Abhängigkeit von China bei grüner Energieinfrastruktur - Importabhängigkeit und sicherheitspolitische Risiken (Antwort zu Drs. 21/1116)
Text
Abhängigkeit von China bei grüner Energieinfrastruktur - Importabhängigkeit und sicherheitspolitische Risiken (Antwort zu Drs. 21/1116)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1444
21. Wahlperiode 01.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Raimond Scheirich, Leif-Erik Holm und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1116 –
Abhängigkeit von China bei grüner Energieinfrastruktur – Importabhängigkeit
und sicherheitspolitische Risiken
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Energiewende in Deutschland basiert zunehmend auf Technologien, die in
großem Umfang aus der Volksrepublik China importiert werden (vgl. www.gt
ai.de/de/trade/china/specials/so-abhaengig-ist-deutschland-von-china-177
5964). Besonders betroffen sind Komponenten der Solarenergie (z. B.
Solarmodule, Wechselrichter), Windkraftanlagen (z. B. Seltene Erden für
Generatoren), Batteriespeicher sowie Wärmepumpen (ebd.).
China dominiert in vielen dieser Schlüsselbereiche die Weltmärkte,
insbesondere bei der Raffinierung seltener Rohstoffe und bei der Fertigung zentraler
Systemkomponenten. Gleichzeitig verfolgt die chinesische Regierung
bekanntermaßen eine strategische Industrie- und Außenpolitik, bei der wirtschaftliche
Abhängigkeiten gezielt genutzt werden können. Vor dem Hintergrund
zunehmender geopolitischer Spannungen – etwa im Taiwan-Konflikt – stellt sich
den Fragestellern die Frage, wie resilient die deutsche Energieversorgung
gegenüber potenziellen Störungen durch Lieferstopps oder Exportkontrollen ist.
1. Welche Anteile (in Prozent und Importwert in Euro) der in Deutschland
installierten Solarmodule, Wechselrichter, Windkraftkomponenten (z. B.
Generatoren, Steuerungstechnik), Wärmepumpen sowie stationären
Batteriespeicher stammen nach Kenntnis der Bundesregierung aus
chinesischer Produktion (bitte jahresweise, nach Produktgruppen, Hersteller und
Produktionsort aufschlüsseln)?
2. Liegen der Bundesregierung belastbare Daten zur Herkunft der verbauten
Komponenten innerhalb von in Europa oder Deutschland montierten
Produkten vor, und wenn ja, inwieweit (z. B. elektronische
Steuereinheiten, Mikrochips, Lithium-Zellen, ggf. bitte nach EU-Mitgliedstaat
aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 1. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Der Bundesregierung liegen zu den genannten Produktgruppen keine
systematisch erhobenen Daten zu den Anteilen (in Prozent und Importwert in Euro)
chinesischer Produktion nach Jahr, Hersteller und Produktionsort vor. Es ist aus
von der Bundesregierung veranlassten Untersuchungen jedoch bekannt, dass
China in mehreren dieser Bereiche einen hohen Weltmarktanteil und teils über
50 Prozent hinausgehenden Marktanteil in Deutschland (insbesondere bei
Photovoltaik-Modulen und -Wechselrichtern und Permanentmagneten für
Windkraftanlagen) innehat.
Auf europäischer Ebene hat die Europäische Kommission die Bedeutung
solcher Abhängigkeiten für Europa untersucht und in ihrer Mitteilung zur
Bereitstellung aktualisierter Informationen zur Bestimmung der Anteile des in der
Europäischen Union verfügbaren und aus verschiedenen Drittländern
stammenden Angebots an Endprodukten und deren wichtigsten spezifischen Bauteilen
gemäß der Verordnung (EU) 2024/1735 zur Schaffung eines Rahmens für
Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-
Null-Technologien (Net Zero Industry Act, NZIA) veröffentlicht.
Die Europäische Kommission hat am 18. Juni 2025 die Mitteilung der
Kommission C/2025/3236 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?ur
i=OJ:C_202503236) veröffentlicht, in der Informationen dazu enthalten sind,
welche Anteile von Endprodukten und Bauteilen für Netto-Null-Technologien
in der Europäischen Union aus Drittstaaten stammen. Auf die dort aufgeführten
Daten wird verwiesen.
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der
Importabhängigkeit von der Volksrepublik China im Bereich der grünen
Energietechnologien seit Beginn der Energiewende ab dem Jahr 2010?
Die Bundesregierung greift auf Erkenntnisse der Europäischen Kommission
zur Importabhängigkeit bei sogenannten Netto-Null-Technologien (siehe die
Antwort zu Frage 1) zurück, teilt ihre Bewertung, unterstützt Initiativen der
Europäischen Kommission zur Reduzierung der Importabhängigkeiten und
setzt entsprechende Maßnahmen im Zuge der Umsetzung des sogenannten Net
Zero Industry Acts (NZIA) um.
4. Existiert nach Ansicht der Bundesregierung eine einseitige
Importabhängigkeit Deutschlands gegenüber der Volksrepublik China, und wenn ja,
bei welchen Rohstoffen, und wie hoch ist der jeweilige Importanteil
(prozentual und absolut)?
Der EU Critical Raw Materials Act definiert 65 Prozent als Wert, der für die
Vermeidung einer einseitigen Importabhängigkeit von einem Drittland bei
einem strategischen Rohstoff unterschritten werden soll. Bei den folgenden
Rohstoffen liegt die Importabhängigkeit Deutschlands von China bei mehr als
65 Prozent (Importdaten 2024).
Rohstoff Rohstoffuntergruppe Importwert in
Tausend Euro
Importanteil Chinas
(in Prozent)
Seltene Erden Pr, Nd, Sm 236 97,93
Graphit natürlich 14 956 96,73
Bor Borcarbid 11 705 94,33
Wismut Rohformen, Pulver, Abfälle,
Schrotte
9 064 92,65
Magnesium Rohformen (>= 99,8 % Mg) 43 360 83,22
Seltene Erden Mischungen, Legierungen 631 81,11
Rohstoff Rohstoffuntergruppe Importwert in
Tausend Euro
Importanteil Chinas
(in Prozent)
Eisen Ferrolegierungen (Ferrosilicochrom) 8 023 80,97
Niob, Tantal, Rhenium Tantal (Stangen, Bleche, Bänder,
Profile, Folien)
3 290 78,39
Eisen Ferrolegierungen (Ferrowolfram) 11 943 78,25
Seltene Erden SEE, Scandium, Yttrium (< 95 %
SEE, Sc, Y)
69 77,53
Seltene Erden Gd, Tb, Dy 105 77,21
Seltene Erden Verbindungen (Lanthan) 3 910 76,00
Beryllium Berylliumoxide und -hydroxide 8 72,73
Seltene Erden Eu, Ho, Er, Tm, Yb, Lu, Y 205 71,18
Magnesium Abfälle und Schrotte 35 436 69,63
Wolfram Bleche, Bänder, Profile, Folien 5 070 69,56
Silber Silber (Plattierungen) 3 426 66,59
5. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. ergriffen oder plant
sie, zu ergreifen, um die einseitige Abhängigkeit von chinesischen
Herstellern bei versorgungskritischen Energiekomponenten zu reduzieren?
11. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung IT-sicherheitsrelevante Risiken
durch chinesische Komponenten (etwa bei Smart Grids,
Steuerungstechnik oder vernetzten Wärmepumpen)?
Die Fragen 5 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die Bundesregierung ist der Schutz vor Gefahren für die öffentliche
Sicherheit im Allgemeinen und der Schutz kritischer Infrastruktur im Besonderen
essentiell. Dies ist insbesondere in Zeiten gestiegener geopolitischer
Herausforderungen für die Wirtschaftssicherheit, inklusive hybrider Angriffe auf die
kritische Infrastruktur, von maßgeblicher Bedeutung. Die Bundesregierung ist sich
bewusst, dass beim Einsatz von Komponenten chinesischer Hersteller in
energieinfrastrukturnahen Bereichen (wie etwa bei Smart-Grid-Systemen,
Steuerungstechnik oder vernetzten Wärmepumpen) potenzielle IT-
sicherheitsrelevante Risiken bestehen können. Das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) hat zuletzt auf entsprechende bestehende Risiken hingewiesen
und diese entsprechend dargelegt (siehe www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downlo
ads/DE/BSI/Cyber-Sicherheit/Positionspapier_Cybersicherheit_Energiesekto
r.html).
Der Einsatz kritischer IT-Komponenten in Energiesystemen muss daher aus
Gründen der Cyber- und Wirtschaftssicherheit überprüft werden: das gilt
sowohl für eine Vorabprüfung als auch eine nachträgliche Überprüfung.
Die Minderung von Risiken in den Beziehungen zu China im Sinne eines
strategischen De-riskings, insbesondere der Abbau kritischer Abhängigkeiten, sind
zentrale Anliegen der chinapolitischen Vorhaben der Bundesregierung. Die
Bundesregierung verfolgt dabei einen umfassenden, mehrgleisigen Ansatz: die
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschlands, um industrielle
Kapazitäten zu erhalten und aufzubauen; die Unterstützung wirtschaftlicher
Diversifizierung u. a. durch Einsatz für den Abschluss weiterer
Freihandelshabkommen mit Zukunftsmärkten und die Nutzung der Instrumente der
Außenwirtschaftsförderung; sowie enge die Abstimmung mit der EU-Kommission
zwecks konsequenter Anwendung der handelspolitischen Instrumente der EU,
um einen fairen Wettbewerb auf dem EU-Markt sicherzustellen.
Die Bundesregierung unterstützt den Aufbau robuster und widerstandsfähiger
Lieferketten (siehe die Mitteilung der Europäischen Kommission C/2025/3236
vom 18. Juni 2025; Verordnung (EU) 2024/1735 (NZIA).
Auch seitens der Industrie bestehen Bemühungen, Abhängigkeiten abzubauen,
die von der Bundesregierung unterstützt werden. So wurde kürzlich ein
Resilienz-Fahrplan für Permanentmagnete der europäischen Windindustrie
veröffentlicht, der Ziele, Meilensteine und Instrumente festlegt, um einen höheren
Grad an Diversifizierung und Autonomie zu erreichen. (www.bundeswirtschaft
sministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2025/08/20250805-bmwe-u
nd-europaeische-windindustrie-legen-resilienz-roadmap-vor.html).
Das Energiewirtschaftsgesetz ermächtigt die Bundesnetzagentur (BNetzA),
einen Katalog kritischer IT-Komponenten oder kritischer IT-Funktionen für das
Betreiben von Energieversorgungsnetzen und Energieanlagen (Strom und Gas)
festzulegen. Die BNetzA hat einen solchen Katalog kritisch bestimmter
Funktionen am 25. Juni 2025 festgelegt. Damit wird das Prüfverfahren nach § 9b
BSI-Gesetz künftig auch bei Strom und Gas zur Anwendung kommen. In einer
ersten Stufe, die sechs Monate nach Veröffentlichung des Katalogs in Kraft
tritt, kommen insbesondere für kritische Offshore-Windenergieanlagen die
kritisch bestimmten Funktionen, aus denen sich die kritischen IT-Komponenten
ableiten, zur Anwendung. Zur kritischen Infrastruktur gehören Anlagen, die
den Schwellenwert von 104 Megawatt installierter Nettonennleistung
überschreiten. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen zudem kritische IT-Komponenten
in den übrigen kritischen Energieversorgungsnetzen und Energieanlagen
geprüft werden können.
Mit der von der Bundesregierung beschlossenen Umsetzung der NIS-2-
Richtlinie (EU 2022/2555) werden darüber hinaus europaweit hohe
Cybersicherheitsanforderungen an die Wirtschaft formuliert und der praktische
Anwendungsbereich der betroffenen Unternehmen deutlich ausgeweitet. Mit
Umsetzung der NIS-2-Richtlinie werden auch die Cybersicherheitsvorgaben im
Energiewirtschaftsgesetz neu gefasst. Erstmals werden digitale Energiedienstleister,
die einen steuernden Einfluss auf die Energieanlagen haben können, zusätzlich
in den Anwendungsbereich mit einbezogen. Die Vorgaben der NIS-2-Richtlinie
werden im Vollzug durch die IT-Sicherheitskataloge der BNetzA umgesetzt.
Diese IT-Sicherheitskataloge sollen künftig auch den Einsatz von Systemen zur
Angriffserkennung umfassen. Zudem sollen die Anforderungen der IT-
Sicherheitskataloge künftig auch bei der Beschaffung von Anlagengütern und
Dienstleistungen zu berücksichtigen sein.
Für dezentrale Energieerzeugungs- und -verbrauchsanlagen unter der KRITIS-
Schwelle von 104 Megawatt besteht ebenfalls dringender Handlungsbedarf.
Erste Ansätze sind die Umsetzung des NZIA und der Cyber Resilience Act
(Verordnung (EU) 2024/2847, CRA), ein auf EU-Ebene verbindlicher
Rechtsrahmen für horizontale Cybersicherheitsanforderungen an Produkte mit
digitalen Elementen. Die Sicherheitsvorgaben des CRA gelten ab dem 11.
Dezember 2027 auch für die genannten Komponenten und können, wo erforderlich,
durch nationale Maßnahmen ergänzt werden. Derzeit sieht der Rechtsrahmen
vor, dass die Bundesregierung im Wege einer Verordnung Vorgaben zu von
Smart-Meter-Gateways unabhängigen Weitverkehrsnetzanbindungen
sogenannte zweite WAN-Verbindung) von Photovoltaik-Anlagen erlassen oder diese
untersagen kann, wenn deren Nutzung mit unverhältnismäßigen Gefahren
verbunden sein sollte.
Das BSI verfügt nach dem BSI-Gesetz über die notwendigen Kompetenzen zur
Untersuchung, Sammlung und Auswertung von Sicherheitsrisiken,
einschließlich der Abwehr von Cyberangriffen. Auf Grundlage dieser Analysen arbeitet
die Bundesregierung kontinuierlich daran, den bestehenden Rechtsrahmen zu
überprüfen und – wo erforderlich – anzupassen.
Ein wesentliches Element zur Stärkung der Cybersicherheit im Smart Grid ist
der Einsatz von in Deutschland bereits verfügbarer, BSI-zertifizierter
Steuerungstechnik nach BSI-TR-03109-5, die eine sichere Anbindung über das
Smart-Meter-Gateway ermöglicht. Die Bundesregierung bewertet den zügigen
Roll-out solcher zertifizierter Systeme als zentral, um das Risiko von potenziell
nicht vertrauenswürdigen Zugriffen zu minimieren.
6. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung bei den
genannten Technologiebereichen Unternehmen, die direkt oder mittelbar
unter dem Einfluss oder der Kontrolle der Kommunistischen Partei
Chinas (KPCh) stehen (bitte erläutern, wie Kontrolle bzw. Einfluss definiert
wird, z. B. Mehrheitsbeteiligung, Vorstandsnähe, Parteiorganisationen),
und welche sicherheits- oder außenpolitischen Bewertungen wurden in
den letzten fünf Jahren durch das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie, das Auswärtige Amt oder nachgeordnete Behörden hinsichtlich
der technologischen Abhängigkeit im Energiebereich vorgenommen
(bitte nach Titel der Dokument, Erscheinungsjahr, Veröffentlichungsort,
Ressort, Weblink aufschlüsseln)?
Die chinesische Wirtschaft ist insgesamt durch weitreichende Kontrolle durch
die Kommunistische Partei Chinas gekennzeichnet. Im Ergebnis der zentralen
chinapolitischen Bewertung der Bundesregierung gemäß China-Strategie
(www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv-bundesregierung/china-strate
gie-2202212) stellen die Wahrung der technologischen Souveränität
Deutschlands und die Minderung von Risiken in den Beziehungen zu China,
insbesondere der Abbau von kritischen Abhängigkeiten, auch bei Energietechnologien,
prioritäre Anliegen dar.
7. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Einflussnahmen,
Kooperationen oder Lobbyaktivitäten chinesischer Unternehmen im Kontext von
Energieprojekten, Fördermitteln oder Lobbyverbänden in Deutschland,
und wenn ja, bitte nach Art der Aktivität, Akteuren, Zeitraum und
betroffenen Institutionen erläutern?
Chinesische Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im
Energiebereich in Deutschland aktiv. Einflussnahmen, Kooperationen oder
Lobbyaktivitäten in diesem Zusammenhang unterliegen keiner systemischen
Erfassung.
8. Wie viele öffentlich geförderte Energieprojekte (z. B. Solarparks,
Wärmepumpenprogramme, Speicherförderungen) wurden seit 2018 mit
Technologie aus chinesischer Produktion umgesetzt (bitte jahresweise,
nach Projektart und Fördervolumen aufschlüsseln)?
12. Erhielten chinesische Unternehmen oder deren deutsche
Tochtergesellschaften direkt oder indirekt Fördermittel aus dem Bundeshaushalt (z. B.
Bundesförderung effiziente Gebäude, Innovationsförderung etc.)?
Die Fragen 8 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In dieser allgemeinen Form kann die Frage nicht im Rahmen der üblichen Frist
zur Beantwortung parlamentarischer Fragen beantwortet werden.
Für Förderungen aus dem Bundeshaushalt im Energiebereich sind – im
Rahmen geltender Förderrichtlinien, Gesetze und Sanktionsregimes – grundsätzlich
alle Investoren und Technologien zugelassen, die im Rahmen der jeweils
geltenden Fördergrundlagen als förderfähig anerkannt sind. Der Bundesregierung
liegen keine Gesamtinformationen zur Nationalität der geförderten
Unternehmen vor. Ohne Nennung von konkreten Unternehmen ist keine Auswertung
möglich, ob diese Zuwendungen aus Projektförderungen erhalten haben.
9. Welche deutschen oder europäischen Unternehmen könnten nach
Einschätzung der Bundesregierung bei entsprechenden politischen
Rahmenbedingungen mittelfristig als Alternative zu chinesischen Anbietern im
Bereich grüner Energietechnik fungieren?
Deutsche und europäische Unternehmen im Bereich der Energietechnologien
sind in hohem Maße leistungs- und wettbewerbsfähig. Sie sind zugleich auf
faire Wettbewerbsbedingungen, ein sogenanntes Level Playing Field, angewiesen,
für das sich die Bundesregierung ebenso wie die EU international und auch
gegenüber China aktiv einsetzt. Namentliche Empfehlungen einzelner
Unternehmen gibt die Bundesregierung nicht ab.
10. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund aktueller
geopolitischer Spannungen das Risiko eines Lieferstopps oder Exportstopps
seitens Chinas für zentrale Energietechnik, und welche
Vorsorgestrategien existieren für diesen Fall?
Die Bundesregierung ist sich des zunehmenden Risikos der politischen
Instrumentalisierung von Wirtschafts- und Handelsbeziehungen bewusst. Sie verfolgt
vor diesem Hintergrund eine Politik der Risikominderung, insbesondere durch
den Abbau kritischer Abhängigkeiten. Im Einzelnen wird auf die Antwort zu
Frage 5 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Abhängigkeit von China bei grüner Energieinfrastruktur - Importabhängigkeit und sicherheitspolitische Risiken (Antwort)