Mögliche Menschenrechtsverletzungen sowie Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung in Albanien im Kontext der außenpolitischen Auswirkungen des Erweiterungsprozesses der Europäischen Union
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Mögliche Menschenrechtsverletzungen sowie Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung in Albanien im Kontext der außenpolitischen Auswirkungen des Erweiterungsprozesses der Europäischen Union
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3537
21. Wahlperiode 09.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Rainer Rothfuß, Stefan Keuter, Jan Wenzel Schmidt, Uwe
Schulz, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Alexander Wolf und der Fraktion der AfD
Mögliche Menschenrechtsverletzungen sowie Korruptions- und
Kriminalitätsbekämpfung in Albanien im Kontext der außenpolitischen
Auswirkungen des Erweiterungsprozesses der Europäischen Union
Die Bundesregierung sieht in der Erweiterungspolitik der Europäischen Union
(EU) ein starkes außenpolitisches Instrument, das die Transformation
zahlreicher europäischer Staaten entscheidend mitgestaltet und die politische und
wirtschaftliche Stabilität sowie Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und den
Schutz der Menschenrechte in der EU fördert (www.auswaertiges-amt.de/de/au
ssenpolitik/europa/erweiterung-nachbarschaft/erweiterung). Das sogenannte
Erweiterungspaket umfasst die Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und
Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Im Rahmen
der Länderberichte ist insbesondere für Albanien eine positive Bewertung zu
erwarten, trotz der weiter bestehenden Bedenken bei Rechtsstaatlichkeit,
Kampf gegen Korruption und organisierte Kriminalität sowie Schutz der
Minderheiten. Am 9. Juli 2025 hat das Europäische Parlament (EP) die Berichte
2023 und 2024 der Kommission über Albanien angenommen und seine
Unterstützung für den Beitrittsprozess der Republik Albanien zur EU im Hinblick
darauf bekräftigt, dass das Land ein zuverlässiger außenpolitischer Partner sei,
der sich vollumfänglich an die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der
EU angeglichen habe (www.europarl.europa.eu/thinktank/de/document/EPRS_
ATA(2025)775844, www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-10-2025-01
55_DE.html). Die albanische Regierung möchte die Beitrittsverhandlungen bis
2027 abgeschlossen haben mit Beitrittsziel zur EU im Jahr 2030 (https://de.eur
onews.com/2025/06/07/albaniens-aussenminister-zu-euronews-
verhandlungenmit-der-eu-bis-2027-abgeschlossen).
Albanien wäre damit das erste mehrheitlich muslimische Land in der EU.
Kaum ein anderes Land in Europa hat sich in den letzten Jahren so gewandelt
wie Albanien. Dennoch sind die Missstände, die in der Vergangenheit zu den
maßgeblichen Hindernissen für einen EU-Beitritt gezählt haben, nach wie vor
vorhanden. Der vom Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten im Vorfeld
der Annahme der Kommissionsberichte 2023 und 2024 durch das EP verfasste
Bericht, Berichterstatter Andreas Schieder, begrüßt zwar die Fortschritte
Albaniens auf dem Weg zur europäischen Integration, stellt jedoch anhaltende
gravierende Mängel insbesondere bei der Rechtsstaatlichkeit, der Wahrung der
Menschenrechte sowie der wirksamen Korruptionsbekämpfung fest (www.euro
parl.europa.eu/doceo/document/A-10-2025-0106_DE.html). Im Einzelnen
äußert sich der Bericht des Auswärtigen Ausschusses besorgt über die
anhaltende politische Einflussnahme auf die Justiz und kommt mit tiefer Besorgnis zu
dem Schluss, dass Gewalt gegen Frauen und Frauenmorde nach wie vor ein
dringendes Problem sind ebenso wie die Benachteiligung von Menschen mit
Behinderung. Die albanische Regierung ist laut Bericht aufgefordert,
Religionsfreiheit und Eigentumsrechte der Autokephalen Orthodoxen Kirche im
Sinne eines religiösen Pluralismus zu wahren.
Am 12. September 2025 wurde in Albanien die vierte Regierung unter dem
wiedergewählten Ministerpräsidenten Edi Rama offiziell vom Parlament
gebilligt und damit auch die Einrichtung einer „virtuellen Ministerin“, die unter dem
Namen „Diella“ (übersetzt „Sonne“) mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI)
als erster KI-Avatar Korruption bekämpfen soll, insbesondere bei der Vergabe
von öffentlichen Aufträgen (www.handelsblatt.com/technik/ki/kuenstliche-intel
ligenz-albanien-macht-ki-server-zur-ministerin/100156341.html). Als größter
bilateraler Geber in der Entwicklungszusammenarbeit hat Deutschland für
Albanien in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seit
1988 mehr als 1,2 Mrd. Euro bereitgestellt (www.auswaertiges-amt.de/de/servi
ce/laender/albanien-node/bilateral-216236).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung ggf. aus den Ergebnissen
der vom EU-Parlament angenommenen Berichte 2023 und 2024 über
Albanien zu der sich nach wie vor als dringendes Problem des EU-
Beitrittskandidatenlandes darstellenden Gewalt gegen Frauen und der
weiter hohen Zahl an Frauenmorden gezogen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), und sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang auch
Fälle von Verstößen gegen die Gleichheit vor dem Gesetz bekannt, etwa
solche, in denen Frauen ohne Gerichtsurteil über die maximal zulässigen
drei Jahre hinaus in Untersuchungshaft gehalten wurden?
2. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob seit Erlangung des
Beitrittskandidatenstatus im Jahr 2014 bis 2025 in Albanien
menschenrechtsverletzende Vendetta ausgeübt wird, wie es die Länderkurzinformation zu
Albanien des Bundesamtes für Migration mit Stand von Juli 2024 nahelegt
(www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
Laenderkurzinformationen/2024/laenderkurzinfo-albanien-07-24.pdf?__bl
ob=publicationFile&v=4), und wenn ja, ist der Bundesregierung bekannt,
ob und wie die albanische Justiz dagegen vorgeht (bitte ggf. erläutern)?
3. Verfügt die Bundesregierung über Informationen dazu, ob es im Zeitraum
von 2014 bis 2025 in Albanien Opfer von Menschenhandel oder
Organhandel gibt, und wenn ja, in welchen Zeitspannen werden diese ermittelt,
hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, wie hoch die Anzahl
der jeweiligen Opfer pro Jahr ist, und wenn ja, aus welchen Quellen
speisen sich diese Informationen?
4. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung ggf., um die Forderung
des Europäischen Parlaments auf Verzicht von Handlungen der
albanischen Regierung zur Untergrabung der Religionsfreiheit und der Rechte
nationaler Minderheiten zu unterstützen?
5. Ist der Bundesregierung bekannt, worin die im Bericht angesprochenen
anhaltenden Mängel in Bezug auf Menschen mit Behinderung bestehen
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, beabsichtigt die
Bundesregierung, mit der neuen, vierten albanischen Regierung Edi Rama
diesbezüglich Kontakt aufzunehmen?
6. Hat die Bundesregierung evaluiert, ob und wenn ja welche Auswirkungen
die lückenhafte Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung Albaniens in
den letzten elf Jahren seit Gewährung des Beitrittskandidatenstatus auf
Deutschland hat, und wenn ja, welche Schlüsse hat die Bundesregierung
daraus gezogen?
7. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Ankläger oder Richter
im Zusammenhang mit der Korruptionsbekämpfung in Albanien selbst in
Korruption und organisiertes Verbrechen verwickelt sind, und wenn ja,
welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
8. Hat die Bundesregierung diplomatische Kanäle mit der bisherigen, dritten
Regierung Edi Rama genutzt, um Reformen auf den Gebieten
Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Korruptions- und Geldwäschebekämpfung
einzufordern, wenn ja, welche Erfahrungen wurden gemacht, worin
bestanden Erfolge, und welche Misserfolge waren zu verzeichnen?
9. Welche Schwerpunkte setzt die Bundesregierung perspektivisch im
Hinblick auf den angestrebten EU-Beitritt Albaniens mit der neuen, vierten
Regierung Edi Rama, sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, um
Einfluss auf eine nachhaltige Umsetzung der ggf. gesetzten Schwerpunkte
nehmen zu können, und wenn ja, welche?
10. Beabsichtigt die Bundesregierung unter Berücksichtigung deutscher
Interessen, eigene Zielmarken in den fortlaufenden Prozess der EU-
Beitrittsverhandlungen mit Albanien einzubringen, und wenn ja, welche?
11. Welches Datum zum Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Albanien
hält die Bundesregierung für realistisch?
12. Prüft die Bundesregierung, durch welche Maßnahmen Deutschland ggf.
Einfluss auf eine Beschleunigung der notwendigen Reformmaßnahmen
nehmen kann, und wenn ja, sind diese Maßnahmen auch an die
Auszahlung bilateraler Zahlungen im Wege der Entwicklungszusammenarbeit
gekoppelt?
13. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich auch auf Ebene der EU dafür
einzusetzen, dass der Beitritt Albaniens erst dann erfolgt, wenn die
strukturellen Defizite des Landes im Bereich Menschenrechte,
Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung nachhaltig behoben sind, wenn ja,
nimmt die Bundesregierung eine eigenständige Bewertung der
Menschenrechtslage vor, und wenn ja, welche laufenden
Menschenrechtsverletzungen sind ihr bekannt?
14. Unterstützt die Bundesregierung Kürzungen beziehungsweise
Einstellungen von Auszahlungen der EU-Heranführungshilfen an Albanien im Falle
von Behinderungen des rechtsstaatlichen Reformprozesses?
15. Hat die Bundesregierung sich bereits mit der Ernennung der KI-gestützten
„virtuellen Ministerin“ in Albanien befasst und ggf. eine eigene
Positionierung zu möglichen Gefahren der Technologie erarbeitet (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, bitte ausführen?
Berlin, den 26. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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