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Einsetzung des ... Untersuchungsausschusses der 21. Wahlperiode ("NGOs")

dip / drucksache 16.12.2025 · WP 21 · 21/3301 · Antrag · Original ↗

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Einsetzung des ... Untersuchungsausschusses der 21. Wahlperiode ("NGOs") [Antrag der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Stephan Brandner, Knuth Meyer Soltau, Rainer Galla, Thomas Fetsch, Martina Kempf, Ulrich von Zons, Alexander Arpaschi, Dr. Christina Baum, Marc Bernhard, Birgit Bessin, Dr. Christoph Birghan, René Bochmann, Peter Boehringer, Peter Bohnhof, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Hauke Finger, Boris Gamanov, Alexis L. Giersch, Hans-Jürgen Goßner, Dr. Ingo Hahn, Lars Haise, Stefan Henze, Nicole Hess, Olaf Hilmer, Steffen Janich, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Pierre Lamely, Iris Nieland, Dr. Rainer Rothfuß, Angela Rudzka, Lars Schieske, Carina Schießl, Jan Wenzel Schmidt, Dr. Paul Schmidt, Georg Schroeter, René Springer, Thomas Stephan, Martina Uhr, Claudia Weiss, Dr. Alexander Wolf, Kay-Uwe Ziegler, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD Einsetzung des … Untersuchungsausschusses der 21. Wahlperiode („NGOs“) Der Bundestag wolle beschließen: A. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der Bundestagswahlkampf 2025 war begleitet von bundesweiten Protesten gegen die Opposition aus AfD und CDU/CSU. Zahlreiche Veranstalter und Organisatoren dieser Proteste, die als „Demonstrationen gegen Rechts“ proklamiert wurden, erhalten staatliche Förderungen, viele sogar in Millionenhöhe. Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat in der 20. Wahlperiode mehrere Kleine Anfragen (Drs. 20/7884, 20/8838, 20/10952 (neu), 20/11099, 20/11454) zur staatlichen Förderung von „Nichtregierungsorganisationen“ gestellt. Die Antwort der Bundesregierung (Drs. 20/10952 (neu)) umfasst allein mehrere hundert eng bedruckte Seiten. Die Bundesregierung erklärte darin, dass sogenannte Zwischenmittelempfänger nicht vollständig benannt werden könnten. Damit bleibt ein erheblicher Teil der Förderpraxis intransparent. Allein im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wurden in den Jahren 2020 bis 2024 mehrere tausend Organisationen gefördert (Drs. 20/10952 (neu)). Die Förderung umfasst dabei ein breites Spektrum von Organisationen, darunter Vereine, Stiftungen, Bildungswerke, Forschungsinstitute sowie kommunale Träger. Ein Teil dieser Organisationen ist regelmäßig öffentlich politisch aktiv und tritt insbesondere im Kontext von Kampagnen und Demonstrationen gegen „Rechts“ in Erscheinung. Darüber hinaus wird aus den Antworten der Bundesregierung deutlich, dass zahlreiche dieser Organisationen nicht ausschließlich über das Programm „Demokratie leben!“ finanziert werden. Vielmehr erhalten viele von ihnen auch noch Fördermittel aus weiteren Einzelplänen des Bundes, unter anderem aus dem Bundeskanzleramt, dem Aus- Deutscher Bundestag Drucksache 21/3301 21. Wahlperiode 16.12.2025 wärtigen Amt, dem Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. „Demokratie leben!“ stellt damit nicht die alleinige, sondern lediglich eine zentrale Förderlinie innerhalb eines deutlich umfassenderen staatlichen Finanzierungsnetzwerks dar. Besonders hervorzuheben ist, dass Teile der Förderpraxis im Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amts als Verschlusssache eingestuft wurden und der Öffentlichkeit somit nicht zugänglich sind (Drs. 20/10952 (neu)). Auch dies trägt zu einer eingeschränkten Nachvollziehbarkeit der staatlichen Finanzierung sog. „NGOs“ bei. Ein Investigativ-Team um die „Nius“-Journalistin Pauline Voss hat zu den „Nichtregierungsorganisationen“ und diesen finanziellen Verflechtungen umfangreich recherchiert und festgestellt, dass das Förderprogramm „Demokratie leben!“ eine zentrale Rolle spielt (www.nius.de/politik/news/demos-gegen-rechts-steuergeld- demokratieleben/fedfa787-d7d6-4181-b697-f01158f3ab06). „Regierungsparteien missbrauchen,“ so Voss, „staatliche Gelder, um über vermeintlich gemeinwohlorientierte Organisationen politische Prozesse zu beeinflussen“ (s. o.). „Nius“ stellt fest: „„Demokratie leben!“ greift mit seinen vielfältigen Projekten in alle Phasen des Meinungsbildungsprozesses ein: Das Programm schränkt durch Denunzierungs-Portale den Korridor des Sagbaren ein, es diktiert durch Broschüren und Workshops den Diskurs, es ahndet durch die Verschränkung mit Sicherheitsbehörden unliebsame Äußerungen und schüchtert ein. Nun zielt es auch noch auf die freien Wahlen ab und warnt vor der Wahl bestimmter Parteien.“ (s. o.). Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat am 07.02.2025 – also 14 Tage vor der Wahl zum Deutschen Bundestag – auf seiner Website eine „Szenische Lesung: Correctiv-Recherche“ in Bad Nauheim wie folgt beworben (s. o.): „Kurzfristig vor der Bundestagswahl möchte das Team des Bündnisses Demokratie schützen Bad Nauheim noch einmal verdeutlichen, welche Gefahren in einer Wahl von rechtsorientierten Parteien der Demokratie und der Gesellschaft drohen.“ Auf der Website eines Bundesministeriums – also einer staatlichen Institution – wird hier eine Veranstaltung beworben, die „vor der Bundestagswahl“ vor den Gefahren durch „rechtsorientierte Parteien“ warnt, worunter man CDU/CSU, FDP und die AfD subsumieren kann (s. o.). Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Neutralitätsgebot, denn durch die Präsentation auf der eigenen Website des Bundesfamilienministeriums wurde die Veranstaltung vom Bundesministerium beworben, was als Nachteil für rechte Parteien zu bewerten ist – gerade in Wahlkampf-Zeiten (s. o.). Zudem gab das BMFSFJ auf seiner Seite an, dass es sich bei den beworbenen Veranstaltungen um „im Bundesprogramm „Demokratie leben“ geförderte Projekte“ handelt. Auf der Website des Bündnisses Demokratie schützen Bad Nauheim wird dieses zudem als Zuwendungsempfänger des Bundesministeriums ausgegeben. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages führt zur Neutralitätspflicht aus: „Insbesondere vor und während der Wahlzeit muss sich die Regierung mit amtlichen Informationen zurückhalten, die sich auf den Wahlerfolg der Parteien auswirken können.“ (Kurzinformation. Neutralitätspflicht von Regierungsmitglieder und Parlamentarischen Staatssekretären, Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages, WD – 3000 – 029/21, www.bundestag.de/resource/blob/836404/3048bbf257f14a16a- 2336af67d37dd72/WD-3-029-21-pdf-data.pdf, zuletzt abgerufen am 28.11.2025).“ Der Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler hat diesen Vorgang scharf kritisiert (www.nius.de/politik/news/demos-gegen-rechts-steuergeld-demokratie- leben/fedfa787-d7d6-4181-b697-f01158f3ab06): „Es handelt sich um einen krassen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot des Staates. Dieses Gebot hat historische Wurzeln: Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hatten die Nazi-Zeit vor Augen, meist sogar miterlebt. Nach der Machtergreifung hatten die Nationalsozialisten andere Parteien verbieten lassen und sich zugleich den Staat einverleibt, also die Grenzen zwischen Staat und NSDAP praktisch aufgehoben. Es ist darum heute verfassungsrechtlich verboten, dass Regierungsparteien mit staatlichen Mitteln gegen die Konkurrenz vorgehen. Doch genau das geschieht nun: Ein Geflecht an vermeintlichen Nicht- Regierungs-Organisationen bekommt staatliche Gelder für die Demokratieförderung zugesprochen. Tatsächlich aber arbeiten viele dieser Organisationen nicht für die Allgemeinheit, sondern für eine links-grüne Agenda. Das wird bei den Demonstrationen gegen „Rechts“ überdeutlich, die sich dezidiert gegen eine politische Richtung wenden.“ Die Verbindungen zwischen Regierung und den Veranstaltern der „Demonstrationen gegen „Rechts“ reichen weit. Besonders die Gruppe „Omas gegen Rechts“ ist im Bundestagswahlkampf hinsichtlich der Organisation von Demonstrationen gegen „Rechts“ bundesweit in Erscheinung getreten und hat sich erfolgreich für das Debanking der AfD (https://taz.de/Petition-der- Omas-gegen-Rechts/!6018131/; https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/volks- bank-duesseldorf-neuss-kuendigt-afd-nrw-alle-konten-v1_aid-123291053, www.volksverpetzer.de/analyse/rechte-spenden-konten-weg/) und alternativer Medien (https://multipolar-magazin.de/artikel/de-banking) eingesetzt. In der Vergangenheit erhielten die „Omas gegen Rechts“ aus dem Bundeskanzleramt (BKAmt) von Olaf Scholz (SPD) und dem BMFSFJ Gelder (www.nius.de/politik/news/regierung- demosgegen-rechts-ngo-steuern-vorfeld-campact-demokrateam/9ac02134-68e2-4030-a771- 31d11afd06a5#). Über die im Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelte Integrationsbeauftragte erhielten z. B. die „Omas gegen Rechts“ Buxtehude 5.000 Euro (s. o.). Die Förderperiode erstreckt sich von 2022 bis einschließlich Februar 2025, das Geld fließt im Rahmen des Aktionsfonds „Stark gegen Rassismus“, der lokale Projekte fördert (s. o.). Die „Omas gegen Rechts“ Buxtehude teilten in ihrer Story ein Video vom Kanal „Niemals Merz“, in dem kritische Aussagen von Merz über Migration als Gefahr und mögliche Ursache für Gewalt dargestellt werden (s. o.). Das Bundeskanzleramt hatte somit aus Steuergeldern eine Organisation gefördert, die im Wahlkampf direkt gegen den politischen Konkurrenten des damaligen Bundeskanzlers und Bundeskanzlerkandidat der SPD, Olaf Scholz, agiert hat. Das BMFSFJ fördert die „Omas gegen Rechts“ seit 2022 im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“ (s. o.). Insgesamt 18.294,22 Euro gingen über die lokalen „Partnerschaften für Demokratie“ an die „Omas gegen Rechts“ (s. o.). Das „Engagement“ der „Omas gegen Rechts“ wird zusätzlich indirekt über die „Grüne-nahe“ Amadeu-Antonio-Stiftung gefördert (s. o.). Die Stiftung erhält im Rahmen der Förderung „Demokratie leben!“ seit dem Jahr 2015 8,8 Millionen Euro (s. o.). Die Amadeu-Antonio-Stiftung unterstützte den ersten Bundeskongress der „Omas gegen Rechts“ im August 2024, der über drei Tage hinweg in Erfurt stattfand. Im Oktober 2024 berichtete die Stiftung über die Förderung eines „ganztägigen Seminars für 13 Teilnehmende zwischen 61 und 75 Jahren“, in dessen Rahmen die Teilnehmerinnen mithilfe einer „professionellen Kommunikationstrainerin“ lernten, „Falschinformationen und rechtsextreme Stammtischparolen zu entkräften“ (s. o.). Im Jahr 2020 hatte die Stiftung bereits das Projekt „Medienkompetenz für OMAS GEGEN RECHTS“ zur Stärkung des demokratischen Diskurses“ gefördert, das die digitale Vernetzung in der Pandemie stärken sollte: „In Zukunft können die empowerten Omas dann auch in der digitalen Welt an Diskussionen und Meinungsbildung teilnehmen“, hieß es auf der Website der Stiftung (s. o.). Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat vor den Bundestagswahlen verstärkt zu Protesten gegen „Rechts“ aufgerufen. Der BUND erhält von diversen staatlichen Stellen Steuergelder, unter anderem auch aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) und Bundesumweltministerium. Im Jahr 2023 förderte das BMWK den BUND insgesamt mit 2 Millionen Euro. Die Förderung sollte der „Stärkung der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung der nationalen Klimapolitik“ dienen. Der BUND rief bundesweit zu Demonstrationen auf. In Stuttgart rief der BUND für den 01.02.2025 – also 22 Tage vor der Bundestagswahl – zu einer Demonstration mit der Parole „Wir sind die Brandmauer“ auf. „Nius“ fasst diesen Befund in seiner Recherche wie folgt zusammen: „Auch in anderen Städten demonstrieren Parteien, Kirchen, Gewerkschaften und staatlich geförderte Organisationen zusammen mit der Antifa gegen konservative Parteien (s. o.). Die Regierung finanziert so mit Steuergeld den Kampf gegen die Opposition Seite an Seite mit einer teils militant auftretenden Antifa (s. o.). Dazu passt, dass die meisten Gewaltangriffe auf Politiker im Jahr 2024 Vertreter der AfD trafen: „Linksextreme Gewalt“,“ so Pauline Voss in „Nius“ (s. o.), „ist längst salonfähig, eine Abgrenzung von der extremen Linken findet nicht statt. Stattdessen werden sie als angemessene Partner zivilgesellschaftlichen Engagements angesehen.“ Eine weitere zentrale Rolle bei der Organisation der Demonstrationen gegen „Rechts“ spielt der Verein Campact e. V. Er erhält zwar keine Steuermittel, ist jedoch Mitgründer und Hauptgesellschafter des gemeinnützigen Unternehmens HateAid (s. o.). Fast 2,5 Millionen Euro hat HateAid seit 2020 allein aus dem BMFSFJ erhalten (s. o.). Auch die Proteste am 02.02.2025 in Berlin hatte Campact unter dem Motto „Aufstand der Anständigen“ organisiert (s. o.). Bereits am 25.01.2025 hatte Campact zusammen mit „Eltern gegen Rechts“, die in ihrem Impressum auch die Amadeu-Antonio- Stiftung nennen, ein „Lichtermeer für Demokratie und gegen „Rechts“ vor dem Brandenburger Tor“ veranstaltet, bei dem sich führende Politiker von SPD und Grünen gezeigt und lachend fotografiert hatten (s. o.). Obwohl Campact also nicht direkt am Tropf des Staates hängt, profitierte immerhin HateAid, das Campact zur Hälfte gehört, von der staatlichen Förderung (s. o.). Staatliche Förderungen helfen nicht nur einer abstrakten Zivilgesellschaft, sie prägen ganz direkt den politischen Diskurs und beeinflussen im Wahlkampf den Wettbewerb der Parteien (s. o.). Über die „Omas gegen Rechts“, aber auch den BUND fließen Steuergelder in den Kampf der Regierung gegen die Opposition (s. o.). Auch das Medienportal „Correctiv“ erhielt im Jahr 2023 allein 61.000 Euro über das Förderprogramm „Demokratie leben!“ (s. o.). Insgesamt erhielt „Correctiv“ seit Gründung rund 2,5 Millionen Euro an Steuergeldern (s. o.). Die Meldestelle „REspect“ wird ebenfalls aus dem Bundesfamilienministerium finanziert (s. o.). Knapp 800.000 Euro Steuergeld erhielt die Meldestelle seit 2020 vom Bundesministerium (s. o.). „REspect“ wurde im Oktober vergangenen Jahres als erster Trusted Flagger zugelassen, die Meldungen der Meldestelle müssen damit laut dem Digital Services Act prioritär behandelt werden (s. o.). Dafür arbeitet die Meldestelle mit der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) zusammen, also mit dem Bundeskriminalamt (s. o.). Wie die Partnerschaften für Demokratie wirken sollen, hatte die damalige Bundesfamilienministerin Paus bereits im Januar 2024 im Innenausschuss des Bundestages herausgearbeitet (s. o.). Dort hatte sie erklärt, dass das Ziel von „Demokratie leben!“ darin bestehe, dass „vor Ort, in den Kommunen, zivilgesellschaftliche Organisationen zusammen mit politischen Parteienvertretern, Amtsträgern, mit Polizei und anderen Sicherheitsbehörden arbeiten zur Stabilisierung, zur Sicherheit der Demokratie.“ (s. o.). Über „Demokratie leben!“, so Pauline Voss in NIUS (s. o.), laufen Fäden zusammen, die in einer Demokratie eigentlich voneinander getrennt werden müssen: Vermeintlich zivilgesellschaftliche Organisationen leiten ihre Erkenntnisse an Sicherheitsbehörden weiter und kooperieren mit diesen, Regierungsparteien instrumentalisieren Steuergeld, um ihnen genehme politische Organisationen zu finanzieren, die dann zum Protest gegen die Opposition mobilisieren. Die scharfe Trennlinie zwischen der freien Gesellschaft auf der einen Seite und dem Staat auf der anderen verschwimmt. Insgesamt ergibt sich das Bild eines weit verzweigten Fördernetzwerks, in dem staatliche Mittel über verschiedene Ministerien an Organisationen fließen, die sich im politischen Raum engagieren und im Wahlkampf einseitig positionieren. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erscheint dabei weniger als isoliertes Einzelprojekt, sondern vielmehr als ein zentraler Knotenpunkt innerhalb eines umfassenderen Systems staatlich finanzierter politischer Einflussnahme. Es bildet damit nicht das gesamte Ausmaß, sondern lediglich die Spitze eines Eisbergs. B. Der Deutsche Bundestag beschließt: I. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses Es wird ein Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes eingesetzt. Dem Untersuchungsausschuss sollen 16 ordentliche Mitglieder (CDU/CSU-Fraktion: sechs Mitglieder, AfD-Fraktion: vier Mitglieder, SPD-Fraktion: drei Mitglieder, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: zwei Mitglieder, Fraktion Die Linke: ein Mitglied) und eine entsprechende Anzahl von stellvertretenden Mitgliedern angehören. II. Untersuchungsauftrag Der Untersuchungsausschuss soll die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit sog. „Nichtregierungsorganisationen“ („NGOs“) untersuchen. Insbesondere soll untersucht werden, inwieweit personelle Überschneidungen und Verbindungen zwischen „NGOs“, Bundesministerien und Bundesbehörden bestehen oder bestanden und inwieweit „NGOs“, die sich politisch betätigen, staatliche Förderung erhalten oder erhielten. Die Praxis und Höhe der Förderung der Europäischen Union (EU) von „NGOs“ soll beleuchtet werden, um mögliche Einflussnahmen der EU über „NGOs“ auf die Willensbildung in Deutschland zu eruieren. Gleichzeitig soll aufgezeigt werden, ob die geltenden Transparenzregeln hinsichtlich staatlicher Förderungen von „NGOs“ ausreichend sind oder ob und ggf. wie hier Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers besteht. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob die gesetzlichen Regelungen der Gemeinnützigkeit noch zeitgemäß sind. Ferner soll untersucht werden, welchen Einfluss staatlich geförderte „NGOs“ während der letzten Bundestagswahl zu Gunsten bzw. zu Lasten welcher Parteien ausgeübt haben. Insbesondere soll eruiert werden, ob hier die Grenzen der Gemeinnützigkeit überschritten worden sind und parteipolitisch in den Wahlkampf eingegriffen worden ist. Auch muss in diesem Kontext geprüft werden, ob die gesetzlichen Transparenzregeln für politische Parteien ausreichend sind. Hier soll insbesondere auch das Förderprogramm „Demokratie leben!“ in die Betrachtung einbezogen werden. Schließlich soll untersucht werden, ob durch die Tätigkeiten von staatlich finanzierten „NGOs“ eine unzulässige Beeinflussung der Bundestagswahl stattgefunden hat und ob ggfs. auch Regierungsmitglieder oder staatliche Stellen am Versuch eine Wahlbeeinflussung beteiligt waren. Es gilt des Weiteren zu untersuchen, wie stark der Einfluss von „NGOs“ bei Kontenkündigungen („Debanking“) der AfD und alternativer Medien ist. So hatten die „Omas gegen Rechts“ im Oktober 2024 die Volksbank in Leipzig aufgefordert, das Konto des AfD-Kreisverbandes Leipzig zu kündigen (www.tagesschau.de/investigativ/ reportmainz/banken-extremisten-100.h). Das Konto des Landesverbandes Berlin bei der Berliner Volksbank wurde nach einer Kampagne der „Omas gegen Rechts“ im Juli 2024 gekündigt (https://taz.de/Petition-der-Omas-gegen-Rechts/!6018131/). Im Januar 2025 im Wahlkampf zur Bundestagswahl kündigte die Volksbank dem Stadtverband der Düsseldorfer AfD ohne Begründung die Geschäftsverbindung (www.spie- gel.de/wirtschaft/unternehmen/afd-duesseldorf-volksbank-kuendigt-konto-a- 3c9d71eb-d326-429f-858a-14992e1f44e3). Außer dem Stadtverband wurden auch die Konten des Landesverbandes, der Landtagsfraktion und der Düsseldorfer Stadtratsfraktion der AfD von der Volksbank gekündigt worden (https://rp-online.de/nrw/sta- edte/duesseldorf/volksbank-duesseldorf-neuss-kuendigt-afd-nrw-alle-konten-v1_aid- 123291053). Der Untersuchungszeitraum beginnt am 01.01.2015 und endet mit dem Beschluss des Bundestages über die Einsetzung des Untersuchungsausschusses. III. Der Untersuchungsausschuss soll insbesondere klären: 1. welche Organisationen bzw. kulturelle Einrichtungen in den Jahren 2015 bis zum 23.02.2025 Fördermittel im Rahmen des Förderprogramms „Demokratie leben!“ erhalten haben und in welcher Höhe, 2. welche ehemaligen bzw. aktuellen Mitglieder des Bundestages bzw. deren nahe Angehörige/Verwandte und/oder deren Geschäftspartner seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025 Mitglied oder Förderer der im Sinne von Nummer 1 genannten Organisationen bzw. kulturellen Einrichtungen sind, 3. welche in Nummer 1 genannten Organisationen bzw. Einrichtungen als Teilnehmer oder verantwortliche (Mit-)Organisatoren an Demonstrationen gegen Rechtsextremismus bzw. Demonstrationen gegen „Rechts“ seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025 beteiligt waren, 4. welche Mitglieder des Deutschen Bundestages und welche Mitglieder der Bundesregierung auf den in Nummer 3 genannten Demonstrationen traten seit dem 01.01.2015bis zum 23.02.2025 als Redner auf oder haben an den Demonstrationen im Sinne der Nummer 3 teilgenommen, 5. welche Veranstaltungen, Vorträge oder sonstige Beiträge der in Nummer 1 genannten Organisationen bzw. Einrichtungen auf offiziellen Internetseiten, Social- Media-Kanälen oder sonstigen Accounts wurden von Bundesministerien oder Bundesbehörden namentlich mit Datum der Veranstaltung von wann bis wann genannt, aus welchen Gründen die Veröffentlichung seitens des Bundesministeriums bzw. der Bundesbehörde vorgenommen wurden und welche Kosten hierdurch entstanden sind, 6. welche staatlichen Fördermittel bzw. sonstigen Zuwendungen, die in Nummer 1 genannten Organisationen seit dem 01.01.2015bis zum 23.02.2025 neben den Fördermitteln im Rahmen des Förderprogramms „Demokratie leben!“ noch erhalten haben, 7. welche Fördermittel bzw. sonstigen Zuwendungen von der EU die in Nummer 1 genannten Organisationen seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025 neben den Fördermitteln im Rahmen des Förderprogramms „Demokratie leben!“ noch erhalten haben, 8. wie groß der Anteil der finanziellen Mittel, den die in Nummer 1 genannten Organisationen seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025 aus staatlicher Förderung und aus Fördermitteln der EU im Verhältnis zu den sonstigen Einnahmen der Organisationen erhalten haben, ist, 9. wie hoch der Anteil der Spenden und sonstigen Zuwendungen aus der Wirtschaft, von parteinahen Stiftungen oder sonstigen juristischen Personen, die seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025 an die in Nummer 1 genannten Organisationen gegangen sind, ist, 10. ob Beraterverträge mit den in Nummer 1 genannten Organisationen bestehen, und wenn ja, in welchem Umfang, insbesondere mit welchem Entgelt, 11. ob Arbeitnehmerüberlassungsverträge mit den in Nummer 1 genannten Organisationen bestehen bzw. ob Personal dorthin anderweitig abgeordnet wurde, und wenn ja, in welchem Umfang, insbesondere mit welchem Entgelt, 12. ob in obersten Bundesbehörden Personen seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025 beschäftigt waren bzw. sind, die gegenwärtig oder vor ihrer derzeitigen Beschäftigung hauptberuflich oder nebenberuflich (auch ruhend bzw. beurlaubt) ein Arbeitsverhältnis mit den in Nummer 1 genannten Organisationen haben oder hatten, und wenn ja, a) wie viele Personen dies betrifft, und wie viele davon eine Tätigkeit als Abteilungsleiter oder höher ausüben, b) ob bei der heutigen Beschäftigung in der obersten Bundesbehörde ein inhaltlicher Zusammenhang zur vorherigen Tätigkeit bei den in Nummer 1 genannten Organisationen besteht, 13. ob in Bundesministerien Personen seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025 beschäftigt waren bzw. sind, die gegenwärtig oder vor ihrer derzeitigen Beschäftigung hauptberuflich oder nebenberuflich (auch ruhend bzw. beurlaubt) ein Arbeitsverhältnis mit den in Nummer 1 genannten Organisationen haben oder hatten, und wenn ja, a) wie viele Personen dies betrifft, und wie viele davon eine Tätigkeit als Abteilungsleiter oder höher ausüben, b) ob bei der heutigen Beschäftigung in den Bundesministerien ein inhaltlicher Zusammenhang zur vorherigen Tätigkeit bei den in Nummer 1 genannten Organisationen besteht, 14. ob in Bundesoberbehörden Personen seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025 beschäftigt waren bzw. sind, die gegenwärtig oder vor ihrer derzeitigen Beschäftigung hauptberuflich oder nebenberuflich (auch ruhend und beurlaubt) ein Arbeitsverhältnis mit den in Nummer 1 genannten Organisationen hatten, und wenn ja, a) wie viele Personen dies betrifft, und wie viele davon eine Tätigkeit als Abteilungsleiter oder höher ausüben, b) ob bei der heutigen Beschäftigung in der Bundesoberbehörde ein inhaltlicher Zusammenhang zur vorherigen Tätigkeit bei mit den in Nummer 1 genannten Organisationen besteht, 15. in welchem finanziellen Umfang die in Nummer 1 genannten Organisationen seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025 aus Haushaltsmitteln des Bundes Globalzuwendungen erhielten bzw. erhalten haben (mittelbar oder unmittelbar), 16. in welchen Ausschüssen, Beratungsgremien, Fachbeiräten oder Projektbeiräten die in Nummer 1 genannten Organisationen seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025 berufen waren bzw. sind, wer die Berufung jeweils entschieden hat, welche Personen jeweils benannt worden waren bzw. sind, auf welcher Rechtsgrundlage die Berufung jeweils erfolgte, und ob für die Tätigkeit jeweils Aufwandsentschädigungen (wenn ja, in welcher Höhe), Ersatz eines Verdienstausfalls oder sonstige Geld- oder Sachleistungen gewährt werden, 17. welche gemeinnützigen Organisationen, die nicht zu den in Nummer 1 genannten Organisationen zählen, seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025 mit Bundesmitteln gefördert wurden, 18. welche ehemaligen bzw. aktuellen Mitglieder des Bundestages bzw. deren nahe Angehörige/Verwandte und/oder deren Geschäftspartner seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025 Mitglied oder Förderer der in Nummer 17 genannten Organisationen waren bzw. sind, 19. an welchen politischen Entscheidungsprozessen bzw. Gesetzesvorhaben die in Nummer 1 genannten Organisationen seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025 mitgewirkt haben, 20. welche gemeinnützigen Organisationen, die nicht zu den in Nummer 1 genannten Organisationen zählen, seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025 von der EU Fördermittel und sonstige Zuwendungen erhalten haben bzw. weiterhin erhalten, 21. wie groß der Anteil der finanziellen Mittel ist die die in Nummer 17 genannten Organisationen seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025 aus staatlicher Förderung und aus Fördermitteln der EU im Verhältnis zu den sonstigen Einnahmen der Organisationen erhalten haben, 22. wie hoch der Anteil der Spenden und sonstigen Zuwendungen aus der Wirtschaft, von parteinahen Stiftungen oder sonstigen juristischen Personen ist, die seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025 an in Nummer 17 genannten Organisationen geleistet worden sind, 23. ob Beraterverträge mit den in Nummer 17 genannten Organisationen bestehen, und wenn ja, in welchem Umfang, insbesondere mit welchem Entgelt, 24. ob Arbeitnehmerüberlassungsverträge mit den in Nummer 17 genannten Organisationen bestehen, ob Personal dorthin anderweitig abgeordnet wurde, und wenn ja, in welchem Umfang, insbesondere mit welchem Entgelt, 25. ob in obersten Bundesbehörden Personen seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025 beschäftigt sind bzw. waren, die gegenwärtig oder vor ihrer derzeitigen Beschäftigung hauptberuflich oder nebenberuflich (auch ruhend bzw. beurlaubt) ein Arbeitsverhältnis mit den in Nummer 17 genannten Organisationen haben oder hatten, und wenn ja, a) wie viele Personen dies betrifft, und wie viele davon eine Tätigkeit als Abteilungsleiter oder höher ausüben, b) ob bei der heutigen Beschäftigung in der obersten Bundesbehörde ein inhaltlicher Zusammenhang zur vorherigen Tätigkeit bei den in Nummer 17 genannten Organisationen besteht, 26. ob in Bundesministerien Personen seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025 beschäftigt sind bzw. waren, die gegenwärtig oder vor ihrer derzeitigen Beschäftigung hauptberuflich oder nebenberuflich (auch ruhend bzw. beurlaubt) ein Arbeitsverhältnis mit den in Nummer 17 genannten Organisationen haben oder hatten, und wenn ja, a) wie viele Personen dies betrifft, und wie viele davon eine Tätigkeit als Abteilungsleiter oder höher ausüben, b) ob bei der heutigen Beschäftigung in den Bundesministerien ein inhaltlicher Zusammenhang zur vorherigen Tätigkeit bei den in Nummer 17 genannten Organisationen besteht, 27. ob in Bundesoberbehörden Personen seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025 beschäftigt sind bzw. waren, die gegenwärtig oder vor ihrer derzeitigen Beschäftigung hauptberuflich oder nebenberuflich (auch ruhend bzw. beurlaubt) ein Arbeitsverhältnis mit den in Nummer 17 genannten Organisationen hatten, und wenn ja, a) wie viele Personen dies betrifft, und wie viele davon eine Tätigkeit als Abteilungsleiter oder höher ausüben, b) ob bei der heutigen Beschäftigung in der Bundesoberbehörde ein inhaltlicher Zusammenhang zur vorherigen Tätigkeit bei mit den in Nummer 17 genannten Organisationen besteht, 28. in welchem finanziellen Umfang die in Nummer 17 genannten Organisationen seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025 aus Haushaltsmitteln des Bundes Globalzuwendungen (mittelbar oder unmittelbar) erhielten bzw. erhalten, 29. in welchen Ausschüssen, Beratungsgremien, Fachbeiräten oder Projektbeiräten die in Nummer 17 genannten Organisationen seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025 berufen waren bzw. sind, wer die Berufung jeweils entschieden hat, welche Personen jeweils benannt worden sind, auf welcher Rechtsgrundlage die Berufung jeweils beruht, und ob für die Tätigkeit jeweils Aufwandsentschädigungen, Ersatz eines Verdienstausfalls oder sonstige Geld- oder Sachleistungen gewährt wurden bzw. gewährt werden (wenn ja, in welcher Höhe), 30. an welchen politischen Entscheidungsprozessen bzw. Gesetzesvorhaben die in Nummer 17 genannten Organisationen seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025 mitgewirkt haben, 31. ob die in Nummer 17 genannten Organisationen politische Demonstrationen oder Prozesse mit ihren personellen oder finanziellen Mitteln unterstützen und wenn ja, in welcher Form und Höhe, 32. wie hoch die Verluste durch die steuerlichen Vergünstigungen der Organisationen nach Nummer 1 und nach Nummer 17 für den deutschen Staat seit dem 01.01.2015 bis zum 23.02.2025 waren. IV. Der Untersuchungsausschuss soll zudem prüfen und Empfehlungen geben, 1. wie sich eine einseitige Beeinflussung der Wähler durch staatsfinanzierte „NGOs“, insbesondere während des Wahlkampfes und insbesondere ausschließlich zu Lasten der oppositionellen Parteien, künftig unterbinden lässt, 2. mit welchen Maßnahmen sich die Bildung von Strukturen eines „deep state“ in Deutschland unterbinden lassen und welche Maßnahmen erforderlich wären, um möglicherweise festgestellte vorhandene Strukturen eines „deep state“ rückgängig machen lassen, 3. nach welchen Schwerpunkten eine bundesweite Evaluierung der Wirkungsweise von „NGOs“ in der Bevölkerung ausgestaltet sein sollte und wie eine größere Sichtbarkeit der staatlichen Verbindungen zu „NGOs“ sowie sämtliche öffentliche Finanzzuflüsse an „NGOs“, auch seitens der EU, für die Bevölkerung hergestellt werden kann, 4. welche gesetzlichen Regelungen geändert werden bzw. ergänzt oder neu geschaffen werden müssten, um zu verhindern, dass gemeinnützige Organisationen für parteipolitische Zwecke missbraucht werden können, und welche Kontrollinstrumentarien bzw. -strukturen hierfür eingesetzt bzw. geschaffen werden müssten bzw. und könnten, 5. welche gesetzlichen Regelungen geändert werden bzw. ergänzt oder neu geschaffen werden müssten, um zu verhindern, dass gemeinnützige Organisationen für parteipolitische Zwecke der amtierenden Bundesregierung während des Wahlkampfes missbraucht werden können und welche Kontrollinstrumentarien bzw. -strukturen hierfür eingesetzt bzw. geschaffen werden müssten bzw. und könnten, 6. ob die Zulässigkeit von Wahlwerbung mit Blick auf die Chancengleichheit der Parteien künftig bundeseinheitlich durch ein Gesetz geregelt werden sollte, 7. ob und wie die gesetzliche Regelung des § 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 24 der Abgabenordnung (AO) mit Blick darauf, dass die Norm direkte oder indirekte Wahlkampfunterstützung von gemeinnützigen Organisationen nicht ausschließt, zu reformieren ist oder, ob das das Rechtsinstitut der Gemeinnützigkeit generell aufgegeben werden sollte, um so die erforderliche politische Neutralität der Organisationen zu garantieren, 8. ob es einer Änderung des Parteiengesetzes bedarf, die unter dem Gesichtspunkt der verdeckten Parteienfinanzierung ein sanktionsbewehrtes Verbot der direkten und/oder indirekten finanziellen und/oder personellen Unterstützung von Parteien durch gemeinnützige Organisationen und umgekehrt beinhaltet. C. Der Deutsche Bundestag stellt außerdem fest: Die Mitglieder des Deutschen Bundestages sind von den deutschen Bürgern gewählt worden, um ihre Interessen im Bundestag zu vertreten und nicht die eigenen Interessen oder die Interessen einer Partei. Demzufolge sind alle Mitglieder des Deutschen Bundestages verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Rechte der Opposition im Parlament geachtet werden und damit der Wählerwille umgesetzt wird. Berlin, den 16. Dezember 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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