Islamische Hochschulgruppe an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) und muslimische Hochschulgruppe an der Charité Berlin
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Islamische Hochschulgruppe an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) und muslimische Hochschulgruppe an der Charité Berlin
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/998
21. Wahlperiode 25.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Christoph Birghan, Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann,
Adam Balten, Dr. Ingo Hahn, Andreas Mayer, Stefan Schröder, Sergej Minich,
Robin Jünger, Martin Reichardt, Dr. Paul Schmidt, René Bochmann, Sven
Wendorf, Maximilian Kneller, Martin Hess, Sascha Lensing, Dr. Christian Wirth
und der Fraktion der AfD
Islamische Hochschulgruppe an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
(CAU) und muslimische Hochschulgruppe an der Charité Berlin
Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland gab es stets einen
antitotalitären Konsens auf der Grundlage von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und
Menschenwürde (Mannewitz, T., Rudzio, W. [2022]. Die antitotalitäre
Demokratie des Grundgesetzes. In: Das politische System der Bundesrepublik
Deutschland. Springer VS, Wiesbaden. doi.org/10.1007/978-3-658-39078-5_2).
Angesichts der jüngsten Vorfälle während der sogenannten Islamwoche an der
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und ähnlicher Ereignisse an der Charité
Berlin stellt sich den Fragestellern die Frage, inwiefern diese zuvor genannten
Grundsätze weiterhin volle Gültigkeit im Hochschulbereich beanspruchen
können.
Sowohl an der Universität Kiel als auch an der Universitätsklinik Charité
Berlin wurden Personen aufgrund ihres Geschlechts voneinander getrennt
platziert. Dies ging mutmaßlich auch mit Einschränkungen der Meinungs- und
Religionsfreiheit einher (www.welt.de/vermischtes/article256302486/Uni-Kiel-Sa
lafismus-und-Geschlechtertrennung-Islamwoche-sorgt-fuer-Kritik.html; www.
welt.de/politik/deutschland/article256310042/Wolfgang-Bosbach-zur-Islamwo
che-Wir-haben-uns-in-Deutschland-leider-abgewoehnt-in-diesen-Dingen-Klart
ext-zu-reden.html; taz.de/Islamwoche-an-der-Uni-Kiel/!6093198/; www.berlin
er-zeitung.de/mensch-metropole/islamistische-geschlechtertrennung-nun-
auchan-der-charite-li.2337425). Nach Presseberichten trat an der Universität Kiel
Sertac O. auf, der dem salafistischen Spektrum zugeordnet wird, einer vom
Bundesamt für Verfassungsschutz als ernsthafte Bedrohung der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung eingestuften Strömung des Islam (www.cicer
o.de/kultur/islamwoche-an-der-uni-kiel-ein-salafist-im-horsaal; www.bmi.bun
d.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/BMI25029-v
sb2024.pdf?__blob=publicationFile&v=2, insbes. S. 222 f.).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Werden islamistische bzw. salafistisch-extremistische Bestrebungen an
deutschen Bildungseinrichtungen, insbesondere Hochschulen und
Universitäten, durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet,
überwacht und entsprechende Ergebnisse ggf. ausgewertet, und wenn ja,
inwieweit?
2. Beobachtet die Bundesregierung, ggf. auch in Zusammenarbeit mit den
Ländern, in den letzten zehn Jahren eine Zunahme islamistischer bzw.
salafistisch-extremistischer Aktivitäten an Hochschulen bzw.
Universitäten?
3. Welche Formen an Einflussnahme islamistischer bzw. salafistisch-
extremistischer Bestrebungen an Hochschulen bzw. Universitäten beobachtet
die Bundesregierung gegebenenfalls (auch in Kooperation mit den
Ländern)?
4. Kooperiert das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Universitäten bzw.
informiert diese, um potenziell islamistische bzw. salafistisch-
extremistische Akteure zu identifizieren, und wenn ja, in welchem Umfang?
5. Unterstützt die Bundesregierung, ggf. auch in Kooperation mit den
Ländern, Hochschulen bzw. Universitäten bei der Identifizierung
islamistischer bzw. salafistisch-extremistischer Referenten und bzw. oder
Organisationen?
6. Liegen der Bundesregierung, ggf. in Zusammenarbeit mit den Ländern,
Erkenntnisse über islamistische bzw. salafistisch-extremistische
Hochschulgruppen an deutschen Hochschulen bzw. Universitäten vor, und
wenn ja, welche?
7. Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung (ggf. in Kooperation mit den
Ländern), auf Hochschulen bzw. Universitäten, an denen islamistische
bzw. salafistisch-extremistische Veranstaltungen bzw. Aktivitäten
stattfinden sollen, einzuwirken?
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
8. Stehen der Bundesregierung Mittel (Geldmittel und organisatorische
Mittel) zur Verfügung, um Hochschul- bzw. Universitätsveranstaltungen
dahin gehend zu unterstützen, dass an diesen Orten nicht gegen die
freiheitliche demokratische Grundordnung agitiert wird?
a) Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
b) Wenn nein, gibt es diesbezüglich Überlegungen?
9. Unterstützt die Bundesregierung bzw. unterstützen einzelne
Bundesministerien (etwa über Drittmittel) Hochschulen bzw. Universitäten in ihrer
Verantwortung, die Freiheit von Forschung und Lehre und den
antitotalitären Konsens zu gewährleisten?
10. Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle von studentischen
Organisationen an Hochschulen bzw. Universitäten im Kontext der Verbreitung von
Islamismus bzw. salafistischem Extremismus ein?
11. Sieht die Bundesregierung Sanktionsmöglichkeiten gegenüber
Hochschulen bzw. Universitäten vor, die wiederholt islamistische bzw.
salafistischextremistische Veranstaltungen bzw. Aktivitäten zulassen?
12. Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne, das Bewusstsein für
islamistische bzw. salafistisch-extremistische Ideologien an Hochschulen bzw.
Universitäten zu erhöhen?
13. Plant die Bundesregierung, gegen die freiheitliche demokratische
Grundordnung gerichtete Vorfälle aus dem islamistischen bzw. salafistischen
Spektrum an Hochschulen bzw. Universitäten konsequent zu adressieren
und ggf. zu ahnden?
14. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Bundesmittel
(beispielsweise Drittmittel) bei Veranstaltungen wie den in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten an der Universität Kiel und der Charité Berlin
eingesetzt wurden?
Berlin, den 23. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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