Auswirkungen erhöhter Mittelmeertemperaturen auf den Tourismus (Antwort zu Drs. 21/1127)
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Auswirkungen erhöhter Mittelmeertemperaturen auf den Tourismus (Antwort zu Drs. 21/1127)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1319
21. Wahlperiode 20.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Matthias
Gastel, Victoria Broßart, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/1127 –
Auswirkungen erhöhter Mittelmeertemperaturen auf den Tourismus
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Mittelmeerregion zählt zu den beliebtesten Reisezielen deutscher
Touristinnen und Touristen (vgl. www.drv.de/themen/reisen-in-zahlen/destinatione
n.html). Gleichzeitig gehört das Mittelmeer zu den am stärksten von der
Klimakrise betroffenen Meeresregionen der Erde. Im Frühsommer 2025 wurden
an zahlreichen Orten Oberflächentemperaturen von 26 bis 28 Grad gemessen
– rund 3 Grad über dem langjährigen Durchschnitt. Ähnliche
Temperaturrekorde wurden bereits in den Vorjahren erreicht (vgl. Copernicus; https://apps.s
ocib.es/subregmed-indicators/ocean_temperature.htm). Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler bezeichnen die Region als „Klimawandel-Hotspot“, da
sie besonders anfällig für beschleunigte Erwärmung, Biodiversitätsverluste
und Extremwetter ist (vgl. www.br.de/nachrichten/wissen/wie-das-aufgeheizt
e-mittelmeer-das-wetter-bei-uns-beeinflusst,Upt6IRX). So fördert die
Erwärmung des Mittelmeers die Ausbreitung gesundheitlich bedenklicher
Organismen wie Blaualgen oder bestimmter Quallenarten, was das Mittelmeer als
Reisedestination deutlich unattraktiver macht (vgl. www.wwf.de/themen-proje
kte/projektregionen/pelagos/klimakrise-im-mittelmeer). Die Erwärmung des
Mittelmeers wirkt sich jedoch nicht nur auf die dortigen Ökosysteme aus,
sondern hat auch direkte Rückkopplungseffekte auf Mitteleuropa. Stärkere
Verdunstung und vermehrte Starkregen- bzw. Extremwettereignisse wirken sich
teilweise bis nach Deutschland aus (vgl. https://science.apa.at/power-search/5
037002154017131279). Gleichzeitig beeinträchtigen Hitzewellen,
Dürreperioden und vermehrte Waldbrände die Infrastruktur und Attraktivität klassischer
Reiseziele im Süden Europas (vgl. www.fr.de/panorama/das-ist-krass-experte
n-und-auswaertiges-amt-warnen-vor-urlaubsregionen-am-mittelmeer-zr-93816
791.html). Diese klimabedingten Veränderungen können das Reiseverhalten
deutscher Touristinnen und Touristen massiv beeinflussen, was sich nicht nur
auf die Geschäftsmodelle deutscher Reiseunternehmen auswirken könnte. Sie
werfen auch Fragen auf zur Anpassungsfähigkeit von Destinationen, zur
Informationspolitik der Bundesregierung sowie zu ihrer Rolle in der Förderung
nachhaltiger Tourismuskonzepte.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 19. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die
durchschnittlichen und maximalen Oberflächentemperaturen des Mittelmeers seit
2020, insbesondere im Vergleich zum Referenzzeitraum 1991 bis
2020?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den Ursachen der
Entwicklung?
Die Fragen 1a und 1b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verweist hier auf allgemeine und frei verfügbare
Zeitreihen und Analysen. Der Bundesregierung liegen zur Temperaturentwicklung im
Mittelmeer keine eigenen, sondern lediglich Erkenntnisse allgemeiner Natur
aus europäischen Forschungsprogrammen, wie insbesondere dem marinen
Copernicus-Dienst, vor.
2. a) Welche wissenschaftlichen Prognosen liegen der Bundesregierung
zur weiteren Entwicklung der Mittelmeertemperaturen in den
kommenden Jahrzehnten vor?
b) Wie bewertet die Bundesregierung diese Prognosen zur weiteren
Erwärmung des Mittelmeers in den kommenden Jahrzehnten in Bezug
auf die touristische Attraktivität der Mittelmeerregion?
Die Fragen 2a und 2b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen zur künftigen Entwicklung der Mittelmeer-
Temperaturen keine eigenen Daten oder Prognosen vor.
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Vorkommen von
giftigen Algenarten oder anderen gesundheitsschädlichen Organismen im
Mittelmeer in den letzten Jahren?
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat in seinem Sachstandsbericht „Klimawandel
und Gesundheit“ aus dem Jahr 2023 auf die Gefahr von Infektionen mit Nicht-
Cholera-Vibrionen hingewiesen (Dupke et al. 2023, https://edoc.rki.de/handle/1
76904/11077), deren Vorkommen sich üblicherweise auf Meerwasser mit
geringerem Salzgehalt (z. B. in der Ostsee) beschränkt. Zudem weist das RKI auf
seiner Homepage auf das Vorkommen von Nicht-Cholera-Vibrionen im
Mittelmeer hin (www.rki.de/SharedDocs/FAQs/DE/Vibrionen/FAQ-Liste.html#entr
y_16871760).
Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine eigenen Untersuchungen zu
dieser Frage durchgeführt und verweist auf die einschlägige wissenschaftliche
Literatur.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der erhöhten
Meerestemperaturen im Mittelmeer, z. B. Artensterben, Ausbreitung
invasiver Arten, Quallen und Blaualgen, auf den Badetourismus?
Die Bundesregierung hat keine eigenen Untersuchungen zu dieser Frage
durchgeführt und verweist auf die einschlägige wissenschaftliche Literatur.
5. a) Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob und wie
sich das Reiseverhalten deutscher Touristinnen und Touristen im
Mittelmeerraum aufgrund von Klimafolgen verändert hat (z. B.
Reiserückgänge, Verlagerung in kühlere Regionen, verstärkter
Inlandstourismus)?
b) Wenn ja, welche Gründe sind hier nach Einschätzung der
Bundesregierung besonders relevant, z. B. Hitze, Wasserknappheit,
Veränderung von Meeresflora und Meeresfauna, und welche alternativen
Reisedestinationen wählen die Touristinnen und Touristen stattdessen?
Die Fragen 5a und 5b werden gemeinsam beantwortet.
In den dem statistischen Bundesamt vorliegenden Daten aus der Erhebung zum
Reiseverhalten sind in den vergangenen Jahren keine signifikanten
Veränderungen bei Reisen deutscher Touristen und Touristinnen in den Mittelmeerraum
festzustellen. Reisegründe, wie beispielsweise Reaktion auf Klimafolgen,
werden in der Erhebung nicht erfasst.
6. a) Welche Einschätzungen liegen der Bundesregierung zur
mittelfristigen Entwicklung des Reiseverhaltens deutscher Touristinnen und
Touristen in die Mittelmeerregionen vor?
Die Bundesregierung kann zur mittelfristigen Entwicklung des Reiseverhaltens
auf Grundlage der dem statistischen Bundesamt vorliegenden Daten keine
Aussagen treffen.
b) Welche Auswirkungen wird die mittelfristige Entwicklung des
Reiseverhaltens deutscher Touristinnen und Touristen nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die Geschäftsmodelle deutscher
Reiseunternehmen haben, und welche Anpassungsstrategien oder Diversifizierungen
ihrer Angebote nehmen deutsche Reiseunternehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits vor (z. B. neue Zielregionen,
Saisonverschiebung, Nachhaltigkeitsoffensiven)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
7. Welche wirtschaftlichen Risiken für die deutsche Tourismuswirtschaft
sieht die Bundesregierung durch die fortschreitende Erwärmung des
Mittelmeers?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
8. a) Inwieweit sind klimabedingte Risiken wie Extremwetter, Waldbrände
oder Hitzeschäden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit von
Reiserücktritts-, Reiseabbruch- oder Auslandskrankenversicherungen
abgedeckt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
b) Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung klimabedingte
Reisestornierungen, z. B. aufgrund von Waldbränden oder
Hitzeschäden, derzeit im Rahmen einer Pauschalreise abgesichert?
Vor Reisebeginn können Reisende jederzeit vom Pauschalreisevertrag
zurücktreten (§ 651h Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches). In diesem Fall
verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten
Reisepreises, jedoch kann er grundsätzlich eine angemessene Entschädigung
verlangen. Letzteres gilt jedoch dann nicht, wenn der Rücktritt auf unvermeidbare,
außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort der Reise oder in dessen
unmittelbarer Nähe zurückzuführen ist, welche die Durchführung der
Pauschalreise oder die Beförderung erheblich beeinträchtigen. Sollte der Reisepreis bereits
ganz oder anteilig bezahlt worden sein, ist der Reiseveranstalter zur
unverzüglichen Rückerstattung der geleisteten Zahlungen, spätestens binnen 14 Tagen,
verpflichtet (§ 651h Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Das Gleiche
gilt, wenn der Reiseveranstalter vom Pauschalreisevertrag zurücktritt, weil er
aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des
Vertrages gehindert ist.
c) Welche Informationen liegen der Bundesregierung über klimabedingte
Reiserücktritte oder Reiseabbrüche in den letzten zehn Jahren vor?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
d) Inwiefern plant die Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit der
Tourismus- und Versicherungswirtschaft, Empfehlungen oder
Mindeststandards für die Absicherung klimabedingter Reiserisiken zu
erarbeiten?
Das Pauschalreiserecht in Deutschland, welches weitgehend auf
europarechtliche Vorgaben zurückzuführen ist, enthält bereits wichtige Bestimmungen für
eine Verteilung des bestehenden Kostenrisikos.
9. Welche Rückkopplungseffekte sieht die Bundesregierung zwischen der
Mittelmeererwärmung und Extremwetterereignissen in Mitteleuropa,
insbesondere Starkregen und Hochwasser in Deutschland?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor, siehe die
Antwort zu den Fragen 1a und 1b.
10. a) Welche Rolle spielen die klimatische Entwicklung im
Mittelmeerraum und deren Auswirkungen auf den Outgoing-Tourismus bei der
Ausgestaltung der Nationalen Tourismusstrategie der
Bundesregierung?
b) Welche Rolle spielen der Einklang des Tourismus mit Klima,
Umwelt und Natur sowie der Umgang mit den Folgen der Klimakrise
grundsätzlich in der Ausgestaltung der Nationalen
Tourismusstrategie der Bundesregierung?
Die Fragen 10a und 10b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung plant aktuell die neue Nationale Tourismusstrategie
anhand der Vorgaben des Koalitionsvertrags für die 21. Legislaturperiode und den
damit verbundenen thematischen Schwerpunktsetzungen. Diese Planungen sind
noch nicht abgeschlossen.
11. a) Inwiefern werden der Einklang des Tourismus mit Klima, Umwelt
und Natur sowie der Umgang mit den Folgen der Klimakrise bei der
„EU Tourism Transition Pathway“ berücksichtigt, die aktuell auf EU-
Ebene erarbeitet wird?
b) Welche Schwerpunkte in der „EU Tourism Transition Pathway“ auf
EU-Ebene setzt die Bundesregierung (bitte begründen)?
Die Fragen 11a und 11b werden gemeinsam beantwortet.
Der Transition Pathway für das Ökosystem Tourismus (TTP) wurde bereits im
Jahr 2021 entwickelt. Die Europäische Kommission hat ihren Bericht am 4.
Februar 2022 veröffentlicht (siehe Transition pathway for tourism).
12. Gibt es Überlegungen oder bereits laufende Kooperationen auf
europäischer Ebene zur langfristigen Stabilisierung touristischer Infrastrukturen
und zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle in von der Klimakrise
betroffenen Mittelmeerregionen, und wenn ja, welche, und wenn nein,
warum nicht?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass Tourismus in der EU ein subsidiärer
Bereich ist, in dem die EU entsprechend der Kompetenzzuweisung des
Artikel 195 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
lediglich unterstützend und beratend bzw. gemäß Artikel 6 AEUV
koordinierend tätig wird, nicht jedoch gestaltend. Für die Entwicklung und Gestaltung
des Tourismus sind die Mitgliedstaaten und Regionen zuständig.
13. Welche Maßnahmen zum Schutz der marinen Biodiversität im
Mittelmeer unterstützt die Bundesregierung derzeit im Rahmen internationaler
oder europäischer Programme (z. B. UN Environment Programme/
Mediterranean Action Plan [UNEP/MAP], Barcelona-Konvention, EU-
Biodiversitätsstrategie)?
Die Bundesregierung unterstützt die Arbeit zahlreicher internationaler
Umweltschutzorganisationen und gehört zu den sichtbaren Akteuren in vielen VN-
Organisationen. Außerdem bekennt sich die Bundesregierung zu den Zielen der
EU-Biodiversitätsstrategie und setzt diese national um. In der Umsetzung
konzentriert sich die Bundesregierung beim Meeresschutz entsprechend der
Zuständigkeiten und direkten Vollzugsmöglichkeiten auf die Nord- und Ostsee,
insbesondere die in Bundeszuständigkeit liegende Ausschließliche
Wirtschaftszone.
14. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung von
Umweltorganisationen wie dem WWF nach einer Ausweitung von Meeresschutzgebieten
im Mittelmeerraum (vgl. www.wwf.de/themen-projekte/projektregionen/
pelagos/klimakrise-im-mittelmeer), und wenn ja, inwiefern, und wenn
nein, warum nicht?
Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich das Ziel, ein Netzwerk von
effektiven Meeresschutzgebieten einzurichten und damit auch zum Ziel der
Biodiversitätskonvention beizutragen, 30 Prozent der marinen Gebiete bis 2030
unter Schutz zu stellen.
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über gesundheitliche
Risiken für Touristinnen und Touristen im Mittelmeerraum infolge
klimabedingter Veränderungen, etwa durch Hitzewellen, Wasserknappheit,
Luftverschmutzung (z. B. durch Waldbrände), UV-Belastung oder neue
Krankheitserreger?
Auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse, insbesondere des
Sachstandsberichts „Klimawandel und Gesundheit“ des RKI (RKI, 2023; www.rki.de/DE/
Themen/Gesundheit-und-Gesellschaft/Klimawandel/Klimawandel-Gesundheit-
Sachstandsbericht.html) können folgende gesundheitliche Risiken auch für
Touristinnen und Touristen im Mittelmeerraum relevant sein: Hitze,
Extremwettereignisse, Luftverschmutzung, UV-Belastung, neue Krankheitserreger,
einschließlich durch veränderte geografische Verbreitung und saisonale
Aktivität von Krankheitsüberträgern wie Stechmücken und Zecken, welche das
Expositionsrisiko gegenüber Infektionen wie Dengue, West-Nil-Fieber,
Chikungunya-Fieber oder Leishmaniose steigern können. Grundsätzlich ist zu
berücksichtigen, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen, insbesondere Kinder, ältere
Menschen und Personen mit Vorerkrankungen, besonders anfällig für
gesundheitliche Risiken des Klimawandels sind.
In der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel, welche im
Dezember 2024 vom Kabinett beschlossen wurde, werden gesundheitliche Risiken
durch den Klimawandel sowie Anpassungsziele und Maßnahmen beschrieben
(siehe www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/klimaanpassungsstrategie-20
24-2324828). Die Ziele und Maßnahmen im Cluster „menschliche Gesundheit
und Pflege“ adressieren Hitzebelastung, UV-bedingte Gesundheitsschäden,
allergische Reaktionen auf Pollen sowie die Verbreitung möglicher
Krankheitsüberträger. Auch wenn die Deutsche Klimaanpassungsstrategie keine
spezifischen Bezüge für den Tourismus im Mittelmeerraum enthält, lassen sich viele
der Risiken – z. B. im Bereich Hitze- und UV-Strahlung – auf touristische Ziele
übertragen.
16. a) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung bereits, um
Bürgerinnen und Bürger über klimabedingte Gesundheits- und
Umweltgefahren bei Reisen ins Mittelmeergebiet aufzuklären (z. B. durch das
Auswärtige Amt, das Robert Koch-Institut oder andere Stellen)?
Das RKI informiert über seine Webseite zu gesundheitlichen Belangen von
Klimawandel und Gesundheit in Deutschland (www.rki.de/DE/Themen/Gesundhei
t-und-Gesellschaft/Klimawandel/klimawandel-node.html) sowie im 2023
veröffentlichten Sachstandsbericht „Klimawandel und Gesundheit“ (www.rk
i.de/DE/Themen/Gesundheit-und-Gesellschaft/Klimawandel/Klimawandel-Ges
undheit-Sachstandsbericht.html).
Zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit in den
Themenfeldern Hitze, UV-Strahlung, Allergien und Infektionen informiert zudem das
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) auf der Seite www.klima-me
nsch-gesundheit.de/. Die dort veröffentlichten Hinweise gelten unabhängig
davon, ob Menschen zu Hause in Deutschland oder im Mittelmeerraum den
Risikofaktoren ausgesetzt sind.
In den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes auf der
Internetseite www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit finden sich zudem
detaillierte Informationen zu den jeweiligen Ländern zu Natur, Klima und
Gesundheit, u. a. zu klimabedingten Naturkatastrophen, zum möglichen
Impfschutz und zu Präventionsmaßnahmen. Das Auswärtige Amt verschickt
außerdem anlassbezogen Landsleutebriefe an Personen, die sich in der
Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts eingetragen haben.
b) Plant die Bundesregierung Informationskampagnen, um Bürgerinnen
und Bürger über mögliche Risiken des Mittelmeerurlaubs in Zeiten der
Klimakrise aufzuklären, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum
nicht?
Die Bundesregierung plant keine spezifisch auf Auslandsreisen in den
Mittelmeerraum zugeschnittenen Kampagnen. Das BIÖG deckt Informationen zu
Themen, welche auch im Mittelmeerraum relevant sind, ab, wie z. B. Hitze-
und UV-Schutz.
17. Welche Mittelmeerländer verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung
über Frühwarnsysteme bei Hitzewellen, wie sie Frankreich 2004
großflächig eingeführt hat (vgl. www.deutschlandfunk.de/hitzeschutzplan-was-k
oennen-wir-von-frankreich-lernen-kollegengespraech-dlf-7f38fda1-10
0.html), und inwiefern bezieht die Bundesregierung eine Information
über das Vorhandensein eines derartigen Frühwarnsystems in die
amtlichen Reisewarnungen für diese Länder ein (bitte begründen)?
Über Frühwarnsysteme bei Hitzewellen in unterschiedlicher Ausprägung
verfügen nach Kenntnissen der Bundesregierung neben Frankreich auch Italien,
Israel, Malta, Marokko, Portugal, Spanien, Kroatien, Griechenland und die
Türkei. Die Bundesregierung berücksichtigt Informationen aus Frühwarnsystemen
bei Aktualisierungen der Reise- und Sicherheitshinweise.
18. Welche sozioökonomischen Folgen erwarten die besonders vom
Tourismus abhängigen Länder in Süd- und Südosteuropa nach Einschätzung
der Bundesregierung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten durch
klimabedingte Veränderungen, z. B. durch Hitzewellen oder
Wasserknappheit?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zu den
sozioökonomischen Folgen der besonders vom Tourismus abhängigen Länder in Süd- und
Südosteuropa vor. Sie orientiert sich neben den Aussagen des
Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), der in seinem Sechsten Sachstandsbericht
die Folgen des Klimawandels auf den Mittelmeerraum zusammengefasst und
ausgewertet hat (www.ipcc.ch/report/sixth-assessment-report-working-
groupii/), vor allem an der Europäischen Klimarisikobewertung EUCRA (abrufbar
unter www.eea.europa.eu/en/analysis/publications/european-climate-risk-assess
ment).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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