiterhin das „Reiseland Deutschland“ im internationalen Wettbewerb gut aufstellen. Insbesondere sollen spezifische Kampagnen Zielgruppen in Märkten mit besonders großem Potenzial ansprechen. 3. Digitalisierung und Nutzung von KI in der Tourismusbranche vorantreiben Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (KI) revolutionieren weltweit das Konsumverhalten, die Geschäftsmodelle und die Prozesse in den Unternehmen – das gilt auch in nahezu allen Bereichen des Tourismus. Der Tourismus der Zukunft wird noch stärker auf digitale Navigation und digitale Kommunikation ausgerichtet sein. Vom Ticket-Kauf über das Buchen von Unterkünften und Aktivitäten bis zum Reservieren von Mietautos und Fahrrädern – alles muss reibungslos ineinandergreifen. Insbesondere wird die KI dabei zu großen Umbrüchen führen. Die Potenziale der Digitalisierung und von KI werden in der sehr stark durch KMU geprägten Tourismusbranche zu wenig genutzt. Oft fehlt das Know-how, manchmal sind finanzielle und personelle Ressourcen im Unternehmen knapp, die Anwendungsmöglichkeiten in der Praxis nicht bekannt oder die Sicherheitsbedenken zu groß. Hier braucht es mehr Impulse, damit die Tourismusbranche mit der Entwicklung Schritt hält. Dafür will die Bundesregierung folgende Maßnahmen umsetzen: – Bessere Mobilfunk- und Glasfaserinfrastruktur: Die Bundesregierung schafft die technischen Grundvoraussetzungen für eine schnelle und umfassende Digitalisierung durch einen beschleunigten Ausbau der Mobilfunk- und Glasfaserinfrastruktur. – Besserer Wissens- und Informationstransfer: Die Bundesregierung stärkt den Wissens- und Informationstransfer in die Unternehmen, insbesondere in KMU, und schafft weitere Anwendungs- und Experimentierspielräume. Vor allem setzt sie auf KMU-orientierte Anlaufstellen, die zu den Themen Digitalisierung, KI-Einsatz und Cybersicherheit informieren und sensibilisieren. Dabei soll der Bedarf von Kleinst- und Kleinunternehmen besonders berücksichtigt werden. – Kluges Datenmanagement, erfolgreiche digitale Vermarktung: Eine entscheidende Grundlage, damit digitale Instrumente erfolgreich eingesetzt werden können, sind Daten. Die Bundesregierung strebt eine Kultur der effizienten Datennutzung und des Datenteilens an. Dafür müssen Daten, wo immer es geht, offen, nutzerfreundlich und sicher zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung wird alles daransetzen, dass vorhandene Datenschätze gehoben und maximal genutzt werden. Datennutzende Unternehmen sollen in die Lage versetzt werden, Daten effizient beizutragen und sicher zu nutzen. Ein wichtiges Projekt im Zusammenhang mit Open Data ist der Knowledge Graph der DZT. Er ist eine gute Basis für den digitalen Wandel durch KI und die Wandlungsfähigkeit des Tourismusstandorts Deutschland. Der Erfolg dieses Projekts hängt wesentlich davon ab, dass sich möglichst viele Dateneigentümer aktiv einbringen. Deshalb fordert die Bundesregierung alle Akteure in der touristischen Wertschöpfungskette auf, sich daran zu beteiligen. – Anwendungsmöglichkeiten für KI im Tourismus in die Fläche tragen: Die Bundesregierung unterstützt insbesondere KMU und Startups dabei, konkrete Anwendungsmöglichkeiten für KI im Tourismus zu entwickeln und zu erproben – so etwa durch die Nutzung von Reallaboren. Der Bund erleichtert damit den Transfer neuer Geschäftsmodelle von der Theorie in die Praxis, schafft mehr Gestaltungsspielräume für Unternehmen und Behörden für Innovation und stärkt damit die digitale Souveränität Deutschlands und Europas. Zur Vermeidung einer unausgewogenen Tourismusentwicklung („Overtourism“) können digitale Lösungen und KI einen wichtigen Beitrag leisten. Die Konzentration von Besuchern auf wenige beliebte Orte ist eine Herausforderung für die lokale Bevölkerung und schutzwürdige Natur. Mit einer verbesserten digitalen Besucherlenkung können strukturschwache Regionen im Bereich des Natur- und Naherholungstourismus gestärkt werden. – AI Act innovationsfreundlich und bürokratiearm umsetzen: Die Bundesregierung stellt sicher, dass das EU-Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz („AI Act“) in Deutschland innovationsfreundlich und bürokratiearm umgesetzt wird. Um der dynamischen Entwicklung im Bereich KI gerecht zu werden, setzt sich der Bund dafür ein, dass weitere europäische Digitalrechtsakte bedarfsgerecht angepasst werden – beispielsweise solche, die den Zugang und die Nutzung von digitalen Daten regeln. – „EUDI-Wallet“ für den Tourismus nutzbar machen: Die digitale Identifizierung per Smartphone hat einen erheblichen praktischen Nutzen in der Reisekette – indem sie beispielsweise ein schnelleres und leichteres digitales Einchecken in Hotels oder an Flughäfen ermöglicht, Visaprozesse vereinfacht, eine Echtzeit- Weitergabe von wichtigen Reiseinformationen wie Flug- oder Zugverspätungen an alle Reisebeteiligten (z. B. Reisende, Hotels, Mietwagenfirmen u. a.) erlaubt oder Daten für eine intelligente Besucherlenkung generiert. Mit der European Digital Identity (EUDI) Wallet sollen EU-Mitgliedstaaten ihren Bürgerinnen und Bürgern ab Ende 2026 eine digitale Brieftasche zur Verfügung stellen, die eine sichere, einheitliche und nutzerfreundliche Möglichkeit zur digitalen Identifizierung und zum Austausch von Daten bietet. Dies sieht die 2024 novellierte Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (sogenannte eIDAS-Verordnung) vor. Als Pendant für Unternehmen und andere Wirtschaftsakteure ist die Einführung einer European Business Wallet geplant, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Wirtschaft zugeschnitten ist. Die Europäische Kommission hat am 19. November 2025 einen entsprechenden Vorschlag für eine Verordnung veröffentlicht. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Wallets von Bürgerinnen und Bürgern wie auch von Unternehmen in Deutschland so bald wie möglich für möglichst viele Anwendungen genutzt werden können. 4. Qualifizierte Arbeitskräfte gewinnen und Arbeitsbedingungen zeitgemäß gestalten Tourismus bedeutet Gastfreundschaft – und die lebt von Menschen und Begegnungen. Um erfolgreich zu sein, muss die Tourismuswirtschaft motivierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen und langfristig binden. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist dies eine zentrale Herausforderung, die die Branche vorrangig selbst bewältigen muss. Um die Unternehmen bei dieser Aufgabe zu unterstützen, wird der Bund die Rahmenbedingungen für die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte durch die folgenden Maßnahmen weiterentwickeln: – Arbeitszeitregelungen flexibilisieren: Die Bundesregierung will im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen – auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. – Mehrarbeit fördern: Als Anreiz wird der Bund Überstundenzuschläge steuerfrei stellen und einmalig gezahlte Prämien zur Ausweitung der Arbeitszeit bei Teilzeit steuerlich begünstigen. Mit der „Aktivrente“ stellt die Bundesregierung seit 1. Januar 2026 älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, welche über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus weiterarbeiten möchten, bis zu 2.000 Euro ihrer Einkünfte steuerfrei. – Duale Ausbildung fördern: Um jungen Menschen die guten Perspektiven der dualen Ausbildung besser zu vermitteln, baut die Bundesregierung das Berufsorientierungsprogramm aus, verzahnt es mit bestehenden Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit, von Ländern und Sozialpartnern und baut Parallelstrukturen ab. So erhält auch die Tourismusbranche bessere Möglichkeiten, ihre attraktiven Ausbildungsberufe jungen Menschen zu präsentieren. – Weiterbildung stärken: Die Bundesregierung will auch diejenigen erreichen, die die Schule längst hinter sich, aber keinen Berufsabschluss haben. Das sind rund 20 Prozent der 25- bis 34-Jährigen. Dafür stärkt der Bund modulare, abschlussorientierte Weiterbildungen und unterstützt die Sozialpartner dabei, die Möglichkeiten für Teilqualifikationen weiterzuentwickeln. – Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland erleichtern: Deutschland braucht qualifizierte Einwanderung. Dafür wurde das Visaverfahren für Fachkräfte bereits durch verstärkten Personaleinsatz, Digitalisierung und Zentralisierung der Bearbeitung deutlich leistungsstärker gestaltet. Darüber hinaus wird die Bundesregierung in einem ganzheitlichen Ansatz zur Modernisierung der Migrationsverwaltung eine digitale Agentur für Fachkräfteeinwanderung („Work-and-Stay-Agentur“) schaffen, um bürokratische Hürden im Migrationsverfahren abzubauen, etwa durch eine konsequente Digitalisierung sowie Zentralisierung der Prozesse. Künftig soll die gesamte Antragstellung über ein digitales Portal zentral erfolgen. Zudem fungiert die Agentur künftig als einheitliche Ansprechpartnerin für ausländische Fachkräfte. Schließlich setzt sich die Bundesregierung für einheitliche Anerkennungsverfahren innerhalb von acht Wochen ein und erarbeitet konkrete Maßnahmen, um die Anerkennungsverfahren zu beschleunigen. 5. Tourismusbalance und lebenswerte, resiliente Räume durch nachhaltigen Tourismus stärken Ein wettbewerbsfähiger Tourismus schützt seine eigenen Existenzgrundlagen. Damit bleiben Reiseziele auch in Zeiten des Klimawandels attraktiv und die lebenswerten Räume werden erhalten. Sowohl das natürliche als auch das kulturelle Erbe sind durch die Folgen des Klimawandels in ihren Qualitätsmerkmalen und teilweise im Bestand bedroht. Umso wichtiger ist es, die Resilienz der Reiseziele zu fördern und sie an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Ein gut ausbalancierter Tourismus wird von der Bevölkerung als wichtiger Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Infrastrukturtreiber vor Ort wahrgenommen. Um die Balance zu wahren, gilt es, natürliche Ressourcen klug zu nutzen, ihre Resilienz gegenüber Klimafolgen wie Dürren und Überschwemmungen zu stärken und örtliche Infrastrukturen in den Tourismusdestinationen effizient und möglichst barrierefrei zu gestalten. Wichtig ist, dass die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner bei touristischen Vorhaben im Blick bleibt und der Nutzen touristischer Infrastrukturen auch der Bevölkerung vor Ort zugutekommt – beispielsweise bei regionalen Mobilitätsangeboten, der Gastronomie oder der Nahversorgung. Insbesondere die Bundesländer sind hier gefordert, auf regionaler Ebene bedarfsgerechte Maßnahmen umzusetzen. Das reicht von der Diversifizierung des Tourismus, bei der Regionen versuchen, Gästen ein breiteres, jahreszeitlich unabhängiges Angebot an Aktivitäten anzubieten und saisonale Spitzenbelastungen zu vermeiden, bis zur digitalen Besucherlenkung, durch die mittels passender Informationen an die Gäste Überlastungen von touristischer Infrastruktur wie z. B. Park- und Stellplätzen, Straßen und Bahnen, Wanderwegen oder Stränden, verhindert werden können. Zusätzlich kann eine geeignete Kommunikation das Bewusstsein für die Vorteile von Tourismus bei der einheimischen Bevölkerung stärken. In diesem Sinne ist darauf zu achten, dass der Ausbau touristischer Infrastruktur nicht dazu führt, dass sich die einheimische Bevölkerung das Leben vor Ort nicht mehr leisten kann und so ihre Heimat verliert. Auch für die Reisewirtschaft ist eine ausgewogene Verteilung von Touristenströmen wichtig, um eine zeitweilige Überlastung auch der Reiseziele im Ausland in Stoßzeiten zu vermeiden. Eine Balance im Sinne einer ausgewogenen Verteilung ist eine Win-win-Situation: Sie kommt der Bevölkerung und der regionalen Wirtschaft in den Zielorten wie auch den Reisenden und damit den Touristik- einschließlich Kreuzfahrtunternehmen zugute. Die deutsche Reisewirtschaft engagiert sich bereits im Dialog mit ausgewählten Destinationen im In- und Ausland. Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt diese lösungsorientierten Initiativen. Touristen weltweit treffen zunehmend umweltbewusste Entscheidungen und bevorzugen nachhaltige Reiseoptionen: Bis zu 50 Prozent der Auslandsreisenden schließen Reiseziele aus, welche keine oder kaum nachhaltige Angebote anbieten, wobei vor allem die jüngeren Reisenden zwischen 18 und 35 Jahren mehr Wert auf nachhaltige Reiseoptionen legen. Zudem soll das Reisen für alle möglich sein. Für die Tourismuswirtschaft besteht hier unerschlossenes Nachfragepotenzial: Knapp acht Millionen Menschen mit Schwerbehinderung leben in Deutschland, und auch für Senioren und Familien mit Kindern ist Barrierefreiheit ein wichtiger Faktor. Notwendig ist folglich ein klima-, umwelt-, natur- und sozialverträglicher Tourismus. Denn nur, wenn Regionen lebenswert bleiben, wollen Reisende dort für eine Weile Gast sein und Arbeitskräfte sich dort niederlassen. Viele Regionen treffen bereits Vorkehrungen, um die Folgen des Klimawandels abzufedern und haben hierfür ganz konkrete Anpassungsstrategien und -konzepte entwickelt. Die Bundesregierung wird die Regionen und Unternehmen dabei unterstützen, die ökologische und soziale Nachhaltigkeit von Tourismus im Blick zu behalten. Gleichzeitig wird sie das nötige Augenmaß wahren, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht zu schwächen und setzt hierbei auf die folgenden Impulse: – Förderprogramme gezielt und effizient nutzen: Die Bundesregierung will die bestehenden Förderprogramme für klimaschützende Maßnahmen im Tourismus nutzen und, falls erforderlich, anpassen. Darüber hinaus können touristische Akteure in Hotellerie, Gastronomie und im Campingplatz/Outdoor-Sektor auf bestehende Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene für Investitionen in Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Infrastruktur zurückgreifen – förderfähig sind beispielsweise Solaranlagen, energetische Sanierungen, nachhaltiges Wassermanagement, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität, leistungsfähiges WLAN oder digitale Buchungs- und Verwaltungssysteme. Zugleich dürfen Fördermaßnahmen den klimapolitischen Zielen nicht zuwiderlaufen. Es gilt, den Modernisierungs- und Investitionsbedarf zu analysieren, ggf. Beratung in Anspruch zu nehmen und Förderanträge sorgfältig vorzubereiten. Von moderner, leistungsfähiger und nachhaltiger Ausstattung profitieren touristische Anbieter sowohl direkt als auch indirekt über die Attraktivität der Destination als Ganzes. – Natur- und Klimaschutz stärken: Dazu richtet die Bundesregierung einen Sonderrahmenplan für Naturschutz und Klimaanpassung ein und prüft die Einführung einer diesbezüglichen Gemeinschaftsaufgabe. – Schutz bei Extremwetterereignissen und Sturmfluten: Die Bundesregierung setzt kontinuierlich und zügig weitere Hochwasser- und Küstenschutzmaßnahmen um, um besseren Schutz bei Extremwetterereignissen zu erreichen. Zum Hochwasserrisikomanagement gehören neben baulichen Maßnahmen auch die Wissensvermittlung, die gerade auch in touristischen Gebieten mit Blick auf ortsunkundige Reisende wichtig ist, sowie die Eigenvorsorge. – Verlässliche Bemessungsstandards: Die Bundesregierung wirkt auf eine Verständigung innerhalb der Branche auf einheitliche und wissenschaftlich fundierte Berechnungsstandards für klimaschädliche Emissionen im Zusammenhang mit dem Tourismus hin. – Barrierefreiheit im Tourismus stärken: Die Bundesregierung wird die barrierefreie Umgestaltung von Bahnhöfen, Kultureinrichtungen, Innenstädten und anderen öffentlichen Infrastrukturen weiter voranbringen. Sie ruft zudem alle touristischen Akteure in den Ländern und Destinationen auf, inklusive Reiseerlebnisse und Informationen hierzu breiter zugänglich zu machen – auch und gerade durch die weitere Verbreitung und Nutzung des Informations- und Kennzeichnungssystems „Reisen für Alle“ (RfA). Auf bundeseinheitlichen Qualitätskriterien beruhend, stellt es eine einmalige Informationsplattform dar, die eine hohe Reputation und Glaubwürdigkeit bei seinen Nutzern genießt und auch Interesse im europäischen Ausland findet. 6. EU-Tourismuspolitik besser mit nationalen Interessen verzahnen Auch die EU richtet ihre Strategie für nachhaltigen Tourismus auf die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusbranche aus und setzt auf vergleichbare Handlungsfelder – so wie die Bewältigung des nachhaltigen und digitalen Wandels, bessere Verkehrsanbindung, Sicherung der Fach- und Arbeitskräftebasis, bessere Daten und Statistiken oder gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Tourismus (Inklusion) und Tourismusbalance. Bei der Verzahnung der Nationalen Tourismusstrategie mit der EU-Tourismuspolitik achtet die Bundesregierung auf die Wahrung der Subsidiarität, denn die EU besitzt im Tourismus eine unterstützende, beratende und koordinierende, nicht jedoch eine gestaltende Kompetenz. Die Bundesregierung berücksichtigt dabei auch den Querschnittscharakter der Tourismuspolitik, denn wichtige Maßnahmen aus den oben genannten Handlungsfeldern werden branchenübergreifend in unterschiedlichen Kommissionsdienststellen verhandelt. Die Bundesregierung will sich in der EU-Tourismuspolitik daher von den folgenden Maximen leiten lassen: – Bürokratiearme EU-Gesetzgebung: Die Bundesregierung wird die EU-Tourismuspolitik gemäß den nationalen Interessen mitgestalten und sich vor allem dafür einsetzen, dass europäische Regelungen bürokratiearm ausgestaltet werden. Zudem wird die Bundesregierung die EU-Kommission zum für den Tourismussektor besonders wichtigen Bürokratierückbau unter Wahrung politischer Ziele und relevanter Standards anhalten. – Bessere Verzahnung der tourismusrelevanten Dossiers: Die Bundesregierung sensibilisiert in der EU- Rechtsetzung für die spezifischen Belange des Tourismus, was durch eine bessere Verzahnung und Austausch zwischen den jeweils zuständigen Kommissionsdienststellen und dem Tourismusteam der Generaldirektion Verkehr (MOVE) erreicht werden kann. Zudem achtet sie auf eine frühzeitige und fortlaufende Einbindung der Tourismusexpertinnen und -experten der Mitgliedstaaten in den Meinungsbildungsprozess. – Zugang zu EU-Fördermitteln erleichtern: Eines der zentralen Anliegen ist, dass der Zugang zu den horizontalen EU-Fonds vor allem für die sehr zahlreichen kleinen und mittelständischen Unternehmen der Branche verbessert und erleichtert wird. Die Bundesregierung wird sich dafür stark machen, dass der Mehrjährige Finanzrahmen der EU (MFR) ab 2028 dem Tourismus einen guten Zugang zu relevanten EU-Fonds und Programmen ermöglicht. – Folgenabschätzungen (Impact-Assessments) und Praxischecks verstärkt nutzen: Die Bundesregierung wird darauf hinwirken, dass die Auswirkungen von EU-Maßnahmen auf den von kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägten Tourismussektor in Folgenabschätzungen (Impact-Assessments) und Praxischecks untersucht werden. – Digitalisierung und Datennutzung verbessern: Bei der Ausgestaltung der EU-Strategie achtet der Bund auf Anreize für eine bessere Digitalisierung des Sektors und eine gute europäische Datenbasis. Potenziale bieten sich insbesondere für eine bessere Anbindung oder auch zur Tourismussteuerung und Lenkung von Besuchern von überfüllten hin zu weniger überfüllten Orten. 7. Vernetzung und Beteiligung der Akteure im Tourismuspolitischen Forum des Koordinators der Bundesregierung ausbauen Um die tourismuspolitischen Themen zu bündeln und den tourismuspolitischen Belangen in allen relevanten Politikfeldern Gehör zu verschaffen, braucht es eine umfangreiche Vernetzung von Akteuren aus der Branche wie auch der zuständigen Ressorts. Deshalb will die Bundesregierung ein Tourismuspolitisches Forum einrichten, das beim Koordinator der Bundesregierung als zentralem Ansprechpartner für alle Angelegenheiten rund um die Tourismuspolitik angesiedelt ist. Das Forum wird die bisherigen Gremien Tourismusbeirat und Lenkungskreis der Nationalen Plattform Zukunft des Tourismus (NPZT) in einem agilen, zeitgemäßen Format zusammenführen. Die in beiden Gremien vertretene Expertise wird gebündelt, und an die intensive Vernetzung aller Akteure, die durch die Nationale Plattform Zukunft des Tourismus entstanden ist, sowohl innerhalb der Branche als auch innerhalb der Bundesregierung, wird angeknüpft. Das neue Gremium soll insbesondere die Umsetzung der Nationalen Tourismusstrategie unterstützen und themenspezifisch arbeiten, ergänzt von einem großen Expertenpool. Innerhalb des Gremiums werden auch zu aktuellen Themen flexible runde Tische einberufen. Daran werden nicht nur Mitglieder des Forums, sondern auch Expertinnen und Experten für die dort behandelten Themen beteiligt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass konkrete (Gesetzgebungs-)Vorhaben auf nationaler und EU-Ebene mit hoher Relevanz für die Tourismuswirtschaft kompetent begleitet werden und die Interessen der Tourismuswirtschaft an geeigneter Stelle einfließen können. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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