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Für eine plurale Gedenkarbeit der Gegenwart - Die im November 2024 vorgelegte Novellierung des Gedenkstättenkonzepts umsetzen

dip / drucksache 02.12.2025 · WP 21 · 21/3032 · Antrag · Original ↗

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Für eine plurale Gedenkarbeit der Gegenwart - Die im November 2024 vorgelegte Novellierung des Gedenkstättenkonzepts umsetzen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3032 21. Wahlperiode 02.12.2025 Antrag der Abgeordneten Marlene Schönberger, Katrin Göring-Eckardt, Awet Tesfaiesus, Sven Lehmann, Misbah Khan, Dr. Andrea Lübcke, Julia Schneider, Dr. Anja Reinalter, Dr. Konstantin von Notz, Jamila Schäfer, Claudia Müller, Michael Kellner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Für eine plurale Gedenkarbeit der Gegenwart – Die im November 2024 vorgelegte Novellierung des Gedenkstättenkonzepts umsetzen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Aufarbeitung der deutschen Geschichte im 20. Jahrhundert und die Förderung einer lebendigen Erinnerungskultur gehören zu den grundlegenden Aufgaben unseres demokratischen Rechtsstaats. Der Nationalsozialismus und das Unrecht der SED- Diktatur haben die deutsche Geschichte und die Erinnerungskultur dauerhaft geprägt. Stärker als bislang muss auch das Erinnern an das Unrechtsystem des deutschen Kolonialismus in den Fokus rücken. Die Präzedenzlosigkeit der Shoa steht dabei außer Frage. Gedenkstätten und Erinnerungsorte sind Orte des Beweises der Verbrechen, der Würdigung der Opfer, der Benennung der Täter sowie Orte der Bildung, der Forschung und der Begegnung. Die Gedenkstättenkonzeption des Bundes unterstützt die Auseinandersetzung mit der NS-Zustimmungsdiktatur und dem autoritären Herrschaftssystem in SBZ und DDR und trägt Deutschlands historischer Verantwortung Rechnung. Dass 2024 ein neuer Entwurf der 1999 etablierten und 2008 fortgeschriebenen Konzeption geschaffen werden konnte, der veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gerecht wird und einen breiten Konsens der unterschiedlichen Akteur*innen dieser Landschaft erreichte, gilt als großer Erfolg, den es nun entschlossen weiter umzusetzen gilt. Gedenkstättenlandschaft als Konsequenz zivilgesellschaftlichen Engagements Insbesondere NS-Gedenkstätten wurden und werden oft durch Überlebende, Forschende und zivilgesellschaftliche Initiativen gegen massive gesellschaftliche Widerstände erstritten. Dass heute wieder eine Mehrheit der Deutschen einen Schlussstrich ziehen will, zeigt, dass diese Errungenschaft verteidigt werden muss. Zentrale Herausforderung und staatliche Aufgabe bleibt der Erhalt der historischen Orte selbst. Viele der ehemaligen Lager, Gefängnisse und Tatorte sind durch baulichen Verfall und Vandalismus akut gefährdet. Bauliche Strukturen sowie Ausstellungskonzeptionen müssen laufend modernisiert werden. Lern- und Gedenkorte zur kolonialen Vergangenheit müssen in ihrem Aufbau unterstützt werden. Mit dem Verlust der lebendigen Zeitzeugenschaft mussten und müssen neue Formen der Gedenkarbeit entwickelt werden. Die Digitalisierung eröffnet neue Zugänge, stellt die Einrichtungen aber auch vor große technische und finanzielle Herausforderungen. Die bereits begonnene Arbeit mit Nachfolgegenerationen spielt heute ebenso eine entscheidende Rolle und muss in der Ausfinanzierung berücksichtigt werden. Wir leben in einer postmigrantischen Gesellschaft. Viele Menschen in Deutschland haben biografische Bezüge zu Ländern, die vom nationalsozialistischen Deutschland überfallen wurden oder zu Regionen, die durch andere Diktaturen und Formen der Gewalt geprägt wurden. Plurale Ansätze, partizipative Projekte und barrierefreie, auch digitale Zugänge können, gut ausgestaltet, den inklusiven Charakter der Erinnerungskultur stärken. Drei Säulen der Erinnerungskultur Die drei Säulen der deutschen Erinnerungskultur bilden die deutschen Unrechtsregime der letzten zwei Jahrhunderte: der NS-Diktatur, die DDR-Diktatur und die Kolonialverbrechen des Kaiserreichs. Der Nationalsozialismus und mit ihm der Antisemitismus als Kern seiner Ideologie haben die deutsche Gesellschaft und ihre Kultur durchdrungen. Die über 300 Gedenkstätten und Lernorte in Deutschland leisten unter anderem einen unverzichtbaren Beitrag dabei, die ideologischen und personellen Kontinuitäten zwischen NS-Diktatur und den deutschen Nachfolgestaaten kritisch aufzuarbeiten. Gerade dieses Netzwerk schafft es, der verbreiteten Vorstellung isolierter Täter*innenschaft entgegenzutreten. Auch 36 Jahre nach der Friedlichen Revolution und 35 Jahre nach der Wiederherstellung der deutschen Einheit bleibt die Aufarbeitung des Unrechts in SBZ und DDR dringliche Verpflichtung. Im Mittelpunkt steht das Gedenken an die hunderttausenden Opfer des kommunistischen Überwachungs- und Repressionsapparates und die vielen Opfer des Grenzregimes. Deutschland verfügte zwischen 1884 und 1919 über das drittgrößte Kolonialreich der Welt, das auf einem systematisch etablierten Unrechtssystem beruhte. Ideologien von Rassismus und Überlegenheit haben tiefgreifende Spuren hinterlassen, entsprechende Denkweisen wirken bis heute in allen gesellschaftlichen Sphären fort. Deutschlands Kolonialherrschaft wurde in der offiziellen Erinnerungskultur jahrzehntelang ausgeblendet, erst migrantisch-diasporische Akteur*innen haben die Debatte vorangetrieben. Neben dieser drei Säulen ist es von zentraler Bedeutung, dass die Gedenkstättenkonzeption Verbrechen mitberücksichtigt, die während der Zeit der Bundesrepublik Deutschland geschehen sind. Dazu gehört das Gedenken und die Aufarbeitung rechtsextremer Gewalt und Anschläge, wie die Morde des sogenannte Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) und das anschließende behördliche Versagen bei den Ermittlungen. Diese Geschehnisse sind nach wie vor kaum im kollektiven Gedächtnis verankert. Um diese strukturelle Lücke zu schließen, sollte auf Bundesebene eine Stiftung „Gedenken und Dokumentation NSU-Komplex“ als Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet werden. Das NSU-Dokumentationszentrum ist zu errichten und auszufinanzieren. Gedenkstätten unter Druck Die NS-Gedenkstätten berichten von zunehmendem Druck auf Erinnerungsorte und das kritische Gedenken, für das sie stehen. Die Mehrheit direkter Angriffe stammt weiterhin aus dem rechten Spektrum; zugleich kommt es seit dem Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 vermehrt auch aus islamistischen und linken Kreisen zu Relativierungen und Infragestellungen der Erinnerung an die Shoah. Die Arbeit der NS-Gedenkstätten ist ein zentrales Instrument zur Auseinandersetzung mit antisemitischer Erinnerungsverweigerung. Zahlreiche Gedenk- und Erinnerungsorte sind unterfinanziert, überlastet und in ihrer Substanz gefährdet. Die oftmals befristet beschäftigten Mitarbeiter*innen leisten unter schwierigen Bedingungen unverzichtbare Bildungs-, Forschungs-, Vermittlungs- und Instandhaltungsarbeit. Die gesellschaftliche Bedeutung, die den Gedenk- und Erinnerungsorten zugeschrieben wird, ist nicht immer im Einklang mit deren struktureller Ausfinanzierung, ein notwendiger und begrüßenswerter Zuwachs an Zielgruppen geht selten mit einem entsprechenden Zuwachs an Planstellen einher. Eine zeitgemäße Gedenkstättenkonzeption muss den Schutz und die Finanzierung der bestehenden Gedenk- und Erinnerungsorte und damit der fortdauernden Auseinandersetzung mit deutscher Geschichte und der Kontinuität von Antisemitismus, Rassismus, Antiziganismus, Ableismus und Queerfeindlichkeit sichern und darf hierbei auch die Etablierung neuer, bisher nicht erschlossener Gedenk- und Erinnerungsorte nicht aus dem Blick verlieren. All das ist Ausdruck demokratischer Verantwortung. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. den im November 2024 fertiggestellten Entwurf der „Aktualisierung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes“ zu verabschieden und damit die Gedenkstättenkonzeption – wie im Koalitionsvertrag festgehalten – entschlossen weiterzuentwickeln – und nicht etwa rückabzuwickeln; 2. Aufarbeitung, Erinnerung und Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus, der SED-Diktatur und des Kolonialismus zusammen mit den von Praktiker*innen ermittelten tatsächlichen Bedarfen orientiert finanziell abzusichern; 3. die staatliche Unabhängigkeit der bestehenden Gedenkstätten zu sichern; 4. neue, bisher nicht erschlossene Gedenk- und Erinnerungsorte in den Blick zu nehmen; 5. Kolonialismus als dritte Säule der Erinnerungskultur zu verankern, ohne finanzielle Abstriche bei den anderen beiden Säulen; 6. Schutzkonzepte für Gedenkstätten gegen physische und digitale Angriffe zu etablieren; 7. anwendungsbezogene und interdisziplinäre Forschung unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft finanziell stärker zu fördern; 8. die verleugneten Opfergruppen des Nationalsozialismus, u. a. durch die vollständige Umsetzung des BT-Beschlusses vom 20. Februar 2020, inklusive der Errichtung eines Mahnmals vollständig anzuerkennen und sichtbar zu machen; 9. das Gedenkstättenreferat bei der Stiftung „Topographie des Terrors“ so auszustatten, dass es seine Aufgaben in Vernetzung, Wissens- und Erfahrungstransfer sowie internationaler Zusammenarbeit vollumfänglich wahrnehmen und weiterentwickeln kann. Dazu gehört insbesondere der Aufbau einer nachhaltigen Infrastruktur für gedenkstättenübergreifende Kooperation und eines dezentralen Kompetenznetzwerks, das auch ehrenamtlich und föderal organisierte Gedenkstätten niedrigschwellig in Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote einbindet; 10. den bisherigen 50/50-Finanzierungsschlüssel zwischen Bund und Ländern fortzusetzen und zu flexibilisieren, um auch kleinere Initiativen zu fördern; 11. Maßnahmen zu ergreifen, um bisher bürgerschaftlich getragene Gedenkstätten in Förderprogramme sicher einzubinden; 12. die internationale Zusammenarbeit in der Erinnerungskultur und Forschung zu vertiefen; 13. die Auseinandersetzung mit Vernichtungskrieg und Besatzungsherrschaft durch die Nationalsozialisten voranzutreiben, u. a. durch die Umsetzung des deutschpolnischen Hauses sowie dem Dokumentationszentrum Besatzungsherrschaft; dabei aber auch bisher nicht neuer, bisher nicht erschlossener Gedenk- und Erinnerungsorte in den Blick zu nehmen und gerade kleine zivilgesellschaftliche Organisationen, die viel Engagement und Wissen einbringen, sehr viel stärker zu unterstützen; 14. die Berücksichtigung der deutschen Teilung und des Prozesses der deutschen Einheit in der gesamtdeutschen und europäischen Erinnerungskultur zu stärken, indem Bildungs- und Erinnerungsinitiativen wie der Campus für Demokratie auf dem Gelände der ehemaligen Zentrale des Ministeriums für Staatssicherheit in Berlin-Lichtenberg oder die Robert-Havemann-Gesellschaft finanziell ausgestattet werden; 15. die Oppositions- und Widerstandsbewegung in der SBZ/DDR durch ein Forum für Opposition und Widerstand sichtbar zu würdigen und dafür das Vorhaben einer Freiheitsausstellung zu unterstützen; 16. das Erinnern und die Auseinandersetzung mit dem Einigungsprozess ab 1990 im neuen Zukunftszentrum Deutsche Einheit und Europäische Transformation am Standort Halle/Saale zu unterstützen und die gesamtgesellschaftliche Dimension durch eine plurale Besetzungspolitik zum Ausdruck zu bringen; 17. die dezentrale Gedenkstättenarbeit zur Aufarbeitung des Unrechts in SBZ und DDR in Deutschland zukunftsfähig auszustatten und zu erhalten, baulich zu ertüchtigen und zu digitalisieren sowie die Mittel für den Aufklärungsbedarf inn Bevölkerung, Wissenschaft und Journalismus bereitzustellen; 18. gemeinsam mit den Ländern die noch bestehenden Forschungsdesiderate über die Diktaturen des 20. Jahrhunderts in Deutschland und Europa zu beheben sowie die Verankerung der DDR-Forschung und zum gesellschaftlichen Wandel in Ostdeutschland zu unterstützen; 19. einen zentralen Lern- und Erinnerungsort zu schaffen, der das koloniale Unrecht, die Opfer und den antikolonialen Widerstand dokumentiert und koloniale Verflechtungen Deutschlands sichtbar macht. Nachfahr*innen der Betroffenen, diasporische Communities und zivilgesellschaftliche Initiativen sind an der Konzeption zu beteiligen; 20. bundesweit kolonialhistorische Orte zu identifizieren, zu markieren und didaktisch zu kontextualisieren; 21. in Kooperation mit den Ländern ein Förderprogramm zur Stärkung der kolonialismus- und rassismuskritischen Forschung aufzulegen; 22. die Länder dabei zu unterstützen, die Bildung und öffentliche Vermittlung zu stärken und Kolonialismus, Rassismus und antikolonialer Widerstand stärker als bisher in die Lehrpläne aufzunehmen; 23. nachhaltige Finanzierung und dauerhafte Strukturen zu sichern, um die in diesem Antrag genannten Maßnahmen langfristig zu finanzieren. Dazu zählen der Betrieb des Lern- und Erinnerungszentrums, die dezentrale Erinnerungslandschaft, die Forschungsförderung, Bildungsprogramme, Restitutions- und Repatriierungsprozesse sowie die Koordination durch eine ständige Geschäftsstelle; 24. die Aufarbeitung der Deutschen Kolonialschule in Witzenhausen zu fördern und einzubinden; 25. eine Stiftung „Gedenken und Dokumentation NSU-Komplex“ als Stiftung des öffentlichen Rechts zu errichten. Das NSU-Dokumentationszentrum ist zu errichten und auszufinanzieren. Berlin, den 2. Dezember 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Die gemeinsame Finanzierung und die institutionelle Förderung durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie durch die Länder sichern den langfristigen Erhalt dieser Orte und gewährleisten die Unabhängigkeit der Aufarbeitung von politischer Einflussnahme. Durch die Umsetzung dieser Forderungen wird der deutsche Kolonialismus als drittes zentrales Feld der Erinnerungskultur anerkannt und eine pluralistische, inklusive und transnationale Auseinandersetzung mit dem kolonialen Erbe ermöglicht. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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