polradar

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (Bericht zu Drs. 21/1501, 21/2072, 21/2146 Nr. 1.11, 21/2782)

dip / drucksache 12.11.2025 · WP 21 · 21/2783 · Bericht · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (Bericht zu Drs. 21/1501, 21/2072, 21/2146 Nr. 1.11, 21/2782) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2783 21. Wahlperiode 12.11.2025 Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 21/1501, 21/2072, 21/2146 Nr. 1.11, 21/2782 – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung Bericht der Abgeordneten Martin Gerster, Klaus-Peter Willsch, Marcus Bühl, Leon Eckert, Dr. Dietmar Bartsch und Stefan Seidler Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, unionsrechtlichen Vorgaben der NIS-2- Richtlinie im Rahmen einer Novellierung des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) sowie einzelner Fachgesetze umzusetzen. Des Weiteren soll das Informationssicherheitsmanagement in der Bundesverwaltung gestärkt werden. Die Neuregelung hinsichtlich der im Anwendungsbereich erfassten Unternehmen soll insbesondere zur Stärkung der Resilienz der Wirtschaft erfolgen, welche vor dem Hintergrund der gesteigerten Cyberbedrohungslage und den Implikationen der „Zeitenwende“ notwendig geworden ist. Darüber hinaus hat der Innenausschuss folgende Änderungen am Gesetzentwurf beschlossen: • Erweiterung des Anwendungsbereichs auf die Geschäftsbereichsbehörden (§§ 29, 44 BSIG-E) • Ausgestaltung des CISO Bund (§ 48 BSIG-E) • Neuregelung des § 41 BSIG-E zur Untersagung des Einsatzes von kritischen Komponenten (alt: § 9b BSIG-E) • Weiterhin finden sich darin Anpassungen in den §§ 1, 15 und 16 BSIG-E. Dabei handelt es sich um eine Klarstellung der Aufgabengrundlage des BSI, um Anpassungen beim Schwachstellenscan und die Streichung der 100.000-Grenze für Anordnungen gegenüber Telekommunikationsdiensten sowie die Möglichkeit zur Aussendung von Bereinigungsbefehlen in § 16 BSIG-E. Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom federführenden Innenausschuss beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar: Die finanziellen Auswirkungen der Erweiterung des Anwendungsbereichs auf die Bundesverwaltung und der Ausgestaltung des CISO Bund sind derzeit nicht abschließend quantifizierbar. Hinsichtlich des § 41 BSIG-E kann das Bundesministerium des Innern wie bisher auch künftig den Einsatz kritischer Komponenten bei allen Betreibern kritischer Anlagen in allen Kritischen Infrastrukturen prüfen, wenn eine kritische Komponente vorliegt. Eine Festlegung zu kritischen Komponenten in dem jeweiligen Fachgesetz ist dafür künftig nicht mehr erforderlich. An den geltenden Prüfmaßstäben ändert sich nichts. Das Bundesministerium des Innern und die Ressorts können damit im Ergebnis künftig flexibel auf aktuell vorliegende Erkenntnisse reagieren. Hinsichtlich der übrigen Änderungen sind keine signifikanten Änderungen der finanziellen Auswirkungen zu erwarten. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Für den Bundeshaushalt entstehen durch das Gesetz bei der Bundesverwaltung einmalige Ausgaben in Höhe von rund 112 Mio. Euro sowie bis zum Jahr 2029 insgesamt laufende jährliche Ausgaben in Höhe von rund 1,38 Mrd. Euro (beides in Summe 1,492 Mrd. EUR bis 2029). Die einmaligen Ausgaben umfassen dabei die Sachkosten in den Jahren 2026 bis 2029. Die einmaligen und laufenden jährlichen Ausgaben verteilen sich dabei wie folgt auf den Zeitraum 2026 bis 2029: in Mio. Euro 2026 2027 2028 2029 einmalige Ausgaben 107,7 3,1 0,6 0,6 laufende Ausgaben 257,5 365,6 376,5 378,8 Ausgaben (gesamt) 365,2 368,7 377,1 379,4 Der Bedarf an Sach- und Personalmitteln sowie Planstellen und Stellen ist Gegenstand künftiger Haushaltsaufstellungsverfahren. Mehrausgaben für Länder und Kommunen entstehen nicht. Den Sozialversicherungsträgern entsteht durch das Gesetz insgesamt laufende jährliche Ausgaben in Höhe von rund 16,6 Mio. Euro. Erfüllungsaufwand Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Es entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 2,3 Mrd. Euro. Insgesamt entsteht einmaliger Aufwand von rund 2,2 Mrd. Euro. Dieser ist fast ausschließlich der Kategorie Einführung oder Anpassung digitaler Prozessabläufe zuzuordnen. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Es entfallen rund 2,4 Mio. Euro auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten. Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Bundesverwaltung erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand um 320 Mio. Euro. Der einmalige Erfüllungsaufwand beträgt 177 Mio. Euro. Der jährliche Erfüllungsaufwand der Länder erhöht sich um 166.000 Euro. Weitere Kosten Keine. Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar. Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben. Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innenausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung. Berlin, den 12. November 2025 Der Haushaltsausschuss Lisa Paus Amtierende Vorsitzende Martin Gerster Berichterstatter Klaus-Peter Willsch Berichterstatter Marcus Bühl Berichterstatter Leon Eckert Berichterstatter Dr. Dietmar Bartsch Berichterstatter Stefan Seidler Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen