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Arbeits-, Sicherheits- und Kontrollstandards in der internationalen Seeschifffahrt - Umsetzung der Maritime Labour Convention 2006, der International Convention for the Safety of Life at Sea, des International Safety Management Code sowie Maßnahmen gegen Billigflaggen und Schattenflotten (Antwort zu Drs. 21/4830)

dip / drucksache 17.04.2026 · WP 21 · 21/5458 · Antwort · Original ↗

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Arbeits-, Sicherheits- und Kontrollstandards in der internationalen Seeschifffahrt - Umsetzung der Maritime Labour Convention 2006, der International Convention for the Safety of Life at Sea, des International Safety Management Code sowie Maßnahmen gegen Billigflaggen und Schattenflotten (Antwort zu Drs. 21/4830) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5458 21. Wahlperiode 17.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexis L. Giersch, René Bochmann, Wolfgang Wiehle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4830 – Arbeits-, Sicherheits- und Kontrollstandards in der internationalen Seeschifffahrt – Umsetzung der Maritime Labour Convention 2006, der International Convention for the Safety of Life at Sea, des International Safety Management Code sowie Maßnahmen gegen Billigflaggen und Schattenflotten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Internationale Berichte über verlassene Seeleute, zunehmende Arbeitsunfälle, verlorene Container sowie Aktivitäten sogenannter Schattenflotten werfen bei den Fragestellern Fragen nach der praktischen Umsetzung bestehender internationaler Regelwerke auf. Deutschland nimmt als bedeutender maritimer Standort und Flaggenstaat sowie als Mitglied der Organisationen Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO), Internationale Arbeitsorganisation (ILO) und EU eine besondere Rolle ein. Vor diesem Hintergrund besteht für die Fragesteller ein erhebliches parlamentarisches Interesse an konkret überprüfbaren Zahlen, Maßnahmen und Zuständigkeiten der Bundesregierung. Die Einhaltung internationaler Sicherheits‑ und Sozialstandards in der Seeschifffahrt ist von zentraler Bedeutung für den Schutz von Seeleuten, Umwelt und maritimer Infrastruktur. Eine präzise und zahlenbasierte Darstellung der Aktivitäten der Bundesregierung ist nach Auffassung der Fragesteller notwendig, um parlamentarische Kontrolle und Transparenz sicherzustellen (vgl. auch www.morgenpost.de/interaktiv/article411165289/die-dunkle-seite-des-se ehandels.html).  1. Wie viele Fälle verlassener Seeleute im Sinne der Maritime Labour Convention (MLC 2006) wurden der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2020 bekannt (bitte nach Jahr, Flaggenstaat, Hafenbezug und Beteiligung deutscher Behörden aufschlüsseln)? Seit dem 1. Januar 2020 sind vier Fälle bekannt, in denen Seeleute gemäß MLC 2006 im Stich gelassen worden sind. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 16. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Jahr Flaggenstaat Hafen Betroffene Seeleute Beteiligte Behörde 2023 Deutschland Bremerhaven 10 Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG-Verkehr) 2023 Deutschland Bremerhaven 5 BG-Verkehr 2023 Deutschland Bremerhaven 2 BG-Verkehr 2025 Deutschland Bremerhaven 4 BG-Verkehr  2. Wie viele Hafenstaatkontrollen nach dem Paris Memorandum of Understanding (Paris MoU) wurden seit 2020 in deutschen Häfen durchgeführt, und wie viele Festhaltungen (Detentions) erfolgten aufgrund von Maritime Labour Convention (MLC)‑, International Convention for the Safety of Life at Sea (SOLAS)-, Marine Pollution (MARPOL)- oder Sicherer Schiffsbetrieb (ISM)‑Verstößen (bitte jährlich auflisten)? Die Ergebnisse von Hafenstaatkontrollen werden im THETIS-System erfasst und können öffentlich eingesehen werden https://portal.emsa.europa.eu/web/the tis/inspections.  3. In wie vielen Fällen haben deutsche Behörden Verstöße gegen Mindestbesatzungsvorschriften (Minimum Safe Manning) festgestellt, und welche Maßnahmen wurden jeweils ergriffen? Jahr Anzahl Verstöße Getroffene Maßnahmen 2024 13 Einleitung Ordnungswidrigkeitenverfahren 2025 7 Einleitung Ordnungswidrigkeitenverfahren 2026 1 Festhaltung des Schiffes  4. Welche konkreten Prüfmaßnahmen führt nach Kenntnis der Bundesregierung die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik und Telekommunikation im Rahmen ihrer Zuständigkeit bei Schiffen unter deutscher Flagge durch (bitte Anzahl der Kontrollen seit 2020 jährlich angeben)? Die BG Verkehr führt regelmäßige Besichtigungen, Inspektionen und Audits an Bord von Schiffen unter deutscher Flagge durch). Jahr Anzahl Kontrollen 2020 3 869 2021 3 838 2022 3 637 2023 3 735 2024 3 700 2025 3 493  5. Wie viele Todesfälle, schwere Arbeitsunfälle oder vermisste Seeleute mit Deutschlandbezug sind der Bundesregierung seit 2020 bekannt (bitte nach Ursache, Flagge und Einsatzgebiet aufschlüsseln)? Über vermisste Seeleute liegen keine Angaben vor. Jahr Todesfälle Fälle mit Personenschäden Einsatzgebiet Flagge Innerhalb dt. Hoheitsgebiet/AWZ Außerhalb dt. Hoheitsgebiet/AWZ 2020 1 14 13 2 1x Antigua und Barbados 3x Dänemark 3x Deutschland 1x Liberia 1x Malta 5x Niederlande 1x Zypern 2021 2 15 14 3 1x Antigua und Barbados 1x Dänemark 9x Deutschland 1x Gibraltar 1x Luxemburg 1x Malta 1x Panama 1x Russland 1x Schweden 2022 2 25 24 3 2x Antigua und Barbados 2x Dänemark 7x Deutschland 1x Gibraltar 2x Kamerun 1x Liberia 4x Malta 1x Marshallinseln 1x Niederlande 1x Panama 5x Zypern 2023 5 33 33 5 1x Belgien 9x Deutschland 7x Isle of Man 1x Italien 1x Liberia 2x Luxemburg 6x Malta 5x Niederlande 3x Norwegen 2x Panama 2x Portugal 2x Zypern 1x Zypern/Bahamas 2024 2 26 19 9 1x Dänemark 7x Deutschland 1x Faröer Inseln 1x Luxemburg 10x Malta 2x Marshallinseln 1x Norwegen 1x Panama 2x Portugal 1x Schweden 1x Zypern Jahr Todesfälle Fälle mit Personenschäden Einsatzgebiet Flagge Innerhalb dt. Hoheitsgebiet/AWZ Außerhalb dt. Hoheitsgebiet/AWZ 2025 0 30 26 4 1x Antigua und Barbados 1x China 21x Deutschland 1x Lettland 1x Malta 3x Niederlande 2x Norwegen 1x Portugal 1x Singapur 2026 2 4 4 2 1x Deutschland 1x Liberia 1x Niederlande 1x Schweden Ursachen waren u. a. Ausrüstungsschäden, baulicher Zustand/Konstruktion, falsche Beurteilung der Situation, fehlerhafte Bedienung von Geräten, Gesamtzustand des Schiffes, Ladungs-/Decksausrüstung, mangelnder Arbeitsschutz, Maschinenschaden/Maschinenausfall, Maschinenschaden/Maschinenausfall wg. Ausfall/Schaden Hilfsaggregate, schlechtes Wetter (als Hauptursache), Übermüdung, unangepasste Geschwindigkeit, unzureichende Kommunikation, unzureichende Navigation, Versagen von/defekte Rettungsmittel(n), Vorfahrtsfehler.  6. Welche statistischen Erkenntnisse liegen über Verstöße gegen Ruhezeitregelungen gemäß STCW (Standards of Training, Certification and Watchkeeping)‑Übereinkommen vor, die bei Kontrollen deutscher Behörden festgestellt wurden? Im Zeitraum von 2020 bis 2025 wurden bei Hafenstaat- und Flaggenstaatkontrollen durch die BG Verkehr folgende Verstöße gegen Ruhezeitregelungen gemäß dem STCW-Übereinkommen festgestellt. Jahr Anzahl Verstöße Hafenstaatkontrolle Anzahl Verstöße Flaggenstaatkontrolle 2020 26 12 2021 26 12 2022 43 8 2023 17 9 2024 19 5 2025 23 10  7. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2020 auf IMO‑, ILO‑ oder EU‑Ebene initiiert oder unterstützt, um Billigflaggenmodelle mit niedrigeren Sozial‑ und Sicherheitsstandards einzudämmen (bitte einzeln benennen)? Die Bundesregierung setzt sich in der IMO, ILO und auf EU-Ebene für hohe Sozial- und Sicherheitsstandards in der Seeschifffahrt ein, die über die Flaggenstaaten umzusetzen sind. International verbindliche Standards werden im Rahmen der Hafenstaatkontrolle auf ihre Einhaltung durch Schiffe unter fremder Flagge kontrolliert, d. h. auch durch die deutsche Hafenstaatkontrollbehörde, siehe hierzu www.deutsche-flagge.de/de/psc. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung bei den regelmäßig stattfindenden Überarbeitungen des Seearbeitsübereinkommens für verbesserte Arbeits- und Lebensbedingungen für Seeleute ein. Das Übereinkommen gilt faktisch weltweit, da Vertragsstaaten bei Hafenstaatkontrollen Schiffe von Nicht- Vertragsstaaten nicht günstiger behandeln dürfen.  8. Wie viele Schiffe wurden seit 2022 in deutschen Häfen kontrolliert, die nach Einschätzung der Bundesregierung einer sogenannten Schattenflotte zuzurechnen sein könnten? Die Hafenstaatkontrolle der BG Verkehr hat seit 2022 keine Schiffe kontrolliert, welche im Anhang XLII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 gelistet sind.  9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über AIS (Automatic I dentification System)‑Abschaltungen (Deaktivieren der automatischen Positions- und Datenübermittlung von Schiffen), Flaggenwechsel oder verschleierte Eigentümerstrukturen im Zusammenhang mit Sanktionsumgehungen vor? AIS-Abschaltungen, Flaggenwechsel oder verschleierte Eigentümerstrukturen werden genutzt, um die Attribuierbarkeit des Schiffes zu erschweren. 10. Wie viele Vorfälle verlorener Container wurden seit 2020 durch deutsche Behörden registriert oder gemeldet, und welche Maßnahmen wurden zur Gefahrenabwehr ergriffen? Seit 2020 wurden keine Containerverluste erfasst. 11. Welche gesetzlichen oder förderpolitischen Maßnahmen wurden seit 2020 ggf. umgesetzt, um die Attraktivität der deutschen Flagge zu stärken (bitte mit Datum und Rechtsgrundlage angeben)? Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Flagge wurde im Jahr 2016 wie folgt gestärkt. Im Jahr 2021 wurden alle Maßnahmen des Gesamtpaketes um sechs Jahre verlängert: – Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts auf 100 Prozent (§ 41 a Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes), – passgenaue Erstattung der Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung (Richtlinie zur Senkung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 (BAnz AT 16. November 2016 B4), 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 (BAnz AT 8. September 2020 B2) und vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027 (BAnz AT 13. Dezember 2021 B4), – Anpassung der Schiffsbesetzungsverordnung an europäische Standards (Banz T I Nr. 27, 17. Juni 2016). Um dem mittel- und langfristig qualifizierten Fachkräftemangel im maritimen Bereich entgegenzuwirken und gut ausgebildetes Personal zu rekrutieren, führt der Bund die Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt über das Jahr 2022 hinaus bis zum 31. Dezember 2027 fort (Richtlinie zur Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2022 (BAnz AT 11. Oktober 2019 B3) und vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2027 (BAnz AT 29. November 2022 B3 und BAnz AT 9. April 2024 B2). In Zusammenhang mit der Steigerung der Attraktivität der deutschen Flagge wurden zudem folgende gesetzliche Maßnahmen umgesetzt. – Änderung der Seeleute-Befähigungsverordnung durch Verordnung vom 28. Juli 2021 (BGBl. 2021 I Nr. 49), so dass Lehrgänge ohne Präsenzpflicht und in englischer Sprache zugelassen werden können. – Vereinfachung der Heuerabrechnung in der Seeschifffahrt: Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, veröffentlicht am 23. Dezember 2025. Eine gesetzliche Maßnahme im Themenzusammenhang befindet sich derzeit in der Umsetzung: – Abschaffung der Meldepflicht für Seeleute nach § 28 des Bundesmeldegesetzes. 12. Welche Auswirkungen haben nach Einschätzung der Bundesregierung verlängerte Schifffahrtsrouten aufgrund geopolitischer Konflikte auf Arbeitszeiten und Sicherheitsrisiken? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 13. Welche Berichts‑ und Dokumentationspflichten bestehen seitens der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag hinsichtlich der Umsetzung internationaler maritimer Sicherheits‑ und Sozialstandards, und wann erfolgte zuletzt eine entsprechende Unterrichtung? Es bestehen neben den Unterrichtungsverpflichtungen nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) keine spezifischen Berichts- und Dokumentationspflicht seitens der Bundesregierung. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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