Versorgungsengpässe, Missbrauchspotenzial und daraus folgende Sicherheitsrisiken von Präparaten mit GLP-1-RA-Wirkstoffen sowie illegaler Handel und Rezeptfälschung (Antwort zu Drs. 21/2351)
Text
Versorgungsengpässe, Missbrauchspotenzial und daraus folgende Sicherheitsrisiken von Präparaten mit GLP-1-RA-Wirkstoffen sowie illegaler Handel und Rezeptfälschung (Antwort zu Drs. 21/2351)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2572
21. Wahlperiode 04.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Hess, Martin Sichert,
Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2351 –
Versorgungsengpässe, Missbrauchspotenzial und daraus folgende
Sicherheitsrisiken von Präparaten mit GLP-1-RA-Wirkstoffen sowie illegaler
Handel und Rezeptfälschung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die auch als „Sättigungshormone“ bezeichneten Glucagon-like Peptide-1-
Rezeptoragonisten (kurz: GLP-1-RA oder GLP-1-Agonisten) wurden
ursprünglich für die Behandlung von Diabetes mellitus Typ 2 entwickelt. Die bislang
im Wesentlichen hierfür genutzten Wirkstoffe dieser Gruppe, Semaglutid,
Liraglutid, Tirzepatid und Exenatid ahmen das körpereigene Hormon GLP-1
nach, welches sowohl die Insulinausschüttung anregt bzw. den
Blutzuckerspiegel reguliert als auch die Magenentleerung verzögert und so ein
anhaltendes Sättigungsgefühl hervorruft. Zusätzlich erhält das Gehirn ein
Sättigungssignal (www.diabetesde.org/ueber_diabetes/was_ist_diabetes_/diabetes_lexik
on/glp-1-rezeptor-agonisten).
Durch diese vielfältige Wirkweise bei der Zufuhr von GLP-1-RA ist nicht nur
eine wirksame Behandlung von Diabetes möglich, sondern es sinkt während
der Behandlungsdauer für gewöhnlich der Appetit, was in den meisten Fällen
zu einer Gewichtsabnahme führt. Verabreicht werden die Präparate mittels
Injektions-Pen, ähnlich wie bei der Verabreichung von Insulin (GLP-1-
Rezeptoragonist – DocCheck Flexikon, https://flexikon.doccheck.com/de/GLP-1-Rez
eptoragonist). Der Wirkstoff Tirzepatid wirkt als Dual-Analogon zusätzlich als
GIP-Agonist (GIP = glukoseabhängiges insulinotropes Peptid; www.pharmaze
utische-zeitung.de/tirzepatid-jetzt-auch-bei-adipositas-zugelassen-144491/,
https://flexikon.doccheck.com/de/Tirzepatid#cite_note-2).
Seit 2018 befindet sich Ozempic® mit dem Wirkstoff Semaglutid als
Antidiabetikum in Deutschland auf dem Markt. Es ist für Diabetiker (Typ 2)
zugelassen und wird für diese auch von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Rybelsus® ist ebenfalls für die Behandlung von Diabetes zugelassen, Wegovy®
von demselben dänischen Hersteller, wie auch Mounjaro® mit dem Wirkstoff
Tirzepatid eines US-amerikanischen Herstellers und weitere sind erst seit etwa
zwei Jahren von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) als Mittel zur
Behandlung von Adipositas (krankhafte Fettleibigkeit) zugelassen (www.phar
mazeutische-zeitung.de/was-heilberufler-und-patienten-gegen-lieferengpaess
e-tun-koennen-148304/seite/2/?cHash=c54822cc98f50652e5303693e88f
54d7).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 4.
November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Mounjaro® ist sowohl für Diabetes Typ 2 wie auch zur Behandlung von
Adipositas zugelassen (www.pharmazeutische-zeitung.de/tirzepatid-jetzt-auch-be
i-adipositas-zugelassen-144491/). Die Präparate sind verschreibungs- und
apothekenpflichtig, und die Adipositas-Therapie muss ärztlich begleitet
werden (www.ikk-classic.de/gesund-machen/leben/abnehmspritze).
Die Kosten für eine Therapie zum Abnehmen für Adipositas-Patienten mit
diesen Präparaten werden nicht oder allenfalls in Ausnahmefällen von den
gesetzlichen Krankenkassen übernommen, müssen also vom Patienten in der
Regel selbst getragen werden (www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldu
ngen/1170/; www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/leistungen-ges
etzliche-krankenkassen/gesetzlich-vorgeschriebene-leistungen/neue-leistunge
n/abnehmespritzen/).
Im Rahmen einer (für gewöhnlich) 18-monatigen Therapie zur
Gewichtsabnahme verabreicht sich der Patient regelmäßig (nach vorgegebenem
Verabreichungsschema) selbst eine subkutane Injektion. Wichtig ist eine
behandlungsbegleitende, zusätzliche Beratung oder Therapie bezüglich Ernährung,
Lebensführung (z. B. Bewegung) oder Weiterem, um zu erreichen, dass
schädliche Nebenwirkungen vermieden werden und der medikamentöse
Behandlungserfolg langfristig bestehen bleibt – um also eine erneute
Gewichtszunahme zu verhindern. Im Falle der Adipositas-Behandlung kann eine ärztlich
verordnete Langzeitmedikation vonnöten sein (www.apotheke-adhoc.de/nachrich
ten/detail/pharmazie/abnehmmittel-so-rasch-nimmt-man-danach-wieder-zu/#).
Es besteht laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
eine beschränkte Verfügbarkeit von Diabetesmedikamenten mit Wirkstoffen
der GLP-1-Rezeptor-Agonisten wegen weltweit erhöhter Nachfrage: „Nach
den dem BfArM vorliegenden Informationen resultiert das Problem aus einer
weltweit gestiegenen Nachfrage nach den in Rede stehenden Arzneimitteln
und der Annahme, dass diese vornehmlich aus der Anwendung bei Adipositas
resultiert“ (www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Arzneimittelinformationen/Liefer
engpaesse/glp.html, www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/pharmazie/oz
empic-engpass-bis-ende-august/). Auch in den Medien findet man
diesbezüglich Berichte über massive Versorgungsprobleme für Diabetespatienten (www.
focus.de/gesundheit/mounjaro-ozempic-wegovy-abnehmspritzen-im-check-er
naehrungsberaterin-warnt-vor-versteckten-gefahren_id_260722425.html).
Der Einsatz von Arzneimitteln mit GLP-1-RA ist meist mit verschiedenartigen
Nebenwirkungen verbunden, die unterschiedlich stark ausfallen können. Diese
können nach jetziger Erkenntnis Dehydrierung, Kopfschmerzen oder
Schwindel sein, den Verdauungstrakt betreffen oder krankhaften Verlust von
Muskelmasse und Muskelkraft (Sarkopenie) bewirken. Auch sollen Erkrankungen der
Bauchspeicheldrüse und Gallenblase auftreten können (www.ikk-classic.de/ge
sund-machen/leben/abnehmspritze, www.geo.de/wissen/gesundheit/abnehmsp
ritze--klage-nach-schweren-nebenwirkungen-34387694.html). Studien und
Patientenbeschwerden in den USA weisen darauf hin, dass Magenlähmungen,
Entzündungen der Bauchspeicheldrüse und Darmverschlüsse nicht
auszuschließen sind (www.focus.de/gesundheit/mounjaro-ozempic-wegovy-abnehm
spritzen-im-check-ernaehrungsberaterin-warnt-vor-versteckten-gefahren_id_2
60722425.html).
Die US-Gesundheitsbehörde FDA weist auf ein potenzielles Risiko für
Schilddrüsen-C-Zell-Tumoren (medulläres Schilddrüsenkarzinom, insbesondere bei
MEN-2-Syndrom) hin (www.accessdata.fda.gov/drugsatfda_docs/label/2020/2
09637s003lbl.pdf?utm_source=chatgpt.com). Die Langzeitwirkungen in
nichtdiabetischen Anwendergruppen sind bislang offenbar nicht vollständig
erforscht (https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2024/2024
0321161962/anx_161962_en.pdf?utm_source=chatgpt.com).
In den vergangenen Monaten wurde in Medienberichten erklärt, dass durch
GLP-1-RA-Medikamente die Möglichkeit für bestimmte Augenerkrankung,
bis hin zur Erblindung, erhöht wird (www.independent.co.uk/news/health/oze
mpic-drug-semaglutide-lawsuit-blindness-b2754728.html, https://www.epocht
imes.de/vital/diabetesmedikament-erhoeht-gefahr-fuer-schwere-augenerkrank
ung-bei-gefaehrdeten-patienten-a5214374.html).
Werden diese Mittel ohne ärztliche Verschreibung und Aufsicht eigenständig
zugeführt, kann es zu gesundheitlichen Schäden kommen. Menschen, die
weder unter Adiposität noch Diabetes leiden, beschaffen sich diese Mittel
nicht selten ohne ärztliche Verschreibung, in manchen Fällen über den
Internet-Schwarzmarkt, weil sie hoffen, auf einfache Weise eine angestrebte
Idealfigur zu bekommen. Durch Prominente und Influencer angefacht, entwickelt
sich so eine zunehmende Nachfrage nach diesen Medikamenten mit GLP-1-
RA-Wirkstoff als „Lifestyle-Mittel“ (www.geo.de/wissen/gesundheit/abnehms
pritze--klage-nach-schweren-nebenwirkungen-34387694.html). Aus Sicht der
Fragesteller ist durch diese Entwicklung von einer Verschärfung bezüglich der
insgesamt bereits fragilen Versorgungssituation auszugehen. Vor allem das
Diabetesmedikament Ozempic® wird so über Internet-Handelsportale als Mittel
zum Abnehmen vertrieben. Dieses Phänomen führt einerseits zur
Verknappung der Wirkstoffe für indizierte Behandlungen und kann andererseits bei
eigenständiger Verabreichung behandlungsbedürftige Gesundheitsschäden
hervorrufen.
Sowohl mittels gefälschter Rezepte wie auch gefälschter Medikamente
verdienen international agierende Kriminelle an dem Bestreben zahlreicher
Konsumenten, die mithilfe der namhaften Arzneimittel schlank werden wollen
(www.who.int/news/item/29-01-2024-shortages-impacting-access-to-glucago
n-like-peptide-1-receptor-agonist-products--increasing-the-potential-for-falsifi
ed-versions; www.br.de/nachrichten/bayern/wegovy-ozempic-und-co-abneh
m-hype-ruft-kriminelle-auf-den-plan,UljoJjA).
Hinzu kommen im Ausland ansässige Internet-Portalbetreiber, die es
ermöglichen, die Mittel ohne ärztliche Konsultation oder Verschreibung, nach dem
Ausfüllen von Fragen in einem Internet-Formular, zu bestellen.
1. Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit die Versorgung von
Diabetespatienten mit den genannten Mitteln gefährdet ist, und unternimmt die
Bundesregierung ggf. Bemühungen, um sicherzustellen, dass die
genannten Wirkstoffe in ausreichendem Maße für Diabetesbehandlung zur
Verfügung stehen und Engpässe für Arzneimittel mit GLP-1-RA-Wirkstoff
vermieden werden (bitte nach Wirkstoff und Medikament
aufschlüsseln)?
Nach Informationen der Bundesregierung ist die Versorgung mit Arzneimitteln
mit GLP-1-Rezeptor-Agonisten ausreichend gesichert. Ein aktuell gemeldeter
Lieferengpass kann durch wirkstoffgleiche Alternativen kompensiert werden.
Als Maßnahme, um den in der Vergangenheit gehäuft vorkommenden
Lieferengpässen bei Arzneimitteln mit GLP-1-Rezeptor-Agonisten zu begegnen, ist
eine abgestimmte Empfehlung vom Beirat gemäß § 52b Absatz 3b des
Arzneimittelgesetzes (AMG) für Liefer- und Versorgungsengpässe zum
indikationsgemäßen Gebrauch der o. g. Wirkstoffgruppe auf der Internetseite des
Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlicht (www.bfar
m.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arzneimittel/Zulassung/amInformationen/Li
eferengpaesse/Archiv/semaglutid_dulaglutid_empfehlung_beirat.html). Um
auch perspektivisch Unterversorgungen von Diabetes mellitus-Patientinnen und
-Patienten mit Arzneimitteln mit GLP-1 Rezeptor-Agonisten zu vermeiden, hat
die o. g. Empfehlung des Beirats weiterhin Gültigkeit.
Auch auf europäischer Ebene wurden Maßnahmen zur Sicherstellung der
Versorgung mit Arzneimitteln mit GLP-1-Rezeptor-Agonisten getroffen. Diese
wurden innerhalb der Arbeitsgruppe zentraler Ansprechpartner für Engpässe
bei Arzneimitteln (Medicines Shortages Single Point of Contact (SPOC)
Working Party) sowie der hochrangigen Lenkungsgruppe zur Überwachung von
Engpässen bei Arzneimitteln und zur Sicherheit von Arzneimitteln (Executive
Steering Group on Shortages and Safety of Medicinal Products –MSSG–) in
Form von Arbeitsgruppen und Multi-Stakeholder-Workshops initiiert (www.em
a.europa.eu/en/news/eu-actions-tackle-shortages-glp-1-receptor-agonists).
2. In welchem Zeitraum gingen und gehen Meldungen zu Lieferengpässen
für Ozempic® und andere Medikamente mit Wirkstoffen aus der Gruppe
der GLP-1-RA beim Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte oder bei anderen Stellen ein, wann erfolgte die letzte Meldung, und
wie ist die Prognose in Bezug auf die künftige Versorgung?
Lieferengpassmeldungen von Arzneimitteln mit GLP-Rezeptor-Agonisten
wurden hauptsächlich im Jahr 2023 gemeldet.
Detaillierte Informationen zu Lieferengpassmeldungen sind in der
Lieferengpassdatenbank des BfArM veröffentlicht, abrufbar unter anwendungen.pharmn
et-bund.de/lieferengpassmeldungen/faces/public/meldungen.xhtml.
Zudem wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Welche Maßnahmen wurden ggf. ergriffen oder sind geplant, um
langfristig die Forschung, Produktion und sichere Versorgung mit GLP-1-
RA-basierten Arzneimitteln von chronisch Kranken in Deutschland zu
gewährleisten?
Pharmazeutische Unternehmer können im Rahmen von Europäischen
wissenschaftlichen Beratungsverfahren von den nationalen Zulassungsbehörden
wissenschaftliche Beratungen in Anspruch nehmen. In diesem Zusammenhang
erreichen das BfArM zahlreiche Anfragen zu Entwicklungsprogrammen für
neuartige GLP-1-Rezeptor-Agonist basierte Arzneimittel, beispielsweise auch zu
oral verfügbaren Wirkstoffen. Es ist daher davon auszugehen, dass in den
kommenden Jahren weitere Arzneistoffe aus dieser Gruppe auf den Markt kommen
werden. Außerdem läuft der zehnjährige Patentschutz der bisher zugelassenen
Arzneimittel mit GLP-1-Rezeptor-Agonisten in den kommenden Jahren nach
und nach aus, sodass voraussichtlich zunehmend preiswerte Generika mit
diesen Wirkstoffen zur Verfügung stehen werden.
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
ärztlichen Verordnungen des Präparates Ozempic® seit der Zulassung
entwickelt (bitte nach Jahren getrennt aufschlüsseln)?
Nach den vorliegenden Informationen nimmt die Anzahl der Verordnungen von
Ozempic seit dem Jahr 2020 zu und hat sich im Jahr 2024 stabilisiert (die
Verordnungszahlen beziehen sich auf Abgaben innerhalb der zugelassenen
Anwendungsgebiete des Fertigarzneimittels Ozempic® in öffentlichen Apotheken und
zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung).
2020 2021 2022 2023 2024
Verordnungen Ozempic
(in Tsd.)
304,7 701,2 1 016 1 422 1 404
Quelle: Wissenschaftliches Institut der AOK, abrufbar unter: arzneimittel.wido.de/PharMaAnalys
t/?1
5. Wird oder wurde in Deutschland oder nach Kenntnis der
Bundesregierung international mit deutschen Steuergeldern finanzierte bzw.
geförderte Forschung zu GLP-1-RA und ihrer Anwendung betrieben (wenn ja,
bitte die Projekte und die jeweilige Fördersumme nennen)?
Die Bundesregierung förderte und fördert keine Forschungsprojekte zu
Arzneimitteln mit GLP-1-Rezeptor-Agonisten und ihrer Anwendung.
6. Welche Maßnahmen werden ggf. ergriffen, um zu verhindern, dass in
Deutschland Mittel mit den genannten Wirkstoffen – GLP-1-RA, GIP-
RA – ohne ärztliche Verschreibung in den Umlauf geraten und von
Menschen ohne ärztliche Beratung eigenmächtig genutzt werden?
Die genannten Wirkstoffe unterliegen gemäß § 48 AMG der
Verschreibungspflicht, insbesondere auch, weil sie die Gesundheit des Menschen auch bei
bestimmungsgemäßem Gebrauch unmittelbar oder mittelbar gefährden können,
wenn sie ohne ärztliche Überwachung angewendet werden.
Die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Vorliegen einer
ärztlichen Verschreibung stellt gemäß § 96 Nummer 13 AMG eine Straftat dar, die
mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet wird.
Zudem bietet das Heilmittelwerbegesetz (HWG) einen umfassenden
Rechtsrahmen, um Werbung u. a. für Arzneimittel und Behandlungen für bestimmte
Produkte und Anwendungen im Gesundheitsbereich zu regulieren und unlautere
Werbepraktiken zu verbieten.
Nach § 10 Absatz 1 HWG darf für verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht
außerhalb der Fachkreise (Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und -ärzte,
Tierärztinnen und -ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Personen, die
erlaubterweise mit diesen Arzneimittel Handel treiben) geworben werden; d. h. eine
allgemeine Publikumswerbung – auch über Online-Plattformen – für
verschreibungspflichtige Arzneimittel ist verboten.
Zudem verbietet § 9 HWG grundsätzlich die Werbung für die Erkennung oder
Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften
Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden
Menschen beruht (Fernbehandlung). Das Werbeverbot für Fernbehandlungen gilt
nur dann nicht, sofern für Fernbehandlungen geworben wird, die unter
Verwendung von Kommunikationsmedien erfolgen, wenn nach allgemein anerkannten
fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu
behandelnden Menschen nicht erforderlich ist. Hierzu hat z. B. das LG München I mit
Urteil vom 3. März 2025 (Az.: 4 HK O 15458/24) festgestellt, dass die
Werbung für Fernbehandlungen zur Verschreibung von Arzneimitteln zur
Gewichtsreduktion, die lediglich auf der Prüfung eines online ausgefüllten
Fragebogens basiert, gegen § 9 HWG verstößt, da sie nicht den allgemein
anerkannten fachlichen Standards entspricht und einen persönlichen ärztlichen Kontakt
erfordert.
Verstöße gegen die §§ 9 und 10 HWG stellen gemäß § 15 HWG
Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldstrafe von bis zu 50 000 Euro geahndet werden.
Für den Vollzug und die Überwachung der arzneimittelrechtlichen und
heilmittelwerberechtlichen Vorgaben sind die Behörden der Länder zuständig.
7. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse bezüglich aufgetretener
unerwünschter Arzneimittelwirkungen durch die Verabreichung von
Arzneimitteln mit Wirkstoffen aus der Gruppe der GLP-1-RA, insbesondere
die oben genannten, welche häufigen und schwerwiegenden
Wechseloder Nebenwirkungen oder neueren Erkenntnisse zu Kontraindikationen
sind dokumentiert, und wie haben sich die Pharmakovigilanzmeldungen
seit 2020 entwickelt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Der aktuelle Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis zu Arzneimitteln ist in
den jeweiligen Produktinformationen reflektiert. Diese umfassen die
Fachinformation für Angehörige der Gesundheitsberufe („Zusammenfassung der
Merkmale des Arzneimittels“), die sich Angehörige der Gesundheitsberufe richtet,
sowie die Gebrauchsinformation für Patientinnen und Patienten, die jeder
Arzneimittelpackung beiliegt. Die Produktinformationen enthalten alle
Erkenntnisse aus den klinischen Studien, weiteren Untersuchungen und sonstigen
Datenquellen, die Grundlage der Zulassungsentscheidung waren, sowie
Erkenntnisse aus der Marktüberwachung nach Zulassung. Die aktuellen
Produktinformationen der GLP-1-Rezeptoragonisten können beispielsweise auf der
Internetseite der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA abgerufen werden und
stehen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung unter www.ema.europa.eu/en/
medicines.
Nach der Zulassung wird die Sicherheit aller Arzneimittel, so auch der GLP-1-
Rezeptoragonisten, kontinuierlich und engmaschig überwacht, und die
Produktinformationen werden fortlaufend dem aktuellen Kenntnisstand angepasst.
Seit dem Jahr 2020 wurde in diesem Rahmen in die Produktinformationen von
Ozempic ein Warnhinweis zum Risiko einer Aspirationspneumonie bei
Vollnarkose aufgrund einer verzögerten Magenentleerung aufgenommen und die
Information zu Wechselwirkungen mit
Gerinnungshemmern erweitert. Im Hinblick auf Nebenwirkungen wurden seit
dem Jahr 2020 bei Ozempic Kopfschmerzen als häufige, verzögerte
Magenentleerung als gelegentliche und Darmverschluss als
Nebenwirkung mit nicht bekannter Häufigkeit aufgenommen. Eine
Aktualisierung der Produktinformationen zur Aufnahme einer nichtarteriitischen
anterioren ischämischen Optikusneuropathie als mögliche sehr seltene Nebenwirkung
ist ebenfalls bereits erfolgt.
Im Folgenden ist die Entwicklung der Gesamtzahl der
Pharmakovigilanzmeldungen für die Arzneistoffe Exenatid, Liraglutid, Semaglutid und Tirzepatid im
Zeitverlauf ab dem Jahr 2020 dargestellt. Die Recherche umfasst alle in der
europäischen Datenbank zu Nebenwirkungen (EudraVigilance) vorliegenden
Meldungen aus Deutschland (Stand: Oktober 2025).
Jahr Anzahl Meldungen
2020 465
2021 418
2022 325
2023 555
2024 1 864
2025 2 352
Gesamtzahl 5 979
Zu beachten ist, dass Meldungen über Verdachtsfälle von Nebenwirkungen aus
der Spontanerfassung oft nicht geeignet sind, im Einzelfall einen
Kausalzusammenhang zwischen einer gemeldeten unerwünschten Reaktion und der
Anwendung eines Arzneimittels herzustellen. Auch kann aus der Anzahl der
Meldungen nicht auf die Häufigkeit der Reaktion geschlossen werden.
8. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse bezüglich unerwünschter
Arzneimittelwirkungen oder über Gesundheitsschäden infolge von nicht
ärztlich begleiteter Selbstmedikation mit Präparaten, die Wirkstoffe aus
der Gruppe der GLP-1-RA enthalten (wenn ja, welche)?
In EudraVigilance finden sich mit Stichtag vom 24. Oktober 2025 aus
Deutschland vier diesbezügliche Fallberichte, drei der vier Fälle betrafen das
Arzneimittel Ozempic und ein Fall das Arzneimittel Wegovy (beide enthalten den
Wirkstoff Semaglutide).
9. Erachtet es die Bundesregierung als notwendig, öffentliche Aufklärung
über die Gefahren von eigenmächtiger Anwendung (ohne Verordnung)
von Arzneimitteln mit GLP-1-RA-Wirkstoffen zu betreiben und vor
einer „Life-Stile-Anwendung“ zu warnen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
10. Sieht die Bundesregierung einen Handlungsbedarf bezüglich des
Internet-Vertriebs von GLP-1-RA-basierten Arzneimitteln aus dem Ausland,
wenn bei der Bestellung (über Internetplattformen) kein ärztliches
Rezept einer deutschen Praxis vonnöten ist und Patienten selbst vor der
Bestellung lediglich einen Online-Fragebogen ausfüllen müssen, man also
davon ausgehen muss, dass in diesen Fällen keine zureichende ärztliche
Betreuung stattfindet?
Im Bereich des Wettbewerbsrechts, zudem auch das HWG gehört, gilt das
Marktortprinzip. Danach unterliegen Werbemaßnahmen dem Recht des
Marktortes, auf den sich die Werbung bezieht. Bei einer Werbung, die sich an
Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland richtet, gelten mithin die
Vorgaben des HWG. Um eine Durchsetzbarkeit der HWG Vorgaben bei einem
Auslandsbezug zu gewährleisten, legt § 13 HWG fest, dass die Werbung eines
Unternehmens mit Sitz außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes
unzulässig ist, wenn nicht ein Unternehmen mit Sitz oder eine natürliche Person mit
gewöhnlichem Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes oder in einem
anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen
Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nach
diesem Gesetz unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann, ausdrücklich
damit betraut ist, die sich aus diesem Gesetz ergebenden Pflichten zu
übernehmen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
11. Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang GLP-1-RA-
basierte Medikamente, insbesondere Ozempic®, seit 2018 über digitale
Handelsplattformen vertrieben werden, ohne eine ärztliche Konsultation, und
wenn ja, ist eine Zunahme dieser Vertriebsform festzustellen (bitte nach
Jahr und Anzahl aufschlüsseln)?
12. Wurden seit 2018 Arzneimittel mit einem Wirkstoff aus der Gruppe der
GLP-1-RA bei der Einfuhr nach Deutschland durch den Zoll festgestellt,
die den Anforderungen nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) nicht
entsprachen bzw. deren Dokumentation für die Einfuhr unzureichend,
fehlerhaft oder absichtlich irreführend waren oder fälschlicherweise als
solche Präparate deklariert waren (Arzneimittelfälschungen; und wenn ja,
bitte nach Jahren getrennt aufführen, in welcher Anzahl und aus welchen
Staaten der Versand erfolgte)?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
13. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur wirksameren Regulierung
der Online-Verschreibung von Arzneimitteln mit Wirkstoffen aus der
Gruppe der GLP-1-RA, analog zur beabsichtigten Regelung der
Verschreibung von Medizinalcannabis (www.deutsche-apotheker-zeitun
g.de/ews/artikel/2025/05/26/warken-will-online-rezepte-fuer-medizinalc
annabis-einschraenken)?
Die arzneimittelrechtlichen und heilmittelwerberechtlichen Vorgaben werden
derzeit als sachgerecht angesehen. Das Bundesministerium für Gesundheit
beobachtet die Entwicklungen der Geschäfts- und Werbepraktiken und prüft
fortlaufend, ob dadurch Rechtsanpassungen notwendig werden.
14. Richtet die Bundesregierung ihr Augenmerk auf die Herstellung und den
illegalen Handel mit Arzneimitteln, die GLP-1-RA-Arzneimitteln
nachahmen, und welche Maßnahmen werden hiergegen ggf. ergriffen?
Arzneimittelkriminalität stellt aufgrund ihres hohen
Gesundheitsgefährdungspotenzials einen der Schwerpunkte der Kriminalitätsbekämpfung in
Deutschland dar.
Das Bundeskriminalamt in seiner Funktion als kriminalpolizeiliche
Zentralstelle erhebt und bewertet Informationen über die Herstellung und das
Inverkehrbringen von bedenklichen und gefälschten Arzneimitteln sowie den
illegalen Handel mit Arzneimitteln. Wenn die Auswertung von Informationen den
Verdacht einer Straftat ergibt, leitet das Bundeskriminalamt weitere Schritte zur
Aufklärung des Sachverhalts ein. Diese Maßnahmen umfassen u. a. die
Aufhellung des Sachverhalts sowie die Abklärung verdächtiger Personen. Sobald der
Wohn- oder Tatort der Tatverdächtigen feststeht, wird der Sachverhalt von der
örtlich zuständigen Polizeidienststelle in Deutschland oder im Ausland
übernommen und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Seit 2019 sind in der Europäischen Union der überwiegende Teil
verschreibungspflichtiger Arzneimittel mit Sicherheitsmerkmalen zu kennzeichnen, die
die Überprüfung der Echtheit und der Identifizierung einer Einzelpackung eines
Arzneimittels ermöglichen. An das System sind u. a. pharmazeutische
Unternehmer, Großhändler und Apotheken angebunden. Diese Maßnahmen tragen
dazu bei, die Verbreitung von Arzneimittelfälschungen über die legale
Vertriebskette zusätzlich zu erschweren.
Zuständig für die Überwachung und den Vollzug arzneimittelrechtlicher
Regelungen sind die Behörden der Länder.
Insgesamt ist die Anzahl von identifizierten Arzneimittelfälschungen in der
legalen Lieferkette nach Informationen der zuständigen Vollzugsbehörden in
Deutschland sehr gering.
15. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, in wie vielen Fällen in
deutschen Apotheken Rezepte für Medikamente mit GLP-1-RA-Wirkstoffen
als Fälschungen erkannt wurden?
Die Fälschung eines Rezeptes erfüllt den Straftatbestand der
Urkundenfälschung (§ 267 des Strafgesetzbuchs). Fälle der Urkundenfälschung werden in
der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) unter dem Schlüssel 540020 erfasst.
Die PKS 2024 weist unter diesem Schlüssel 61 817 Fälle (2023: 58 450) aus.
Eine Ausdifferenzierung des PKS-Schlüssels nach der Art von Urkunden wird
nicht vorgenommen.
16. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, in wie vielen Fällen deutschen
Apotheken Schäden durch gefälschte Rezepte für GLP-1-RA-
Medikamente entstanden sind und auf welche Höhe sich die
Gesamtschadenssumme beläuft?
Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Darüber hinaus liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
17. Gibt es Maßnahmen der Bundesregierung, um Apotheken allgemein bei
der Erkennung von gefälschten Rezepten zu unterstützen, und wenn ja,
welche Maßnahmen sind dies?
Die Prüfung von Verschreibungen im Rahmen der Arzneimittelabgabe ist eine
der Hauptaufgaben von Apotheken. Die bestehende Telematik-Infrastruktur
bietet eine sichere Vernetzung der medizinischen Versorgung innerhalb
Deutschlands einschließlich von Vorgaben für das elektronische Rezept.
18. Sind der Bundesregierung Fälschungen von Digitalrezepten bekannt?
Der Bundesregierung sind keine Fälschungen von E-Rezepten bekannt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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