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Institutionellen Rassismus bekämpfen - Handlungsempfehlungen der Studie "Institutionen und Rassismus" umsetzen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4751)

dip / drucksache 20.04.2026 · WP 21 · 21/5442 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Institutionellen Rassismus bekämpfen - Handlungsempfehlungen der Studie "Institutionen und Rassismus" umsetzen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4751) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5442 21. Wahlperiode 20.04.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Ferat Koçak, Clara Bünger, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/4751 – Institutionellen Rassismus bekämpfen – Handlungsempfehlungen der Studie „Institutionen und Rassismus“ umsetzen A. Problem Die Fraktion Die Linke beklagt, institutioneller Rassismus in Behörden stelle ein strukturelles und weit verbreitetes Problem dar, wie die Studie „Institutionen und Rassismus“ (InRa-Studie) belege. Sie kritisiert insbesondere eine lange Verzögerung und zurückhaltende Veröffentlichung der Studienergebnisse durch das Bundesministerium des Innern, eine mangelnde Fehlerkultur und Abwehrhaltung vieler Behörden sowie unzureichende Rechtsschutzmöglichkeiten für Betroffene. Sie fordert die Bundesregierung insbesondere auf, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf staatliches Handeln auszuweiten, ein Verbandsklagerecht einzuführen, unabhängige Beschwerde- und Monitoringstellen aufzubauen, eine verbindliche Rassismusdefinition sowie antirassistische Leitbilder für Behörden festzulegen und weitere strukturelle Reformmaßnahmen in Verwaltung und Polizei nach Maßgabe des Antrags umzusetzen. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/4751 abzulehnen. Berlin, den 15. April 2026 Der Innenausschuss Josef Oster Amtierender Vorsitzender Heiko Hain Berichterstatter Florian Oest Berichterstatter Arne Raue Berichterstatter Helge Lindh Berichterstatter Filiz Polat Berichterstatterin Ferat Koçak Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Heiko Hain, Florian Oest, Arne Raue, Helge Lindh, Filiz Polat und Ferat Koçak I. Überweisung Der Antrag auf Drucksache 21/4751 wurde in der 65. Sitzung des Deutschen Bundestages am 19. März 2026 an den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für Gesundheit und den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur Mitberatung überwiesen. II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 33. Sitzung am 15. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4751 empfohlen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 27. Sitzung am 15. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4751 empfohlen. Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 21. Sitzung am 15. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4751 empfohlen. Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 38. Sitzung am 15. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4751 empfohlen. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in seiner 21. Sitzung am 15. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN bei Abwesenheit der Fraktion Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4751 empfohlen. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/4751 in seiner 31. Sitzung am 15. April 2026 abschließend beraten und empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. IV. Begründung Die Fraktion Die Linke betont, die InRa-Studie belege klar, dass institutioneller Rassismus in staatlichen Behörden strukturell verankert sei und nicht – wie insbesondere von der CDU/CSU-Fraktion behauptet – lediglich auf einzelne Überlastungssituationen zurückgeführt werden könne. Sie weist Kritik an der Methodik der Studie zurück. Vielmehr seien Einschränkungen beim Datenzugang durch das Verhalten einzelner Behörden selbst verursacht worden, was Ausdruck der in der Studie beschriebenen Abwehrmechanismen sei. Die Forderungen im Antrag entsprächen den wissenschaftlichen Empfehlungen, insbesondere hinsichtlich der Schließung von Rechtsschutzlücken und der Notwendigkeit unabhängiger Beschwerdestellen, da interne Verfahren häufig wirkungslos seien. Die Fraktion kritisiert die verzögerte und zurückhaltende Veröffentlichung der Studie durch das Bundesministerium des Innern und sieht darin eine politische Entscheidung. Sie hebt die Bedeutung des Themas für das Vertrauen in staatliche Institutionen hervor und appelliert, die empfohlenen Maßnahmen gemeinsam umzusetzen. Sie fordert eine Aufklärung über die Gründe der verspäteten Veröffentlichung sowie über die Konsequenzen, die die Bundesregierung aus den Studienergebnissen ziehen will. Die Fraktion der CDU/CSU hebt hervor, dass mit der InRa-Studie erstmals eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung zu Rassismus in staatlichen Institutionen vorliege. Diese sei vom Bundesministerium des Innern initiiert worden, was Ausdruck eines aktiven und transparenten Umgangs der Bundesregierung mit dem Thema sei. Zugleich betont sie methodische Einschränkungen der Studie, insbesondere aufgrund teilweise geringer Stichprobengrößen, die die Verallgemeinerbarkeit der Ergebnisse begrenzten und bei der Ableitung weitreichender politischer Forderungen berücksichtigt werden müssten. Die Studie mache deutlich, dass offene rassistische Diskriminierung durch Beschäftigte nicht den Regelfall darstelle, sondern vor allem strukturelle und organisatorische Faktoren eine Rolle spielten. Vor diesem Hintergrund müsse man die Leistungsfähigkeit und Vertrauenswürdigkeit staatlicher Institutionen sowie die Arbeit der überwiegenden Mehrheit der Beschäftigten hervorheben. Man sehe vorrangig die Notwendigkeit, diese Mitarbeiter in ihrer Aufgabenerfüllung zu unterstützen. Die Fraktion der AfD äußert grundsätzliche Zweifel an den Schlussfolgerungen der InRa-Studie. Zwar könne es zu wahrgenommenen Benachteiligungen bestimmter Gruppen kommen, die Einordnung als strukturelles Problem müsse man jedoch zurückweisen. Die aus der Studie abgeleiteten Handlungsempfehlungen bewerte man kritisch und sehe darin vor allem ideologisch geprägte Ansätze. Insbesondere lehnt die Fraktion Forderungen wie ein Verbandsklagerecht, den Ausbau externer Beschwerdestellen, diversitätsorientierte Einstellungsverfahren sowie zusätzliche Dolmetscherdienste ab und plädiert stattdessen für Eigenverantwortung, insbesondere durch den Erwerb der deutschen Sprache, da sie eine Überlastung der Behörden, steigende Kosten und eine Abkehr vom Leistungsprinzip befürchtet. Zudem warnt sie vor negativen Auswirkungen auf das Vertrauen in staatliche Institutionen und stellt den praktischen Nutzen der vorgeschlagenen Maßnahmen für die Bürger infrage. Die Fraktion der SPD betont die Notwendigkeit eines differenzierten Umgangs mit den Ergebnissen der InRa- Studie und lehnt sowohl pauschale Bewertungen im Sinne eines Generalverdachts als auch Verharmlosungen ab. Sie weist darauf hin, dass die Studie einen abgestuften Befund liefert und auch gesellschaftliche Einstellungen widerspiegelt. Zugleich bestehe der Anspruch, dass staatliche Institutionen eine Vorbildfunktion erfüllen. Daraus ergebe sich die Aufgabe, geeignete Maßnahmen zur weiteren Verbesserung zu prüfen. Innerhalb der Koalition werde hierzu eine gemeinsame Entscheidung über mögliche Maßnahmen getroffen, insbesondere im Bereich Schulung und Sensibilisierung, im Umgang mit methodischer Kritik sowie bei der Einordnung der Ergebnisse in bestehende Vorhaben wie den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt die Initiative der Fraktion Die Linke und bewertet die Forderungen des Antrags als sachgerecht und bereits teilweise in Umsetzung befindlich. Sie verweist darauf, dass zahlreiche Maßnahmen zur Demokratieförderung und zum Kampf gegen Rechtsextremismus bereits aus früheren Regierungsinitiativen angestoßen worden seien und mahnt eine stärkere inhaltliche Stellungnahme des Bundesinnenministeriums zu den einzelnen Antragspunkten an. Zugleich betont die Fraktion die Notwendigkeit, strukturelle Formen von Rassismus und Diskriminierung in Sicherheitsbehörden, unter anderem mit Blick auf Sinti und Roma sowie koloniale Kontinuitäten, konsequent aufzuarbeiten und bestehende Maßnahmen weiterzuentwickeln, auch vor dem Hintergrund einschlägiger rechtsextremer Anschläge der vergangenen Jahre. Berlin, den 15. April 2026 Heiko Hain Berichterstatter Florian Oest Berichterstatter Arne Raue Berichterstatter Helge Lindh Berichterstatter Filiz Polat Berichterstatterin Ferat Koçak Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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