Aufgaben und Funktion des Referats G11 Feministische Entwicklungspolitik der Abteilung Grundsätze des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1214)
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Aufgaben und Funktion des Referats G11 Feministische Entwicklungspolitik der Abteilung Grundsätze des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1214)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1945
21. Wahlperiode 01.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Johann Martel, Denis Pauli,
Arne Raue, Martina Uhr, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Alexander Wolf und der Fraktion
der AfD
Aufgaben und Funktion des Referats G11 Feministische Entwicklungspolitik
der Abteilung Grundsätze des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung
(Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1214)
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1214 enthält keine Angaben zu Kosten, Personalstruktur und
spezifischen Maßnahmen im Kontext der feministischen Klimapolitik.
Stattdessen werden allgemeine Verweise auf Vorschriften gegeben oder es wird
behauptet, es existiere kein entsprechendes Strategiepapier. Dies widerspricht den
öffentlich zugänglichen Dokumenten des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), wie dem Factsheet
„Feministische Klimapolitik“ (veröffentlicht im Oktober 2024, abrufbar unter www.bm
z.de/resource/blob/195068/bmz-factsheet-feministische-klimapolitik-de.pdf),
das die Klimakrise als gesellschaftliche Herausforderung darstellt, die
überproportionale Betroffenheit von Frauen und marginalisierten Gruppen betont und
gendertransformative Ansätze zur Lösung vorschlägt. Dieses Dokument enthält
zudem konkrete Initiativen wie den Globalen Schutzschirm, „Energising
Development“, die „Global Alliance for Feminist Transport“ und die „Global
Alliance for Care“ (ebd.).
Die Fragesteller erfragen daher erneut präzise Angaben zu den genannten
Punkten, um die Wirksamkeit und Ressourcennutzung der feministischen
Entwicklungspolitik zu bewerten, insbesondere vor dem Hintergrund der
angekündigten Änderungen in der Außenpolitik.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Gesamtkosten (einschließlich Personalkosten, Sachkosten,
Reisekosten, Beratungsleistungen) sind seit der Einrichtung des Referats G11
entstanden, und wie setzen sich diese Kosten im Detail nach
Haushaltsjahren und Kategorien aufgeschlüsselt zusammen (vgl. Frage 2 der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1042)?
2. Welche konkreten Posten (Referatsleitung, Sachbearbeitung, administrative
Unterstützung) bestehen im Referat G11, und welche fachlichen
Qualifikationen (z. B. akademische Abschlüsse, Berufserfahrung, spezifische
Kenntnisse in Gender Studies oder Entwicklungspolitik) werden für diese
Positionen vorausgesetzt (vgl. Frage 5 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1042)?
3. Wie viele Mitarbeiter sind im Referat G11 „Feministische
Entwicklungspolitik“ tätig, wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) umfassen diese Stellen,
und wie viele Mitarbeiter sind in Teilzeit oder als Minijobber (geringfügig
Beschäftigte) tätig (bitte detailliert nach Beschäftigungsstatus, z. B.
Beamte, Tarifbeschäftigte, befristete Verträge, Minijobs, und Hierarchieebenen,
z. B. Referatsleitung, Sachbearbeitung, Unterstützungspersonal,
aufschlüsseln; vgl. Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/1042)?
4. Welche konkreten Maßnahmen hat das Referat G11 im BMZ seit der
Veröffentlichung des Factsheets zur feministischen Klimapolitik im Oktober
2024 ergriffen, um die im Dokument genannten Ziele umzusetzen, und
welche Projekte oder Programme wurden hierfür initiiert oder
weiterentwickelt, und welche Fördervolumina wurden für diese Maßnahmen
bereitgestellt, und wie verteilen sich diese auf die thematischen Schwerpunkte wie
Klimaschutz, Wasserzugang, Care-Arbeit, Landrechte oder Mobilität (vgl.
Frage 12 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1042)?
5. Wie stellt das BMZ sicher, dass die im Factsheet zur feministischen
Klimapolitik vom Oktober 2024 geforderten gendertransformativen Ansätze
messbare Ergebnisse erzielen, und liegen hierzu bereits Evaluationsberichte
oder Zwischenberichte vor, und wenn nein, ist eine Evaluierung geplant,
und wenn ja, nach welchem Zeitplan (vgl. Frage 13 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 21/1042)?
6. Wie koordiniert das Referat G11 die Umsetzung der im Factsheet zur
feministischen Klimapolitik vom Oktober 2024 genannten Initiativen (z. B.
Globaler Schutzschirm, „Energising Development“, „Global Alliance for
Feminist Transport“, „Global Alliance for Care“) mit anderen Abteilungen des
BMZ, dem Auswärtigen Amt und internationalen Partnern, und welche
Mechanismen oder Formate wurden eingeführt (vgl. Frage 14 der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1042)?
Berlin, den 29. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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