Fragen zur Notwendigkeit eines umfassenden Lagebilds zu Sabotage, Spionage und Desinformation
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Fragen zur Notwendigkeit eines umfassenden Lagebilds zu Sabotage, Spionage und Desinformation
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/769
21. Wahlperiode 07.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Agnieszka Brugger,
Marcel Emmerich, Rebecca Lenhard, Jeanne Dillschneider, Lukas Benner,
Schahina Gambir, Lamya Kaddor, Marlene Schönberger, Dr. Anna Lührmann,
Dr. Lena Gumnior, Helge Limburg, Dr. Till Steffen, Deborah Düring, Sara Nanni,
Robin Wagener und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fragen zur Notwendigkeit eines umfassenden Lagebilds zu Sabotage, Spionage
und Desinformation
Die Bundesrepublik Deutschland, ihre demokratischen Institutionen, aber auch
ihre Lebensadern, die kritischen Infrastrukturen (KRITIS), sind seit Jahren sehr
ernsten Angriffen, auch und vor allem ausländischer Nachrichtendienste und
ihr nahestehender Gruppierungen ausgesetzt. Der russische Angriffskrieg gegen
die Ukraine wirkte dabei als Katalysator für die feindlichen
nachrichtendienstlichen Tätigkeiten des russischen Regimes unter Wladimir Putin. Es ist ein
deutlicher Anstieg sicherheitsrelevanter russischer Aktivitäten in Europa und
besonders auch in Deutschland zu verzeichnen. Spionage, Sabotage und
Desinformationskampagnen bilden dabei zentrale Elemente zahlreicher fast täglich
stattfindender hybrider Angriffe, die sich gezielt gegen politische Institutionen,
kritische Infrastrukturen und den öffentlichen Diskurs richten und dadurch
zunehmend die gesellschaftliche Stabilität gefährden. Auf diese eklatant gestiegenen
Angriffe und die Notwendigkeit, rechtsstaatlich entschlossen auf sie zu
reagieren, machen auch Vertreter deutscher Sicherheitsbehörden und der
Nachrichtendienste seit Langem vehement aufmerksam. Das Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) stellt in seinem kürzlich veröffentlichten Jahresbericht eine
zunehmende Offenheit, Aggressivität und strategische Vielfalt russischer
Operationen gegen die Grundpfeiler unserer freiheitlich-demokratischen
Gesellschaft fest (www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/hintergruende/DE/spionag
e-und-proliferationsabwehr/gefaehrdung-russische-spionage-sabotage-desinfor
mation.html).
Diese Entwicklungen sind jedoch nicht isoliert zu betrachten, sondern stehen
im Kontext einer umfassenderen Bedrohung durch das zunehmend aggressive
Verhalten von Putins Russland und insbesondere seiner verdeckt operierenden
Geheimdienste und ihnen nahestehender Gruppierungen. Deren Agieren wird
immer aggressiver. Sie schrecken selbst vor schweren Straftaten nicht zurück.
Davon zeugen verschiedene Verfahren, die der Generalbundesanwalt (GBA)
derzeit führt. Auch bei der letzten öffentlichen Anhörung der
Nachrichtendienste durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) am 14. Oktober 2024
warnten deren Spitzen ausdrücklich vor Russlands imperialistischer
Expansionspolitik (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw42-pa-pkgr-102
0558). Insbesondere der Bundesnachrichtendienst und sein (noch) amtierender
Präsident Bruno Kahl warnten zuletzt öffentlich davor, dass Russland sogar die
Reaktionsmechanismen des NATO-Bündnisses – namentlich den Artikel 5 des
NATO-Vertrages – auf die Probe stellen wird (www.tagesspiegel.de/internation
ales/haben-nachrichtendienstliche-belege-bnd-chef-kahl-warnt-vor-russischem-
angriff-auf-nato-staaten-13834069.html).
Dabei ist ein Schlüsselelement im Baukasten der hybriden russischen Angriffe
gegen den Westen – aber auch sonstiger, insbesondere chinesischer Akteure –
die Spionage. Ziel dieser Aktivitäten ist es, Informationen aus sensiblen
Bereichen wie Politik, Militär, Wirtschaft, Forschung und kritischer Infrastruktur zu
gewinnen. Neben der klassischen Spionage – durch Nutzung menschlicher
Quellen – kommt dabei auch Cyberangriffen eine herausragende Bedeutung zu.
Letztere verursachen nach Erhebungen des Branchenverbandes BITKOM – die
nach Auffassung des BfV-Vizepräsidenten Sinan Selen noch immer nicht
einmal die Realität widerspiegeln – wirtschaftliche Schäden in dreistelliger
Milliardenhöhe (www.rnd.de/wirtschaft/bitkom-wirtschaftsschutzbericht-ueber-cybe
rangriffe-und-spionage-schaeden-bei-unternehmen-auf-WLMC7BDRXRBLTD
P54CQJSJVTW4.html), haben aber auch immer wieder das Ziel,
sicherheitsrelevante Information zu extrahieren, und gefährden damit aktiv und mit
wachsender Bedrohlichkeit auch die nationale Sicherheit. Auch durch journalistische
(„Vulcan-Files“) Recherchen wissen die Fragesteller, dass alle EU-
Mitgliedstaaten im Fokus der Angreifer stehen, Deutschland als Land im
Herzen Europas und einer der wichtigsten Unterstützer der Ukraine jedoch ganz
besonders. Ebenso besorgniserregend sind regelmäßig auftretende
Drohnenüberflüge über Kasernen, militärische Einrichtungen, Marineanlagen sowie
über Anlagen der kritischen Infrastruktur (www.tagesschau.de/investigativ/
ndrwdr/zunahme-drohnensichtungen-100.html oder zur KRITIS www.ndr.de/ferns
ehen/sendungen/panorama3/meldungen/Drohnen-ueber-Norddeutschland-Kritis
che-Infrastruktur-im-Visier,drohnen442.html). Bislang nicht ausreichend
erfasst scheint nach Ansicht der Fragesteller zudem das Ausmaß rechtswidriger
Zutritte und Einbrüche in KRITIS-Anlagen und sensible
Rüstungsunternehmen. Betreiber berichten, auch gegenüber den Fragestellern, von einem
besorgniserregenden und nicht allein durch Private abwehrbaren Ausmaß, in dem sie
aufgebrochene Türen und Fenster, Löcher in Zäunen, maskierte Personen im
Umfeld der Anlagen und Ähnliches registrieren. Diese Vorfälle deuten darauf
hin, dass systematisch nach Schwachstellen in der deutschen Verteidigungs-
und Sicherheitsarchitektur gesucht wird, um diese zu identifizieren und für
eigene Zwecke nutzbar zu machen.
Zudem ist eine ähnliche Entwicklung auch im Hinblick auf Sabotageaktivitäten
zu beobachten. Diese zeichnet sich sowohl im Hinblick auf die Vielfalt der
eingesetzten geheimdienstlichen Methoden als auch der Bandbreite potenzieller
Zielobjekte aus. So sind gezielte Tötungen im öffentlichen Raum – wie etwa
der Tiergarten-Mord – sowie strategisch vorbereitete Anschlagspläne gegen
Führungspersonal der deutschen Rüstungsindustrie dokumentiert. Besonders
alarmierend ist der verstärkte Einsatz niedrigschwellig rekrutierter Handlanger
– sogenannter Low-Level-Agenten (oder auch Wegwerfagenten) –, die gezielt
zur Ausführung von Störaktionen für kleines Geld angeheuert und eingesetzt
werden. Darüber hinaus sind auch Sabotageakte, etwa mittels Brandsätze,
gegen Energie-, Verkehrs- und Militäreinrichtungen mit mutmaßlich
nachweislich russischer Handschrift zu verzeichnen (www.tagesspiegel.de/politik/dhl-pa
ketbrand-in-leipzig-sabotage-akt-vom-juli-hatte-offenbar-fast-zu-flugzeugabstu
rz-gefuhrt-12528386.html; www.morgenpost.de/vermischtes/article242247132/
Grossbrand-in-Berlin-Firma-stellt-Waffen-fuer-Ukraine-her.html).
Eng verknüpft mit diesen physischen Angriffen auf gesellschaftliche Stabilität
ist eine weitere digitale Dimension hybrider Kriegsführung: die gezielte
Verbreitung von Desinformation. Während Sabotageakte unmittelbar sichtbare
Schäden anrichten, entfalten Desinformationskampagnen ihre Wirkung oft
schleichend – und sind dabei nicht minder gefährlich für den gesellschaftlichen
Zusammenhalt und die demokratische Ordnung. Russland und seine Proxies
verbreiten dazu bewusst und zielgerichtet falsche oder irreführende
Informationen bzw. verschweigen und verschleiern wesentliche Teile einer Information.
Sie nutzen für die Verbreitung von Desinformation den gesamten
Informationsraum, also alle digitalen und analogen Kanäle, Medien und Formate. Damit
will man gezielt und vorsätzlich Menschen und die Öffentlichkeit täuschen,
beeinflussen und verunsichern, die öffentliche Meinungsbildung manipulieren,
kontroverse Debatten zusätzlich emotionalisieren, gesellschaftliche
Spannungen verstärken und Misstrauen in staatliche Institutionen und
Regierungshandeln schüren. Die Kampagnen greifen dabei häufig emotional aufgeladene oder
polarisierende Themen auf und verbreiten gezielt Falschinformationen – etwa
über prominente politische Akteure, wie im Fall der Falschbehauptung über
einen angeblichen Kokainkonsum von Emmanuel Macron (www.spiegel.de/aus
land/emmanuel-macron-versteckt-taschentuch-russland-spinnt-daraus-koks-vor
wurf-a-0162d96e-c9f4-47ce-871b-a73e235d2032). Besonders
besorgniserregend ist, dass solche Narrative nicht nur über russische Kanäle verbreitet
werden, sondern zunehmend auch von inländischen Akteuren oder sogenannten
Trollbots aufgegriffen und weiterverbreitet werden, wodurch eine gefährliche
Wechselwirkung zwischen ausländischer Einflussnahme und
innergesellschaftlicher Radikalisierung entsteht, die den öffentlichen Diskurs massiv beeinflusst
und das demokratische Gemeinwesen nachhaltig destabilisiert.
Zugleich sticht neben den russischen feindlichen Attacken gegen die
Bundesrepublik Deutschland wie in anderen westlichen und demokratischen
Gesellschaften die Volksrepublik China aufgrund ihrer Operationen im Bereich der
Spionage und Einflussnahme in Deutschland hervor. Diese stellen sowohl
quantitativ und qualitativ sowohl mit ihrem, wie es das Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) betont, „All-Tools-and-All-Sectors-Approach“ (www.verfas
sungsschutz.de/SharedDocs/hintergruende/DE/wirtschafts-wissenschaftsschutz/
chinas-neue-wege-der-spionage.html) als auch mit Blick auf die langfristige
Strategie, die Quantität und Qualität der Attacken ebenfalls eine besondere
Gefahr dar, die auch nach Ansicht der Fragesteller deutlich mehr an
Aufmerksamkeit und ein erhöhtes Maß an Schutzmaßnahmen, unter anderem auch im
Wissenschaftsbereich, dringend erforderlich macht.
All diese Entwicklungen verdeutlichen das Ausmaß, in dem Deutschland im
Zentrum hybrider Angriffe, insbesondere aus Russland, aber auch aus mehreren
anderen autoritären Staaten, steht. Eine echte Zeitenwende auch in der inneren
Sicherheit und die schnellstmögliche Erhöhung gesellschaftlicher Resilienz
gegenüber der stark gestiegenen Bedrohung bleiben das Gebot der Stunde. Die
Erweiterung des Sicherheitsbegriffs im Rahmen der Änderungen der
Finanzverfassung waren auch nach Meinung der Fragesteller ein entscheidender
Schritt. Weitere müssen dringend folgen. Die neuen finanziellen Möglichkeiten
müssen schnell und effektiv genutzt werden. Denn: Es braucht dringend eine
moderne, vorausschauende und auf Resilienz ausgerichtete Innen-, Sicherheits-
und Verteidigungspolitik. Der Umgang und das Zusammenführen wichtiger
Informationen innerhalb der Bundesregierung ist dafür ein herausragend
wichtiger Baustein; eine zentrale, ressort- und Bund-Länder-übergreifende
Koordinierung und Bündelung sicherheitsrelevanter Erkenntnisse ist nach Einschätzung
der Fragesteller bislang jedoch nicht erkennbar. Um hybride Angriffe und
Desinformation effektiv erkennen und abwehren zu können, ist dies aber zwingend
erforderlich, insbesondere um das Ausmaß der Angriffe überhaupt absehen zu
können, um Muster zu erkennen und mögliche politische und gesetzgeberische
Handlungsnotwendigkeiten identifizieren zu können. Eine resiliente
Gesellschaft ist zudem zwingend auf gut informierte und wachsame Bürgerinnen und
Bürger angewiesen. Dies kann nur durch eine gänzlich andere Ansprache durch
die Spitzen der Bundesregierung erreicht werden. Auch dafür könnte ein
Gesamtlagebild „Nationale Sicherheit“ ein wichtiger Baustein sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Fälle des unerlaubten Betretens, Ausspähens oder physischen
Manipulierens, Beschädigens und Einbrechens von und in Kasernen,
militärische Einrichtungen und Marineanlagen auf deutschem Bundesgebiet
sind der Bundesregierung seit dem Jahr 2022 bekannt geworden (bitte
nach Jahren aufschlüsseln)?
2. Wie viele Fälle des unerlaubten Betretens, Ausspähens oder physischen
Manipulierens, Beschädigens und Einbrechens von und in KRITIS-
Anlagen sind der Bundesregierung seit dem Jahr 2022 bekannt geworden
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
3. Wie viele Fälle von Drohnen(über-)flügen über Kasernen, militärischen
Einrichtungen und Marineanlagen auf deutschem Bundesgebiet sind der
Bundesregierung seit dem Jahr 2022 bekannt und dokumentiert worden
(bitte nach Einrichtungen und Jahren aufschlüsseln)?
4. Wie viele Fälle von Drohnen(über-)flügen über KRITIS-Einrichtung und
Anlagen sind der Bundesregierung seit dem Jahr 2022 bekannt und
dokumentiert worden (bitte nach Einrichtungen und Jahren aufschlüsseln)?
5. Bitte jeweils differenziert mit Bezug auf die Fragen 1 bis 4:
a) In wie vielen Fällen wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet?
b) In wie vielen Fällen konnten tatverdächtige Personen ermittelt
werden?
c) In wie vielen Fällen kam es zur Anklage?
d) In wie vielen Fällen konnten Bezüge zu ausländischen
Nachrichtendiensten und bzw. oder Auftraggebern bzw. Hintermännern festgestellt
werden (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
e) Bestehen aus Sicht der Bundesregierung rechtliche oder faktische
Defizite, die die Aufklärung von in den Fragen 1 bis 4 erfragten Fällen
besonders erschweren, und wenn ja, welche?
6. Bei welchen landes- und bundesbehördlichen Stellen liegen nach Kenntnis
der Bundesregierung Informationen über die in den Fragen 1 bis 4
erfragten Fälle vor, und bei welchen Stellen oder Zentren laufen diese
zusammen?
7. Gibt es eine einheitliche Stelle bei der Bundesregierung, bei der sämtliche
Informationen über die in den Fragen 1 bis 4 erfragten Fälle
zusammengetragen und im Sinne eines Lagebildes gebündelt werden, und wer hat
darauf Zugriff oder wird wie darüber informiert?
a) Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung das Fehlen eines
entsprechenden Lagebildes?
b) Plant die Bundesregierung künftig die Erstellung und Einrichtung
eines entsprechenden Lagebildes?
c) Wenn ja, bei welcher Stelle soll ein solches Lagebild vorliegen, und in
welchem zeitlichen Intervall (täglich bzw. wöchentlich bzw.
monatlich) sollen dort relevante Informationen für wen zusammengetragen
werden?
8. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, in wie viel
Prozent der in den Fragen 2 und 4 erfragten Fälle Betreiber von KRITIS
überhaupt die Behörden informieren?
a) Falls dies nicht immer der Fall ist, welche Maßnahmen plant die
Bundesregierung, um ein zuverlässiges und verbindliches Meldesystem
von KRITIS-Betreibern zu den Sicherheitsbehörden zu gewährleisten?
b) An welche Stellen können sich Betreiber von KRITIS wenden, wenn
sie die in den Fragen 2 und 4 erfragten Fälle beobachten?
c) Falls es sich dabei um mehrere Stellen handelt, in welchem Maß und
welchem zeitlichen Intervall und in welchem Format tauschen die
beteiligten Behörden Informationen, die sie von Betreibern von KRITIS
erhalten haben, aus?
d) Plant die Bundesregierung die Einrichtung einer einheitlichen
Meldestelle für Betreiber von KRITIS zur Meldung von in den Fragen 2 und
4 erfragten Fällen, und wenn ja, in welcher Bundesbehörde oder Stelle
soll diese künftig angesiedelt werden?
9. Wie viele Fälle von Cyberangriffen, die nicht ausschließlich wirtschaftlich
motiviert, sondern potenziell sicherheitsgefährdend sind, sind der
Bundesregierung seit dem Jahr 2022 bekannt (bitte nach Jahren und Sektoren
aufschlüsseln)?
10. Wie viele der in Frage 9 erfragten Fälle waren dergestalt erfolgreich, dass
eine Beeinträchtigung deutscher oder europäischer Sicherheitsinteressen
jedenfalls nicht ausgeschlossen werden kann (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
11. Wie viele der in Frage 9 erfragten Fälle können eindeutig oder
wahrscheinlich staatlich oder staatlich gelenkten Akteuren zugeordnet werden
(bitte nach Jahren aufschlüsseln und nach konkreten Staaten und
eindeutiger bzw. wahrscheinlicher Attribution differenzieren)?
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, wie hoch die
Dunkelziffer der in Frage 9 erfragten Fälle ist, also wie viele Fälle gar
nicht bekannt werden?
13. In wie vielen der in Frage 9 erfragten Fälle wurde ein
Ermittlungsverfahren eingeleitet?
a) In vielen dieser Fälle konnten tatverdächtige Personen ermittelt
werden?
b) In wie vielen dieser Fälle kam es zu einer Verurteilung?
c) In wie vielen der in den Fragen 13, 13a und 13b erfragten Fälle (bitte
differenzieren) konnten Bezüge zu ausländischen Nachrichtendiensten
und bzw. oder Auftraggebern bzw. Hintermännern festgestellt werden
(bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
14. Gibt es eine einheitliche Stelle bei der Bundesregierung, bei der sämtliche
Informationen über die in den Fragen 9 bis 13 erfragten Fälle
zusammengetragen und im Sinne eines Lagebildes gebündelt werden?
a) Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung das Fehlen eines
entsprechenden Lagebildes, und inwieweit würde ein solches Lagebild
nach Auffassung der Bundesregierung dazu beitragen, die in den
Fragen 9 bis 13 erfragten Fälle besser aufzuklären und zukünftig
verhindern zu können?
b) Plant die Bundesregierung die Einrichtung eines entsprechenden
Lagebildes?
c) Wenn ja, bei welcher Stelle soll ein solches Lagebild vorliegen, und in
welchem zeitlichen Intervall (täglich bzw. wöchentlich bzw.
monatlich) sollen dort relevante Informationen zusammengetragen werden?
d) Bei welchen Stellen bei der Bundesregierung oder den
Landesregierungen liegen Informationen oder gar partielle Lagebilder über die in
den Fragen 9 bis 13 erfragten Fälle vor?
15. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung im Rahmen der
Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und
Informationssicherheit), um sicherzustellen, dass sämtliche, bei Betreibern von
KRITIS vorliegenden, relevanten Informationen über die in den Fragen 9
bis 13 erfragten Fälle beim Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI), aber auch allen anderen betroffenen Behörden vorliegen
und Teil eines einheitlichen Lagebildes werden?
16. Wie viele Fälle von Desinformation und Einflussnahme auf
demokratische Willensbildungsbildungsprozesse in Deutschland seit dem Jahr 2022
sind der Bundesregierung bekannt, die von eindeutig oder wahrscheinlich
staatlichen oder staatlich gelenkten Akteuren ausgegangen sind (bitte nach
Jahren aufschlüsseln und nach konkreten Staaten und eindeutiger bzw.
wahrscheinlicher Attribution differenzieren)?
a) Wie viele dieser Fälle sind nach Kenntnisstand und Auffassung der
Bundesregierung nach deutschem Recht strafbar?
b) In wie vielen dieser strafbaren Fälle wurde ein Ermittlungsverfahren
eingeleitet und konnten Tatverdächtige ermittelt werden?
c) In wie vielen dieser Fälle kam es zu einer Verurteilung?
d) In wie vielen Fällen konnten Bezüge zu ausländischen
Nachrichtendiensten und bzw. oder Auftraggebern bzw. Hintermännern festgestellt
werden (bitte nach Ländern aufschlüsseln)
e) Wie viele Fälle standen im Zusammenhang mit den Bundestagswahlen
2025?
17. Gibt es eine einheitliche Stelle bei der Bundesregierung, bei der sämtliche
Informationen über die in Frage 16 erfragten Fälle im Sinne eines
Lagebildes gebündelt vorliegen?
a) Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung das Fehlen eines
entsprechenden Lagebildes, und inwieweit würde ein solches Lagebild
nach Auffassung der Bundesregierung dazu beitragen, die in Frage 16
erfragten Fälle besser aufzuklären und gezielte Gegenmaßnahmen
einleiten zu können?
b) Plant die Bundesregierung die Einrichtung eines entsprechenden
Lagebildes?
c) Wenn ja, bei welcher Stelle soll ein solches Lagebild vorliegen,
welche – auch nichtstaatlichen – Stellen sollen zur
Informationsübermittlung verpflichtet oder ermutigt werden, und in welchem zeitlichen
Intervall (täglich bzw. wöchentlich bzw. monatlich) sollen dort
relevante Informationen zusammengetragen werden?
d) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den
Schaden durch Desinformation einzugrenzen, und was gedenkt sie darüber
hinaus an Maßnahmen zu ergreifen, und inwiefern prüft sie dabei den
Einsatz auch digitaler Technologien (ggf. welcher konkret)?
e) In welchem formellen und informellen Rahmen tauscht sich die
Bundesregierung mit anderen betroffenen Staaten, insbesondere im
europäischen, transatlantischen und indopazifischen Raum, dazu aus?
18. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um die Bevölkerung über
das Ausmaß und die Gefahren ausländischer, insbesondere russischer und
chinesischer, nachrichtendienstlicher Tätigkeiten auf dem Gebiet des
Bundesrepublik Deutschland zu unterrichten und ihre Kompetenzen zum
Umgang damit zu stärken?
a) Plant die Bundesregierung, etwa im Zuge der Einrichtung eines
nationalen Sicherheitsrats, eine grundlegende Neuordnung des
Informationsflusses zwischen den Landes- und Bundesbehörden mit Blick auf
Sabotage, Spionage und Desinformation?
b) Wenn ja, welche?
c) Wenn ja, ist der Bundesregierung bekannt, welche Auffassung die
Innenministerkonferenz (IMK) zu dieser Frage vertritt, und welche
Rolle sollte die IMK nach Auffassung der Bundesregierung dabei
spielen?
19. Sieht die Bundesregierung den Bedarf, eigene Bemühungen im weiten
Feld der „Strategischen Kommunikation“ auszubauen und zu verbessern,
und wenn ja, wo genau, und mit welchem Ziel und welchen Maßnahmen
(bitte konkret aufschlüsseln)?
Berlin, den 25. Juni 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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