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Entwurf des Gesetzes zur Wiedereinführung der Wehrpflicht

dip / drucksache 01.07.2025 · WP 21 · 21/720 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Entwurf des Gesetzes zur Wiedereinführung der Wehrpflicht [Deutscher Bundestag Drucksache 21/720 21. Wahlperiode 01.07.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Zada Salihović, Desiree Becker, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Jan van Aken, Dr. Dietmar Bartsch, Marcel Bauer, Anne-Mieke Bremer, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Janina Böttger, Maik Brückner, Agnes Conrad, Mirze Edis, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Vinzenz Glaser, Nicole Gohlke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Cem Ince, Maren Kaminski, Ferat Koçak, Cansin Köktürk, Jan Köstering, Caren Lay, Tamara Mazzi, Stella Merendino, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Luigi Pantisano, Lea Reisner, Evelyn Schötz, Ulrich Thoden, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Sascha Wagner, Christin Willnat, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Entwurf des Gesetzes zur Wiedereinführung der Wehrpflicht Nach einem Bericht des „Handelsblattes“ (www.handelsblatt.com/politik/deuts chland/verteidigung-pistorius-ebnet-weg-fuer-eine-rueckkehr-zur-wehrpflicht/1 00134328.html) und laut den „Tagesthemen“ vom 23. Juni 2025 erarbeitet das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unter der Leitung des Bundesministers der Verteidigung Boris Pistorius einen Gesetzentwurf zu Wiedereinführung des Wehrdienstes. Mit einem Wehrdienst soll auf die gestiegenen Erwartungen an die Bundeswehr reagiert werden, die sich aus dem unter den Verteidigungsministerinnen und Verteidigungsministern vereinbarten NATO- Verteidigungsplänen ergeben. Der Entwurf, der gerade im BMVg erarbeitet wird, läuft demnach auf eine Wiedereinführung der Wehrpflicht hinaus. Zwar sei ein zweistufiges Modell vorgesehen, welches zunächst auf Freiwilligkeit beruhe. Sollte jedoch das angestrebte Ziel für die Truppenstärke nicht erreicht werden, was als nahezu sicher gilt, sei eine entsprechende Verpflichtung von Wehrdienstleistenden bereits im Gesetz vorgesehen. Somit bedeutet der Gesetzentwurf eine schleichende Wiedereinführung der Wehrpflicht und stellt den Personalbedarf der Bundeswehr über das Prinzip der Freiwilligkeit und damit über die individuellen Freiheitsrechte junger Erwachsener. Bei der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 spielten einerseits finanzielle Aspekte eine Rolle, andererseits gab es auch erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit der Wehrpflicht mit dem Prinzip der Wehrgerechtigkeit. Wer Menschen zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet, muss klare und transparente Kriterien dafür benennen können, warum dies bei einigen der Fall ist und bei anderen nicht! Hinsichtlich der potenziellen Wiedereinführung einer Wehrpflicht stellen sich auch Fragen bezüglich des gesamtgesellschaftlichen Kontextes, in dem dies stattfindet. Auf der einen Seite könnte hierdurch der bereits vorherrschende Fachkräftemangel verschärft werden. Andererseits stellt sich vor dem Hintergrund eines zunehmenden Rechtsextremismus in der Gesellschaft die Frage, wie Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten von der waffentechnischen Ausbildung und generell der Bundeswehr ferngehalten werden können. Die Fragestellenden möchten diesbezüglich Klarheit in die Debatte über die erneute Einführung eines Wehrdienstes schaffen, damit gerade junge Menschen wissen, auf welche zwangsmäßigen Eingriffe in ihre Lebensplanung sie sich einstellen müssen, und sich auch die Gesamtgesellschaft ein Bild über die Folgen der Wiedereinführung einer Wehrpflicht machen kann. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Enthält der im BMVg entwickelte Gesetzentwurf eine Klausel, die einen verpflichtenden Wehrdienst vorsieht? a) Spielten bei der Ausarbeitung dieses Elements Überlegungen zur Wehrgerechtigkeit eine Rolle, und welcher Begriff der Wehrgerechtigkeit wurde zugrunde gelegt? b) Welche Kriterien sind nach dem BMVg ausschlaggebend für den Wechsel von einem freiwilligen Wehrdienst zu einer Wehrpflicht, und wer soll hierüber die Entscheidung fällen?  2. Anhand welcher Kriterien oder mittels welcher Methoden sollen die freiwillig und die eventuell später verpflichteten Wehrdienstleistenden ausgewählt werden?  3. Liegt im BMVg bereits ein Entwurf des Fragebogens vor, der nach Erreichen des wehrfähigen Alters ausgefüllt werden muss (bei Vorliegen bitte als Anhang beifügen)?  4. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche verfassungsrechtliche Risiken bei einer Reaktivierung der Wehrplicht angesichts von über zehn Jahren Aussetzung?  5. Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit einer Wiedereinführung eines Wehrdienstes mit dem im Grundgesetz (GG) verankerten Recht auf freie Berufswahl und körperliche Selbstbestimmung?  6. Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um das Recht auf Kriegsdienstverweigerung gemäß Artikel 4 GG auch bei einer eventuellen Reaktivierung der Wehrpflicht zu garantieren?  7. Welche Studien oder Expertisen zur Wirksamkeit eines verpflichtenden Wehrdienstes hat die Bundesregierung seit 2022 in Auftrag gegeben oder berücksichtigt?  8. Welche Alternativen zum Wehrdienst – wie etwa einen freiwilligen sozialen Dienst – werden von der Bundesregierung derzeit geprüft oder gefördert?  9. Inwieweit plant die Bundesregierung, Jugendliche und junge Erwachsene in den Diskussionsprozess um einen möglichen verpflichtenden Dienst einzubeziehen? 10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen einer Wehrdienstpflicht auf die psychische Gesundheit junger Menschen, insbesondere unter Berücksichtigung zunehmender Belastungen durch Pandemie, Klimakrise und Kriegsängste? 11. Welche Unterschiede erkennt die Bundesregierung in der Einstellung junger Menschen in Ostdeutschland zu Westdeutschland zur Frage eines verpflichtenden Wehr- oder Gesellschaftsdienstes? 12. Wie berücksichtigt die Bundesregierung bei Überlegungen zur Einführung eines Pflichtdienstes historische Erfahrungen mit dem Bausoldatenwesen und mit staatlichem Zwangsdienst in der ehemaligen DDR? 13. Inwiefern plant die Bundesregierung, bei einer eventuellen Wiedereinführung des Wehrdienstes auch eine verpflichtende Dienstpflicht für Frauen einzuführen, und wie wird dies hinsichtlich von Gleichstellungszielen beurteilt? 14. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des Wehrdienstes auf den Arbeitsmarkt der Bundesrepublik Deutschland, besonders vor dem Hintergrund des vorherrschenden Fachkräftemangels? a) Beachtet die Bundesregierung die Möglichkeit struktureller Ungleichheiten und langfristiger Nachwirkungen bei der Einführung eines Zwangsdienstes? b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Folgen für Menschen, die aus der Ausbildung, der Schule oder aus dem Studium gezogen werden und nach der Entlassung aus dem Wehrdienst keinen Abschluss haben? c) Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass ein verpflichtender Wehrdienst nicht zur Rekrutierung wirtschaftlich benachteiligter junger Menschen genutzt wird? d) Für wie wahrscheinlich hält es die Bundesregierung, dass es soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten für die Menschen haben wird, die in den Wehrdienst verpflichtet werden würden? 15. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die zusätzlichen Kosten, die durch die Einführung einer Wehrpflicht bzw. eines Wehrdienstes gerade hinsichtlich Infrastruktur, Personal und Verwaltung entstünden, um einen allgemeinen Wehrdienst organisatorisch umzusetzen? 16. Wie plant die Bundesregierung, diese entstehenden Kosten auszugleichen oder zu decken? 17. Wie wird das BAMAD auf die im Rahmen des Wehrdienstes anvisierte zusätzliche Zahl an Überprüfungen vorbereitet? a) Wie bewertet die Bundesregierung, gerade nach den aktuellen Zahlen des Verfassungsschutzberichtes, die Notwendigkeit solcher Überprüfungen? b) Was sind weitere Maßnahmen, die die Bundesregierung zum Schutz der Gesellschaft bei der Überprüfung im Rahmen der Einführung des Wehrdienstes für nötig hält? 18. Welche Kriterien werden bei der Soldateneinstellungsüberprüfung, nach Abschluss derer auch der Zugang zu Waffen und Munition gewährt wird, erfragt, und von welcher Stelle werden die Soldateneinstellungsüberprüfungen durchgeführt? a) Überlegt die Bundesregierung, auch eine von Bundesregierung und Parteien unabhängige Überprüfung durchführen zu lassen? 19. Welche Anteile an der Ausbildung und Weiterbildungen wird den (Aus-)Bildungsgebieten der Inneren Führung, des lebenskundlichen Unterrichts und der politischen Bildung eingeräumt (bitte nach Ausbildungstagen, Ausbildungsgebiet und freiwilliger oder verpflichtender Teilnahme an der Bildungsmaßnahme aufschlüsseln)? a) Wird die demokratische, politische Bildung der Wehrdienstleistenden als essenziell erachtet und mit entsprechenden Mitteln, wie zum Beispiel Vertiefungsseminaren, unterstützt? 20. Wie wird die im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem BMVg mit dem Titel „Die Zeitwende personell gestalten“ intensivierte Zusammenarbeit bundesweit durch die neue Bundesregierung ausgestaltet? a) Wie viele Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger wurden durch die BA an die Bundeswehr vermittelt (bitte nach vermittelnder Stelle, Stelle, an die vermittelt wurde, und Vorliegen einer Sanktionierung der vermittelten Person durch die BA aufschlüsseln)? b) Wie viele Stellen sind zurzeit mit der Umsetzung der Kooperationsvereinbarung seitens der BA und des BMVg befasst? 21. Ist es geplant, dass Wehrdienstleistende nach ihrem Dienst in die Reserve grundbeordert werden? a) Wie häufig sind Trainings und Übungen vorgesehen, und ist eine Teilnahme an diesen verpflichtend? b) Wie bewertet die Bundesregierung die Konsequenzen des Dienstes in der Reserve für die beruflichen Entwicklungschancen der Reservistinnen und Reservisten? Berlin, den 30. Juni 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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