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Deutsch-marokkanische Migrationskooperation und die Ereignisse an der Grenze zu Ceuta bzw. Tarajal im Juli und August 2026

dip / drucksache 02.09.2026 · WP 21 · 21/7806 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Deutsch-marokkanische Migrationskooperation und die Ereignisse an der Grenze zu Ceuta bzw. Tarajal im Juli und August 2026 Deutscher Bundestag Drucksache 21/7806 21. Wahlperiode 02.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Keuter, Dr. Alexander Gauland, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Dr. Rainer Rothfuß, Dr. Alexander Wolf, Arne Raue, Achim Köhler, Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis Pauli, Johann Martel, Martina Uhr und der Fraktion der AfD Deutsch-marokkanische Migrationskooperation und die Ereignisse an der Grenze zu Ceuta bzw. Tarajal im Juli und August 2026 Ende Juli 2026 kam es an der Grenze zwischen Marokko und der spanischen Exklave Ceuta, insbesondere am Wellenbrecher von Tarajal, zu einer außergewöhnlichen Massenbewegung. Nach Medienberichten und Angaben spanischer Behörden gelangten innerhalb kurzer Zeit rund 50 000 Personen irregulär nach Ceuta; zugleich wurde über zahlreiche Todesopfer berichtet. Nach Angaben spanischer Behörden, über die Reuters am 1. August 2026 berichtete, kamen mindestens 67 Menschen ums Leben (vgl. www.reuters.com/world/europe/spai n-installs-floating-barrier-ceuta-after-calm-night-following-border-rush-2026-0 8-01/; vgl. auch Reuters vom 31. Juli 2026: www.reuters.com/world/africa/spai n-morocco-halt-deadly-rush-spanish-enclave-after-49000-cross-day-2026-0 7-31/ und BBC vom 31. Juli 2026: www.bbc.co.uk/news/articles/cx2kp639 yx4o). Der überwiegende Teil der Angekommenen kehrte binnen weniger Tage nach Marokko zurück, mehrere Tausend verblieben jedoch in Ceuta; und auch Wochen später dauern Übertrittsversuche – teils befördert durch Aufrufe in sozialen Medien – an (vgl. www.tagesschau.de/ausland/europa/ceuta-274.html). Deutschland und Marokko unterhalten eine enge Migrationspartnerschaft, die unter anderem den Strategischen Dialog der Außenminister, die Permanent Mixed Migration Group (PMMG), BMZ- bzw. GIZ GmbH-Programme (BMZ = Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, GIZ = Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH) sowie die Zusammenarbeit mit UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees) und weiteren Organisationen umfasst. Der Strategische Dialog fand zuletzt am 30. April 2026 in Rabat statt (vgl. www.auswaertiges-a mt.de/de/newsroom/2770428-2770428). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Informationen, Lagebilder, Frühwarnungen oder Hinweise zu einer möglichen Massenbewegung oder erhöhten Migrationsdynamik an der Grenze zwischen Marokko und der spanischen Exklave Ceuta (insbesondere Tarajal) hat die Bundesregierung – einschließlich Erkenntnissen des Bundesnachrichtendienstes, der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts, des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, der deutschen Vertretungen in Rabat und Madrid sowie von Europol und FRONTEX, soweit diese der Bundesregierung vorlagen – in den Monaten von April bis Juli 2026 gegebenenfalls erhalten?  2. Wann genau und über welche Kanäle (diplomatische Berichte, GIZ GmbH-Berichte, UNHCR, spanische oder marokkanische Behörden, EU-Strukturen, FRONTEX, Europol, EUAA [European Union Agency for Asylum], sonstige) gingen diese möglichen Informationen ein (vgl. Frage 1)?  3. Welche Mechanismen des Informationsaustauschs und der Frühwarnung bestehen zwischen der Bundesregierung, der GIZ GmbH, marokkanischen Behörden und spanischen Stellen bezüglich der Lage an der Grenze zu Ceuta und Melilla gegebenenfalls, welche Stellen sind möglicherweise rund um die Uhr eingebunden, und welche Reaktionszeiten sind vorgesehen?  4. Hat die Bundesregierung vor dem 30. Juli 2026 Hinweise auf eine mögliche Lockerung der marokkanischen Grenzkontrollen oder auf eine erhöhte Mobilisierung von Personen in Richtung Tarajal erhalten, wurden hierzu gegebenenfalls Lagebesprechungen durchgeführt, wenn ja, welche Entscheidungen wurden dabei getroffen, welche Bundesminister oder Staatssekretäre wurden informiert, und welche konkreten Maßnahmen wurden gegenüber der marokkanischen Regierung gegebenenfalls angeregt oder eingefordert?  5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über die Rolle sozialer Medien und möglicher Gerüchte (u. a. im Zusammenhang mit spanischen Gerichtsentscheidungen) bei der Auslösung der Massenbewegung vor, wurden deutsche Behörden an der Analyse dieser Desinformationskampagnen beteiligt, und inwieweit wurden solche Erkenntnisse über die bestehenden Kooperationsstrukturen ausgetauscht?  6. Welche Risikoanalysen bestehen gegebenenfalls hinsichtlich einer möglichen staatlichen Instrumentalisierung irregulärer Migration durch Drittstaaten, und welche Schlussfolgerungen wurden daraus für die deutschmarokkanische Zusammenarbeit gezogen?  7. Welche konkreten Themen zu Migration, Rückkehr, Grenzmanagement, Schutz auf See, legaler Arbeitsmigration und Reintegration wurden im Rahmen des deutsch-marokkanischen Strategischen Dialogs am 30. April 2026 in Rabat zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul und dem marokkanischen Außenminister Nasser Bourita sowie in den vorbereitenden und nachfolgenden Arbeitsgruppen besprochen, und welche Gesprächsvermerke, Non-Papers, Briefings, Protokolle, Ergebnisvermerke sowie elektronische Lageberichte und E-Mail-Briefings wurden hierzu erstellt?  8. Welche Vereinbarungen, Absichtserklärungen oder operativen Absprachen zu dem Grenzmanagement und der Verhinderung irregulärer Massenbewegungen wurden bei diesem Dialog oder in der Permanent Mixed Migration Group in den Jahren 2025 und 2026 getroffen (vgl. Frage 7), und wurden hierbei Indikatoren, Schwellenwerte oder Frühwarnkriterien vereinbart?  9. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der bestehenden deutsch-marokkanischen Migrationspartnerschaft (einschließlich der Permanent Mixed Migration Group) im Hinblick auf die Verhinderung irregulärer Massenbewegungen nach Ceuta, insbesondere vor dem Hintergrund der Ereignisse Ende Juli 2026, und welche konkreten Ziele der Partnerschaft wurden nach Auffassung der Bundesregierung erreicht bzw. verfehlt? 10. Nach welchen messbaren Kriterien bewertet die Bundesregierung den Erfolg der deutsch-marokkanischen Migrationspartnerschaft? 11. Plant die Bundesregierung eine Evaluierung der deutsch-marokkanischen Migrationskooperation vor dem Hintergrund der Ereignisse in Ceuta, wenn ja, wann soll diese Evaluierung abgeschlossen sein, und welche konkreten Änderungen plant die Bundesregierung bei ihren Frühwarn- und Kooperationsmechanismen gegebenenfalls? 12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ereignissen an der Grenze zu Ceuta für die künftige Ausgestaltung der deutschen und europäischen Migrationszusammenarbeit mit Marokko, insbesondere hinsichtlich Frühwarnung, Grenzmanagement, Rückübernahme und Krisenreaktion? 13. Welche laufenden Projekte und Programme der GIZ GmbH und des BMZ in Marokko (insbesondere Zentren für Migration und Entwicklung [ZME], Pre-Integrationsprogramme, Rückkehr- und Reintegrationsmaßnahmen) waren in den Jahren 2025 und 2026 aktiv, und welche a) Projektlaufzeiten, b) bereitgestellten und ausgezahlten Mittel, c) Zielindikatoren und Erfolgskriterien, d) Anzahl der beratenen Personen, e) Anzahl freiwilliger Rückkehrer, f) Anzahl vermittelter legaler Arbeitsmigrationen, g) vorliegenden Evaluierungen und externe Gutachten und h) Abbruch- bzw. Erfolgsquoten der Programme existiert bzw. existieren dafür? 14. In welchem Umfang und mit welchen konkreten Aufgaben waren UNHCR Marokko, das Cruz Roja Española sowie weitere in Ceuta und im marokkanischen Grenzraum tätige Organisationen in die von der Bundesregierung geförderten oder mitgetragenen Koordinationsstrukturen eingebunden, und welche Bundesmittel flossen gegebenenfalls jeweils unmittelbar oder mittelbar an diese Organisationen? 15. Welche deutschen, nach Kenntnis der Bundesregierung europäischen und KfW-Mittel [KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau] hat Marokko seit 2023 im Bereich Migration, Grenzmanagement, Rückkehr und Reintegration erhalten (bitte nach Geber, Jahr und Zweck aufschlüsseln), einschließlich unmittelbarer sowie mittelbarer Finanzierung über EU- Treuhandfonds, Team-Europe-Initiativen oder sonstige EU- Finanzierungsinstrumente? 16. In welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten hat die Bundesregierung gegebenenfalls Kontakt mit der spanischen Regierung und den Behörden der autonomen Stadt Ceuta zu den Ereignissen aufgenommen, welche Unterstützungsangebote (Informationsaustausch, Beratung, finanzielle oder operative Hilfe) wurden unterbreitet oder erbeten, und hat Deutschland Unterstützung über FRONTEX oder andere EU-Agenturen angeboten oder vermittelt? 17. Plant die Bundesregierung, Personen aus dem Personenkreis, der Ende Juli 2026 irregulär nach Ceuta gelangt ist, nach Deutschland aufzunehmen, umzusiedeln oder im Rahmen humanitärer Programme oder der EU- Relocation zu übernehmen, a) wenn ja, in welchem Umfang und nach welchen Kriterien, b) wenn ja, in Abstimmung mit welchen Partnern (Spanien, EU- Kommission, UNHCR o. a.), c) wenn nein, auf welcher Grundlage hat die Bundesregierung diese Entscheidung getroffen? Berlin, den 21. August 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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