Aufgaben und Funktion des Referats G11 Feministische Entwicklungspolitik der Abteilung Grundsätze des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1214) (Antwort zu Drs. 21/1945)
Text
Aufgaben und Funktion des Referats G11 Feministische Entwicklungspolitik der Abteilung Grundsätze des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1214) (Antwort zu Drs. 21/1945)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2239
21. Wahlperiode 15.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch,
Johann Martel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1945 –
Aufgaben und Funktion des Referats G11 Feministische Entwicklungspolitik
der Abteilung Grundsätze des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung
(Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1214)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1214 enthält keine Angaben zu Kosten, Personalstruktur und
spezifischen Maßnahmen im Kontext der feministischen Klimapolitik.
Stattdessen werden allgemeine Verweise auf Vorschriften gegeben oder es wird
behauptet, es existiere kein entsprechendes Strategiepapier. Dies widerspricht
den öffentlich zugänglichen Dokumenten des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), wie dem Factsheet
„Feministische Klimapolitik“ (veröffentlicht im Oktober 2024, abrufbar unter
www.bmz.de/resource/blob/195068/bmz-factsheet-feministische-klimapolitik-
de.pdf), das die Klimakrise als gesellschaftliche Herausforderung darstellt, die
überproportionale Betroffenheit von Frauen und marginalisierten Gruppen
betont und gendertransformative Ansätze zur Lösung vorschlägt. Dieses
Dokument enthält zudem konkrete Initiativen wie den Globalen Schutzschirm,
„Energising Development“, die „Global Alliance for Feminist Transport“ und
die „Global Alliance for Care“ (ebd.).
Die Fragesteller erfragen daher erneut präzise Angaben zu den genannten
Punkten, um die Wirksamkeit und Ressourcennutzung der feministischen
Entwicklungspolitik zu bewerten, insbesondere vor dem Hintergrund der
angekündigten Änderungen in der Außenpolitik.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 15. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Gesamtkosten (einschließlich Personalkosten, Sachkosten,
Reisekosten, Beratungsleistungen) sind seit der Einrichtung des Referats G11
entstanden, und wie setzen sich diese Kosten im Detail nach
Haushaltsjahren und Kategorien aufgeschlüsselt zusammen (vgl. Frage 2 der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1042)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1214 wird verwiesen.
2. Welche konkreten Posten (Referatsleitung, Sachbearbeitung,
administrative Unterstützung) bestehen im Referat G11, und welche fachlichen
Qualifikationen (z. B. akademische Abschlüsse, Berufserfahrung, spezifische
Kenntnisse in Gender Studies oder Entwicklungspolitik) werden für diese
Positionen vorausgesetzt (vgl. Frage 5 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1042)?
3. Wie viele Mitarbeiter sind im Referat G11 „Feministische
Entwicklungspolitik“ tätig, wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) umfassen diese Stellen,
und wie viele Mitarbeiter sind in Teilzeit oder als Minijobber (geringfügig
Beschäftigte) tätig (bitte detailliert nach Beschäftigungsstatus, z. B.
Beamte, Tarifbeschäftigte, befristete Verträge, Minijobs, und Hierarchieebenen,
z. B. Referatsleitung, Sachbearbeitung, Unterstützungspersonal,
aufschlüsseln; vgl. Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/1042)?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 21/1214 wird verwiesen.
4. Welche konkreten Maßnahmen hat das Referat G11 im BMZ seit der
Veröffentlichung des Factsheets zur feministischen Klimapolitik im Oktober
2024 ergriffen, um die im Dokument genannten Ziele umzusetzen, und
welche Projekte oder Programme wurden hierfür initiiert oder
weiterentwickelt, und welche Fördervolumina wurden für diese Maßnahmen
bereitgestellt, und wie verteilen sich diese auf die thematischen Schwerpunkte
wie Klimaschutz, Wasserzugang, Care-Arbeit, Landrechte oder Mobilität
(vgl. Frage 12 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1042)?
Die Bundesregierung setzt sich in multilateralen Foren für die Gleichstellung
der Geschlechter ein, auch im Kontext von Klimaschutz und Klimaanpassung.
Das BMZ-Referat G11 wirkt hieran im Rahmen der Ressortabstimmungen mit.
Da der Haushalt 2025 erst im September 2025 beschlossen wurde, wurden seit
der Veröffentlichung des Factsheets im Oktober 2024 von Referat G11 keine
neuen Projekte initiiert oder bestehende Projekte weiterentwickelt. Die
laufenden Vorhaben können im Transparenzportal (www.bmz.de/de/ministerium/zahl
en-fakten/bmz-transparenzportal) eingesehen werden.
5. Wie stellt das BMZ sicher, dass die im Factsheet zur feministischen
Klimapolitik vom Oktober 2024 geforderten gendertransformativen Ansätze
messbare Ergebnisse erzielen, und liegen hierzu bereits
Evaluationsberichte oder Zwischenberichte vor, und wenn nein, ist eine Evaluierung geplant,
und wenn ja, nach welchem Zeitplan (vgl. Frage 13 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 21/1042)?
Evaluierungen von BMZ-geförderten Projekten und Programmen werden
generell auf der Grundlage der Leitlinien für die Evaluierung der
Entwicklungszusammenarbeit des BMZ im Sinne eines arbeitsteiligen Systems durch die
Evaluierungseinheiten der verschiedenen Durchführungsorganisationen
implementiert. Diese überprüfen durch Evaluierungen die Zielerreichung
entwicklungspolitischer Projekte jeweils zum Projektende oder nach Projektabschluss. Die
Evaluierungsberichte der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) und der KfW können auf den jeweiligen Webseiten eingesehen
werden.
Darüber hinaus ist eine strategische Evaluierung der feministischen
Entwicklungspolitik durch das Deutsche Evaluierungsinstitut der
Entwicklungszusammenarbeit (DEval) in Planung.
6. Wie koordiniert das Referat G11 die Umsetzung der im Factsheet zur
feministischen Klimapolitik vom Oktober 2024 genannten Initiativen (z. B.
Globaler Schutzschirm, „Energising Development“, „Global Alliance for
Feminist Transport“, „Global Alliance for Care“) mit anderen Abteilungen
des BMZ, dem Auswärtigen Amt und internationalen Partnern, und
welche Mechanismen oder Formate wurden eingeführt (vgl. Frage 14 der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1042)?
Die Koordinierung entwicklungspolitischer Maßnahmen erfolgt kontinuierlich
im Rahmen der üblichen Arbeitsprozesse. Austauschformate und
Abstimmungen finden regelmäßig sowie anlassbezogen statt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]