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Auswirkungen erhöhter Mittelmeertemperaturen auf den Tourismus (Antwort zu Drs. 21/1127)

dip / drucksache 20.08.2025 · WP 21 · 21/1319 · Antwort · Original ↗

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Auswirkungen erhöhter Mittelmeertemperaturen auf den Tourismus (Antwort zu Drs. 21/1127) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1319 21. Wahlperiode 20.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Matthias Gastel, Victoria Broßart, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/1127 – Auswirkungen erhöhter Mittelmeertemperaturen auf den Tourismus V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Mittelmeerregion zählt zu den beliebtesten Reisezielen deutscher Touristinnen und Touristen (vgl. www.drv.de/themen/reisen-in-zahlen/destinatione n.html). Gleichzeitig gehört das Mittelmeer zu den am stärksten von der Klimakrise betroffenen Meeresregionen der Erde. Im Frühsommer 2025 wurden an zahlreichen Orten Oberflächentemperaturen von 26 bis 28 Grad gemessen – rund 3 Grad über dem langjährigen Durchschnitt. Ähnliche Temperaturrekorde wurden bereits in den Vorjahren erreicht (vgl. Copernicus; https://apps.s ocib.es/subregmed-indicators/ocean_temperature.htm). Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bezeichnen die Region als „Klimawandel-Hotspot“, da sie besonders anfällig für beschleunigte Erwärmung, Biodiversitätsverluste und Extremwetter ist (vgl. www.br.de/nachrichten/wissen/wie-das-aufgeheizt e-mittelmeer-das-wetter-bei-uns-beeinflusst,Upt6IRX). So fördert die Erwärmung des Mittelmeers die Ausbreitung gesundheitlich bedenklicher Organismen wie Blaualgen oder bestimmter Quallenarten, was das Mittelmeer als Reisedestination deutlich unattraktiver macht (vgl. www.wwf.de/themen-proje kte/projektregionen/pelagos/klimakrise-im-mittelmeer). Die Erwärmung des Mittelmeers wirkt sich jedoch nicht nur auf die dortigen Ökosysteme aus, sondern hat auch direkte Rückkopplungseffekte auf Mitteleuropa. Stärkere Verdunstung und vermehrte Starkregen- bzw. Extremwettereignisse wirken sich teilweise bis nach Deutschland aus (vgl. https://science.apa.at/power-search/5 037002154017131279). Gleichzeitig beeinträchtigen Hitzewellen, Dürreperioden und vermehrte Waldbrände die Infrastruktur und Attraktivität klassischer Reiseziele im Süden Europas (vgl. www.fr.de/panorama/das-ist-krass-experte n-und-auswaertiges-amt-warnen-vor-urlaubsregionen-am-mittelmeer-zr-93816 791.html). Diese klimabedingten Veränderungen können das Reiseverhalten deutscher Touristinnen und Touristen massiv beeinflussen, was sich nicht nur auf die Geschäftsmodelle deutscher Reiseunternehmen auswirken könnte. Sie werfen auch Fragen auf zur Anpassungsfähigkeit von Destinationen, zur Informationspolitik der Bundesregierung sowie zu ihrer Rolle in der Förderung nachhaltiger Tourismuskonzepte. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 19. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittlichen und maximalen Oberflächentemperaturen des Mittelmeers seit 2020, insbesondere im Vergleich zum Referenzzeitraum 1991 bis 2020? b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den Ursachen der Entwicklung? Die Fragen 1a und 1b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verweist hier auf allgemeine und frei verfügbare Zeitreihen und Analysen. Der Bundesregierung liegen zur Temperaturentwicklung im Mittelmeer keine eigenen, sondern lediglich Erkenntnisse allgemeiner Natur aus europäischen Forschungsprogrammen, wie insbesondere dem marinen Copernicus-Dienst, vor.  2. a) Welche wissenschaftlichen Prognosen liegen der Bundesregierung zur weiteren Entwicklung der Mittelmeertemperaturen in den kommenden Jahrzehnten vor? b) Wie bewertet die Bundesregierung diese Prognosen zur weiteren Erwärmung des Mittelmeers in den kommenden Jahrzehnten in Bezug auf die touristische Attraktivität der Mittelmeerregion? Die Fragen 2a und 2b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen zur künftigen Entwicklung der Mittelmeer- Temperaturen keine eigenen Daten oder Prognosen vor.  3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Vorkommen von giftigen Algenarten oder anderen gesundheitsschädlichen Organismen im Mittelmeer in den letzten Jahren? Das Robert Koch-Institut (RKI) hat in seinem Sachstandsbericht „Klimawandel und Gesundheit“ aus dem Jahr 2023 auf die Gefahr von Infektionen mit Nicht- Cholera-Vibrionen hingewiesen (Dupke et al. 2023, https://edoc.rki.de/handle/1 76904/11077), deren Vorkommen sich üblicherweise auf Meerwasser mit geringerem Salzgehalt (z. B. in der Ostsee) beschränkt. Zudem weist das RKI auf seiner Homepage auf das Vorkommen von Nicht-Cholera-Vibrionen im Mittelmeer hin (www.rki.de/SharedDocs/FAQs/DE/Vibrionen/FAQ-Liste.html#entr y_16871760). Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine eigenen Untersuchungen zu dieser Frage durchgeführt und verweist auf die einschlägige wissenschaftliche Literatur.  4. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der erhöhten Meerestemperaturen im Mittelmeer, z. B. Artensterben, Ausbreitung invasiver Arten, Quallen und Blaualgen, auf den Badetourismus? Die Bundesregierung hat keine eigenen Untersuchungen zu dieser Frage durchgeführt und verweist auf die einschlägige wissenschaftliche Literatur.  5. a) Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob und wie sich das Reiseverhalten deutscher Touristinnen und Touristen im Mittelmeerraum aufgrund von Klimafolgen verändert hat (z. B. Reiserückgänge, Verlagerung in kühlere Regionen, verstärkter Inlandstourismus)? b) Wenn ja, welche Gründe sind hier nach Einschätzung der Bundesregierung besonders relevant, z. B. Hitze, Wasserknappheit, Veränderung von Meeresflora und Meeresfauna, und welche alternativen Reisedestinationen wählen die Touristinnen und Touristen stattdessen? Die Fragen 5a und 5b werden gemeinsam beantwortet. In den dem statistischen Bundesamt vorliegenden Daten aus der Erhebung zum Reiseverhalten sind in den vergangenen Jahren keine signifikanten Veränderungen bei Reisen deutscher Touristen und Touristinnen in den Mittelmeerraum festzustellen. Reisegründe, wie beispielsweise Reaktion auf Klimafolgen, werden in der Erhebung nicht erfasst.  6. a) Welche Einschätzungen liegen der Bundesregierung zur mittelfristigen Entwicklung des Reiseverhaltens deutscher Touristinnen und Touristen in die Mittelmeerregionen vor? Die Bundesregierung kann zur mittelfristigen Entwicklung des Reiseverhaltens auf Grundlage der dem statistischen Bundesamt vorliegenden Daten keine Aussagen treffen. b) Welche Auswirkungen wird die mittelfristige Entwicklung des Reiseverhaltens deutscher Touristinnen und Touristen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Geschäftsmodelle deutscher Reiseunternehmen haben, und welche Anpassungsstrategien oder Diversifizierungen ihrer Angebote nehmen deutsche Reiseunternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vor (z. B. neue Zielregionen, Saisonverschiebung, Nachhaltigkeitsoffensiven)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.  7. Welche wirtschaftlichen Risiken für die deutsche Tourismuswirtschaft sieht die Bundesregierung durch die fortschreitende Erwärmung des Mittelmeers? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.  8. a) Inwieweit sind klimabedingte Risiken wie Extremwetter, Waldbrände oder Hitzeschäden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit von Reiserücktritts-, Reiseabbruch- oder Auslandskrankenversicherungen abgedeckt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. b) Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung klimabedingte Reisestornierungen, z. B. aufgrund von Waldbränden oder Hitzeschäden, derzeit im Rahmen einer Pauschalreise abgesichert? Vor Reisebeginn können Reisende jederzeit vom Pauschalreisevertrag zurücktreten (§ 651h Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches). In diesem Fall verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises, jedoch kann er grundsätzlich eine angemessene Entschädigung verlangen. Letzteres gilt jedoch dann nicht, wenn der Rücktritt auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe zurückzuführen ist, welche die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung erheblich beeinträchtigen. Sollte der Reisepreis bereits ganz oder anteilig bezahlt worden sein, ist der Reiseveranstalter zur unverzüglichen Rückerstattung der geleisteten Zahlungen, spätestens binnen 14 Tagen, verpflichtet (§ 651h Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Das Gleiche gilt, wenn der Reiseveranstalter vom Pauschalreisevertrag zurücktritt, weil er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. c) Welche Informationen liegen der Bundesregierung über klimabedingte Reiserücktritte oder Reiseabbrüche in den letzten zehn Jahren vor? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. d) Inwiefern plant die Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit der Tourismus- und Versicherungswirtschaft, Empfehlungen oder Mindeststandards für die Absicherung klimabedingter Reiserisiken zu erarbeiten? Das Pauschalreiserecht in Deutschland, welches weitgehend auf europarechtliche Vorgaben zurückzuführen ist, enthält bereits wichtige Bestimmungen für eine Verteilung des bestehenden Kostenrisikos.  9. Welche Rückkopplungseffekte sieht die Bundesregierung zwischen der Mittelmeererwärmung und Extremwetterereignissen in Mitteleuropa, insbesondere Starkregen und Hochwasser in Deutschland? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor, siehe die Antwort zu den Fragen 1a und 1b. 10. a) Welche Rolle spielen die klimatische Entwicklung im Mittelmeerraum und deren Auswirkungen auf den Outgoing-Tourismus bei der Ausgestaltung der Nationalen Tourismusstrategie der Bundesregierung? b) Welche Rolle spielen der Einklang des Tourismus mit Klima, Umwelt und Natur sowie der Umgang mit den Folgen der Klimakrise grundsätzlich in der Ausgestaltung der Nationalen Tourismusstrategie der Bundesregierung? Die Fragen 10a und 10b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung plant aktuell die neue Nationale Tourismusstrategie anhand der Vorgaben des Koalitionsvertrags für die 21. Legislaturperiode und den damit verbundenen thematischen Schwerpunktsetzungen. Diese Planungen sind noch nicht abgeschlossen. 11. a) Inwiefern werden der Einklang des Tourismus mit Klima, Umwelt und Natur sowie der Umgang mit den Folgen der Klimakrise bei der „EU Tourism Transition Pathway“ berücksichtigt, die aktuell auf EU- Ebene erarbeitet wird? b) Welche Schwerpunkte in der „EU Tourism Transition Pathway“ auf EU-Ebene setzt die Bundesregierung (bitte begründen)? Die Fragen 11a und 11b werden gemeinsam beantwortet. Der Transition Pathway für das Ökosystem Tourismus (TTP) wurde bereits im Jahr 2021 entwickelt. Die Europäische Kommission hat ihren Bericht am 4. Februar 2022 veröffentlicht (siehe Transition pathway for tourism). 12. Gibt es Überlegungen oder bereits laufende Kooperationen auf europäischer Ebene zur langfristigen Stabilisierung touristischer Infrastrukturen und zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle in von der Klimakrise betroffenen Mittelmeerregionen, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass Tourismus in der EU ein subsidiärer Bereich ist, in dem die EU entsprechend der Kompetenzzuweisung des Artikel 195 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) lediglich unterstützend und beratend bzw. gemäß Artikel 6 AEUV koordinierend tätig wird, nicht jedoch gestaltend. Für die Entwicklung und Gestaltung des Tourismus sind die Mitgliedstaaten und Regionen zuständig. 13. Welche Maßnahmen zum Schutz der marinen Biodiversität im Mittelmeer unterstützt die Bundesregierung derzeit im Rahmen internationaler oder europäischer Programme (z. B. UN Environment Programme/ Mediterranean Action Plan [UNEP/MAP], Barcelona-Konvention, EU- Biodiversitätsstrategie)? Die Bundesregierung unterstützt die Arbeit zahlreicher internationaler Umweltschutzorganisationen und gehört zu den sichtbaren Akteuren in vielen VN- Organisationen. Außerdem bekennt sich die Bundesregierung zu den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie und setzt diese national um. In der Umsetzung konzentriert sich die Bundesregierung beim Meeresschutz entsprechend der Zuständigkeiten und direkten Vollzugsmöglichkeiten auf die Nord- und Ostsee, insbesondere die in Bundeszuständigkeit liegende Ausschließliche Wirtschaftszone. 14. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung von Umweltorganisationen wie dem WWF nach einer Ausweitung von Meeresschutzgebieten im Mittelmeerraum (vgl. www.wwf.de/themen-projekte/projektregionen/ pelagos/klimakrise-im-mittelmeer), und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich das Ziel, ein Netzwerk von effektiven Meeresschutzgebieten einzurichten und damit auch zum Ziel der Biodiversitätskonvention beizutragen, 30 Prozent der marinen Gebiete bis 2030 unter Schutz zu stellen. 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über gesundheitliche Risiken für Touristinnen und Touristen im Mittelmeerraum infolge klimabedingter Veränderungen, etwa durch Hitzewellen, Wasserknappheit, Luftverschmutzung (z. B. durch Waldbrände), UV-Belastung oder neue Krankheitserreger? Auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse, insbesondere des Sachstandsberichts „Klimawandel und Gesundheit“ des RKI (RKI, 2023; www.rki.de/DE/ Themen/Gesundheit-und-Gesellschaft/Klimawandel/Klimawandel-Gesundheit- Sachstandsbericht.html) können folgende gesundheitliche Risiken auch für Touristinnen und Touristen im Mittelmeerraum relevant sein: Hitze, Extremwettereignisse, Luftverschmutzung, UV-Belastung, neue Krankheitserreger, einschließlich durch veränderte geografische Verbreitung und saisonale Aktivität von Krankheitsüberträgern wie Stechmücken und Zecken, welche das Expositionsrisiko gegenüber Infektionen wie Dengue, West-Nil-Fieber, Chikungunya-Fieber oder Leishmaniose steigern können. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen, insbesondere Kinder, ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen, besonders anfällig für gesundheitliche Risiken des Klimawandels sind. In der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel, welche im Dezember 2024 vom Kabinett beschlossen wurde, werden gesundheitliche Risiken durch den Klimawandel sowie Anpassungsziele und Maßnahmen beschrieben (siehe www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/klimaanpassungsstrategie-20 24-2324828). Die Ziele und Maßnahmen im Cluster „menschliche Gesundheit und Pflege“ adressieren Hitzebelastung, UV-bedingte Gesundheitsschäden, allergische Reaktionen auf Pollen sowie die Verbreitung möglicher Krankheitsüberträger. Auch wenn die Deutsche Klimaanpassungsstrategie keine spezifischen Bezüge für den Tourismus im Mittelmeerraum enthält, lassen sich viele der Risiken – z. B. im Bereich Hitze- und UV-Strahlung – auf touristische Ziele übertragen. 16. a) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung bereits, um Bürgerinnen und Bürger über klimabedingte Gesundheits- und Umweltgefahren bei Reisen ins Mittelmeergebiet aufzuklären (z. B. durch das Auswärtige Amt, das Robert Koch-Institut oder andere Stellen)? Das RKI informiert über seine Webseite zu gesundheitlichen Belangen von Klimawandel und Gesundheit in Deutschland (www.rki.de/DE/Themen/Gesundhei t-und-Gesellschaft/Klimawandel/klimawandel-node.html) sowie im 2023 veröffentlichten Sachstandsbericht „Klimawandel und Gesundheit“ (www.rk i.de/DE/Themen/Gesundheit-und-Gesellschaft/Klimawandel/Klimawandel-Ges undheit-Sachstandsbericht.html). Zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit in den Themenfeldern Hitze, UV-Strahlung, Allergien und Infektionen informiert zudem das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) auf der Seite www.klima-me nsch-gesundheit.de/. Die dort veröffentlichten Hinweise gelten unabhängig davon, ob Menschen zu Hause in Deutschland oder im Mittelmeerraum den Risikofaktoren ausgesetzt sind. In den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes auf der Internetseite www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit finden sich zudem detaillierte Informationen zu den jeweiligen Ländern zu Natur, Klima und Gesundheit, u. a. zu klimabedingten Naturkatastrophen, zum möglichen Impfschutz und zu Präventionsmaßnahmen. Das Auswärtige Amt verschickt außerdem anlassbezogen Landsleutebriefe an Personen, die sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts eingetragen haben. b) Plant die Bundesregierung Informationskampagnen, um Bürgerinnen und Bürger über mögliche Risiken des Mittelmeerurlaubs in Zeiten der Klimakrise aufzuklären, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung plant keine spezifisch auf Auslandsreisen in den Mittelmeerraum zugeschnittenen Kampagnen. Das BIÖG deckt Informationen zu Themen, welche auch im Mittelmeerraum relevant sind, ab, wie z. B. Hitze- und UV-Schutz. 17. Welche Mittelmeerländer verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über Frühwarnsysteme bei Hitzewellen, wie sie Frankreich 2004 großflächig eingeführt hat (vgl. www.deutschlandfunk.de/hitzeschutzplan-was-k oennen-wir-von-frankreich-lernen-kollegengespraech-dlf-7f38fda1-10 0.html), und inwiefern bezieht die Bundesregierung eine Information über das Vorhandensein eines derartigen Frühwarnsystems in die amtlichen Reisewarnungen für diese Länder ein (bitte begründen)? Über Frühwarnsysteme bei Hitzewellen in unterschiedlicher Ausprägung verfügen nach Kenntnissen der Bundesregierung neben Frankreich auch Italien, Israel, Malta, Marokko, Portugal, Spanien, Kroatien, Griechenland und die Türkei. Die Bundesregierung berücksichtigt Informationen aus Frühwarnsystemen bei Aktualisierungen der Reise- und Sicherheitshinweise. 18. Welche sozioökonomischen Folgen erwarten die besonders vom Tourismus abhängigen Länder in Süd- und Südosteuropa nach Einschätzung der Bundesregierung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten durch klimabedingte Veränderungen, z. B. durch Hitzewellen oder Wasserknappheit? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zu den sozioökonomischen Folgen der besonders vom Tourismus abhängigen Länder in Süd- und Südosteuropa vor. Sie orientiert sich neben den Aussagen des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), der in seinem Sechsten Sachstandsbericht die Folgen des Klimawandels auf den Mittelmeerraum zusammengefasst und ausgewertet hat (www.ipcc.ch/report/sixth-assessment-report-working- groupii/), vor allem an der Europäischen Klimarisikobewertung EUCRA (abrufbar unter www.eea.europa.eu/en/analysis/publications/european-climate-risk-assess ment). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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