Deutsch-marokkanische Migrationskooperation und die Ereignisse an der Grenze zu Ceuta bzw. Tarajal im Juli und August 2026
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Deutsch-marokkanische Migrationskooperation und die Ereignisse an der Grenze zu Ceuta bzw. Tarajal im Juli und August 2026
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7806
21. Wahlperiode 02.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Höchst, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Keuter,
Dr. Alexander Gauland, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Dr. Rainer Rothfuß,
Dr. Alexander Wolf, Arne Raue, Achim Köhler, Rocco Kever, Matthias Rentzsch,
Denis Pauli, Johann Martel, Martina Uhr und der Fraktion der AfD
Deutsch-marokkanische Migrationskooperation und die Ereignisse an der Grenze
zu Ceuta bzw. Tarajal im Juli und August 2026
Ende Juli 2026 kam es an der Grenze zwischen Marokko und der spanischen
Exklave Ceuta, insbesondere am Wellenbrecher von Tarajal, zu einer
außergewöhnlichen Massenbewegung. Nach Medienberichten und Angaben spanischer
Behörden gelangten innerhalb kurzer Zeit rund 50 000 Personen irregulär nach
Ceuta; zugleich wurde über zahlreiche Todesopfer berichtet. Nach Angaben
spanischer Behörden, über die Reuters am 1. August 2026 berichtete, kamen
mindestens 67 Menschen ums Leben (vgl. www.reuters.com/world/europe/spai
n-installs-floating-barrier-ceuta-after-calm-night-following-border-rush-2026-0
8-01/; vgl. auch Reuters vom 31. Juli 2026: www.reuters.com/world/africa/spai
n-morocco-halt-deadly-rush-spanish-enclave-after-49000-cross-day-2026-0
7-31/ und BBC vom 31. Juli 2026: www.bbc.co.uk/news/articles/cx2kp639
yx4o). Der überwiegende Teil der Angekommenen kehrte binnen weniger Tage
nach Marokko zurück, mehrere Tausend verblieben jedoch in Ceuta; und auch
Wochen später dauern Übertrittsversuche – teils befördert durch Aufrufe in
sozialen Medien – an (vgl. www.tagesschau.de/ausland/europa/ceuta-274.html).
Deutschland und Marokko unterhalten eine enge Migrationspartnerschaft, die
unter anderem den Strategischen Dialog der Außenminister, die Permanent
Mixed Migration Group (PMMG), BMZ- bzw. GIZ GmbH-Programme
(BMZ = Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, GIZ = Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
GmbH) sowie die Zusammenarbeit mit UNHCR (United Nations High
Commissioner for Refugees) und weiteren Organisationen umfasst. Der Strategische
Dialog fand zuletzt am 30. April 2026 in Rabat statt (vgl. www.auswaertiges-a
mt.de/de/newsroom/2770428-2770428).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Informationen, Lagebilder, Frühwarnungen oder Hinweise zu
einer möglichen Massenbewegung oder erhöhten Migrationsdynamik an
der Grenze zwischen Marokko und der spanischen Exklave Ceuta
(insbesondere Tarajal) hat die Bundesregierung – einschließlich Erkenntnissen
des Bundesnachrichtendienstes, der Bundespolizei, des
Bundeskriminalamts, des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, der deutschen
Vertretungen in Rabat und Madrid sowie von Europol und FRONTEX, soweit
diese der Bundesregierung vorlagen – in den Monaten von April bis Juli
2026 gegebenenfalls erhalten?
2. Wann genau und über welche Kanäle (diplomatische Berichte,
GIZ GmbH-Berichte, UNHCR, spanische oder marokkanische Behörden,
EU-Strukturen, FRONTEX, Europol, EUAA [European Union Agency
for Asylum], sonstige) gingen diese möglichen Informationen ein (vgl.
Frage 1)?
3. Welche Mechanismen des Informationsaustauschs und der Frühwarnung
bestehen zwischen der Bundesregierung, der GIZ GmbH, marokkanischen
Behörden und spanischen Stellen bezüglich der Lage an der Grenze zu
Ceuta und Melilla gegebenenfalls, welche Stellen sind möglicherweise
rund um die Uhr eingebunden, und welche Reaktionszeiten sind
vorgesehen?
4. Hat die Bundesregierung vor dem 30. Juli 2026 Hinweise auf eine
mögliche Lockerung der marokkanischen Grenzkontrollen oder auf eine
erhöhte Mobilisierung von Personen in Richtung Tarajal erhalten, wurden
hierzu gegebenenfalls Lagebesprechungen durchgeführt, wenn ja, welche
Entscheidungen wurden dabei getroffen, welche Bundesminister oder
Staatssekretäre wurden informiert, und welche konkreten Maßnahmen
wurden gegenüber der marokkanischen Regierung gegebenenfalls
angeregt oder eingefordert?
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über die
Rolle sozialer Medien und möglicher Gerüchte (u. a. im Zusammenhang
mit spanischen Gerichtsentscheidungen) bei der Auslösung der
Massenbewegung vor, wurden deutsche Behörden an der Analyse dieser
Desinformationskampagnen beteiligt, und inwieweit wurden solche Erkenntnisse
über die bestehenden Kooperationsstrukturen ausgetauscht?
6. Welche Risikoanalysen bestehen gegebenenfalls hinsichtlich einer
möglichen staatlichen Instrumentalisierung irregulärer Migration durch
Drittstaaten, und welche Schlussfolgerungen wurden daraus für die
deutschmarokkanische Zusammenarbeit gezogen?
7. Welche konkreten Themen zu Migration, Rückkehr, Grenzmanagement,
Schutz auf See, legaler Arbeitsmigration und Reintegration wurden im
Rahmen des deutsch-marokkanischen Strategischen Dialogs am 30. April
2026 in Rabat zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann
Wadephul und dem marokkanischen Außenminister Nasser Bourita sowie
in den vorbereitenden und nachfolgenden Arbeitsgruppen besprochen, und
welche Gesprächsvermerke, Non-Papers, Briefings, Protokolle,
Ergebnisvermerke sowie elektronische Lageberichte und E-Mail-Briefings wurden
hierzu erstellt?
8. Welche Vereinbarungen, Absichtserklärungen oder operativen Absprachen
zu dem Grenzmanagement und der Verhinderung irregulärer
Massenbewegungen wurden bei diesem Dialog oder in der Permanent Mixed
Migration Group in den Jahren 2025 und 2026 getroffen (vgl. Frage 7), und
wurden hierbei Indikatoren, Schwellenwerte oder Frühwarnkriterien
vereinbart?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der bestehenden
deutsch-marokkanischen Migrationspartnerschaft (einschließlich der
Permanent Mixed Migration Group) im Hinblick auf die Verhinderung
irregulärer Massenbewegungen nach Ceuta, insbesondere vor dem
Hintergrund der Ereignisse Ende Juli 2026, und welche konkreten Ziele der
Partnerschaft wurden nach Auffassung der Bundesregierung erreicht bzw.
verfehlt?
10. Nach welchen messbaren Kriterien bewertet die Bundesregierung den
Erfolg der deutsch-marokkanischen Migrationspartnerschaft?
11. Plant die Bundesregierung eine Evaluierung der deutsch-marokkanischen
Migrationskooperation vor dem Hintergrund der Ereignisse in Ceuta,
wenn ja, wann soll diese Evaluierung abgeschlossen sein, und welche
konkreten Änderungen plant die Bundesregierung bei ihren Frühwarn-
und Kooperationsmechanismen gegebenenfalls?
12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Ereignissen an der Grenze zu Ceuta für die künftige Ausgestaltung der deutschen
und europäischen Migrationszusammenarbeit mit Marokko, insbesondere
hinsichtlich Frühwarnung, Grenzmanagement, Rückübernahme und
Krisenreaktion?
13. Welche laufenden Projekte und Programme der GIZ GmbH und des BMZ
in Marokko (insbesondere Zentren für Migration und Entwicklung
[ZME], Pre-Integrationsprogramme, Rückkehr- und
Reintegrationsmaßnahmen) waren in den Jahren 2025 und 2026 aktiv, und welche
a) Projektlaufzeiten,
b) bereitgestellten und ausgezahlten Mittel,
c) Zielindikatoren und Erfolgskriterien,
d) Anzahl der beratenen Personen,
e) Anzahl freiwilliger Rückkehrer,
f) Anzahl vermittelter legaler Arbeitsmigrationen,
g) vorliegenden Evaluierungen und externe Gutachten und
h) Abbruch- bzw. Erfolgsquoten der Programme
existiert bzw. existieren dafür?
14. In welchem Umfang und mit welchen konkreten Aufgaben waren
UNHCR Marokko, das Cruz Roja Española sowie weitere in Ceuta und
im marokkanischen Grenzraum tätige Organisationen in die von der
Bundesregierung geförderten oder mitgetragenen Koordinationsstrukturen
eingebunden, und welche Bundesmittel flossen gegebenenfalls jeweils
unmittelbar oder mittelbar an diese Organisationen?
15. Welche deutschen, nach Kenntnis der Bundesregierung europäischen und
KfW-Mittel [KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau] hat Marokko seit
2023 im Bereich Migration, Grenzmanagement, Rückkehr und
Reintegration erhalten (bitte nach Geber, Jahr und Zweck aufschlüsseln),
einschließlich unmittelbarer sowie mittelbarer Finanzierung über EU-
Treuhandfonds, Team-Europe-Initiativen oder sonstige EU-
Finanzierungsinstrumente?
16. In welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten hat die Bundesregierung
gegebenenfalls Kontakt mit der spanischen Regierung und den Behörden
der autonomen Stadt Ceuta zu den Ereignissen aufgenommen, welche
Unterstützungsangebote (Informationsaustausch, Beratung, finanzielle
oder operative Hilfe) wurden unterbreitet oder erbeten, und hat
Deutschland Unterstützung über FRONTEX oder andere EU-Agenturen
angeboten oder vermittelt?
17. Plant die Bundesregierung, Personen aus dem Personenkreis, der Ende
Juli 2026 irregulär nach Ceuta gelangt ist, nach Deutschland
aufzunehmen, umzusiedeln oder im Rahmen humanitärer Programme oder der EU-
Relocation zu übernehmen,
a) wenn ja, in welchem Umfang und nach welchen Kriterien,
b) wenn ja, in Abstimmung mit welchen Partnern (Spanien, EU-
Kommission, UNHCR o. a.),
c) wenn nein, auf welcher Grundlage hat die Bundesregierung diese
Entscheidung getroffen?
Berlin, den 21. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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