Entwurf des Gesetzes zur Wiedereinführung der Wehrpflicht
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Entwurf des Gesetzes zur Wiedereinführung der Wehrpflicht
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/720
21. Wahlperiode 01.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Zada Salihović, Desiree Becker, Doris Achelwilm, Gökay
Akbulut, Jan van Aken, Dr. Dietmar Bartsch, Marcel Bauer, Anne-Mieke Bremer,
Violetta Bock, Jorrit Bosch, Janina Böttger, Maik Brückner, Agnes Conrad, Mirze
Edis, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Vinzenz Glaser, Nicole Gohlke, Ates Gürpinar,
Mareike Hermeier, Cem Ince, Maren Kaminski, Ferat Koçak, Cansin Köktürk,
Jan Köstering, Caren Lay, Tamara Mazzi, Stella Merendino, Charlotte Antonia
Neuhäuser, Cansu Özdemir, Luigi Pantisano, Lea Reisner, Evelyn Schötz, Ulrich
Thoden, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Sascha Wagner, Christin Willnat,
Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Entwurf des Gesetzes zur Wiedereinführung der Wehrpflicht
Nach einem Bericht des „Handelsblattes“ (www.handelsblatt.com/politik/deuts
chland/verteidigung-pistorius-ebnet-weg-fuer-eine-rueckkehr-zur-wehrpflicht/1
00134328.html) und laut den „Tagesthemen“ vom 23. Juni 2025 erarbeitet das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unter der Leitung des
Bundesministers der Verteidigung Boris Pistorius einen Gesetzentwurf zu
Wiedereinführung des Wehrdienstes. Mit einem Wehrdienst soll auf die gestiegenen
Erwartungen an die Bundeswehr reagiert werden, die sich aus dem unter den
Verteidigungsministerinnen und Verteidigungsministern vereinbarten NATO-
Verteidigungsplänen ergeben.
Der Entwurf, der gerade im BMVg erarbeitet wird, läuft demnach auf eine
Wiedereinführung der Wehrpflicht hinaus. Zwar sei ein zweistufiges Modell
vorgesehen, welches zunächst auf Freiwilligkeit beruhe. Sollte jedoch das
angestrebte Ziel für die Truppenstärke nicht erreicht werden, was als nahezu
sicher gilt, sei eine entsprechende Verpflichtung von Wehrdienstleistenden
bereits im Gesetz vorgesehen. Somit bedeutet der Gesetzentwurf eine
schleichende Wiedereinführung der Wehrpflicht und stellt den Personalbedarf der
Bundeswehr über das Prinzip der Freiwilligkeit und damit über die individuellen
Freiheitsrechte junger Erwachsener.
Bei der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 spielten einerseits finanzielle Aspekte
eine Rolle, andererseits gab es auch erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit der
Wehrpflicht mit dem Prinzip der Wehrgerechtigkeit. Wer Menschen zum Dienst
in der Bundeswehr verpflichtet, muss klare und transparente Kriterien dafür
benennen können, warum dies bei einigen der Fall ist und bei anderen nicht!
Hinsichtlich der potenziellen Wiedereinführung einer Wehrpflicht stellen sich
auch Fragen bezüglich des gesamtgesellschaftlichen Kontextes, in dem dies
stattfindet. Auf der einen Seite könnte hierdurch der bereits vorherrschende
Fachkräftemangel verschärft werden. Andererseits stellt sich vor dem
Hintergrund eines zunehmenden Rechtsextremismus in der Gesellschaft die Frage,
wie Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten von der waffentechnischen
Ausbildung und generell der Bundeswehr ferngehalten werden können.
Die Fragestellenden möchten diesbezüglich Klarheit in die Debatte über die
erneute Einführung eines Wehrdienstes schaffen, damit gerade junge Menschen
wissen, auf welche zwangsmäßigen Eingriffe in ihre Lebensplanung sie sich
einstellen müssen, und sich auch die Gesamtgesellschaft ein Bild über die
Folgen der Wiedereinführung einer Wehrpflicht machen kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Enthält der im BMVg entwickelte Gesetzentwurf eine Klausel, die einen
verpflichtenden Wehrdienst vorsieht?
a) Spielten bei der Ausarbeitung dieses Elements Überlegungen zur
Wehrgerechtigkeit eine Rolle, und welcher Begriff der
Wehrgerechtigkeit wurde zugrunde gelegt?
b) Welche Kriterien sind nach dem BMVg ausschlaggebend für den
Wechsel von einem freiwilligen Wehrdienst zu einer Wehrpflicht, und
wer soll hierüber die Entscheidung fällen?
2. Anhand welcher Kriterien oder mittels welcher Methoden sollen die
freiwillig und die eventuell später verpflichteten Wehrdienstleistenden
ausgewählt werden?
3. Liegt im BMVg bereits ein Entwurf des Fragebogens vor, der nach
Erreichen des wehrfähigen Alters ausgefüllt werden muss (bei Vorliegen bitte
als Anhang beifügen)?
4. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche verfassungsrechtliche
Risiken bei einer Reaktivierung der Wehrplicht angesichts von über zehn
Jahren Aussetzung?
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit einer
Wiedereinführung eines Wehrdienstes mit dem im Grundgesetz (GG) verankerten Recht
auf freie Berufswahl und körperliche Selbstbestimmung?
6. Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um das Recht auf
Kriegsdienstverweigerung gemäß Artikel 4 GG auch bei einer eventuellen
Reaktivierung der Wehrpflicht zu garantieren?
7. Welche Studien oder Expertisen zur Wirksamkeit eines verpflichtenden
Wehrdienstes hat die Bundesregierung seit 2022 in Auftrag gegeben oder
berücksichtigt?
8. Welche Alternativen zum Wehrdienst – wie etwa einen freiwilligen
sozialen Dienst – werden von der Bundesregierung derzeit geprüft oder
gefördert?
9. Inwieweit plant die Bundesregierung, Jugendliche und junge Erwachsene
in den Diskussionsprozess um einen möglichen verpflichtenden Dienst
einzubeziehen?
10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen einer
Wehrdienstpflicht auf die psychische Gesundheit junger Menschen, insbesondere
unter Berücksichtigung zunehmender Belastungen durch Pandemie,
Klimakrise und Kriegsängste?
11. Welche Unterschiede erkennt die Bundesregierung in der Einstellung
junger Menschen in Ostdeutschland zu Westdeutschland zur Frage eines
verpflichtenden Wehr- oder Gesellschaftsdienstes?
12. Wie berücksichtigt die Bundesregierung bei Überlegungen zur Einführung
eines Pflichtdienstes historische Erfahrungen mit dem Bausoldatenwesen
und mit staatlichem Zwangsdienst in der ehemaligen DDR?
13. Inwiefern plant die Bundesregierung, bei einer eventuellen
Wiedereinführung des Wehrdienstes auch eine verpflichtende Dienstpflicht für Frauen
einzuführen, und wie wird dies hinsichtlich von Gleichstellungszielen
beurteilt?
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des Wehrdienstes
auf den Arbeitsmarkt der Bundesrepublik Deutschland, besonders vor
dem Hintergrund des vorherrschenden Fachkräftemangels?
a) Beachtet die Bundesregierung die Möglichkeit struktureller
Ungleichheiten und langfristiger Nachwirkungen bei der Einführung eines
Zwangsdienstes?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Folgen für Menschen, die aus
der Ausbildung, der Schule oder aus dem Studium gezogen werden
und nach der Entlassung aus dem Wehrdienst keinen Abschluss
haben?
c) Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass ein
verpflichtender Wehrdienst nicht zur Rekrutierung wirtschaftlich benachteiligter
junger Menschen genutzt wird?
d) Für wie wahrscheinlich hält es die Bundesregierung, dass es soziale
und wirtschaftliche Ungleichheiten für die Menschen haben wird, die
in den Wehrdienst verpflichtet werden würden?
15. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die zusätzlichen Kosten, die
durch die Einführung einer Wehrpflicht bzw. eines Wehrdienstes gerade
hinsichtlich Infrastruktur, Personal und Verwaltung entstünden, um einen
allgemeinen Wehrdienst organisatorisch umzusetzen?
16. Wie plant die Bundesregierung, diese entstehenden Kosten auszugleichen
oder zu decken?
17. Wie wird das BAMAD auf die im Rahmen des Wehrdienstes anvisierte
zusätzliche Zahl an Überprüfungen vorbereitet?
a) Wie bewertet die Bundesregierung, gerade nach den aktuellen Zahlen
des Verfassungsschutzberichtes, die Notwendigkeit solcher
Überprüfungen?
b) Was sind weitere Maßnahmen, die die Bundesregierung zum Schutz
der Gesellschaft bei der Überprüfung im Rahmen der Einführung des
Wehrdienstes für nötig hält?
18. Welche Kriterien werden bei der Soldateneinstellungsüberprüfung, nach
Abschluss derer auch der Zugang zu Waffen und Munition gewährt wird,
erfragt, und von welcher Stelle werden die
Soldateneinstellungsüberprüfungen durchgeführt?
a) Überlegt die Bundesregierung, auch eine von Bundesregierung und
Parteien unabhängige Überprüfung durchführen zu lassen?
19. Welche Anteile an der Ausbildung und Weiterbildungen wird den
(Aus-)Bildungsgebieten der Inneren Führung, des lebenskundlichen
Unterrichts und der politischen Bildung eingeräumt (bitte nach
Ausbildungstagen, Ausbildungsgebiet und freiwilliger oder verpflichtender Teilnahme
an der Bildungsmaßnahme aufschlüsseln)?
a) Wird die demokratische, politische Bildung der Wehrdienstleistenden
als essenziell erachtet und mit entsprechenden Mitteln, wie zum
Beispiel Vertiefungsseminaren, unterstützt?
20. Wie wird die im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zwischen der
Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem BMVg mit dem Titel „Die
Zeitwende personell gestalten“ intensivierte Zusammenarbeit bundesweit
durch die neue Bundesregierung ausgestaltet?
a) Wie viele Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger wurden
durch die BA an die Bundeswehr vermittelt (bitte nach vermittelnder
Stelle, Stelle, an die vermittelt wurde, und Vorliegen einer
Sanktionierung der vermittelten Person durch die BA aufschlüsseln)?
b) Wie viele Stellen sind zurzeit mit der Umsetzung der
Kooperationsvereinbarung seitens der BA und des BMVg befasst?
21. Ist es geplant, dass Wehrdienstleistende nach ihrem Dienst in die Reserve
grundbeordert werden?
a) Wie häufig sind Trainings und Übungen vorgesehen, und ist eine
Teilnahme an diesen verpflichtend?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Konsequenzen des Dienstes in
der Reserve für die beruflichen Entwicklungschancen der
Reservistinnen und Reservisten?
Berlin, den 30. Juni 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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