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Lobbyarbeit im Bundesministerium der Verteidigung (Antwort zu Drs. 21/164)

dip / drucksache 02.06.2025 · WP 21 · 21/495 · Antwort · Original ↗

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Lobbyarbeit im Bundesministerium der Verteidigung (Antwort zu Drs. 21/164) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/495 21. Wahlperiode 02.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, René Springer, Enrico Komning, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/164 – Lobbyarbeit im Bundesministerium der Verteidigung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Oktober 2006 wurde bekannt, dass in Bundes- und Landesministerien in großem Umfang Mitarbeiter von Unternehmen und Unternehmensverbänden arbeiten (https://lobbypedia.de/wiki/Lobbyisten_in_ministerien). Die Mitarbeiter wurden weiter von ihren eigentlichen Arbeitgebern bezahlt, zumeist große Unternehmen und Wirtschaftsverbände (ebd.). In den Bundes- und Landesministerien arbeiten diese Mitarbeiter an den Gesetzen mit, die eigentlich ihre Arbeitgeber regulieren sollen. Darüber hinaus wird diesen externen Mitarbeitern durch die Einbindung in die Verwaltungsabläufe der Legislativen ein umfassender Einblick in interne Arbeits- und Beratungsprozesse gewährt (ebd.). Dadurch erhalten sie einen privilegierten Zugang zur Politik und können auf diesem Wege gewonnene Informationen zum Vorteil ihrer Unternehmen nutzbar machen (ebd.). Prüfungen durch den Bundesrechnungshof ergaben, dass Lobbyisten an Gesetzen mitwirkten und sogar in Führungspositionen arbeiteten (ebd.). Im Juli 2008 trat eine neue Verwaltungsvorschrift in Kraft, die den Einsatz dieser sogenannten externen Mitarbeiter deutlich einschränkt (ebd.). Allerdings gibt es bis heute erhebliche Defizite bei der Umsetzung der neuen Regeln (ebd.). Vorbemerkung der Bundesregierung Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 Der in den Fragen 1 bis 4 benutzte Begriff des „externen Mitarbeiters“ ist kein feststehender Begriff. Die Bundesregierung versteht darunter „externe Personen“, die zum Zwecke des Personalaustausches die Arbeit in den Bundesministerien kennenlernen können; nicht erfasst sind damit sogenannte externe Berater. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 30. Mai 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Seit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von externen Personen in der Bundesverwaltung vom 17. Juli 2008 werden alle externen Personen in dem jährlichen Bericht über den Einsatz externer Personen in der gesamten Bundesverwaltung erfasst. Dabei werden alle Daten veröffentlicht, deren Veröffentlichung unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zulässig ist. Seit 2020 ist der Bericht zum Einsatz externer Personen im jährlichen Integritätsbericht erfasst und enthält die von den Fragestellern gewünschten Angaben (vgl. www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/integritaet-der-verwaltung/ integritaetsberichte/integritaetsberichte-artikel.html). Diese regelmäßige Berichtspflicht besteht gegenüber dem Deutschen Bundestag. Die Berichte werden jährlich dem Haushalts- und dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet und liegen dem Deutschen Bundestag damit vor. Die Berichte ab 2014 sind auf der Homepage des BMI veröffentlicht (www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/integritaet-der-verwaltun g/externe-personen/externe-personen-artikel.html). Frühere Berichte waren dort veröffentlicht und können bei Bedarf eingesehen werden. Die Anzahl von externen Personen in der Bundesverwaltung bewegt sich seit Jahren im mittleren zweistelligen Bereich (mit sinkender Tendenz; vgl. hierzu den Integritätsbericht 2023, S. 21, verfügbar unter www.bmi.bund.de/SharedDo cs/downloads/DE/publikationen/themen/oeffentlicher-dienst/BMI24045.pdf?__ blob=publicationFile&v=2). Sie ist also im Vergleich zur Gesamtzahl der Bundesbediensteten (2023 rund 590 000) verschwindend gering (vgl. hierzu den Integritätsbericht 2023, S. 14). Für den Zeitraum 2006 bis Ende 2007 liegen keine statistischen Informationen zum Einsatz externer Personen vor. Der Begriff der externen Personen wurde erst mit Inkrafttreten der o. g. Verwaltungsvorschrift eingeführt. Damit wurden die Daten dieser Personengruppe erst seit 2008 erfasst, eine Dokumentationsbzw. Berichtspflicht gab es vor 2008 nicht. Eine verlässliche Rekonstruktion für den Zeitraum 2006 bis Ende 2007 ist nachträglich nicht möglich, da nicht gezielt nach dieser Personengruppe in mittlerweile archivierten Akten gesucht werden kann, so dass durch Recherche keine belastbaren Ergebnisse erreicht werden können. Die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 beziehen sich deshalb nur auf den Zeitraum ab 2008. Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 5 bis 8 Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die Bundesrepublik im Dezember 2016 der internationalen Initiative „Open Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des Regierungshandelns für die Bürger weiter zu erhöhen. Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Angaben sind somit möglicherweise nicht vollständig. Zu den Gesprächen, die nicht per se auf das Erzielen eines konkreten Ergebnisses ausgelegt waren (z. B. reiner Gedankenaustausch), liegt keine Ergebnisdokumentation vor. Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 137, 185 (250)). Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze administrativer Überkontrolle angesichts der Detailtiefe und des Umfangs der Fragen erreicht. Bei der Abwägung mit dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages ist zu beachten, dass das Fragerecht als politisches Kontrollrecht auf Überprüfung des Verhaltens der Bundesregierung gerichtet ist (BVerfGE 67, 100, 140). Nach Auffassung der Bundesregierung ist das Verhalten einzelner Beschäftigter unterhalb der Leitungsebene nicht Gegenstand der parlamentarischen Kontrolle. Es werden daher keine Angaben zu den teilnehmenden Beamten unterhalb der Staatssekretärsebene und der Besoldungsgruppe gemacht. 1. Wie viele externe Mitarbeiter waren bzw. sind in den Jahren 2006 bis heute im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) tätig (bitte nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des externen Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche, Benennung des konkreten Einsatzbereiches, Angabe befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, Angabe der Dauer der Beschäftigung, Form der Bezahlung, Angabe, ob und in welcher Höhe eine anteilsmäßige Entlohnung durch das BMVg vorgenommen worden ist, aufschlüsseln)? Seit Inkrafttreten der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externen Personen) in der Bundesverwaltung“ am 17. Juli 2008 wurden im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) keine externen Personen eingesetzt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in Bezug zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. 2. Wie viele und welche der externen Mitarbeiter haben in den Jahren 2006 bis heute im BMVg an der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen mitgewirkt bzw. wirken an ihnen mit (bitte nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche, Titel und ggf. Bundestagsdrucksachennummer des Gesetzentwurfs, an dem der externe Mitarbeiter mitgewirkt hat, Angabe, welche Passagen auf Vorschlag des externen Mitarbeiters übernommen bzw. abgelehnt worden sind, Angabe befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, Angabe der Dauer der Beschäftigung, Form der Bezahlung, Angabe, ob und in welcher Höhe eine anteilsmäßige Entlohnung durch das BMVg vorgenommen worden ist, aufschlüsseln)? 3. Wie viele und welche externen Mitarbeiter nahmen bzw. nehmen seit 2006 bis heute Führungsfunktionen im BMVg wahr bzw. hatten diese inne (bitte nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche, Angabe befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, Angabe der Dauer der Beschäftigung, Form der Bezahlung, Angabe, ob und in welcher Höhe eine anteilsmäßige Entlohnung durch das BMVg vorgenommen worden ist, aufschlüsseln)? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf Ziffer 2.5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung verwiesen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in Bezug zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. 4. Wie viele externe Mitarbeiter des BMVg verfügten bzw. verfügen seit 2006 bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung über einen Hausausweis, der ihnen den Zutritt zum Bundestag gestattet (bitte nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des externen Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche, Angabe befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, Angabe der Dauer der Beschäftigung, Angabe der Dauer der Zutrittsgewährung aufgrund des Hausausweises, Angabe, ob der Zugang auch für Feiertage, Wochenenden bzw. für nachts gewährt worden ist, aufschlüsseln)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in Bezug zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. 5. Welche Unternehmen bzw. Unternehmer hat das BMVg im ersten Quartal 2025 ins BMVg zu Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen der teilnehmenden Unternehmen, Namen und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie Angabe der Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)? 6. Welche Unternehmen bzw. Unternehmer hat das BMVg im ersten Quartal 2025 ins BMVg zu Gesprächen bzw. Veranstaltungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen der teilnehmenden Unternehmen, Namen und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie Angabe der Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Bezeichnung des Formats bzw. Titel der Veranstaltung, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Tabelle in der Anlage 1 verwiesen.* * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/495 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 7. Welche Verbände bzw. Organisationen hat das BMVg im ersten Quartal 2025 ins BMVg zu Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen und Rechtsform der teilnehmenden Verbände bzw. Organisationen, Namen der teilnehmenden Unternehmen, Namen und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie Angabe der Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)? 8. Welche Verbände bzw. Organisationen hat das BMVg im ersten Quartal 2025 ins BMVg zu Gesprächen bzw. Veranstaltungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen und Rechtsform der teilnehmenden Verbände bzw. Organisationen, Namen und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie Angabe der Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Bezeichnung des Formats bzw. Titel der Veranstaltung, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Tabelle in der Anlage 2 verwiesen.* * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/495 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Anlage 1 zu PSts beim Bundesminister der Verteidigung Dr. Schmid BMVg AVL V36912 vom 30. Mai 2025 1 5. Welche Unternehmen bzw. Unternehmer hat das BMVg im 1. Quartal 2025 ins BMVg zu Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Name der teilnehmenden Unternehmen, Name und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie Angabe der Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)? 6. Welche Unternehmen bzw. Unternehmer hat das BMVg im 1. Quartal 2025 ins BMVg zu Gesprächen bzw. Veranstaltungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Name der teilnehmenden Unternehmen, Name und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie Angabe der Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Bezeichnung des Formats bzw. Titel der Veranstaltung, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)? Teilnehmende Unternehmen/Unternehmer Öffentlich/Nicht Öffentlich Datum Teilnehmende Bundesminister/ Staatssekretäre Gegenstand/ Ergebnis der Gespräche Kosten in Euro Quantum Systems, Helsing, CEO ARX Robotics, Tytan Technologies, Polaris, VINCORION, Advanced Systems, Fibrecoat, Hypersonica, CEO Project Q, Isar Aerospace, STARK, HV Capital, Project A, Digital Transformation Capital Partners GmbH, General Catalyst, Rheinmetall AG, Hensoldt AG, KfW Capital, DeepTech & Climate Fonds, High-Tech Gründerfonds, Startup Verband Nicht öffentlich 27. März 2025 Bundesminister (BM) Pistorius, BM Kukies, Staatssekretär (Sts) Zimmer, Sts Thoms Austausch zu Themen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie 123 Lufthansa Technik AG Nicht öffentlich 14. Januar 2025 Sts Hilmer Allgemeiner Austausch k.A. 2 Teilnehmende Unternehmen/Unternehmer Öffentlich/Nicht Öffentlich Datum Teilnehmende Bundesminister/ Staatssekretäre Gegenstand/ Ergebnis der Gespräche Kosten in Euro SAAB Nicht öffentlich 21.Januar 2025 Sts Zimmer Allgemeiner Austausch – insbesondere zur Flugbereitschaft BMVg k.A. DB Schenker Nicht öffentlich 4. Februar 2025 Sts Zimmer, Sts Schnorr, Sts Gatzer Allgemeiner Austausch k.A. Airbus; MBDA; Diehl Defense; Rohde+Schwarz; MTU, Hensold Nicht öffentlich 5. Februar 2025 Sts Zimmer Allgemeiner Austausch 272 MGCS-Meeting: KNDS; Thales; Nicht öffentlich 10. Februar 2025 Sts Zimmer Allgemeiner Austausch 410 Helsing Nicht öffentlich 17. Februar 2025 Sts Zimmer Allgemeiner Austausch k.A. Renk Nicht öffentlich 11. März 2025 Sts Zimmer Allgemeiner Austausch k.A. Rheinmetall; KNDS Nicht öffentlich 24. März 3035 Sts Zimmer Allgemeiner Austausch k.A. Damen Naval Nicht öffentlich 25. März 2025 Sts Zimmer Allgemeiner Austausch k.A. Airbus Nicht öffentlich 26. März 2025 Sts Zimmer Allgemeiner Austausch k.A. Deutsche Bank AG Nicht öffentlich k.A. Sts Zimmer Allgemeiner Austausch k.A. Airbus Defence and Space, CEO, Hr Schöllhorn Nicht öffentlich 12. März 2025 Generalinspekteur der Bundeswehr Allgemeiner Austausch Ca. 20 3 Sofern keine Angaben zu den Kosten gemacht werden, sind diese aufgrund der Geringfügigkeit (Bewirtung u.a. mit Wasser, Kaffee) nicht mehr belastbar zu ermitteln. Anlage 2 zu PSts beim Bundesminister der Verteidigung Dr. Schmid BMVg AVL V36912 vom 30. Mai 2025 1 7. Welche Verbände bzw. Organisationen hat das BMVg im 1. Quartal 2025 ins BMVg zu Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Name und Rechtsform der teilnehmenden Verbände bzw. Organisationen, Name der teilnehmenden Unternehmen, Name und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie Angabe der Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)? 8. Welche Verbände bzw. Organisationen hat das BMVg im 1. Quartal 2025 ins BMVg zu Gesprächen bzw. Veranstaltungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Name und Rechtsform der teilnehmenden Verbände bzw. Organisationen, Name und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie Angabe der Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Bezeichnung des Formats bzw. Titel der Veranstaltung, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)? Teilnehmende Verbände/Organisationen Öffentlich/Nicht Öffentlich Datum Teilnehmende Bundesminister/ Staatssekretäre Gegenstand/ Ergebnis der Gespräche Kosten in Euro IG Metall, Betriebsräte der Firmen: Heckler & Koch, KNDS Deutschland GmbH & Co. KG Neue Jadewerft GmbH, Airbus Helicopters, Airbus Defence and Space, Rheinmetall Landsysteme GmbH Nicht öffentlich 9. März 2025 Parlamentarischer Sts Hitschler Allgemeiner Austausch 214,56 Deutscher Bundeswehr Verband Nicht öffentlich 11. März 2025 Sts Hilmer Allgemeiner Austausch k.A. 2 Teilnehmende Verbände/Organisationen Öffentlich/Nicht Öffentlich Datum Teilnehmende Bundesminister/ Staatssekretäre Gegenstand/ Ergebnis der Gespräche Kosten in Euro Ver.so Nicht öffentlich 13. März 2025 Generalinspekteur Allgemeiner Austausch Ca. 5 Sofern keine Angaben zu den Kosten gemacht werden, sind diese aufgrund der Geringfügigkeit (Bewirtung u.a. mit Wasser, Kaffee) nicht mehr belastbar zu ermitteln. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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