Gefahren für Deutsche durch Tourismus in Risikogebiete (Antwort zu Drs. 21/3679)
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Gefahren für Deutsche durch Tourismus in Risikogebiete (Antwort zu Drs. 21/3679)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3927
21. Wahlperiode 29.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Erhard Brucker, Sebastian
Münzenmaier, Dario Seifert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3679 –
Gefahren für Deutsche durch Tourismus in Risikogebiete
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Somalia ist die Terrororganisation Al-Shabab noch immer aktiv und verübte
Anfang 2025 mehrere tödliche Anschläge in der Hauptstadt Mogadischu. Bei
einem dieser Angriffe beschossen ihre Mitglieder im April 2025 den
Flughafen von Mogadischu mit Raketen. Im August 2024 starben bei einem
Anschlag am beliebten Lido Beach über 50 Zivilisten. Trotz Reisewarnungen
westlicher Regierungen verzeichnete das ostafrikanische Land im Jahr 2024
rund 10 000 Touristen, so CNN. Das ist ein Anstieg von 50 Prozent im
Vergleich zum Vorjahr. Der Betreiber eines Abenteuer-Tourismusunternehmens
gibt an, dass die Nachfrage nach Gruppenreisen in das ostafrikanische Land
erheblich angestiegen sei (www.oe24.at/welt/das-gefaehrlichste-land-der-wel
t-erlebt-tourismus-boom/656721404).
Die jährlich veröffentlichte „Travel Risk Map“ stuft mehrere afrikanische
Länder als Rot – „sehr hohes Risiko: Kann nur mit erheblichen
Einschränkungen oder gar nicht bereist werden. Vor der Reise müssen umfassende
Vorkehrungen getroffen werden […]“ ein (www.merkur.de/welt/risiko-karte-fuer-urla
uber-2025-deutschland-wie-botswana-geheimtipp-und-paradies-sind-abgeruts
cht-93510102.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Auswärtige Amt (AA) erstellt für jedes Land spezifische Reise- und
Sicherheitshinweise. Diese sollen Bürgerinnen und Bürger bei ihren
Reiseplanungen unterstützen, indem sie auf besondere örtliche Begebenheiten hinweisen
und auf erkennbar schwere Risiken für Reisende und ortsansässige Deutsche in
allgemeiner Form aufmerksam machen. Sie ersetzen nicht die
eigenverantwortliche Planung und individuelle Risikoabwägung. Das AA kann in den Reise-
und Sicherheitshinweisen von Reisen in bestimmte Staaten oder Gebiete
abraten oder eine Reisewarnung aussprechen. Die letztendliche Entscheidung über
den Antritt einer Reise und Inkaufnahme der damit gegebenenfalls
einhergehenden Gefahren liegt jedoch immer in der Verantwortung der Reisenden
selbst.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 29. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Länder oder Regionen wurden im vergangenen Jahr vom
Auswärtigen Amt als „Risikogebiete“ eingestuft und erlebten gleichzeitig einen
deutlichen Anstieg des Tourismus, und gibt es hierzu spezifische Daten,
die diese Entwicklung widerspiegeln?
Eine formale Einstufung von Ländern oder Regionen als „Risikogebiet“ erfolgt
nicht. Vielmehr erstellt das AA für jedes Land spezifische Reise- und
Sicherheitshinweise. Diese sind unter www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicher
heit abrufbar. Eine Übersicht der bestehenden Reise- und Teilreisewarnungen
ist unter www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/10-2-8reisewarnu
ngen abrufbar. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen. Die Bundesregierung führt keine systematische Erhebung der
Tourismuszahlen in anderen Staaten durch.
2. Ist der Bundesregierung bekannt, ob deutsche Touristen in den
vergangenen Jahren vermehrt in Risikogebiete im Allgemeinen und nach Somalia
im Besonderen gereist sind, und wenn ja, ist im Hinblick darauf ein Trend
zu Reisen in Risikogebiete feststellbar?
3. Welche statistischen Daten liegen der Bundesregierung bezüglich der Zahl
deutscher Touristen vor, die in Risikogebiete reisen, und wie hat sich diese
Zahl in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Es besteht keine Meldepflicht für Auslandsaufenthalte. Die Bundesregierung
führt keine systematische Erhebung touristischer Reisen von deutschen
Staatsangehörigen in andere Staaten durch.
4. Wie viele Kontaktaufnahmen von deutschen Touristen, die in
Risikogebieten in Not geraten sind, sind in den Jahren von 2022 bis 2024 gegenüber
Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts nach Kenntnis der
Bundesregierung erfolgt, und ist diesbezüglich ein Anstieg zu verzeichnen?
Die Bundesregierung führt keine Statistik im Sinne der Fragestellung.
5. Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die häufigsten Gründe für
Kontaktaufnahmen von deutschen Touristen gegenüber
Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts in Risikogebieten aufgrund von Notlagen in
den Jahren von 2022 bis 2024?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 4 verwiesen.
6. Welche spezifischen Gefahren sieht die Bundesregierung für deutsche
Touristen in Risikogebieten, und inwieweit hat die Bundesregierung
Informationen über die Häufigkeit von Vorfällen wie Entführungen, Überfällen
oder terroristischen Angriffen auf Touristen in diesen Regionen?
Touristen können unterschiedlichen Gefahren ausgesetzt sein, u. a.
gesundheitlichen Risiken, Naturkatastrophen, Kriminalität, Terrorismus, willkürliche
Verhaftungen. Die Risiken unterscheiden sich in Art und
Eintrittswahrscheinlichkeit von Land zu Land. Das AA beschreibt in seinen Reise- und
Sicherheitshinweisen für jedes Land dort bestehende spezifische Gefahren. Hierzu wird auch
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen. Eine systematische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt
nicht.
7. Inwiefern wird nach Auffassung der Bundesregierung die touristische
Nachfrage nach Risikogebieten durch die Sicherheitshinweise des
Auswärtigen Amts beeinflusst, und gibt es statistische Erhebungen oder
Untersuchungen, die belegen, wie deutsche Touristen auf Sicherheitshinweise
reagieren?
Die Reise- und Sicherheitshinweise des AA verzeichneten im Jahr 2025 etwa
33 Millionen Zugriffe und werden häufig in den Medien thematisiert. Die
Reiseindustrie nimmt die Reise- und Sicherheitshinweise im Allgemeinen sehr
aufmerksam zur Kenntnis und reagiert auf Verschärfungen von
Sicherheitshinweisen häufig mit Anpassungen bis hin zur Stornierung von Angeboten.
Eine systematische Erhebung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.
8. Inwieweit arbeitet die Bundesregierung mit internationalen Organisationen
wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder der Internationalen
Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) sowie mit betroffenen Staaten zusammen,
um die Sicherheit von Touristen in Risikogebieten zu gewährleisten?
Relevante Informationen von internationalen Organisationen und lokalen
Behörden fließen in die Reise- und Sicherheitshinweise des AA ein. Die
Bundesregierung tauscht sich anlassbezogen mit betroffenen Staaten über
Sicherheitsrisiken für deutsche Staatsangehörige im jeweiligen Land aus. Zudem arbeitet
die Bundesregierung im Rahmen der konsularischen Unterstützung deutscher
Staatsangehöriger mit Behörden des Gaststaats zusammen. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Verminderung der Mittel für
Bürger im Ausland angesichts der nach wie vor bestehenden Gefahrenlage
im Ausland (vgl. Haushaltstitel 687 01 „Hilfe für Deutsche im Ausland“,
ein Titel, der für die akute Notlagenbehebung deutscher Bürger im
Ausland vorgesehen ist, ist für den Bundeshaushalt 2025 von 5 980 000 Euro
auf 1 000 000 Euro reduziert worden)?
Gemäß Haushaltsgesetz der Bundesregierung beträgt der Ansatz für den Titel
0502-687 01 „Hilfe für Deutsche im Ausland“ für die Haushaltsjahre 2024 und
2025 jeweils eine Million Euro. Der Titel wurde im Haushaltsjahr 2024
überplanmäßig aufgrund zusätzlicher Ausgaben im Kontext der Krisen in Israel und
Libanon aufgestockt. Insofern liegt keine Reduzierung des Mittelansatzes vor.
Die Bundesregierung hat den Titelansatz für das Haushaltsjahr 2026 auf 3 Mio.
Euro erhöht.
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ISSN 0722-8333
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