Projekte im Kontext "Leistungen nach dem EhfG, Unfall- und Krankenversicherung" über die Unfallversicherung Bund und Bahn
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Projekte im Kontext "Leistungen nach dem EhfG, Unfall- und Krankenversicherung" über die Unfallversicherung Bund und Bahn
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2344
21. Wahlperiode 21.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Johann Martel, Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis Pauli,
Arne Raue, Martina Uhr, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Alexander Wolf und der
Fraktion der AfD
Projekte im Kontext „Leistungen nach dem EhfG, Unfall- und
Krankenversicherung“ über die Unfallversicherung Bund und Bahn
Die Fragesteller interessieren sich für die Art und Weise der Umsetzung der
drei Projekte „Leistungen nach dem EhfG [Entwicklungshelfer-Gesetz],
Unfallversicherung ab 2021“ mit der IATI-Maßnahmen-ID (IATI = International Aid
Transparency Initiative) DE-1-202143329 (www.transparenzportal.bund.de/de/
detailsuche/DE-1-202143329), „Leistungen nach dem EhfG,
Unfallversicherung ab 2024“ mit der IATI-Maßnahmen-ID DE-1-202443323 (www.transpare
nzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202443323) und „Leistungen nach dem
EhfG, Unfallversicherung ab 2024“ mit der IATI-Maßnahmen-ID
DE-1-202443331 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-20244
3331), welche alle drei von der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)
durchgeführt werden (a. a. O.).
Als Laufzeitumfang des Projekts DE-1-202143329 nennt das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Spanne
vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023, der finanzielle Umfang des
Projektes wird mit einem Volumen von 6 744 624 07 Euro in Form eines
Zuschusses gekennzeichnet (a. a. O.). Die Projektkosten der Projekte
DE-1-202443323 und DE-1-202443331 werden vom BMZ bei einer Laufzeit,
die nur den ˽20. Januar 2025 (DE-1-202443323) respektive den 21. August
2025 (DE-1-202443331) umfasste, pro Projekt jeweils mit 2 422 266,35 Euro
in Form von Zuschüssen betitelt (a. a. O.). Insgesamt beläuft sich der im
Kontext der drei genannten Projekte ausgeschüttete Zuschuss demnach auf
11 589 156,77 Euro. Als Maßnahmenbeschreibung wird in allen drei Fällen
angeführt, dass Leistungen nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz und der Unfall-
und Krankenversicherung über die UVB erbracht werden. Der übergeordnete
Sektor wird seitens des BMZ bei allen drei genannten Projekten als
„Verwaltungskosten im Geberland“ bezeichnet (a. a. O.). Eine Förderregion ist bei allen
drei Projekten nicht zugeordnet (a. a. O.).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was sind die jeweiligen konkreten Ziele der drei Projekte?
2. Aus welchen Gründen wird die Laufzeit der Projekte mit den
Maßnahmen-IDs DE-1-202443323 und DE-1-202443331 mit jeweils
einem Tag bemessen?
3. Welche Passagen des EhfG bilden die juristische Grundlage für die drei
genannten Projekte (bitte pro Projekt die jeweiligen Paragrafen mit den
zugehörigen Artikeln und Absätzen nennen)?
4. Welche weiteren juristischen Grundlagen genau außerhalb des EhfG
dienen als Basis für diese drei genannten Projekte (bitte pro Projekt die
jeweiligen Paragrafen mit den zugehörigen Artikeln und Absätzen nennen)?
5. Welche Rolle übernimmt die UVB bei diesen drei Projekten (bitte nach
den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten drei Projekten
aufschlüsseln)?
6. Welche Träger von Entwicklungsprojekten haben
Gruppenversicherungsverträge gemäß § 7 Absatz 1 EhfG abgeschlossen, die bei den drei
genannten Projekten berücksichtigt wurden (bitte nach Projekt, Träger und
Zahl der Gruppenversicherungsverträge pro Träger auflisten)?
7. Welche Leistungen nach § 7 Absatz 1 und 2 EhfG wurden oder werden im
Zusammenhang mit der Unfall- und Krankenversicherung über die oder
mit der UVB im Kontext der drei genannten Projekte jeweils erbracht
(bitte nach den drei obigen Projekten, Zahl an aufgetretenen und in diesem
Zusammenhang versicherten Krankheitsfällen mit den insgesamt
anfallenden Krankheitskosten, Zahl an in diesem Zusammenhang versicherten
Entbindungen mit den insgesamt anfallenden Entbindungskosten, Zahl an
aufgetretenen und in diesem Zusammenhang versicherten Unfällen mit
den insgesamt anfallenden Krankheits- und Unfallkosten, Zahl an
aufgetretenen und in diesem Zusammenhang versicherten Rückführungen mit
den insgesamt anfallenden Rückführungskosten sowie der Zahl an
aufgetretenen und in diesem Zusammenhang versicherten Überführungen mit
den insgesamt anfallenden Überführungskosten aufschlüsseln)?
8. In welchen Ländern traten bis dato die in Frage 6 erwähnten Fälle auf
(bitte nach den drei eingangs erwähnten Projekten, Ländern der
Leistungserbringung, Zahl an aufgetretenen und in diesem Zusammenhang
versicherten Krankheitsfällen pro Land mit den insgesamt anfallenden
Krankheitskosten, Zahl an in diesem Zusammenhang versicherten
Entbindungen pro Land mit den insgesamt anfallenden Entbindungskosten, Zahl
an aufgetretenen und in diesem Zusammenhang versicherten Unfällen pro
Land mit den insgesamt anfallenden Krankheits- und Unfallkosten, Zahl
an aufgetretenen und in diesem Zusammenhang versicherten
Rückführungen pro Land mit den insgesamt anfallenden Rückführungskosten sowie
der Zahl an aufgetretenen und in diesem Zusammenhang versicherten
Überführungen pro Land mit den insgesamt anfallenden
Überführungskosten aufschlüsseln)?
9. Was waren die jeweiligen Start- und Zielländer, für die gemäß § 7
Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EhfG im Zusammenhang mit der Unfall- und
Krankenversicherung über die oder mit der UVB im Kontext der drei
genannten Projekte Rückführungskosten erstattet wurden (bitte nach den
drei obigen Projekten, der Anzahl der jeweiligen Start- und
Ziellandkombinationen pro Projekt und den Gesamtkosten der jeweiligen Start- und
Ziellandkombinationen pro Projekt aufschlüsseln)?
10. Was waren die jeweiligen Start- und Zielländer, für die gemäß § 7
Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EhfG im Zusammenhang mit der Unfall- und
Krankenversicherung über die oder mit der UVB im Kontext der drei
genannten Projekte Überführungskosten erstattet wurden (bitte nach den drei
obigen Projekten, der Anzahl der jeweiligen Start- und
Ziellandkombinationen pro Projekt und den Gesamtkosten der jeweiligen Start- und
Ziellandkombinationen pro Projekt aufschlüsseln)?
11. Wie viele Fälle in den jeweiligen drei Projekten wurden aufbauend auf § 7
Absatz 2 EhfG registriert, in denen die Regelung für
Vorbereitungsdienstleistende im Zusammenhang mit der Unfall- und Krankenversicherung
über die oder mit der UVB gegriffen hat (bitte nach den drei obigen
Projekten, Zahl der Fälle pro Projekt, Versicherungsfällen nach § 7 Absatz 1
EhfG und ausbezahlten Krankheits-, Entbindungs-, Unfall-,
Rückführungs- und Überführungskosten auflisten)?
12. In welchen Ländern traten bis dato die in Frage 10 erwähnten Fälle auf
(bitte nach den drei obigen Projekten, Ländern der Leistungserbringung,
Zahl der Fälle pro Land pro Projekt, Versicherungsfällen nach § 7
Absatz 1 EhfG und ausbezahlten Krankheits-, Entbindungs-, Unfall-,
Rückführungs- und Überführungskosten pro Land auflisten)?
13. Wie viele Fälle in den jeweiligen drei Projekten wurden aufbauend auf § 7
Absatz 3 EhfG registriert, in denen die finanzielle Deckung dieser Fälle
im Zusammenhang mit der Unfall- und Krankenversicherung über die
oder mit der UVB durch die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen
wurde (bitte nach den drei obigen Projekten, Zahl der Fälle pro Projekt,
Versicherungsfällen nach § 7 Absatz 3 EhfG und den ausbezahlten Kosten
auflisten, bitte hierbei zusätzlich noch eine Unterscheidung nach der Art
der ausbezahlten Kosten vornehmen)?
14. In welchen Ländern traten bis dato die in Frage 12 erwähnten Fälle auf
(bitte nach den drei obigen Projekten, Ländern der Leistungserbringung,
Zahl der Fälle pro Land pro Projekt, Versicherungsfällen nach § 7
Absatz 3 EhfG und den ausbezahlten Kosten pro Land auflisten, bitte hierbei
zusätzlich noch eine Unterscheidung nach der Art der ausbezahlten
Kosten vornehmen)?
15. Welche monetären Leistungen wurden gemäß § 7 Absatz 3 Satz 2 EhfG
im Zusammenhang mit der Unfall- und Krankenversicherung über die
oder mit der UVB im Kontext der drei genannten Projekte erstattet, die
nach Beendigung eines Entwicklungsdienstes erwachsen sind (bitte nach
Projekt und dem in diesem Kontext ausbezahlten Geldbetrag auflisten)?
16. In welchen Ländern waren diejenigen Leistungsempfängerinnen und
Leistungsempfänger im Einsatz, die nach § 7 Absatz 3 Satz 1 EhfG im
Zusammenhang mit der Unfall- und Krankenversicherung über die oder mit der
UVB im Kontext der drei genannten Projekte Leistungen bezogen haben
(bitte nach Projekt und den jeweiligen Einsatzländern und den jeweiligen
Geldbeträgen pro Einsatzland auflisten, die in jeweils einem der drei
obigen Projekte zu verzeichnen waren oder sind)?
17. Welche sonstigen Leistungen nach dem EhfG im Zusammenhang mit der
Unfall- und Krankenversicherung über die UVB wurden oder werden im
Kontext der drei genannten Projekte jeweils erbracht (bitte nach den
obigen drei Projekten, Leistung, jeweiligen rechtlichen Grundlagen aus dem
EhfG und jeweiligem Geldbetrag aufschlüsseln)?
18. Wer ist der exakte Empfängerkreis, der über die drei genannten Projekte
Leistungen erhält (bitte den jeweiligen Empfängerkreis nach den oben
genannten drei Projekten aufschlüsseln)?
19. Welche Staatsbürgerschaften haben die jeweiligen
Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger der drei oben genannten Projekte (bitte nach
Projekt, Namen der Staatsbürgerschaften inklusive
Mehrfachstaatsbürgerschaften und der jeweiligen Anzahl der jeweiligen Staatsbürger pro
Projekt auflisten)?
20. In welchen Ländern liegen die Hauptwohnsitze der jeweiligen
Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger der drei oben genannten
Projekte (bitte nach Projekt, Ländern der Hauptwohnsitze und der jeweiligen
Anzahl der jeweiligen Bewohner eines Landes pro Projekt auflisten)?
21. Wie viele Projektempfänger der drei oben genannten Projekte waren oder
sind gemäß § 7 Absatz 2 Satz 2 EhfG durch den jeweiligen Träger von
Entwicklungshilfeprojekten zu versichern (bitte nach dem jeweiligen
Projekt, dem jeweiligen Träger, den jeweiligen Staatsbürgerschaften und
Ländern der Hauptwohnsitze der Projektempfänger und dem jeweils
ausbezahlten Betrag auflisten)?
22. Welche Kosten entfallen auf die drei oben genannten Projekte (bitte nach
dem jeweiligen Projekt sowie Personal-, Verwaltungs- und sonstigen
Durchführungskosten pro Projekt aufschlüsseln)?
23. Sind Mittelfehlverwendungen im Rahmen dieser Projekte bislang bekannt
geworden, und wenn ja, um welchen Geldbetrag handelt es sich genau
(bitte nach Mittelfehlverwendung pro Projekt pro Maßnahme
aufschlüsseln)?
24. Warum gibt es keine Evaluierungsberichte zu den drei genannten
Projekten?
Berlin, den 16. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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