Für zufriedene Kunden auf der Schiene erforderliche eisenbahnpolitische Maßnahmen zügig umsetzen
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Für zufriedene Kunden auf der Schiene erforderliche eisenbahnpolitische Maßnahmen zügig umsetzen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2039
21. Wahlperiode 07.10.2025
Antrag
der Abgeordneten Matthias Gastel, Dr. Paula Piechotta, Tarek Al-Wazir,
Victoria Broßart, Swantje Henrike Michaelsen, Dr. Julia Verlinden und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für zufriedene Kunden auf der Schiene erforderliche eisenbahnpolitische
Maßnahmen zügig umsetzen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Deutschland braucht eine leistungsfähige und krisenfeste Eisenbahn. Die
Bundespolitik ist deswegen gefordert: Das Bestandsnetz muss wieder fit gemacht werden, damit
Züge pünktlich unterwegs sind und auf Fahrpläne Verlass ist. Zugleich gilt es, die
Schieneninfrastruktur auszubauen und zu modernisieren, um etappenweise den
Deutschlandtakt zu realisieren. Die Bahn muss durch gute Angebote, stabile
Verbindungen und starken Service überzeugen.
Das neue Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bietet die Chance, eine
Wende in der Infrastrukturpolitik einzuleiten. Es ist dazu angelegt, in den nächsten
zwölf Jahren bisher nicht über die regulären Bundeshaushalte finanzierbare Mittel
bereitzustellen und zusätzliche Investitionsspielräume zu realisieren.
Die von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder am 22. September 2025 vorgelegte
„Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene“ enthält Elemente für eine bessere
Steuerung der Deutschen Bahn und eine bessere Aufgabenaufteilung innerhalb des
Konzerns. Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaftsunternehmen erwarten, dass der
Schienenverkehr aus der Krise herauskommt und dazu erforderliche in der Bahn-
Agenda angelegte strukturelle Reformen zügig umgesetzt werden. Dazu gehört, die
Sanierung des Schienennetzes auch in der Fläche sowie zentrale Projekte des
Bedarfsplans Schiene finanziell solide abzusichern.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
1. Um Schienenverkehre wieder zuverlässig zu machen und die Verkehrsanteile der
Schiene zu steigern, sind in den nächsten Jahren zusätzliche Investitionen in Aus-
und Neubau, Digitalisierung, Elektrifizierung und die Generalsanierungen des
Schienennetzes sicherzustellen; dafür sind entsprechend den Bedarfen neben
Mitteln des Kernhaushalts auch die Möglichkeiten des Sondervermögens
Infrastruktur und Klimaneutralität zu nutzen.
2. Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung sind rechtzeitig abzuschließen,
um einen überjährigen Eisenbahnfonds mit Annuitätenfinanzierung nach
österreichischem Vorbild für Aus- und Neubauvorhaben parallel zum Bundeshaushalt
2027 in Gesetzesform und ab 1. Januar 2027 rechtssicher in Anwendung zu
bringen.
3. Parallel zu einem Eisenbahnfonds für Aus- und Neubau ist die LV InfraGO zum
1. Januar2027 fertigzustellen, damit sie ab diesem Zeitpunkt wirken kann.
4. Für die Jahre 2025 und 2026 ist dem Bundestag zeitnah im Jahr 2025 die
Änderungsvereinbarung der LuFV III vorzulegen.
5. Vor dem Haushaltsentwurf für 2027 ist der Infraplan zu veröffentlichen, damit
der Finanzierungsbedarf für die Schiene rechtzeitig festgestellt werden kann.
6. Dem Bundestag ist der Entwurf für eine Änderung des Gesetzes über die
Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft vorzulegen, der eine gesetzliche
Verankerung des Infraplans sowie die Verknüpfung des Infraplans mit dem
Geschäftsplan der DB InfraGO schafft.
7. Der Aufsichtsrat DB InfraGO ist auf Arbeitgeberseite ohne Vertreterinnen und
Vertreter des DB-Konzerns zu bilden.
8. Die Koordinierungsstelle für Digitalisierung und ETCS ist innerhalb des
Bundesministeriums für Verkehr zu etablieren und die Digitalstrategie bereits bis
spätestens 1. Juli 2026 zu veröffentlichen.
9. Dem Bundestag ist zügig der Entwurf des Moderne-Schiene-Gesetzes
vorzulegen, das Vorschläge der Beschleunigungskommission Schiene umsetzt.
10. Die Unterlagen für die parlamentarischen Befassungen folgender zentraler
Projekte des Bedarfsplans Schiene sind dem Verkehrsausschuss bis Jahresende 2025
vorzulegen und anschließend die Planungen fortzusetzen:
– ABS Landshut – Plattling
– ABS Niebüll – Klanxbüll – Westerland
– ABS/NBS München – Rosenheim – Kiefersfelden – Grenze D/A
– NBS Dresden – Grenze D/CZ
– ABS/NBS Hamburg – Hannover
– ABS Bremerhaven – Bremen – Langwedel – Uelzen
– ABS/NBS Augsburg – Ulm
– ABS/NBS Frankfurt am Main – Mannheim
– ABS Mühldorf – Landshut
Berlin, den 7. Oktober 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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