Rückenwind für die Finanzierung von Startups und Scaleups: Stand der Umsetzung der WIN-Initiative - Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland
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Rückenwind für die Finanzierung von Startups und Scaleups: Stand der Umsetzung der WIN-Initiative - Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1621
21. Wahlperiode 11.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Julian
Joswig, Michael Kellner, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Claudia Müller und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Rückenwind für die Finanzierung von Startups und Scaleups: Stand der
Umsetzung der WIN-Initiative – Wachstums- und Innovationskapital für
Deutschland
Die von der damaligen durch SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
getragenen Bundesregierung und dem ehemaligen Bundesminister für Wirtschaft
und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, auf den Weg gebrachte WIN
(Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland)-Initiative und Startup-
Strategie sind nach Ansicht der Fragestellenden auch wichtig, weil sie zentrale
Impulse für bessere Rahmenbedingungen, mehr Innovationskraft und eine
dynamischere Gründungskultur in Deutschland setzen – und deshalb engagiert
weiterverfolgt werden sollten. Mit der WIN-Initiative wurde unter
Federführung der ehemaligen Bundesregierung aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP ein breites Bündnis von Wirtschaft, Verbänden, Politik und der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusammengebracht, um den Finanzstandort
Deutschland zur Förderung von Start-ups, Innovation und Wagniskapital zu
verbessern (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/The
men/Schlaglichter/Start-ups/win-initiative.html). Auch die neue Regierung aus
CDU, CSU und SPD bekennt sich in ihrem Koalitionsvertrag zur WIN-
Initiative und plant, das finanzielle Volumen der privaten Geldgeber zu
verdoppeln (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 121 ff.). Die
Umsetzung jedoch scheint nach Wahrnehmung der Fragestellenden zu stolpern: In
der WIN-Initiative verpflichtet sich die Bundesregierung, zehn Maßnahmen
umzusetzen, um die Rahmenbedingungen für Wachstums- und
Innovationskapital gezielt zu verbessern. Als bislang einzige Maßnahme wurde am 10. Juli
2025 die Auszeichnung für den EXIST-Leuchtturmwettbewerb „Start-up
Factories“ bekanntgegeben (Maßnahme Nummer 1; www.bundeswirtschaftsminister
ium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2025/07/20250710-hightech-ausgrue
ndungen-made-in-germany.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welches Bundesministerium ist in der von CDU, CSU und SPD
getragenen Bundesregierung für die Umsetzung und Ausweitung der WIN-
Initiative federführend verantwortlich, und welche weiteren
Bundesministerien sind daran in welcher Form beteiligt?
2. Wie ist der Stand der Umsetzung bei der Etablierung von Wachstums- und
Innovationskapital als Anlageklasse für Privatpersonen, wodurch
vermögende Privatpersonen und andere geeignete Anlegerinnen und Anleger
ermutigt werden sollen, in Wachstums- und Innovationskapital zu
investieren (vgl. Maßnahme 2 der WIN-Initiative)?
a) Sind zur Umsetzung des Vorhabens auch gesetzliche Anpassungen
notwendig?
b) Wenn ja, welche gesetzlichen Anpassungen sind notwendig, in
welchem Gesetzesvorhaben sollen sie umgesetzt werden, wie ist der
Zeitplan zur Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, welches
Bundesministerium ist federführend, und welche weiteren Bundesministerien sind
darin eingebunden?
3. Wie ist der Stand der Umsetzung bei Stärkung von Dachfondsstrukturen,
um das Venture-Capital-Ökosystem weiter zu diversifizieren und größere
Investitionsmöglichkeiten zu schaffen (vgl. Maßnahme 3 der WIN-
Initiative)?
a) Sind zur Umsetzung des Vorhabens auch gesetzliche Anpassungen
notwendig?
b) Wenn ja, welche gesetzlichen Anpassungen sind notwendig, in
welchem Gesetzesvorhaben sollen sie umgesetzt werden, wie ist der
Zeitplan zur Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, welches
Bundesministerium ist federführend, und welche weiteren Bundesministerien sind
darin eingebunden?
4. Wie ist der Stand der Umsetzung bei der Schaffung neuer
Finanzierungslösungen für CleanTech-Scale-ups, die spezielle Finanzierungslösungen
für den Aufbau industrieller Produktionskapazitäten, insbesondere zur
Finanzierung sogenannter First-of-a-kind-Investitionen, benötigen (vgl.
Maßnahme 4 der WIN-Initiative)?
a) Sind zur Umsetzung des Vorhabens auch gesetzliche Anpassungen
notwendig?
b) Wenn ja, welche gesetzlichen Anpassungen sind notwendig, in
welchem Gesetzesvorhaben sollen sie umgesetzt werden, wie ist der
Zeitplan zur Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, welches
Bundesministerium ist federführend, und welche weiteren Bundesministerien sind
darin eingebunden?
5. Wie ist der Stand der Umsetzung bei der Verbesserung des Know-how-
Transfers zur Förderung von Investitionen in Wachstums- und
Innovationskapital, insbesondere über die Erweiterung der VC Academy der KfW
sowie einer neuen Trainingsreihe für potenzielle Limited Partners (vgl.
Maßnahme 5 der WIN-Initiative)?
a) Sind zur Umsetzung des Vorhabens auch gesetzliche Anpassungen
notwendig?
b) Wenn ja, welche gesetzlichen Anpassungen sind notwendig, in
welchem Gesetzesvorhaben sollen sie umgesetzt werden, wie ist der
Zeitplan zur Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, welches
Bundesministerium ist federführend, und welche weiteren Bundesministerien sind
darin eingebunden?
6. Wie ist der Stand der Umsetzung bei der öffentlichen Studie, die
untersuchen soll, wie öffentliche Fonds stärker in Venture Capital investieren
können (vgl. Maßnahme 6 der WIN-Initiative)?
7. Wie ist der Stand der Umsetzung bei der Verbesserung der
Rahmenbedingungen für Börsengänge und Exits, insbesondere durch die Verkürzung
der Prospektbilligungspflicht und die vorgesehene Möglichkeit komplett
englischsprachiger Wertpapierprospekte (vgl. Maßnahme 7 der WIN-
Initiative)?
a) Welche konkreten gesetzlichen Anpassungen wurden bereits
umgesetzt bzw. sind geplant?
b) In welchem Gesetzesvorhaben sollen sie umgesetzt werden, wie ist der
Zeitplan zur Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, welches
Bundesministerium ist federführend, und welche weiteren Bundesministerien
sind darin eingebunden?
8. Wie ist der Stand der Umsetzung bei der Stärkung des organisierten
Sekundärmarkts für Venture-Capital-Fondsanteile, um die Liquidität der
Anlageklasse zu steigern und neue Investitionsmöglichkeiten zu eröffnen
(vgl. Maßnahme 8 der WIN-Initiative)?
a) Sind zur Umsetzung des Vorhabens auch gesetzliche Anpassungen
notwendig?
b) Wenn ja, welche gesetzlichen Anpassungen sind notwendig, in
welchem Gesetzesvorhaben sollen sie umgesetzt werden, wie ist der
Zeitplan zur Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, welches
Bundesministerium ist federführend, und welche weiteren Bundesministerien sind
darin eingebunden?
9. Wie ist der Stand der Umsetzung bei der Anpassung der steuerlichen
Rahmenbedingungen für Investitionen in Wachstums- und Innovationskapital,
u. a. durch die Erweiterung der Möglichkeiten für Fonds, die unter das
Investmentsteuergesetz fallen, in gewerblich tätige Personengesellschaften
und damit in gewerbliche VC (Venture Capital)-Fonds zu investieren,
sowie Anpassungen bei der Besteuerung von Gewinnen aus Veräußerungen
von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, wenn diese reinvestiert
werden (sogenannter Roll-Over) (vgl. Maßnahme 9 der WIN-Initiative)?
a) Welche konkreten gesetzlichen Anpassungen wurden bereits
umgesetzt bzw. sind geplant?
b) In welchem Gesetzesvorhaben sollen sie umgesetzt werden, wie ist der
Zeitplan zur Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, welches
Bundesministerium ist federführend, und welche weiteren Bundesministerien
sind darin eingebunden?
10. Wie ist der Stand der Umsetzung bei der Modifikation der
Anlageverordnung, um Versicherern und Pensionskassen zu ermöglichen, mehr in
ertrag- und risikoreichere Anlageklassen wie Venture Capital zu
investieren (vgl. Maßnahme 10 der WIN-Initiative)?
a) Sind zur Umsetzung des Vorhabens auch gesetzliche Anpassungen
notwendig?
b) Wenn ja, welche gesetzlichen Anpassungen sind notwendig, in
welchem Gesetzesvorhaben sollen sie umgesetzt werden, wie ist der
Zeitplan zur Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, welches
Bundesministerium ist federführend, und welche weiteren Bundesministerien sind
darin eingebunden?
11. In welchem Zusammenhang sieht die Bundesregierung die WIN-Initiative
mit der deutsch-französischen Taskforce, die unter der Co-Leitung des
ehemaligen Bundesministers der Finanzen, Dr. Jörg Kukies, darauf
abzielt, Vorschläge zu erarbeiten, um den „Zugang von
Wachstumsunternehmen (Scale-ups) zu privatem Kapital zu verbessern“, und was genau soll
das Ergebnis dieser Taskforce sein, und mit welchem Zeitplan, und wie
wird diese Taskforce gemeinsam mit der WIN-Initiative gedacht?
12. In welchem Zusammenhang sieht die Bundesregierung die WIN-Initiative
mit der Initiative „Made for Germany“, mit der sich Bundeskanzler
Friedrich Merz am 21. Juni 2025 getroffen hat (vgl. www.zeit.de/wirtscha
ft/unternehmen/2025-07/bundeskanzler-friedrich-merz-
investitionsgipfelunternehmen)?
a) Wie soll sichergestellt werden, dass die dort vorgestellten
Investitionen in Deutschland die Innovationsfähigkeit in Deutschland
steigern?
b) Wie wird gewährleistet, dass die Investitionszusagen bis 2028 auch
tatsächlich erfolgen, und findet ein entsprechendes Monitoring statt?
c) Wie soll eine zu unübersichtliche Finanzierungslandschaft, v. a. für
Start-ups und Scale-ups, verhindert werden, um Effizienz und
wirkliches neues Wachstum sicherzustellen?
d) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es sich wirklich um neue
Investitionen handelt und nicht ohnehin geplante Investitionen einfach
nur umgewidmet werden?
13. In welchem Zusammenhang sieht die Bundesregierung die WIN-Initiative
mit dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
angekündigten „Deutschlandfonds“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD, Zeile 111 f.) sowie dem von der KfW koordinierten
„Zukunftsfonds“ („Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien“)?
14. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung bezüglich des im Rahmen
der WIN-Initiative vereinbarten Monitoringprozesses (vgl. www.bundesfi
nanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2024/0
9/2024-09-17-start-up-standort-deutschland.html), im Rahmen dessen alle
beteiligten Akteure den Umsetzungsstand einmal jährlich in
standardisierter Form an die KfW übermitteln?
a) Wie, und durch wen soll die Bewertung des Umsetzungsstands
erfolgen?
b) Ist eine Veröffentlichung des Umsetzungsstands geplant, und wenn ja,
wann, und in welcher Form?
c) Welche Erkenntnisse lassen sich aus den ersten Rückmeldungen nach
Ansicht der Bundesregierung bzw. der KfW bereits ableiten, und wie
gedenkt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Startup-Strategie 2.0
darauf zu reagieren?
15. Wie ist der aktuelle Stand der Überlegungen zu der von der
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, angekündigten
„Startup-Strategie 2.0.“ (vgl. www.manager-magazin.de/unternehmen/tec
h/start-up-beauftragte-der-bundesregierung-staatssekretaerin-gitta-connem
ann-a-e6b412d1-f556-4931-a819-b660f1f80cde)?
a) Ist eine Befassung des Bundeskabinetts dazu geplant, und wenn ja, für
wann?
b) Welche Bundesministerien sind an der Ausarbeitung derzeit beteiligt
bzw. sollen daran beteiligt werden?
c) Wird die Bundesregierung auch im Rahmen der Startup-Strategie 2.0
die im Rahmen der WIN-Initiative zwischen der Bundesregierung, der
KfW und Unternehmen vereinbarten Maßnahmen weiterverfolgen,
und wenn nein, warum nicht?
d) Für welche konkreten Maßnahmen ist der neue Titel über 5 Mio. Euro
im Haushaltsentwurf des Einzelplans 09 für 2026 zur Startup-Strategie
vorgesehen?
16. Aus welchen Gründen wurde das ehrenamtlich ausgeführte – und damit
ohne zusätzliche Aufwandsentschädigung verbundene – Amt der Start-up-
Beauftragten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (vgl.
www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/
2022/01/20220127-anna-christmann-ist-neue-beauftragte-fur-die-digitale-
wirtschaft-und-start-ups.html) nicht weitergeführt, und durch welche
Stelle wird deren wichtige Funktion der Koordinierung der Start-up-Arbeit
der Bundesregierung künftig übernommen?
17. Bis wann soll die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
vereinbarte Verdopplung des Volumens der WIN-Initiative auf über
25 Mrd. Euro erfolgen, und wie soll diese Verdopplung erreicht werden?
a) Welches Bundesministerium ist dafür federführend verantwortlich,
und welche Bundesministerien sind darüber hinaus in welchem
Umfang beteiligt?
b) Wie ist der aktuelle Stand der Planungen und Umsetzung?
c) Ist im Rahmen der Verdopplung des Volumens auch eine Erweiterung
der Module geplant, und wenn ja, welche zusätzlichen Module werden
diskutiert?
18. Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die Maßnahmen der WIN-
Initiative nur zur Finanzierung von Start-ups, Scale-ups und innovativen
Unternehmen dienen, und wenn ja, wie?
Berlin, den 2. September 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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