Lobbyarbeit im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Antwort zu Drs. 21/161)
Text
Lobbyarbeit im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Antwort zu Drs. 21/161)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/381
21. Wahlperiode 02.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, René Springer,
Enrico Komning, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/161 –
Lobbyarbeit im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Oktober 2006 wurde bekannt, dass in Bundes- und Landesministerien in
großem Umfang Mitarbeiter von Unternehmen und Unternehmensverbänden
arbeiten (lobbypedia.de/wiki/Lobbyisten_in_ministerien). Die Mitarbeiter
wurden weiter von ihren eigentlichen Arbeitgebern bezahlt, zumeist große
Unternehmen und Wirtschaftsverbände (ebd.). In den Bundes- und
Landesministerien arbeiten diese Mitarbeiter an den Gesetzen mit, die eigentlich ihre
Arbeitgeber regulieren sollen. Darüber hinaus wird diesen externen Mitarbeitern
durch die Einbindung in die Verwaltungsabläufe der Legislativen ein
umfassender Einblick in interne Arbeits- und Beratungsprozesse gewährt (ebd.).
Dadurch erhalten sie einen privilegierten Zugang zur Politik und können auf
diesem Wege gewonnene Informationen zum Vorteil ihrer Unternehmen nutzbar
machen (ebd.).
Prüfungen durch den Bundesrechnungshof ergaben, dass Lobbyisten an
Gesetzen mitwirkten und sogar in Führungspositionen arbeiteten (ebd.). Im Juli
2008 trat eine neue Verwaltungsvorschrift in Kraft, die den Einsatz dieser
sogenannten externen Mitarbeiter deutlich einschränkt (ebd.). Allerdings gibt es
bis heute erhebliche Defizite bei der Umsetzung der neuen Regeln (ebd.).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4
Der in den Fragen 1 bis 4 benutzte Begriff des „externen Mitarbeiters“ ist kein
feststehender Begriff. Die Bundesregierung versteht darunter „externe
Personen“, die zum Zwecke des Personalaustausches die Arbeit in den
Bundesministerien kennenlernen können; nicht erfasst sind damit sogenannte externe
Berater.
Seit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von externen Personen
in der Bundesverwaltung vom 17. Juli 2008 werden alle externen Personen in
dem jährlichen Bericht über den Einsatz externer Personen in der gesamten
Bundesverwaltung erfasst. Dabei werden alle Daten veröffentlicht, deren
Veröffentlichung unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zulässig ist. Seit
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 30. Mai 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2020 ist der Bericht zum Einsatz externer Personen im jährlichen
Integritätsbericht erfasst und enthält die von den Fragestellenden gewünschten Angaben
(vgl. www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/integritaet-der-verwal
tung/integritaetsberichte/integritaetsberichte-artikel.html).
Diese regelmäßige Berichtspflicht besteht gegenüber dem Deutschen
Bundestag. Die Berichte werden jährlich dem Haushalts- und dem Innenausschuss des
Deutschen Bundestages zugeleitet und liegen dem Bundestag damit vor. Die
Berichte ab 2014 sind auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern
(BMI) veröffentlicht (www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/integ
ritaet-der-verwaltung/externe-personen/externe-personen-artikel.html). Frühere
Berichte waren dort veröffentlicht und können bei Bedarf eingesehen werden.
Die Anzahl von externen Personen in der Bundesverwaltung bewegt sich seit
Jahren im mittleren zweistelligen Bereich (mit sinkender Tendenz) (vgl. hierzu
den Integritätsbericht 2023, Seite 21, verfügbar unter www.bmi.bund.de/Shared
Docs/downloads/DE/publikationen/themen/oeffentlicher-dienst/BMI24045.pdf
?__blob=publicationFile&v=2). Sie ist also im Vergleich zur Gesamtzahl der
Bundesbediensteten (2023 rd. 590 000) verschwindend gering (vgl. hierzu den
Integritätsbericht 2023, Seite 14).
Für den Zeitraum 2006 bis Ende 2007 liegen keine statistischen Informationen
zum Einsatz externer Personen vor. Der Begriff der externen Personen wurde
erst mit Inkrafttreten der o. g. Verwaltungsvorschrift eingeführt. Damit wurden
die Daten dieser Personengruppe erst seit 2008 erfasst, eine
Dokumentationsbzw. Berichtspflicht gab es vor 2008 nicht. Eine verlässliche Rekonstruktion
für den Zeitraum 2006 bis Ende 2007 ist nachträglich nicht möglich, da nicht
gezielt nach dieser Personengruppe in mittlerweile archivierten Akten gesucht
werden kann, so dass durch Recherche keine belastbaren Ergebnisse erreicht
werden können.
Die Antworten auf die Fragen 1 bis 4 beziehen sich deshalb nur auf den
Zeitraum ab 2008.
Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 5 bis 8
Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für
die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die
Bundesrepublik Deutschland im Dezember 2016 der internationalen Initiative
„Open Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des
Regierungshandelns für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu erhöhen.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen
Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch,
telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende
Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine
nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig
zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu
pflegen. Die Antwort erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse
sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Angaben
sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den
Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den
Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die
Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 137, 185 (250)). Aus Sicht
der Bundesregierung ist die Grenze administrativer Überkontrolle angesichts
der Detailtiefe und des Umfangs der Fragen erreicht.
Bei der Abwägung mit dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht
des Deutschen Bundestages ist zu beachten, dass das Fragerecht als politisches
Kontrollrecht auf Überprüfung des Verhaltens der Bundesregierung gerichtet ist
(BVerfGE 67, 100, 140). Nach Auffassung der Bundesregierung ist das
Verhalten einzelner Beschäftigter unterhalb der Leitungsebene nicht Gegenstand der
parlamentarischen Kontrolle. Es werden daher grundsätzlich keine Angaben zu
teilnehmenden Beamten unterhalb der Staatssekretärsebene und der
Besoldungsgruppe gemacht.
1. Wie viele externe Mitarbeiter waren bzw. sind in den Jahren 2006 bis
heute im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) tätig (bitte nach
Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des externen
Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche, Benennung des
konkreten Einsatzbereiches, Angabe befristetes oder unbefristetes
Arbeitsverhältnis, Angabe der Dauer der Beschäftigung, Form der Bezahlung,
Angabe, ob und in welcher Höhe eine anteilsmäßige Entlohnung durch das
BMAS vorgenommen worden ist, aufschlüsseln)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4
verwiesen.
2. Wie viele und welche der externen Mitarbeiter haben in den Jahren 2006
bis heute im BMAS an der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen mitgewirkt
bzw. wirken an ihnen mit (bitte nach Jahr, Anzahl der externen
Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen,
Branche, Titel und ggf. Bundestagsdrucksachennummer des
Gesetzentwurfs, an dem der externe Mitarbeiter mitgewirkt hat, Angabe, welche
Passagen auf Vorschlag des externen Mitarbeiters übernommen bzw.
abgelehnt worden sind, Angabe befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis,
Angabe der Dauer der Beschäftigung, Form der Bezahlung, Angabe, ob
und in welcher Höhe eine anteilsmäßige Entlohnung durch das BMAS
vorgenommen worden ist, aufschlüsseln)?
Gemäß Ziffer 2.5 der Verwaltungsvorschrift zum Einsatz externer Personen in
der Bundesverwaltung ist der Einsatz in folgenden Bereichen nicht zulässig:
– Formulierung von Gesetzentwürfen und anderen Rechtsetzungsakten,
– leitende Funktionen,
– Funktionen im Leitungsbereich und in zentralen Kontrollbereichen,
– Funktionen mit abschließender Entscheidungsbefugnis,
– Funktionen, deren Ausübung die konkreten Geschäftsinteressen der
entsendenden Stelle unmittelbar berührt; das ist insbesondere der Fall, wenn
die Organisationseinheit der Bundesverwaltung, bei der die externe Person
tätig werden soll, die Aufsicht über die entsendende Stelle wahrnimmt; dies
gilt auch für Stellen außerhalb des öffentlichen Dienstes, bei denen die
externe Person im zeitlichen Zusammenhang mit Ablauf der
Beschäftigungszeit in der Bundesverwaltung voraussichtlich eine Tätigkeit aufnehmen
wird,
– Funktionen im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1
bis 4 verwiesen.
3. Wie viele und welche externen Mitarbeiter nahmen bzw. nehmen seit 2006
bis heute Führungsfunktionen im BMAS wahr bzw. hatten diese inne
(bitte nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des
Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche, Angabe befristetes
oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, Angabe der Dauer der Beschäftigung,
Form der Bezahlung, Angabe, ob und in welcher Höhe eine anteilsmäßige
Entlohnung durch das BMAS vorgenommen worden ist, aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2, Spiegelstrich 2, verwiesen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1
bis 4 verwiesen.
4. Wie viele externe Mitarbeiter des BMAS verfügten bzw. verfügen nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2006 bis heute über einen
Hausausweis, der ihnen den Zutritt zum Bundestag gestattet (bitte nach Jahr,
Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des externen
Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche, Angabe befristetes oder
unbefristetes Arbeitsverhältnis, Angabe der Dauer der Beschäftigung,
Angabe der Dauer der Zutrittsgewährung aufgrund des Hausausweises,
Angabe, ob der Zugang auch für Feiertage, Wochenenden bzw. für nachts
gewährt worden ist, aufschlüsseln)?
Externe Mitarbeiter erhalten regelmäßig begrenzt für die Zeit ihrer Tätigkeit im
Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Hausausweis. Die
Zutrittsberechtigung zum Deutschen Bundestag kann der jeweils geltenden Hausordnung
des Deutschen Bundestages entnommen werden.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1
bis 4 verwiesen.
5. Welche Unternehmen bzw. Unternehmer hat das BMAS im ersten Quartal
2025 ins BMAS zu Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit
eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen der teilnehmenden Unternehmen,
Namen und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der
beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie Angabe der
Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Gegenstand und Ergebnis der
Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)?
6. Welche Unternehmen bzw. Unternehmer hat das BMAS im ersten Quartal
2025 ins BMAS zu Gesprächen bzw. Veranstaltungen unter Beteiligung
der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen der
teilnehmenden Unternehmen, Namen und Funktion der beteiligten
Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie
Angabe der Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Bezeichnung des
Formats bzw. Titel der Veranstaltung, Gegenstand und Ergebnis der
Gespräche sowie Angabe der Höhe der Kosten aufschlüsseln)?
7. Welche Verbände bzw. Organisationen hat das BMAS im ersten Quartal
2025 ins BMAS zu Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit
eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen und Rechtsform der teilnehmenden
Verbände bzw. Organisationen, Namen der teilnehmenden Unternehmen,
Namen und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der
beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie Angabe der
Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Gegenstand und Ergebnis der
Gespräche sowie Angabe der Höhe der Kosten aufschlüsseln)?
8. Welche Verbände bzw. Organisationen hat das BMAS im ersten Quartal
2025 ins BMAS zu Gesprächen bzw. Veranstaltungen unter Beteiligung
der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen und
Rechtsform der teilnehmenden Verbände bzw. Organisationen, Namen und
Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre
und Anzahl der Beamten sowie Angabe der Besoldungsgruppe der
beteiligten Beamten, Bezeichnung des Formats bzw. Titel der Veranstaltung,
Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Angabe der Höhe der
Kosten aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.
Im ersten Quartal 2025 haben im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
keine Gespräche im Sinne der Fragestellungen stattgefunden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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