Arbeits-, Sicherheits- und Kontrollstandards in der internationalen Seeschifffahrt - Umsetzung der Maritime Labour Convention 2006, der International Convention for the Safety of Life at Sea, des International Safety Management Code sowie Maßnahmen gegen Billigflaggen und Schattenflotten (Antwort zu Drs. 21/4830)
Text
Arbeits-, Sicherheits- und Kontrollstandards in der internationalen Seeschifffahrt - Umsetzung der Maritime Labour Convention 2006, der International Convention for the Safety of Life at Sea, des International Safety Management Code sowie Maßnahmen gegen Billigflaggen und Schattenflotten (Antwort zu Drs. 21/4830)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5458
21. Wahlperiode 17.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexis L. Giersch, René Bochmann,
Wolfgang Wiehle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4830 –
Arbeits-, Sicherheits- und Kontrollstandards in der internationalen
Seeschifffahrt – Umsetzung der Maritime Labour Convention 2006,
der International Convention for the Safety of Life at Sea, des International
Safety Management Code sowie Maßnahmen gegen Billigflaggen und
Schattenflotten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Internationale Berichte über verlassene Seeleute, zunehmende Arbeitsunfälle,
verlorene Container sowie Aktivitäten sogenannter Schattenflotten werfen bei
den Fragestellern Fragen nach der praktischen Umsetzung bestehender
internationaler Regelwerke auf. Deutschland nimmt als bedeutender maritimer
Standort und Flaggenstaat sowie als Mitglied der Organisationen
Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO), Internationale Arbeitsorganisation
(ILO) und EU eine besondere Rolle ein. Vor diesem Hintergrund besteht für
die Fragesteller ein erhebliches parlamentarisches Interesse an konkret
überprüfbaren Zahlen, Maßnahmen und Zuständigkeiten der Bundesregierung.
Die Einhaltung internationaler Sicherheits‑ und Sozialstandards in der
Seeschifffahrt ist von zentraler Bedeutung für den Schutz von Seeleuten, Umwelt
und maritimer Infrastruktur. Eine präzise und zahlenbasierte Darstellung der
Aktivitäten der Bundesregierung ist nach Auffassung der Fragesteller
notwendig, um parlamentarische Kontrolle und Transparenz sicherzustellen (vgl.
auch www.morgenpost.de/interaktiv/article411165289/die-dunkle-seite-des-se
ehandels.html).
1. Wie viele Fälle verlassener Seeleute im Sinne der Maritime Labour
Convention (MLC 2006) wurden der Bundesregierung seit dem 1. Januar
2020 bekannt (bitte nach Jahr, Flaggenstaat, Hafenbezug und Beteiligung
deutscher Behörden aufschlüsseln)?
Seit dem 1. Januar 2020 sind vier Fälle bekannt, in denen Seeleute gemäß MLC
2006 im Stich gelassen worden sind.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 16. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Jahr Flaggenstaat Hafen Betroffene Seeleute Beteiligte Behörde
2023 Deutschland Bremerhaven 10 Berufsgenossenschaft
Verkehrswirtschaft Post-Logistik
Telekommunikation (BG-Verkehr)
2023 Deutschland Bremerhaven 5 BG-Verkehr
2023 Deutschland Bremerhaven 2 BG-Verkehr
2025 Deutschland Bremerhaven 4 BG-Verkehr
2. Wie viele Hafenstaatkontrollen nach dem Paris Memorandum of
Understanding (Paris MoU) wurden seit 2020 in deutschen Häfen
durchgeführt, und wie viele Festhaltungen (Detentions) erfolgten aufgrund von
Maritime Labour Convention (MLC)‑, International Convention for the
Safety of Life at Sea (SOLAS)-, Marine Pollution (MARPOL)- oder
Sicherer Schiffsbetrieb (ISM)‑Verstößen (bitte jährlich auflisten)?
Die Ergebnisse von Hafenstaatkontrollen werden im THETIS-System erfasst
und können öffentlich eingesehen werden https://portal.emsa.europa.eu/web/the
tis/inspections.
3. In wie vielen Fällen haben deutsche Behörden Verstöße gegen
Mindestbesatzungsvorschriften (Minimum Safe Manning) festgestellt, und
welche Maßnahmen wurden jeweils ergriffen?
Jahr Anzahl Verstöße Getroffene Maßnahmen
2024 13 Einleitung Ordnungswidrigkeitenverfahren
2025 7 Einleitung Ordnungswidrigkeitenverfahren
2026 1 Festhaltung des Schiffes
4. Welche konkreten Prüfmaßnahmen führt nach Kenntnis der
Bundesregierung die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik und
Telekommunikation im Rahmen ihrer Zuständigkeit bei Schiffen unter
deutscher Flagge durch (bitte Anzahl der Kontrollen seit 2020 jährlich
angeben)?
Die BG Verkehr führt regelmäßige Besichtigungen, Inspektionen und Audits an
Bord von Schiffen unter deutscher Flagge durch).
Jahr Anzahl Kontrollen
2020 3 869
2021 3 838
2022 3 637
2023 3 735
2024 3 700
2025 3 493
5. Wie viele Todesfälle, schwere Arbeitsunfälle oder vermisste Seeleute mit
Deutschlandbezug sind der Bundesregierung seit 2020 bekannt (bitte
nach Ursache, Flagge und Einsatzgebiet aufschlüsseln)?
Über vermisste Seeleute liegen keine Angaben vor.
Jahr
Todesfälle
Fälle mit
Personenschäden
Einsatzgebiet Flagge
Innerhalb dt.
Hoheitsgebiet/AWZ
Außerhalb dt.
Hoheitsgebiet/AWZ
2020 1 14 13 2 1x Antigua und Barbados
3x Dänemark
3x Deutschland
1x Liberia
1x Malta
5x Niederlande
1x Zypern
2021 2 15 14 3 1x Antigua und Barbados
1x Dänemark
9x Deutschland
1x Gibraltar
1x Luxemburg
1x Malta
1x Panama
1x Russland
1x Schweden
2022 2 25 24 3 2x Antigua und Barbados
2x Dänemark
7x Deutschland
1x Gibraltar
2x Kamerun
1x Liberia
4x Malta
1x Marshallinseln
1x Niederlande
1x Panama
5x Zypern
2023 5 33 33 5 1x Belgien
9x Deutschland
7x Isle of Man
1x Italien
1x Liberia
2x Luxemburg
6x Malta
5x Niederlande
3x Norwegen
2x Panama
2x Portugal
2x Zypern
1x Zypern/Bahamas
2024 2 26 19 9 1x Dänemark
7x Deutschland
1x Faröer Inseln
1x Luxemburg
10x Malta
2x Marshallinseln
1x Norwegen
1x Panama
2x Portugal
1x Schweden
1x Zypern
Jahr
Todesfälle
Fälle mit
Personenschäden
Einsatzgebiet Flagge
Innerhalb dt.
Hoheitsgebiet/AWZ
Außerhalb dt.
Hoheitsgebiet/AWZ
2025 0 30 26 4 1x Antigua und Barbados
1x China
21x Deutschland
1x Lettland
1x Malta
3x Niederlande
2x Norwegen
1x Portugal
1x Singapur
2026 2 4 4 2 1x Deutschland
1x Liberia
1x Niederlande
1x Schweden
Ursachen waren u. a. Ausrüstungsschäden, baulicher Zustand/Konstruktion,
falsche Beurteilung der Situation, fehlerhafte Bedienung von Geräten,
Gesamtzustand des Schiffes, Ladungs-/Decksausrüstung, mangelnder Arbeitsschutz,
Maschinenschaden/Maschinenausfall, Maschinenschaden/Maschinenausfall
wg. Ausfall/Schaden Hilfsaggregate, schlechtes Wetter (als Hauptursache),
Übermüdung, unangepasste Geschwindigkeit, unzureichende Kommunikation,
unzureichende Navigation, Versagen von/defekte Rettungsmittel(n),
Vorfahrtsfehler.
6. Welche statistischen Erkenntnisse liegen über Verstöße gegen
Ruhezeitregelungen gemäß STCW (Standards of Training, Certification and
Watchkeeping)‑Übereinkommen vor, die bei Kontrollen deutscher
Behörden festgestellt wurden?
Im Zeitraum von 2020 bis 2025 wurden bei Hafenstaat- und
Flaggenstaatkontrollen durch die BG Verkehr folgende Verstöße gegen Ruhezeitregelungen
gemäß dem STCW-Übereinkommen festgestellt.
Jahr Anzahl Verstöße
Hafenstaatkontrolle
Anzahl Verstöße
Flaggenstaatkontrolle
2020 26 12
2021 26 12
2022 43 8
2023 17 9
2024 19 5
2025 23 10
7. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2020 auf
IMO‑, ILO‑ oder EU‑Ebene initiiert oder unterstützt, um
Billigflaggenmodelle mit niedrigeren Sozial‑ und Sicherheitsstandards einzudämmen
(bitte einzeln benennen)?
Die Bundesregierung setzt sich in der IMO, ILO und auf EU-Ebene für hohe
Sozial- und Sicherheitsstandards in der Seeschifffahrt ein, die über die
Flaggenstaaten umzusetzen sind. International verbindliche Standards werden im
Rahmen der Hafenstaatkontrolle auf ihre Einhaltung durch Schiffe unter fremder
Flagge kontrolliert, d. h. auch durch die deutsche Hafenstaatkontrollbehörde,
siehe hierzu www.deutsche-flagge.de/de/psc.
Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung bei den regelmäßig
stattfindenden Überarbeitungen des Seearbeitsübereinkommens für verbesserte Arbeits-
und Lebensbedingungen für Seeleute ein. Das Übereinkommen gilt faktisch
weltweit, da Vertragsstaaten bei Hafenstaatkontrollen Schiffe von Nicht-
Vertragsstaaten nicht günstiger behandeln dürfen.
8. Wie viele Schiffe wurden seit 2022 in deutschen Häfen kontrolliert, die
nach Einschätzung der Bundesregierung einer sogenannten
Schattenflotte zuzurechnen sein könnten?
Die Hafenstaatkontrolle der BG Verkehr hat seit 2022 keine Schiffe
kontrolliert, welche im Anhang XLII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 gelistet sind.
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über AIS (Automatic I
dentification System)‑Abschaltungen (Deaktivieren der automatischen
Positions- und Datenübermittlung von Schiffen), Flaggenwechsel oder
verschleierte Eigentümerstrukturen im Zusammenhang mit
Sanktionsumgehungen vor?
AIS-Abschaltungen, Flaggenwechsel oder verschleierte Eigentümerstrukturen
werden genutzt, um die Attribuierbarkeit des Schiffes zu erschweren.
10. Wie viele Vorfälle verlorener Container wurden seit 2020 durch deutsche
Behörden registriert oder gemeldet, und welche Maßnahmen wurden zur
Gefahrenabwehr ergriffen?
Seit 2020 wurden keine Containerverluste erfasst.
11. Welche gesetzlichen oder förderpolitischen Maßnahmen wurden seit
2020 ggf. umgesetzt, um die Attraktivität der deutschen Flagge zu
stärken (bitte mit Datum und Rechtsgrundlage angeben)?
Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Flagge wurde im Jahr 2016 wie folgt
gestärkt. Im Jahr 2021 wurden alle Maßnahmen des Gesamtpaketes um sechs
Jahre verlängert:
– Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts auf 100 Prozent (§ 41 a Absatz 4 des
Einkommensteuergesetzes),
– passgenaue Erstattung der Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Richtlinie zur Senkung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt
vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 (BAnz AT 16. November 2016
B4), 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 (BAnz AT 8. September 2020
B2) und vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027 (BAnz AT 13.
Dezember 2021 B4),
– Anpassung der Schiffsbesetzungsverordnung an europäische Standards
(Banz T I Nr. 27, 17. Juni 2016).
Um dem mittel- und langfristig qualifizierten Fachkräftemangel im maritimen
Bereich entgegenzuwirken und gut ausgebildetes Personal zu rekrutieren, führt
der Bund die Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt über das Jahr
2022 hinaus bis zum 31. Dezember 2027 fort (Richtlinie zur
Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2022
(BAnz AT 11. Oktober 2019 B3) und vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember
2027 (BAnz AT 29. November 2022 B3 und BAnz AT 9. April 2024 B2).
In Zusammenhang mit der Steigerung der Attraktivität der deutschen Flagge
wurden zudem folgende gesetzliche Maßnahmen umgesetzt.
– Änderung der Seeleute-Befähigungsverordnung durch Verordnung vom
28. Juli 2021 (BGBl. 2021 I Nr. 49), so dass Lehrgänge ohne Präsenzpflicht
und in englischer Sprache zugelassen werden können.
– Vereinfachung der Heuerabrechnung in der Seeschifffahrt: Gesetz zur
Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze,
veröffentlicht am 23. Dezember 2025.
Eine gesetzliche Maßnahme im Themenzusammenhang befindet sich derzeit in
der Umsetzung:
– Abschaffung der Meldepflicht für Seeleute nach § 28 des
Bundesmeldegesetzes.
12. Welche Auswirkungen haben nach Einschätzung der Bundesregierung
verlängerte Schifffahrtsrouten aufgrund geopolitischer Konflikte auf
Arbeitszeiten und Sicherheitsrisiken?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
13. Welche Berichts‑ und Dokumentationspflichten bestehen seitens der
Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag hinsichtlich der
Umsetzung internationaler maritimer Sicherheits‑ und Sozialstandards,
und wann erfolgte zuletzt eine entsprechende Unterrichtung?
Es bestehen neben den Unterrichtungsverpflichtungen nach dem Gesetz über
die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in
Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) keine spezifischen Berichts-
und Dokumentationspflicht seitens der Bundesregierung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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