Für eine sichere Rente unserer Kinder - Junior-Spardepot
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Für eine sichere Rente unserer Kinder - Junior-Spardepot
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2163
21. Wahlperiode 13.10.2025
Antrag
der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Peter Bohnhof,
Gerrit Huy, Carsten Becker, Hans-Jürgen Goßner, Jan Feser, Lukas Rehm,
Thomas Stephan, Robert Teske, Kay Gottschalk, Jörn König, Christian
Douglas, Hauke Finger, Rainer Groß, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana
Zimmer, Thomas Korell und der Fraktion der AfD
Für eine sichere Rente unserer Kinder – Junior-Spardepot
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die gesetzliche Rente steht aufgrund der demografischen Krise vor großen
Herausforderungen.1 Kapitalgedeckte Elemente können eine Möglichkeit sein, die
Altersvorsorge zu stärken. Allerdings erfordert eine staatliche wertpapierbasierte Altersvorsorge
einen sehr langfristigen Anlagehorizont, um die Risiken des Kapitalmarktes
abzufedern und sich den Zinseszins-Effekt2 bei einem überschaubaren Mitteleinsatz zunutze
zu machen. Die Finanzierung der neuen Altersvorsorge soll aus Steuermitteln erfolgen.
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden bereits für das bestehende
Umlagesystem benötigt.
Seit dem Ende der Niedrigzinsphase ist eine Verschuldung wie sie etwa beim
„Generationenkapital“3 vorgesehen war, nicht mehr verantwortbar. Dieses Vorsorgekonzept
spekulierte auf eine dauerhaft positive Renditedifferenz zwischen Aktien und
Staatsanleihen. Das Modell der „Frühstart-Rente“,4 bei dem insgesamt 1.440 Euro eingezahlt
werden sollen, ist aufgrund der zu geringen Beträge ungeeignet, um einen relevanten
Beitrag zur Altersvorsorge zu leisten. Um dies zu erreichen, ist ein frühzeitig
aufgebauter Kapitalstock in fünfstelliger Größenordnung notwendig, um über die lange
Laufzeit durch Zinseszinseffekte ein signifikantes Depotvolumen zu erreichen.
Eine neue kapitalgedeckte Altersvorsorge, die aus Steuermitteln finanziert wird, muss
auch den Schutz des Eigentums der begünstigten Bürger nach Artikel 14 des
Grundgesetzes gewährleisten, um ihre Daseinsberechtigung zu rechtfertigen.
1 RVaktuell 2/2023, Dr. Reinhold Thiede, Die Demografische Belastung steigt…, https://rvaktuell.de/02-
2023/die-demographische-belastung-steigt-aber-weniger-als-in-der-vergangenheit15-koordinierte-
bevoelkerungsvorausberechnung-annahmen-ergebnisse-erste-folgerungen/
2 vgl. comdirect Magazin, https://magazin.comdirect.de/finanzwissen/anlegen-und-investieren/zinseszinsef-
fekt#was-ist-der-zinseszinseffekt
3 vgl. Gesetzentwurf Generationenkapitalgesetz, Bundestagsdrucksache 20/11898
4 vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 596, www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koali-
tionsvertrag2025_bf.pdf#page=21
Mit dem „Junior-Spardepot“ setzen wir einen neuen Kurs. Wir eröffnen unseren
Kindern und Enkeln eine neue Rentenperspektive. Und zwar unabhängig von der
Finanzkraft der Eltern und ohne neue Schulden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf
vorzulegen, mit dem
1. eine unabhängige Stiftung („Gemeinschaftsstiftung“) als Ergänzung zur
umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung zum langfristigen Aufbau einer
kapitalgedeckten Altersvorsorgesäule errichtet wird und
2. dabei für jedes neugeborene Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit und
tatsächlichem Daueraufenthalt im Inland ein „Altersvorsorge-Fondssparplan“ und
entsprechendes „Junior-Spardepot“ eingerichtet und diese Altersvorsorge so
ausgestaltet wird, dass
a) personenbezogene Fondssparpläne zweckgebunden zur Altersvorsorge
geführt werden;
b) individuelle Anwartschaftsrechte, die dem Eigentumsschutz des Artikels 14
des Grundgesetzes unterliegen, aufgebaut werden;
c) die Fondssparpläne aus Steuermitteln des Bundes bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres des Kindes mit monatlichen zweckgebundenen
Einzahlungen in Höhe von anfänglich 100 Euro bespart werden;
d) die monatlichen Sparbeträge im Rahmen der Finanzierbarkeit aus
Steuermitteln entsprechend der Inflation dynamisiert werden (Prüfauftrag);
e) eine Verwendung von Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung für
die Altersvorsorge-Fondssparpläne ausgeschlossen ist;
f) die Anlage wertpapierbasiert in einem Fonds erfolgen soll und dabei eine
renditeorientierte Anlagepolitik verfolgt wird;
g) den Inhabern der „Junior-Spardepots“ perspektivisch ein Wechsel zu einem
zertifizierten, alternativen Fonds und nach Eintritt der Volljährigkeit auch
eine Fortführung der Fondssparpläne mit steuerlich abzugsfähigen
Eigenbeiträgen ermöglicht wird;
h) spätestens ab der Regelaltersgrenze monatliche Renten bzw. Auszahlungen
auf Basis des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Kapitalstocks möglich sind,
wobei die Leistungen grundsätzlich nachgelagert besteuert werden sollen.
Berlin, den 7. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Zu II. 1. Unabhängige „Gemeinschaftsstiftung“
Die zu errichtende Stiftung namens „Gemeinschaftsstiftung“ hat den Zweck, eine kapitalgedeckte Altersvorsorge
für nachfolgende Generationen aufzubauen. Dies soll in Form von „Altersvorsorge-Fondssparplänen“ erfolgen,
welche als Ergänzung zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung dienen sollen. Die
„Gemeinschaftsstiftung“ soll unabhängig sein und insbesondere von jeglicher politischen Einmischung frei sein. Dies soll
durch die Satzung und Besetzung von Vorstand und Kuratorium sichergestellt werden. Die Besetzung des
Kuratoriums soll auch die Interessen der Inhaber der „Junior-Spardepots“ personell widerspiegeln. Die
Unabhängigkeit der Stiftung ist essenziell, um den Stiftungszweck langfristig zu erfüllen und eine renditeorientierte
Anlagepolitik umzusetzen.
Die „Gemeinschaftsstiftung“ verwaltet die „Altersvorsorge-Fondssparpläne“ und die entsprechenden „Junior-
Spardepots“. Um die professionelle Durchführung der Investitionen am Kapitalmarkt sicherzustellen, wird bis
zum Aufbau entsprechender Kompetenzen bei der „Gemeinschaftsstiftung“ eine bereits bekannte und bewährte
Fondsgesellschaft beauftragt.
Im Rahmen der Verwaltung könnten vorhandene Strukturen durch die „Gemeinschaftsstiftung“ genutzt werden.
Die individuellen „Junior-Spardepots“ könnten in der Digitalen Rentenübersicht5 abgebildet werden und die
Steuer-Identifikationsnummer6 könnte als persönliches Identifikationsmerkmal dienen.
Zu II. 2. Funktionsweise des „Junior-Spardepots“
Mit dem „Altersvorsorge-Fondssparplan“ innerhalb des Junior-Spardepots können erhebliche individuelle
Ansprüche auf eine kapitalgedeckte Altersversorgung aufgebaut werden. Dabei besteht die Chance auf eine „echte
Grundrente“, die aus einem werthaltigen Kapitalstock gespeist wird. Dies funktioniert trotz des vergleichsweisen
niedrigen finanziellen Aufwandes durch den Zinseszins-Effekt über eine sehr lange Laufzeit. In der Sparphase
werden mit einer monatlichen Einzahlung von 100 Euro in der Zeit von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr des
Kindes 21.600 Euro eingezahlt. Bei einer durchschnittlichen Rendite von 4 Prozent wären nach 18 Jahren rund
31.000 Euro angespart. Dieses Depotguthaben würde dann bei 4 Prozent Rendite und ohne weitere Einzahlungen
bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren auf über 214.000 Euro anwachsen.7 Bei einer durchschnittlichen Rendite
von 6 Prozent läge das Depotguthaben nach 18 Jahren bei über 38.000 Euro. Dieses Depotguthaben würde dann
bei gleichbleibender Rendite und ohne weitere Einzahlungen bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren auf über
663.000 Euro anwachsen.8 Die Annahme einer langfristigen Rendite von 6 Prozent und damit eines sehr hohen
Kapitalstocks zum Zeitpunkt der Regelaltersgrenze ist ein optimistisches Szenario. Der Eintritt dieses positiven
Szenarios ist mit vielen Unsicherheiten verbunden, wie z. B. Wirtschaftskrisen und politischen Veränderungen,
die die Rendite beeinflussen können. Überdies kann – wie bei jeder anderen kapitalgedeckten Altersvorsorge -
eine anhaltend hohe Inflation die reale Kaufkraft des angesparten Kapitalstocks erheblich beeinträchtigen.
Das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehene Modell der sogenannten „Frühstart-
Rente“,9 bei dem der Staat über einen Zeitraum von zwölf Jahren monatlich 10 Euro in die private Altersvorsorge
eines Kindes einzahlt (insgesamt 1.440 Euro), ist nicht geeignet, einen substanziellen Beitrag zur Altersvorsorge
zu leisten. Der vorgesehene Förderbetrag ist zu gering, um allein durch den Zinseszinseffekt über mehrere
Jahrzehnte hinweg ein nennenswertes Vorsorgevermögen aufzubauen.10 Ein wirksamer Kapitalaufbau, der im
Rentenalter zu relevanten Auszahlungen führt, setzt voraus, dass zusätzlich zu den staatlichen Einzahlungen
erhebliche private Beiträge auf freiwilliger Basis geleistet werden.
Somit erweist sich die „Frühstart-Rente“ als modellhafte Teilförderung, deren Erfolg in der Praxis stark von der
finanziellen Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern abhängt. Ohne ergänzende Einzahlungen bleibt der staatliche
10-Euro-im-Monat-Beitrag symbolisch und kann weder eine soziale Ausgleichswirkung entfalten noch als trag-
5 vgl. www.rentenuebersicht.de/DE/01_startseite/home_node.html
6 vgl. www.bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer/steuerlicheidentifikationsnummer_node.html
7 vgl. eigene Berechnungen bzw. Finanztip-Renditerechner, www.finanztip.de/rechner/renditerechner/
8 vgl. eigene Berechnungen bzw. Finanztip-Renditerechner, www.finanztip.de/rechner/renditerechner/
9 vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 596, www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag2025_bf.pdf#page=21
10 Bei 4 Prozent Laufzeitrendite ergeben sich bis zur Regelaltersgrenze ein nominales Kapital i. H. v. lediglich rund 12.500 Euro und bei 6 Prozent
i. H. v. etwa 36.000 Euro – Eigenberechnungen bzw. Berechnung mit Finanztip-Renditerechner, www.finanztip.de/rechner/renditerechner/.
fähiger Pfeiler einer kapitalgedeckten Altersvorsorge gelten. In ihrer Wirkung erinnert die Konzeption an die
gescheiterte Riester-Rente. Die „Frühstart-Rente“ ist somit keine eigenständige Lösung, sondern lediglich ein
optionaler Anreizrahmen, der unter der Prämisse freiwilliger Beteiligung potenziell zur Vermögensbildung
beitragen kann – allerdings mit begrenzter Breitenwirkung und ohne verlässlichen Vorsorgecharakter.
Zu II.2.a) Personenbezogene Fondssparpläne
Die Fondssparpläne bzw. die entsprechenden „Junior-Spardepots“ sind auf das einzelne Kind zu personalisieren.
Das Kind muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in der Ansparphase bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Der zentrale Zweck des Fondssparplan ist die
Altersvorsorge. Andere Zwecke – wie etwa eine Entnahme- oder Beleihungsmöglichkeit für eine
Baufinanzierung – sind nicht zulässig, da sie die Sicherung der Altersvorsorge gefährden würden. Der hohe Kapitalstock
kann nur über einen sehr langen Zeitraum aufgebaut werden und nur dann kommt der Zinseszins-Effekt voll zum
Tragen.
Zu II.2.b) Individuelle Anwartschaftsrechte
Von besonderer Wichtigkeit ist es, dass die Fondssparpläne und die entsprechenden „Junior-Spardepots“
individuelle Anwartschaftsrechte mit dem Eigentumsschutz des Artikels 14 des Grundgesetzes11 vermitteln. Nur durch
die Gewährung des Eigentumsschutzes ist die Zweckerfüllung gegenüber einem möglichen staatlichen Zugriff
auf die Spardepots langfristig gesichert.
Um das langfristig angesparte Vorsorgevermögen gegen politische Eingriffe abzusichern, werden die
Anwartschaftsrechte aus dem „Junior-Spardepot“ ausdrücklich dem Eigentumsschutz nach Artikel 14 des Grundgesetzes
unterstellt. Die individualisierte Zuordnung, Zweckbindung und lange Sperrfrist rechtfertigen eine abweichende
Bewertung gegenüber der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das
Bundesverfassungsgericht12 will Anwartschaften nur dann Eigentumsschutz zuerkennen, wenn sie auf nicht unerheblichen eigenen
Leistungen beruhen. Nicht von Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützt seien dagegen Rechtspositionen,
die überwiegend auf staatlicher Gewährung beruhen oder die der Staat in Erfüllung einer Fürsorgepflicht
einräumt.13
Fällig wird der Anspruch auf Auszahlungen bzw. Rente aus dem „Junior-Spardepot“ erst mit dem Erreichen der
Regelaltersgrenze, optional bereits mit der Vollendung des 65. Lebensjahres. Dieses Konzept sichert auch die
Zweckerfüllung (Altersvorsorge) und verhindert eine spätere Zweckentfremdung oder bewusste Verwässerung
durch die Politik. Insbesondere die Tatsache, dass keine eigenen Beitragsleistungen der Begünstigten zugrunde
liegen, könnte die Fondssparpläne sonst für politische Begehrlichkeiten angreifbar machen.
Zu II.2.c) Ansparen nach Art eines ETF-Sparplans
Die Fondssparpläne werden in monatlichen Raten von 100 Euro bis zur Volljährigkeit der Kinder bespart, wobei
während der Ansparphase ein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland erforderlich ist. Der Fondssparplan ist aus Sicht
der Begünstigten einem marktüblichen ETF-Sparplan sehr ähnlich. Die entsprechenden Mittel werden vom Bund
aus Steuermitteln in die „Gemeinschaftsstiftung“ eingebracht. Die Gemeinschaftsstiftung wiederum legt die
Mittel über die Fondsgesellschaft am Kapitalmarkt an, und die entsprechenden Anteile werden dem individuellen
„Junior-Spardepots“ gutgeschrieben.
Das Ansparen in monatlichen Raten von 100 Euro erleichtert die Finanzierung, verteilt die Haushaltsbelastung
gleichmäßiger über die Jahre und nutzt den Durchschnittskosteneffekt14 zur Glättung von Marktschwankungen.
Ein hoher Einmalbetrag bei Geburt hätte zwar rechnerisch Vorteile durch den frühzeitigen Zinseszinseffekt,
würde jedoch den Haushalt sofort stark belasten und könnte auch zu erheblichen Unterschieden zwischen
einzelnen Jahrgängen führen.
Die Kosten für ein begünstigtes Kind betragen jährlich 1.200 Euro und über 18 Jahre insgesamt 21.600 Euro.
Der Finanzierungsaufwand für einen gesamten Geburtsjahrgang beträgt ca. 700 Mio. Euro (vereinfachte
Berechnung auf Basis der vorläufigen Zahlen für 2024 und unter der Annahme, dass alle Kinder bereits im Januar
11 www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html
12 vgl. Dreier GG/Kempny, 4.Aufl.2023,, GG Art.14 Rn. 86
13 vgl auch BVerfGE 126, 369 (390 f., Rn. 68); 128, 90 (101, Rn. 32).
14 vgl. zum Durchschnittskosteneffekt https://cost-average-effekt.de/
geboren werden: Anzahl der Geburten von Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit = 574.188 Geburten15 *
100 Euro * 12 Monate). Der Liquiditätsbedarf läge im ersten Jahr bei ca. 700 Mio. Euro und würde dann von
Jahr zu Jahr um jeweils 0,7 Mrd. Euro ansteigen, bis er im 18. Jahr rund 12,4 Mrd. Euro beträgt. Dieser Betrag
von rund 12,4 Mrd. Euro entspricht dem Aufwand für die Ansparung des Altersvorsorgevermögens für 18
Geburtsjahrgänge (ohne Dynamisierung).
Zu II.2.d) Dynamisierung der Sparrate (Prüfauftrag)
Um die Kaufkraft zu sichern, empfiehlt es sich grundsätzlich, die Sparraten entsprechend der Inflation zu
dynamisieren. Eine solche Indexierung führt jedoch zu höheren Kosten in der Ansparphase und erschwert die
Finanzierung aus Steuermitteln bzw. dem laufenden Haushalt ohne Neuverschuldung. Als Schutz gegen Inflation kann
zudem das Investment in Sachwerte wie z. B. aktienbasierte ETFs bzw. Aktien dienen, die als Beteiligungen an
Unternehmen per se einen gewissen Schutz vor Inflation bieten. Da eine Dynamisierung für den Erfolg des
Konzepts nicht zwingend erforderlich ist und die Finanzierbarkeit auch von zentraler Bedeutung ist, könnte die
Dynamisierung auch zunächst zurückgestellt werden.
Zu II.2.e) Keine Zweckentfremdung von Rentenbeiträgen und Bundeszuschüssen
Im Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) speisen sich die Einnahmen der
Rentenversicherung zum einen aus den Beiträgen der Versicherten und zum anderen aus Bundeszuschüssen und Beiträgen
des Bundes. Die Finanzierung der Fondssparpläne darf nicht die Finanzierung des bestehenden Umlagesystems
der GRV beeinträchtigen. Eine Finanzierung der Fondssparpläne durch Umwidmung von Mitteln des Bundes
bzw. der Pflichtbeiträge der Versicherten ist daher auszuschließen (Verwendungssperre).
Zu II.2.f) Ausgestaltung der Anlagepolitik
Die Anlagepolitik des Fondssparplan soll renditeorientiert und breit diversifiziert sein und sich am Beispiel des
erfolgreichen schwedischen Staatsfonds AP716orientieren, der stark auf Aktien setzt.17, 18 Insbesondere sollen
dem Fondsmanagement keine Einschränkungen wie beispielsweise sogenannte ESG-Vorgaben19 auflegt werden.
Zu II.2.g) Möglichkeit eines Fondswechsels und eigene Sparplanbeiträge
Im Rahmen des Fondssparplans soll zu einem späteren Zeitpunkt auch ein Wechsel zu einem anderen als dem
von der „Gemeinschaftsstiftung“ verwalteten Fonds möglich sein. Voraussetzung hierfür ist, dass der alternative
Zielfonds bzw. ETF den Zweck der Altersvorsorge sicherstellt und eine Zweckentfremdung der Mittel
ausgeschlossen ist. Dies muss durch ein Zertifizierungsverfahren über eine einzurichtende Zertifizierungsstelle
sichergestellt sein. In der Konsequenz würde der von der „Gemeinschaftsstiftung“ betriebene Fonds als voreingestelltes
Standardprodukt dienen, aus dem über ein Opting-Out in einen zertifizierten anderen Fonds bzw. ETF gewechselt
werden kann. Dadurch wird dann auch ein maximaler Wettbewerb sichergestellt.
Des Weiteren soll den Inhabern der „Junior-Spardepots“ nach Erreichen der Volljährigkeit auch eine Fortführung
der Fondssparpläne mit eigenen Beiträgen ermöglicht werden. Diese Beiträge sollen auch wie andere
Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen der dann geltenden Höchstbeträge steuerlich abzugsfähig sein. Auch
Beitragszahlungen Dritter, beispielsweise von Eltern und Großeltern, sollen ermöglicht werden.
Da die Zertifizierung alternativer Fonds sowie die steuerliche Gestaltung zu den Eigenbeiträgen komplex sind
und andererseits ein Fondswechsel sowie eigene Beiträge für die Etablierung der „Junior-Spardepots“ nicht
wesentlich sind, könnten beide Komplexe zunächst zurückgestellt werden, um Verzögerungen bei der Umsetzung
zu vermeiden.
Zu II.2.h) Ausgestaltung der Auszahlphase mit Wahlmöglichkeit
Mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze oder optional auch ab der Vollendung des 65. Lebensjahres tritt der
Versorgungsfall ein. Das im „Junior-Spardepot“ angesparte Kapital steht dann für eine Verrentung oder einen
Auszahlungsplan zur Verfügung. Um das Langlebigkeitsrisiko vollständig abzudecken ist eine Verrentung des
15 vgl. Destatis zu den Geburten 2022, www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Geburten/Tabellen/lebendgeborene-ge-
storbene.html
16 Internet-Präsenz von Sjunde AP-fonden schwedisch und englisch mit Kursentwicklung, www.ap7.se/
17 vgl. Interview mit dem CEO des schwedischen Pensionsfonds AP7, Richard Gröttheim: „Bis 55 zählen Sie für uns zur jungen Generation“
https://leitwolf-magazin.de/leitwolf-009/bis_55_zaehlen_sie_fuer_uns_zur_jungen_generation/
18 zur Möglichkeit der Nachbildung von AP7 über ETF https://dein-vorsorgecoach.de/staatsfonds-schweden/
19 vgl. zum „ESG-Investing“ Deutsche Bank, www.deutschewealth.com/de/our-capabilities/esg/what-is-esg-investing-wealth-management.html
Kapitalstocks gegenüber einem Auszahlplan vorzugswürdig. Die Verrentung des Kapitalstocks über eine
Versicherung kann optional auch eine Hinterbliebenenversorgung einschließen. Die Ausgestaltung sollte eine
individuelle Wahlmöglichkeit zwischen einem Auszahlplan und einer Versicherungslösung, ggf. mit
Hinterbliebenenschutz, bieten.
Die Höhe des ansparten Kapitalstocks zur Regelaltersgrenze ergibt sich aus der Höhe der Einzahlungen und der
über die gesamte Laufzeit erzielten durchschnittlichen Rendite nach Abzug der Verwaltungskosten. Die Rendite
wird im Folgenden als Nettorendite verstanden. Bei den genannten Depotwerten und Auszahlungsbeträgen
handelt es sich jeweils um Nominalbeträge, das heißt: Die Kaufkraft dieser Beträge kann – abhängig von der
tatsächlichen Inflationsentwicklung – zum Zeitpunkt der Auszahlung deutlich geringer sein.
Das „Junior-Spardepot“ würde bei einer monatlichen Einzahlung von 100 Euro, insgesamt 21.600 Euro, und
einer Rendite von 4 Prozent bei Volljährigkeit des Kindes rund 31.400 Euro betragen. Bei 2 Prozent Rendite
etwa 26.000 Euro, bei 3 Prozent etwa 28.500 Euro, bei 5 Prozent rund 34.600 Euro und bei 6 Prozent rund 38.200
Euro.20 Dieses Sparguthaben würde dann bei einer gleichbleibenden Rendite von 4 Prozent ohne weitere
Einzahlungen bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren auf über 214.000 Euro anwachsen. Bei einer
gleichbleichbleibenden Rendite von 2 Prozent wächst das Depotguthaben auf etwa 68.500 Euro, bei 3 Prozent auf etwa 121.400
Euro, bei 5 Prozent auf etwa 377.900 Euro und bei 6 Prozent auf über 663.000 Euro an.21
Ein Kapitalstock von 214.000 Euro würde bei einem Auszahlplan über 25 Jahre zu einer monatlichen Entnahme
von etwa 1.120 Euro ermöglichen.22 Grundlage ist dabei eine anfängliche Einzahlung von 21.600 Euro und eine
durchschnittliche Rendite von 4 Prozent während der Spar- und Auszahlungsphase. Ein Kapitalstock von 68.500
Euro würde bei einem Auszahlplan über 25 Jahre eine monatliche Entnahme von etwa 289 Euro ermöglichen.
Basis ist dabei eine anfängliche Einzahlung von 21.600 Euro und einer durchschnittlichen Rendite von 2 Prozent
während der Spar- und Auszahlungsphase. Ein Kapitalstock von 377.900 Euro würde bei einem Auszahlplan
über 25 Jahre zu einer monatlichen Auszahlung von etwa 2.185 Euro führen. Basis ist dabei eine anfängliche
Einzahlung von 21.600 Euro und einer durchschnittlichen Rendite von 5 Prozent während der Spar- und
Auszahlungsphase. Ein Kapitalstock von rund 663.000 Euro würde bei einem Auszahlplan über 25 Jahre zu einer
monatlichen Auszahlung von etwa 4.200 Euro führen.23 Basis ist dabei eine anfängliche Einzahlung von 21.600
Euro und einer durchschnittlichen Rendite von 6 Prozent während der Spar- und Auszahlungsphase.24
Je höher die durchschnittliche Rendite ist, desto stärker wirkt sich über die lange Laufzeit auch der Zinseszins-
Effekt aus. Bei einer Verrentung des Kapitalstocks über eine Versicherungslösung ergeben sich bereits mit Blick
auf die Kosten tendenziell etwas niedrigere Zahlbeträge als bei einem Auszahlplan.
In der Auszahlphase sollen Leistungen nach dem Auszahlplan bzw. bei einer Verrentung grundsätzlich
nachgelagert besteuert werden.
20 vgl. eigene Berechnungen bzw. Finanztip-Zinsrechner, www.finanztip.de/rechner/zinsrechner/
21 vgl. eigene Berechnungen bzw. Finanztip-Renditerechner, www.finanztip.de/rechner/renditerechner/
22 vgl. eigene Berechnungen bzw. Finanzfluss-Entnahmeplan, www.finanzfluss.de/rechner/entnahmeplan/
23 vgl. eigene Berechnungen bzw. Finanzfluss-Entnahmeplan, www.finanzfluss.de/rechner/entnahmeplan/
24 vgl. eigene Berechnungen bzw. Finanztip-Entnahmerechner, www.finanztip.de/rechner/entnahmerechner/
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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