Projekte im Kontext "Leistungen nach dem EhfG, Unfall- und Krankenversicherung" über die Unfallversicherung Bund und Bahn (Antwort zu Drs. 21/2344)
Text
Projekte im Kontext "Leistungen nach dem EhfG, Unfall- und Krankenversicherung" über die Unfallversicherung Bund und Bahn (Antwort zu Drs. 21/2344)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2569
21. Wahlperiode 04.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johann Martel, Rocco Kever, Matthias
Rentzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2344 –
Projekte im Kontext „Leistungen nach dem EhfG, Unfall- und
Krankenversicherung“ über die Unfallversicherung Bund und Bahn
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fragesteller interessieren sich für die Art und Weise der Umsetzung der
drei Projekte „Leistungen nach dem EhfG [Entwicklungshelfer-Gesetz],
Unfallversicherung ab 2021“ mit der IATI-Maßnahmen-ID (IATI = International
Aid Transparency Initiative) DE-1-202143329 (www.transparenzportal.bun
d.de/de/detailsuche/DE-1-202143329), „Leistungen nach dem EhfG,
Unfallversicherung ab 2024“ mit der IATI-Maßnahmen-ID DE-1-202443323 (www.
transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202443323) und „Leistungen
nach dem EhfG, Unfallversicherung ab 2024“ mit der IATI-Maßnahmen-ID
DE-1-202443331 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2024
43331), welche alle drei von der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)
durchgeführt werden (a. a. O.).
Als Laufzeitumfang des Projekts DE-1-202143329 nennt das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Spanne
vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023, der finanzielle Umfang des
Projektes wird mit einem Volumen von 6 744 624 07 Euro in Form eines
Zuschusses gekennzeichnet (a. a. O.). Die Projektkosten der Projekte
DE-1-202443323 und DE-1-202443331 werden vom BMZ bei einer Laufzeit,
die nur den 20. Januar 2025 (DE-1-202443323) respektive den 21. August
2025 (DE-1-202443331) umfasste, pro Projekt jeweils mit 2 422 266,35 Euro
in Form von Zuschüssen betitelt (a. a. O.). Insgesamt beläuft sich der im
Kontext der drei genannten Projekte ausgeschüttete Zuschuss demnach auf
11 589 156,77 Euro. Als Maßnahmenbeschreibung wird in allen drei Fällen
angeführt, dass Leistungen nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz und der
Unfall- und Krankenversicherung über die UVB erbracht werden. Der
übergeordnete Sektor wird seitens des BMZ bei allen drei genannten Projekten als
„Verwaltungskosten im Geberland“ bezeichnet (a. a. O.). Eine Förderregion ist bei
allen drei Projekten nicht zugeordnet (a. a. O.).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 4. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) veröffentlicht monatlich aktualisierte Projekt- und Maßnahmendaten
nach dem Standard der International Aid Transparency Initiative (IATI). Das
Transparenzportal beinhaltet aber auch Daten zu anderen Kostenarten. Dazu
zählen die in der vorliegenden Kleinen Anfrage angesprochenen „Leistungen
nach dem EHFG, Unfall- und Krankenversicherung“ über die
Unfallversicherung Bund und Bahn. Dabei handelt es sich gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 und
§ 10 EhfG um gesetzlich vorgeschriebene Leistungen für Fachkräfte im
Entwicklungsdienst gemäß Entwicklungshelfergesetz (EhfG). Damit handelt es
sich bei den Fragen um Auskünfte zu individuellen personenbezogenen Daten,
die der Bundesregierung nicht vorliegen.
1. Was sind die jeweiligen konkreten Ziele der drei Projekte?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Aus welchen Gründen wird die Laufzeit der Projekte mit den
Maßnahmen-IDs DE-1-202443323 und DE-1-202443331 mit jeweils einem Tag
bemessen?
Es handelt sich um einen Datenübertragungsfehler für das Jahr 2024 aufgrund
dessen die Maßnahme doppelt erfasst wurde. Die Maßnahme DE-1-202443331
entfällt. Die korrekte Laufzeit bei Maßnahme DE-1-202443323 lautet 01.01.–
31.12.2024 und umfasst sämtliche Leistungen für das Jahr 2024.
3. Welche Passagen des EhfG bilden die juristische Grundlage für die drei
genannten Projekte (bitte pro Projekt die jeweiligen Paragrafen mit den
zugehörigen Artikeln und Absätzen nennen)?
4. Welche weiteren juristischen Grundlagen genau außerhalb des EhfG
dienen als Basis für diese drei genannten Projekte (bitte pro Projekt die
jeweiligen Paragrafen mit den zugehörigen Artikeln und Absätzen
nennen)?
Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.
Die rechtliche Grundlage für die jährlichen Zahlungen an die
Unfallversicherung Bund und Bahn ergibt sich aus § 10 EhfG und § 7 Absatz 3 EhfG sowie
§ 186 Absatz 3 SGB VII, § 27a Satzung der UVB.
5. Welche Rolle übernimmt die UVB bei diesen drei Projekten (bitte nach
den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten drei Projekten
aufschlüsseln)?
Die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) leistet in den gesetzlich
vorgesehenen Fällen.
6. Welche Träger von Entwicklungsprojekten haben
Gruppenversicherungsverträge gemäß § 7 Absatz 1 EhfG abgeschlossen, die bei den drei
genannten Projekten berücksichtigt wurden (bitte nach Projekt, Träger und
Zahl der Gruppenversicherungsverträge pro Träger auflisten)?
Die von Entsendediensten gemäß § 7 Absatz 1 EhfG abzuschließenden
Gruppenversicherungsverträge stehen nicht in direkter Verbindung zu Zahlungen des
BMZ an die UVB.
7. Welche Leistungen nach § 7 Absatz 1 und 2 EhfG wurden oder werden
im Zusammenhang mit der Unfall- und Krankenversicherung über die
oder mit der UVB im Kontext der drei genannten Projekte jeweils
erbracht (bitte nach den drei obigen Projekten, Zahl an aufgetretenen und
in diesem Zusammenhang versicherten Krankheitsfällen mit den
insgesamt anfallenden Krankheitskosten, Zahl an in diesem Zusammenhang
versicherten Entbindungen mit den insgesamt anfallenden
Entbindungskosten, Zahl an aufgetretenen und in diesem Zusammenhang
versicherten Unfällen mit den insgesamt anfallenden Krankheits- und
Unfallkosten, Zahl an aufgetretenen und in diesem Zusammenhang versicherten
Rückführungen mit den insgesamt anfallenden Rückführungskosten
sowie der Zahl an aufgetretenen und in diesem Zusammenhang
versicherten Überführungen mit den insgesamt anfallenden Überführungskosten
aufschlüsseln)?
8. In welchen Ländern traten bis dato die in Frage 6 erwähnten Fälle auf
(bitte nach den drei eingangs erwähnten Projekten, Ländern der
Leistungserbringung, Zahl an aufgetretenen und in diesem Zusammenhang
versicherten Krankheitsfällen pro Land mit den insgesamt anfallenden
Krankheitskosten, Zahl an in diesem Zusammenhang versicherten
Entbindungen pro Land mit den insgesamt anfallenden Entbindungskosten,
Zahl an aufgetretenen und in diesem Zusammenhang versicherten
Unfällen pro Land mit den insgesamt anfallenden Krankheits- und
Unfallkosten, Zahl an aufgetretenen und in diesem Zusammenhang versicherten
Rückführungen pro Land mit den insgesamt anfallenden
Rückführungskosten sowie der Zahl an aufgetretenen und in diesem Zusammenhang
versicherten Überführungen pro Land mit den insgesamt anfallenden
Überführungskosten aufschlüsseln)?
9. Was waren die jeweiligen Start- und Zielländer, für die gemäß § 7
Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EhfG im Zusammenhang mit der Unfall- und
Krankenversicherung über die oder mit der UVB im Kontext der drei
genannten Projekte Rückführungskosten erstattet wurden (bitte nach den
drei obigen Projekten, der Anzahl der jeweiligen Start- und
Ziellandkombinationen pro Projekt und den Gesamtkosten der jeweiligen Start- und
Ziellandkombinationen pro Projekt aufschlüsseln)?
10. Was waren die jeweiligen Start- und Zielländer, für die gemäß § 7
Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EhfG im Zusammenhang mit der Unfall- und
Krankenversicherung über die oder mit der UVB im Kontext der drei
genannten Projekte Überführungskosten erstattet wurden (bitte nach den
drei obigen Projekten, der Anzahl der jeweiligen Start- und
Ziellandkombinationen pro Projekt und den Gesamtkosten der jeweiligen Start- und
Ziellandkombinationen pro Projekt aufschlüsseln)?
11. Wie viele Fälle in den jeweiligen drei Projekten wurden aufbauend auf
§ 7 Absatz 2 EhfG registriert, in denen die Regelung für
Vorbereitungsdienstleistende im Zusammenhang mit der Unfall- und
Krankenversicherung über die oder mit der UVB gegriffen hat (bitte nach den drei obigen
Projekten, Zahl der Fälle pro Projekt, Versicherungsfällen nach § 7
Absatz 1 EhfG und ausbezahlten Krankheits-, Entbindungs-, Unfall-,
Rückführungs- und Überführungskosten auflisten)?
12. In welchen Ländern traten bis dato die in Frage 10 erwähnten Fälle auf
(bitte nach den drei obigen Projekten, Ländern der Leistungserbringung,
Zahl der Fälle pro Land pro Projekt, Versicherungsfällen nach § 7
Absatz 1 EhfG und ausbezahlten Krankheits-, Entbindungs-, Unfall-,
Rückführungs- und Überführungskosten pro Land auflisten)?
13. Wie viele Fälle in den jeweiligen drei Projekten wurden aufbauend auf
§ 7 Absatz 3 EhfG registriert, in denen die finanzielle Deckung dieser
Fälle im Zusammenhang mit der Unfall- und Krankenversicherung über
die oder mit der UVB durch die Bundesrepublik Deutschland
vorgenommen wurde (bitte nach den drei obigen Projekten, Zahl der Fälle pro
Projekt, Versicherungsfällen nach § 7 Absatz 3 EhfG und den ausbezahlten
Kosten auflisten, bitte hierbei zusätzlich noch eine Unterscheidung nach
der Art der ausbezahlten Kosten vornehmen)?
14. In welchen Ländern traten bis dato die in Frage 12 erwähnten Fälle auf
(bitte nach den drei obigen Projekten, Ländern der Leistungserbringung,
Zahl der Fälle pro Land pro Projekt, Versicherungsfällen nach § 7
Absatz 3 EhfG und den ausbezahlten Kosten pro Land auflisten, bitte
hierbei zusätzlich noch eine Unterscheidung nach der Art der ausbezahlten
Kosten vornehmen)?
15. Welche monetären Leistungen wurden gemäß § 7 Absatz 3 Satz 2 EhfG
im Zusammenhang mit der Unfall- und Krankenversicherung über die
oder mit der UVB im Kontext der drei genannten Projekte erstattet, die
nach Beendigung eines Entwicklungsdienstes erwachsen sind (bitte nach
Projekt und dem in diesem Kontext ausbezahlten Geldbetrag auflisten)?
16. In welchen Ländern waren diejenigen Leistungsempfängerinnen und
Leistungsempfänger im Einsatz, die nach § 7 Absatz 3 Satz 1 EhfG im
Zusammenhang mit der Unfall- und Krankenversicherung über die oder
mit der UVB im Kontext der drei genannten Projekte Leistungen
bezogen haben (bitte nach Projekt und den jeweiligen Einsatzländern und den
jeweiligen Geldbeträgen pro Einsatzland auflisten, die in jeweils einem
der drei obigen Projekte zu verzeichnen waren oder sind)?
17. Welche sonstigen Leistungen nach dem EhfG im Zusammenhang mit der
Unfall- und Krankenversicherung über die UVB wurden oder werden im
Kontext der drei genannten Projekte jeweils erbracht (bitte nach den
obigen drei Projekten, Leistung, jeweiligen rechtlichen Grundlagen aus dem
EhfG und jeweiligem Geldbetrag aufschlüsseln)?
Die Fragen 7 bis 17 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen zu individuell erbrachten Leistungen der UVB
keine Informationen vor. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
18. Wer ist der exakte Empfängerkreis, der über die drei genannten Projekte
Leistungen erhält (bitte den jeweiligen Empfängerkreis nach den oben
genannten drei Projekten aufschlüsseln)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
19. Welche Staatsbürgerschaften haben die jeweiligen
Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger der drei oben genannten Projekte (bitte
nach Projekt, Namen der Staatsbürgerschaften inklusive
Mehrfachstaatsbürgerschaften und der jeweiligen Anzahl der jeweiligen Staatsbürger
pro Projekt auflisten)?
Gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 4 EhfG haben Fachkräfte im Entwicklungsdienst
die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit.
20. In welchen Ländern liegen die Hauptwohnsitze der jeweiligen
Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger der drei oben genannten
Projekte (bitte nach Projekt, Ländern der Hauptwohnsitze und der jeweiligen
Anzahl der jeweiligen Bewohner eines Landes pro Projekt auflisten)?
Dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
21. Wie viele Projektempfänger der drei oben genannten Projekte waren oder
sind gemäß § 7 Absatz 2 Satz 2 EhfG durch den jeweiligen Träger von
Entwicklungshilfeprojekten zu versichern (bitte nach dem jeweiligen
Projekt, dem jeweiligen Träger, den jeweiligen Staatsbürgerschaften und
Ländern der Hauptwohnsitze der Projektempfänger und dem jeweils
ausbezahlten Betrag auflisten)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu den
Fragen 19 und 20 wird verwiesen.
22. Welche Kosten entfallen auf die drei oben genannten Projekte (bitte nach
dem jeweiligen Projekt sowie Personal-, Verwaltungs- und sonstigen
Durchführungskosten pro Projekt aufschlüsseln)?
23. Sind Mittelfehlverwendungen im Rahmen dieser Projekte bislang
bekannt geworden, und wenn ja, um welchen Geldbetrag handelt es sich
genau (bitte nach Mittelfehlverwendung pro Projekt pro Maßnahme
aufschlüsseln)?
24. Warum gibt es keine Evaluierungsberichte zu den drei genannten
Projekten?
Die Fragen 22 bis 24 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Es handelt sich
um gesetzlich vorgeschriebene Leistungen der UVB.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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