Arbeitsbedingungen und psychischer Gesundheitsschutz von Datenarbeiterinnen und Datenarbeitern
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Arbeitsbedingungen und psychischer Gesundheitsschutz von Datenarbeiterinnen und Datenarbeitern
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7119
21. Wahlperiode 13.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Anne Zerr, Pascal Meiser, Janine Wissler, Doris Achelwilm,
Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes
Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Sonja Lemke,
Tamara Mazzi, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Aaron Valent,
Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Arbeitsbedingungen und psychischer Gesundheitsschutz von
Datenarbeiterinnen und Datenarbeitern
Künstliche Intelligenz (KI) entsteht nicht von selbst. Hinter jedem trainierten
Modell steht menschliche Arbeit: Menschen generieren, kennzeichnen (labeln),
validieren und korrigieren die Datenmengen, auf denen KI-Systeme beruhen,
simulieren KI-Verhalten und prüfen die Ausgaben generativer Modelle. Mit
dem Aufstieg generativer KI und großer Sprachmodelle (Large Language
Models) hat diese Datenarbeit erheblich zugenommen. Die Forscherin Dr.
Milagros Miceli des Weizenbaum-Instituts bringt es auf die Formel: „Ohne
Datenarbeiter und -arbeiterinnen gibt es keine KI“ (www.bundestag.de/dokumente/text
archiv/2026/kw16-pa-digitales-data-labelern-1161962).
Über die Menschen, die diese Arbeit leisten, ist gleichwohl wenig bekannt.
Anders als Plattformarbeiterinnen und Plattformarbeiter im Liefer- oder
Fahrdienst, die im Straßenbild sichtbar sind, arbeiten Datenarbeiterinnen und
Datenarbeiter weitgehend unsichtbar – häufig im Homeoffice, bei Subunternehmen
oder als Crowd-Workerinnen und Crowd-Worker in Plattformarbeit und
vielfach grenzüberschreitend. Die Weltbank schätzte die Zahl der weltweit in
Online- bzw. Datenarbeit Tätigen auf eine Größenordnung zwischen 150
Millionen und 430 Millionen Menschen (Datta, Namita et al. (2023): Working
Without Borders: The Promise and Peril of Online Gig Work). Ein erheblicher Teil
von ihnen arbeitet nach Angaben von Dr. Milagros Miceli auch in Europa;
ebenso beauftragten deutsche Unternehmen – etwa aus der Automobil- und
Pharmabranche sowie Technologiekonzerne – entsprechende Drittunternehmen
mit Datenarbeit.
Im Fachgespräch des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung des
Deutschen Bundestages am 15. April 2026 zu den Arbeitsbedingungen von
Data-Labelerinnen und Data-Labelern berichteten geladene Sachverständige
übereinstimmend von prekären Verhältnissen. Die Branche sei durch
Intransparenz gekennzeichnet; niedrige Löhne, unbezahlte Arbeitszeit und psychische
Belastungen ließen sich als durchgängiges Muster und als Geschäftsmodell
beschreiben. Die ehemalige Datenarbeiterin und Vorsitzende der Data Labelers
Association, Joan Kinyua, schilderte ihre achtjährige Tätigkeit: vielfach ohne
Vertrag und ohne Krankenversicherung, mit zahlreichen unbezahlten
Arbeitsstunden und einem Verdienst von rund 30 000 Kenia-Schilling im Monat
(umgerechnet etwa 250 US-Dollar). Niemand habe ihr erklärt, wozu die Arbeit
diene oder wohin die Daten gelangten. Neben dem Kennzeichnen von Daten –
etwa für selbstfahrende Autos – habe sie auch vertrauliche Dokumente,
Aufnahmen von Überwachungskameras und Gewaltdarstellungen sichten müssen
und in der Folge Panikattacken und Angstzustände entwickelt. Beschäftigte
würden zudem häufig selbst zu Datensubjekten, weil Kameras dauerhaft
Informationen aufzeichneten, deren Verwendung den Betroffenen unbekannt bleibe.
Viele Datenarbeiterinnen und Datenarbeiter entwickelten posttraumatische
Belastungsstörungen und würden „wie Austauschware“ ersetzt.
Die Digitalexpertin Julia Kloiber (Superrr Lab) wies darauf hin, dass
Beschäftigte vielfach Verschwiegenheitsvereinbarungen (Non-Disclosure-Agreements,
unterzeichnen müssen, die sie zum Stillschweigen über ihre Tätigkeit
verpflichten. Viele befänden sich in vulnerablen Lebenslagen; die Tätigkeit erweise sich
häufig als Sackgasse, weil die Beschäftigten gar nicht nachweisen könnten, was
sie genau geleistet hätten. Mit Blick auf den Gesundheitsschutz mahnte Julia
Kloiber: „Wer unseren digitalen Raum schützt, darf dabei nicht psychisch
zugrunde gehen.“ Dass die reichsten Unternehmen der Welt in KI investierten,
wesentliche Arbeit jedoch an Drittfirmen auslagerten, statt für faire Löhne und
gute Arbeitsbedingungen zu sorgen, sei nicht hinnehmbar.
Die Problematik reiht sich in frühere Befassungen des Deutschen Bundestages
ein. Bereits in der 20. Wahlperiode beriet der Ausschuss für Digitales in einer
Selbstbefassung über die Arbeitsbedingungen von Content-Moderatorinnen
und Content-Moderatoren; Content-Moderation ist ein Teilbereich der
Datenarbeit, in dem Beschäftigte täglich mit Darstellungen von Gewalt, Missbrauch
und Hinrichtungen konfrontiert sind.
Wie aktuell der Handlungsbedarf auch in Deutschland ist, zeigte der Fall des
Berliner TikTok-Standorts im Jahr 2025: Der Konzern entließ rund 150
Beschäftigte der für die Content-Moderation zuständigen Abteilung „Trust and
Safety“ und lagerte ihre Arbeit an eine, von ihnen zuvor selbst trainierte,
Künstliche Intelligenz sowie an externe Dienstleister aus. Die Beschäftigten
wehrten sich mit dem ersten Streik bei einer Social-Media-Plattform in
Deutschland (Faßmann, Alix [2025]: Arbeitskampf bei TikTok beendet:
Content-Moderatoren verlieren ihre Jobs, in: TAGESSPIEGEL, 7. November
2025).
Mit dieser Kleinen Anfrage sollen der Umfang der Datenarbeit in Deutschland,
die vorherrschenden Arbeitsbedingungen und Beschäftigungsverhältnisse
sowie der bestehende und der erforderliche Gesundheitsschutz für diese
Beschäftigtengruppe erfragt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie definiert und unterscheidet die Bundesregierung die verschiedenen
Formen der Datenarbeit (insbesondere das Generieren von Trainingsdaten,
das Kennzeichnen bzw. Labeln von Daten, das Validieren und Korrigieren
von Fehlern, das Bewerten von KI-Ausgaben einschließlich Verfahren wie
„Reinforcement Learning from Human Feedback“ sowie die Content-
Moderation), und liegt der Bundesregierung eine einheitliche begriffliche
Abgrenzung dieser Tätigkeiten vor?
2. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland in der Datenarbeit im Sinne von Frage 1 tätig (bitte jeweils nach
Tätigkeitsart, Geschlecht, jährlich ab 2020 und, soweit möglich, nach
Branche, Alter und Region differenzieren, sowie angeben, auf welcher
Datengrundlage bzw. auf Basis welcher Schätzungen die Bundesregierung diese
Angaben macht)?
3. Inwiefern werden Tätigkeiten der Datenarbeit in den amtlichen
Klassifikationen, insbesondere in der Klassifikation der Berufe (KldB) 2010 sowie
in der Beschäftigungs- und Sozialversicherungsstatistik, erfasst, wenn
eine eigenständige Erfassung nicht erfolgt, was ist nach Kenntnis der
Bundesregierung der Grund hierfür, und ist eine gesonderte statistische
Erfassung geplant (bitte begründen)?
4. Wie viele und welche Unternehmen und Subunternehmen in Deutschland,
die Datenarbeit anbieten oder durchführen, sind der Bundesregierung
bekannt, und wie viele Beschäftigte sind dort jeweils angestellt?
5. Welche Online-Plattformen, die Datenarbeit vermitteln und hierfür
überwiegend Solo-Selbstständige bzw. Freelancer (Crowdworkerinnen und
Crowdworker) beauftragen, sind der Bundesregierung bekannt, und
welche Erkenntnisse hat sie über die Zahl der über solche Plattformen in
Deutschland tätigen Personen?
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem
Umfang in Deutschland ansässige Unternehmen – etwa aus der
Automobil-, Pharma- und Technologiebranche – Datenarbeit im In- und
Ausland in Auftrag geben und an welche Unternehmen diese Aufträge
gehen?
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Unternehmen
im Bereich der Datenarbeit und Content-Moderation ihre Standorte in
Deutschland in andere EU-Mitgliedstaaten wie Bulgarien oder in
Drittstaaten mit niedrigeren Lohnkosten verlagern, und welche Auswirkungen
auf die Beschäftigung, Lohn- und Arbeitsbedingungen sind ihr in diesem
Zusammenhang bekannt?
8. Welche Beschäftigungsformen herrschen nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Datenarbeit in Deutschland vor (bitte nach
sozialversicherungspflichtiger Festanstellung, Arbeitnehmerüberlassung nach dem
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Werk- und Dienstverträgen, Solo-
Selbstständigkeit sowie Plattformarbeit bzw. Crowdwork differenzieren
und, soweit möglich, jeweils Anteile angeben)?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Einkommens-
und Lohnverhältnisse in der Datenarbeit vor, und inwieweit werden in
diesem Bereich die in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen
eingehalten?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang
unbezahlter Arbeitszeit in der Datenarbeit (etwa durch nichtvergütete Vor-
und Nachbereitungszeiten, Wartezeiten, abgelehnte Aufgaben oder
nachzuholende Pausen)?
b) Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Datenarbeit die in Deutschland geltenden Regelungen zum gesetzlichen
Mindestlohn eingehalten, und welche Erkenntnisse liegen ihr über
Verstöße vor?
c) In welchem Umfang gelten nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Datenarbeit tarifliche Regelungen, und welche Erkenntnisse hat sie
über deren Einhaltung?
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Anteil befristeter
Beschäftigung in der Datenarbeit und über die Auswirkungen von
Befristungen auf die Möglichkeit der Beschäftigten, ihre arbeitsrechtlichen
Interessen zu vertreten und sich zu organisieren (etwa durch die Bildung von
Betriebsräten)?
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Fälle, in denen
Arbeitgeber in der Datenarbeit und Content-Moderation die Bildung von
Betriebsräten oder die gewerkschaftliche Organisation behindern
(sogenanntes Union Busting), und wie bewertet sie solche Behinderungen?
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Verbreitung
und die Ausgestaltung von Verschwiegenheitsvereinbarungen (Non-
Disclosure-Agreements) in der Datenarbeit vor, und wie bewertet sie
deren Auswirkungen darauf, dass Beschäftigte über ihre
Arbeitsbedingungen sprechen, ihre Tätigkeit gegenüber künftigen Arbeitgebern
nachweisen und sich beraten lassen können?
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über grenzüberschreitende
Wertschöpfungs- bzw. Lieferketten in der Datenarbeit, insbesondere über
die Beauftragung von Datenarbeit im Globalen Süden durch in
Deutschland oder der Europäischen Union ansässige Unternehmen, und inwiefern
erstrecken sich die Sorgfaltspflichten nach dem
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie nach der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten
von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit auch auf digitale
Dienstleistungen wie die Datenarbeit?
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Risiko von
Scheinselbstständigkeit bei plattform- und crowdbasierter Datenarbeit vor,
und wie wird die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit (Plattformarbeitsrichtlinie) in
Deutschland diese Beschäftigten erfassen?
15. Inwieweit findet das Arbeitsschutzgesetz nach Auffassung der
Bundesregierung auf Datenarbeiterinnen und Datenarbeiter Anwendung,
insbesondere auf Beschäftigte im Homeoffice, auf Solo-Selbstständige und
Crowdworkerinnen und Crowdworker sowie auf Personen, die im
Ausland für in Deutschland ansässige Unternehmen tätig sind, und wo sieht
die Bundesregierung gegebenenfalls Schutzlücken?
16. In welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Betrieben der Datenarbeit Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung
psychischer Belastungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes durchgeführt,
und welche Erkenntnisse liegen ihr über deren Ergebnisse vor?
17. Welche Erkenntnisse und Studien liegen der Bundesregierung über
psychische Belastungen und Erkrankungen – insbesondere Depressionen,
Angststörungen und posttraumatische Belastungsstörungen – bei Content-
Moderatorinnen und Content-Moderatoren sowie Data-Labelern vor (bitte
auch auf den Zusammenhang mit der wiederholten Konfrontation mit
traumatisierenden Inhalten eingehen und Bezug zu Bundestagsdrucksache
21/6579 herstellen)?
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Urlaubs- und
Erholungszeiten in der Datenarbeit und Content-Moderation vor, und hält sie
den gesetzlichen Mindesturlaub angesichts der besonderen psychischen
Belastung in diesen Tätigkeiten für ausreichend oder sieht sie Anlass für
zusätzliche Erholungs- bzw. Schutzregelungen (etwa analog zu
Zusatzurlaub bei besonders belastenden Tätigkeiten; bitte begründen)?
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Angemessenheit der
psychologischen Unterstützung, die Arbeitgeber in der Datenarbeit und Content-
Moderation anbieten (etwa in Form sogenannter Well-Being- oder
Wohlfühl-Angebote), und welche Anforderungen sind aus ihrer Sicht an
eine unabhängige, fachlich qualifizierte psychologische Betreuung zu
stellen, die nicht den Vorgesetzten der Beschäftigten unterstellt ist?
20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass
Datenarbeiterinnen und Datenarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit selbst zu
Datensubjekten werden (etwa durch dauerhafte Bild- oder Tonaufzeichnung sowie
durch die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten Dritter), und
welche datenschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen hält sie in diesem
Zusammenhang für geboten?
21. Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Arbeitsbedingungen von Content-Moderatorinnen und Content-Moderatoren in den
Risikobewertungen und Risikominderungsmaßnahmen sehr großer Online-
Plattformen nach den Artikeln 34 und 35 des Digital Services Act
berücksichtigt, und wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür
einsetzen, dass die Europäische Kommission Leitlinien zu fairen
Arbeitsbedingungen und zum Gesundheitsschutz in der Datenarbeit und Content-
Moderation entwickelt?
22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den
Zusammenhang zwischen den Arbeitsbedingungen in der Content-Moderation und
der Qualität und Verlässlichkeit der Moderation vor, in welchem Umfang
werden Inhalte automatisiert statt durch Menschen moderiert, und welche
Risiken sieht sie dabei sowohl im Sinne eines unzureichenden Schutzes
der Nutzerinnen und Nutzer als auch im Sinne einer übermäßigen
Entfernung zulässiger Inhalte (Überzensur)?
23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über algorithmische
Leistungsüberwachung von Datenarbeiterinnen und Datenarbeitern (etwa
Qualitäts-Scores, Produktivitätsvorgaben oder automatische Account-
Sperren)?
24. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die im Jahr 2010
überarbeitete Liste der Berufskrankheiten der Internationalen
Arbeitsorganisation psychische und Verhaltensstörungen einschließlich
posttraumatischer Belastungsstörungen bereits aufführt, mit Blick auf den
Gesundheitsschutz von Beschäftigten in der Datenarbeit und Content-
Moderation?
25. Inwiefern bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung Erkenntnis-
und Datenlücken hinsichtlich des Umfangs, der
Beschäftigungsverhältnisse und der gesundheitlichen Belastungen in der Datenarbeit, und welche
Maßnahmen plant sie, um diese Lücken zu schließen (etwa durch eine
empirische Studie oder eine gesonderte statistische Erfassung)?
26. Welche Vorhaben plant die Bundesregierung in der laufenden
Legislaturperiode, um die Arbeitsbedingungen und den Gesundheitsschutz in der
Datenarbeit zu verbessern, wie steht sie zu der im Fachgespräch
erhobenen Forderung, die Datenarbeit als Ausbildungsberuf anzuerkennen, und
welche Maßnahmen hat die Bundesregierung gegebenenfalls schon
unternommen, um eine solche Anerkennung voranzutreiben (bitte ausführen
und begründen)?
27. Inwieweit sieht die Bundesregierung große Social-Media- und
Technologieunternehmen in der Verantwortung für die Arbeits- und
Gesundheitsbedingungen, wenn diese für ihr Geschäftsmodell wesentliche Tätigkeiten
wie Content-Moderation und Datenarbeit an Dritt- und Subunternehmen
auslagern, und hält sie die geltende Zurechnung arbeitsrechtlicher
Verantwortung in solchen Auslagerungsketten für ausreichend?
28. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand,
dass wirtschaftlich besonders erfolgreiche Unternehmen in erheblichem
Umfang in KI investieren, die hierfür notwendige Datenarbeit jedoch
vielfach an Drittunternehmen auslagern, in denen niedrige Löhne, unbezahlte
Arbeitszeit und psychische Belastungen verbreitet sind, und welchen
gesetzgeberischen Handlungsbedarf leitet sie daraus ab?
Berlin, den 1. Juli 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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