Energiepolitische Ausrichtung der Bundesregierung unter Bundesministerin Katherina Reiche
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Energiepolitische Ausrichtung der Bundesregierung unter Bundesministerin Katherina Reiche
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/866
21. Wahlperiode 14.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Raimond Scheirich, Leif-Erik Holm, Enrico Komning, Mathias
Weiser, Manfred Schiller und der Fraktion der AfD
Energiepolitische Ausrichtung der Bundesregierung unter Bundesministerin
Katherina Reiche
Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, hat seit
ihrem Amtsantritt im Mai 2025 mehrere energiepolitische Maßnahmen und
Positionen angekündigt, die signifikante Auswirkungen auf die
Energieversorgung und Energiestrategie Deutschlands haben sollen. Dazu zählen unter
anderem:
– –die Ausschreibung von etwa 40 neuen Gaskraftwerken mit einer Leistung
von mindestens 20 Gigawatt, insbesondere in Süddeutschland, ohne
verpflichtende Umstellung auf Wasserstoffbetrieb (www.wiwo.de/politik/deuts
chland/katherina-reiche-die-wirtschaftsministerin-hat-einen-plan-weniger-p
lanwirtschaft/100127209.html),
– –die Ablehnung einer Rückkehr zur Nutzung der Kernenergie, trotz der
aktuellen Herausforderungen in der Energieversorgung,
– –die Forderung nach einem „Realitätscheck“ der Energiewende, wobei die
Systemkosten des Ausbaus erneuerbarer Energien thematisiert werden
(www.wiwo.de/politik/deutschland/katherina-reiche-die-neue-wirtschaftsmi
nisterin-muss-jetzt-sehr-stark-sein/100129353.html),
– –die Offenheit für EU-Förderungen in die Forschung an kleinen modularen
Kernreaktoren (SMR), trotz der bisherigen ablehnenden Haltung
Deutschlands gegenüber der Atomkraft (www.n-tv.de/ticker/Wirtschaftsministerin-
Reiche-bekraeftigt-Akzeptanz-der-franzoesischen-Atomkraft-article258107
95.html),
– –Senkungen bei der Stromsteuer und den Netzentgelten noch vor der
Sommerpause, weil die Strompreise in Deutschland nicht mehr
wettbewerbsfähig seien (www.zeit.de/politik/deutschland/2025-06/katherina-reiche-gaskra
ftwerke-neubau-sueddeutschland).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Standorte sind nach Kenntnis der Bundesregierung für
die geplanten Gaskraftwerke vorgesehen, und wie wurde die Auswahl
dieser Standorte begründet?
2. Wie bewertet die Bundesregierung die langfristigen Kosten und Risiken,
die mit dem Verzicht auf eine verpflichtende Umstellung auf
Wasserstoffbetrieb verbunden sind?
3. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Versorgungssicherheit während des angestrebten Übergangs zu sogenannten
erneuerbaren Energien sicherzustellen, insbesondere in Hinblick auf mögliche
Dunkelflauten?
4. Wer soll nach den Plänen der Bundesregierung die Höhe und ggf. die
Verteilung der Systemkosten des Ausbaus erneuerbarer Energien ermitteln
und mit welchen Methoden?
5. Wie gedenkt die Bundesregierung, die Systemkosten des Ausbaus
erneuerbarer Energien zu kommunizieren, um einen transparenten
„Realitätscheck“ der vermeintlichen Energiewende zu ermöglichen?
6. Welche Gründe führten zur Öffnung der Bundesregierung gegenüber EU-
Förderungen für die Forschung an SMR, und wie passt dies zur bisherigen
Ablehnung der Kernenergie in Deutschland (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
7. Welche konkreten Forschungsprojekte oder Kooperationen plant die
Bundesregierung im Bereich der SMR-Technologie, und wie sollen diese
finanziert werden?
8. Wann werden die von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche
angekündigten finanziellen Entlastungen für die Wirtschaft in Form von
Senkungen bei der Stromsteuer und bei den Netzentgelten in Kraft treten
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), wie werden diese Entlastungen
konkret aussehen, und wer werden die Begünstigten dieser Entlastungen sein?
9. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Strompreise für Verbraucher und Unternehmen langfristig zu senken und somit
die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken, und
welche Höhe von Strompreisen hält die Bundesregierung für
wettbewerbsfähig?
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der geplanten
Gaskraftwerksstrategie auf die Strompreisentwicklung in den kommenden
Jahren?
11. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Technologieoffenheit“ im
Kontext der Energiewende, und welche Technologien werden konkret
darunter gefasst (vgl. www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsve
rtrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 35)?
12. Welche Förderprogramme plant die Bundesregierung ggf., um innovative
Energietechnologien, einschließlich SMR und Wasserstofftechnologien,
zu unterstützen?
13. Welche konkreten Gründe führten zur Äußerung oder Entscheidung der
Bundesministerin, die Kernkraft künftig im Rahmen von EU-Taxonomie
oder Forschungsprogrammen als „grüne“ oder klimafreundliche
Energieform zu akzeptieren, und handelt es sich hierbei um eine Auffassung der
Bundesregierung (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/eu-taxonomie-bund
esregierung-findet-frankreichs-atomstrom-jetzt-klimafreundlich-a-37ebf6
1f-7979-4848-a6e0-4880e222d956)?
14. Wie begründet die Bundesregierung diesen in Frage 13 genannten
Kurswechsel gegenüber der bisherigen energiepolitischen Linie, in der die
Kernkraft explizit ausgeschlossen wurde – auch mit Blick auf CO₂-
Bilanz, Versorgungssicherheit und Entsorgungsproblematik?
15. Inwiefern hält die Bundesregierung angesichts der langfristig sicheren
Versorgungslage und der europäischen Entwicklungen (z. B. Frankreich,
Schweden, Finnland) eine Neubewertung der Kernenergie in Deutschland
für notwendig oder geboten?
16. Was ist unter dem sogenannten Südbonus konkret zu verstehen, den
Bundesministerin Katherina Reiche im Zusammenhang mit dem geplanten
Kraftwerksausbau erwähnt hat (www.wiwo.de/unternehmen/energie/kathe
rina-reiche-beim-energie-kongress-so-will-die-neue-ministerin-die-energi
epolitik-veraendern/100133067.html)?
17. Wo genau wird nach den Plänen der Bundesregierung die Trennlinie für
den Südbonus verlaufen, also zwischen jenen Regionen Deutschlands, die
in den Genuss der Förderung kommen, und denen, die diese Förderung
nicht erhalten können, und nach welchen Kriterien wird diese Trennlinie
festgelegt?
18. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird die Bundesregierung die
staatliche Förderung in Form des sogenannten Südbonus gewähren?
19. Welche finanzielle oder strukturelle Förderung plant die Bundesregierung,
um die Versorgungssicherheit im besonders betroffenen süddeutschen
Raum – insbesondere in Bayern – kurzfristig wie langfristig zu
garantieren?
20. Wie rechtfertigt die Bundesregierung den massiven Ausbau von
Gaskraftwerken (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) mit dem Ziel, die
Abhängigkeit von Energieimporten zu reduzieren?
21. Welche Herkunftsländer für Gasimporte werden im Rahmen der
Kraftwerksstrategie künftig als verlässlich eingestuft, und wie wird das
geopolitische Risiko dabei berücksichtigt?
22. Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass durch neue
konventionelle Kraftwerkskapazitäten keine langfristige Lock-in-Abhängigkeit
von Erdgas entsteht, insbesondere angesichts des bisher geringen Anteils
tatsächlich verfügbarer Wasserstoffmengen?
23. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Ursachen und
technischen Abläufen der großflächigen Stromausfälle in Spanien und
Portugal im April 2025 vor, und inwiefern sind nach Auffassung der
Bundesregierung ähnliche Ereignisse auch in Deutschland oder Mitteleuropa
möglich?
24. Welche konkreten Maßnahmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung
deutsche Übertragungsnetzbetreiber in Reaktion auf die Stromausfälle in
Spanien und Portugal im April 2025 veranlasst, um Störungen in den
Netzen zu vermeiden?
25. Welche konkreten Maßnahmen hat ggf. die Bundesregierung in Reaktion
auf diesen Vorfall veranlasst oder geprüft, um die Widerstandsfähigkeit
des deutschen Übertragungsnetzes gegen großräumige Störungen zu
erhöhen?
26. Inwiefern sieht die Bundesregierung angesichts des fortschreitenden
Umbaus der Energieinfrastruktur (u. a. durch volatile Einspeiser, Wegfall
grundlastfähiger Kapazitäten) einen wachsenden Bedarf für redundante
oder dezentrale Netzsicherheitsmechanismen?
27. Hat die Bundesregierung Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die
geplanten Gaskraftwerke erstellt, und wenn ja, in welcher Form?
a) Wenn ja, welcher fossile oder erneuerbare Energieträger soll
zugunsten von Gas verdrängt werden und in welchem Ausmaß?
b) Wenn ja, welche Länder bzw. Lieferanten werden den zusätzlichen
Bedarf decken?
c) Wenn ja, wie viele LNG (Liquefied Natural Gas)-Tanker mit welcher
Ladekapazität müssen hierfür zusätzlich in Deutschland pro Jahr
gelöscht werden?
d) Wenn ja, plant die Bundesregierung, die Kapazität von LNG-
Terminals und weitere Infrastruktur weiter auszubauen, und falls
zutreffend, in welchem Umfang (bitte die geplanten Gesamtkosten
angeben)?
e) Wenn ja, mit wem bzw. welchen Ländern wurden bereits zusätzliche
Lieferverträge abgeschlossen?
f) Wenn ja, aus welchen Förderquellen wird Deutschland mehrheitlich
Gas beziehen – Frackinggas oder herkömmlich gefördertes Gas (zum
Transport in Schiffen jeweils verflüssigt als LNG)?
g) Wenn ja, welcher zusätzliche Energieaufwand und damit CO2-Ausstoß
entsteht durch den Bezug von LNG, das thermisch aufbereitet werden
muss, im Vergleich zur vergleichbaren Menge aus der Nord-Stream-2-
Pipeline ab der Produktion?
h) Wenn ja, inwieweit werden deutsche Klimaziele somit weiter belastet
durch zusätzlichen CO2-Ausstoß, und wie kann dies kompensiert
werden?
i) Wenn ja, welcher durchschnittliche Preisunterschied pro Barrel LNG
liegt der Kalkulation zugrunde im Vergleich zum Bezug einer
vergleichbaren Menge an Erdgas durch Nord Stream 2?
j) Wenn ja, welche durchschnittliche Preisentwicklung wird den
Verbraucher von Erdgas nach Einschätzung der Bundesregierung in den
kommenden Jahren erwarten?
k) Wenn ja, welche durchschnittliche Preisentwicklung wird den
Stromverbraucher nach Einschätzung der Bundesregierung in den
kommenden Jahren erwarten?
l) Wenn ja, innerhalb welches Zeitraumes sollen sich die zusätzlichen
Gaskapazitäten amortisieren?
Berlin, den 20. Juni 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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