Lobbyarbeit im Bundesministerium der Verteidigung (Antwort zu Drs. 21/164)
Text
Lobbyarbeit im Bundesministerium der Verteidigung (Antwort zu Drs. 21/164)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/495
21. Wahlperiode 02.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, René Springer,
Enrico Komning, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/164 –
Lobbyarbeit im Bundesministerium der Verteidigung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Oktober 2006 wurde bekannt, dass in Bundes- und Landesministerien in
großem Umfang Mitarbeiter von Unternehmen und Unternehmensverbänden
arbeiten (https://lobbypedia.de/wiki/Lobbyisten_in_ministerien). Die
Mitarbeiter wurden weiter von ihren eigentlichen Arbeitgebern bezahlt, zumeist
große Unternehmen und Wirtschaftsverbände (ebd.). In den Bundes- und
Landesministerien arbeiten diese Mitarbeiter an den Gesetzen mit, die eigentlich
ihre Arbeitgeber regulieren sollen. Darüber hinaus wird diesen externen
Mitarbeitern durch die Einbindung in die Verwaltungsabläufe der Legislativen ein
umfassender Einblick in interne Arbeits- und Beratungsprozesse gewährt
(ebd.). Dadurch erhalten sie einen privilegierten Zugang zur Politik und
können auf diesem Wege gewonnene Informationen zum Vorteil ihrer
Unternehmen nutzbar machen (ebd.).
Prüfungen durch den Bundesrechnungshof ergaben, dass Lobbyisten an
Gesetzen mitwirkten und sogar in Führungspositionen arbeiteten (ebd.). Im Juli
2008 trat eine neue Verwaltungsvorschrift in Kraft, die den Einsatz dieser
sogenannten externen Mitarbeiter deutlich einschränkt (ebd.). Allerdings gibt es
bis heute erhebliche Defizite bei der Umsetzung der neuen Regeln (ebd.).
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4
Der in den Fragen 1 bis 4 benutzte Begriff des „externen Mitarbeiters“ ist kein
feststehender Begriff. Die Bundesregierung versteht darunter „externe
Personen“, die zum Zwecke des Personalaustausches die Arbeit in den
Bundesministerien kennenlernen können; nicht erfasst sind damit sogenannte externe
Berater.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 30. Mai 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Seit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von externen Personen
in der Bundesverwaltung vom 17. Juli 2008 werden alle externen Personen in
dem jährlichen Bericht über den Einsatz externer Personen in der gesamten
Bundesverwaltung erfasst. Dabei werden alle Daten veröffentlicht, deren
Veröffentlichung unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zulässig ist. Seit
2020 ist der Bericht zum Einsatz externer Personen im jährlichen
Integritätsbericht erfasst und enthält die von den Fragestellern gewünschten Angaben (vgl.
www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/integritaet-der-verwaltung/
integritaetsberichte/integritaetsberichte-artikel.html).
Diese regelmäßige Berichtspflicht besteht gegenüber dem Deutschen
Bundestag. Die Berichte werden jährlich dem Haushalts- und dem Innenausschuss des
Deutschen Bundestages zugeleitet und liegen dem Deutschen Bundestag damit
vor. Die Berichte ab 2014 sind auf der Homepage des BMI veröffentlicht
(www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/integritaet-der-verwaltun
g/externe-personen/externe-personen-artikel.html). Frühere Berichte waren dort
veröffentlicht und können bei Bedarf eingesehen werden.
Die Anzahl von externen Personen in der Bundesverwaltung bewegt sich seit
Jahren im mittleren zweistelligen Bereich (mit sinkender Tendenz; vgl. hierzu
den Integritätsbericht 2023, S. 21, verfügbar unter www.bmi.bund.de/SharedDo
cs/downloads/DE/publikationen/themen/oeffentlicher-dienst/BMI24045.pdf?__
blob=publicationFile&v=2). Sie ist also im Vergleich zur Gesamtzahl der
Bundesbediensteten (2023 rund 590 000) verschwindend gering (vgl. hierzu den
Integritätsbericht 2023, S. 14).
Für den Zeitraum 2006 bis Ende 2007 liegen keine statistischen Informationen
zum Einsatz externer Personen vor. Der Begriff der externen Personen wurde
erst mit Inkrafttreten der o. g. Verwaltungsvorschrift eingeführt. Damit wurden
die Daten dieser Personengruppe erst seit 2008 erfasst, eine
Dokumentationsbzw. Berichtspflicht gab es vor 2008 nicht. Eine verlässliche Rekonstruktion
für den Zeitraum 2006 bis Ende 2007 ist nachträglich nicht möglich, da nicht
gezielt nach dieser Personengruppe in mittlerweile archivierten Akten gesucht
werden kann, so dass durch Recherche keine belastbaren Ergebnisse erreicht
werden können.
Die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 beziehen sich deshalb nur auf den
Zeitraum ab 2008.
Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 5 bis 8
Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für
die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die
Bundesrepublik im Dezember 2016 der internationalen Initiative „Open
Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des
Regierungshandelns für die Bürger weiter zu erhöhen.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen
Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch,
telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende
Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine
nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig
zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu
pflegen.
Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden
Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Diesbezügliche Angaben sind somit möglicherweise nicht vollständig. Zu den
Gesprächen, die nicht per se auf das Erzielen eines konkreten Ergebnisses ausgelegt
waren (z. B. reiner Gedankenaustausch), liegt keine Ergebnisdokumentation
vor.
Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den
Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den
Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die
Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 137, 185 (250)). Aus Sicht
der Bundesregierung ist die Grenze administrativer Überkontrolle angesichts
der Detailtiefe und des Umfangs der Fragen erreicht.
Bei der Abwägung mit dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht
des Deutschen Bundestages ist zu beachten, dass das Fragerecht als politisches
Kontrollrecht auf Überprüfung des Verhaltens der Bundesregierung gerichtet ist
(BVerfGE 67, 100, 140). Nach Auffassung der Bundesregierung ist das
Verhalten einzelner Beschäftigter unterhalb der Leitungsebene nicht Gegenstand der
parlamentarischen Kontrolle. Es werden daher keine Angaben zu den
teilnehmenden Beamten unterhalb der Staatssekretärsebene und der
Besoldungsgruppe gemacht.
1. Wie viele externe Mitarbeiter waren bzw. sind in den Jahren 2006 bis
heute im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) tätig (bitte nach Jahr,
Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des externen
Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche, Benennung des
konkreten Einsatzbereiches, Angabe befristetes oder unbefristetes
Arbeitsverhältnis, Angabe der Dauer der Beschäftigung, Form der Bezahlung, Angabe,
ob und in welcher Höhe eine anteilsmäßige Entlohnung durch das BMVg
vorgenommen worden ist, aufschlüsseln)?
Seit Inkrafttreten der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von
außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externen Personen) in der
Bundesverwaltung“ am 17. Juli 2008 wurden im Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) keine externen Personen eingesetzt. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung in Bezug zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen.
2. Wie viele und welche der externen Mitarbeiter haben in den Jahren 2006
bis heute im BMVg an der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen mitgewirkt
bzw. wirken an ihnen mit (bitte nach Jahr, Anzahl der externen
Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen,
Branche, Titel und ggf. Bundestagsdrucksachennummer des
Gesetzentwurfs, an dem der externe Mitarbeiter mitgewirkt hat, Angabe, welche
Passagen auf Vorschlag des externen Mitarbeiters übernommen bzw.
abgelehnt worden sind, Angabe befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis,
Angabe der Dauer der Beschäftigung, Form der Bezahlung, Angabe, ob
und in welcher Höhe eine anteilsmäßige Entlohnung durch das BMVg
vorgenommen worden ist, aufschlüsseln)?
3. Wie viele und welche externen Mitarbeiter nahmen bzw. nehmen seit 2006
bis heute Führungsfunktionen im BMVg wahr bzw. hatten diese inne (bitte
nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des
Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche, Angabe befristetes oder
unbefristetes Arbeitsverhältnis, Angabe der Dauer der Beschäftigung,
Form der Bezahlung, Angabe, ob und in welcher Höhe eine anteilsmäßige
Entlohnung durch das BMVg vorgenommen worden ist, aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf Ziffer 2.5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Einsatz
externer Personen in der Bundesverwaltung verwiesen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in Bezug zu den
Fragen 1 bis 4 verwiesen.
4. Wie viele externe Mitarbeiter des BMVg verfügten bzw. verfügen seit
2006 bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung über einen
Hausausweis, der ihnen den Zutritt zum Bundestag gestattet (bitte nach Jahr,
Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des externen
Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche, Angabe befristetes oder
unbefristetes Arbeitsverhältnis, Angabe der Dauer der Beschäftigung,
Angabe der Dauer der Zutrittsgewährung aufgrund des Hausausweises,
Angabe, ob der Zugang auch für Feiertage, Wochenenden bzw. für nachts
gewährt worden ist, aufschlüsseln)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in Bezug zu den Fragen 1
bis 4 verwiesen.
5. Welche Unternehmen bzw. Unternehmer hat das BMVg im ersten Quartal
2025 ins BMVg zu Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit
eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen der teilnehmenden Unternehmen,
Namen und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der
beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie Angabe der
Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Gegenstand und Ergebnis der
Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)?
6. Welche Unternehmen bzw. Unternehmer hat das BMVg im ersten Quartal
2025 ins BMVg zu Gesprächen bzw. Veranstaltungen unter Beteiligung
der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen der
teilnehmenden Unternehmen, Namen und Funktion der beteiligten
Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie
Angabe der Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Bezeichnung des
Formats bzw. Titel der Veranstaltung, Gegenstand und Ergebnis der
Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Tabelle in der Anlage 1 verwiesen.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/495 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
7. Welche Verbände bzw. Organisationen hat das BMVg im ersten Quartal
2025 ins BMVg zu Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit
eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen und Rechtsform der teilnehmenden
Verbände bzw. Organisationen, Namen der teilnehmenden Unternehmen,
Namen und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der
beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie Angabe der
Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Gegenstand und Ergebnis der
Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)?
8. Welche Verbände bzw. Organisationen hat das BMVg im ersten Quartal
2025 ins BMVg zu Gesprächen bzw. Veranstaltungen unter Beteiligung
der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen und
Rechtsform der teilnehmenden Verbände bzw. Organisationen, Namen und
Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre
und Anzahl der Beamten sowie Angabe der Besoldungsgruppe der
beteiligten Beamten, Bezeichnung des Formats bzw. Titel der Veranstaltung,
Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Angaben der Höhe der
Kosten aufschlüsseln)?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Tabelle in der Anlage 2 verwiesen.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/495 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Anlage 1 zu PSts beim Bundesminister der Verteidigung Dr. Schmid
BMVg AVL V36912 vom 30. Mai 2025
1
5. Welche Unternehmen bzw. Unternehmer hat das BMVg im 1. Quartal 2025 ins BMVg zu Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit
eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Name der teilnehmenden Unternehmen, Name und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl
der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie Angabe der Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Gegenstand und
Ergebnis der Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)?
6. Welche Unternehmen bzw. Unternehmer hat das BMVg im 1. Quartal 2025 ins BMVg zu Gesprächen bzw. Veranstaltungen unter
Beteiligung der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Name der teilnehmenden Unternehmen, Name und Funktion der
beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie Angabe der Besoldungsgruppe der
beteiligten Beamten, Bezeichnung des Formats bzw. Titel der Veranstaltung, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Angaben der
Höhe der Kosten aufschlüsseln)?
Teilnehmende
Unternehmen/Unternehmer
Öffentlich/Nicht
Öffentlich Datum
Teilnehmende
Bundesminister/
Staatssekretäre
Gegenstand/
Ergebnis der
Gespräche
Kosten in Euro
Quantum Systems, Helsing,
CEO ARX Robotics, Tytan
Technologies, Polaris,
VINCORION, Advanced
Systems, Fibrecoat,
Hypersonica, CEO Project Q,
Isar Aerospace, STARK, HV
Capital, Project A, Digital
Transformation Capital
Partners GmbH, General
Catalyst, Rheinmetall AG,
Hensoldt AG, KfW Capital,
DeepTech & Climate Fonds,
High-Tech Gründerfonds,
Startup Verband
Nicht öffentlich 27. März 2025
Bundesminister (BM)
Pistorius,
BM Kukies,
Staatssekretär (Sts)
Zimmer,
Sts Thoms
Austausch zu Themen
der Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie
123
Lufthansa Technik AG Nicht öffentlich 14. Januar 2025 Sts Hilmer Allgemeiner
Austausch k.A.
2
Teilnehmende
Unternehmen/Unternehmer
Öffentlich/Nicht
Öffentlich Datum
Teilnehmende
Bundesminister/
Staatssekretäre
Gegenstand/
Ergebnis der
Gespräche
Kosten in Euro
SAAB Nicht öffentlich 21.Januar 2025 Sts Zimmer
Allgemeiner
Austausch –
insbesondere zur
Flugbereitschaft
BMVg
k.A.
DB Schenker Nicht öffentlich 4. Februar 2025
Sts Zimmer,
Sts Schnorr,
Sts Gatzer
Allgemeiner
Austausch k.A.
Airbus; MBDA; Diehl Defense;
Rohde+Schwarz; MTU,
Hensold
Nicht öffentlich 5. Februar 2025 Sts Zimmer Allgemeiner
Austausch 272
MGCS-Meeting: KNDS;
Thales; Nicht öffentlich 10. Februar 2025 Sts Zimmer Allgemeiner
Austausch 410
Helsing Nicht öffentlich 17. Februar 2025 Sts Zimmer Allgemeiner
Austausch k.A.
Renk Nicht öffentlich 11. März 2025 Sts Zimmer Allgemeiner
Austausch k.A.
Rheinmetall; KNDS Nicht öffentlich 24. März 3035 Sts Zimmer Allgemeiner
Austausch k.A.
Damen Naval Nicht öffentlich 25. März 2025 Sts Zimmer Allgemeiner
Austausch k.A.
Airbus Nicht öffentlich 26. März 2025 Sts Zimmer Allgemeiner
Austausch k.A.
Deutsche Bank AG Nicht öffentlich k.A. Sts Zimmer Allgemeiner
Austausch k.A.
Airbus Defence and Space,
CEO, Hr Schöllhorn Nicht öffentlich 12. März 2025 Generalinspekteur der
Bundeswehr
Allgemeiner
Austausch Ca. 20
3
Sofern keine Angaben zu den Kosten gemacht werden, sind diese aufgrund der Geringfügigkeit (Bewirtung u.a. mit Wasser, Kaffee) nicht mehr
belastbar zu ermitteln.
Anlage 2 zu PSts beim Bundesminister der Verteidigung Dr. Schmid
BMVg AVL V36912 vom 30. Mai 2025
1
7. Welche Verbände bzw. Organisationen hat das BMVg im 1. Quartal 2025 ins BMVg zu Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit
eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Name und Rechtsform der teilnehmenden Verbände bzw. Organisationen, Name der teilnehmenden
Unternehmen, Name und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie
Angabe der Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten
aufschlüsseln)?
8. Welche Verbände bzw. Organisationen hat das BMVg im 1. Quartal 2025 ins BMVg zu Gesprächen bzw. Veranstaltungen unter Beteiligung
der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Name und Rechtsform der teilnehmenden Verbände bzw. Organisationen, Name
und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie Angabe der
Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Bezeichnung des Formats bzw. Titel der Veranstaltung, Gegenstand und Ergebnis der
Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)?
Teilnehmende
Verbände/Organisationen
Öffentlich/Nicht
Öffentlich Datum
Teilnehmende
Bundesminister/
Staatssekretäre
Gegenstand/
Ergebnis der
Gespräche
Kosten in Euro
IG Metall, Betriebsräte der
Firmen:
Heckler & Koch,
KNDS Deutschland GmbH &
Co. KG Neue Jadewerft GmbH,
Airbus Helicopters, Airbus
Defence and Space,
Rheinmetall Landsysteme
GmbH
Nicht öffentlich 9. März 2025 Parlamentarischer Sts
Hitschler
Allgemeiner
Austausch 214,56
Deutscher Bundeswehr
Verband Nicht öffentlich 11. März 2025 Sts Hilmer Allgemeiner
Austausch k.A.
2
Teilnehmende
Verbände/Organisationen
Öffentlich/Nicht
Öffentlich Datum
Teilnehmende
Bundesminister/
Staatssekretäre
Gegenstand/
Ergebnis der
Gespräche
Kosten in Euro
Ver.so Nicht öffentlich 13. März 2025 Generalinspekteur Allgemeiner
Austausch Ca. 5
Sofern keine Angaben zu den Kosten gemacht werden, sind diese aufgrund der Geringfügigkeit (Bewirtung u.a. mit Wasser, Kaffee) nicht mehr
belastbar zu ermitteln.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium der Verteidigung
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Lobbyarbeit im Bundesministerium der Verteidigung (Antwort)