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Die Parlamentswahlen 2025 in Albanien und deren Auswirkungen auf Migration, EU-Beitrittsverhandlungen und demokratische Standards (Antwort zu Drs. 21/458)

dip / drucksache 26.06.2025 · WP 21 · 21/673 · Antwort · Original ↗

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Die Parlamentswahlen 2025 in Albanien und deren Auswirkungen auf Migration, EU-Beitrittsverhandlungen und demokratische Standards (Antwort zu Drs. 21/458) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/673 21. Wahlperiode 26.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Keuter, Jan Wenzel Schmidt, Heinrich Koch und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/458 – Die Parlamentswahlen 2025 in Albanien und deren Auswirkungen auf Migration, EU-Beitrittsverhandlungen und demokratische Standards V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 11. Mai 2025 fanden in Albanien Parlamentswahlen statt, die ersten seit Aufnahme der EU-Beitrittsverhandlungen (EU = Europäische Union). Die regierende Sozialistische Partei unter Premierminister Edi Rama konnte dabei voraussichtlich eine vierte Amtszeit sichern, was ein Novum in der jüngeren Geschichte des Landes darstellt. Angesichts kosmetischer Reformen bleiben laut Medienberichten zentrale strukturelle Defizite bestehen: die Kontrolle der Kandidatenlisten durch Parteiführungen, mediale Einseitigkeit sowie die politischen staatlichen Ressourcen. Die Bundesregierung ist nach Auffassung der Fragesteller gefordert, in ihrer außen- und europapolitischen Positionierung gegenüber Albanien Klarheit zu schaffen und insbesondere die Interessen Deutschlands in der Migrations-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik zu wahren (www.zeit.de/politik/2025-05/albanien-edi-rama-wahl; www.derstand ard.at/story/3000000269575/albaniens-regierungschef-rama-gewinnt-zweifelh afte-wahl-klar; www.dw.com/de/edi-rama-gewinnt-parlamentswahl-in-albanie n-klar/a-72527228; www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/merz-meloni-mig ration-asylverfahren-drittstaaten-100.html; www.tiranatimes.com/albanian-ele ctions-new-political-forces-challenge-albanias-political-duopoly/; uet.edu.al/ju s-justicia/wp-content/uploads/2023/12/Exploring-the-factors-that-hinder-the-p enetration-of-new-political-alternatives-in-the-party-system-in-Albania.pdf; eu ronews.al/en/spak-launches-online-platform-for-reporting-electoral-crimes/; www.voxnews.al/english/politike/zbardhet-plani-i-spak-per-zgjedhjet-mund-t e-kallezohen-zyrtaret-me-te-l-i86981). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Albanien ist eine parlamentarische Demokratie. Die Sozialistische Partei Albaniens hat die Parlamentswahlen in Albanien am 11. Mai 2025 gewonnen. Sie erzielte erneut die absolute Mehrheit der 140 Parlamentssitze. Die oppositionelle „Allianz für ein großartiges Albanien“ der Demokratischen Partei Albaniens verlor nach jahrelanger Spaltung und Schwächung einen Großteil ihrer Mandate. Neben der Sozialdemokratischen Partei Albaniens zogen erstmals die Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 25. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Kleinstparteien Nisma Shqipëria Bëhet, Mundësia und Levizja Bashkë in das Parlament ein. 1. Hat sich die Bundesregierung zu dem Einfluss der jüngst gegründeten politischen Bewegungen in Albanien auf die demokratische Vielfalt und Pluralität im Land, so insbesondere vor dem Hintergrund interner Spaltungen und begrenzter Medienpräsenz eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. www.tiranatimes.com/albanian-elections-ne w-political-forces-challenge-albanias-political-duopoly/; uet.edu.al/jus-jus ticia/wp-content/uploads/2023/12/Exploring-the-factors-that-hinder-the-pe netration-of-new-political-alternatives-in-the-party-system-in-Albania.pdf, S. 32; www.tagesschau.de/ausland/europa/albanien-parlamentswahl-rama- 102.html)? Die Bundesregierung beobachtet innenpolitische Entwicklungen in den Gaststaaten vor allem über die jeweiligen Botschaften. Die Botschaften vor Ort sind mit größeren und kleineren Parteien und Bewegungen im Rahmen ihrer politischen Kontaktpflege im Gespräch. Neugründungen von Bewegungen und Parteien können Ausdruck parteipolitischer Pluralität und einer lebendigen Demokratie sein. Dies gilt auch für Albanien. 2. Hat sich die Bundesregierung zur Rolle der Sonderstaatsanwaltschaft SPAK im Vorfeld der Wahlen, insbesondere hinsichtlich der Korruptionsermittlungen gegen Regierungspolitiker, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, erkennt sie darin einen tatsächlichen Fortschritt in der Rechtstaatlichkeit oder eher ein symbolisches Feigenblatt zur Beruhigung der internationalen Partner (vgl. euronews.al/en/spak-launches-online-platf orm-for-reporting-electoral-crimes/; euronews.al/en/spak-launches- onlineplatform-for-reporting-electoral-crimes/; www.voxnews.al/english/politik e/zbardhet-plani-i-spak-per-zgjedhjet-mund-te-kallezohen-zyrtaret-me- tel-i86981)? Die Gründung der Sonderstaatsanwaltschaft SPAK war ein wesentliches Ergebnis der tiefgreifenden Justizreform in Albanien, welche die Bundesregierung nachdrücklich unterstützt hat. Die Sonderstaatsanwaltschaft spielt mit ihrem entschlossenen Vorgehen gegen Korruption und die organisierte Kriminalität eine entscheidende Rolle bei der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Albanien, welche aus Sicht der Bundesregierung wesentlich für den weiteren Fortschritt des Landes im EU-Beitrittsprozess ist. 3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche Manipulationen im Wahlprozess vor, etwa durch Stimmenkauf, Missbrauch öffentlicher Gelder oder Einflussnahme durch parteinahe Netzwerke im In- und Ausland (vgl. europerightnow.eu/de/politics/elections-in-albania- firstarrest-for-vote-buying-occurs-in-lushnje/)? Die Bundesregierung hat die vorläufigen Feststellungen der Beobachtermission des Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) der OSZE, des Europäischen Parlaments, der Parlamentarischen Versammlung der OSZE und des Europarats zur Kenntnis genommen, denen zufolge die Wahlen zwar weitgehend friedlich, kompetitiv und gut organisiert gewesen seien. Die Regierungspartei habe jedoch einen unlauteren Vorteil durch den Missbrauch öffentlicher Ressourcen besessen. Der vorläufige ODIHR-Bericht stellt eine Reihe von erfassten Vorwürfen der Einflussnahme auf Wahlentscheidungen insbesondere Angestellter im öffentlichen Dienst fest. Die Wahlbeobachtung habe eine häufig fehlende Anwendung der vorgeschriebenen Wahlprozeduren aufgezeigt. Es sei zudem eine Reihe von Zwischenfällen, insbesondere der Einschüchterung und von Transparenzmängeln bei der Stimmenauszählung, beobachtet worden. Der Abschlussbericht der ODIHR-Beobachtermission liegt noch nicht vor. Die Bundesregierung setzt sich seit längerem für Verbesserungen der Wahlintegrität in Albanien ein, unter anderem im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses, durch Entsendung von Wahlbeobachterinnen und -beobachtern oder durch Förderung von Projekten zivilgesellschaftlicher oder internationaler Organisationen. Die weitere Antwort auf die Frage kann nicht offen erfolgen und wurde daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Sie wird als Anlage 1* im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von den Berechtigten eingesehen werden. 4. Prüft die Bundesregierung vor dem Hintergrund der politischen Entwicklungen nach den jüngsten Parlamentswahlen in Albanien die Möglichkeit, mit der Republik Albanien ein bilaterales Migrationsabkommen nach dem Vorbild des zwischen Italien und Albanien geschlossenen Abkommens (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/asylpolitik-nach-italienischem-vorbild-t augt-das-albanien-modell-fur-deutschland-13712035.html) zur Auslagerung von Asylverfahren oder zur verstärkten Zusammenarbeit im Bereich Rückführung und bzw. oder Grenzschutz zu vereinbaren, und wenn ja, inwieweit (vgl. www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/merz-meloni-migrat ion-asylverfahren-drittstaaten-100.html)? Zu den verschiedenen Modellen zur Durchführung von Asylverfahren in Drittstaaten (Drittstaatenmodelle), einschließlich des von Italien mit Albanien vereinbarten Modells (sogenanntes Albanien-Modell), ist im Hinblick auf deren rechtliche und praktische Umsetzbarkeit ein Abschlussbericht unter folgendem Link abrufbar: www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/th emen/migration/BMI25052-abschlussbericht-asylverfahren-drittstaaten.pdf?__ blob=publicationFile&v=6. Derzeit ist mit Albanien weder die Umsetzung eines Drittstaatenmodells noch der Abschluss von Abkommen zur verstärkten Zusammenarbeit beim Grenzschutz oder im Bereich der Rückführung in Planung. Grundsätzlich ist die Bundesregierung offen für die Umsetzung von Drittstaatenmodellen unter Wahrung der völker-, unions- und verfassungsrechtlich vorgegebenen Schutzgarantien. Dementsprechend bringt sich die Bundesregierung auch in die Verhandlungen auf EU-Ebene zur Änderung der rechtlichen Anforderungen an das Konzept des sicheren Drittstaats unter der als Teil des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ab Mitte des Jahres 2026 anwendbaren Asylverfahrensverordnung ein. Sie setzt sich dabei insbesondere für die Streichung des sogenannten Verbindungselements als Voraussetzung für die Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats nach der Asylverfahrensverordnung ein. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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