Für eine plurale Gedenkarbeit der Gegenwart - Die im November 2024 vorgelegte Novellierung des Gedenkstättenkonzepts umsetzen
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Für eine plurale Gedenkarbeit der Gegenwart - Die im November 2024 vorgelegte Novellierung des Gedenkstättenkonzepts umsetzen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3032
21. Wahlperiode 02.12.2025
Antrag
der Abgeordneten Marlene Schönberger, Katrin Göring-Eckardt, Awet
Tesfaiesus, Sven Lehmann, Misbah Khan, Dr. Andrea Lübcke, Julia
Schneider, Dr. Anja Reinalter, Dr. Konstantin von Notz, Jamila Schäfer,
Claudia Müller, Michael Kellner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für eine plurale Gedenkarbeit der Gegenwart – Die im November 2024
vorgelegte Novellierung des Gedenkstättenkonzepts umsetzen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Aufarbeitung der deutschen Geschichte im 20. Jahrhundert und die Förderung
einer lebendigen Erinnerungskultur gehören zu den grundlegenden Aufgaben unseres
demokratischen Rechtsstaats. Der Nationalsozialismus und das Unrecht der SED-
Diktatur haben die deutsche Geschichte und die Erinnerungskultur dauerhaft geprägt.
Stärker als bislang muss auch das Erinnern an das Unrechtsystem des deutschen
Kolonialismus in den Fokus rücken. Die Präzedenzlosigkeit der Shoa steht dabei außer Frage.
Gedenkstätten und Erinnerungsorte sind Orte des Beweises der Verbrechen, der
Würdigung der Opfer, der Benennung der Täter sowie Orte der Bildung, der Forschung
und der Begegnung. Die Gedenkstättenkonzeption des Bundes unterstützt die
Auseinandersetzung mit der NS-Zustimmungsdiktatur und dem autoritären
Herrschaftssystem in SBZ und DDR und trägt Deutschlands historischer Verantwortung Rechnung.
Dass 2024 ein neuer Entwurf der 1999 etablierten und 2008 fortgeschriebenen
Konzeption geschaffen werden konnte, der veränderten gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen gerecht wird und einen breiten Konsens der unterschiedlichen Akteur*innen
dieser Landschaft erreichte, gilt als großer Erfolg, den es nun entschlossen weiter
umzusetzen gilt.
Gedenkstättenlandschaft als Konsequenz zivilgesellschaftlichen Engagements
Insbesondere NS-Gedenkstätten wurden und werden oft durch Überlebende,
Forschende und zivilgesellschaftliche Initiativen gegen massive gesellschaftliche
Widerstände erstritten. Dass heute wieder eine Mehrheit der Deutschen einen Schlussstrich
ziehen will, zeigt, dass diese Errungenschaft verteidigt werden muss.
Zentrale Herausforderung und staatliche Aufgabe bleibt der Erhalt der historischen
Orte selbst. Viele der ehemaligen Lager, Gefängnisse und Tatorte sind durch baulichen
Verfall und Vandalismus akut gefährdet. Bauliche Strukturen sowie
Ausstellungskonzeptionen müssen laufend modernisiert werden. Lern- und Gedenkorte zur kolonialen
Vergangenheit müssen in ihrem Aufbau unterstützt werden. Mit dem Verlust der
lebendigen Zeitzeugenschaft mussten und müssen neue Formen der Gedenkarbeit
entwickelt werden. Die Digitalisierung eröffnet neue Zugänge, stellt die Einrichtungen
aber auch vor große technische und finanzielle Herausforderungen. Die bereits
begonnene Arbeit mit Nachfolgegenerationen spielt heute ebenso eine entscheidende Rolle
und muss in der Ausfinanzierung berücksichtigt werden.
Wir leben in einer postmigrantischen Gesellschaft. Viele Menschen in Deutschland
haben biografische Bezüge zu Ländern, die vom nationalsozialistischen Deutschland
überfallen wurden oder zu Regionen, die durch andere Diktaturen und Formen der
Gewalt geprägt wurden. Plurale Ansätze, partizipative Projekte und barrierefreie, auch
digitale Zugänge können, gut ausgestaltet, den inklusiven Charakter der
Erinnerungskultur stärken.
Drei Säulen der Erinnerungskultur
Die drei Säulen der deutschen Erinnerungskultur bilden die deutschen Unrechtsregime
der letzten zwei Jahrhunderte: der NS-Diktatur, die DDR-Diktatur und die
Kolonialverbrechen des Kaiserreichs. Der Nationalsozialismus und mit ihm der Antisemitismus
als Kern seiner Ideologie haben die deutsche Gesellschaft und ihre Kultur
durchdrungen. Die über 300 Gedenkstätten und Lernorte in Deutschland leisten unter anderem
einen unverzichtbaren Beitrag dabei, die ideologischen und personellen Kontinuitäten
zwischen NS-Diktatur und den deutschen Nachfolgestaaten kritisch aufzuarbeiten.
Gerade dieses Netzwerk schafft es, der verbreiteten Vorstellung isolierter
Täter*innenschaft entgegenzutreten.
Auch 36 Jahre nach der Friedlichen Revolution und 35 Jahre nach der
Wiederherstellung der deutschen Einheit bleibt die Aufarbeitung des Unrechts in SBZ und DDR
dringliche Verpflichtung. Im Mittelpunkt steht das Gedenken an die hunderttausenden
Opfer des kommunistischen Überwachungs- und Repressionsapparates und die vielen
Opfer des Grenzregimes.
Deutschland verfügte zwischen 1884 und 1919 über das drittgrößte Kolonialreich der
Welt, das auf einem systematisch etablierten Unrechtssystem beruhte. Ideologien von
Rassismus und Überlegenheit haben tiefgreifende Spuren hinterlassen, entsprechende
Denkweisen wirken bis heute in allen gesellschaftlichen Sphären fort. Deutschlands
Kolonialherrschaft wurde in der offiziellen Erinnerungskultur jahrzehntelang
ausgeblendet, erst migrantisch-diasporische Akteur*innen haben die Debatte
vorangetrieben.
Neben dieser drei Säulen ist es von zentraler Bedeutung, dass die
Gedenkstättenkonzeption Verbrechen mitberücksichtigt, die während der Zeit der Bundesrepublik
Deutschland geschehen sind. Dazu gehört das Gedenken und die Aufarbeitung
rechtsextremer Gewalt und Anschläge, wie die Morde des sogenannte
Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) und das anschließende behördliche Versagen bei den
Ermittlungen. Diese Geschehnisse sind nach wie vor kaum im kollektiven Gedächtnis
verankert. Um diese strukturelle Lücke zu schließen, sollte auf Bundesebene eine
Stiftung „Gedenken und Dokumentation NSU-Komplex“ als Stiftung des öffentlichen
Rechts errichtet werden. Das NSU-Dokumentationszentrum ist zu errichten und
auszufinanzieren.
Gedenkstätten unter Druck
Die NS-Gedenkstätten berichten von zunehmendem Druck auf Erinnerungsorte und
das kritische Gedenken, für das sie stehen. Die Mehrheit direkter Angriffe stammt
weiterhin aus dem rechten Spektrum; zugleich kommt es seit dem Überfall der Hamas auf
Israel am 7. Oktober 2023 vermehrt auch aus islamistischen und linken Kreisen zu
Relativierungen und Infragestellungen der Erinnerung an die Shoah. Die Arbeit der
NS-Gedenkstätten ist ein zentrales Instrument zur Auseinandersetzung mit
antisemitischer Erinnerungsverweigerung.
Zahlreiche Gedenk- und Erinnerungsorte sind unterfinanziert, überlastet und in ihrer
Substanz gefährdet. Die oftmals befristet beschäftigten Mitarbeiter*innen leisten unter
schwierigen Bedingungen unverzichtbare Bildungs-, Forschungs-, Vermittlungs- und
Instandhaltungsarbeit. Die gesellschaftliche Bedeutung, die den Gedenk- und
Erinnerungsorten zugeschrieben wird, ist nicht immer im Einklang mit deren struktureller
Ausfinanzierung, ein notwendiger und begrüßenswerter Zuwachs an Zielgruppen geht
selten mit einem entsprechenden Zuwachs an Planstellen einher. Eine zeitgemäße
Gedenkstättenkonzeption muss den Schutz und die Finanzierung der bestehenden
Gedenk- und Erinnerungsorte und damit der fortdauernden Auseinandersetzung mit
deutscher Geschichte und der Kontinuität von Antisemitismus, Rassismus,
Antiziganismus, Ableismus und Queerfeindlichkeit sichern und darf hierbei auch die Etablierung
neuer, bisher nicht erschlossener Gedenk- und Erinnerungsorte nicht aus dem Blick
verlieren. All das ist Ausdruck demokratischer Verantwortung.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. den im November 2024 fertiggestellten Entwurf der „Aktualisierung der
Gedenkstättenkonzeption des Bundes“ zu verabschieden und damit die
Gedenkstättenkonzeption – wie im Koalitionsvertrag festgehalten – entschlossen
weiterzuentwickeln – und nicht etwa rückabzuwickeln;
2. Aufarbeitung, Erinnerung und Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus,
der SED-Diktatur und des Kolonialismus zusammen mit den von Praktiker*innen
ermittelten tatsächlichen Bedarfen orientiert finanziell abzusichern;
3. die staatliche Unabhängigkeit der bestehenden Gedenkstätten zu sichern;
4. neue, bisher nicht erschlossene Gedenk- und Erinnerungsorte in den Blick zu
nehmen;
5. Kolonialismus als dritte Säule der Erinnerungskultur zu verankern, ohne
finanzielle Abstriche bei den anderen beiden Säulen;
6. Schutzkonzepte für Gedenkstätten gegen physische und digitale Angriffe zu
etablieren;
7. anwendungsbezogene und interdisziplinäre Forschung unter Einbeziehung der
Zivilgesellschaft finanziell stärker zu fördern;
8. die verleugneten Opfergruppen des Nationalsozialismus, u. a. durch die
vollständige Umsetzung des BT-Beschlusses vom 20. Februar 2020, inklusive der
Errichtung eines Mahnmals vollständig anzuerkennen und sichtbar zu machen;
9. das Gedenkstättenreferat bei der Stiftung „Topographie des Terrors“ so
auszustatten, dass es seine Aufgaben in Vernetzung, Wissens- und Erfahrungstransfer
sowie internationaler Zusammenarbeit vollumfänglich wahrnehmen und
weiterentwickeln kann. Dazu gehört insbesondere der Aufbau einer nachhaltigen
Infrastruktur für gedenkstättenübergreifende Kooperation und eines dezentralen
Kompetenznetzwerks, das auch ehrenamtlich und föderal organisierte Gedenkstätten
niedrigschwellig in Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote einbindet;
10. den bisherigen 50/50-Finanzierungsschlüssel zwischen Bund und Ländern
fortzusetzen und zu flexibilisieren, um auch kleinere Initiativen zu fördern;
11. Maßnahmen zu ergreifen, um bisher bürgerschaftlich getragene Gedenkstätten in
Förderprogramme sicher einzubinden;
12. die internationale Zusammenarbeit in der Erinnerungskultur und Forschung zu
vertiefen;
13. die Auseinandersetzung mit Vernichtungskrieg und Besatzungsherrschaft durch
die Nationalsozialisten voranzutreiben, u. a. durch die Umsetzung des
deutschpolnischen Hauses sowie dem Dokumentationszentrum Besatzungsherrschaft;
dabei aber auch bisher nicht neuer, bisher nicht erschlossener Gedenk- und
Erinnerungsorte in den Blick zu nehmen und gerade kleine zivilgesellschaftliche
Organisationen, die viel Engagement und Wissen einbringen, sehr viel stärker zu
unterstützen;
14. die Berücksichtigung der deutschen Teilung und des Prozesses der deutschen
Einheit in der gesamtdeutschen und europäischen Erinnerungskultur zu stärken,
indem Bildungs- und Erinnerungsinitiativen wie der Campus für Demokratie auf
dem Gelände der ehemaligen Zentrale des Ministeriums für Staatssicherheit in
Berlin-Lichtenberg oder die Robert-Havemann-Gesellschaft finanziell
ausgestattet werden;
15. die Oppositions- und Widerstandsbewegung in der SBZ/DDR durch ein Forum
für Opposition und Widerstand sichtbar zu würdigen und dafür das Vorhaben
einer Freiheitsausstellung zu unterstützen;
16. das Erinnern und die Auseinandersetzung mit dem Einigungsprozess ab 1990 im
neuen Zukunftszentrum Deutsche Einheit und Europäische Transformation am
Standort Halle/Saale zu unterstützen und die gesamtgesellschaftliche Dimension
durch eine plurale Besetzungspolitik zum Ausdruck zu bringen;
17. die dezentrale Gedenkstättenarbeit zur Aufarbeitung des Unrechts in SBZ und
DDR in Deutschland zukunftsfähig auszustatten und zu erhalten, baulich zu
ertüchtigen und zu digitalisieren sowie die Mittel für den Aufklärungsbedarf inn
Bevölkerung, Wissenschaft und Journalismus bereitzustellen;
18. gemeinsam mit den Ländern die noch bestehenden Forschungsdesiderate über die
Diktaturen des 20. Jahrhunderts in Deutschland und Europa zu beheben sowie die
Verankerung der DDR-Forschung und zum gesellschaftlichen Wandel in
Ostdeutschland zu unterstützen;
19. einen zentralen Lern- und Erinnerungsort zu schaffen, der das koloniale Unrecht,
die Opfer und den antikolonialen Widerstand dokumentiert und koloniale
Verflechtungen Deutschlands sichtbar macht. Nachfahr*innen der Betroffenen,
diasporische Communities und zivilgesellschaftliche Initiativen sind an der
Konzeption zu beteiligen;
20. bundesweit kolonialhistorische Orte zu identifizieren, zu markieren und
didaktisch zu kontextualisieren;
21. in Kooperation mit den Ländern ein Förderprogramm zur Stärkung der
kolonialismus- und rassismuskritischen Forschung aufzulegen;
22. die Länder dabei zu unterstützen, die Bildung und öffentliche Vermittlung zu
stärken und Kolonialismus, Rassismus und antikolonialer Widerstand stärker als
bisher in die Lehrpläne aufzunehmen;
23. nachhaltige Finanzierung und dauerhafte Strukturen zu sichern, um die in diesem
Antrag genannten Maßnahmen langfristig zu finanzieren. Dazu zählen der
Betrieb des Lern- und Erinnerungszentrums, die dezentrale Erinnerungslandschaft,
die Forschungsförderung, Bildungsprogramme, Restitutions- und
Repatriierungsprozesse sowie die Koordination durch eine ständige Geschäftsstelle;
24. die Aufarbeitung der Deutschen Kolonialschule in Witzenhausen zu fördern und
einzubinden;
25. eine Stiftung „Gedenken und Dokumentation NSU-Komplex“ als Stiftung des
öffentlichen Rechts zu errichten. Das NSU-Dokumentationszentrum ist zu
errichten und auszufinanzieren.
Berlin, den 2. Dezember 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Die gemeinsame Finanzierung und die institutionelle Förderung durch den Beauftragten der Bundesregierung für
Kultur und Medien sowie durch die Länder sichern den langfristigen Erhalt dieser Orte und gewährleisten die
Unabhängigkeit der Aufarbeitung von politischer Einflussnahme.
Durch die Umsetzung dieser Forderungen wird der deutsche Kolonialismus als drittes zentrales Feld der
Erinnerungskultur anerkannt und eine pluralistische, inklusive und transnationale Auseinandersetzung mit dem
kolonialen Erbe ermöglicht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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