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Mögliche Menschenrechtsverletzungen sowie Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung in Albanien im Kontext der außenpolitischen Auswirkungen des Erweiterungsprozesses der Europäischen Union

dip / drucksache 09.01.2026 · WP 21 · 21/3537 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Mögliche Menschenrechtsverletzungen sowie Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung in Albanien im Kontext der außenpolitischen Auswirkungen des Erweiterungsprozesses der Europäischen Union [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3537 21. Wahlperiode 09.01.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Rothfuß, Stefan Keuter, Jan Wenzel Schmidt, Uwe Schulz, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Alexander Wolf und der Fraktion der AfD Mögliche Menschenrechtsverletzungen sowie Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung in Albanien im Kontext der außenpolitischen Auswirkungen des Erweiterungsprozesses der Europäischen Union Die Bundesregierung sieht in der Erweiterungspolitik der Europäischen Union (EU) ein starkes außenpolitisches Instrument, das die Transformation zahlreicher europäischer Staaten entscheidend mitgestaltet und die politische und wirtschaftliche Stabilität sowie Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Menschenrechte in der EU fördert (www.auswaertiges-amt.de/de/au ssenpolitik/europa/erweiterung-nachbarschaft/erweiterung). Das sogenannte Erweiterungspaket umfasst die Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Im Rahmen der Länderberichte ist insbesondere für Albanien eine positive Bewertung zu erwarten, trotz der weiter bestehenden Bedenken bei Rechtsstaatlichkeit, Kampf gegen Korruption und organisierte Kriminalität sowie Schutz der Minderheiten. Am 9. Juli 2025 hat das Europäische Parlament (EP) die Berichte 2023 und 2024 der Kommission über Albanien angenommen und seine Unterstützung für den Beitrittsprozess der Republik Albanien zur EU im Hinblick darauf bekräftigt, dass das Land ein zuverlässiger außenpolitischer Partner sei, der sich vollumfänglich an die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU angeglichen habe (www.europarl.europa.eu/thinktank/de/document/EPRS_ ATA(2025)775844, www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-10-2025-01 55_DE.html). Die albanische Regierung möchte die Beitrittsverhandlungen bis 2027 abgeschlossen haben mit Beitrittsziel zur EU im Jahr 2030 (https://de.eur onews.com/2025/06/07/albaniens-aussenminister-zu-euronews- verhandlungenmit-der-eu-bis-2027-abgeschlossen). Albanien wäre damit das erste mehrheitlich muslimische Land in der EU. Kaum ein anderes Land in Europa hat sich in den letzten Jahren so gewandelt wie Albanien. Dennoch sind die Missstände, die in der Vergangenheit zu den maßgeblichen Hindernissen für einen EU-Beitritt gezählt haben, nach wie vor vorhanden. Der vom Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten im Vorfeld der Annahme der Kommissionsberichte 2023 und 2024 durch das EP verfasste Bericht, Berichterstatter Andreas Schieder, begrüßt zwar die Fortschritte Albaniens auf dem Weg zur europäischen Integration, stellt jedoch anhaltende gravierende Mängel insbesondere bei der Rechtsstaatlichkeit, der Wahrung der Menschenrechte sowie der wirksamen Korruptionsbekämpfung fest (www.euro parl.europa.eu/doceo/document/A-10-2025-0106_DE.html). Im Einzelnen äußert sich der Bericht des Auswärtigen Ausschusses besorgt über die anhaltende politische Einflussnahme auf die Justiz und kommt mit tiefer Besorgnis zu dem Schluss, dass Gewalt gegen Frauen und Frauenmorde nach wie vor ein dringendes Problem sind ebenso wie die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung. Die albanische Regierung ist laut Bericht aufgefordert, Religionsfreiheit und Eigentumsrechte der Autokephalen Orthodoxen Kirche im Sinne eines religiösen Pluralismus zu wahren. Am 12. September 2025 wurde in Albanien die vierte Regierung unter dem wiedergewählten Ministerpräsidenten Edi Rama offiziell vom Parlament gebilligt und damit auch die Einrichtung einer „virtuellen Ministerin“, die unter dem Namen „Diella“ (übersetzt „Sonne“) mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) als erster KI-Avatar Korruption bekämpfen soll, insbesondere bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (www.handelsblatt.com/technik/ki/kuenstliche-intel ligenz-albanien-macht-ki-server-zur-ministerin/100156341.html). Als größter bilateraler Geber in der Entwicklungszusammenarbeit hat Deutschland für Albanien in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seit 1988 mehr als 1,2 Mrd. Euro bereitgestellt (www.auswaertiges-amt.de/de/servi ce/laender/albanien-node/bilateral-216236). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung ggf. aus den Ergebnissen der vom EU-Parlament angenommenen Berichte 2023 und 2024 über Albanien zu der sich nach wie vor als dringendes Problem des EU- Beitrittskandidatenlandes darstellenden Gewalt gegen Frauen und der weiter hohen Zahl an Frauenmorden gezogen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang auch Fälle von Verstößen gegen die Gleichheit vor dem Gesetz bekannt, etwa solche, in denen Frauen ohne Gerichtsurteil über die maximal zulässigen drei Jahre hinaus in Untersuchungshaft gehalten wurden?  2. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob seit Erlangung des Beitrittskandidatenstatus im Jahr 2014 bis 2025 in Albanien menschenrechtsverletzende Vendetta ausgeübt wird, wie es die Länderkurzinformation zu Albanien des Bundesamtes für Migration mit Stand von Juli 2024 nahelegt (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/ Laenderkurzinformationen/2024/laenderkurzinfo-albanien-07-24.pdf?__bl ob=publicationFile&v=4), und wenn ja, ist der Bundesregierung bekannt, ob und wie die albanische Justiz dagegen vorgeht (bitte ggf. erläutern)?  3. Verfügt die Bundesregierung über Informationen dazu, ob es im Zeitraum von 2014 bis 2025 in Albanien Opfer von Menschenhandel oder Organhandel gibt, und wenn ja, in welchen Zeitspannen werden diese ermittelt, hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, wie hoch die Anzahl der jeweiligen Opfer pro Jahr ist, und wenn ja, aus welchen Quellen speisen sich diese Informationen?  4. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung ggf., um die Forderung des Europäischen Parlaments auf Verzicht von Handlungen der albanischen Regierung zur Untergrabung der Religionsfreiheit und der Rechte nationaler Minderheiten zu unterstützen?  5. Ist der Bundesregierung bekannt, worin die im Bericht angesprochenen anhaltenden Mängel in Bezug auf Menschen mit Behinderung bestehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, mit der neuen, vierten albanischen Regierung Edi Rama diesbezüglich Kontakt aufzunehmen?  6. Hat die Bundesregierung evaluiert, ob und wenn ja welche Auswirkungen die lückenhafte Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung Albaniens in den letzten elf Jahren seit Gewährung des Beitrittskandidatenstatus auf Deutschland hat, und wenn ja, welche Schlüsse hat die Bundesregierung daraus gezogen?  7. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Ankläger oder Richter im Zusammenhang mit der Korruptionsbekämpfung in Albanien selbst in Korruption und organisiertes Verbrechen verwickelt sind, und wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?  8. Hat die Bundesregierung diplomatische Kanäle mit der bisherigen, dritten Regierung Edi Rama genutzt, um Reformen auf den Gebieten Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Korruptions- und Geldwäschebekämpfung einzufordern, wenn ja, welche Erfahrungen wurden gemacht, worin bestanden Erfolge, und welche Misserfolge waren zu verzeichnen?  9. Welche Schwerpunkte setzt die Bundesregierung perspektivisch im Hinblick auf den angestrebten EU-Beitritt Albaniens mit der neuen, vierten Regierung Edi Rama, sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, um Einfluss auf eine nachhaltige Umsetzung der ggf. gesetzten Schwerpunkte nehmen zu können, und wenn ja, welche? 10. Beabsichtigt die Bundesregierung unter Berücksichtigung deutscher Interessen, eigene Zielmarken in den fortlaufenden Prozess der EU- Beitrittsverhandlungen mit Albanien einzubringen, und wenn ja, welche? 11. Welches Datum zum Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Albanien hält die Bundesregierung für realistisch? 12. Prüft die Bundesregierung, durch welche Maßnahmen Deutschland ggf. Einfluss auf eine Beschleunigung der notwendigen Reformmaßnahmen nehmen kann, und wenn ja, sind diese Maßnahmen auch an die Auszahlung bilateraler Zahlungen im Wege der Entwicklungszusammenarbeit gekoppelt? 13. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich auch auf Ebene der EU dafür einzusetzen, dass der Beitritt Albaniens erst dann erfolgt, wenn die strukturellen Defizite des Landes im Bereich Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung nachhaltig behoben sind, wenn ja, nimmt die Bundesregierung eine eigenständige Bewertung der Menschenrechtslage vor, und wenn ja, welche laufenden Menschenrechtsverletzungen sind ihr bekannt? 14. Unterstützt die Bundesregierung Kürzungen beziehungsweise Einstellungen von Auszahlungen der EU-Heranführungshilfen an Albanien im Falle von Behinderungen des rechtsstaatlichen Reformprozesses? 15. Hat die Bundesregierung sich bereits mit der Ernennung der KI-gestützten „virtuellen Ministerin“ in Albanien befasst und ggf. eine eigene Positionierung zu möglichen Gefahren der Technologie erarbeitet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, bitte ausführen? Berlin, den 26. November 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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