polradar

Gefahren für Deutsche durch Tourismus in Risikogebiete (Antwort zu Drs. 21/3679)

dip / drucksache 29.01.2026 · WP 21 · 21/3927 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Gefahren für Deutsche durch Tourismus in Risikogebiete (Antwort zu Drs. 21/3679) Deutscher Bundestag Drucksache 21/3927 21. Wahlperiode 29.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Erhard Brucker, Sebastian Münzenmaier, Dario Seifert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3679 – Gefahren für Deutsche durch Tourismus in Risikogebiete V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Somalia ist die Terrororganisation Al-Shabab noch immer aktiv und verübte Anfang 2025 mehrere tödliche Anschläge in der Hauptstadt Mogadischu. Bei einem dieser Angriffe beschossen ihre Mitglieder im April 2025 den Flughafen von Mogadischu mit Raketen. Im August 2024 starben bei einem Anschlag am beliebten Lido Beach über 50 Zivilisten. Trotz Reisewarnungen westlicher Regierungen verzeichnete das ostafrikanische Land im Jahr 2024 rund 10 000 Touristen, so CNN. Das ist ein Anstieg von 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Betreiber eines Abenteuer-Tourismusunternehmens gibt an, dass die Nachfrage nach Gruppenreisen in das ostafrikanische Land erheblich angestiegen sei (www.oe24.at/welt/das-gefaehrlichste-land-der-wel t-erlebt-tourismus-boom/656721404). Die jährlich veröffentlichte „Travel Risk Map“ stuft mehrere afrikanische Länder als Rot – „sehr hohes Risiko: Kann nur mit erheblichen Einschränkungen oder gar nicht bereist werden. Vor der Reise müssen umfassende Vorkehrungen getroffen werden […]“ ein (www.merkur.de/welt/risiko-karte-fuer-urla uber-2025-deutschland-wie-botswana-geheimtipp-und-paradies-sind-abgeruts cht-93510102.html). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Auswärtige Amt (AA) erstellt für jedes Land spezifische Reise- und Sicherheitshinweise. Diese sollen Bürgerinnen und Bürger bei ihren Reiseplanungen unterstützen, indem sie auf besondere örtliche Begebenheiten hinweisen und auf erkennbar schwere Risiken für Reisende und ortsansässige Deutsche in allgemeiner Form aufmerksam machen. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Planung und individuelle Risikoabwägung. Das AA kann in den Reise- und Sicherheitshinweisen von Reisen in bestimmte Staaten oder Gebiete abraten oder eine Reisewarnung aussprechen. Die letztendliche Entscheidung über den Antritt einer Reise und Inkaufnahme der damit gegebenenfalls einhergehenden Gefahren liegt jedoch immer in der Verantwortung der Reisenden selbst. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 29. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Welche Länder oder Regionen wurden im vergangenen Jahr vom Auswärtigen Amt als „Risikogebiete“ eingestuft und erlebten gleichzeitig einen deutlichen Anstieg des Tourismus, und gibt es hierzu spezifische Daten, die diese Entwicklung widerspiegeln? Eine formale Einstufung von Ländern oder Regionen als „Risikogebiet“ erfolgt nicht. Vielmehr erstellt das AA für jedes Land spezifische Reise- und Sicherheitshinweise. Diese sind unter www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicher heit abrufbar. Eine Übersicht der bestehenden Reise- und Teilreisewarnungen ist unter www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/10-2-8reisewarnu ngen abrufbar. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Bundesregierung führt keine systematische Erhebung der Tourismuszahlen in anderen Staaten durch. 2. Ist der Bundesregierung bekannt, ob deutsche Touristen in den vergangenen Jahren vermehrt in Risikogebiete im Allgemeinen und nach Somalia im Besonderen gereist sind, und wenn ja, ist im Hinblick darauf ein Trend zu Reisen in Risikogebiete feststellbar? 3. Welche statistischen Daten liegen der Bundesregierung bezüglich der Zahl deutscher Touristen vor, die in Risikogebiete reisen, und wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf Jahren entwickelt? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Es besteht keine Meldepflicht für Auslandsaufenthalte. Die Bundesregierung führt keine systematische Erhebung touristischer Reisen von deutschen Staatsangehörigen in andere Staaten durch. 4. Wie viele Kontaktaufnahmen von deutschen Touristen, die in Risikogebieten in Not geraten sind, sind in den Jahren von 2022 bis 2024 gegenüber Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgt, und ist diesbezüglich ein Anstieg zu verzeichnen? Die Bundesregierung führt keine Statistik im Sinne der Fragestellung. 5. Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die häufigsten Gründe für Kontaktaufnahmen von deutschen Touristen gegenüber Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts in Risikogebieten aufgrund von Notlagen in den Jahren von 2022 bis 2024? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 4 verwiesen. 6. Welche spezifischen Gefahren sieht die Bundesregierung für deutsche Touristen in Risikogebieten, und inwieweit hat die Bundesregierung Informationen über die Häufigkeit von Vorfällen wie Entführungen, Überfällen oder terroristischen Angriffen auf Touristen in diesen Regionen? Touristen können unterschiedlichen Gefahren ausgesetzt sein, u. a. gesundheitlichen Risiken, Naturkatastrophen, Kriminalität, Terrorismus, willkürliche Verhaftungen. Die Risiken unterscheiden sich in Art und Eintrittswahrscheinlichkeit von Land zu Land. Das AA beschreibt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen für jedes Land dort bestehende spezifische Gefahren. Hierzu wird auch auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Eine systematische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. 7. Inwiefern wird nach Auffassung der Bundesregierung die touristische Nachfrage nach Risikogebieten durch die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts beeinflusst, und gibt es statistische Erhebungen oder Untersuchungen, die belegen, wie deutsche Touristen auf Sicherheitshinweise reagieren? Die Reise- und Sicherheitshinweise des AA verzeichneten im Jahr 2025 etwa 33 Millionen Zugriffe und werden häufig in den Medien thematisiert. Die Reiseindustrie nimmt die Reise- und Sicherheitshinweise im Allgemeinen sehr aufmerksam zur Kenntnis und reagiert auf Verschärfungen von Sicherheitshinweisen häufig mit Anpassungen bis hin zur Stornierung von Angeboten. Eine systematische Erhebung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. 8. Inwieweit arbeitet die Bundesregierung mit internationalen Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) sowie mit betroffenen Staaten zusammen, um die Sicherheit von Touristen in Risikogebieten zu gewährleisten? Relevante Informationen von internationalen Organisationen und lokalen Behörden fließen in die Reise- und Sicherheitshinweise des AA ein. Die Bundesregierung tauscht sich anlassbezogen mit betroffenen Staaten über Sicherheitsrisiken für deutsche Staatsangehörige im jeweiligen Land aus. Zudem arbeitet die Bundesregierung im Rahmen der konsularischen Unterstützung deutscher Staatsangehöriger mit Behörden des Gaststaats zusammen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 9. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Verminderung der Mittel für Bürger im Ausland angesichts der nach wie vor bestehenden Gefahrenlage im Ausland (vgl. Haushaltstitel 687 01 „Hilfe für Deutsche im Ausland“, ein Titel, der für die akute Notlagenbehebung deutscher Bürger im Ausland vorgesehen ist, ist für den Bundeshaushalt 2025 von 5 980 000 Euro auf 1 000 000 Euro reduziert worden)? Gemäß Haushaltsgesetz der Bundesregierung beträgt der Ansatz für den Titel 0502-687 01 „Hilfe für Deutsche im Ausland“ für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 jeweils eine Million Euro. Der Titel wurde im Haushaltsjahr 2024 überplanmäßig aufgrund zusätzlicher Ausgaben im Kontext der Krisen in Israel und Libanon aufgestockt. Insofern liegt keine Reduzierung des Mittelansatzes vor. Die Bundesregierung hat den Titelansatz für das Haushaltsjahr 2026 auf 3 Mio. Euro erhöht. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen