Institutionellen Rassismus bekämpfen - Handlungsempfehlungen der Studie "Institutionen und Rassismus" umsetzen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4751)
Text
Institutionellen Rassismus bekämpfen - Handlungsempfehlungen der Studie "Institutionen und Rassismus" umsetzen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4751)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5442
21. Wahlperiode 20.04.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Ferat Koçak, Clara Bünger, Doris Achelwilm,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/4751 –
Institutionellen Rassismus bekämpfen – Handlungsempfehlungen der Studie
„Institutionen und Rassismus“ umsetzen
A. Problem
Die Fraktion Die Linke beklagt, institutioneller Rassismus in Behörden stelle ein
strukturelles und weit verbreitetes Problem dar, wie die Studie „Institutionen und
Rassismus“ (InRa-Studie) belege. Sie kritisiert insbesondere eine lange
Verzögerung und zurückhaltende Veröffentlichung der Studienergebnisse durch das
Bundesministerium des Innern, eine mangelnde Fehlerkultur und Abwehrhaltung
vieler Behörden sowie unzureichende Rechtsschutzmöglichkeiten für Betroffene.
Sie fordert die Bundesregierung insbesondere auf, das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz auf staatliches Handeln auszuweiten, ein Verbandsklagerecht
einzuführen, unabhängige Beschwerde- und Monitoringstellen aufzubauen, eine
verbindliche Rassismusdefinition sowie antirassistische Leitbilder für Behörden
festzulegen und weitere strukturelle Reformmaßnahmen in Verwaltung und Polizei
nach Maßgabe des Antrags umzusetzen.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/4751 abzulehnen.
Berlin, den 15. April 2026
Der Innenausschuss
Josef Oster
Amtierender Vorsitzender
Heiko Hain
Berichterstatter
Florian Oest
Berichterstatter
Arne Raue
Berichterstatter
Helge Lindh
Berichterstatter
Filiz Polat
Berichterstatterin
Ferat Koçak
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Heiko Hain, Florian Oest, Arne Raue, Helge Lindh, Filiz
Polat und Ferat Koçak
I. Überweisung
Der Antrag auf Drucksache 21/4751 wurde in der 65. Sitzung des Deutschen Bundestages am 19. März 2026 an
den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für
Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für
Gesundheit und den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur Mitberatung überwiesen.
II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 33. Sitzung am 15. April 2026 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4751 empfohlen.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 27. Sitzung am 15. April 2026 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die
Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4751 empfohlen.
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 21. Sitzung am 15. April 2026
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4751 empfohlen.
Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 38. Sitzung am 15. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4751 empfohlen.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in seiner 21. Sitzung am 15. April 2026 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN bei Abwesenheit der Fraktion Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4751 empfohlen.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/4751 in seiner 31. Sitzung am 15. April 2026
abschließend beraten und empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
IV. Begründung
Die Fraktion Die Linke betont, die InRa-Studie belege klar, dass institutioneller Rassismus in staatlichen
Behörden strukturell verankert sei und nicht – wie insbesondere von der CDU/CSU-Fraktion behauptet – lediglich auf
einzelne Überlastungssituationen zurückgeführt werden könne. Sie weist Kritik an der Methodik der Studie
zurück. Vielmehr seien Einschränkungen beim Datenzugang durch das Verhalten einzelner Behörden selbst
verursacht worden, was Ausdruck der in der Studie beschriebenen Abwehrmechanismen sei. Die Forderungen im
Antrag entsprächen den wissenschaftlichen Empfehlungen, insbesondere hinsichtlich der Schließung von
Rechtsschutzlücken und der Notwendigkeit unabhängiger Beschwerdestellen, da interne Verfahren häufig wirkungslos
seien. Die Fraktion kritisiert die verzögerte und zurückhaltende Veröffentlichung der Studie durch das
Bundesministerium des Innern und sieht darin eine politische Entscheidung. Sie hebt die Bedeutung des Themas für das
Vertrauen in staatliche Institutionen hervor und appelliert, die empfohlenen Maßnahmen gemeinsam umzusetzen.
Sie fordert eine Aufklärung über die Gründe der verspäteten Veröffentlichung sowie über die Konsequenzen, die
die Bundesregierung aus den Studienergebnissen ziehen will.
Die Fraktion der CDU/CSU hebt hervor, dass mit der InRa-Studie erstmals eine umfassende wissenschaftliche
Untersuchung zu Rassismus in staatlichen Institutionen vorliege. Diese sei vom Bundesministerium des Innern
initiiert worden, was Ausdruck eines aktiven und transparenten Umgangs der Bundesregierung mit dem Thema
sei. Zugleich betont sie methodische Einschränkungen der Studie, insbesondere aufgrund teilweise geringer
Stichprobengrößen, die die Verallgemeinerbarkeit der Ergebnisse begrenzten und bei der Ableitung weitreichender
politischer Forderungen berücksichtigt werden müssten. Die Studie mache deutlich, dass offene rassistische
Diskriminierung durch Beschäftigte nicht den Regelfall darstelle, sondern vor allem strukturelle und organisatorische
Faktoren eine Rolle spielten. Vor diesem Hintergrund müsse man die Leistungsfähigkeit und
Vertrauenswürdigkeit staatlicher Institutionen sowie die Arbeit der überwiegenden Mehrheit der Beschäftigten hervorheben. Man
sehe vorrangig die Notwendigkeit, diese Mitarbeiter in ihrer Aufgabenerfüllung zu unterstützen.
Die Fraktion der AfD äußert grundsätzliche Zweifel an den Schlussfolgerungen der InRa-Studie. Zwar könne es
zu wahrgenommenen Benachteiligungen bestimmter Gruppen kommen, die Einordnung als strukturelles Problem
müsse man jedoch zurückweisen. Die aus der Studie abgeleiteten Handlungsempfehlungen bewerte man kritisch
und sehe darin vor allem ideologisch geprägte Ansätze. Insbesondere lehnt die Fraktion Forderungen wie ein
Verbandsklagerecht, den Ausbau externer Beschwerdestellen, diversitätsorientierte Einstellungsverfahren sowie
zusätzliche Dolmetscherdienste ab und plädiert stattdessen für Eigenverantwortung, insbesondere durch den
Erwerb der deutschen Sprache, da sie eine Überlastung der Behörden, steigende Kosten und eine Abkehr vom
Leistungsprinzip befürchtet. Zudem warnt sie vor negativen Auswirkungen auf das Vertrauen in staatliche
Institutionen und stellt den praktischen Nutzen der vorgeschlagenen Maßnahmen für die Bürger infrage.
Die Fraktion der SPD betont die Notwendigkeit eines differenzierten Umgangs mit den Ergebnissen der InRa-
Studie und lehnt sowohl pauschale Bewertungen im Sinne eines Generalverdachts als auch Verharmlosungen ab.
Sie weist darauf hin, dass die Studie einen abgestuften Befund liefert und auch gesellschaftliche Einstellungen
widerspiegelt. Zugleich bestehe der Anspruch, dass staatliche Institutionen eine Vorbildfunktion erfüllen. Daraus
ergebe sich die Aufgabe, geeignete Maßnahmen zur weiteren Verbesserung zu prüfen. Innerhalb der Koalition
werde hierzu eine gemeinsame Entscheidung über mögliche Maßnahmen getroffen, insbesondere im Bereich
Schulung und Sensibilisierung, im Umgang mit methodischer Kritik sowie bei der Einordnung der Ergebnisse in
bestehende Vorhaben wie den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt die Initiative der Fraktion Die Linke und bewertet die
Forderungen des Antrags als sachgerecht und bereits teilweise in Umsetzung befindlich. Sie verweist darauf, dass
zahlreiche Maßnahmen zur Demokratieförderung und zum Kampf gegen Rechtsextremismus bereits aus früheren
Regierungsinitiativen angestoßen worden seien und mahnt eine stärkere inhaltliche Stellungnahme des
Bundesinnenministeriums zu den einzelnen Antragspunkten an. Zugleich betont die Fraktion die Notwendigkeit,
strukturelle Formen von Rassismus und Diskriminierung in Sicherheitsbehörden, unter anderem mit Blick auf Sinti
und Roma sowie koloniale Kontinuitäten, konsequent aufzuarbeiten und bestehende Maßnahmen
weiterzuentwickeln, auch vor dem Hintergrund einschlägiger rechtsextremer Anschläge der vergangenen Jahre.
Berlin, den 15. April 2026
Heiko Hain
Berichterstatter
Florian Oest
Berichterstatter
Arne Raue
Berichterstatter
Helge Lindh
Berichterstatter
Filiz Polat
Berichterstatterin
Ferat Koçak
Berichterstatter
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ISSN 0722-8333
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