Einsetzung des ... Untersuchungsausschusses der 21. Wahlperiode ("NGOs")
Text
Einsetzung des ... Untersuchungsausschusses der 21. Wahlperiode ("NGOs")
[Antrag
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Stephan Brandner, Knuth Meyer
Soltau, Rainer Galla, Thomas Fetsch, Martina Kempf, Ulrich von Zons,
Alexander Arpaschi, Dr. Christina Baum, Marc Bernhard, Birgit Bessin,
Dr. Christoph Birghan, René Bochmann, Peter Boehringer, Peter Bohnhof,
Erhard Brucker, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Hauke Finger, Boris
Gamanov, Alexis L. Giersch, Hans-Jürgen Goßner, Dr. Ingo Hahn, Lars Haise,
Stefan Henze, Nicole Hess, Olaf Hilmer, Steffen Janich, Dr. Malte Kaufmann,
Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Pierre Lamely, Iris
Nieland, Dr. Rainer Rothfuß, Angela Rudzka, Lars Schieske, Carina Schießl,
Jan Wenzel Schmidt, Dr. Paul Schmidt, Georg Schroeter, René Springer,
Thomas Stephan, Martina Uhr, Claudia Weiss, Dr. Alexander Wolf, Kay-Uwe
Ziegler, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD
Einsetzung des … Untersuchungsausschusses der 21. Wahlperiode („NGOs“)
Der Bundestag wolle beschließen:
A. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Bundestagswahlkampf 2025 war begleitet von bundesweiten Protesten gegen die
Opposition aus AfD und CDU/CSU. Zahlreiche Veranstalter und Organisatoren dieser
Proteste, die als „Demonstrationen gegen Rechts“ proklamiert wurden, erhalten
staatliche Förderungen, viele sogar in Millionenhöhe.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat in der 20. Wahlperiode mehrere Kleine
Anfragen (Drs. 20/7884, 20/8838, 20/10952 (neu), 20/11099, 20/11454) zur
staatlichen Förderung von „Nichtregierungsorganisationen“ gestellt. Die Antwort der
Bundesregierung (Drs. 20/10952 (neu)) umfasst allein mehrere hundert eng bedruckte
Seiten. Die Bundesregierung erklärte darin, dass sogenannte Zwischenmittelempfänger
nicht vollständig benannt werden könnten. Damit bleibt ein erheblicher Teil der
Förderpraxis intransparent.
Allein im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wurden in den Jahren
2020 bis 2024 mehrere tausend Organisationen gefördert (Drs. 20/10952 (neu)). Die
Förderung umfasst dabei ein breites Spektrum von Organisationen, darunter Vereine,
Stiftungen, Bildungswerke, Forschungsinstitute sowie kommunale Träger. Ein Teil
dieser Organisationen ist regelmäßig öffentlich politisch aktiv und tritt insbesondere
im Kontext von Kampagnen und Demonstrationen gegen „Rechts“ in Erscheinung.
Darüber hinaus wird aus den Antworten der Bundesregierung deutlich, dass zahlreiche
dieser Organisationen nicht ausschließlich über das Programm „Demokratie leben!“
finanziert werden. Vielmehr erhalten viele von ihnen auch noch Fördermittel aus
weiteren Einzelplänen des Bundes, unter anderem aus dem Bundeskanzleramt, dem Aus-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3301
21. Wahlperiode 16.12.2025
wärtigen Amt, dem Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. „Demokratie
leben!“ stellt damit nicht die alleinige, sondern lediglich eine zentrale Förderlinie
innerhalb eines deutlich umfassenderen staatlichen Finanzierungsnetzwerks dar.
Besonders hervorzuheben ist, dass Teile der Förderpraxis im Zuständigkeitsbereich
des Auswärtigen Amts als Verschlusssache eingestuft wurden und der Öffentlichkeit
somit nicht zugänglich sind (Drs. 20/10952 (neu)). Auch dies trägt zu einer
eingeschränkten Nachvollziehbarkeit der staatlichen Finanzierung sog. „NGOs“ bei.
Ein Investigativ-Team um die „Nius“-Journalistin Pauline Voss hat zu den
„Nichtregierungsorganisationen“ und diesen finanziellen Verflechtungen umfangreich
recherchiert und festgestellt, dass das Förderprogramm „Demokratie leben!“ eine zentrale
Rolle spielt (www.nius.de/politik/news/demos-gegen-rechts-steuergeld-
demokratieleben/fedfa787-d7d6-4181-b697-f01158f3ab06). „Regierungsparteien
missbrauchen,“ so Voss, „staatliche Gelder, um über vermeintlich gemeinwohlorientierte
Organisationen politische Prozesse zu beeinflussen“ (s. o.).
„Nius“ stellt fest: „„Demokratie leben!“ greift mit seinen vielfältigen Projekten in alle
Phasen des Meinungsbildungsprozesses ein: Das Programm schränkt durch
Denunzierungs-Portale den Korridor des Sagbaren ein, es diktiert durch Broschüren und
Workshops den Diskurs, es ahndet durch die Verschränkung mit Sicherheitsbehörden
unliebsame Äußerungen und schüchtert ein. Nun zielt es auch noch auf die freien Wahlen
ab und warnt vor der Wahl bestimmter Parteien.“ (s. o.).
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat am
07.02.2025 – also 14 Tage vor der Wahl zum Deutschen Bundestag – auf seiner
Website eine „Szenische Lesung: Correctiv-Recherche“ in Bad Nauheim wie folgt
beworben (s. o.): „Kurzfristig vor der Bundestagswahl möchte das Team des Bündnisses
Demokratie schützen Bad Nauheim noch einmal verdeutlichen, welche Gefahren in
einer Wahl von rechtsorientierten Parteien der Demokratie und der Gesellschaft
drohen.“ Auf der Website eines Bundesministeriums – also einer staatlichen Institution –
wird hier eine Veranstaltung beworben, die „vor der Bundestagswahl“ vor den
Gefahren durch „rechtsorientierte Parteien“ warnt, worunter man CDU/CSU, FDP und die
AfD subsumieren kann (s. o.). Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Neutralitätsgebot,
denn durch die Präsentation auf der eigenen Website des Bundesfamilienministeriums
wurde die Veranstaltung vom Bundesministerium beworben, was als Nachteil für
rechte Parteien zu bewerten ist – gerade in Wahlkampf-Zeiten (s. o.). Zudem gab das
BMFSFJ auf seiner Seite an, dass es sich bei den beworbenen Veranstaltungen um „im
Bundesprogramm „Demokratie leben“ geförderte Projekte“ handelt. Auf der Website
des Bündnisses Demokratie schützen Bad Nauheim wird dieses zudem als
Zuwendungsempfänger des Bundesministeriums ausgegeben.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages führt zur Neutralitätspflicht aus:
„Insbesondere vor und während der Wahlzeit muss sich die Regierung mit amtlichen
Informationen zurückhalten, die sich auf den Wahlerfolg der Parteien auswirken
können.“ (Kurzinformation. Neutralitätspflicht von Regierungsmitglieder und
Parlamentarischen Staatssekretären, Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages,
WD – 3000 – 029/21, www.bundestag.de/resource/blob/836404/3048bbf257f14a16a-
2336af67d37dd72/WD-3-029-21-pdf-data.pdf, zuletzt abgerufen am 28.11.2025).“
Der Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler hat diesen Vorgang scharf kritisiert
(www.nius.de/politik/news/demos-gegen-rechts-steuergeld-demokratie-
leben/fedfa787-d7d6-4181-b697-f01158f3ab06): „Es handelt sich um einen krassen
Verstoß gegen das Neutralitätsgebot des Staates. Dieses Gebot hat historische
Wurzeln: Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hatten die Nazi-Zeit vor Augen, meist
sogar miterlebt. Nach der Machtergreifung hatten die Nationalsozialisten andere
Parteien verbieten lassen und sich zugleich den Staat einverleibt, also die Grenzen
zwischen Staat und NSDAP praktisch aufgehoben. Es ist darum heute
verfassungsrechtlich verboten, dass Regierungsparteien mit staatlichen Mitteln gegen die Konkurrenz
vorgehen. Doch genau das geschieht nun: Ein Geflecht an vermeintlichen Nicht-
Regierungs-Organisationen bekommt staatliche Gelder für die Demokratieförderung
zugesprochen. Tatsächlich aber arbeiten viele dieser Organisationen nicht für die
Allgemeinheit, sondern für eine links-grüne Agenda. Das wird bei den Demonstrationen
gegen „Rechts“ überdeutlich, die sich dezidiert gegen eine politische Richtung
wenden.“
Die Verbindungen zwischen Regierung und den Veranstaltern der „Demonstrationen
gegen „Rechts“ reichen weit.
Besonders die Gruppe „Omas gegen Rechts“ ist im Bundestagswahlkampf hinsichtlich
der Organisation von Demonstrationen gegen „Rechts“ bundesweit in Erscheinung
getreten und hat sich erfolgreich für das Debanking der AfD (https://taz.de/Petition-der-
Omas-gegen-Rechts/!6018131/; https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/volks-
bank-duesseldorf-neuss-kuendigt-afd-nrw-alle-konten-v1_aid-123291053,
www.volksverpetzer.de/analyse/rechte-spenden-konten-weg/) und alternativer
Medien (https://multipolar-magazin.de/artikel/de-banking) eingesetzt. In der
Vergangenheit erhielten die „Omas gegen Rechts“ aus dem Bundeskanzleramt (BKAmt) von Olaf
Scholz (SPD) und dem BMFSFJ Gelder (www.nius.de/politik/news/regierung-
demosgegen-rechts-ngo-steuern-vorfeld-campact-demokrateam/9ac02134-68e2-4030-a771-
31d11afd06a5#). Über die im Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelte
Integrationsbeauftragte erhielten z. B. die „Omas gegen Rechts“ Buxtehude 5.000 Euro (s. o.). Die
Förderperiode erstreckt sich von 2022 bis einschließlich Februar 2025, das Geld fließt
im Rahmen des Aktionsfonds „Stark gegen Rassismus“, der lokale Projekte fördert (s.
o.).
Die „Omas gegen Rechts“ Buxtehude teilten in ihrer Story ein Video vom Kanal
„Niemals Merz“, in dem kritische Aussagen von Merz über Migration als Gefahr und
mögliche Ursache für Gewalt dargestellt werden (s. o.). Das Bundeskanzleramt hatte somit
aus Steuergeldern eine Organisation gefördert, die im Wahlkampf direkt gegen den
politischen Konkurrenten des damaligen Bundeskanzlers und Bundeskanzlerkandidat
der SPD, Olaf Scholz, agiert hat.
Das BMFSFJ fördert die „Omas gegen Rechts“ seit 2022 im Rahmen des Programms
„Demokratie leben!“ (s. o.). Insgesamt 18.294,22 Euro gingen über die lokalen
„Partnerschaften für Demokratie“ an die „Omas gegen Rechts“ (s. o.).
Das „Engagement“ der „Omas gegen Rechts“ wird zusätzlich indirekt über die
„Grüne-nahe“ Amadeu-Antonio-Stiftung gefördert (s. o.). Die Stiftung erhält im
Rahmen der Förderung „Demokratie leben!“ seit dem Jahr 2015 8,8 Millionen Euro (s. o.).
Die Amadeu-Antonio-Stiftung unterstützte den ersten Bundeskongress der „Omas
gegen Rechts“ im August 2024, der über drei Tage hinweg in Erfurt stattfand. Im Oktober
2024 berichtete die Stiftung über die Förderung eines „ganztägigen Seminars für 13
Teilnehmende zwischen 61 und 75 Jahren“, in dessen Rahmen die Teilnehmerinnen
mithilfe einer „professionellen Kommunikationstrainerin“ lernten,
„Falschinformationen und rechtsextreme Stammtischparolen zu entkräften“ (s. o.). Im Jahr 2020 hatte
die Stiftung bereits das Projekt „Medienkompetenz für OMAS GEGEN RECHTS“ zur
Stärkung des demokratischen Diskurses“ gefördert, das die digitale Vernetzung in der
Pandemie stärken sollte: „In Zukunft können die empowerten Omas dann auch in der
digitalen Welt an Diskussionen und Meinungsbildung teilnehmen“, hieß es auf der
Website der Stiftung (s. o.).
Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat vor den Bundestagswahlen
verstärkt zu Protesten gegen „Rechts“ aufgerufen. Der BUND erhält von diversen
staatlichen Stellen Steuergelder, unter anderem auch aus dem
Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) und Bundesumweltministerium. Im Jahr 2023 förderte das
BMWK den BUND insgesamt mit 2 Millionen Euro. Die Förderung sollte der
„Stärkung der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung der nationalen Klimapolitik“ dienen. Der
BUND rief bundesweit zu Demonstrationen auf. In Stuttgart rief der BUND für den
01.02.2025 – also 22 Tage vor der Bundestagswahl – zu einer Demonstration mit der
Parole „Wir sind die Brandmauer“ auf.
„Nius“ fasst diesen Befund in seiner Recherche wie folgt zusammen: „Auch in anderen
Städten demonstrieren Parteien, Kirchen, Gewerkschaften und staatlich geförderte
Organisationen zusammen mit der Antifa gegen konservative Parteien (s. o.). Die
Regierung finanziert so mit Steuergeld den Kampf gegen die Opposition Seite an Seite mit
einer teils militant auftretenden Antifa (s. o.). Dazu passt, dass die meisten
Gewaltangriffe auf Politiker im Jahr 2024 Vertreter der AfD trafen: „Linksextreme Gewalt“,“
so Pauline Voss in „Nius“ (s. o.), „ist längst salonfähig, eine Abgrenzung von der
extremen Linken findet nicht statt. Stattdessen werden sie als angemessene Partner
zivilgesellschaftlichen Engagements angesehen.“
Eine weitere zentrale Rolle bei der Organisation der Demonstrationen gegen „Rechts“
spielt der Verein Campact e. V. Er erhält zwar keine Steuermittel, ist jedoch
Mitgründer und Hauptgesellschafter des gemeinnützigen Unternehmens HateAid (s. o.). Fast
2,5 Millionen Euro hat HateAid seit 2020 allein aus dem BMFSFJ erhalten (s. o.).
Auch die Proteste am 02.02.2025 in Berlin hatte Campact unter dem Motto „Aufstand
der Anständigen“ organisiert (s. o.). Bereits am 25.01.2025 hatte Campact zusammen
mit „Eltern gegen Rechts“, die in ihrem Impressum auch die Amadeu-Antonio-
Stiftung nennen, ein „Lichtermeer für Demokratie und gegen „Rechts“ vor dem
Brandenburger Tor“ veranstaltet, bei dem sich führende Politiker von SPD und Grünen gezeigt
und lachend fotografiert hatten (s. o.). Obwohl Campact also nicht direkt am Tropf des
Staates hängt, profitierte immerhin HateAid, das Campact zur Hälfte gehört, von der
staatlichen Förderung (s. o.).
Staatliche Förderungen helfen nicht nur einer abstrakten Zivilgesellschaft, sie prägen
ganz direkt den politischen Diskurs und beeinflussen im Wahlkampf den Wettbewerb
der Parteien (s. o.). Über die „Omas gegen Rechts“, aber auch den BUND fließen
Steuergelder in den Kampf der Regierung gegen die Opposition (s. o.).
Auch das Medienportal „Correctiv“ erhielt im Jahr 2023 allein 61.000 Euro über das
Förderprogramm „Demokratie leben!“ (s. o.). Insgesamt erhielt „Correctiv“ seit
Gründung rund 2,5 Millionen Euro an Steuergeldern (s. o.).
Die Meldestelle „REspect“ wird ebenfalls aus dem Bundesfamilienministerium
finanziert (s. o.). Knapp 800.000 Euro Steuergeld erhielt die Meldestelle seit 2020 vom
Bundesministerium (s. o.). „REspect“ wurde im Oktober vergangenen Jahres als erster
Trusted Flagger zugelassen, die Meldungen der Meldestelle müssen damit laut dem
Digital Services Act prioritär behandelt werden (s. o.). Dafür arbeitet die Meldestelle
mit der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) zusammen, also
mit dem Bundeskriminalamt (s. o.).
Wie die Partnerschaften für Demokratie wirken sollen, hatte die damalige
Bundesfamilienministerin Paus bereits im Januar 2024 im Innenausschuss des Bundestages
herausgearbeitet (s. o.). Dort hatte sie erklärt, dass das Ziel von „Demokratie leben!“ darin
bestehe, dass „vor Ort, in den Kommunen, zivilgesellschaftliche Organisationen
zusammen mit politischen Parteienvertretern, Amtsträgern, mit Polizei und anderen
Sicherheitsbehörden arbeiten zur Stabilisierung, zur Sicherheit der Demokratie.“ (s. o.).
Über „Demokratie leben!“, so Pauline Voss in NIUS (s. o.), laufen Fäden zusammen,
die in einer Demokratie eigentlich voneinander getrennt werden müssen: Vermeintlich
zivilgesellschaftliche Organisationen leiten ihre Erkenntnisse an Sicherheitsbehörden
weiter und kooperieren mit diesen, Regierungsparteien instrumentalisieren Steuergeld,
um ihnen genehme politische Organisationen zu finanzieren, die dann zum Protest
gegen die Opposition mobilisieren. Die scharfe Trennlinie zwischen der freien
Gesellschaft auf der einen Seite und dem Staat auf der anderen verschwimmt.
Insgesamt ergibt sich das Bild eines weit verzweigten Fördernetzwerks, in dem
staatliche Mittel über verschiedene Ministerien an Organisationen fließen, die sich im
politischen Raum engagieren und im Wahlkampf einseitig positionieren. Das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erscheint dabei weniger als isoliertes Einzelprojekt,
sondern vielmehr als ein zentraler Knotenpunkt innerhalb eines umfassenderen
Systems staatlich finanzierter politischer Einflussnahme. Es bildet damit nicht das gesamte
Ausmaß, sondern lediglich die Spitze eines Eisbergs.
B. Der Deutsche Bundestag beschließt:
I. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Es wird ein Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes eingesetzt.
Dem Untersuchungsausschuss sollen 16 ordentliche Mitglieder (CDU/CSU-Fraktion:
sechs Mitglieder, AfD-Fraktion: vier Mitglieder, SPD-Fraktion: drei Mitglieder,
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: zwei Mitglieder, Fraktion Die Linke: ein Mitglied)
und eine entsprechende Anzahl von stellvertretenden Mitgliedern angehören.
II. Untersuchungsauftrag
Der Untersuchungsausschuss soll die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit sog.
„Nichtregierungsorganisationen“ („NGOs“) untersuchen. Insbesondere soll untersucht
werden, inwieweit personelle Überschneidungen und Verbindungen zwischen
„NGOs“, Bundesministerien und Bundesbehörden bestehen oder bestanden und
inwieweit „NGOs“, die sich politisch betätigen, staatliche Förderung erhalten oder erhielten.
Die Praxis und Höhe der Förderung der Europäischen Union (EU) von „NGOs“ soll
beleuchtet werden, um mögliche Einflussnahmen der EU über „NGOs“ auf die
Willensbildung in Deutschland zu eruieren. Gleichzeitig soll aufgezeigt werden, ob die
geltenden Transparenzregeln hinsichtlich staatlicher Förderungen von „NGOs“
ausreichend sind oder ob und ggf. wie hier Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers
besteht. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob die gesetzlichen
Regelungen der Gemeinnützigkeit noch zeitgemäß sind.
Ferner soll untersucht werden, welchen Einfluss staatlich geförderte „NGOs“ während
der letzten Bundestagswahl zu Gunsten bzw. zu Lasten welcher Parteien ausgeübt
haben. Insbesondere soll eruiert werden, ob hier die Grenzen der Gemeinnützigkeit
überschritten worden sind und parteipolitisch in den Wahlkampf eingegriffen worden ist.
Auch muss in diesem Kontext geprüft werden, ob die gesetzlichen Transparenzregeln
für politische Parteien ausreichend sind. Hier soll insbesondere auch das
Förderprogramm „Demokratie leben!“ in die Betrachtung einbezogen werden.
Schließlich soll untersucht werden, ob durch die Tätigkeiten von staatlich finanzierten
„NGOs“ eine unzulässige Beeinflussung der Bundestagswahl stattgefunden hat und ob
ggfs. auch Regierungsmitglieder oder staatliche Stellen am Versuch eine
Wahlbeeinflussung beteiligt waren.
Es gilt des Weiteren zu untersuchen, wie stark der Einfluss von „NGOs“ bei
Kontenkündigungen („Debanking“) der AfD und alternativer Medien ist. So hatten die „Omas
gegen Rechts“ im Oktober 2024 die Volksbank in Leipzig aufgefordert, das Konto des
AfD-Kreisverbandes Leipzig zu kündigen (www.tagesschau.de/investigativ/
reportmainz/banken-extremisten-100.h). Das Konto des Landesverbandes Berlin bei der
Berliner Volksbank wurde nach einer Kampagne der „Omas gegen Rechts“ im Juli
2024 gekündigt (https://taz.de/Petition-der-Omas-gegen-Rechts/!6018131/). Im
Januar 2025 im Wahlkampf zur Bundestagswahl kündigte die Volksbank dem
Stadtverband der Düsseldorfer AfD ohne Begründung die Geschäftsverbindung (www.spie-
gel.de/wirtschaft/unternehmen/afd-duesseldorf-volksbank-kuendigt-konto-a-
3c9d71eb-d326-429f-858a-14992e1f44e3). Außer dem Stadtverband wurden auch die
Konten des Landesverbandes, der Landtagsfraktion und der Düsseldorfer
Stadtratsfraktion der AfD von der Volksbank gekündigt worden (https://rp-online.de/nrw/sta-
edte/duesseldorf/volksbank-duesseldorf-neuss-kuendigt-afd-nrw-alle-konten-v1_aid-
123291053).
Der Untersuchungszeitraum beginnt am 01.01.2015 und endet mit dem Beschluss des
Bundestages über die Einsetzung des Untersuchungsausschusses.
III. Der Untersuchungsausschuss soll insbesondere klären:
1. welche Organisationen bzw. kulturelle Einrichtungen in den Jahren 2015 bis zum
23.02.2025 Fördermittel im Rahmen des Förderprogramms „Demokratie leben!“
erhalten haben und in welcher Höhe,
2. welche ehemaligen bzw. aktuellen Mitglieder des Bundestages bzw. deren nahe
Angehörige/Verwandte und/oder deren Geschäftspartner seit dem 01.01.2015 bis
zum 23.02.2025 Mitglied oder Förderer der im Sinne von Nummer 1 genannten
Organisationen bzw. kulturellen Einrichtungen sind,
3. welche in Nummer 1 genannten Organisationen bzw. Einrichtungen als
Teilnehmer oder verantwortliche (Mit-)Organisatoren an Demonstrationen gegen
Rechtsextremismus bzw. Demonstrationen gegen „Rechts“ seit dem 01.01.2015
bis zum 23.02.2025 beteiligt waren,
4. welche Mitglieder des Deutschen Bundestages und welche Mitglieder der
Bundesregierung auf den in Nummer 3 genannten Demonstrationen traten seit dem
01.01.2015bis zum 23.02.2025 als Redner auf oder haben an den
Demonstrationen im Sinne der Nummer 3 teilgenommen,
5. welche Veranstaltungen, Vorträge oder sonstige Beiträge der in Nummer 1
genannten Organisationen bzw. Einrichtungen auf offiziellen Internetseiten, Social-
Media-Kanälen oder sonstigen Accounts wurden von Bundesministerien oder
Bundesbehörden namentlich mit Datum der Veranstaltung von wann bis wann
genannt, aus welchen Gründen die Veröffentlichung seitens des
Bundesministeriums bzw. der Bundesbehörde vorgenommen wurden und welche Kosten
hierdurch entstanden sind,
6. welche staatlichen Fördermittel bzw. sonstigen Zuwendungen, die in Nummer 1
genannten Organisationen seit dem 01.01.2015bis zum 23.02.2025 neben den
Fördermitteln im Rahmen des Förderprogramms „Demokratie leben!“ noch
erhalten haben,
7. welche Fördermittel bzw. sonstigen Zuwendungen von der EU die in Nummer 1
genannten Organisationen seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025 neben den
Fördermitteln im Rahmen des Förderprogramms „Demokratie leben!“ noch
erhalten haben,
8. wie groß der Anteil der finanziellen Mittel, den die in Nummer 1 genannten
Organisationen seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025 aus staatlicher Förderung
und aus Fördermitteln der EU im Verhältnis zu den sonstigen Einnahmen der
Organisationen erhalten haben, ist,
9. wie hoch der Anteil der Spenden und sonstigen Zuwendungen aus der Wirtschaft,
von parteinahen Stiftungen oder sonstigen juristischen Personen, die seit dem
01.01.2015 bis zum 23.02.2025 an die in Nummer 1 genannten Organisationen
gegangen sind, ist,
10. ob Beraterverträge mit den in Nummer 1 genannten Organisationen bestehen, und
wenn ja, in welchem Umfang, insbesondere mit welchem Entgelt,
11. ob Arbeitnehmerüberlassungsverträge mit den in Nummer 1 genannten
Organisationen bestehen bzw. ob Personal dorthin anderweitig abgeordnet wurde, und
wenn ja, in welchem Umfang, insbesondere mit welchem Entgelt,
12. ob in obersten Bundesbehörden Personen seit dem 01.01.2015 bis zum
23.02.2025 beschäftigt waren bzw. sind, die gegenwärtig oder vor ihrer
derzeitigen Beschäftigung hauptberuflich oder nebenberuflich (auch ruhend bzw.
beurlaubt) ein Arbeitsverhältnis mit den in Nummer 1 genannten Organisationen
haben oder hatten, und wenn ja,
a) wie viele Personen dies betrifft, und wie viele davon eine Tätigkeit als
Abteilungsleiter oder höher ausüben,
b) ob bei der heutigen Beschäftigung in der obersten Bundesbehörde ein
inhaltlicher Zusammenhang zur vorherigen Tätigkeit bei den in Nummer 1
genannten Organisationen besteht,
13. ob in Bundesministerien Personen seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025
beschäftigt waren bzw. sind, die gegenwärtig oder vor ihrer derzeitigen
Beschäftigung hauptberuflich oder nebenberuflich (auch ruhend bzw. beurlaubt) ein
Arbeitsverhältnis mit den in Nummer 1 genannten Organisationen haben oder
hatten, und wenn ja,
a) wie viele Personen dies betrifft, und wie viele davon eine Tätigkeit als
Abteilungsleiter oder höher ausüben,
b) ob bei der heutigen Beschäftigung in den Bundesministerien ein inhaltlicher
Zusammenhang zur vorherigen Tätigkeit bei den in Nummer 1 genannten
Organisationen besteht,
14. ob in Bundesoberbehörden Personen seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025
beschäftigt waren bzw. sind, die gegenwärtig oder vor ihrer derzeitigen
Beschäftigung hauptberuflich oder nebenberuflich (auch ruhend und beurlaubt) ein
Arbeitsverhältnis mit den in Nummer 1 genannten Organisationen hatten, und wenn
ja,
a) wie viele Personen dies betrifft, und wie viele davon eine Tätigkeit als
Abteilungsleiter oder höher ausüben,
b) ob bei der heutigen Beschäftigung in der Bundesoberbehörde ein inhaltlicher
Zusammenhang zur vorherigen Tätigkeit bei mit den in Nummer 1
genannten Organisationen besteht,
15. in welchem finanziellen Umfang die in Nummer 1 genannten Organisationen seit
dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025 aus Haushaltsmitteln des Bundes
Globalzuwendungen erhielten bzw. erhalten haben (mittelbar oder unmittelbar),
16. in welchen Ausschüssen, Beratungsgremien, Fachbeiräten oder Projektbeiräten
die in Nummer 1 genannten Organisationen seit dem 01.01.2015 bis zum
23.02.2025 berufen waren bzw. sind, wer die Berufung jeweils entschieden hat,
welche Personen jeweils benannt worden waren bzw. sind, auf welcher
Rechtsgrundlage die Berufung jeweils erfolgte, und ob für die Tätigkeit jeweils
Aufwandsentschädigungen (wenn ja, in welcher Höhe), Ersatz eines
Verdienstausfalls oder sonstige Geld- oder Sachleistungen gewährt werden,
17. welche gemeinnützigen Organisationen, die nicht zu den in Nummer 1 genannten
Organisationen zählen, seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025 mit
Bundesmitteln gefördert wurden,
18. welche ehemaligen bzw. aktuellen Mitglieder des Bundestages bzw. deren nahe
Angehörige/Verwandte und/oder deren Geschäftspartner seit dem 01.01.2015 bis
zum 23.02.2025 Mitglied oder Förderer der in Nummer 17 genannten
Organisationen waren bzw. sind,
19. an welchen politischen Entscheidungsprozessen bzw. Gesetzesvorhaben die in
Nummer 1 genannten Organisationen seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025
mitgewirkt haben,
20. welche gemeinnützigen Organisationen, die nicht zu den in Nummer 1 genannten
Organisationen zählen, seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025 von der EU
Fördermittel und sonstige Zuwendungen erhalten haben bzw. weiterhin erhalten,
21. wie groß der Anteil der finanziellen Mittel ist die die in Nummer 17 genannten
Organisationen seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025 aus staatlicher
Förderung und aus Fördermitteln der EU im Verhältnis zu den sonstigen Einnahmen
der Organisationen erhalten haben,
22. wie hoch der Anteil der Spenden und sonstigen Zuwendungen aus der Wirtschaft,
von parteinahen Stiftungen oder sonstigen juristischen Personen ist, die seit dem
01.01.2015 bis zum 23.02.2025 an in Nummer 17 genannten Organisationen
geleistet worden sind,
23. ob Beraterverträge mit den in Nummer 17 genannten Organisationen bestehen,
und wenn ja, in welchem Umfang, insbesondere mit welchem Entgelt,
24. ob Arbeitnehmerüberlassungsverträge mit den in Nummer 17 genannten
Organisationen bestehen, ob Personal dorthin anderweitig abgeordnet wurde, und wenn
ja, in welchem Umfang, insbesondere mit welchem Entgelt,
25. ob in obersten Bundesbehörden Personen seit dem 01.01.2015 bis zum
23.02.2025 beschäftigt sind bzw. waren, die gegenwärtig oder vor ihrer
derzeitigen Beschäftigung hauptberuflich oder nebenberuflich (auch ruhend bzw.
beurlaubt) ein Arbeitsverhältnis mit den in Nummer 17 genannten Organisationen
haben oder hatten, und wenn ja,
a) wie viele Personen dies betrifft, und wie viele davon eine Tätigkeit als
Abteilungsleiter oder höher ausüben,
b) ob bei der heutigen Beschäftigung in der obersten Bundesbehörde ein
inhaltlicher Zusammenhang zur vorherigen Tätigkeit bei den in Nummer 17
genannten Organisationen besteht,
26. ob in Bundesministerien Personen seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025
beschäftigt sind bzw. waren, die gegenwärtig oder vor ihrer derzeitigen
Beschäftigung hauptberuflich oder nebenberuflich (auch ruhend bzw. beurlaubt) ein
Arbeitsverhältnis mit den in Nummer 17 genannten Organisationen haben oder
hatten, und wenn ja,
a) wie viele Personen dies betrifft, und wie viele davon eine Tätigkeit als
Abteilungsleiter oder höher ausüben,
b) ob bei der heutigen Beschäftigung in den Bundesministerien ein inhaltlicher
Zusammenhang zur vorherigen Tätigkeit bei den in Nummer 17 genannten
Organisationen besteht,
27. ob in Bundesoberbehörden Personen seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025
beschäftigt sind bzw. waren, die gegenwärtig oder vor ihrer derzeitigen
Beschäftigung hauptberuflich oder nebenberuflich (auch ruhend bzw. beurlaubt) ein
Arbeitsverhältnis mit den in Nummer 17 genannten Organisationen hatten, und
wenn ja,
a) wie viele Personen dies betrifft, und wie viele davon eine Tätigkeit als
Abteilungsleiter oder höher ausüben,
b) ob bei der heutigen Beschäftigung in der Bundesoberbehörde ein inhaltlicher
Zusammenhang zur vorherigen Tätigkeit bei mit den in Nummer 17
genannten Organisationen besteht,
28. in welchem finanziellen Umfang die in Nummer 17 genannten Organisationen
seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025 aus Haushaltsmitteln des Bundes
Globalzuwendungen (mittelbar oder unmittelbar) erhielten bzw. erhalten,
29. in welchen Ausschüssen, Beratungsgremien, Fachbeiräten oder Projektbeiräten
die in Nummer 17 genannten Organisationen seit dem 01.01.2015 bis zum
23.02.2025 berufen waren bzw. sind, wer die Berufung jeweils entschieden hat,
welche Personen jeweils benannt worden sind, auf welcher Rechtsgrundlage die
Berufung jeweils beruht, und ob für die Tätigkeit jeweils
Aufwandsentschädigungen, Ersatz eines Verdienstausfalls oder sonstige Geld- oder Sachleistungen
gewährt wurden bzw. gewährt werden (wenn ja, in welcher Höhe),
30. an welchen politischen Entscheidungsprozessen bzw. Gesetzesvorhaben die in
Nummer 17 genannten Organisationen seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025
mitgewirkt haben,
31. ob die in Nummer 17 genannten Organisationen politische Demonstrationen oder
Prozesse mit ihren personellen oder finanziellen Mitteln unterstützen und wenn
ja, in welcher Form und Höhe,
32. wie hoch die Verluste durch die steuerlichen Vergünstigungen der
Organisationen nach Nummer 1 und nach Nummer 17 für den deutschen Staat seit dem
01.01.2015 bis zum 23.02.2025 waren.
IV. Der Untersuchungsausschuss soll zudem prüfen und Empfehlungen geben,
1. wie sich eine einseitige Beeinflussung der Wähler durch staatsfinanzierte
„NGOs“, insbesondere während des Wahlkampfes und insbesondere
ausschließlich zu Lasten der oppositionellen Parteien, künftig unterbinden lässt,
2. mit welchen Maßnahmen sich die Bildung von Strukturen eines „deep state“ in
Deutschland unterbinden lassen und welche Maßnahmen erforderlich wären, um
möglicherweise festgestellte vorhandene Strukturen eines „deep state“
rückgängig machen lassen,
3. nach welchen Schwerpunkten eine bundesweite Evaluierung der Wirkungsweise
von „NGOs“ in der Bevölkerung ausgestaltet sein sollte und wie eine größere
Sichtbarkeit der staatlichen Verbindungen zu „NGOs“ sowie sämtliche
öffentliche Finanzzuflüsse an „NGOs“, auch seitens der EU, für die Bevölkerung
hergestellt werden kann,
4. welche gesetzlichen Regelungen geändert werden bzw. ergänzt oder neu
geschaffen werden müssten, um zu verhindern, dass gemeinnützige Organisationen für
parteipolitische Zwecke missbraucht werden können, und welche
Kontrollinstrumentarien bzw. -strukturen hierfür eingesetzt bzw. geschaffen werden müssten
bzw. und könnten,
5. welche gesetzlichen Regelungen geändert werden bzw. ergänzt oder neu
geschaffen werden müssten, um zu verhindern, dass gemeinnützige Organisationen für
parteipolitische Zwecke der amtierenden Bundesregierung während des
Wahlkampfes missbraucht werden können und welche Kontrollinstrumentarien
bzw. -strukturen hierfür eingesetzt bzw. geschaffen werden müssten bzw. und
könnten,
6. ob die Zulässigkeit von Wahlwerbung mit Blick auf die Chancengleichheit der
Parteien künftig bundeseinheitlich durch ein Gesetz geregelt werden sollte,
7. ob und wie die gesetzliche Regelung des § 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 24 der
Abgabenordnung (AO) mit Blick darauf, dass die Norm direkte oder indirekte
Wahlkampfunterstützung von gemeinnützigen Organisationen nicht ausschließt,
zu reformieren ist oder, ob das das Rechtsinstitut der Gemeinnützigkeit generell
aufgegeben werden sollte, um so die erforderliche politische Neutralität der
Organisationen zu garantieren,
8. ob es einer Änderung des Parteiengesetzes bedarf, die unter dem Gesichtspunkt
der verdeckten Parteienfinanzierung ein sanktionsbewehrtes Verbot der direkten
und/oder indirekten finanziellen und/oder personellen Unterstützung von Parteien
durch gemeinnützige Organisationen und umgekehrt beinhaltet.
C. Der Deutsche Bundestag stellt außerdem fest:
Die Mitglieder des Deutschen Bundestages sind von den deutschen Bürgern gewählt
worden, um ihre Interessen im Bundestag zu vertreten und nicht die eigenen Interessen
oder die Interessen einer Partei. Demzufolge sind alle Mitglieder des Deutschen
Bundestages verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Rechte der Opposition im
Parlament geachtet werden und damit der Wählerwille umgesetzt wird.
Berlin, den 16. Dezember 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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