Innere Sicherheit und Chancengleichheit der Parteien gewährleisten - Förderung der DGB-Jugend umgehend einstellen
Text
Innere Sicherheit und Chancengleichheit der Parteien gewährleisten - Förderung der DGB-Jugend umgehend einstellen
Antrag
der Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner, René Springer, Peter Bohnhof, Gerrit
Huy, Carsten Becker, Jan Feser, Lukas Rehm, Ulrike Schielke-Ziesing,
Thomas Stephan, Robert Teske, Johann Martel, Alexander Arpaschi, Adam
Balten, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, René
Bochmann, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger,
Alexis L. Giersch, Rainer Groß, Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor Hemmelgarn,
Karsten Hilse, Nicole Höchst, Steffen Janich, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael
Kaufmann, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Manuel
Krauthausen, Edgar Naujok, Iris Nieland, Denis Pauli, Tobias Matthias
Peterka, Arne Raue, Bernd Schattner, Lars Schieske, Manfred Schiller, Jan
Wenzel Schmidt, Bernd Schuhmann, Martina Uhr, Mathias Weiser, Sven
Wendorf, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Innere Sicherheit und Chancengleichheit der Parteien gewährleisten – Förderung
der DGB-Jugend umgehend einstellen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Jugendorganisation des Deutschen Gewerkschaftsbundes, die DGB-Jugend,
bekennt sich offen zur Kooperation mit Organisationen und zu ihrer Teilidentität mit der
„Antifa“, bietet Schulungen zur Verbreitung entsprechenden Gedankenguts an,
verharmlost linke Gewalt, rühmt sich eines entscheidenden Beitrags zur Rückabwicklung
der demokratischen Wahl eines Ministerpräsidenten und macht sich über einschlägige
Parolen und gemeinsame Demonstrationen mit Antideutschen und somit mit einer
Szene gemein, in der Gewalt als politisches Mittel legitimiert und praktiziert wird und
Kriegsverbrechen an deutschen Zivilisten gebilligt oder gar verherrlicht werden.
Personen aus der Antifa-Szene, die das Mittel der Gewalt nicht nur legitimieren, sondern
auch praktizieren, sind Kriminelle und regelmäßig keine Demokraten. Dies zeigt sich
nicht zuletzt durch brutale Angriffe auf Gewerkschafter. Damit fördert die
Bundesregierung durch ihre Förderung der DGB-Jugend die Verbreitung von
undemokratischem bis hin zu demokratiefeindlichem Gedankengut und Aktivitäten, die bis zu
politisch motivierter Gewalt reichen können.
Zudem agitiert die DGB-Jugend offen gegen die politische Rechte im Allgemeinen
und die Alternative für Deutschland im Besonderen. Laut DGB-Jugend verbietet sich
eine Zusammenarbeit mit der AfD für Demokraten. Die DGB-Jugend veröffentlicht
zudem anlässlich von Wahlen Aufrufe, der AfD keine Stimme zu geben sowie
Aufrufe, gegen Parteiveranstaltungen wie die Gründungsveranstaltung der
Jugendorganisation der AfD auf die Straße zu gehen, zu protestieren, sich darüber hinaus zu „wi-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3914
21. Wahlperiode 29.01.2026
dersetzen“1 und die AfD allgemein in den Fokus von Antifa-Aktivitäten zu nehmen.
Damit gefährdet die Bundesregierung durch ihre Förderung der DGB-Jugend die
grundgesetzlich geschützte Chancengleichheit der Parteien, die auch außerhalb von
Wahlkampfzeiten die Beachtung des Gebots staatlicher Neutralität erfordert.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
jegliche Förderung der DGB-Jugend umgehend einzustellen.
Berlin, den 27. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Bekenntnis zur Kooperation und Teilidentität der DGB-Jugend mit der Antifa
In einer direkt von der Bundesregierung geförderten Publikation der DGB-Jugend von 2013 heißt es zum Thema
politisch motivierter Gewalt u. a.: „Sind Mordanschläge auf sogenannte Ausländer/-innen, die nicht in das
rassistische Wunschbild von Nazis passen und gekappte Oberleitungen der Bahn, die einen »Pausenmodus«
herbeiführen sollen, vergleichbar oder sogar gleich gefährlich? In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen
Zeitung im März 2010 sagte Familienministerin Kristina Schröder: »Ich will ein gesellschaftliches Klima
schaffen, in dem glasklar ist: Wenn Menschen angegriffen, Polizisten verletzt oder Autos angezündet werden, dann
ist das immer brutale Gewalt.« Die Gleichsetzung von Gewalt gegen Personen und Gewalt gegen Sachen ist eine
der bittersten Pillen, die Vertreter/-innen der Extremismustheorie erstmal geschluckt haben müssen.“2 Dabei
handelt es sich nicht nur um eine Verharmlosung politisch links motivierter Gewalt gegen Sachen, da die Einwirkung
auf eine Sache durchaus zu einem körperlichen Zwang für Personen führen und der Übergang zur Gewalt gegen
Personen damit fließend sein kann.3 Die Insinuation, politisch links motivierte Gewalt richte sich nicht gegen
Personen, ist zudem mit der Realität unvereinbar und dies nicht zuletzt mit Blick auf Gewalt gegen
Gewerkschafter. Am 16. Mai 2020 überfiel eine Gruppe von etwa 20 bis 40 Personen aus der Antifa-Szene drei Angehörige
der Gewerkschaft Zentrum Automobil e. V., wobei alle drei Gewerkschafter verletzt wurden und einer durch die
erlittenen Verletzungen sogar vorübergehend in Lebensgefahr schwebte, weshalb die Staatsanwaltschaft Stuttgart
wegen eines versuchten Tötungsdelikts ermittelte.4 Fälle dieser Art bestätigen eine im Magazin der Gewerkschaft
der Polizei getroffene Formulierung von Prof. Dr. Dorothee Dienstbühl, Professorin an der Fachhochschule für
öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen im Fachbereich Polizei mit den Fächern Kriminologie sowie
Soziologie: „Allerdings sind die selbstbezeichneten Antifaschisten, die das Mittel der Gewalt nicht nur legitimieren,
sondern auch praktizieren, regelmäßig keine Demokraten. […] Sie nennen sich zwar Antifaschisten, sind jedoch
lediglich Kriminelle.“5
In der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 33 des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka
nach etwaigen Erkenntnissen der Bundesregierung über die versuchte Tötung, Verstrickungen des Täterkreises
in die Antifa-Szene und danach, ob die Bundesregierung Handlungsbedarf hinsichtlich eines etwaigen
Vereinsverbots in Bezug auf die Antifa sehe, äußerte sich die damalige Bundesregierung am 3. Juni 2020 wie folgt:
1 Belege folgen im Begründungsteil.
2 Blickpunkt – Extrem demokratisch, abrufbar unter: https://jugend.dgb.de/++co++9620377c-e9c1-11ed-8ebe-001a4a16011a; abgerufen am
24. September 2025, S. 2.
3 https://strafrecht-online.org/problemfelder/bt/240/obj-tb/gewaltbegriff/; abgerufen am 24. September 2025.
4 https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/publikationen/20210708_RZ_MIDK_Verfassungsschutzbe-
richt2020_web.pdf; abgerufen am 24. September 2025, S. 250.
5 www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/dp202007/$file/DP_2020_07.pdf; abgerufen am 24. September 2025, S. 8 f.
„Bei der „Antifa“ handelt es sich nicht um eine klar umgrenzte Organisation oder strukturell verfestigte
Gruppierung, sodass eine Verbotsmöglichkeit aufgrund fehlender formeller Voraussetzungen nicht besteht. Derzeit
prägt den Begriff „Antifa“ vor allem der „autonome Antifaschismus“, der anlassbezogen oder
kampagnenorientiert agiert. Unter dem Motto „Antifa heißt Angriff“ rufen Linksextremisten im Rahmen des Aktionsfeldes
„Antifaschismus“ regelmäßig zu „Gegenaktionen“ zum Nachteil ihrer Meinung nach „faschistischer“ Personen,
Gruppierungen oder Institutionen auf. Gemeint ist damit letztlich die Begehung von Straftaten wie
Sachbeschädigungen, Brandstiftungen oder teils erheblicher Körperverletzungen, bei denen zum Teil auch der Tod von
Menschen zumindest billigend in Kauf genommen wird.“6
Die von der damaligen Bundesregierung als gegeben vorausgesetzte unklare organisationale Umgrenzung und
mangelnde strukturelle Verfestigung der Antifa schien bereits damals in Widerspruch zur Wahrnehmung des
Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zu stehen, der sich bereits zwei Jahre zuvor einem Bündnis mit
antifaschistischen Organisationen verschrieben hatte. Im Jahr 2018 wurde auf dem 21. Bundeskongress des DGB ein
Antrag des DGB-Jugendausschusses mit dem Titel „Bekenntnis zum Antifaschismus – Grundpfeiler
gewerkschaftlicher Arbeit“ beschlossen.7 Darin heißt es u. a., der DGB bekenne sich zu seinen „antifaschistischen
Wurzeln“, unterstütze „antifaschistische Organisationen (z. B. örtliche Bündnisse gegen Rechts), tatkräftig und aus
eigener Initiative“, weise „Politische Einflussnahme, die diesem Handeln entgegenwirken will“ zurück und
verurteile diese „aufs Schärfste“ und dürfe sich „insbesondere nicht von Nicht-DGB-Gewerkschaften in seiner „
(antifaschistischen) Arbeit behindern lassen“.8 Auf den distanzierenden Einwand des damaligen DGB-Vorsitzenden
Reiner Hoffmann in einer Rede beim Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei, wonach die Gewerkschaften
zwar in antifaschistischer Tradition stünden, jedoch zugleich gelte „Wir sind nicht die ANTIFA!“, entgegnete
die DGB-Jugend Chemnitz in einer Stellungnahme: „Wir widersprechen: Wir sind alle Antifa!“9 Weitere
Einsprüche gegen Hoffmanns Distanzierungsversuch ergingen u. a. durch die ver.di Jugend Bayern und die ver.di
Jugend Baden-Württemberg – die ver.di Jugend ist Mitglied der DGB-Jugend.10 Im Erledigungsvermerk des
Antifaschismus-Antrags werden Beispiele für die praktischen Implikationen des Bekenntnisses angeführt. So
heißt es dort u. a.:
„Wohl kein Parteitag extrem rechter Parteien und keine Demonstration der extremen Rechten konnten stattfinden,
ohne dass auch gewerkschaftliche Gliederungen und engagierte Kolleg*innen die Gegenaktivitäten maßgeblich
mitgetragen hätten. […] Auch nachdem im Thüringer Landtag der FDP-Politiker Kemmerich mit Stimmen der
AfD zum Ministerpräsidenten gewählt worden war, organisierte das Bündnis sehr kurzfristig eine
Großdemonstration in Erfurt mit ca. 18.000 Teilnehmenden. Nicht zuletzt als Reaktion auf dieses deutliche Zeichen der
demokratischen Zivilgesellschaft wurde dieser parlamentarische Tabubruch einer Zusammenarbeit mit der AfD schon
nach wenigen Tagen wieder rückgängig gemacht.“11
Entsprechend kommentierte der Bezirksvorsitzende des DGB Hessen-Thüringen Michael Rudolph die Ereignisse
nach der auch mit Stimmen der AfD erfolgten Wahl des damaligen Thüringer FDP-Landesvorsitzenden
Kemmerich zum Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen rückblickend mit den Worten:
„Aus dem Schock wurde unmittelbar Wut. Spontan versammelten sich 1.000 Menschen vor dem Thüringer
Landtag. Bundesweit gab es Proteste. Viele getragen von den Gewerkschaften und ihren traditionellen
antifaschistischen Bündnispartnern. Binnen weniger als zwei Wochen ist es uns, gemeinsam mit anderen gelungen, eine
Großdemonstration mit 18.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu mobilisieren. Mit dieser Mobilisierung
haben wir, hat die Zivilgesellschaft, Kemmerich in die Knie und zum Rücktritt gezwungen.“12 Dafür, dass sich im
Zuge der Mobilisierung durch den DGB und dessen Antifa-Bündnispartner tatsächlich Wut und Wille zum
6 Bundestagsdrucksache 19/19773, S. 24 f.
7 Deutscher Gewerkschaftsbund: Beschlüsse des 21. Bundeskongresses 2018 mit Erledigungsvermerken. Anlage zum Geschäftsbericht 2018–
2021. Stand: 9. Februar 2022, S. 37.
8 Deutscher Gewerkschaftsbund: Beschlüsse des 21. Bundeskongresses 2018 mit Erledigungsvermerken. Anlage zum Geschäftsbericht 2018–
2021. Stand: 9. Februar 2022, S. 38.
9 www.nd-aktuell.de/artikel/1106991.dgb-und-antifaschismus-wir-widersprechen-wir-sind-alle-antifa.html; abgerufen am 24. September 2025.
10 www.labournet.de/interventionen/antifa/antifa-ini/reiner-hoffmann-dgb-auf-dem-gdp-bundeskongress-wir-dgb-gewerkschaften-sind-
diegroessten-antifaschistischen-organisationen-diesem-land-wir-sind-nicht-die-antifa/; abgerufen am 24. September 2025; https://ju-
gend.dgb.de/ueber-uns/wer-wir-sind/mitgliedsgewerkschaften; abgerufen am 24. September 2025.
11 Deutscher Gewerkschaftsbund: Beschlüsse des 21. Bundeskongresses 2018 mit Erledigungsvermerken. Anlage zum Geschäftsbericht 2018–
2021. Stand: 9. Februar 2022, S. 37.
12 https://hessen-thueringen.dgb.de/uber-uns/vorstaende/geschaeftsfuhrender-vorstand/vorsitz?tab=tab_0_2#tabnav; abgerufen am 24.
September 2025.
Zwang entluden, spricht, dass es nach den Demonstration zu Brandanschlägen auf Fahrzeuge auf dem Gelände
einer Burschenschaft sowie auf das Fahrzeug eines AfD-Kommunalpolitikers kam und neben Kemmerich selbst
auch dessen Wohnhaus und Familie aufgrund von Drohungen unter Polizeischutz gestellt wurden.13 Das
Thüringer Amt für Verfassungsschutz ordnete die Brandstifter der Antifa-Szene zu.14 Die mit dem Rücktritt
Kemmerichs verbundene Forderung nach Neuwahlen beurteilte der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Werner Patzelt,
Gründungsprofessor des Dresdner Instituts für Politikwissenschaft und Professor für Politische Systeme und
Systemvergleich an der Technischen Universität Dresden (TU Dresden), als undemokratisch, da versucht werde „ein
Volk so lange wählen zu lassen, bis ein Parlament zustande kommt, mit dem die politische Klasse bequem
umzugehen vermag“.15
Das Bekenntnis zur Überschneidung der DGB-Jugend mit der Antifa-Szene zeigt sich auch anhand des
Arbeitskreises Antifa-Arbeit (AK Antifa) der DGB-Jugend Nordrhein-Westfalen.16 So veranstaltete die DGB-Jugend
NRW im September 2025 gemeinsam mit der Österreichischen Gewerkschaftsjugend ein „Antifa Seminar“.17 Im
Oktober 2025 verkündete die Hochschulgruppe der DGB-Jugend an der TU Dresden: „Ob Antifa-Demo,
Workshops zur Arbeitszeitverkürzung oder Tarifverhandlungen – wir sind dabei“.18 Die sich auf Leipzig und Dresden
konzentrierende autonome Antifa-Szene dominiert dem Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen zufolge den
Linksextremismus in Sachsen und ist ideologisch antideutsch ausgerichtet.19 Auch hatte die DGB-Jugend in
diesem Jahr zur 1.-Mai-Demonstration des DGB einen „antiautoritären Block“ angekündigt, um der antideutschen
Prägung der Antifa-Szene in Dresden Ausdruck zu verleihen.20 In dieser Szene ist es üblich, mit Parolen wie
„Keine Träne für Dresden“, „Deutsche Täter sind keine Opfer“ und „Bomber Harris – do it again!“
Gedenkveranstaltungen zur Bombardierung Dresdens des Jahres 1945 zu stören und alliierte Flächenbombardements auch
auf zivile deutsche Ziele während des Zweiten Weltkriegs zu billigen oder gar zu verherrlichen.21 Der
Militärhistoriker Gerd R. Ueberschär, u. a. Lehrbeauftragter an der Universität Freiburg sowie Wissenschaftlicher
Mitarbeiter am Bundesarchiv-Militärarchiv Freiburg, stellte fest, dass die Vernichtung Dresdens und die Tötung eines
großen Teils der städtischen Zivilbevölkerung im Februar 1945 militärisch sinnlos und nicht durch die
allgemeinen Regeln des Kriegsvölkerrechts gedeckt waren – sogar US-Offiziere hätten nach dem Krieg die
Bombardierung der Wohnviertel als „Massenmord an Männern, Frauen und Kindern“ verurteilt.22 Dem Militärhistoriker
Horst Boog – u. a. leitender wissenschaftlicher Direktor a. D. des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes in
Freiburg – zufolge symbolisierte die Zerstörung Dresdens durch britische und amerikanische Bomber 1945 den
Höhepunkt der alliierten strategischen Bomberoffensive gegen Deutschland und war mit den Angriffen auf
Hamburg im Juli 1943, „eines der größten Kriegsverbrechen des Zweiten Weltkriegs“.23 Die besagte antideutsche
Antifa-Szene, mit der sich die DGB-Jugend gemeinmacht, zeichnet sich daher nach Auffassung der Antragsteller
durch die Billigung und gar Verherrlichung von Kriegsverbrechen an deutschen Zivilisten aus.
Die AfD-Fraktion hat die Bundesregierung bereits u. a. dazu aufgefordert, die Voraussetzungen für Verbote von
Gruppierungen zu prüfen und zeitnah umzusetzen, die sich unter der Bezeichnung „Antifa“ oder
„Antifaschistische Aktion“ zusammengeschlossen haben, beziehungsweise unter dieser Bezeichnung firmieren, insbesondere
wenn es sich um gewaltbereite Gruppierungen mit Organisationsstrukturen und einem dahinterstehenden festen
Personenkern handelt.24
13 www.thueringer-allgemeine.de/leben/blaulicht/article228357031/Nach-Kemmerich-Wahl-Polizisten-im-Dauerstress-Brandanschlaege-auf-
Burschenschaft-und-AfD-Politiker.html; abgerufen am 24. September 2025.
14 https://verfassungsschutz.thueringen.de/fileadmin/Verfassungsschutz/Oeffentlichkeitsarbeit/Verfassschutzber20_web.pdf; abgerufen am
24. September 2025, S. 84, 111.
15 www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama/archiv/2020/Thueringen-Was-heisst-hier-Demokratie,thueringen-ndr-112.html; abgerufen am
24. September 2025.
16 www.dgb-bildungswerk.de/sites/default/files/media/product/files/nrw-jubi-2018_03.pdf; abgerufen am 24. September 2025, S. 39.
17 www.instagram.com/p/DMXuJHdIZV7/; abgerufen am 24. September 2025.
18 www.instagram.com/p/DPmUksEiFfn/; abgerufen am 24. September 2025.
19 www.verfassungsschutz.sachsen.de/download/Verfassungsschutzbericht_2024_barrierefrei.pdf; abgerufen am 24. September 2025, S. 5 f.
20 https://jungle.world/artikel/2025/22/bomber-harris-ist-angeschlagen; abgerufen am 24. September 2025.
21 Rohrmoser, Richard: Antifa. Porträt einer linksradikalen Bewegung. Von den 1920er Jahren bis heute. München 2022, S. 153.
22 Ueberschär, Gerd R.: Dresden 1945 – Symbol für Luftkriegsverbrechen, in: Wette, Wolfram/Ueberschär, Gerd R. (Hrsg.): Kriegsverbrechen
im 20. Jahrhundert. Darmstadt 2001, S. 392.
23 Boog, Horst: Zerstörung der Stadt Dresden am 13./14.2.1945, in: Seidler, Franz W./de Zayas, Alfred M. (Hrsg.): Kriegsverbrechen in Europa
und im Nahen Osten im 20. Jahrhundert. Hamburg u. a. 2002, S. 222 f.
24 Vgl. Abschnitt III Nummer 3 auf Bundestagsdrucksache 21/2221.
Gefährdung der Chancengleichheit der Parteien
Zudem agitiert die DGB-Jugend offen gegen die politische Rechte im Allgemeinen und die Alternative für
Deutschland im Besonderen. So heißt es in den Forderungen der DGB-Jugend zur Bundestagswahl 2025 u. a.:
„Wir fordern klare Kante gegen rechts und eine starke demokratische Brandmauer. […] Gewerkschaften, Kultur-
und Bildungsvereine, aber auch engagierten Pädagog*innen in öffentlichen Einrichtungen leisten wertvolle
Arbeit in Projekten gegen rechts und für eine demokratische Kultur.“25 In einer Resolution der DGB-Jugend zur
Bundestagswahl 2025 heißt es: „Für die Gewerkschaftsjugend ist klar: Es darf keine Normalisierung der AfD
geben. Jede Zusammenarbeit mit ihr verbietet sich für Demokrat*innen.“26 Die DGB-Jugend veröffentlicht
zudem anlässlich von Wahlen Aufrufe, der AfD keine Stimme zu geben sowie Aufrufe unter Losungen wie
„Alerta“, augenscheinlich in Anlehnung an eine einschlägige Antifa-Parole27, gegen Parteiveranstaltungen wie
die Gründungsveranstaltung der Jugendorganisation der AfD auf die Straße zu gehen, zu protestieren oder sich
darüber hinaus zu „widersetzen“.28 In einer von der Bundesregierung direkt geförderten Broschüre formuliert die
DGB-Jugend Niederbayern vor dem Hintergrund eines angeblichen weltweiten Erstarkens von
Rechtsextremismus Handlungsweisungen für die sogenannte antifaschistische Bewegung – „Die antifaschistische Bewegung
muss darauf auf verschiedenen Ebenen reagieren“ – und formuliert in Bezug auf die AfD: „Später erkannten
Antifaschist*innen den Charakter der AfD sehr schnell und rückten die Partei in den Fokus ihrer Aktivitäten,
lange bevor Behörden dies zögerlich taten.“29 Damit gefährdet die Bundesregierung durch ihre Förderung der
DGB-Jugend die grundgesetzlich geschützte Chancengleichheit der Parteien, die auch außerhalb von
Wahlkampfzeiten die Beachtung des Gebots staatlicher Neutralität erfordert. In seinem Urteil vom 6. Juli 2016 stellte
der Thüringer Verfassungsgerichtshof (ThürVerfGH) fest, dass der damalige Thüringer Minister für Migration,
Justiz und Verbraucherschutz Dieter Lauinger durch einen auf der Webseite des von ihm geführten Ministeriums
eingestellten Aufruf die sich aus Art. 21 Abs. 1 GG ergebenden Rechte der AfD verletzt hatte.30 Lauinger hatte
die Bürger dazu aufgerufen, genau zu prüfen, ob sie sich für die Ziele der von der AfD angemeldeten
Demonstration unter dem Motto „Asylkrise beenden! Grenzen sichern!“ „einspannen lassen“ wollten und hatte dies mit
zahlreichen Diffamierungen der AfD verknüpft. Der ThürVerfGH stellte fest:
„Die in der verfahrensgegenständlichen Medieninformation enthaltene Aufforderung an die Bürgerinnen und
Bürger, genau zu prüfen, ob sie sich „für die Ziele der Demonstrationsanmelder einspannen lassen wollen“, ist
geeignet, die Stellung der Antragstellerin im politischen Wettbewerb negativ zu beeinflussen und potenzielle
Teilnehmer der Kundgebung abzuschrecken. […] Denn bei der Aufforderung, die im Zusammenhang mit den in
der Information vorhandenen weiteren negativen Werturteilen über die Veranstalter gesehen werden muss,
handelt es sich zwar nicht um einen Boykottaufruf ieS. Die Aussage kommt in der Dringlichkeit ihres moralischen
Appells diesem jedoch nahe und kann somit eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Teilnehmer haben […].
Eine amtliche Äußerung ist insbes dann gegeben, wenn diese unter Rückgriff auf die einem Regierungsmitglied
zur Verfügung stehenden Ressourcen erfolgt oder eine spezifische Bezugnahme auf das Regierungsamt vorliegt
und damit die Äußerung mit einer aus der Autorität des Amtes fließenden besonderen Gewichtung versehen
wird“. 31
Mit Urteil vom 27. Februar 2018 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die damalige Bundesministerin
für Bildung und Forschung Johanna Wanka gegen die grundgesetzlich geschützte Chancengleichheit der Parteien
verstoßen hatte, indem sie mit der auf der Internetseite des von ihr geleiteten Ministeriums die Forderung nach
einer „Roten Karte“ für die AfD Bürger dazu veranlasst habe, nicht an einer Demonstration der Partei teilzuneh-
25 Forderungen der DGB-Jugend zur Bundestagswahl 2025, abrufbar unter: https://jugend.dgb.de/ueber-uns/was-wir-machen/politik/bundestags-
wahl-2025/++co++9673eea0-9dcd-11ef-9c38-6bf91102506b; abgerufen am 24. September 2025, S. 14.
26 Resolution der DGB-Jugend zur Bundestagswahl 2025, abrufbar unter: https://jugend.dgb.de/ueber-uns/wer-wir-sind/dgb-jugend/bundesju-
gendausschuss/unsere-beschluesse/++co++27bf3fa4-f8e1-11ef-9c25-07794e77c1c3; abgerufen am 24. September 2025, S. 4.
27 www.verfassungsschutz.sachsen.de/download/Verfassungsschutzbericht_2018_Web.pdf; abgerufen am 24. September 2025, S. 236.
28 https://hessen-thueringen-jugend.dgb.de/kampagnen/++co++380f347a-80a2-11ef-8411-6bd912611cf6; abgerufen am 24. September 2025;
https://hessen-thueringen-jugend.dgb.de/++co++24ef058c-9acd-11f0-bf34-b7eb733c7902; abgerufen am 24. September 2025;
29, 29 www.demokratie-leben.de/dl/projektpraxis/magazin/praktische-tipps-fuer-das-engagement-gegen-rechtsextremismus-250018; abgerufen am
24. September 2025; www.vielfalt-mediathek.de/wp-content/uploads/2023/11/Rechtsextremismus_Nazis-hassen-diese-Tricks.pdf; abgerufen
am 24. September 2025, S. 9 f.
30 https://urteile.news/Thueringer-VerfGH_VerfGH-3815_Organklage-der-AfD-erfolgreich~N22865?utm_source=kostenlose-urteile.de;
abgerufen am 10. Juli 2025.
31 https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/NJRE001276117; abgerufen am 10. Juli 2025.
men.32 Auch außerhalb von Wahlkampfzeiten erfordere „der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien die
Beachtung des Gebots staatlicher Neutralität“, so das BVerfG.33 Am 9. Juni 2020 urteilte das BVErfG, dass der
damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer ein Interview mit der Deutschen Presse-Agentur, in welchem er
die AfD als staatszersetzend bezeichnete, nicht auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums hätte
veröffentlichen dürfen.34 In Rahmen der Urteilsverkündung betonte der damalige Vorsitzende des zweiten Senats des
BVerfG Andreas Voßkuhle, im Mittelpunkt dieser Rechtsprechung stehe die Erkenntnis, dass die
Chancengleichheit der Parteien immer dann verletzt sei, „wenn Inhaber eines Regierungsamtes die Autorität des Amtes und die
mit ihnen verbundenen Mittel und Möglichkeiten in spezifischer Weise nutzen, um zielgerichtet zugunsten oder
zulasten einer politischen Partei am Meinungskampf mitzuwirken“.35 Entsprechend erklärte das BVerfG mit
Urteil vom 15. Juni 2022 die öffentliche Missbilligung der Wahl Thomas Kemmerichs mit Stimmen der AfD zum
Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen durch die ehemalige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel,
seinerzeit verbreitet über die Internetseiten der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung, mit Verweis auf das sich
aus der Chancengleichheit der Parteien ergebende Neutralitätsgebot für rechtswidrig.36 Das BVerfG stellte dabei
fest, die Bundeskanzlerin habe mit ihrer Aussage, dass die Ministerpräsidentenwahl mit der „Grundüberzeugung“
gebrochen habe, mit der AfD keine Mehrheiten bilden zu sollen, die AfD insgesamt als eine Partei qualifiziert,
„mit der jedwede (parlamentarische) Zusammenarbeit von vornherein ausscheidet“.37 Dies beinhalte eine vom
konkreten Anlass der Äußerung losgelöste Ausgrenzung der AfD aus dem Prozess parlamentarisch-
demokratischer Willensbildung. Die Bundeskanzlerin habe deutlich gemacht, dass sie die Beteiligung der AfD „an der
Bildung parlamentarischer Mehrheiten generell als demokratieschädlich erachtet, und implizit ein insgesamt
negatives Werturteil über die Koalitions- und Kooperationsfähigkeit“ der AfD im demokratischen Gemeinwesen
gefällt.38 Die Parallelen zu den selbsterklärten Positionen der DGB-Jugend, wonach es eine Normalisierung der
AfD nicht geben dürfe, sich jede Zusammenarbeit mit ihr für Demokraten verbiete, man sich
Parteiveranstaltungen der AfD widersetzen solle und die AfD in den Fokus von Antifa-Aktivitäten zu nehmen sei, sind klar
erkennbar. Die von den Verfassungsgerichten beschriebenen Missstände sind bei der Verbreitung von gegen die AfD
gerichteter Agitation wie im Fall besagter Publikationen und Aufrufe der DGB-Jugend gegen die AfD nach
Ansicht der Antragsteller somit gegeben. Zugleich erhält die DGB-Jugend alljährlich umfängliche Fördermittel aus
dem Bundeshaushalt und über den Bund zugeteilte Mittel des Europäischen Sozialfonds: von 2015 bis 2025
fördert der Bund die DGB-Jugend mit über 30 Millionen Euro.39
32 www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-2bve1-16-rote-karte-afd-bildungsministerin-wanka-chancengleichheit-parteien; abgerufen am 10. Juli
2025.
33 www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/02/es20180227_2bve000116.html; abgerufen am 10. Juli 2025.
34 www.lto.de/recht/hintergruende/h/2bve119-bverfg-afd-seehofer-interview-bmi-aeusserungsbefugnisse-regierung-neutralitaet; abgerufen am
10. Juli 2025.
35 www.lto.de/recht/hintergruende/h/2bve119-bverfg-afd-seehofer-interview-bmi-aeusserungsbefugnisse-regierung-neutralitaet; abgerufen am
10. Juli 2025.
36 www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/06/es20220615_2bve000420.html; abgerufen am 24. September
2025.
37 www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/06/es20220615_2bve000420.html; abgerufen am 24. September
2025.
38 www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/06/es20220615_2bve000420.html; abgerufen am 24. September
2025.
39 Vgl. Tabelle in Anlage 1 der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 74 des Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner auf
Bundestagsdrucksache 21/2486 sowie Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 138 des Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner auf
Bundestagsdrucksache 21/3236.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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- part_of_vorgang → Innere Sicherheit und Chancengleichheit der Parteien gewährleisten - Förderung der DGB-Jugend umgehend einstellen (Antrag)