Auswirkungen des Verbandsklagerechts auf Bauprojekte und die Landwirtschaft (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1152)
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Auswirkungen des Verbandsklagerechts auf Bauprojekte und die Landwirtschaft (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1152)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1631
21. Wahlperiode 12.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Danny Meiners, Bernd Schattner, Robin Jünger, Tobias Teich,
Christian Reck, Thomas Dietz, Otto Strauß, Ulrich von Zons, Thomas Ladzinski,
Edgar Naujok, Bernd Schuhmann, Lars Schieske, Pierre Lamely, Martina Uhr,
Dirk Brandes, Julian Schmidt, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Alexander Wolf, Rainer
Galla, Gerrit Huy, Jörn König, Thomas Korell, Raimond Scheirich, Jan Wenzel
Schmidt, Rocco Kever, Mirco Hanker, Alexis L. Giersch, Angela Rudzka,
Carolin Bachmann, Kay-Uwe Ziegler, Stefan Henze, Dr. Rainer Rothfuß, Marcel
Queckemeyer, Sebastian Maack, Dr. Paul Schmidt, Achim Köhler, Dr. Christina
Baum, Matthias Rentzsch, Kay Gottschalk, Heinrich Koch, Stefan Schröder,
Maximilian Kneller, Volker Scheurell und der Fraktion der AfD
Auswirkungen des Verbandsklagerechts auf Bauprojekte und die Landwirtschaft
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1152)
Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Auswirkungen des
Verbandsklagerechts auf Bauprojekte und die Landwirtschaft“ auf
Bundestagsdrucksache 21/1152 ergeben sich für die Fragesteller eine Reihe von
ergänzenden Fragen zu den einzelnen Verfahren und zur ökonomischen Ausrichtung. Sie
sehen die Kleine Anfrage als nicht hinreichend beantwortet an.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Um welche Verfahren (Gericht, Aktenzeichen, Klagegegenstand,
Prozessparteien und Verfahrensausgang) konkret handelt es sich bei den „ca. (circa)
66 Verfahren“ pro Jahr in den Jahren von 2021 bis 2023 (vgl. Antwort zu
den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 21/1152)?
2. Wenn kein Erfüllungsaufwand durch die gesetzlichen Vorgaben zu
Umweltverbandsklagen entsteht, wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
gesetzlichen Gerichtskosten getragen, und waren diese kostendeckend?
a) Welche Streitwerte sind in den „circa 66 Verfahren“ festgesetzt worden?
b) Betrachtet die Bundesregierung Verbandsklageverfahren mithilfe einer
Bewertung des Instituts als volkswirtschaftlich sinnvoll?
3. Wenn die Bundesregierung keine Kenntnisse zu Auswirkungen dieser
Klagen auf die Ernährungssicherheit hat, weshalb erfasst die Bundesregierung
dies im Rahmen ihrer Pflicht zur Gefahrenabwehr angesichts der
Erfahrungen mit Logistikstockungen im Zuge etwa der „Coronapolitik“ nicht (www.
swp-berlin.org/publications/products/aktuell/2021A80_Lieferketten_0
1.pdf)?
4. Hat nach Auffassung der Bundesregierung die Sicherung der Ernährung des
deutschen Volkes eine geringere Priorisierung gegenüber
„Wettbewerbsfähigkeit und Ressourcenschonung“ (soweit die Bundesregierung mitteilt,
dass sie die „Ziele der Wettbewerbsfähigkeit, der Ernährungssicherheit und
der Ressourcenschonung gleichermaßen“ verfolgt vgl. genannte Antwort
der Bundesregierung)?
5. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es beim Bau oder Betrieb des
Kohlekraftwerks Moorburg aufgrund von Verbandsklagen zu Verzögerungen und
zu wirtschaftlichen Belastungen für die Betreiber gekommen ist, wenn ja,
über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung, und wenn ja, hat die
Bundesregierung die daraus entstandenen volkswirtschaftlichen Schäden
bewertet (wenn ja, bitte nach finanziellen Mehrbelastungen und
Zeitverzögerungen ausführen)?
6. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den
wirtschaftlichen Folgen und zum zeitlichen Verzug der Elbvertiefung durch die
wiederholten Verbandsklagen von Umwelt- und Naturschutzverbänden vor,
und hat sie eine Bewertung vorgenommen zu den Auswirkungen auf den
Wirtschaftsstandort Hamburg und die Handelswege (www.stern.de/news/u
mweltverbaende-kuendigen-klage-gegen-elbvertiefung-an-3420476.html;
wenn ja, bitte ausführen)?
7. Ist der Bundesregierung das Urteil des jüngst ergangenen Beschlusses des
Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen zur Bauschuttdeponie Driftsethe
bekannt, bei dem der Antrag eines Umweltverbands zur vorläufigen
Einstellung des Baus geführt hat, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen
auf die Investitionssicherheit und die Kosten für die betroffenen
Unternehmen (www.weser-kurier.de/landkreis-cuxhaven/gemeinde-hagen/oberverwa
ltungsgericht-stoppt-bau-der-bauschuttdeponie-driftsethe-doc7vepykqavvk
9ml1afy1), wenn ja, hat sie sich dazu eine Positionierung erarbeitet, und
wie lautet diese ggf.?
8. Ist der Bundesregierung die mehrfache Klage des Bundes Naturschutz (BN)
gegen den Ausbau des Frankenschnellwegs in Nürnberg bekannt, wenn ja,
wurde für die Projektumsetzung nach Kenntnis der Bundesregierung die
Finanzlage der Stadt Nürnberg, die Länge des gerichtlichen Verfahrens und
der daraus entstandene mögliche volkswirtschaftlichen Schaden betrachtet,
und wie positioniert sich die Bundesregierung ggf. dazu (www.zeit.de/new
s/2025-03/26/bn-scheitert-mit-beschwerde-zu-frankenschnellweg)?
9. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für ihr eigenes Handeln
daraus, dass zahlreiche klageberechtigte Umweltverbände nach wie vor
nicht im Lobbyregister aufgeführt sind und keine vollumfängliche
Offenlegung ihrer Finanzströme erfolgt (www.welt.de/wirtschaft/article23629512
1/Baumschulen-statt-Industrie-der-zentrale-Makel-des-neuen-Lobby-Regist
ers.html; auf Bundestagsdrucksache 21/1152 führt die Bundesregierung aus,
dass eine Kontrolle der Finanzen anerkannter Umweltvereinigungen nicht
Aufgabe der Bundesregierung sei, zu daraus abgeleiteten Konsequenzen
macht die Bundesregierung wenige Angaben, siehe auch lobbycontrol.de/w
p-content/uploads/lobbyreport-2024-web.pdf, S. 8)?
a) Plant die Bundesregierung strengere Regelungen zur Registrierung und
Offenlegungspflicht für alle klageberechtigten Verbände, etwa eine
systematische genauere Überprüfung?
b) Sieht die Bundesregierung hinsichtlich des Umstandes, dass Kirchen,
Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände sowie bestimmte kommunale
Akteure weiterhin von der Eintragungspflicht ausgenommen sind
(www.deutschlandfunk.de/lobbyregister-transparenzregeln-fuer-lobbyis
ten-100.html), Änderungsbedarf, wenn ja, welchen, und wenn nein,
warum nicht?
Berlin, den 29. August 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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