Verbesserung der Überprüfungsverfahren zur Approbation von Ärzten aus Drittstaaten zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Qualität der medizinischen Versorgung
Text
Verbesserung der Überprüfungsverfahren zur Approbation von Ärzten aus Drittstaaten zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Qualität der medizinischen Versorgung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1565
21. Wahlperiode 09.09.2025
Antrag
der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Claudia
Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger,
Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis
L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann,
Thomas Fetsch, Alexander Arpaschi, René Bochmann, Erhard Brucker,
Rainer Galla, Rainer Groß, Stefan Henze, Nicole Höchst, Fabian Jacobi,
Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt,
Pierre Lamely, Knuth Meyer-Soltau, Iris Nieland, Dr. Rainer Rothfuß, Lars
Schieske, Jan Wenzel Schmidt, Thomas Stephan, Otto Winfried Strauß,
Dr. Alexander Wolf, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Verbesserung der Überprüfungsverfahren zur Approbation von Ärzten aus
Drittstaaten zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Qualität der
medizinischen Versorgung
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Bei einem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg am 20. Dezember 2024
starben sechs Menschen, fast 300 wurden verletzt.1 Der Täter: Taleb A., ein 50-jähriger
Mann aus Saudi-Arabien. Er genießt in Deutschland Asyl und arbeitete als Arzt.2
Laut Presseberichten ist der Mann 2006 nach einem abgeschlossenen Medizinstudium
mit seinem Reisepass und einem Visum in Deutschland eingereist, um hier eine
Facharztausbildung zu beginnen.3
Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern hat bestätigt, dass Taleb A. ehemaliges
Mitglied der Kammer ist. Von 2011 bis 2014 sei er „zu unterschiedlichen Zeiten als
Arzt (nicht als Facharzt) in Mecklenburg-Vorpommern tätig“ gewesen.4
Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern teilt aktuell darüber hinaus mit, Taleb
A. habe am 16. April 2013 der Ärztekammer gegenüber Handlungen angedroht, die
„international Bedeutung“ finden würden und dabei auf den Anschlag von Boston vom
April 2013 verwiesen. Daraufhin habe sie Strafanzeige gestellt. Taleb A. sei deshalb
1 www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/magdeburg-todesopfer-100.html
2 www.spiegel.de/panorama/magdeburg-attentaeter-vom-weihnachtsmarkt-wurde-bereits-2013-verurteilt-a-
57963a33-3325-422a-8fd5-3cfc5248a00d
3 ebd.
4 www.aek-mv.de/default.aspx
2014 in Rostock wegen „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von
Straftaten“ rechtskräftig verurteilt worden.5
Taleb A. lebte und arbeitete zuletzt in Sachsen-Anhalt.6 Die Ärztekammer Sachsen-
Anhalt hat zwischenzeitlich bestätigt, dass er Kammermitglied ist.7
Gemäß Bundesärzteordnung8 setzt die Erteilung der Approbation als Arzt voraus, dass
sich der Antragsteller „nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine
Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt.“
Auch bei seiner Arbeit als Arzt wurde Taleb A. auffällig. Er habe Patienten mit der
Verordnung falscher Medikamente in Lebensgefahr gebracht. Nur das Eingreifen von
Pflegepersonal konnte Schlimmeres verhindern. Sein Deutsch sei unterirdisch
gewesen, sein Umgang mit weiblichem Klinikpersonal unangemessen.9,10,11,12
Jetzt nach der Tat werden Zweifel laut, dass der Mann überhaupt ein Medizinstudium
im Ausland abgeschlossen hat.13
Bereits 2018 hatte der 121. Deutsche Ärztetag festgestellt, dass bei in Deutschland aus
Drittstaaten einreisenden Ärzten die zutage tretenden Kenntnisse nicht selten im
Gegensatz zur behaupteten Qualifikation stünden, Fälschungen von Zeugnissen und
Urkunden nur schwer erkennbar seien und selbst echte Dokumente aus Drittsaaten keine
Gewähr für korrekt bescheinigte Qualifikationen böten.14,15
Die Bundesregierung hat bereits 2015 die Innenministerien und Senatsverwaltungen
der Länder auf die Häufung von Fälschungen bei Berufsabschlüssen hingewiesen.16
Die Bundesregierung stellte außerdem fest, dass selbst „die Aussage- und Beweiskraft
syrischer Reise- und Identitätsdokumente in Frage gestellt werden muss – selbst dann,
wenn keine offensichtlichen Fälschungsmerkmale vorlägen.17
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf,
sicherzustellen, dass
1. erstantragstellenden ausländischen Ärzten aus Drittstaaten eine Berufserlaubnis
oder Approbation grundsätzlich erst nach einer dem Staatsexamen des
Medizinstudiums entsprechenden Prüfung und nachdem der Arzt gute Fähigkeiten der
sprachlichen Kommunikation (fachsprachliche und allgemeine
Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1) nachgewiesen hat, erteilt wird;
5 ebd.
6 www.n-tv.de/mediathek/videos/panorama/Taeter-ist-50-aus-Saudi-Arabien-Arzt-aus-Bernburg-ar-
ticle25447876.html)
7 www.aeksa.de/www/website/design/story/detail.htm?recordid=193E8C38405&NavPath1=Artikel&
NavPath2=&NavPath3=&NavPath4=&EntryPoint=/www/website/design/story
8 www.gesetze-im-internet.de/b_o/BJNR018570961.html
9 www.fr.de/politik/kollegen-aeussern-sich-zum-mutmasslichen-taeter-von-magdeburg-93483828.html
10 www.focus.de/panorama/welt/zweifel-an-medizinischer-eignung-er-heisst-bei-uns-dr-google-ex-kollegen-
packen-ueber-taleb-a-aus_id_260583879.html?_sp_pass_consent=true
11 www.nau.ch/news/europa/magdeburg-war-der-tater-ein-echter-arzt-66885574
12 www.mz.de/lokal/bernburg/anschlag-magdeburg-taleb-a-salus-dr-google-arzt-3971821
13 www.bild.de/regional/sachsen-anhalt/weihnachtsmarkt-in-magdeburg-ist-der-attentaeter-wirklich-arzt-
676e580035331629f22cc00b
14 www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ordner/121.DAET/-
121_Beschlussprotokoll.pdf
15 www.nw.de/nachrichten/zwischen_weser_und_rhein/21835957_Zweifel-an-Qualifikation-auslaendischer-
Aerzte.html
16 www.focus.de/politik/deutschland/innenministerium-warnt-falsche-zeugnisse-und-diplome-fluechtlinge-
koennen-im-libanon-antragspakete-kaufen_id_5066196.html
17 ebd.
2. beim Bundesgesundheitsministerium dafür eine interdisziplinär besetzte
Prüfungsstelle eingerichtet wird, die zentral die Sprachkompetenz sowie die
berufliche Eignung der Antragsteller objektiv beurteilt und hierzu auch die Authentizität
von Zeugnissen und Abschlüssen prüft;
3. zur Förderung einer transparenten Dokumentation und von Sanktionen bei
Unregelmäßigkeiten bei dieser Stelle ein zentrales, transparentes Register eingerichtet
wird, in dem sämtliche Anerkennungsverfahren von Ärzten aus Drittstaaten
dokumentiert und die vorgelegten Dokumente zentral archiviert werden;
4. diese zentrale Prüfungsstelle alle in der Vergangenheit von Ärzten aus
Drittstaaten zur Erlangung der Berufserlaubnis oder Approbation eingereichten
Dokumente bundesweit sammelt und systematisch auf ihre Echtheit und inhaltliche
Richtigkeit überprüft;
5. bei dabei festgestellten Unregelmäßigkeiten oder Fälschungen von Diplomen und
Zeugnissen auch die Ärzte, die gleichartige Nachweise verwendet haben, schnell
bundesweit ermittelt und sofortige Sanktionen ergriffen werden;
6. Ärzte, die aus Drittstaaten stammen, anfangs für die Dauer von fünf Jahren
regelmäßigen Kontrollen und Prüfungen durch die zuständigen Ärztekammern
unterzogen werden und hierbei bundesweit einheitlich besonderer Wert nicht nur auf
die ärztliche Eignung sowie insbesondere auch auf die Einhaltung professioneller
Standards gelegt wird.
Berlin, den 9. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Der tragische Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 hat eine tiefgreifende
Diskussion über die ärztliche Qualifikation des Täters, Taleb A., angestoßen. Der Attentäter aus Saudi-Arabien
hatte eine Approbation erhalten und war seit Jahren in Deutschland als Arzt tätig, obwohl bereits frühere
Auffälligkeiten in seinem Verhalten, insbesondere seine Androhung von Straftaten bekannt waren. Darüber hinaus
berichteten Kollegen von gravierenden Defiziten in seiner ärztlichen Arbeit, wie etwa falsche
Medikamentenverordnungen und problematisches Verhalten im Umgang mit Patienten und Personal.
Trotz dieser Warnzeichen konnte Taleb A. seine Approbation behalten, was zu massiven Sicherheitsrisiken für
die Bevölkerung führte. Dies wirft schwerwiegende Fragen zur Qualität und Gründlichkeit der Verfahren zur
Überprüfung von ausländischen Ärzten auf. Es muss gewährleistet sein, dass Ärzte, die in Deutschland tätig sind,
nicht nur über die formalen Qualifikationen, sondern auch über die notwendige ethische Integrität,
Sprachkenntnisse und medizinische Kompetenz verfügen.
Zusätzlich wurde in der Vergangenheit mehrfach auf die Gefahren durch die mögliche Fälschung von
Berufsabschlüssen und durch zwar echte, aber inhaltlich falsche Zeugnisse hingewiesen. Es ist daher dringend
erforderlich, dass die Bundesregierung Maßnahmen ergreift, um die Sicherheitsvorkehrungen bei der Approbation von
Ärzten aus Drittstaaten zu verschärfen und eine vollständige Überprüfung der eingereichten Dokumente und
Ausbildungsnachweise sicherzustellen. Nur so kann verhindert werden, dass sich inakzeptable Vorfälle
wiederholen.
Durch die oben genannten Maßnahmen soll sowohl die öffentliche Sicherheit gewährleistet als auch die Qualität
der medizinischen Versorgung in Deutschland gesichert werden. Eine gründlichere Überprüfung der ärztlichen
Qualifikationen ist ein notwendiger Schritt, um das Vertrauen der Bevölkerung in das Gesundheitssystem zu
stärken und die Integrität des ärztlichen Berufsstandes zu wahren.
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ISSN 0722-8333]
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