Einrichtung eines nationalen Mortalitätsregisters für Forschungszwecke
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Einrichtung eines nationalen Mortalitätsregisters für Forschungszwecke
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1749
21. Wahlperiode 22.09.2025
Antrag
der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Claudia
Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger,
Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis
L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann,
Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Einrichtung eines nationalen Mortalitätsregisters für Forschungszwecke
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die derzeitige Todesursachenstatistik in Deutschland weist eklatante methodische
Mängel auf, die eine präzise Erfassung der tatsächlichen Krankheitslast verhindern.
Der unikausale Ansatz – bei dem ausschließlich das als Grundleiden definierte
Krankheitsbild dokumentiert wird – führt insbesondere bei Patienten mit multikausalen
Krankheitsverläufen zu erheblichen Informationsverlusten. Diese gravierenden
Defizite machen deutlich, dass die derzeitigen Datenstrukturen den Anforderungen einer
modernen Gesundheitsüberwachung und -steuerung nicht gerecht werden, da sie
präzise epidemiologische Analysen behindern, Zusammenhänge zwischen verschiedenen
Erkrankungen verschleiern und die Planung zielgerichteter Präventions- sowie
Versorgungsmaßnahmen massiv erschweren. Basierend auf dem Gutachten des
Bundesministeriums für Gesundheit zur Aufwand-Nutzen-Abschätzung zum Aufbau und
Betrieb eines nationalen Mortalitätsregisters1 wird der Schulung der Ärzteschaft höchste
Priorität eingeräumt. Es wird dringend empfohlen, im Medizinstudium sowie in den
ärztlichen Fort- und Weiterbildungen auf die Leichenschau einen verstärkten Fokus zu
setzen und gleichzeitig den Aufbau sowie den Betrieb eines nationalen
Mortalitätsregisters konsequent voranzutreiben. Hierzu müssten die Universitäten ihre Curricula
anpassen, sodass die Leichenschau – etwa im Rahmen des bereits in der
Approbationsordnung vorgesehenen Faches „Rechtsmedizin“ – intensiver vermittelt wird. Zudem
liegt die Verantwortung für die ärztliche Weiter- und Fortbildung ausschließlich bei
den Ländern, die in einem ersten Schritt ein abgestimmtes Vorgehen zur Umsetzung
der vorgeschlagenen Verbesserungen einleiten sollten.
Aus diesem Problembild heraus ist die Einführung eines nationalen
Mortalitätsregisters unumgänglich. Nur durch eine systematische, multikausale Erfassung aller auf den
Todesbescheinigungen vermerkten Ursachen – einschließlich intermediärer und
unmittelbarer Todesursachen – lässt sich eine umfassende und vergleichbare Daten-
1 www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/
Forschungsberichte/2014/2014_2/Gutachten_Aufwand-Nutzen-Abschaetzung_nationales_Mortalitaetsregisters.pdf
grundlage schaffen. Der Einsatz moderner IT-Systeme, automatisierter
Plausibilitätsprüfungen und der Aufbau einer zentralen, datenschutzkonformen Datenbank stellen
hierbei wesentliche Bausteine dar, um regionale Inkonsistenzen und manuelle
Kodierungsfehler strikt zu minimieren.
Gleichzeitig ist eine konsequente Anpassung des rechtlichen Rahmens erforderlich,
um den Übergang zu einer digitalen, multikausalen Todesursachenstatistik zu
ermöglichen. Dies betrifft insbesondere bestehende gesetzliche Grundlagen wie das
Personenstandsgesetz und das Bevölkerungsstatistikgesetz, die derzeit vor allem auf eine
unikausale Erfassung ausgerichtet sind. Darüber hinaus müssen auch Regelungen im
Datenschutzrecht – insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – an
die Anforderungen einer zentralen, personenbezogenen Datenerfassung angepasst
werden, um den sicheren Umgang mit sensiblen Daten zu gewährleisten. Diese
rechtlichen Anpassungen sind notwendig, um die Erfassung, Speicherung und Verarbeitung
aller auf den Todesbescheinigungen vermerkten Informationen rechtssicher zu
gestalten und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Betroffenen zu schützen. Die
aktualisierte Kosten-Nutzen-Analyse untermauert, dass trotz anfänglicher
Investitionskosten langfristig signifikante Einsparungen und Synergieeffekte erzielt werden
können.2
Medizinische Daten im Rahmen sogenannter Big-Data-Konzepte besser nutzbar zu
machen, fordert auch der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) gemeinsam
mit Epidemiologen und Sozialforschungsinstituten.3 Der 2004 vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung eingerichtete Rat empfiehlt in diesem Zusammenhang
den Aufbau eines nationalen Mortalitätsregisters in Deutschland. Derzeit existieren
derartige Register nur in den Bundesländern Berlin, Bremen, Mecklenburg-
Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Es erscheint daher sinnvoll, diese zunächst systematisch
zu evaluieren und ein umfassendes Gesamtkonzept für eine bundesweite Umsetzung
zu entwickeln. Dabei sollen die erhobenen Daten – unter strenger Einhaltung der
Datenschutzvorgaben – nicht durch fortlaufende Löschungen verloren gehen, sondern
dauerhaft verfügbar und mit anderen relevanten Datensätzen verknüpfbar gemacht
werden.
In ihrem Tätigkeitsbericht4 zum Datenschutz für die Jahre 2015/2016 äußerte die
Bundesbeauftragte für Datenschutz in der Informationstechnik im Zusammenhang mit der
epidemiologischen Langzeitstudie der Nationalen Kohorte (NAKO) bereits, dass die
Einführung eines Mortalitätsregisters für Forschungszwecke dringend erforderlich sei.
Grundsätzlich stehe der Schaffung solcher Register aus datenschutzrechtlicher Sicht
nichts entgegen. Die NAKO-Studie – eine Langzeituntersuchung, an der
Wissenschaftler der Helmholtz-Gemeinschaft, der Leibniz-Gemeinschaft, Universitäten und
weitere Forschungseinrichtungen beteiligt sind – hat das Ziel, die Entwicklung von
Volkskrankheiten wie Herz-, Kreislauf- und Gefäßerkrankungen, Krebs sowie
Atemwegserkrankungen sowie deren Prävention, Früherkennung und Risikofaktoren zu
erforschen. Die dabei gewonnenen Daten sollen mit Informationen der gesetzlichen
Krankenkassen, der privaten Krankenversicherungen, der Deutschen
Rentenversicherungen, der Bundesagentur für Arbeit sowie epidemiologischen und klinischen
Krebsregistern und ärztlichen Behandlungsdaten verknüpft werden. Ein solch integrativer
Ansatz unterstreicht die Notwendigkeit eines einheitlichen, bundesweiten
Mortalitätsregisters, da bestehende Register – derzeit nur in wenigen Bundesländern vorhanden –
in ihrer Ausgestaltung erheblich variieren.
2 Ebenda.
3 www.aerzteblatt.de/news/wissenschaftler-fordern-nationales-mortalitaetsregister-fuer-deutschland-
1b3df4ed-d073-42f9-953f-5ca1edef3b67
4 www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/26TB_15_16.pdf?__blob=publication-
File&v=3
Auch im 27. Tätigkeitsbericht 2017–2018 des BfDI empfiehlt der Bundesbeauftragte
dem Gesetzgeber, gesetzliche Regelungen für das Einführen von Mortalitätsregistern
für Forschungszwecke zu schaffen und stellt dabei fest, dass der Gesetzgeber hier
bedauerlicherweise nicht tätig geworden ist.5 In seinem „Working Paper 1/2020“ fordert
das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) ebenfalls, die Lehren aus der CO-
VID-19-Pandemie zu ziehen, indem ein nationales Mortalitätsregister eingeführt und
gleichzeitig die Qualität der Todesursachendiagnosen auf den Todesbescheinigungen
sowie deren Verarbeitung in den statistischen Landesämtern verbessert wird.6 Die
Einrichtung eines nationalen Mortalitätsregisters würde eine zentrale Qualitätssicherung
von Todesbescheinigungen und einen schnellen Datenzugriff ermöglichen, wodurch
eine Intensivierung der epidemiologischen Forschung mit Mortalitätsdaten zu
erwarten wäre, die auch zur Verbesserung der Datenqualität in der Todesursachenstatistik
beitragen dürfte.7, 8
Angesichts der bestehenden qualitativen Defizite und der dringenden Notwendigkeit,
die Datenqualität der Todesursachenstatistik nachhaltig zu verbessern, muss der
Aufbau eines nationalen Mortalitätsregisters in einem konsequenten, schrittweisen Prozess
vorangetrieben werden. Ein initialer Rollout in Form rigoros evaluierter Pilotprojekte
in ausgewählten Bundesländern bietet die Möglichkeit, Best-Practice-Modelle zu
entwickeln, bevor ein flächendeckender Rollout erfolgt. Die Zeit drängt – die
strukturellen Mängel der aktuellen Todesursachenstatistik dürfen nicht länger toleriert werden.
Die Einführung eines nationalen Mortalitätsregisters ist somit nicht nur ein
technologischer Fortschritt, sondern eine unabdingbare Voraussetzung für eine effektive
Gesundheitsüberwachung und die strategische Steuerung des Gesundheitswesens in
Deutschland.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
ein umfassendes Maßnahmenpaket und entsprechende Gesetzentwürfe vorzulegen, um
die Einführung, den Aufbau und den Betrieb eines nationalen Mortalitätsregisters
rechtssicher und effizient zu gestalten und
1. einheitliche und bundesweit verbindliche Standards für die Erfassung, Kodierung
und Speicherung aller auf den Todesbescheinigungen vermerkten Todesursachen
– basierend auf international anerkannten Klassifikationssystemen (z. B.
ICD-10/11) – zu entwickeln und einzuführen;
2. die bestehenden gesetzlichen Grundlagen, insbesondere das
Personenstandsgesetz und das Bevölkerungsstatistikgesetz anzupassen und ggf. neue gesetzliche
Regelungen zu schaffen, die den Anforderungen der Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) und berufsrechtlichen Vorgaben Rechnung tragen, um den
datenschutzkonformen Betrieb eines nationalen Mortalitätsregisters zu
gewährleisten;
3. einen detaillierten, zeitlich gestaffelten Implementierungsplan zu erarbeiten, der
zunächst Pilotprojekte in ausgewählten Bundesländern vorsieht und dann zeitnah
in einen bundesweiten Rollout übergeht;
5 www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/27TB_17_18.pdf;
jsessionid=CA7C46F50EEF6BD0A6922662F565D577.intranet231?__blob=publicationFile&v=9
6 www.bib.bund.de/Publikation/2020/pdf/Sterblichkeit-in-Deutschland-muss-schneller-und-besser-erfasst-
werden.pdf;jsessionid=BC35CB5FE641E356B0BB51C811851B94.1_cid389?__blob=publication-
File&v=6
7 www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/
Forschungsberichte/2014/2014_2/Gutachten_Aufwand-Nutzen-Abschaetzung_nationales_Mortalitaetsregisters.pdf
8 www.bib.bund.de/Publikation/2020/pdf/Sterblichkeit-in-Deutschland-muss-schneller-und-besser-erfasst-
werden.pdf;jsessionid=BC35CB5FE641E356B0BB51C811851B94.1_cid389?__blob=publication-
File&v=6
4. zur laufenden Optimierung einen interdisziplinären Lenkungsausschuss
einzurichten, der die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsbehörden,
Forschungseinrichtungen, IT-Experten und Datenschutzbeauftragten koordiniert und die
kontinuierliche Evaluierung des Systems sicherstellt.
Berlin, den 22. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Die derzeitige Todesursachenstatistik in Deutschland weist gravierende methodische Mängel auf, da der
unikausale Ansatz – bei dem nur das als Grundleiden definierte Krankheitsbild erfasst wird – vor allem bei
multikausalen Krankheitsverläufen zu erheblichen Informationsverlusten führt. Dies behindert präzise epidemiologische
Analysen und die Planung gezielter Präventions- sowie Versorgungsmaßnahmen. Auf Grundlage des Gutachtens
des Bundesministeriums für Gesundheit wird daher eine verstärkte ärztliche Schulung – etwa im Fach
„Rechtsmedizin“ – gefordert sowie die Anpassung der Curricula an Universitäten. Gleichzeitig ist die Einführung eines
nationalen Mortalitätsregisters notwendig, um durch multikausale Erfassung mittels moderner IT-Systeme und
automatisierter Prüfungen eine umfassende, vergleichbare Datengrundlage zu schaffen. Hierfür müssen
bestehende gesetzliche Regelungen (wie das Personenstandsgesetz, Bevölkerungsstatistikgesetz und die DSGVO)
konsequent angepasst werden. Institutionen wie der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten und die
Bundesbeauftragte für Datenschutz betonen zudem, dass die Lehren aus der COVID-19-Pandemie und Big-Data-Konzepte
den Aufbau eines solchen Registers dringend erforderlich machen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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